EAL GmbH, Otto-Hausmann Ring 107, D Wuppertal
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- Wolfgang Salzmann
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1 Art.-Nr D BIKE FOUR e Stützlast Eigengewicht Nutzlast 50 kg 20 kg 35 kg 60 kg 20 kg 40 kg 75 kg 20 kg 55 kg 90 kg 20 kg 70 kg 100 kg 20 kg max. 70 kg Nicht für Anhängekupplungen aus Aluminium geeignet D- Wert mindestens 7,5 KN EAL GmbH, Otto-Hausmann Ring 107, D Wuppertal
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3 Fahrradträgers. Schrauben Sie die abschließbaren Schraube in die Basis hinein bis sie anliegt und drehen den Schlüssel ab. Siehe Bild. Nun ist Ihr Träger vor Diebstahl geschützt. Montage der Fahrräder auf dem Fahrradheckträger Das erste Fahrrad wird in die erste Fahrradschiene (dem Fahrzeug am nächsten) gestellt und am U Bügel mit 2 kleinen Spanngurten befestigt. Die Laufräder befestigen Sie, indem Sie die Stopper zum Rad schieben und die Gurte festziehen. Achtung: Das Vorderrad muss gegen Verdrehen zusätzlich mit einem kleinen Spanngurt gesichert werden. Siehe Bilds Die Klammer des Rahmenhalters wird dabei am U Bügel und der gegenüberliegende Spanngurt für die Befestigung am Fahrrad benutzt. Das zweite Fahrrad wird üblicherweise entgegengesetzt in die zweite Schiene gestellt und am U Bügel mit dem kurzen Rahmenhalter befestigt. Die Laufräder befestigen Sie ebenso wie beim ersten Rad beschrieben. Das dritte Fahrrad wird wieder entgegengesetzt mit dem langen Rahmenhalter befestigt. Das vierte Fahrrad wird mit dem Rahmenhalter von Fahrradrahmen zu Fahrradrahmen befestigt. Eventuell ist es erforderlich anders als wie beschrieben die Fahrräder individuell auf dem Heckträger zu versetzen, damit die Rahmenhalter korrekt befestigt werden können. Sichern Sie nun die Fahrräder mit dem langen Sicherheitsgurt. Legen Sie den Sicherheitsgurt durch die Fahrradrahmen und um den U- Bügel herum und ziehen den Sicherheitsgurt fest an. Zur zusätzlichen Sicherheit können Sie den langen Sicherheitsgurt (Zugentlastungsgurt) befestigen. Sicherheitsgurt in den Haken einfädeln. Den Sicherheitsgurt (Zugentlastungsgurt)um den U-Bügel und das lose Gurtende von unten nach oben in das Gurtschloss einfädeln. Haken in die Heckklappe bzw. Kofferraumdeckel einhängen und Gurt spannen. Achtung: Der Zugentlastungsgurt darf nicht an Glas oder Kunststoff geklammert werden. Sicherheitsgurt Zugentlastungsgurt 7
4 Achtung: Sicherheitshinweise unbedingt beachten! Beachten Sie die zulässige Achslast Kontrollieren Sie vor jedem Fahrtantritt und zwischendurch regelmäßig den festen Sitz des Trägers am Fahrzeug und auch die Befestigung der Räder auf dem Träger, um etwaige Beschädigungen der Befestigungselemente frühzeitig zu erkennen und zu beheben! Überprüfen Sie regelmäßig vor jedem Fahrtantritt die Lichtanlage Ihres Heckträgers auf korrekte Funktion! Bei neuen Kupplungen befindet sich häufig eine dickere schwarze Lackschicht auf der Kupplungskugel. Damit Ihr Heckträger den bestmöglichen Halt bekommt, sollte diese Lackschicht entfernt werden mittels Beize, Lösemittel etc! Die Ladung darf nicht mehr als 400 mm über die Beleuchtung seitlich herausragen. Bei Beladung muss der Sicherheitsgurt befestigt werden! Luftpumpe, Körbe, Klingel etc. sind vor Antritt der Fahrt zu entfernen. Das Fahren mit einem Fahrradträger beeinflusst die Fahreigenschaften von einem KFZ. Passen Sie deshalb Ihre Fahrgeschwindigkeit den geänderten Verhältnissen an. Vermeiden Sie plötzliche und ruckartige Steuerbewegungen. Beachten Sie beim Rückwärtsfahren, dass Ihr KFZ mit dem Träger länger ist als normal! Bei Nichtgebrauch sollte der Fahrradträger demontiert werden. Fahrräder beim Transport nicht mit einer Plane oder Ähnlichem abdecken Die maximale Geschwindigkeit beträgt 130 Km/h Für die ordnungsgemäße und sichere Montage die Montageanweisung genau befolgen. Bei Zweifeln in Hinblick auf diese Anweisungen den Händler oder direkt den Hersteller um weitere Informationen bitten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie den Träger und die dazu gehörende Ladung regelmäßig kontrollieren, weil Sie nach 23 der STVO dazu verpflichtet sind und im Schadensfall haftbar gemacht werden. Der Hersteller und der Händler haften nicht für Schäden an Sachen oder Personen aufgrund einer unsachgemäßen Montage oder eines unsachgemäßen Gebrauchs. Das Produkt wurde geprüft und auch unter extremen Bedingungen erprobt, wobei es in Hinblick auf Sicherheit und Halt gute Ergebnisse erbrachte. Daher können wir bei fachgerecht ausgeführter Montage Fehlfunktionen ausschließen. Verehrter Kunde, diesen Fahrradheckträger können Sie unter Beachtung der STVZO sowie der vorhandenen Stützlast und max. Nutzlast auch für Transporte anderer Güter oder Gegenstände verwenden. Es muss allerdings eine sichere Befestigung dieser Güter oder Gegenstände gewährleistet sein. Optional erhältlich: Art. Nr abschließbarer Rahmenhalter 115 mm Art. Nr abschließbarer Rahmenhalter 180 mm Art. Nr abschließbarer Rahmenhalter 310 mm Art. Nr Keilscheibe 8
