Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2016/2017

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1 Inhalt 1. Schülerschaft und Lehrkräfte 2. Ganztagsangebot 3. Hausaufgaben 4. Befreiung vom Sportunterricht 5. Rauchen in der Schule 6. Verbot des Mitbringens von Waffen usw. 7. Krankheit Ihres Kindes 8. Schulfotograf, Kopierkosten 9. Umgang mit Schulbüchern 10. Epochal unterrichtete Fächer 11. Fahrräder 12. Unterrichtsausfall 13. Vergessene Materialien usw. 14. Schulplaner Lerntagebuch 15. Doppelstunden 16. Zusätzliche Schulbusse und kostenlose Freizeitkarte 17. Terminplan Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2016/2017 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de

2 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten schöne Ferien und sind mit viel Energie und guten Nerven in das neue Schuljahr gestartet, zu dem wir Sie und Ihre Kinder recht herzlich begrüßen. Nachdem die ersten Unterrichtstage vorbei sind, möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben einige wichtige Informationen und Hinweise über unsere Schule und den Ablauf des Schuljahres geben. Dieser Elternbrief ist etwas umfangreicher, hat aber den Vorteil, dass wir Ihren Kindern im Verlauf des Schuljahres weniger oft Rundschreiben zur Unterschrift mitgeben müssen. 1. Schülerschaft und Lehrkräfte Zu Beginn dieses Schuljahres besuchen die Realschule Wallenhorst 384 Schülerinnen und Schüler; sie werden von 26 Lehrkräften unterrichtet. Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt 24 bei einer Bandbreite von 20 bis 29. Da unsere Unterrichtsversorgung mit Beginn dieses Schuljahres gut ist, können wir in allen Klassen den Pflichtunterricht nach der Stundentafel für Realschulen abdecken. Insbesondere begrüßen wir Frau Schulze-Höping, der uns ab diesem Schuljahr in den Fächern Mathematik und Französisch unterstützt. 2. Ganztagsangebot Das Ganztagsangebot haben Ihre Kinder in den letzten Schultagen von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer erhalten und in der Klasse besprochen. Sie können die tatsächlich stattfindenden Kurse auch auf unserer Homepage nachlesen. In dieser ersten ganzen Schulwoche vom findet nur für unsere neuen Schülerinnen und Schüler eine Schnupperwoche statt, in der sich Unentschlossene die einzelnen Kurse unverbindlich anschauen können. Nachträgliche Anmeldungen können danach noch abgegeben werden sofern der Kurs nicht bereits ausgebucht ist. Im zweiten Halbjahr wird das Angebot neu ausgeschrieben, so dass dann ein Kurswechsel oder eine neue Kurswahl möglich ist; ein Halbjahreswechsel in der Theater- AG ist allerdings ausgeschlossen, da diese Gruppe sich auf einen Auftritt vorbereitet. Für die Sicherstellung der Kurse und deren Betreuung ist Frau Kathrin Röttgers verantwortlich. Bei Krankheit oder begründeter Verhinderung melden Sie Ihr Kind bitte im Sekretariat ab. Fehlzeiten müssen wie andere Fehlzeiten am Vormittag auch entschuldigt werden! Grundsätzlich beginnt jedes Angebot nach der Mittagspause, also um Uhr bzw. um Uhr. Wir müssen darauf hinweisen, dass die Schülerinnen und Schüler das 2

