Newsletter der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) Hessen Nr. 8/ Oktober 2016

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1 Inhalt 1. INFOABEND KÜNSTLERSOZIALKASSE AM 14. NOVEMBER IN FRANKFURT SCHLIESSUNG DER T-ONLINE REDAKTION IN DARMSTADT MERKURIST: KICKZAHL ENTSCHEIDET ÜBER RECHERCHE JOURNALISTENTAG AM 21. JANUAR: HASHTAG, HIGHTECH, HACKMAC JOURNALISMUS MIT DATEN NACH URTEIL ZUR TAGESSCHAU-APP: VERDI FORDERT ANPASSUNG DES MEDIENRECHTS DJU FORDERT AUFHEBUNG DES AUSSTRAHLUNGSSTOPPS VON MED NUCE TV UND NEWROZ TV DIGITALCOURAGE AUFSTEHEN GEGEN GEHEIMDIENSTE MYTHOS TWITTER CHANCEN UND GRENZEN EINES SOZIALEN MEDIUMS PENSIONSKASSE RUNDFUNK: LUTZ BERNHARDT NEUER STELLVERTETENDER CHEFREDAKTEUR BEI DER FNP IMPRESSUM INFOABEND KÜNSTLERSOZIALKASSE AM 14. NOVEMBER IN FRANKFURT Die Künstlersozialversicherung (KSK) ist das soziale Rückgrat der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Sie sorgt bei selbstständigen Kulturschaffenden, wie Journalistinnen und Journalisten für eine verlässliche Absicherung bei Krankheit, Pflege und im Alter. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält via KSK einen Anteil von 50 Prozent zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Rentenversicherung, also quasi den Arbeitgeberanteil. Zu unserem Informationsabend sind sowohl Versicherte als auch Interessierte eingeladen. Wir wollen uns insbesondere mit folgenden Fragen beschäftigen: Für wen kommt eine KSK-Mitgliedschaft in Frage? Wann muss ich mich versichern? Wer zahlt was? Was darf ich mit nicht publizistischen Jobs dazu verdienen? Was hat es mit der Künstlersozialabgabe auf sich? Was gibt es Neues aus der KSK? Referent: Andreas Kißling, Berater der Künstlersozialkasse Termin: Montag, 14. November, Uhr Ort: DGB-Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner Straße

2 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldungen an: 2. SCHLIESSUNG DER T-ONLINE REDAKTION IN DARMSTADT Rund zwei Wochen nach der Ankündigung von Ströer, die T-Online-Redaktion in Darmstadt aufzulösen und mehr als 100 Redakteurinnen und Redakteure auf die Straße zu setzen, warten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch immer auf Antworten. Warum war jüngst auf der Abteilungsversammlung daher auch die meistgestellte Frage an den Arbeitgeber. Eine klare Antwort gab es bislang nicht. ver.di vermutet Tarifflucht. Wir werden weiter die wirtschaftlichen Gründe für die angekündigte Teilbetriebsschließung hinterfragen", kündigte der stellvertretene Betriebsratsvorsitzende Jens Bistritschan an. Denn wir fahren mit dem Portal gute Gewinne ein für Ströer. Erst im November 2015 hatte der Kölner Werbevermarkter Ströer das T-Online-Portal von der Deutschen Telekom gekauft. Die Kölner haben nun angekündigt, in Berlin eine zentrale Nachrichtenredaktion aufbauen zu wollen. In der Bundeshauptstadt sollen für die Bereiche Nachrichten, Sport, Wirtschaft und Unterhaltung alles Themenfelder, für die derzeit noch Darmstadt zuständig ist noch 60 weitere Redakteure eingestellt werden. Die Redakteurinnen und Redakteure aus Südhessen bekommen nicht die Chance, zu ihren derzeitigen Konditionen mit nach Berlin zu gehen. So viel hat Ströer den Betroffenen bereits klar zu verstehen gegeben. Sie können sich aber bewerben. Allerdings zu welchen Bedingungen? Für ver.di liegt der Verdacht nahe, dass hier Lohnkosten gedrückt werden sollen. Für Thomas Müller, Fachbereichsleiter Telekommunikation und IT bei ver.di in Hessen, ist es wenig glaubwürdig, dass Ströer noch nicht weiß, welche Gehälter den bei einer anderen Konzern-Tochter einzustellenden Redakteuren gezahlt werden. Laut ver.di ist die Schließung auch eine Form von Tarifflucht. Uns ist nicht bekannt, dass bei Ströer in Berlin nach Tarif bezahlt wird, so die Einschätzung von Müller. ver.di wird die T-Online-Beschäftigten unterstützen. Dazu gehören auch Verhandlungen in den kommenden Monaten für eine Beschäftigungs- bzw. Transfergesellschaft mit guten Konditionen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3. MERKURIST: KICKZAHL ENTSCHEIDET ÜBER RECHERCHE Lokaljournalismus im Netz gibt es vielerorts. Aber bisher hat noch keiner ein tragfähiges Geschäftsmodell gefunden, sagt Manuel Conrad. Wir gehören zu denjenigen, die sehr 2

