Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium

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1 Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches, Sprachliches und Musisches Gymnasium Schießgraben Kulmbach Tel.: / Fax: / sekretariat@mgf-kulmbach.de Kulmbach, im Oktober Elternbrief im Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulleitung und Lehrerkollegium des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr. Traditionsgemäß wende ich mich in den ersten Wochen mit einem ausführlichen Rundschreiben an Sie. 1. Unterrichtssituation zu Schuljahresbeginn Zurzeit besuchen 725 Schülerinnen und Schüler unsere Schule. Sie werden in 21 Klassen der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sowie in den Kursen der Q 11 und Q 12 unterrichtet. Die durchschnittliche Klassengröße liegt bei nur 24,5 Schülern. In den Jahrgangsstufen 5 und 7 gibt es eine gebundene Ganztagsklasse. 2. Personalia Trotz der in manchen Fächerverbindungen anhaltend knappen Personaldecke bei den Lehrkräften sind die Zuweisungen des Staatsministeriums an das MGF-Gymnasium in einem Umfang erfolgt, der eine gute Unterrichtsversorgung erlaubt. Folgende Kolleginnen und Kollegen konnten in der 1. Lehrerkonferenz neu begrüßt werden: Herr StR Michael Kern Herr LAss Daniel Müller Frau StRin Steffi Posel (Rückkehr aus Elternzeit) Studienreferendare: StRef Stefan Beck StRefin Janka Hofmann StRef Christoph Lang StRefin Bernadette Sicheneder D/Sm/Eth M B/C L/D/G Mu Sp/E/Eth M/E Noah Fischer-Petersohn wird sein Freiwilliges Soziales Jahr am MGF absolvieren. 3. Fördererverband In meiner Begrüßung zu den ersten Elternabenden habe ich deutlich gemacht, wie hilfreich der Fördererverband ist, wenn die Möglichkeiten des Sachaufwandträgers an ihre Grenzen stoßen. Genauso wichtig ist die Aufgabe des Fördererverbandes, Schüler zu unterstützen, deren Eltern wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. So blieb seit Jahren kein Schüler von einer schulischen Veranstaltung, wie z. B. Exkursionen oder Studienfahrten aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Darauf kann der Fördererverband stolz sein.

2 Ich möchte deshalb meinen Appell wiederholen und Sie bitten, Mitglied im Fördererverband zu werden. Schon mit 20,00 im Jahr ist dies möglich. Ich bedanke mich bei allen, die meiner Bitte nachkommen und bei denen, die schon über Jahre hinweg den Fördererverband unterstützen. Für alle, die noch nicht Mitglied sind, befindet sich im Anhang eine Beitrittserklärung. 4. Termine Dienstag, bis Donnerstag, : Fototermin (Schülerausweise) Dienstag, : Mensa macht Schule Tag der Schulverpflegung Freitag, : Schriftliche Informationen über das Notenbild (Jgst. 5-10) Dienstag, : 1. Elternsprechtag ( Uhr); Anmeldung ist über ESIS möglich. Montag, bis Mittwoch, : Prüfungsfreie Tage (Jgst. 5 10) Sonntag, bis Freitag, : Wintersportwoche (Jgst. 7) Montag, : Q12: Zeugnis Ausbildungsabschnitt 12/1 Freitag, : Schriftliche Informationen über das Notenbild (Jgst. 5-8) Zwischenzeugnis (Jgst ) Q 11: Zeugnis Ausbildungsabschnitt 11/1 Samstag, : Mittwoch, : ABITURA Studien- und Ausbildungsmesse (Berufliches Schulzentrum Kulmbach) 2. Elternsprechtag ( Uhr); Anmeldung ist über ESIS möglich. Allgemeiner Hinweis: Weitere Termine und Terminänderungen sind auf unserer Homepage einzusehen!!! Ferienordnung 2015/2016: erster Ferientag letzter Ferientag Herbstferien Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien Unterrichtsfrei sind darüber hinaus: Buß- und Bettag Hl. Drei Könige Christi Himmelfahrt Sprechzeiten Die aktuellen Sprechzeiten der einzelnen Kolleginnen und Kollegen finden Sie in der Anlage und auf der Homepage der Schule unter Kontakt ( 2

