1. Elternbrief 2008/09
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- Frida Lena Hofmann
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1 Gymnasium Dinkelsbühl Mathematisch-naturwissenschaftliches und neusprachliches Gymnasium Gymnasium Dinkelsbühl Ulmer Weg, Dinkelsbühl Telefon Fax Dinkelsbühl, den 19. September Elternbrief 2008/09 Sehr geehrte, liebe Eltern, zu Beginn des neuen Schuljahres begrüße ich Sie herzlich und wünsche Ihren Kindern viel Freude und Erfolg an unserer Schule. Dieses Schuljahr birgt viel Neues: Die Baumaßnahmen im Altbau führen zu starken Beeinträchtigungen des regulären Unterrichtsbetriebs, und Neuregelungen im Bereich der Intensivierungsstunden erfordert Abstimmungen mit den Erziehungs-berechtigten. Wir möchten Sie mit diesem ersten Elternbrief über Allgemeines, die wichtigsten und am dringendsten anstehenden Punkte sowie über die nächsten Termine informieren. Nachdem einige Lehrer unsere Schule verlassen haben, durften wir auch neue Kollegen begrüßen, die ich Ihnen hier vorstellen möchte: Frau StRin z.a. Krampfl (D/F/M) Herr StR Wallewein (Sm/Ev) Frau StRefin Feichtmair (L/F) Herr StRef Michl (E/F) Frau StRefin Schmuck (D/G) Frau LAssin Katzmann (D/Sk) Frau LAssin Dr. Haas (Mu) Frau StRefin Koch (L/D) Herr StRef Dr. Reck (M/In) Frau Korn-Meyer (Sw) Darüber hinaus steht uns im Umfang von 8 Stunden eine Grundschullehrerin, Frau Schachner, zur Verfügung, die den 5. Klassen den Übergang ins Gymnasium erleichtern soll. Wir freuen uns auf eine hoffentlich für alle gute Zusammenarbeit. Anders als viele Schulen in Bayern können wir in diesem Jahr den gesamten Pflichtunterricht abdecken und alle Klassen unter 34 Schüler halten. Dafür bin ich wirklich dankbar. Auch die regelmäßigen Sprechstunden unserer Schulpsychologin, Frau StRin z. A. Rudolph, werden wieder stattfinden, und zwar jeden ersten Mittwoch im Monat von bis Uhr an unserer Schule. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin mit Frau Rudolph. Ihre Telefonsprechzeit (Nummer ) ist Montag 9.45 Uhr bis Uhr und Dienstag Uhr bis Uhr Das Angebot gilt sowohl für Ihre Kinder als auch für Sie. 1
2 Bezüglich der Leistungsnachweise wurden folgende Regelungen beschlossen: Deutsch: Jgst. 3 Schulaufgaben / 2 Leistungstests 9. Jgst. 4 Schulaufgaben 10. Jgst. 3 Schulaufgaben 11. Jgst. 3 Schulaufgaben / 2 Kurzarbeiten Grund- und Leistungskurse keine Stehgreifaufgaben Englisch: 5. Jgst. 4 Schulaufgaben 6. Jgst. 4 Schulaufgaben 7. Jgst. 3 Schulaufgaben / 1 mündliche Prüfung 8. Jgst. 3 Schulaufgaben 9. Jgst. 2 Schulaufgaben / 1 mündliche Prüfung 10. Jgst. 2 Schulaufgaben / 2 Tests 11. Jgst. 4 Schulaufgaben Franz.: Jgst. (alle) 4 Schulaufgaben 8. Jgst. NTG 3 Schulaufgaben / 1 mündliche Prüfung 8. Jgst SG 4 Schulaufgaben 9. Jgst. NTG 3 Schulaufgaben 9. Jgst SG 4 Schulaufgaben 10. Jgst. NTG 3 Schulaufgaben 10. Jgst. SG 3 Schulaufgaben / 1 mündliche Prüfung 11. Jgst. (alle) 4 Schulaufgaben Grund- und Leistungskurse keine Stegreifaufgaben Latein: Jgst. 4 Schulaufgaben Jgst. 3 Schulaufgaben 11. Jgst. 4 Schulaufgaben Grund- und Leistungskurse 2 bzw. 4 Klausuren, Stegreifaufgaben möglich Math.: Jgst. 4 Schulaufgaben 8. Jgst. 3 Schulaufgaben 9. Jgst. 4 Schulaufgaben 10. Jgst. 3 Schulaufgaben 11. Jgst. NTG 4 Schulaufgaben 11. Jgst. SG 3 Schulaufgaben Physik: Jgst. 2 Schulaufgaben Chemie: Jgst NTG 2 Schulaufgaben Jgst. SG 2 Kurzarbeiten An Tagen, an denen ein großer Leistungsnachweis geschrieben wird, sollen keine Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten gefordert werden. Andere kleine Leistungsnachweise sind jedoch möglich! 2
