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1 Energiestrategie 2050: Inhalte, Stand und nächste Schritte Hans-Peter Nützi, Leiter Sektion Industrie und Dienstleistungen, BFE

2 Warum braucht es eine Energiestrategie 2050? Bevölkerungswachstum Versorgungssicherheit Preis und Markt Klimawandel Infrastruktur Umwelt, Natur, Landschaft Energiestrategie 2050 Ausstieg aus der Kernenergie 2

3 Energiepolitische Meilensteine seit Fukushima Am beschliesst der Bundesrat den Atomausstieg. Das Parlament folgt diesem Entscheid. In der Herbstsession 2013 wird dem Parlament das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 vorgelegt. 3

4 Energiestrategie 2050: Ein Überblick Energiestrategie 2050 Erste Phase Aktionsplan koordinierte Energieforschung Zweite Phase (ab 2021) Energieperspektiven 2050 Erstes Massnahmenpaket Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem parlament. Initiative Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Revision StromVG 4

5 Energieperspektiven 2050 Betrachtete Szenarien Szenario Weiter wie bisher Szenario Politische Massnahmen des Bundesrates Szenario Neue Energiepolitik Weiterführung bisherige Politik Autonomer technischer Fortschritt in der Grössenordnung der letzten 30 Jahre Die politischen Massnahmen des Bundesrates werden abgebildet. = erstes Massnahmenpaket Es werden heute vorhandene Technologien verwendet. Zielszenario: Der Energieverbrauch pro Kopf soll im Jahre 2050 höchstens 1,5 Tonne CO 2 bewirken. Dieses Ziel ist in den Rahmen eines internationalen Konsenses bezüglich der energiepolitischen Stossrichtung eingebettet. 5

6 Energiestrategie 2050: Reaktionen 6

7 Energiestrategie 2050: Stossrichtungen 1. Keine neuen Kernkraftwerke 2. Energieeffizienz verstärken 3. Erneuerbare Energien ausbauen Wasserkraft: + 3,2 TWh bis 2050, (+ Pumpspeicher zur Integration der neuen Erneuerbaren) Neue Erneuerbare: Nutzung der nachhaltig nutzbaren Potentiale (24,2 TWh bis 2050) Wärme und Treibstoffe aus Erneuerbaren ausbauen 4. Restbedarf decken durch: Fossile Stromproduktion (primär GuD) Importe 7

8 Energiestrategie 2050: Stossrichtungen 5. Ausbau Stromnetze Optimierung, Erneuerung und Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze Umbau Richtung Smart Grid 6. Verstärkte Energieforschung 7. Vorbildfunktion des Bundes 8. Verstärkung des Programms EnergieSchweiz 9. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich 8

9 Erneuerbare Energien Ausbauziele Strom 25 TWh : 4.4 TWh/a (E-EnG Art. 2 Abs. 1) 2035: 14.5 TWh/a (E-EnG Art. 2 Abs. 1) 2050: 24.2 TWh/a (Energieperspektiven 2050) (ohne Wasserkraft) 10 5 (c) Prognos AG KVA (50 % EE-Anteil) ARA Deponiegas Biomasse (Holzgas) Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik Windenergie Geothermie 9

10 PJ Brenn- und Treibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern nehmen zu Szenario Politische Massnahmen 120 Wasserstof f Biogas als Treibstof f Flüssige Biotreibstoffe Biogas, Klärgas Umgebungswärme Solarwärme 40 EE in Abf ällen 20 (c) Prognos AG 2012 Übrige feste Biomasse Holz EE in FW 10

11 Energieeffizienz Wichtigste Massnahmen Gebäude Mobilität Industrie und Dienstleistungen Elektrogeräte Stromlieferanten Anhebung CO 2 -Abgabe und Verstärkung Gebäudeprogramm Zielvereinbarungen für Strom- Grossverbraucher 1) Verschärfung CO 2 - Emissionsvorschriften Ausweitung Vorschriften Effizienzziel Stromlieferanten informativ: Verschärfung MuKEn durch die Kantone Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen 1) nach parl. Initiative

12 Energieeffizienz: Gebäude Anhebung der CO 2 -Abgabe und Verstärkung des Gebäudeprogramms CO 2 -Abgabe von CHF 84 pro Tonne CO 2 Ergibt über Teilzweckbindung einen höheren Gesamtertrag von rund 350 Mio. pro Jahr. Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen Mit den kantonalen Mitteln stehen total rund 525 Mio. pro Jahr für Gebäudeprogramm zur Verfügung. Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kantonen Auflagen: Basisförderprogramm für Gebäudehülle, Ersatz Elektro- oder Ölheizung, Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) 12

