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1 1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Adresse: Mahneberg Gleichen-Rittmarshausen Telefon: oder Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Büro und Beratungsräume befinden sich in der Zentralstelle des Psychagogischen Kinderheimes in Rittmarshausen. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - Ambulante Beratung und Betreuung (Fachleistungsstunden) Rechtsgrundlage: - 27 i.v.m. 31 SGB VIII 4. Personenkreis/ Zielgruppe Geschlecht: - weiblich und männlich Aufnahmekriterien: - Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen im Einzugsgebiet von Göttingen, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen. Die Maßnahme ist geeignet für: - Familien, die ihre Probleme nicht/ nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können - Familien, in denen die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ohne stützende oder ergänzende Hilfe nicht sichergestellt ist 1

2 - Kinder mit ihren Familien, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben (z.b. Entwicklungsverzögerungen, Schulprobleme, Beziehungsprobleme) - Familien, die Unterstützung in ihrer alltäglichen Lebensbewältigung benötigen - Familien, bei denen die Rückführung eines Kindes oder Jugendlichen nach einer stationären Unterbringung vorbereitet oder begleitet werden soll - Familien, in denen Grundressourcen zur Problembewältigung und ein Problembewusstsein vorhanden sind Ausschlusskriterien: Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe ist nicht geeignet, wenn: - die Hilfe von den Familien nicht gewünscht oder nicht angenommen wird - massive Probleme vorliegen, die eine sofortige Herausnahme des Kindes oder Jugendlichen aus der Familie notwendig machen (sexueller Missbrauch, physische oder psychische Gefährdung des Kindes) - eine akute Suizidalität vorliegt 5. Platzzahl Platzzahl: Variabel gemäß der Fallanfragen 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele und Betreuungsumfang Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bietet Familien-/ Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden längerfristig eine ambulante intensive Betreuungsform. Sie orientiert sich an den individuellen Lebensentwürfen der Familie und leistet pädagogische und alltagspraktische Hilfen im Lebensumfeld. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder zu mobilisieren, zu stärken und zu stabilisieren. Im Vordergrund jeder Hilfe steht der Aufbau von Vertrauen und einer tragfähigen Beziehung zu den Adressaten. Auf der Grundlage des Auftrages werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten und begleitet unter den Aspekten: - der psychosozialen und emotionalen Kompetenz - der Alltagsgestaltung und -bewältigung, - der Bewältigung von Krisen, - der Gestaltung von Lebens- und Zukunftsperspektiven. Betreuungsumfang Der Betreuungsumfang wird nach Bedarf im Hilfeplanverfahren festgestellt und wird in der Regel in Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt. Er errechnet sich aus den Betreuungs- und Beratungsstunden in der Familie, sowie der sich aus dem 2

3 Auftrag ergebenden allgemeinen Arbeitsstunden (z.b. Telefonate, Kontakte zu Behörden, Schulen und sonstigen Einrichtungen). 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische Ausrichtung: Sozialpädagogische Familienhilfe sind Hilfen auf Zeit, welche die Eltern befähigen, die Verantwortung für ihre Kinder wieder zu tragen und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen und zu gestalten. Die Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungsmuster zu ermöglichen, Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und gemeinsam mit den von uns betreuten Menschen Handlungsalternativen zu erarbeiten und zu erfahren. Dabei stehen Lösungsorientierung und Zukunftsplanung im Vordergrund. Eine Fachkraft bietet regelmäßig kontinuierliche Unterstützung und Beratung bei der Erziehung, der Bewältigung von Krisen und Konflikten und im Umgang mit Ämtern und Institutionen an. Im Hilfeplanverfahren wird mit jeder Familie ein individueller Hilfeplan erstellt. Hier werden die Ziele, die Arbeitsaufträge und die dafür vorgesehene durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßigen Fortschreibungsgesprächen werden diese überprüft, ergänzt und ggf. modifiziert. Die Betreuung wird über Fachleistungsstunden berechnet. 8. Grundleistungen - Hilfeplanung mit allen Beteiligten - handlungsorientierte Beratung in Erziehungsfragen - Bereitstellung der vereinbarten Betreuungs- bzw. Beratungszeit und Erreichbarkeit - Förderung von tragfähigen Beziehungen innerhalb des Familienkontextes - Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern bzw. Sorgeberechtigten - Bewältigung familiärer und/ oder persönlicher Krisen - Stärkung des individuellen Selbstwertes durch besondere sozialpädagogische Einzelbetreuung - Hilfe im Kontakt mit Ämtern und Institutionen - Unterstützung in finanziellen Fragen und bei der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche - Unterstützung und Training bei der Bewältigung und Organisation des Lebensalltages - Hilfestellung hinsichtlich einer gesunden Lebensführung (Ernährung, Arztbesuche) 3

