Endgültige Bedingungen

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1 Endgültige Bedingungen Angebotsbeginn: 1. September 2016 bis zu EUR ,-- mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR ,-- 5 % Nachrangige Tier 2 Raiffeisen Fixzins-Obligation /18 emittiert unter dem EUR Angebotsprogramm der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Erstausgabepreis: 101 % Erstvalutatag: 30. September 2016 ISIN: AT000B Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und enthalten Angaben zur 5 % Nachrangige Tier 2 Raiffeisen Fixzins-Obligation /18 (die Schuldverschreibungen ) begeben unter dem EUR Angebotsprogramm der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG ( Angebotsprogramm ) (die Endgültigen Bedingungen ). Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 20. Mai 2016 der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der Basisprospekt ) und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden. Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations Deutsch/Angebotsdokumente. Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von Schuldverschreibungen angeschlossen.

2 TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen ) zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes enthalten sind. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen Bedingungen die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen. Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen. Emittentin: Bezeichnung der Schuldverschreibungen: Währung: RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG 5 % Nachrangige Tier 2 Raiffeisen Fixzins- Obligation /18 Euro (EUR) Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung ( 1) Daueremission Angebotsbeginn: 1. September 2016 Angebotsform: Öffentliches Angebot Privatplatzierung Gesamtnominale: bis zu anwendbar nicht anwendbar Betrag Gesamtnominale: EUR ,-- Aufstockungsmöglichkeit: Ja Betrag Aufstockungsnominale: EUR ,-- Erstausgabepreis: 101 % Höchstausgabepreis: 115 % Erstvalutatag: 30. September 2016 Stückelung: EUR 1.000,-- Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung ( 2) Sammelurkunde: Veränderbar Nicht veränderbar 2

3 Hinterlegung: OeKB CSD GmbH ( OeKB CSD ) RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei der OeKB CSD Status ( 3) Rang: Nicht nachrangige, nicht besicherte Schuldverschreibungen Fundierte Schuldverschreibungen Hypothekarischer Deckungsstock Öffentlicher Deckungsstock Nachrangige Schuldverschreibungen Verzinsung ( 4) Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder mehreren fixen Zinssätzen) Ein fixer Zinssatz (Absatz 1) Zinsperiode: Unterjährige Zinsperiode: Zinssatz: Zinstermin/Zinstermine: jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich 5 % p.a. 30. September Erster Zinstermin: 30. September 2017 Unrunde Zinsperioden: Erste unrunde Zinsperiode: Letzte unrunde Zinsperiode: Nein Erste lange Zinsperiode Erste kurze Zinsperiode Letzte lange Zinsperiode Letzte kurze Zinsperiode 3

4 Ein fixer Zinssatz (Absatz 3) Zinstagequotient: Actual/Actual-ICMA Mit erster kurzer Zinsperiode Mit erster langer Zinsperiode Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ] Mit letzter kurzer Zinsperiode Mit letzter langer Zinsperiode Fiktiver letzter Zinstermin: [ ] 30/360 (Floating Rate) 360/360 Bond Basis 30/360E Eurobond Basis 30/360 Actual/365 Actual/Actual-ISDA Actual/365 (Fixed) Actual/360 Laufzeit und Tilgung ( 5) Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung Laufzeitbeginn: 30. September 2016 Laufzeitende: 29. September 2026 (vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung) Rückzahlungskurs: 100 % Anderer Rückzahlungskurs: [ ] % Tilgungstermin: 30. September 2026 (vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung) Kündigung ( 6) Ohne ordentliche Kündigungsrechte 4

5 Kündigungsrecht der Emittentin aus regulatorischen Gründen bei nachrangigen Schuldverschreibungen Kündigungsfrist (Bankarbeitstage): Vorzeitiger Rückzahlungskurs: Anderer vorzeitiger Rückzahlungskurs: 20 Bankarbeitstage 100 % [ ] % Kündigungsrecht der Emittentin aus steuerlichen Gründen bei nachrangigen Schuldverschreibungen Kündigungsfrist (Bankarbeitstage): Vorzeitiger Rückzahlungskurs: Anderer vorzeitiger Rückzahlungskurs: 20 Bankarbeitstage 100 % [ ] % bei nachrangigen Schuldverschreibungen Bankarbeitstag: Target 2 Wien Zahlstelle, Zahlungen ( 9) Bankarbeitstag: Target 2 Wien Bekanntmachungen ( 11) Veröffentlichungsfrist Homepage: Andere Frist: Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung: Andere Frist: drei Bankarbeitstage [ ] Bankarbeitstage drei Bankarbeitstage [ ] Bankarbeitstage 5

6 TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt ALLGEMEINE INFORMATIONEN im Basisprospekt enthalten sind. GRUNDLEGENDE ANGABEN Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind: Weitere Interessen: Vertriebsprovision: siehe Abschnitt ALLGEMEINE INFORMATIONEN Absatz Interessen von Seiten an dem Angebot beteiligter Personen im Basisprospekt [ ] einmalig 1,00 % vom Nominale nicht anwendbar Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge: (nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von weniger als EUR ,-- verpflichtend) Weitere Gründe: Geschätzte Gesamtkosten: siehe Abschnitt ALLGEMEINE INFORMATIONEN Absatz Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge im Basisprospekt [ ] EUR [ ] nicht anwendbar Geschätzter Nettoemissionserlös: EUR [ ] nicht anwendbar ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE Rendite Rendite: Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen: Weitere Beschlüsse Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag bei Daueremissionen: Steuern: siehe Abschnitt ALLGEMEINE INFORMATIONEN Absatz Rendite im Basisprospekt 4,87 % p.a. nicht anwendbar (variable Verzinsung) siehe Abschnitt ALLGEMEINE INFORMATIONEN Absatz Beschlüsse und Genehmigungen im Basisprospekt [ ] Zeichnungstag plus zwei Bankarbeitstage Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage [ ] siehe Abschnitt ANGABEN ZUR BESTEUERUNG im Basisprospekt 6