3 Schulgelände während der Mittagspause aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen dürfen! 3. Hausaufgaben Wir unterscheiden in unserem Hausaufgabenkonzept zwischen verpflichtenden und zusätzlichen Aufgaben (Lernempfehlungen). Die verpflichtenden Aufgaben müssen von allen Schülerinnen und Schülern angefertigt werden. Von den zusätzlichen Aufgaben müssen nicht alle Aufgaben erledigt werden. Die Schülerinnen und Schüler können auch je nach Leistungsstand einzelne Angebote auswählen. Das Kriterium muss immer sein, welche Aufgabe ist für das Erreichen der Lernziele für mich als Schüler am sinnvollsten. Wichtig ist, dass alle Aufgaben immer im Schulplaner notiert werden. Grundsätzlich wollen wir durch diese Struktur das eigenverantwortliche Arbeiten und Lernen fördern. Nähere Informationen zu unserem Konzept finden Sie auf unserer Homepage. Wir möchten Sie bitten, uns in dem Bemühen zu unterstützen, die Hausaufgaben regelmäßig anzufertigen. Hausaufgaben dienen der Einübung des Gelernten und sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Außerdem geben sie den Lehrkräften Auskunft darüber, wie gut der Unterrichtsstoff verstanden wurde. Bitte sehen Sie regelmäßig den Schulplaner Ihres Kindes an, um sich zu informieren oder um eine schnelle Rückmeldung an die Klassen- oder Fachlehrkraft zu geben. 4. Befreiung vom Sportunterricht Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist es gemäß den Bestimmungen für den Schulsport" vom trotzdem zur Anwesenheit verpflichtet. In Ausnahmefällen (Arztbesuch usw.) kann die Sportlehrkraft eine Befreiung aussprechen. Hierfür ist jedoch ein schriftlicher Antrag der Eltern erforderlich. Dauert die Befreiung vom Sportunterricht aufgrund eines Attests länger als 4 Wochen, entscheidet die Schulleitung über eine Befreiung oder beispielsweise über die Teilnahme am Unterricht der Parallelklasse. 5. Rauchen in der Schule Das Rauchen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen wie beispielsweise einer Klassenfahrt ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt sind. Ein mehrfacher Verstoß unserer Schülerinnen und Schüler gegen diese Vorschrift kann unter Umständen schwer wiegende Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis haben. 6. Verbot des Mitbringens von Waffen usw. Durch viele Vorfälle an Schulen werden wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass Gewalt auch vor Schulen nicht Halt macht. Deshalb ist es für uns jeden Tag von großer Bedeutung, die Augen für Vorfälle offen zu halten, die Hinweise auf 3

4 das Auftreten von Gewalt geben. Schülerinnen und Schüler sollen wissen, dass sie sich bei derartigen Problemen jederzeit an die Lehrkräfte wenden können. Durch den Erlass vom sind Schulen verpflichtet, Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte jährlich über das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. zu unterrichten. Besonders für die Schüler- und Elternschaft der neuen 5. Klassen ist dies wichtig, damit sie über mögliche Konsequenzen informiert sind. Zu den Waffen im weiteren Sinne zählen laut Erlass auch Feuerzeuge, Feuerwerkskörper oder Laserpointer. Das Mitbringen solcher Gegenstände ist nicht gestattet; ebenso wenig dürfen Lederarmbänder mit Metallbesatz in der Schule getragen bzw. mitgeführt werden. 7. Krankheit Ihres Kindes Allgemeines Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Die Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbesuchs bedarf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Um dies zu erreichen, haben wir an unserer Schule die folgende Vereinbarung: Die Erziehungsberechtigten sorgen für die regelmäßige Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht und informieren die Schule bei Fehlen wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen bereits am ersten Tag des Fehlens telefonisch (Tel ) oder persönlich morgens ab 7.30 Uhr im Sekretariat. Spätestens am dritten Tag der Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, da die Fehltage sonst als unentschuldigt gelten. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sie nicht aus besonderen Gründen von der Schule angefordert wird. 8. Schulfotograf, Kopiergeld Der Fotograf fertigt alle zwei Jahre von allen Schülerinnen und Schülern Fotos an. In diesem Jahr wurden alle Klassen fotografiert. Die Fotos werden vom Fotostudio zeitnah an die Schule geschickt und Ihnen zur Einsicht gegeben. Sie sind in keiner Weise verpflichtet, einzelne Fotos oder gar die komplette Fotosammlung abzunehmen. Auch wenn Sie keine Fotos kaufen, erhält Ihr Kind den zwei Jahre gültigen Schülerausweis für unsere Schule kostenlos. Außerdem sammeln die Klassenlehrkräfte für das gesamte Schuljahr 2016/17 von jedem Schüler 15,- für Kopien und andere allgemeine Unterrichtsmaterialien wie den Schulplaner ein. Haben Sie mehrere Kinder an unserer Schule, so zahlt nur das älteste Kind den vollen Betrag, jedes weitere Kind die Hälfte, also 7,50. Da der Förderverein den Schulplaner für die 5. Klassen bezuschusst, reduziert sich hier der Betrag um 2,50. 4