3 nahe dran sind. Die Plattform des 32-jährigen Betriebswirtschaftlers und des Informatikers Meik Schwind aus Mainz heißt Merkurist. Inzwischen betreibt es neben Mainz und Wiesbaden auch in Frankfurt eine Online-Ausgabe mit angestellten Redakteurinnen und Redakteuren. Ein Besuch im Gründerzentrum von Mainz-Gonsenheim zeigt, in welchen finanziellen und journalistischen Dimensionen der Merkurist unterwegs ist. Zum kompletten Artikel von Klaus Nissen auf M online: 4. JOURNALISTENTAG AM 21. JANUAR: HASHTAG, HIGHTECH, HACKMAC JOURNALISMUS MIT DATEN Sie werden massenweise produziert, gesammelt, verkauft: Daten spielen eine zunehmend wichtige Rolle in unser aller Leben und wachsen auch in ihrer Bedeutung für die journalistische Arbeit. Datenjournalismus ist der große Trend. Ein Haufen Daten allein reicht allerdings nicht aus für Erkenntnisse, die sich medial verarbeiten lassen. Daher nehmen wir bei unserem 30. Journalistentag in Berlin Datenjournalismus unter die Lupe, fragen nach den Methoden im Umgang mit Daten und werfen einen Blick auf die Ausbildungswege hin zu einem professionellen journalistischen Umgang mit Daten. Auch die Chancen und Risiken bei der Arbeit damit wollen wir kennenlernen. Dabei gehen wir der Frage nach, welche Verantwortung wir im Umgang mit Daten haben und welche gesellschaftlichen Auswirkungen die steigende journalistische Nutzung von Daten und Algorithmen bei der Analyse von Ereignissen hat. Weitere Infos und Anmeldung: 5. NACH URTEIL ZUR TAGESSCHAU-APP: VERDI FORDERT ANPASSUNG DES MEDIENRECHTS Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Tagesschau-App ist der NDR vor dem Oberlandesgericht Köln unterlegen. Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), bedauerte diese Entscheidung: "Mit dem Urteil wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür bestraft, dass er seinen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein angemessenes Angebot im Internet zur Verfügung stellt. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Regelungen des 3