7 BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT (nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von weniger als EUR ,-- verpflichtend) Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge: Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung Investorenkategorien: Märkte: Preisfestsetzung Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner in Rechnung gestellt werden: Mindestzeichnungsbetrag: EUR [ ] Höchstzeichnungsbetrag: EUR [ ] Qualifizierte und nicht-qualifizierte Anleger Ausschließlich qualifizierte Anleger öffentliches Angebot in Österreich öffentliches Angebot in Deutschland Privatplatzierung in Österreich Privatplatzierung in Deutschland Privatplatzierung in [ ] Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Kosten: [ ] 7

8 ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN Zulassung zum Handel an einem Geregelten Markt / Handelseinbeziehung: Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel (wenn bekannt): Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel: (nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab EUR ,-- verpflichtend) Zulassung an einem Geregelten Markt Wien, Amtlicher Handel Wien, Geregelter Freiverkehr Handelseinbeziehung zu einem MTF/anderen Handelsplatz Wien, Dritter Markt Anderes Multilaterales Handelssystem Betreiber: [ ] Weder Zulassung zum Handel noch Handelseinbeziehung [ ] EUR [ ] ZUSÄTZLICHE ANGABEN An der Emission beteiligte Berater: Funktion: Rating der Anleihe: [ ] [ ] Keine gesonderte Bewertung Bewertung durch Moody s (Moody s Deutschland GmbH) *): [ ] *) Moody s Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die Ratingagentur-Verordnung") registriert. Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite ( /page/list-registered-and-certified-cras) ein Verzeichnis der nach der Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen. 8

9 ZUSTIMMUNG ZUR PROSPEKTVERWENDUNG: Art der Zustimmung: siehe Abschnitt ZUSTIMMUNG ZUR PROSPEKTVERWENDUNG im Basisprospekt Allgemeine Zustimmung für österreichische Kreditinstitute Individuelle Zustimmung für spezifische Kreditinstitute Name, Adresse: [ ] keine Zustimmung Bei Daueremissionen: Beginn der Angebotsfrist (während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann): ab 1. September 2016 Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations Deutsch/Angebotsdokumente Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im obigen Sinn): [ ] bis [ ] Informationen von Seiten Dritter Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte keine Fakten weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii) die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre Richtigkeit. Börsenzulassung Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse erforderlich sind. Verantwortlichkeit Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Anhang: Emissionsspezifische Zusammenfassung Emissionsbedingungen 9

10 ZUSAMMENFASSUNG Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012 besteht aus Informationsbestandteilen, die als Rubriken bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 E.7) gegliedert. Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die Art von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können, und die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein, dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis entfällt angegeben. A. Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen. Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form eines Verweises einbezogen sind, stützen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte. Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen. A.2 Zustimmung zur Prospektverwendung Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung samt allfälliger Nachträge gemäß 6 Abs. 1 KMG für die Weiterveräußerung und endgültige Platzierung von unter diesem Basisprospekt angebotenen Schuldverschreibungen für die Dauer der Angebotsfrist (und während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts) wird für alle österreichischen Kreditinstitute gemäß 1 BWG (allgemeine Zustimmung für österreichische Kreditinstitute) erteilt. Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben, dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird. Beginn der Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute verwendet werden kann: 1. September Das Ende der Angebotsfrist wird auf der Homepage der Emittentin veröffentlicht. Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in Österreich und/oder Deutschland oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den Märkten, die in den Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden. Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle Nachträge sind auf der Homepage der Emittentin unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations Deutsch/Angebotsdokumente verfügbar.

11 Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, für die Emittentin geltendes Recht und Land der Gründung B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Abschnitt B - Die Emittentin Gesetzliche Bezeichnung: RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Kommerzielle Bezeichnung: RLB NÖ-Wien oder Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Die RLB NÖ-Wien wurde nach dem Recht der Republik Österreich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die Geschäftsanschrift lautet Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, A-1020 Wien. Die RLB NÖ-Wien ist in und entsprechend der Rechtsordnung der Republik Österreich tätig. Die RLB NÖ-Wien gehört der Kreditinstitutsgruppe der CRR- Finanzholdinggesellschaft RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ( Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, CRR- Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien ) mit Sitz in Österreich an. Die Kreditinstitutsgruppe wird auf konsolidierter Basis und die RLB NÖ-Wien wird auf Einzelinstitutsbasis direkt von der Europäischen Zentralbank ( EZB ) beaufsichtigt. Die EZB hat im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism - SSM") umfassende Aufsichts-, Prüfungs-, Eingriffs- und Strafbefugnisse erhalten, die die Geschäftstätigkeit und die Gebarung der Emittentin wesentlich beeinträchtigen können. Steigende regulatorische Anforderungen beeinflussen Kreditinstitute und damit die Emittentin sowie die CRR- Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien weiter wesentlich. Die vollständige Umsetzung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen durch Basel III sowie allfällige Stresstests, die von der EZB in ihrer Funktion als Europäischer Bankenaufseher durchgeführt werden, könnten zu weiter steigenden Anforderungen an Eigenmittelausstattung und Liquiditätsplanung der Emittentin und der CRR- Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien führen und die Wachstumsspielräume der Emittentin einengen. Die Umsetzung der vielfältigen regulatorischen Anforderungen wird die Emittentin auch in den kommenden Jahren belasten. Zu den Trends und Unsicherheiten, welche die Finanzbranche im Allgemeinen und damit auch die Emittentin beeinflussen, zählt weiters das makroökonomische Umfeld. Die gesamtwirtschaftliche Situation im Euroraum bleibt weiterhin verhalten. Politische und wirtschaftliche Unsicherheiten dämpfen die konjunkturelle Dynamik. Die Finanzbranche insgesamt, aber auch die Emittentin, sind sowohl vom schwachen realwirtschaftlichen Umfeld, als auch von den damit verbundenen Instabilitäten und der erhöhten Volatilität an den Finanzmärkten betroffen. Unternehmensinsolvenzen, Bonitätsverschlechterungen von Kreditnehmern und 2