5 ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN Für jede Anmietung eines Fahrradträgers bei Beate Achilles, werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Inhalt des Vertrages zwischen der Vermieterin des Fahrradträgers achfolge d Ver ieter ge a t u d Ih e achfolge d Mieter ge a t. 1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages: 1.1 Der Abschluss eines Mietvertrages über den Fahrradträger kann nur schriftlich durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Mündliche Absprachen oder Erklärungen ohne schriftliche Bestätigung (per Post, Fax oder ) sind rechtlich nicht bindend Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen den Vertragsparteien zustande. Für die Überlassung des Fahrradträgers an Dritte sowie für die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag auf dritte Personen bedarf der Mieter in jedem Falle die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters. 1.3 Der gemietete Gegenstand wird in technisch einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben. Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass die Befestigungsverbindung zur Anhängerkupplung vor Fahrtantritt und auch während längerer Fahrten regelmäßig geprüft und eventuell nachgezogen werden muss. 2. Vertragsinhalt Im Falle einer gültigen Buchung kommt zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) ein auf die vereinbarte Dauer befristeter Mietvertrag zustande. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. 3. Kündigung, Stornierungen 3.1. Die Mietdauer wird mit Terminen und Übergabezeiten vereinbart und im Vertrag schriftlich festgehalten. Sie ist für beide Parteien verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit durch fortgesetzten Gebrauch gem. 545 BGB ist ausgeschlossen Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des BGB über den Fernabsatzvertrag (Vertragsabschluss über das Telefon, Internet oder Fax) besteht nicht, da die Vermietung von Fahrradträgern unter die gesetzliche Regelung des 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB (Leistungen zur Freizeitgestaltung) fällt Eine Stornierung hat schriftlich per , Post oder Fax zu erfolgen. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Buchung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: - bis zu 28 Tage vor Übernahme: 25% des Mietpreises - vom 27. bis 15. Tag vor Übernahme: 50% des Mietpreises - ab dem 14. Tag vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises - am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Mietgegenstandes: 100% des Mietpreises. 4. Zahlungsbedingungen, Kaution 4.1. Der im Vertrag genannte Mietpreis ist innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsschluss auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Überschreitet der Mieter diese Frist, ist der Vermieter nicht länger an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall schuldet der Mieter Stornogebühren in Höhe von 50% des Mietpreises Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 7 Tagen vor dem Anmietdatum, wird der Mietpreis mit der Vertragsunterzeichnung sofort in voller Höhe fällig Die im Vertrag genannte Kaution ist durch den Mieter bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter in bar zu hinterlegen. Sie wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrradträgers seitens des Vermieters innerhalb von 7 Tagen durch Überweisung auf das Bankkonto des Mieters zurückerstattet.. Beate Achilles, Bürgerstr. 66, Berlin
6 2 5. Verspätete und vorzeitige Rückgabe 5.1. Die Herausgabe und Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt nach Terminabsprache. Der Mieter verpflichtet sich, den Fahrradträger spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen (bis zu max. 30 Min. später als vereinbart) an den Vermieter zurückzugeben. Hat der Mieter den Fahrradträger selbst beim Vermieter abgeholt, ist er verpflichtet, den Fahrradträger zum Vermieter zurückzubringen. Ist Abholung durch den Vermieter vereinbart, hat der Mieter den Fahrradträger zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort bereitzustellen Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter den Fahrradträger nicht termingerecht zurückbringt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde 1 Euro (für jeden verspäteten Tag, fällt entsprechend 546 BGB der Gesamttagespreis plus 25% an) Über die Bestimmung von Ziffer 5.2. hinaus trägt der Mieter sämtliche Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er den Fahrradträger aufgrund der verspäteten Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig an den nachfolgenden Mieter übergeben kann Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrradträgers vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietzins zu bezahlen. 6. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden 6.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Fahrradträger vor der Übernahme genau zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, hat der Mieter diese dem Vermieter umgehend schriftlich anzuzeigen. Bei Verlust oder Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich telefonisch oder per zu informieren Vom Zeitpunkt der Übergabe an ist es die Pflicht des Mieters, mit dem Fahrradträger so umzugehen, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere gehört es zu den Pflichten des Mieters, auf seine Kosten: - den Fahrradträger zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage, wenn die Gefahr der Beschädigung durch Vandalismus besteht oder zu befürchten ist - sicherzustellen, dass die auf dem Fahrradträger transportierten Lasten insgesamt das in der Betriebsanleitung genannte maximale Gewicht von 70 kg nicht überschreiten - regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Fahrradträger in einem verkehrssicheren Zustand befindet Verletzt der Mieter seine allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten, haftet er im gesetzlichen Umfang für alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund dieser schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen. Bei Versicherungsfällen mindert sich die Schadensersatzpflicht des Mieters um die Leistungen der Versicherung Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz in Höhe von 50,00 je geleisteter Arbeitsstunde und Person als angemessene Ersatzleistung vereinbart Sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart ist, hat der Mieter den Fahrradträger gereinigt (ohne grobe Verschmutzungen wie Schlamm, Öl, etc.) zurückzugeben. Kommt der Mieter seiner Reinigungspflicht ganz oder teilweise nicht nach, übernimmt der Vermieter die Reinigung. Diese Leistung wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von 60,- abgerechnet. Der Vermieter ist berechtigt, hierfür einen entsprechenden Anteil von der Kaution einzubehalten. 