3 Ich möchte Sie bitten, sich telefonisch anzumelden, da aus schulorganisatorischen Gründen sonst eventuell ein Kontakt mit der Lehrkraft nicht möglich ist. Sie können auch in dringenden Fällen andere Termine über das Sekretariat vereinbaren. Zusätzlich ist es möglich, telefonischen Kontakt zu suchen und Auskünfte über Ihr Kind zu erhalten. 6. Befreiungen Ich möchte darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden können. Dazu ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag beim Direktorat einzureichen. Auf keinen Fall dürfen Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis dem Unterricht fernbleiben. Dies gilt auch für die Intensivierungsstunden, die Wahlunterrichte und die Ganztagsbetreuung. Im Krankheitsfall bitten wir die Eltern der Schüler der 5. bis 10. Jahrgangsstufe noch am gleichen Tag bis 8.00 Uhr ihr Kind telefonisch zu entschuldigen; für Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe bitte zwischen 8.30 und 9.00 Uhr. Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen. Die schriftlichen Entschuldigungen müssen nach Ende der krankheitsbedingten Absenz im Sekretariat abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass laut Schulordnung nach dem 3. Tag der Krankheit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Ab Jahrgangsstufe 10 gilt Folgendes: Findet in den Tagen des krankheitsbedingten Ausfalls eine angekündigte Leistungserhebung statt, so muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Entschuldigungen und Befreiungsanträge werden ausschließlich im Sekretariat entgegengenommen. 7. Offene Ganztagsbetreuung im Kidz Bis 14 Uhr kommen die Schüler bei der Betreuung im B-Bau an. Es ist Zeit zum Essen, zum Ausruhen, zum Spielen und zum Hinausgehen. Danach folgt die Hausaufgaben- und Lernzeit für alle bis Uhr. Das Betreuungsteam arbeitet in drei Gruppen, die nach Bedarf auch wieder unterteilt werden. Betreut werden Ihre Kinder von Lehrern, unserem FSJler und älteren Schülern, sodass alle Fächer abgedeckt sind. Nach dieser Hausaufgabenzeit bietet das Kidz bis 17 Uhr ein Freizeitprogramm an. Es wird nach draußen gegangen, gespielt oder gebastelt. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung muss auch für das Kidz eine Entschuldigung vorliegen. Möglich ist eine schriftliche Entschuldigung im Sekretariat des MGF, ein Anruf oder eine SMS über unsere Handynummer: 0175/ , Frau Karin Herbst (Montag bis Donnerstag von bis Uhr). Sie dürfen uns gerne auch bei der Hausaufgabenbetreuung kontaktieren. 9. Große Leistungsnachweise In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sind, soweit sie dreistündig sind, drei Schulaufgaben, soweit sie vier- und mehrstündig sind, vier Schulaufgaben, in den übrigen Kernfächern je Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu halten. Intensivierungsstunden (auch verpflichtende) zählen nicht. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick für die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Über die vorgesehenen Leistungsnachweise in der Q 11 und der Q 12 informiert der jeweilige Kursleiter. 3