12 Bewertungsunsicherheiten aufgrund volatiler Wertpapiermärkte wird sich die Emittentin nicht entziehen können. Ebenso kann das außergewöhnlich niedrige Zinsniveau das Anlage- und Sparverhalten beeinflussen, was zu schwächeren Provisionserträgen und/oder Druck auf die Zinsspanne führen kann. Die Emittentin sieht sich daher auch im Jahr 2016 einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld gegenüber. Die RLB NÖ-Wien ist mit 34,74 % an der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft ( RZB ) beteiligt, die wiederum mit rund 60,7 % an der Raiffeisen Bank International AG ( RBI ) beteiligt ist. Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen (insbesondere der RZB) wird auch im Jahr 2016 einen schwer prognostizierbaren Erfolgsbestandteil darstellen. Neben den herausfordernden Rahmenbedingungen kann vor allem die Entwicklung der Länder Ukraine und Russland und deren Auswirkung auf die Geschäfte der RBI in diesen Märkten schwer eingeschätzt werden. Dementsprechend unsicher ist auch die Prognose des anteiligen Ergebnisses aus der Beteiligung an der RZB. Am 10. Mai 2016 hat die RBI in einer Ad Hoc Mitteilung bekanntgegeben, dass die Vorstände der RZB und der RBI beschlossen haben, eine Zusammenführung von RZB und RBI zu prüfen. Zielsetzung einer Zusammenführung sind die Vereinfachung der Konzernstruktur und die Anpassung der Gruppe an die erhöhten regulatorischen Anforderungen. Es liegen noch keine Organbeschlüsse zur Umsetzung vor. Die Prüfung soll innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein, um allfällige Umsetzungsbeschlüsse noch 2016 fassen zu können. Eine mögliche Zusammenführung von RZB und RBI würde an der Börsennotiz der RBI nichts ändern. Am 25. Juli 2016 hat die RZB in einer Ad-hoc Mitteilung bekanntgegeben, dass die RZB und die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung ( UNIQA Privatstiftung ) in fortgeschrittenen Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) stehen, wonach die UNIQA Privatstiftung einen Teil der Beteiligung der RZB an der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von rund 17,64 % erwerben soll. Nach Abschluss der Transaktion würde die RZB mit rund 8,64 % an der UNIQA Insurance Group AG beteiligt bleiben. Die Umsetzung soll noch im Jahr 2016 erfolgen. Auf das RZB-Konzernergebnis 2016 nach IFRS würde sich die Reduktion der UNIQA-Beteiligung voraussichtlich mit einem negativen Effekt in Höhe von rund EUR 130 Mio. niederschlagen. Bei einer allfälligen Einigung zwischen den Verhandlungspartnern wäre zur Durchführung der Transaktion noch der Abschluss von Ausführungsverträgen und die Genehmigung bzw. Freigabe der zuständigen Behörden, einschließlich der positiven Beurteilung durch die Übernahmekommission, erforderlich. Die oben beschriebenen Ergebniseffekte aus der geplanten Transaktion würden sich mit 34,74% auf den RLB NÖ-Wien Konzern durchschlagen, da im Zuge der at equity Konsolidierung der Beteiligung der RLB NÖ- Wien an der RZB deren anteiliges Konzernergebnis übernommen wird. Am 29. Juli 2016 wurden für die Raiffeisen-Landesbanken- Holding GmbH, Mehrheitsaktionärin der RZB, die Ergebnisse 3