7. Nicht unfallbedingte Schäden u. technische Defekte 7.1. Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für alle Schäden am Fahrradträger, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind Treten nach der Übergabe des Fahrradträgers an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte daran auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken und die durch eine Reparatur nicht kurzfristig zu beheben sind, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen Im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrages gemäß Abschnitt 9.2. bleibt der Mieter bis zum Zeitpunkt der Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen Die Abschnitte 7.2. bis 7.3. gelten nicht, falls der Defekt auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist und der Mieter deshalb gemäß Abschnitt 7.1. für den Schaden haftet Der Mieter hat dem Vermieter einen technischen Defekt des Fahrradträgers unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den aus dem technischen Defekt entstehenden Schaden zu ersetzen. 8. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters Beate Achilles, Bürgerstr. 66, Berlin
7 Im Falle eines Verkehrsunfalls sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Dies gilt jedoch nur, sofern es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrradträgers nicht wesentlich einschränkt. Der Mieter bleibt auch im Fall einer unfallbedingten fristlosen Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet Bei allen Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand und sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen. Gegnerische Ansprüche darf der Mieter nicht anerkennen. Er ist außerdem verpflichtet, den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht nebst Unfallskizze zukommen zu lassen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, deren Haftpflichtversicherungen sowie die Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten Bei allen Verkehrsunfällen haftet der Mieter für sämtliche Kosten, die dem Vermieter durch eine fachgerechte Reparatur des Fahrradträgers (oder bei Totalschäden für die Kosten der Wiederbeschaffung) entstehen. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Bergungs- und Rückführkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale. Der Mieter haftet nicht für Schäden, für die der Vermieter Schadensersatz von Unfallbeteiligten oder deren Versicherungen erhält. Die Kosten für Schäden, die durch Versicherungsleistungen nicht gedeckt sind, trägt der Mieter. 9. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters 9.1. Der Vermieter verpflichtet sich, alle Schäden am Fahrradträger, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen geltend zu machen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint Der Vermieter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn und soweit diese für ihn unmöglich ist. Insbesondere ist dies der Fall, wenn der Fahrradträger vor Beginn der Mietzeit abhandengekommen ist oder beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, Vandalismus oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen, so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich ist. Dies gilt entsprechend, wenn die Reparatur oder Ersatzbeschaffung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises sowie der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind gegenüber dem Vermieter im Falle einer Nichtleistung gem. Abschnitt 9.2. ausgeschlossen, es sei denn dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle vom Mieter erhaltenen Zahlungen umgehend an den Mieter zurück zu erstatten Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur, sofern er wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrradträgers entstandenen Mängel des Fahrradträgers oder sonstige Schäden. 10. Verlust von Schlüsseln Bei Verlust eines Schlüssels während der Mietzeit, trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung und ist verpflichtet, den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 40 je Stunde zu entschädigen. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren. 11. Technische und optische Veränderungen Es ist dem Mieter untersagt, an dem Fahrradträger technische Veränderungen vorzunehmen Der Mieter ist ebenfalls nicht befugt, den Fahrradträger optisch zu verändern, insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien anzubringen. 12. Speicherung und Weitergabe von Personendaten, Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten elektronisch speichert Der Vermieter darf diese Daten ausschließlich an Dritte weitergeben, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn - die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder - der gemietete Fahrradträger nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden oder deren Bevollmächtige erfolgen, falls der Mieter sich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise bei falschen Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verloren gemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrradträgers, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen etc. 13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges Beate Achilles, Bürgerstr. 66, Berlin
8 Es obliegt ausschließlich dem Mieter, die Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrradträgers und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland einzuhalten Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist Berlin der Gerichtsstand Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Wir haben die allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen. Unterschrift Datum Mieter Beate Achilles, Bürgerstr. 66, Berlin
EAL GmbH, Postfach , D Wuppertal
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