3 Das neue Jugendschutzgesetz verbietet das Rauchen nicht nur in der Schule / auf dem Schulgelände, sondern für Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt in der Öffentlichkeit. Bitte unterstützen Sie die Bemühungen der Schule den Kindern und Jugendlichen dieses klarzumachen und die Regelungen auch durchzusetzen. Nur wenn wir gemeinsam arbeiten, können wir auch erfolgreich sein! Wie in jedem Jahr mache ich Sie wieder auf 37 GSO Schulbesuch / Teilnahme aufmerksam: (1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (2) Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. ( ) (3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen ( ) beurlaubt werden. Dieser Antrag ist der Schulleitung rechtzeitig (spätestens einen Tag) vorher vorzulegen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. nach Ferien ist grundsätzlich nicht möglich! In diesem Zusammenhang erinnere ich Sie auch, dass ein Nicht-mitmachen-Können im Sportunterricht nicht automatisch von der Teilnahme am Sportunterricht befreit. Auch in diesem Fach finden Stunden statt, in denen mehr theoretisch als praktisch gearbeitet wird, und das sollte Ihr Kind nicht versäumen. Aus gegebenem Anlass erinnere ich an die Festlegungen im BayEUG bzw. in unserer Hausordnung: Mobilfunktelefone können mitgeführt werden, müssen aber ausgeschaltet sein. Das Mitbringen von CD-Playern, fotografischen Apparaten und anderem unterrichtsfreiem Material ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen (und eine Schulstrafe verhängt). Baumaßnahmen Da ein großer Teil der Klassenzimmer des Altbaus in diesem Schuljahr nicht zur Verfügung steht, sind die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 in der alten Hauptschule untergebracht. Auch der Biologieunterricht sowie einige Musikstunden werden dort abgehalten. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 sind in den verbleibenden Räumen des Altbaus und die Jahrgangsstufen 10 und 11 im Neubau untergebracht. Die Kollegstufe wandert zwischen diesen drei Gebäuden und muss zum Teil auch ins Förderzentrum ausweichen. Die Bauarbeiten im Altbau sollen so terminiert sein, dass Störungen des Unterrichtsbetriebs möglichst gering gehalten werden. Es ist zwar vorgesehen, dass Baustellenfahrzeuge in der Zeit von 7.10 bis 8.00 Uhr die nicht abgesperrten Bereiche des Schulgeländes nicht befahren. Dennoch ist insbesondere auf dem Weg von der Bushaltestelle zum unteren Schulhof ( Südhof ) besondere Vorsicht geboten. Wenn Schüler fehlen und zu Schulbeginn um 8.00 Uhr der Schule noch keine Entschuldigung vorliegt, kann sich wegen der in diesem Schuljahr vorhandenen baulichen Situation der Rückruf bei den Erziehungsberechtigten verzögern. 3