13 B.5 Ist die Emittentin Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung der Emittentin innerhalb dieser Gruppe des Stresstests der EZB veröffentlicht. Die RLB NÖ-Wien hält ihre indirekte Beteiligung an der RZB über die Raiffeisen- Landesbanken-Holding GmbH. Die RZB und somit auch die RBI, waren als Teil der Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH Gegenstand des EZB-Stresstests. Die veröffentlichten Daten beziehen sich auf die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH. Die Szenarien wurden auf Basis der Bilanzstruktur per 31. Dezember 2015 berechnet. Zum 31. Dezember 2015 lag die CET1 Ratio (unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen der CRR - transitional) der Raiffeisen- Landesbanken-Holding GmbH bei 10,5%, die CET1 Ratio (bei voller Anwendbarkeit der CRR - fully loaded) bei 10,2%. Im Basisszenario wurde per Ende 2018 eine CET1 Ratio (transitional) von 12,4% erreicht, die CET1 Ratio (fully loaded) betrug 12,3% zum gleichen Stichtag. Im ungünstigen Szenario lagen sowohl die CET1 Ratio (transitional) als auch die CET1 Ratio (fully loaded) zum 31. Dezember 2018 bei 6,1%. Die RBI hat Anfang 2015 ein Transformationsprogramm gestartet, mit dem Ziel, bis Ende 2017 eine CET1 Ratio (fully loaded) von mindestens 12% zu erreichen. Da dem Stresstest die Bilanz per 31. Dezember 2015 zugrunde liegt, sind wichtige Eckpunkte dieses Transformationsprogramms nicht in den Szenarien enthalten. Diese umfassen unter anderem den beabsichtigten Verkauf der polnischen Einheit, den bereits abgeschlossenen Verkauf der slowenischen Bank, den Rückzug aus den USA und die Redimensionierung in Asien sowie die weitere Reduktion der risikogewichteten Aktiva in Russland. Des Weiteren hat die RZB zusätzliche Maßnahmen eingeleitet, die sich positiv auf die Kapitalstruktur auswirken. Beispiele dafür sind die oben beschriebene Reduktion der UNIQA-Beteiligung und die Vereinfachung der Gruppenstruktur. Am 18. August 2016 hat die RBI im Rahmen der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2016 bekanntgegeben, dass das Bewertungsgutachten im Hinblick auf die mögliche Verschmelzung von RZB und RBI in Arbeit ist und die Entscheidung über diese Verschmelzung im September 2016 erfolgen soll. Die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien hält mit 78,58 % die Mehrheit an der Emittentin. Die übrigen Aktien werden von Niederösterreichischen Raiffeisenbanken gehalten. Die RLB NÖ-Wien ist die wichtigste Beteiligung der Raiffeisen- Holding NÖ-Wien. Die Emittentin ist die Konzernmutter des RLB NÖ-Wien- Konzerns. Die RLB NÖ-Wien hält Beteiligungen an Banken und banknahen Gesellschaften. Die RLB NÖ- Wien ist mit einer Beteiligung von 34,74 % (direkt und indirekt) der größte Aktionär der RZB. Die RZB ist mit einer Beteiligung von rund 60,7 % wiederum der größte Aktionär der RBI. Die restlichen rund 39,3 % der Aktien der RBI befinden sich in Streubesitz. Die Aktien der RBI notieren an der Wiener Börse. 4

14 B.9 Liegen Gewinnprognosen oder schätzungen vor, ist der entsprechende Wert anzugeben B.10 Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über die Emittentin Beträge in EUR Mio. - entfällt - Die Emittentin hat keine Gewinnprognosen oder -schätzungen in den Basisprospekt aufgenommen. - entfällt - Die Konzernabschlüsse 2014 und 2015 der Emittentin wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die nachstehende Tabelle gibt in zusammengefasster Form einen Überblick über ausgewählte wesentliche Finanzinformationen und Kennzahlen der Emittentin (Konzernabschluss 2015 einschließlich Vergleichswerten 2014) * Konzernerfolgsrechnung Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Provisionsüberschuss Handelsergebnis -1 4 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen Verwaltungsaufwendungen Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar) Konzernbilanz Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Eigenkapital (inkl. Ergebnis) Konzernbilanzsumme Bankaufsichtliche Kennzahlen** Risikogewichtete Bemessungsgrundlage (Kreditrisiko) Gesamte anrechenbare Eigenmittel Überdeckungsquote 153,8% 146,7% Harte Kernkapitalquote 13,8% 12,2% Eigenmittelquote 20,3% 19,7% Zusätzliche Informationen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) Geschäftsstellen * Das Vorjahr wurde gemäß IAS 8 angepasst. 5

15 ** Die RLB NÖ-Wien AG bildet keine eigene Kreditinstitutsgruppe ("KI-Gruppe") im Sinne der regulatorischen Bestimmungen und unterliegt als Konzern selbst nicht den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Bankengruppen, da sie Teil der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien KI-Gruppe ist. Die aktuellen Werte wurden nach den Bestimmungen der CRR sowie des BWG für die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien KI-Gruppe ermittelt. Anmerkung: Bankaufsichtliche Kennzahlen und zusätzliche Informationen: ungeprüft Quelle: Geschäftsbericht 2015 der RLB NÖ-Wien B.12 Aussichten der Emittentin Wesentliche Veränderungen bei Finanzlage oder Handelsposition B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Unternehmen der Gruppe B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten der Emittentin Seit dem 31. Dezember 2015 hat es keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin gegeben. - entfällt - Seit 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin eingetreten. - entfällt - In Bezug auf die Emittentin gab es keine wichtigen Ereignisse aus jüngster Zeit in ihrer Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. Die RLB NÖ-Wien steht im mehrheitlichen Besitz der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, die mit 78,58 % an der RLB NÖ-Wien beteiligt ist. Die RLB NÖ-Wien wird im Konzernabschluss der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien voll konsolidiert, da die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäfts- bzw. Finanzpolitik der RLB NÖ-Wien ausüben kann. Die RLB NÖ-Wien ist mit einer Beteiligung von 34,74 % (direkt und indirekt) der größte Aktionär der RZB. Das Ergebnis aus dieser Beteiligung trägt wesentlich zum Konzernergebnis der RLB NÖ-Wien bei. Änderungen im Eigenkapital der RZB werden im at equity Buchwert der RZB, der im Konzernabschluss der RLB NÖ-Wien ausgewiesen wird, reflektiert. Die RLB NÖ-Wien betreibt das Privatkunden-, das Gewerbekunden-, das Kommerzkunden- sowie das Eigengeschäft. Das Halten von Bankbeteiligungen sowie sonstigen banknahen Beteiligungen ergänzt die Kernstrategie der RLB NÖ-Wien. Die RLB NÖ-Wien agiert im Wesentlichen in der Centrope- Region und hier insbesondere in Österreich im Raum Wien. Die Emittentin ist das regionale Spitzeninstitut der selbständigen Raiffeisenbanken in Niederösterreich. Die Emittentin ist der größte Aktionär der RZB, dem Spitzeninstitut der Raiffeisen-Bankengruppe in Österreich. 6

