Karin Aeberhard, Martina Burkhalter, Christian Jegen, Fabiola Merk. Medien. Zusatzheft zum Lehrmittel «Gesellschaft» 2. Auflage
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- Rudolph Kästner
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1 Karin Aeberhard, Martina Burkhalter, Christian Jegen, Fabiola Merk Medien Zusatzheft zum Lehrmittel «Gesellschaft» 2. Auflage
2 Vorwort Medien 3 Vorwort «Medien» stellt eine Ergänzung zum Lehrmittel «Gesellschaft» dar. Das Zusatzheft beleuchtet den Bereich «Medien» von verschiedenen Seiten: Politische Aspekte, rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Über legungen sind ebenso Thema wie ethische und kulturelle Fragestellungen. Im Aufbau und in der Gestaltung lehnt sich die Broschüre an das Lehrmittel «Gesellschaft» an: Die Informationen werden in einer verständlichen Sprache vermittelt; Marginalien, Grafiken und Abbildungen unterstützen die Lektüre und machen das Werk sehr übersichtlich. Die Broschüre ist methodisch-didaktisch vielseitig einsetzbar und enthält wertvolle Verständnis- und Vertiefungsfragen. Wir danken allen, die Daten, Informationen oder Grafiken für diese Broschüre zur Verfügung gestellt haben, und wünschen Lernenden wie Lehrpersonen viel Erfolg im Unterricht. Im April 2016 Autorenteam und Verlag
3 4 Inhaltsverzeichnis Medien Inhaltsverzeichnis Einleitung Meinungs- und Informationsfreiheit Massenmedien Printmedien Digitale Medien Öffentlich-rechtliche und private Medien Medienfinanzierung Einfluss der Medien auf die Meinungsbildung.. 20 Manipulation durch die Medien Manipuliertes Bildmaterial Manipulation der Medien Umgang mit Medien Mediennutzung als Konsumentin oder Konsument Mediennutzung als Produzentin oder Produzent (Medienauftritt) Das haben Sie gelernt Wissen anwenden Stichwortverzeichnis... 32
4 Kapitel 12 Medien 5 Medien M
5 6 Einleitung Medien Einleitung Das Radio läuft während der Arbeit im Hintergrund, das Internet ist jederzeit verfügbar, eine Tageszeitung oder Fachzeitschrift liegt in der Pause in Griffnähe, der Fernseher sendet am Abend die News des Tages unser Alltag wird von Medien begleitet. In der Schweiz kennen wir die Meinungs- und Pressefreiheit, d. h. jede und jeder darf die eigene Meinung äussern. Es besteht keine Zensur der Informationen, die veröffentlicht werden dürfen. Die Pressefreiheit ist die Grundlage jeder Demokratie auf dieser Welt. Medien finanzieren sich aus unterschiedlichen Quellen. Der wirtschaftliche Erfolg hängt mit Verkaufszahlen und Einschaltquoten zusammen. Dieser Druck, ständig die Aufmerksamkeit der Konsumierenden zu gewinnen, kann dazu verleiten, Informationen und Bilder zu manipulieren. Wir konsumieren nicht nur Medien, wir produzieren auch Medieninhalte. So geben wir Interviews, entnehmen dem Internet Informationen und verwenden diese weiter oder sind Teilnehmer an sozialen Netzwerken wie Facebook. Diesbezüglich gibt es Tipps und geltende Gesetze zu beachten. «Die Öffentlichkeit hat eine unersättliche Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte.» Oscar Wilde
6 Kapitel 1 Medien 7 1. Meinungs- und Informationsfreiheit Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie wurde bereits 1789 in Frankreich als eines der «vornehmsten Rechte des Menschen» bezeichnet. Zur Meinungsfreiheit gehört die Informationsfreiheit. Beide Rechte haben das Ziel, einem Menschen mittels verschiedener Informationsquellen die freie Meinungsbildung und -äusserung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass jede Person ihre Meinung, die sie sich aufgrund unterschiedlicher Informationsquellen gebildet hat, in der Öffentlichkeit kundtun kann, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. In der Schweiz wird die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Bundesverfassung festgehalten. Meinungs- und Informationsfreiheit (BV 16) 1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. 3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Obwohl die Meinungsfreiheit ein wichtiges Menschenrecht ist, darf sie nicht missbraucht werden, um anderen Schaden zuzufügen. Aus diesem Grund gibt es unter anderem Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Bereich des Persönlichkeits- und Jugendschutzes. Einschränkung der Meinungsfreiheit Die Meinungs- und Informationsfreiheit erfordert die Medienfreiheit. Diese wird oft auch als Pressefreiheit bezeichnet und ist ebenfalls in der Bundesverfassung verankert. Medienfreiheit Medienfreiheit (BV 17) 1. Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet. 2. Zensur ist verboten. 3. Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.
7 8 Kapitel 1 Medien Pfeiler der Demokratie Kulturelle Unterschiede Medienfreiheit unter Druck Die Schweiz ist eine Demokratie. Diese Regierungsform kann jedoch nur dann funktionieren, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über alle relevanten Informationen verfügen, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese Informationsvermittlung ist die ursprüngliche und immer noch wichtigste Aufgabe der Medien. Die staatlichen Medien in der Schweiz sind daher verpflichtet, neutral über ein Thema zu berichten und stets unterschiedliche Positionen aufzuzeigen. Eine echte Demokratie ist ohne freie Medien nicht möglich. Die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit wird in verschiedenen Staa ten und Kulturen unterschiedlich gewichtet. Dies kam im bekannten Karikaturenstreit zum Ausdruck. Eine dänische Zeitung veröffentlichte zwölf Karikaturen des Propheten Mohammed. Dies wurde von bestimmten Gruppen muslimischer Religionsangehöriger als ehrverletzend empfunden, da die bildliche Darstellung des Gesichts Mohammeds je nach Religionsauslegung verboten ist. In vielen muslimischen Ländern wurde heftig gegen die Karikaturen protestiert. Auch die Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» druckte mehrfach Mohammed-Karikaturen ab. Deshalb griffen am 7. Januar 2015 muslimische Terroristen die Redaktion der Zeitschrift in Paris an und töteten elf Menschen. Dieses Ereignis zeigt, dass die Medienfreiheit zunehmend unter Druck gerät und aktiv geschützt werden muss. Bewaffnete Polizisten bewachen seither viele Redaktionen weltweit. Verstanden? 1 Was bedeutet Meinungs- und Informationsfreiheit? 2 Warum kann die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden? 3 Warum ist die Medienfreiheit für die Schweiz wichtig?
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