4 Fach Naturwissenschaftlichtechnologisches Sprachliches Gymnasium Musisches Gymnasium Gymnasium Deutsch 5. mit 9. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben Latein 6. mit 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben Englisch 5. mit 6. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 7. bis 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben 6. mit 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben Französisch 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben 5. mit 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben Mathematik 9. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben 10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben Physik 8. mit 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben 8. mit 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben mit verminderten Anforderungsprofil Chemie 8. mit 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben mit verminderten Anforderungsprofil Spanisch 8. mit 10. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben Musik 5. mit 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben In den übrigen Fächern werden keine Schulaufgaben gehalten. Alle Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden zur Einsichtnahme mit nach Hause gegeben. Generell sind Kurzarbeiten und angekündigte Tests möglich. In den modernen Fremdsprachen muss in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden. Die Lehrerkonferenz hat folgendes beschlossen: Englisch: 8 und 10 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung 6 und 10 Ersatz einer Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufen-Test und schulinternem Test Französisch: 8 und 10 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung Spanisch: 9 und 10 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung Deutsch: 6 und 8 3 Schulaufgaben und 2 Tests (Jahrgangsstufentest und schulinterner Test) Chemie: 9 und 10 (SG und MuG) Schulaufgaben mit verminderten Anforderungsprofil 10. Religionsunterricht / Ethik Schüler, die spätestens am letzten Unterrichtstag des vorherigen Schuljahres vom Religionsunterricht abgemeldet wurden, besuchen Ethik als Pflichtfach, falls Ethik für die betreffende Jahrgangsstufe angeboten werden kann. Auch bekenntnislose Schülerinnen oder Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag der Eltern am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn Kirche und Schule zustimmen. 11. Unfallverhütung im Sportunterricht Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (auch Piercings) ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen untersagt, um die Verletzungsgefahr zu mindern. 4

5 12. Anzeigepflicht bei Schulunfällen Alle Schülerinnen und Schüler sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen (z. B. Skikurs, Wandertage), auf dem Schulweg und bei Tätigkeiten im Rahmen der Schülermitverantwortung. Jeder Schulunfall ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Sollte ein Arztbesuch notwendig werden, so ist der behandelnde Arzt darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. 13. Anzeigepflicht bei Ansteckungsgefahr Ansteckende Krankheiten, die z. B. Schwangere gefährden können, müssen im Sekretariat angezeigt werden. Das trifft insbesondere auf die Ringelröteln zu, gegen die es keinen Impfschutz gibt. Vgl. auch Merkblatt/Belehrungsbogen im Anhang! 14. Beratungsmöglichkeiten Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft Ihrer Kinder liegt uns allen am Herzen. Persönliche und schulische Schwierigkeiten drücken sich unter Umständen nicht in Noten aus und die Ursachen sind für uns Lehrkräfte manchmal nur schwer erkennbar. Halten Sie bitte deswegen guten Kontakt zur Schule. Zur Information über Leistung und Verhalten Ihrer Kinder und zur Beratung stehen die Lehrkräfte des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums in ihren wöchentlichen Sprechstunden bereit. Darüber hinaus steht Ihnen auch unsere Beratungslehrerin, Frau OStRin Helga Lormes in ihrer Sprechstunde sowie nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Bei größeren Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten können Sie auch die Beratung der Schulpsychologin Frau StRin Julia Taschner in Anspruch nehmen. Weiterhin ist unsere Sozialpädagogin Frau Angelika Sachs gerne zu einem Gespräch bereit. Beide sind über die Sekretariatsrufnummer 09221/ zu erreichen. Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass es für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich ist, den Quali (Qualifizierender Hauptschulabschluss) als externe Teilnehmer an der Hauptschule abzulegen. Bitte beachten Sie die Anmeldetermine in Ihrem Schulsprengel. 15. Beeinträchtigungen und Behinderungen Bitte informieren Sie die Schule über eventuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen Ihrer Kinder. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur den zur Verschwiegenheit verpflichteten Lehrkräften mitgeteilt. Dies liegt im Interesse Ihrer Kinder, denn die verantwortliche Lehrkraft kann z. B. im Sportunterricht oder auf einer Klassenfahrt nur dann richtig handeln, wenn ihr diese Informationen bekannt sind. 16. Mitbringen und Nutzung von Gegenständen oder Geräten Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, Gegenstände, die gefährlich bzw. im Unterricht unnötig oder störend sind, nicht mit in die Schule zu nehmen. Dazu gehören insbesondere Waffen aller Art, auch Taschenmesser und sonstige potenziell gefährliche Gegenstände (z. B. Laserpointer); Skateboards und Scooter; 5