16 B.16 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an der Emittentin; Beherrschungsverhältnis se sowie Angabe, wer diese Beteiligung hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist B.17 Ratings, die im Auftrag der Emittentin oder in Zusammenarbeit mit ihr beim Ratingverfahren für die Emittentin oder ihre Schuldtitel erstellt wurden Die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien hält mit 78,58 % die Mehrheit an der RLB NÖ-Wien. Die RLB NÖ-Wien wird im Konzernabschluss der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien voll konsolidiert, da die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäfts- bzw. Finanzpolitik der RLB NÖ-Wien ausüben kann. Die übrigen Aktien werden von den Niederösterreichischen Raiffeisenbanken gehalten. Moody s Investor Service (Moody s Deutschland GmbH, Moody s ) Adjusted Baseline Credit Assessment ba1 Issuer Rating Baa2 * Senior Unsecured Baa2 * Subordinated Ba2 Covered (Mortgage Pool) Aaa * Outlook: stable Die letzte Ratingaktion durch Moody s erfolgte am 27. Juni (Quelle: Moody s Presseaussendung vom 27. Juni 2016) Das Covered (Mortgage Pool) Rating wurde am 3. Juli 2015 durch Moody s bestätigt. Rating der Schuldverschreibungen Die Nachrangigen Schuldverschreibungen verfügen über kein gesondertes Rating. 7

17 C. Abschnitt C - Wertpapiere C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung C.2 Währung der Schuldverschreibungen C.5 Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Schuldverschreibungen C.8 Beschreibung der mit den Schuldverschreibungen verbundenen Rechte (einschließlich Rangordnung und Beschränkungen der Rechte) Die Nachrangigen Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber. Gattung: Die Schuldverschreibungen werden mit einem fixen Zinssatz verzinst. Wertpapier-Kenn-Nummer: ISIN: AT000B Die Schuldverschreibungen werden in Euro (EUR) begeben. - entfällt - Die unter dem Angebotsprogramm begebenen Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und sind ohne Einschränkungen übertragbar. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Sammelurkunde verbrieft. Den Inhabern der Sammelurkunde stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu. Die Schuldverschreibungen verbriefen den Anspruch der jeweiligen Inhaber auf eine laufende Verzinsung zum jeweiligen Zinstermin. Die Schuldverschreibungen verbriefen den Anspruch der jeweiligen Inhaber auf Rückzahlung zum jeweiligen Rückzahlungskurs zum jeweiligen Tilgungstermin. Die nachrangigen Schuldverschreibungen können durch die Emittentin während der Laufzeit aus regulatorischen und steuerlichen Gründen gekündigt werden. Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren. Die Gutschrift der Zinsen- und/oder Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien, Österreich. Rang Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin außer jenen nachrangigen Verbindlichkeiten, welche ausdrücklich den nachrangigen Schuldverschreibungen im Rang nachstehen gleichrangig sind. Die 8

18 Schuldverschreibungen können im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Emittentin erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden. Beschränkung der Rechte Siehe das Kündigungsrecht der Emittentin, wie oben beschrieben. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben kein ordentliches Kündigungsrecht. C.9 Nominaler Zinssatz Der fixe Zinssatz beträgt 5 % p.a. Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden Zinsfälligkeitstermine Ist der Zinssatz nicht festgelegt, Beschreibung des Basiswerts, auf den er sich stützt Verzinsungsbeginn: 30. September 2016 Zinstermine: 30. September entfällt Der Zinssatz stützt sich auf keinen Basiswert. Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Darlehenstilgung, einschließlich der Rückzahlungsverfahren Tilgungstermin: 30. September 2026 (vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung) Rückzahlungskurs: 100 % vom Nominale Die Rückzahlung erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Angabe der Rendite Die Rendite der Schuldverschreibungen beträgt 4,87 % p.a. berechnet für die Gesamtlaufzeit auf Basis folgender Parameter: Erstausgabepreis: 101 % Zinssatz: 5 % p.a. Rückzahlungskurs: 100 % vom Nominale Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der Inhaber der Schuldverschreibungen vorgesehen. C.10 Wenn die Schuldverschreibungen eine derivative Komponente bei der Zinszahlung haben, eine klare und umfassende Erläuterung, die den Anlegern verständlich macht, wie der Wert ihrer Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Gläubigern von Schuldverschreibungen inländischer Emittenten ist, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet würden, insbesondere im Insolvenzfall der Emittentin, nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger zu bestellen. - entfällt - Die Verzinsung der Schuldverschreibungen weist keine derivative Komponente auf. 9

19 Basisinstrumente beeinflusst wird C.11 Angabe, ob für die angebotenen Wertpapiere ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde oder werden soll, um sie an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen sind Die Emittentin wird einen Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse einbringen. 10