4 Rundfunkstaatsvertrags nicht mehr zeitgemäß sind und überarbeitet werden müssen. Texte im Internet dürfen nicht per se Hoheitsgebiet der Verlage sein." ver.di fordert, den Sendungsbezug, den ein öffentlich-rechtliches Telemedienangebot aufweisen muss, durch einen weiter gefassten Programmauftragsbezug zu ersetzen. Das Gericht hat entschieden, dass die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 zu presseähnlich und damit unzulässig sei. Acht deutsche Verlage hatten Klage eingereicht, weil die Tagesschau-App ihrer Meinung nach das Verbot "presseähnlicher Angebote" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletze. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte die Klage zunächst abgewiesen und die App für rechtmäßig erklärt. Daraufhin folgte der Bundesgerichtshof einer Beschwerde der Verlage gegen das OLG und verwies den Fall an das Gericht zurück. Man könne in einem Medium wie dem Internet, das sich aus Text, Video und Audio zusammensetze, den Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach Textangebote streitig machen, erklärte Werneke. "Außerdem wird die Verbreitung von Informationen auf Mobilgeräten weiter zunehmen. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen auch hier ihren journalistischen, kulturellen und unterhaltenden Auftrag erfüllen. Das wird ohne Text nicht gehen. Daher wird es höchste Zeit, den Rundfunkstaatsvertrag an die reale Mediennutzung anzupassen", forderte Werneke. 6. DJU FORDERT AUFHEBUNG DES AUSSTRAHLUNGSSTOPPS VON MED NUCE TV UND NEWROZ TV Die deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di protestiert gegen das Abschalten der Sender Med Nûçe TV und Newroz TV durch den Satelliten-Betreiber Eutelsat. Das französische Unternehmen hat damit offenbar auf Forderungen von staatlicher türkischer Seite reagiert und die beiden kurdischsprachigen Programme abgeschaltet: Das ist eine inakzeptable Einschränkung der Informationsfreiheit in Europa. Kritische Stimmen gegenüber dem türkischen Staat sollen zum Schweigen gebracht werden, jetzt auch über die türkischen Staatsgrenzen hinweg, kritisierte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß. Eutelsat sei sich offenbar nicht zu schade, die Rolle des Helfershelfers eines autoritär auftretenden Regimes einzunehmen. Die dju in ver.di schließe sich daher der Forderung der europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) an, die Programme wieder in das Sendeprogramm aufzunehmen. Die Situation der Pressefreiheit in der Türkei gebe auch mit den jüngsten Entwicklungen immer größeren Anlass zur Sorge: Die türkische Satelliten-Gesellschaft Türksat hat IMC TV, Hayatın Sesi und weitere 20 TV- sowie Radio-Sender auf Anforderung der Regierung aus dem Satellitenprogramm des Landes entfernt. Nach Angaben der EFJ wurden Angestellte der Sender nach dem Ausschluss gewaltsam aus den Studios geholt und die 4

5 Sende-Anstalten versiegelt: Das ist ein weiterer Angriff auf die demokratische Gesellschaft, für die Presse- und Informationsfreiheit unverzichtbar sind, unterstrich Haß. 7. DIGITALCOURAGE AUFSTEHEN GEGEN GEHEIMDIENSTE Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND spioniert massenweise illegal. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden vor drei Jahren liegen die Beweise offen, und Untersuchungen haben es bestätigt. Doch die Bundesregierung tut nichts, um den Gesetzesverstößen der Geheimdienste Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil: Nun soll am Freitag, das BND-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Das illegale Treiben des Bundesnachrichtendienstes wäre damit legalisiert. Die dju hat sich dem Bündnis gegen das BND-Gesetz angeschlossen und unterstützt damit die zahlreichen Aktivitäten, die es gegen die Einführung gegen das Gesetz gibt. Alle weiteren Informationen dazu gibt es hier: 8. MYTHOS TWITTER CHANCEN UND GRENZEN EINES SOZIALEN MEDIUMS Die Kommunikation politischer Themen über Twitter wird in ihren Möglichkeiten überschätzt. Das Versprechen, über das soziale Netzwerk in das Zeitalter der digitalen Demokratie und der herrschaftsfreien Kommunikation einzutreten, erweist sich bisher als unrealistisch. Etablierte Gatekeeper dominieren nach wie vor die politische Kommunikation. Ihre Präsenz und Kompetenz setzen der gleichberechtigten Kommunikation Grenzen. Auch mehr Partizipation und Beteiligung aller bleiben (vorerst noch) Illusion. Zu diesen Ergebnissen kommt #MythosTwitter, eine neue medienkritische Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS). Zum kompletten Arbeitspapier: 9. PENSIONSKASSE RUNDFUNK: Endlich Sicherheit für Film- und Fernsehschaffende bei ARD und ZDF-Produktionen Freie und befristet beschäftigte Mitarbeiter in Fernsehproduktionsfirmen haben künftig einen klar geregelten Anspruch auf Pensionskassenzuschüsse durch die Arbeitgeber bei Filmproduktionen für ARD und ZDF. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und 5