13 Energieeffizienz: Gebäude Geplante Massnahmen der Kantone: Verschärfung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Entscheid EnDK, 2. September 2011 Neue Gebäude sollen sich ab 2020 möglichst selbst mit Wärmeenergie versorgen und zur eigenen Stromversorgung beitragen Forcierung der Sanierung bestehender Gebäude. Ab 2020 wird die Verwendung von Strom für Widerstandsheizungen sowie Warmwasseraufbereitung verboten. 13

14 Energieeffizienz: Industrie und Dienstleistungen a) Einbindung der Unternehmen in Zielvereinbarungsprozesse b) Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen (siehe oder c) Verstärkung der freiwilligen Massnahmen 14

15 Energieeffizienz: Industrie und Dienstleistung a) Zielvereinbarungen für Strom-Grossverbraucher (gemäss parl. Initiative ) Vereinbarung von Effizienzzielen Rückerstattung des Netzzuschlages (bei Elektrizitätskosten von mind. 5% der Bruttowertschöpfung teilweise und ab mind. 10% vollständig) Pflicht zur Reinvestition von mind. 20% des Rückerstattungsbetrags für Effizienzmassnahmen. Regelmässige Berichterstattung an den Bund. 15

16 Energieeffizienz: Mobilität a) Verschärfung der CO 2 -Emissionsvorschriften und Ausweitung auf neue Fahrzeugkategorien b) Elektromobilität (Erarbeitung Masterplan) als Teil der Promotion effizienter Fahrzeuge c) Weitere Massnahmen (auf bestehender Gesetzesgrundlage) d) Freiwillige Massnahmen 16

17 Energieeffizienz: Mobilität a) Verschärfung der CO 2 -Emissionsvorschriften und Ausweitung auf neue Fahrzeugkategorien Verschärfung der Vorschriften für neue Personenwagen CO 2 -Emissionen bis 2020 auf 95 g/km (aktuelles Ziel bis 2015: 130 g/km) Ausweitung der CO 2 -Emissionsvorschriften auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper CO 2 -Emissionen bis 2017 auf 175 g/km CO 2 -Emissionen bis 2020 auf 147 g/km 17

18 Energieeffizienz: Elektrogeräte a) Weiterentwicklung von Vorschriften b) Anreize Bestgeräte c) Verstärkung der freiwilligen Massnahmen 18

19 Energieeffizienz: Elektrogeräte a) Weiterentwicklung von Vorschriften Effizienzanforderungen auf weitere Gerätekategorien ausweiten und periodisch dem technischen Fortschritt anpassen Mindestanforderungen erlassen oder verschärfen (wenn technisch sinnvoll) b) Anreize Bestgeräte Anreize im Rahmen der Wettbewerblichen Ausschreibungen 19

20 Energieeffizienz: Stromlieferanten Verpflichtende Effizienzziele für Stromlieferanten Verpflichtende Stromeffizienzziele für grosse Stromlieferanten (> 30 GWh/a) Individuelle Ziele abhängig vom Vorjahresabsatz (z.b. 1,0%) Ziel: Nachgewiesene Erhöhung der Effizienz Generieren von weissen Zertifikaten über Effizienzmassnahmen Möglichkeit der Verpflichtung von externen Energiedienstleistern und Handel Möglichkeit des Handels mit den Zertifikaten Abliefern der Zertifikate gemäss Effizienzziel Überwälzung der Kosten auf die Endkunden Ersatzabgabe für kleine EVU 20

21 Erneuerbare Energien Wichtigste Massnahmen Finanzielle Förderung Erhöhung max. Netzzuschlag, Umbau KEV Richtung Direktvermarktung Explizites Recht auf Eigenverbrauch Unterstützende Massn. Raumplan. Konzept für den Ausbau der Erneuerbaren Nationales Interesse für erneuerbare Energien / grosse Anlagen organisatorische Massn. Transfer der Vollzugsstelle zum BFE Transfer Netzzuschlagsfonds zum Bund Erweiterung der Garantien für Tiefengeothermie rasche Bewilligungsverfahren in den Kantonen Information, Beratung im Rahmen von Energie- Schweiz 21

22 Mit der Parlamentarische Initiative werden einzelne Elemente vorgezogen. Durch die UREK-N initiierte parlamentarische Initiative Ab 2014 in Kraft Wichtigste Änderung im EnG Erhöhung maximaler Netzzuschlag auf 1,5 Rp./kWh Teilweise bis vollständige Rückerstattung für stromintensive Unternehmen (Elektrizitätskosten 5 % der Bruttowertschöpfung) Eigenverbrauch (explizit) im EnG verankert Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen unter 10 kw; freie Wahl des System für PV-Anlagen zwischen 10 und 30 kw 22