6 Handys - wir weisen darauf hin, dass seit 1. August 2006 an allen Schulen ein striktes Handynutzungsverbot besteht - (mitgebrachte Handys sowie sonstige digitale Speichermedien (z. B. MP3- Player oder i-pods) müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen können solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden. größere Geldbeträge und Wertsachen; diese sollten in die Schule möglichst nicht mitgebracht und auf keinen Fall unbeaufsichtigt gelassen werden. 17. Gegenstände, die nicht in der Schule bleiben dürfen Für zurückgelassene Gegenstände kann prinzipiell keine Haftung übernommen werden. Sportschuhe und Sportsachen müssen auch aus hygienischen Gründen regelmäßig mit nach Hause genommen werden. 18. Bestimmungen zum Vorrücken Es ist zwar noch sehr früh im Schuljahr, um über das Vorrücken zu informieren, aber die Erfahrung lehrt, dass manche Schülerinnen und Schüler aus Unkenntnis dazu neigen, ihren Einsatz zu minimieren, in der Hoffnung, aufgrund irgendeiner Bestimmung doch noch vorrücken zu können. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 rücken nicht vor, wenn sie mindestens einmal Note 6 oder mindestens zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern aufweisen. Vorrückungsfächer sind alle Fächer außer Sport in allen Jahrgangsstufen und Musik (im musischen Zweig immer Vorrückungsfach) in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Physik, 1. und 2. Fremdsprache sowie ein weiteres Fach je nach Ausbildungsrichtung. Eine Chance, das Nichtvorrücken trotz des entsprechenden Notenbildes zu vermeiden, besteht in den unten genannten Jahrgangsstufen unter den beschriebenen Bedingungen: Jahrgangsstufe 5 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird und die Lehrerkonferenz nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel der nächsten Jahrgangsstufe erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis Mitte Dezember, welche in allen vorrückungsrelevanten Fächern bestanden werden muss) Jahrgangsstufe 6 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird, wenn keine Note 6 im Fach Deutsch vorliegt und wenn maximal in drei Vorrückungsfächern schlechtere Leistungen als 4 erzielt wurden, darunter in Kernfächern maximal einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5, und wenn die Schüler am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung bestehen (Nachprüfung, keine Probezeit) Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 und wenn die Lehrerkonferenz nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel des Gymnasiums erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis Februar, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben der Qualifikationsphase. Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben und Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Note 3 in mindestens drei Kernfächern haben, Kernfächer können dabei nur durch Kernfächer ausgeglichen werden (Notenausgleich, keine Probezeit). Schüler der Jahrgangsstufe 10, die wegen maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern nicht vorrücken dürfen, können die Besondere Prüfung in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache ablegen. Ein Bestehen wird mit einem mittleren Bildungsabschluss gleichgesetzt. Sie ermöglicht nicht den Besuch der Oberstufe des Gymnasiums. 6

7 19. Wahlunterricht Die anliegende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über das Wahlunterrichtsangebot in diesem Schuljahr. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Wahlunterricht zwar freiwillig ist, nach erfolgter Anmeldung ist der Besuch jedoch verpflichtend. Wenn der Schüler verhindert ist, gelten bezüglich der Entschuldigungen und Befreiungen die gleichen Regeln wie beim Pflichtunterricht. Eine Abmeldung kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag der Eltern erfolgen. 20. Parksituation Aufgrund des absoluten Halteverbotes im Bereich der Schule (Schießgraben 1) bitten wir Sie unbedingt Ihre Kinder am Parkplatz Entenweiher aus Ihrer Obhut zu entlassen bzw. wieder aufzunehmen. Ich wünsche der gesamten Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen OStD Horst Pfadenhauer Schulleiter Den 1. Elternbrief 2015/2016 habe ich erhalten:... Name und Vorname des Schülers/der Schülerin... Klasse... Datum... Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 7

8 Anlage zu Punkt 3. 8

9 Anlage zu Punkt 5. 9

10 Anlage zu Punkt 13.

11 11

12 Anlage zu Punkt

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