4 Intensivierungsstunden In diesem Schuljahr treten diverse Neuregelungen in Kraft. Betroffen ist insbesondere die Belegungspflicht der Intensivierungsstunden. Einige der bislang als verpflichtend vorgesehenen Intensivierungen werden künftig auf freiwilliger Basis stattfinden. Verpflichtende Intensivierungsstunden müssen von allen Schülern besucht werden. Sie sind bereits fest im Stundenplan verankert und finden an unserer Schule in der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Deutsch und Englisch, in der Jahrgangsstufe 6 im Fach Mathematik sowie in der zweiten Fremdsprache und in der 7. Jahrgangsstufe in Englisch statt. In allen anderen Jahrgangsstufen sind keine verpflichtenden Intensivierungsstunden vorgesehen. Freiwillige Intensivierungsstunden können sein - Förderangebote für schwächere Schüler - sonstige Zusatzangebote, z. B. Förderung besonders interessierter Schüler Das Wort freiwillig darf dabei nicht ganz wörtlich genommen werden. 1. Schüler, die im Vorjahr in einem Kernfach ausreichende Leistungen nicht oder nur knapp erzielten, werden von der Schule zum Besuch von ein oder zwei freiwilligen Intensivierungsstunden verpflichtet. Andere Schüler können und sollen ebenfalls an diesen Intensivierungen teilnehmen, wenn sie das Angebot einer zusätzlichen Förderung wahrnehmen möchten. Bei zu großer Nachfrage behält sich die Schule vor, eine Auswahl zu treffen. 2. Jeder Schüler muss im Laufe der sechs Jahre, in denen er die Jahrgangsstufen 5 bis 10 besucht, insgesamt mindestens 5 freiwillige Intensivierungsstunden besucht haben. Von dieser (neuen) Regelung betroffen sind insbesondere die Schüler der unteren Jahrgangsstufen, da die älteren Schüler bereits sämtliche oder zumindest einen Teil dieser Stunden gemäß der alten Regelung verpflichtend besucht haben. Die zusätzliche Stunde der Streicherklasse wird im Übrigen als Förderung besonders interessierter Schüler auf die 5 Stunden angerechnet. Für die folgenden als freiwillig vorgesehenen Intensivierungsstunden steht bereits fest, wann sie stattfinden sollen. Jahrgangsstufe 5: Mo, 9. Stunde: Lernen Lernen Di, 8. Stunde: Lernen Lernen Di, Stunde: Englisch-Theater Jahrgangsstufe 6: Do, 8. Stunde: Englisch Do, 9. Stunde: Latein, Mathematik Jahrgangsstufe 7: Do, 9. Stunde: Mathematik, Französisch, Englisch Do, 10. Stunde: Mathematik, Englisch, Latein Do, 11. Stunde: Deutsch Jahrgangsstufe 8: Di, 10. Stunde: Latein, Französisch (2. FS) Di, 11. Stunde: Latein, Englisch, Physik, Mathematik Jahrgangsstufe 9: Di, 10. Stunde: Chemie, Französisch (2. FS), Französisch (3. FS), Latein Di, 11. Stunde: Englisch, Deutsch, Mathematik, Physik 4
5 Jahrgangsstufe 10: Di, 10. Stunde: Chemie, Englisch (1. FS), Physik, Französisch (3. FS) Mi, 10. Stunde: Latein (2. FS), Französisch (2. FS), Englisch (2.FS), Mathematik, Deutsch Mi, 11. Stunde: Mathematik Die Stunden sind so gelegt, dass möglichst viele Schüler die Möglichkeit haben, auch mehr als nur eine Intensivierungsstunde zu belegen. Da bereits in der nächsten Woche der Unterricht in den freiwilligen Intensivierungsstunden beginnt, ist eine verbindliche Anmeldung durch Rückgabe des beiliegenden Formulars bis spätestens Montag, erforderlich. Weitere, hier nicht aufgeführte Zusatzangebote für besonders interessierte Schüler sowie an der Schule angebotener Wahlunterricht werden von den jeweiligen Lehrkräften in den Klassen bzw. durch Aushang bekannt gegeben. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2008/09. R. Reuter, OStDin B. Rieck, StD F. Kelch, StD 5
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