23 EnV-Revision: Anpassung Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien Die KEV ist erfolgreich und führt zu einem effektiven Zubau der Erneuerbaren (Anteil neue Erneuerbare am CH-Strommix: %; 2013 rund 2.4%) Es gibt eine lange Warteliste (> Anlagen plus rund 800 Neuanmeldungen jeden Monat) 23

24 Die Anzahl interessierter Projektanten ist weiterhin gross Stand der Warteliste Ende

25 Zusammensetzung der aktuellen KEV-Warteliste nach Technologien Anzahl der Anlagen auf der Warteliste Angemeldete Produktion der Anlagen auf der Warteliste [GWh] Windkraft 1.3% Wasserkraft 1.4% Biomasse 0.8% Windkraft; 1'581 Biomasse; 951 Geothermie; 16 Photovoltaik 96.5% Wasserkraft; 1'489 Photovoltaik; 1'505 Szenario: - Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte ist nicht berücksichtigt - Stand der Warteliste Ende

26 Revision Energieverordnung per und EnV-Revision IA Vergütungsdauer von 20 Jahren für alle Technologien, Anpassung der Photovoltaik-Vergütungssätze, Einführung Windhöhenbonus, Abschaffen der Kostendeckung für Kleinstwasserkraft BR-Beschluss vom , Inkrafttreten per EnV-Revision IB ( Mini-Energiestrategie des Parlaments hat dringliche Massnahmen per vorgezogen) Umsetzung der Pa. Iv : Erhöhung des KEV-Kostendeckels auf 1.5 Rp./kWh, Einmalvergütungen Photovoltaik, Eigenverbrauchsregelung, Rückerstattung an die Grossverbraucher BR-Beschluss vom , Inkrafttreten per

27 Wie geht es 2014 und 2015 weiter mit der KEV? Beschleunigter Abbau der Warteliste Einspeisevergütung: Alle Projekte, die sich bis im 15. Juni 2011 angemeldet haben, werden freigegeben: 69 Biomasse-Kraftwerke, 1 Geothermie-Anlage, Photovoltaik-Anlagen (rund 150 MW), 190 Windkraftwerke sowie 98 Kleinwasserkraftwerke. Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kw: Anfang April werden rund weitere Photovoltaik-Projektanten mit Wahlrecht über die Einmalvergütung informiert und zur Realisierung der Anlage ermuntert. Erst nachdem sie ihre Anlage gebaut haben, können sie zwischen Einmalvergütung und KEV wählen. Wählen sie dann die Einmalvergütung, wird diese nach Inbetriebnahme der Anlage so rasch wie möglich ausbezahlt (aufgrund der grossen Anzahl Anlagen kann dies allerdings noch bis Ende 2015 dauern). 27

28 Voraussetzung Rückerstattung Netzzuschlag Rückerstattung Stromintensität von 5 % teilweise und ab 10 % vollständig (Stromintensität = Verhältnis Elektrizitätskosten zur Bruttowertschöpfung) Rückerstattungsbetrag mindestens Zielvereinbarung Investition 20 % Rückerstattungssumme in zusätzliche Energieeffizienzmassnahmen Themen Stromversorgung Rückerstattung Netzzuschlag oder 28

29 Bestimmung Rückerstattungshöhe Netzzuschlag Stromintensität zwischen 5 % und 10 % => Rückerstattung nach Formel Stromintensität 10 % => Rückerstattung zu 100 % Härtefall Stromintensität < 5 % => Rückerstattung zu 30 % Legende R S Rückerstattung Stromintensität a Steigung (14); M Mindestsatz (30 %) R 100 % 30 % R = [(S 5 %) x a + M] x Z 5 % 10 % SI Z Zuschlag bezahlt 29

30 Zielvereinbarung Rückerstattung Netzzuschlag Zielvereinbarung Gesamtenergieeffizienzziel Wirtschaftliche Massnahmen Wirtschaftlichkeit beurteilt anhand Paybackdauer 4 Jahre Prozessmassnahmen 8 Jahre Infrastrukturmassnahmen Gewichtungsfaktoren (Primärenergiefaktoren zum Vergleichen) Systemgrenzen Zielvereinbarung umfasst alle Betriebsstätten der Endverbraucherinnen und Endverbraucher. 30

31 Zielvereinbarung Rückerstattung Netzzuschlag Zielpfad zwischen Anfangs- und Zielwert der Zielvereinbarung Zielpfad darf zeitweise unterschritten werden; Zweimal in Folge und nicht mehr als in der Hälfte aller Jahre Abschluss Zielvereinbarung für 10 Jahre. 20 % Rückerstattungsumme in zusätzliche Massnahmen EF xy % 100 % t 31