4 - Schulische und berufliche Integration - Freizeitgestaltung/ besondere Freizeit- u. Ferienmaßnahmen - Begleitung und Nachbetreuung nach Beendigung einer stationären Maßnahme 8.1. Leistungsbereich Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Sozialpädagogische Betreuung im Alltag: - Regelmäßige am Bedarf orientierte Besuche am Lebensort und im Lebensumfeld - Beratung und Begleitung im Alltag - Rufbereitschaft in Krisensituationen - Krisenintervention - Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung - Planung, Durchführung und Reflexion von gemeinsamen Aktivitäten - Erschließung von Ressourcen im Lebensumfeld der Familien - Unterstützung bei Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen - Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Institutionen Förderung tragfähiger Beziehungen: - Klärung und Verbesserung familiärer Beziehungen; Stärkung der in der Familie vorhandenen tragfähigen Strukturen - Gespräche bei Beziehungskonflikten - Aufarbeitung der Familiengeschichte und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen - Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder - Stärkung der persönlichen Bewältigungskompetenz und Eigenverantwortung im Kommunikations-, Kontakt und Konfliktverhalten der einzelnen Familienmitglieder Schulische und berufliche Integration der Kinder und/ oder Jugendlichen: - Unterstützung und Förderung bei schulischen Defiziten - Motivierung zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch - Kontakte zu Lehrpersonen, Teilnahme an Elternsprechtagen 4

5 - Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung - Begleitung berufsvorbereitender Angebote - Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz - Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) - Bewerbungstrainingsprogramme (Realisierung oder Begleitung) Begleitung und Nachbetreuung nach Beendigung einer stationären Maßnahme: Die Maßnahme zur Unterstützung bei der Reintegration in die Familie wendet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien nach der Entlassung des Kindes oder Jugendlichen aus einer stationären oder teilstationären Hilfe. Dieses Angebot wird im Hilfeplangespräch vor der Entlassung erörtert und gemeinsam entschieden. In den teilstationären Angeboten ist es im Einzelfall möglich, dass die Nachbetreuung von einem Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin der jeweiligen Tagesgruppe geleistet wird. Die Schwerpunkte liegen in der sozialpädagogischen Einzelbetreuung des Kindes oder Jugendlichen und in der Unterstützung und Ergänzung der familiären Erziehung mit einem regelmäßigen Kontakt zu den Eltern/ Personensorgeberechtigten. Vorrangiges Ziel ist die Integration in die Familie, dabei stehen Maßnahmen zur Stabilisierung im Vordergrund. Das soziale Umfeld, Schule, Ausbildung und freundschaftliche Kontakte, sind mit einzubeziehen. Die Arbeitsschwerpunkte der Unterstützungsmaßnahmen lassen sich folgendermaßen umreißen: - Bereits in der Vorbereitungsphase der Entlassung (ca. 3 Monate) enge Kooperation mit dem Kontakterzieher, dem Team und dem gruppenübergreifenden Fachpersonal (Psychologischer Dienst) zur sinnvoll abgestimmten Übernahme der Elternberatung, sowie Kontaktanbahnung zum jeweiligen Kind/ Jugendlichen und seiner Familie - Teilnahme an Fallbesprechungen, Elterngesprächen und am abschließenden Hilfeplangespräch - Unterstützung der Kinder/ Jugendlichen und ihrer Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen nach der Entlassung aus der Gruppe mit dem Ziel, eigenständige Problemlösungen zu finden - Beratung im Falle problematischer innerfamiliärer Kommunikationsstörungen und Handlungsmuster - Bei Bedarf Unterstützung bei der Gestaltung nachbarschaftlicher und sozialer Beziehungen - Unterstützung bei der beruflichen Orientierung - Hilfe bei Kontakten zur Schule, Ausbildungsstätten und ggf. Ämtern und Behörden - Hilfe bei der Organisation von erforderlichem Nachhilfeunterricht (Hausaufgabenhilfe) und bei Aufnahme erforderlicher therapeutischer Unterstützung 5

6 - Unterstützung bei der Verwirklichung eigener Interessen und individueller Zielvorstellungen - Hilfestellung beim Aufbau und der Aufrechterhaltung von Außenkontakten (z.b. zu Vereinen sowie dem Freundes- und Bekanntenkreis) 8.2. Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Keine Woche Monat 8.3. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Interne Organisations- und Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe finden folgende Leistungen zur Qualitätsentwicklung im Einzelnen statt: - Teamgespräche und Fachberatung durch die Bereichsleitung - Fachberatung durch den internen Psychogisch-therapeutischen Dienst - Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen und Gremien - Interne und externe Fortbildungen - bedarfsorientierte interdisziplinäre Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule usw. - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Jugendgerichtshilfe, Polizei) - regelmäßige Hilfeplanung nach 36 SGB VIII - Kontinuierliche Überprüfung und Abstimmung der Ziele und Arbeitsaufträge mit den an der Hilfe Beteiligten - Dokumentation, Aktenführung, Erstellen von Protokollen und Entwicklungsberichten 6

7 Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Woche Monat Dienstbesprechung 1,5 Std. 6,0 Std. Fallbesprechung 1,5 Std. 6,0 Std. Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 1,0 Std./ Wo. 4,0 Std. Fortbildung (intern und extern) 3,0 Std. Evaluation (Hilfeverläufe) 1,0 Std Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal SPFH Woche Monat Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen 19,50 84,63 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Büro und Besprechungsräume befinden sich in der Zentralstelle des Psychagogischen Kinderheimes Rittmarshausen 7

8 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt. 1.4 ) Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Folgende Leistungen werden ohne Antrag mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) Für besondere Erziehungsleistungen können nach Festlegung im Hilfeplan folgende Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich für Schüler an öffentlichen Schulen Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:

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