20 D. Abschnitt D - Risiken Generell kann sich der Eintritt eines oder mehrerer Risikofaktoren negativ auf den Kursverlauf und die Möglichkeit zum Verkauf der Schuldverschreibungen sowie auf die Zinszahlungs- und Tilgungsfähigkeit der Emittentin auswirken. D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Die Nichterfüllung von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen durch Kreditnehmer und andere Vertragspartner der RLB NÖ-Wien kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich negativ beeinflussen (Kredit- und Ausfallsrisiko) Es besteht das Risiko, dass sich ungünstige Marktverhältnisse oder ungünstige wirtschaftliche Bedingungen negativ auf die von der Emittentin gehaltenen Beteiligungen auswirken und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflusst (Beteiligungsrisiko) Das Risiko aus Krediten an Kunden aus derselben Branche oder an nahestehende Unternehmen der Emittentin kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich negativ beeinflussen (Konzentrationsrisiko) Die Emittentin ist Marktrisiken ausgesetzt, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RLB NÖ-Wien zur Folge haben können (Marktrisiko Emittentin) Eine länger andauernde Phase negativer Marktzinsen kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der Emittentin haben (Risiko aufgrund von negativen Marktzinsen) Die Erlöse der RLB NÖ-Wien aus Handelsgeschäften können aufgrund ungünstiger Marktverhältnisse oder ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken (Risiko aus Handelsgeschäften) Es besteht das Risiko, dass das Provisionsergebnis der Emittentin stagniert oder zurückgeht (Risiko der Abhängigkeit vom Provisionsgeschäft) Die Emittentin ist hinsichtlich nicht währungsgesicherter Positionen dem Risiko von Verlusten aufgrund von Währungsschwankungen ausgesetzt (Währungsrisiko) Die Emittentin ist dem Risiko aus Auslagerungen von bestimmten Serviceleistungen, Aktivitäten und Prozessen an Dritte sowie dem Risiko aus der Übernahme solcher Aufgaben ausgesetzt (Risiko aus Auslagerungen) Es besteht das Risiko, dass die Eigenmittel der Emittentin oder die Eigenmittel der CRR-Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, die für die Einhaltung der CRR- Eigenmittelanforderungen durch die Emittentin maßgeblich sind, in der Zukunft nicht ausreichen (Risiko der Abhängigkeit von ausreichend vorhandenen Eigenmitteln) Durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und/oder die Europäische Zentralbank in den nächsten Jahren regelmäßig 11

21 durchgeführte Stresstests und Prüfungen können zur Verpflichtung der Emittentin führen, ihre Eigenmittel zu erhöhen (Risiko im Zusammenhang mit Stresstests durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und/oder die Europäische Zentralbank) Gesetzesänderungen, Änderungen im regulatorischen Umfeld sowie bei den aufsichtsbehördlichen Vorgaben und Aufsichtsstrukturen können die Geschäftstätigkeit der Emittentin negativ beeinflussen (Risiko von Rechtsänderungen, regulatorisches Risiko) Die Vorschreibung der Höhe und Struktur eines Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten durch die zuständige Abwicklungsbehörde im Sinne des BaSAG bzw. der SRM-Verordnung kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko im Hinblick auf die Vorschreibung eines Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten) Die österreichische Stabilitätsabgabe kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko im Hinblick auf die österreichische Stabilitätsabgabe) Die Einführung der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer kann die Steuerlast erhöhen und als Konsequenz die Ertragslage bestimmter Aktivitäten der Emittentin beeinträchtigen (Risiko der möglichen Einführung einer Finanztransaktionssteuer) Verpflichtende Beiträge an den Einheitlichen Abwicklungsfonds gemäß der SRM-Verordnung sowie eine mögliche Haftung für in Notlage geratene Banken in anderen Mitgliedsstaaten können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko im Zusammenhang mit dem einheitlichen Abwicklungsfonds) Die Anforderungen zu Kapitalpuffern können von den Aufsichtsbehörden im bestehenden regulatorischen Rahmen erhöht werden und es können in Zukunft weitere Kapitalpuffer vorgeschrieben werden (Risiko im Zusammenhang mit Kapitalpuffern) Im Falle des Vorliegens eines Frühinterventionsbedarfs, der sich auch im Rahmen eines SREP-Prozesses herausstellen kann, kann die Aufsichtsbehörde (EZB) Frühinterventionsmaßnahmen anordnen und durchsetzen, welche die Fähigkeit der Emittentin, die Schuldverschreibungen zu bedienen, beeinträchtigen und in die Abwicklung, den Konkurs oder die Geschäftsaufsicht über die Emittentin münden könnte (Risiko einer Frühintervention durch die Aufsichtsbehörde) Risiko, dass Maßnahmen der EZB im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse die Ertrags- und Geschäftslage der Emittentin beeinträchtigen (Risiko der Beeinträchtigung durch Maßnahmen der EZB) 12