32 Vergleich Rückerstattung Netzzuschlag altes EnG neues EnG - Deutschland Netzabgabe 0.6 Rp./kWh EEG-Umlage in D 6.24 ct./kwh bzw Rp/kWh Verbrauch Elektrizität in GWh Rückerstattung altes CH- Gesetz in CHF Rückerstattung neues CH- Gesetz in CHF Zu tragende Kosten neues CH-Gesetz in CHF Zu tragende Kosten nach D- System in CHF Zu tragende Kosten aktuell in D in CHF Untere Grenze '000 20'000 (4000)* 0 (4000)* 7'400 76'960 Mittlerer Verbrauch ' '000 (60'000)* 0 (60'000)* 13' '520 Hoher Verbrauch '000 2'400'000 (480'000)* 0 (480'000)* 191' '720 * 20% der Rückerstattung müssen für knapp nicht wirtschaftliche Massnahmen eingesetzt werden. (Stromkosten 12 Rp./kWh) 32

33 Erneuerbare Energien: Finanzielle Förderung gemäss Energiestrategie Optimierung des Einspeisevergütungssystems Erhöhung des Gesamtkostendeckels auf max. 2.3 Rp/kWh Umbau der bisherigen KEV zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung. Ziel: Produzent erhält Anreize, Elektrizität dann einzuspeisen, wenn sie im Netz benötigt wird. Einspeisevergütung nur noch für Neuanlagen Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen Keine Förderung für Kleinstwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern mehr Vergütungssätze können alternativ auch über Auktionen festgelegt werden 33

34 Stromnetze (weitere Massnahmen folgen mit Strategie Stromnetze) Verfahrensbeschleunigung Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren Grundlagen für Smart Metering Regelung der Anrechenbarkeit der Kapitalund Betriebskosten Verkürzung von Rechtsmittelverfahren Delegationsnorm zur Einführung von Smart Meters 34

35 Das Programm EnergieSchweiz unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets Energieschweiz ist die Informations- und Beratungsplattform im Energiebereich und vernetzt Wissensträger, -vermittler und -anwender im Energiebereich der Hebel, um gute Projekte auf den Markt zu bringen und neuen Ideen Platz zu machen die Aus- und Weiterbildungsdrehscheibe im Energiebereich bezweckt den Abbau von nicht preislichen Hemmnissen und entsprechenden Transaktionskosten Die Aktivitäten von EnergieSchweiz werden verstärkt und die finanziellen Mittel ausgebaut (von 26 auf 55 Mio. CHF pro Jahr) 35

36 Das Programm EnergieSchweiz unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets 36 36

37 Das Programm EnergieSchweiz unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets 37 37

38 Wirkung des ersten Massnahmenpakets Endenergie- und Elektrizitätsverbrauch PJ 900 TWh EEV 45 % 208 PJ % 200 Elektrizitätsnachf rage 58 PJ (c) Prognos AG Szenarien: WWB = POM = NEP = Vergangenheit WWB POM NEP Weitere Abkürzungen: Weiter wie bisher EEV = Endenergieverbrauch Massnahmen des Bundesrats Neue Energiepolitik 38

39 Wirkung des ersten Massnahmenpakets Entwicklung Gesamtenergieverbrauch und Energiemix 900 PJ TWh 250 Wasserstoff Biogas als Treibstoff 800 Erdgas als Treibstoff Flüssige Biotreibstoffe Flugtreibstoffe Diesel Benzin Biogas, Klärgas Umgebungswärme Solarwärme (Industrie-)Abfälle Übrige feste Biomasse Holz Fernwärme* Kohle 100 (c) Prognos AG 2012 Erdgas Sonstige Erdölprodukte Heizölprodukte o. Treibstoffe Elektrizität* 39

40 Wirkung des ersten Massnahmenpakets Entwicklung des Elektrizitätsangebots TWh (c) Prognos bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare* 10 neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage *) gekoppelt und ungekoppelt Elektrizitätsangebot Szenario Politische Massnahmen, Variante C&E Hydrologisches Jahr 40

41 Saldo der kumulierten Mehr- und Minderkosten durch das erste Massnahmenpaket bis Investitionen in Effizienz - Einsparungen Energiekosten / -importe + Kosten Zubau Produktionskapazitäten (sind jedoch aufgrund der Reduktion Nachfrage tiefer als ohne Reduktion) + Netze = Total rund CHF 39 Milliarden Angebotsvariante C&E Quellen: Prognos 2012, Consentec

42 Energiestrategie 2050: So geht es weiter Längerfristig zur Prüfung Ökologische Steuerreform Ab 2021 Energieabgabe; Förderprogramme laufen allmählich aus (Vom Fördersystem zum Lenkungssystem) Jetzt Massnahmenpaket I Effizienz Erneuerbare Fossile / Importe Netze Forschung 42

43 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 43

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