Sonstige betreute Wohnformen
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- Kasimir Biermann
- vor 8 Jahren
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1 IV. Sonstige betreute Wohnformen 1. Betreutes Jugendwohnen in Einzelform Adresse: Hauptstraße 39c Göttingen Telefon: Telefax: Standort des Angebotes und Infrastruktur Das Betreute Jugendwohnen verfügt über eine Anlaufstelle mit Büro und Besprechungsräumen in Göttingen-Geismar sowie über 8 weitere Wohnungen für die Betreuung von jeweils 1 oder 2 jungen Menschen in den Stadtteilen Göttingen- Geismar und Weende sowie eine Wohnung in Duderstadt. Geismar liegt im Süden der Stadt Göttingen. Die nur spärlich vorhandene Industrie macht Geismar zu einem beliebten Wohngebiet. Das Schulzentrum Geismar beinhaltet eine Grund- und Hauptschule, eine Integrierte Gesamtschule (IGS) sowie eine Förderschule für geistig und körperlich behinderte Kinder. Sport- und Schwimmhalle vervollständigen den Schulkomplex. Sportanlagen und verschiedene Sportvereine bieten für junge Menschen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Die Innenstadt sowie verschiedene Berufsbildende Schulen im Stadtgebiet sind gut mit den Nahverkehrsmitteln zu erreichen. Die Wohnung in Duderstadt liegt ca. 14 Kilometer von der zentralen Verwaltungsstelle des Kinderheimes in Rittmarshausen entfernt. Duderstadt ist eine Kleinstadt im Landkreis Göttingen mit Einwohnern und einer guten Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärztliche Versorgung, Apotheken etc.. Die Entfernung nach Göttingen beträgt ca. 25 Kilometer. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - Stationäre Jugendhilfemaßnahme mit einer ambulanten Betreuungsform für Jugendliche und junge Volljährige Rechtsgrundlage: - 34, 35a, 41 SGB VIII 1
2 4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - Ab 17 Jahren (in Ausnahmefällen auch jünger) Geschlecht: - männlich und weiblich Aufnahmekriterien: - In der Regel kommen die Jugendlichen aus den Jugendwohngruppen der Einrichtung. Sie und ihre Herkunftsfamilien verfügen nicht über die notwendigen Handlungskompetenzen, um den anstehenden Verselbständigungsprozess und die Eingliederung in Ausbildung und Beruf zu bewerkstelligen. - Für die Aufnahme ins Betreute Jugendwohnen ist die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft des jungen Menschen Voraussetzung. Insbesondere müssen die Bereitschaft zum Einzelwohnen sowie die Bereitschaft, Betreuung und Beratung zu akzeptieren, vorhanden sein. Eine Aufnahme in das Betreute Jugendwohnen sollte aus entwicklungspsychologischen Gründen, sowie aus Gründen der Aufsichtspflicht frühestens ab einem Alter von 17 Jahren erfolgen. Ausschlusskriterien: - eine akute Suchterkrankung oder Vorliegen einer geistigen Behinderung - akute Suizidalität oder andere schwere psychiatrische Erkrankungen - hohe Bereitschaft zu Delinquenz und Gewalt - Jugendliche und junge Volljährige, die die Mitarbeit prinzipiell verweigern 5. Platzzahl Platzzahl: 9 - grundsätzlich können Jugendliche nach 35a SGB VIII aufgenommen werden 6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - Aufbau eines eigenen Lebensfeldes - Klärung und Aufbau von Beziehungen - Sicherheit bei der Bewältigung des eigenen Lebensalltags - Entwicklung persönlicher und realistischer Zukunftsperspektiven - Planung und Realisierung schulischer und/ oder beruflicher Ziele (Integration) - Eigenverantwortung im Bereich der medizinischen Versorgung und Gesundheit - Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie, Ablösung und Neugestaltung des Kontakts 2
3 - Entwicklung und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Jugendlichen/ jungen Volljährigen - Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen - Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie - Ablösung aus der Jugendhilfe 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Sozialpädagogische Ausrichtung: Schwerpunkt der Arbeit in dieser Betreuungsform ist die Unterstützung zur Selbstständigkeit und zur eigenständigen Lebensführung. Die Maßnahme sollte einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen. Die Versorgung und Organisation des Alltags wird unter Anleitung und Betreuung durch das pädagogische Fachpersonal von den Jugendlichen/ jungen Volljährigen weitgehend selbst sichergestellt. Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau und der Sicherung eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt. Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen im lebenspraktischen Bereich, der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und ggf. der Elternarbeit. Betreutes Jugendwohnen ist ein aufsuchendes, sozialpädagogisches Angebot. Der Ort der Betreuung ist die Wohnung des Jugendlichen/ jungen Volljährigen. Die Wohnung wird durch das Kinderheim Rittmarshausen e.v. angemietet und dem Betreuten über einen Vertrag zur Verfügung gestellt. Alle Wohnungen verfügen über Telefon. Die Betreuten können die Mitarbeiter auch außerhalb der Dienstzeit anrufen. In akuten Krisensituationen ist für sie jederzeit ein Ansprechpartner zu erreichen. Mit dem/ der Jugendlichen wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen, in der die Aufnahmebedingungen und Verbindlichkeiten festgelegt sowie Entlassungsgründe genannt sind. Das Entgelt ist so gestaltet, dass mit der Maßnahme die gesamte materielle Absicherung des/ der Jugendlichen durch die Einrichtung sichergestellt ist. Der Betreuungsumfang umfasst im Durchschnitt 7,5 Wochenstunden für den direkten Kontakt mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen. Bei schwierigen Situationen oder bei geringerem Bedarf wird der Betreuungsumfang individuell auf den Betreuten und seine Lebenslage bezogen in der Hilfeplanung festgelegt. Im Anschluss an diese Maßnahme kann eine Nachbetreuung in Form von Fachleistungsstunden erfolgen. 3