22 Es besteht das Risiko, dass die Emittentin ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen kann (Liquiditätsrisiko Emittentin) Es kann zu einer Einschränkung oder Verteuerung der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Emittentin kommen (Risiko aus der Abhängigkeit von Refinanzierungsmöglichkeiten) Eine Herabstufung des Ratings der Emittentin (Downgrading) kann ihre Refinanzierungskosten erhöhen und damit Liquidität und Profitabilität beeinträchtigen (Risiko einer Ratingveränderung) Die Auslösung von sogenannten Cross Default -Klauseln kann einen unerwarteten plötzlichen Liquiditätsbedarf zur Bedienung fällig gestellter Verbindlichkeiten zur Folge haben (Risiko eines Cross Default) Die Emittentin ist durch Geschäfte mit Kunden in anderen Staaten als Österreich einem Länderrisiko ausgesetzt, das die Geschäftsergebnisse der RLB NÖ-Wien negativ beeinflussen kann (Länderrisiko) Es besteht das Risiko, dass wirtschaftliche und politische Entwicklungen negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Refinanzierungsmöglichkeiten der Emittentin haben (Wirtschaftliches und politisches Risiko) Die RLB NÖ-Wien kann von wirtschaftlichen Schwierigkeiten anderer großer Finanzinstitute direkt betroffen werden (Systemisches Risiko) Es besteht das Risiko, dass Wertminderungen von Sicherheiten zur Absicherung von Geschäfts- und Immobilienkrediten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wesentlich negativ beeinflussen (Risiko der Wertminderung der Sicherheiten zur Absicherung von Geschäfts- und Immobilienkrediten) Die Bereitstellung von Liquidität durch die RLB NÖ-Wien im Rahmen der Liquiditätsmanagementvereinbarungen mit der RBG NÖ-Wien kann einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko aus Liquiditätsmanagementvereinbarungen) Die Mitgliedschaft der Emittentin bei Institutional Protection Schemes (Institutsbezogene Sicherungssysteme) auf Bundes- wie auf niederösterreichischer Landesebene kann einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko aus der Mitgliedschaft bei Institutional Protection Schemes) Die verpflichtende Finanzierung des Einlagensicherungssystems gemäß dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ( ESAEG ) kann die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen (Risiko im Zusammenhang mit Beiträgen an den Einlagensicherungsfonds) 13

23 Die Inanspruchnahme der RLB NÖ-Wien aus der Mitgliedschaft bei Verbänden kann einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben (Risiko aus der Mitgliedschaft der Emittentin bei Verbänden) Die Emittentin agiert unter hohem Wettbewerbsdruck und muss sich gegen etablierte lokale Konkurrenten behaupten (Wettbewerbsrisiko) Änderungen in Buchführungsgrundsätzen und standards können einen Einfluss auf die Darstellung der Geschäfts- und Finanzergebnisse der Emittentin haben (Risiko der Änderung von Buchführungsgrundsätzen) Laufende Gerichts- und Behördenverfahren können bei negativem Ausgang zu finanziellen und rechtlichen Belastungen der Emittentin führen (Risiko laufender Gerichtsverfahren) Aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund externer Ereignisse kann es zum Eintritt unerwarteter Verluste kommen (Operationelles Risiko Emittentin) Das System der Emittentin zur Risikosteuerung und zum Risikomanagement kann überfordert sein oder versagen (Risiko aus der Abhängigkeit von erfolgreichem Risikomanagement) Es besteht das Risiko, dass Ausfälle und Unterbrechungen der Datenverarbeitungssysteme sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RLB NÖ-Wien auswirken (IT-Risiko) Der Rücktritt oder Verlust von Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie mögliche Schwierigkeiten, solch qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben oder zu halten, können die Fähigkeit der Emittentin, ihre Geschäftsstrategie umzusetzen, nachteilig beeinflussen (Risiko der Abhängigkeit von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats üben wesentliche Organfunktionen und sonstige leitende Funktionen in anderen Gesellschaften aus, deren Ausübung zu Konflikten mit den Interessen der Emittentin führen können (Risiko von Interessenkonflikten aus anderen Organfunktionen oder sonstigen leitenden Funktionen von Organmitgliedern der Emittentin) D.3 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind Eine Veränderung der Ausfallswahrscheinlichkeit und des Ratings der Emittentin kann sich negativ auf die Kurse der Schuldverschreibungen während der Laufzeit auswirken (Credit- Spread Risiko; Kursrisiko bei Ratingveränderung) Bei Kredit finanziertem Erwerb von Schuldverschreibungen kann sich das Verlustrisiko erheblich erhöhen (Risiko bei Kreditfinanzierung) Die Volatilität des von volkswirtschaftlichen Faktoren und dem Marktumfeld abhängigen Marktes für Schuldverschreibungen kann 14

24 sich nachteilig auf die Kurse der Schuldverschreibungen auswirken (Marktrisiko Schuldverschreibungen) Kurse von Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung fallen bei steigenden Marktzinsen (Kursrisiko von Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung) Da keine Sicherheit bezüglich der Entwicklung eines liquiden Handelsmarktes für die Schuldverschreibungen gegeben ist, besteht das Risiko einer verzerrten Preisbildung oder der Unmöglichkeit des Verkaufs von Schuldverschreibungen (Liquiditätsrisiko Schuldverschreibungen) Market Making der Emittentin hinsichtlich des von ihr emittierten Ergänzungskapitals bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und kann nur unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzwerte erfolgen (Liquiditätsrisiko der Anleger aus der eingeschränkten Möglichkeit der Emittentin zum Market Making von Ergänzungskapital) Aufgrund eines Widerrufs oder einer Aussetzung des Handels mit Schuldverschreibungen kann es zu verzerrter Preisbildung oder zur Unmöglichkeit des Verkaufs von Schuldverschreibungen kommen (Risiko der Handelsaussetzung) Potentielle Interessenkonflikte können sich negativ auswirken, insbesondere können interne Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten nicht ausreichend oder passend sein (Risiken aus potentiellen Interessenkonflikten zwischen der Emittentin und Anlegern) Schuldverschreibungen ohne Kündigungsrechte für Inhaber können von diesen nicht gekündigt sondern allenfalls auf einem Handelsmarkt für Schuldverschreibungen verkauft werden und unterliegen daher einem Kurs- und Liquiditätsrisiko (Risiko fehlender Kündigungsmöglichkeit) Die mit einer Anlage in die Schuldverschreibungen verbundene Rendite wird im Falle von Geldentwertung verringert (Inflationsrisiko) Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Rückzahlung durch die Emittentin kann für den Anleger eine negative Abweichung gegenüber der erwarteten Rendite eintreten oder eine Wiederveranlagung nur zu geringeren Renditen möglich sein (Kündigungsrisiko) Abwicklungsinstrumente und Befugnisse der Abwicklungsbehörde gemäß dem BaSAG sowie der SRM-Verordnung, einschließlich der Abschreibung oder Umwandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten, können die Rechte von Inhabern der Schuldverschreibungen ernsthaft gefährden und bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und erwarteter Erträge führen (Risiko der Abwicklungsinstrumente nach dem BaSAG und der SRM-Verordnung) 15