5 Bitte geben Sie Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern in den nächsten Tagen möglichst den folgenden passenden Betrag mit: Klassen 6 10 (ältestes Kind) 15,- Klassen 6 10 (Geschwisterkind) 7,50 Klasse 5 12,50 Klasse 5 (Geschwisterkind) 5,00 9. Umgang mit Schulbüchern Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mit den ausgeliehenen Schulbüchern sorgfältig umgehen. Versehen Sie die Bücher bitte mit einem Umschlag. Sollte das Buch nach der Rückgabe in einem nicht akzeptablen Zustand sein, sind Sie verpflichtet, den Restwert des Buches zu erstatten. Sollte ein Buch bei der Ausgabe bereits Schäden aufweisen, so sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft darauf an. 10. Epochal unterrichtete Fächer In den meisten Klassen werden die Fächer, die in der Stundentafel nur einstündig ausgewiesen sind, aus unterrichtsorganisatorischen und pädagogischen Gründen in nur einem Halbjahr zweistündig erteilt. Mit Beginn des 2. Halbjahres findet dann ein Tausch mit einem anderen Fach statt. Wichtig hierbei ist, dass die Zensuren der Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, am Ende des Schuljahres wieder auf dem Zeugnis erscheinen und sich auf die Versetzung auswirken. In den Klassen 5 9 können diese Zensuren im 2. Halbjahr nicht mehr verbessert werden, in der 10. Klasse nur durch eine entsprechend erfolgreiche mündliche Prüfung. In diesem Schuljahr sind voraussichtlich folgende Fächer davon betroffen: Jahrgang Epochale Fächer 5 Kunst, Geschichte Werken/Textil 6 Kunst, Werken / Textil Musik, Erdkunde Physik, Geschichte, Musik Physik, Chemie, Geschichte, Politik Physik, Biologie, Politik, Musik (9a, 9b), Kunst (9c) Biologie, Politik, Erdkunde, Kunst Biologie, Erdkunde Wirtschaft, Musik Chemie, Geschichte, Erdkunde, Kunst (9a, 9b), Musik (9c) 10 Biologie, Geschichte Physik, Erdkunde 5

6 11. Fahrräder Da die Tage nun wieder kürzer werden, möchten wir Sie schon jetzt bitten, die Beleuchtung der Fahrräder Ihrer Kinder zu überprüfen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, wie gefährlich das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit ist. Die Polizei wird, wie auch in den letzten Jahren, wieder Kontrollen durchführen. Bitte beachten Sie, dass Fahrräder nur dann gegen Diebstahl und Beschädigung auf dem Schulgelände versichert sind, wenn Sie mehr als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen und Ihr Kind keinen Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte hat. Achtung: Die Räder sind im Radständer unbedingt abzuschließen! 12. Unterrichtsausfall Sollte es in diesem Winter zu Schneefällen oder Glatteis kommen, so wird ein eventueller Unterrichtsausfall morgens im Radio bekannt gegeben. Ihre Kinder können dann zu Hause bleiben. Sie brauchen nicht bei der Schule anzurufen. Sie können sich auch vom Landkreis Osnabrück eine SMS auf Ihr Handy schicken lassen (siehe SMS bei Schulausfall). Unabhängig von einem generellen Schulausfall entscheiden Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte in eigener Verantwortung, ob sie ihr Kind bei gefährlichen Witterungsverhältnissen und entsprechenden Straßenverhältnissen zur Schule schicken. Wie auch bei allen anderen schulorganisatorischen Unterrichtsausfällen können Sie Ihr Kind bei einem Betreuungsbedarf zur Schule schicken oder bringen. Bitte rufen Sie dann in der Schule an und geben den benötigten Zeitraum für die Betreuung an. 13. Vergessene Materialien usw. Es kommt immer wieder vor, dass Schüler wegen vergessener Materialien zu Hause anrufen möchten, damit diese ihnen in die Schule gebracht werden. Wir möchten dies nicht gestatten, zumal es ungerecht denjenigen gegenüber ist, bei denen niemand zu Hause ist, um die Sachen in die Schule zu bringen. Es ist ein Erziehungsziel der Schule, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schulsachen zum abgesprochenen Zeitpunkt vorzeigen oder abgeben können. Das Gleiche gilt auch für vergessene Unterschriften, Arbeitsblätter usw. 14. Schulplaner - Lerntagebuch Ihre Kinder haben am ersten Schultag unseren Schulplaner bekommen, den sie jeden Tag mitbringen müssen. In diesem Planer finden Sie wichtige Informationen über den schulischen Alltag, etwa Termine von Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Mitteilungen von Lehrkräften usw. Bitte sehen Sie den Planer einmal wöchentlich durch und unterschreiben Sie die aktuelle Seite im Kalender, wenn die Klassenlehrkraft dies wünscht. Auch für Ihre Mitteilungen an Lehrkräfte findet sich eine Seite im Planer. So ist der Planer nicht nur ein Hausaufgabenheft und Informationsbuch, sondern kann als schnelles Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule genutzt werden. Er dient den Schülerinnen und Schüler auch als Dokumentation ihrer Entwicklung er ist somit auch ein Lerntagebuch. Außerdem tragen die Schülerinnen und Schüler am En- 6