6 der Bundesverband Schauspiel (BFFS) einigten sich mit ARD und ZDF sowie der Produzentenallianz auf die sogenannte»limburger Lösung«.»Damit ist die jahrelange Unsicherheit zulasten der Beschäftigten beendet. Das ist ein Meilenstein. Dank der Limburger Lösung hat nun ein Großteil der freien oder befristet beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden einen klar geregelten Anspruch auf geförderte betriebliche Altersvorsorge. Jetzt sollten alle Beschäftigten prüfen, ob Sie davon profitieren können«, sagte der stellvertretende ver.di-vorsitzende Frank Werneke. Film- und Fernsehschaffende in Auftragsproduktionen für ARD und ZDF waren jahrelang mit unklaren Regelungen oder gar der Weigerung der Arbeitgeber konfrontiert, einen Beitrag zur Pensionskasse Rundfunk zu leisten. Dieser Zustand wird durch die»limburger Lösung«nun beendet. Sie bedeutet unter anderem: Bei allen voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen von ARD und ZDF werden die Arbeitgeberanteile der Produzenten zur Pensionskasse zu 100 Prozent von den Anstalten auf Nachweis erstattet. Bei geförderten Produktionen erstatten ARD und ZDF den Arbeitgeberanteil entsprechend ihres Finanzierungsanteils. Die Produzenten tragen den Rest, wenn sie ihn in der Kalkulation geltend machen können. ARD, ZDF und die Gewerkschaften werden sich bei den Filmförderinstitutionen für eine Anerkennung der Arbeitgeberanteile zur Pensionskasse als kalkulierbare Kostenpositionen einsetzen. Die Pensionskasse hat darüber hinaus beschlossen, alle Kriterien für den Beitritt (Wartezeit, Mindestverdienst) bis auf das Mindestalter von 18 Jahren zu streichen. Diese Regelung wird gültig, sobald das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistung sie genehmigt hat. Kinoproduktionen und Produktionen für private Rundfunksender, an denen ARD bzw. ZDF nicht beteiligt sind, fallen nicht unter die»limburger Lösung«. Für diese Bereiche gibt es weiterhin keine betriebliche Altersvorsorge. 10. LUTZ BERNHARDT NEUER STELLVERTETENDER CHEFREDAKTEUR BEI DER FNP (FSM) Lutz Bernhardt, 42, übernimmt zum 1. November 2016 die Aufgabe als stellvertretender Chefredakteur der Frankfurter Neuen Presse (FNP). Gemeinsam mit Chefredakteur Joachim Braun leitet er künftig die FNP-Redaktion. Lutz Bernhardt kommt vom GrenzEcho in Eupen, wo er zuletzt als Chefredakteur und strategischer Redaktionsleiter tätig war. 6

7 Der bisherige stellvertretende FNP-Chefredakteur Thomas Ruhmöller verlässt das Haus Anfang Oktober. 11. IMPRESSUM Der dju-newsletter wird in unregelmäßigen Abständen vom Landesvorstand der hessischen dju in ver.di herausgegeben. Aus ökonomischen Gründen verzichten wir auf gleichzeitige weibliche wie männliche Personenbezeichnungen. Stattdessen verwenden wir diese abwechselnd. Namentlich oder mit Kürzel gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des dju-landesvorstandes wieder. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte von Seiten im Internet, die über einen von uns veröffentlichten Link erreicht werden. Verantwortlich: Manfred Moos, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, Frankfurt am Main, Telefon 069/ , Fax Mail: 7

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