25 Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz der Emittentin sind Nachrangige Schuldverschreibungen gegenüber anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten nachrangig zu bedienen (Risiko von Nachrangigen Schuldverschreibungen) Nachrangige Schuldverschreibungen unterliegen keiner gesetzlichen oder freiwilligen Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung. Die Inhaber solcher Schuldverschreibungen sind im Fall einer Insolvenz der Emittentin daher nicht ersatzberechtigt und können ihre gesamte Investition verlieren (Risiko der fehlenden Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Nachrangige Schuldverschreibungen) Die Emittentin kann eine künftige Finanztransaktionssteuer auf die Inhaber von Schuldverschreibungen abwälzen, was zu einer Verringerung der Rendite des Inhabers aus den Schuldverschreibungen führen kann (Risiko aus einer möglichen Abwälzung einer künftigen Finanztransaktionssteuer) Zur Besicherung übertragene Vermögenswerte der Emittentin können das Insolvenzrisiko in Bezug auf unbesicherte Schuldverschreibungen erhöhen (Risiko von unbesicherten Schuldverschreibungen) Die Rendite von Schuldverschreibungen kann durch Transaktionskosten verringert werden (Berücksichtigung von Transaktions- und Folgekosten) Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen können möglicherweise nur zu einer niedrigeren Rendite wiederveranlagt werden (Wiederveranlagungsrisiko) Es besteht das Risiko des Verzugs/Ausfalls von Zahlungen oder einer verspäteten Orderausführung aufgrund von operationellen Risiken (Operationelles Risiko Wertpapiere) Steuerliche Auswirkungen können die effektive Rendite von Schuldverschreibungen verringern (Steuerliches Risiko) Der Erwerb, das Halten oder die Veräußerung von Schuldverschreibungen kann in manchen Ländern oder für manche Personen verboten sein (Verkaufsbeschränkungen) Ein österreichisches Gericht kann für Schuldverschreibungen einen Kurator bestellen, der im Namen der Inhaber deren Rechte ausübt und ihre Interessen vertritt (Risiko eingeschränkter Rechtsdurchsetzung) Kurse, Verzinsung und Rückzahlung von Schuldverschreibungen können durch irrationale Faktoren negativ beeinflusst werden (Risiko irrationaler Faktoren) 16

26 Die Pflicht zur Einbehaltung einer 30%-FATCA-Abzugssteuer wegen Nicht-Compliance mit FATCA (einschließlich fehlender Offenlegung von Kundendaten) auf Zahlungen aus den Schuldverschreibungen durch die Emittentin, Zahlstellen oder sonstige österreichische Intermediäre kann den Ertrag aus den Schuldverschreibungen verringern (Ertragsrisiko aus den Schuldverschreibungen aufgrund der FATCA- Abzugsbesteuerung) 17

27 E. Abschnitt E - Angebot E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen E.4 Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlicher Interessen sowie Interessenkonflikte E.7 Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger von der Emittentin oder dem Anbieter in Rechnung gestellt werden Der Nettoemissionserlös der Schuldverschreibungen dient der Refinanzierung und der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der RLB NÖ-Wien. Die Begebung von nachrangigen Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm dient der Stärkung der Eigenmittelausstattung der RLB NÖ-Wien bzw. der CRR-Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisen-Holding NÖ- Wien. Die Schuldverschreibungen werden qualifizierten und nicht qualifizierten Investoren in Österreich im Weg eines öffentlichen Angebots angeboten. Der Gesamtnennbetrag des Angebots beträgt bis zu EUR ,-- mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR ,-- Die Schuldverschreibungen werden im Wege einer Daueremission mit offener Angebotsfrist ab 1. September 2016 begeben. Das Angebot (d.h. die Einladung zur Zeichnung) von Schuldverschreibungen durch die Emittentin unterliegt grundsätzlich keinen Bedingungen. Die Emittentin kann jedoch ihr Angebot jederzeit bis zum Erstvalutatag zurückziehen. Sofern Niederösterreichische Raiffeisenbanken oder andere Kreditinstitute der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich (oder gegebenenfalls andere Kreditinstitute) in den Vertrieb von unter dem Angebotsprogramm begebenen Schuldverschreibungen eingebunden sind, erhalten diese von der Emittentin marktübliche Vertriebsprovisionen. Die Vertriebsprovision für diese Nachrangigen Schuldverschreibungen beträgt einmalig 1,00 % vom Nominale. Es werden dem Zeichner beim Erwerb der Schuldverschreibungen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. 18

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