7 de der Stunde immer ein, welches Thema im Unterricht behandelt wurde. So können Die Schülerinnen und Schüler und auch Sie als Eltern schnell den Verlauf der Unterrichtseinheiten nachvollziehen. 15. Doppelstunden Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden an unserer Schule alle Fächer in Doppelstunden unterrichtet. Das bedeutet für Ihr Kind eine deutliche Entlastung, da an jedem Tag nur drei unterschiedliche Fächer unterrichtet werden. So muss Ihr Kind sich für höchstens drei Fächer des Folgetages vorbereiten. In einigen Jahrgängen sollen laut Stundentafel die Fächer Mathematik oder Deutsch 5-stündig unterrichtet werden. Wir haben dies folgendermaßen geregelt: Fach und Jahrgang 1. Halbjahr 2. Halbjahr Mathematik, Kl. 5 4 Stunden 6 Stunden Deutsch, Kl. 7 6 Stunden 4 Stunden 16. Zusätzliche Busse und kostenlose Schülerfreizeitkarte Zum Schuljahr 2014/2015 hat die Gemeinde Wallenhorst die Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler der Realschule verbessert. Alle Schülerinnen und Schüler gelangen nun nach Unterrichtsschluss auf direktem Weg und ohne lange Wartezeiten nach Hause. Dies ist durch den Einsatz zusätzlicher Busse möglich, die nach der 8. Unterrichtsstunde eingesetzt werden. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus Hollage und Rulle sind die Verbindungen zum Schulzentrum Wallenhorst im Vergleich zu anderen Schulen aus allen Ortsteilen immer die schnellsten! Außerdem können alle Schülerinnen und Schüler der Realschule Wallenhorst eine kostenlose Schülerfreizeitkarte erhalten. Die Fahrkarte berechtigt für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz der VOS. Sie ist an Schultagen in Niedersachsen von montags bis freitags ab Uhr und an Ferientagen sowie samstags-, sonn- und feiertags ganztägig gültig. Um die Schülerfreizeitkarte zu erhalten, ist eine Kundenkarte der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück vorzulegen, die alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule in der Schule ausgeteilt bekommen. 17. Terminplan Den aktuellen Terminplan entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Die folgenden Termine sollten Sie sich allerdings bereits vormerken: Montag, Montag, Schulfotograf, alle Klassen Elternabende Kl. 5, 7, 9 und nach Bedarf Kennenlernfahrten der 5. Klassen in die Jugendherberge Lingen (2 Übernachtungen) 7

8 Bundesjugendspiele Schulelternratssitzung Freitag, Montag, Mittwoch, Mittwoch, Betriebspraktikum Klassen 9 Abschlussfahrt 10. Klassen nach Berlin Herbstferien 1. Elternsprechtag Infoabend 4. Klassen, Uhr 1. Schulvorstandssitzung, Uhr 1. Gesamtkonferenz, Uhr Weihnachtsferien Montag, Zeugniskonferenzen Kl. 5, 6, 7 Mittwoch, Zeugniskonferenzen Kl. 8, 9, Freitag, Sozialpraktikum Klassen 9a, 9b, 9c Zeugnisausgabe in der 3. Unterrichtsstunde Halbjahresferien Bitte trennen Sie die nächste Seite ab und geben diese bis Freitag, bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes ab. Mit freundlichen Grüßen St. Schmidt Schulleiter D. Kohlbrecher Ständige Vertreterin 8

9 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Name, Vorname des Kindes Klasse Rücklauf Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Hiermit bestätige ich / bestätigen wir, dass ich/wir die Informationen in dem Elternbrief zum Schuljahresbeginn erhalten und zur Kenntnis genommen habe(n). Ich habe / wir haben mit unserem Kind insbesondere die Regelungen zu den Hausaufgaben und den Krankmeldungen, das Rauchverbot in der Schule und den Waffenerlass besprochen. Die Ausführungen zu den epochal unterrichteten Fächern habe ich / haben wir gelesen und die Problematik mit meinem / unserem Kind besprochen. Ort, Datum Unterschrift e. Erziehungsberechtigten 9

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