4 Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten: Für die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen ist die Mitwirkung und Beteiligung an allen ihnen betreffenden Entscheidungen eine Grundvoraussetzung des Betreuen Jugendwohnens. Wichtig sind u.a.: - wöchentliche Einzelgespräche - Planung der eigenen Perspektiven (Beruf und Wohnen) - gemeinsames Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien - Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen Einzelgespräche mit dem Bezugsbetreuer bzw. auch Bereichsleiter/in - Selbständige Gestaltung und Einrichtung der eigenen Wohnung - Selbständige Gestaltung der Freizeit - Beteiligung an der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII; Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen - Beantragung der Hilfeleistung für junge Volljährige nach 41 SGB VIII 8. Grundleistungen Begleitung beim Übergang ins Betreute Jugendwohnen: - Vorbereitende Kontaktaufnahme und erste Gespräche mit dem Wohngruppen- Team, dem Jugendlichen und seinem bisherigen Bezugsbetreuer - Teilnahme am Hilfeplanverfahren - Klärung der Elternkontakte - Beratung und Hilfe bei der Ablösung von der bisherigen Wohngruppe - Wohnraumsuche, Anmietung geeigneter Wohnungen, Ummeldung - Hilfe bei der Gestaltung und Einrichtung der Wohnung (Kauf und/ oder Beschaffung von Mobiliar) Ein Platz im Betreuten Jugendwohnen bietet im Alltag folgende Grundleistungen: - Prüfung der Indikation, Formulierung des Erziehungs- bzw. Beratungsauftrages - Erarbeitung einer Erziehungs- bzw. Prozessplanung - Sicherstellung der notwendigen Betreuung - Hilfe bei der Einrichtung der eigenen Wohnung - Hilfe bei der Alltagsgestaltung - Hilfe bei der Gestaltung des Wohnumfelds - Unterstützung bei der Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung - Schulische und berufliche Integration - Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung - Sicherstellung von Rufbereitschaften durch die Leitung - Elternarbeit; Beratung und Begleitung bei der Ablösung vom Familiensystem - Integrationshilfen in die regionale Lebenswelt: Ausbildung, Vereine, Freundschaften etc. 4
5 8.1. Personenbezogene Leistungen Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: Die Sicherstellung der Alltagsbewältigung umfasst folgende Leistungen: - Anleitung zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege, Hygiene) - Hilfestellung zur Bewältigung eines strukturierten Tagesablaufs (Aufstehen, Pünktlichkeit in Schule und Ausbildung einhalten, Leistungsbereitschaft, Freizeitgestaltung, Zubettgehzeiten) - Beteiligung an Feiern, gemeinsamer Besuch von Veranstaltungen - Beratung und Hilfe beim Umgang mit den Rahmenbedingungen einer selbständigen Lebensführung, Regelung der Bezahlung von Miete, Nebenkosten, Telefon- und Rundfunkgebühren - Beratung und Hilfe beim Umgang mit Finanzen (Einteilung der zur Verfügung stehenden monatlichen Beträge, Kontoführung) - Beratung und Hilfe beim Umgang mit Behörden und Ämtern (Behördengänge für An- und Ummeldungen, Anträge etc.) - Hilfestellung beim Umgang mit Vermieter und Nachbarschaft (z.b. bei Regelungen im Rahmen der Hausordnung) Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Betreutes Jugendwohnen soll die Selbsthilfekräfte sowohl des einzelnen jungen Menschen, als auch seines Beziehungsfeldes fördern. Die Lebenswelt und das direkte soziale Umfeld des/ der Betreuten werden in die pädagogische Arbeit einbezogen ( 27 Abs.2 SGB VIII). Die Jugendlichen sollen dazu motiviert und befähigt werden, an einer Veränderung ihrer Problemlagen aktiv und zielgerichtet mitzuarbeiten. Die Förderung im Einzelnen: - Entwicklung persönlicher und realistischer Ziel- und Zukunftsvorstellungen in Bezug auf Schule, Beruf, Freizeit - Hilfe und Beratung bei Kontaktaufnahmen im sozialen Umfeld - Besondere Beratung bei Freundschaften und in einer Partnerschaft - Beratung bei der individuellen Zeiteinteilung und der Gestaltung der Freizeit - Erarbeiten von Lösungswegen für individuelle Probleme und Konflikte - Förderung individueller Interessen und Begabungen des jungen Menschen 5
6 - Hilfe im Umgang mit Stimmungen: Ängsten, Einsamkeit und Isolierung - Entwicklung und Förderung zur sozialen Handlungskompetenz; u.a. Kritik zulassen können, Kritik angemessen äußern können; Einsicht in Notwendigkeiten, Kompromissfähigkeit - Beratung und Hilfe beim vernünftigen Umgang mit Alkohol, Aufklärung in Drogenfragen - Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie - Entwicklung einer schulischen und beruflichen Orientierung - Hilfe und Unterstützung bei schulischen oder ausbildungsbedingten Krisen - Beteiligung an der Hilfeplanung nach 36 KJHG; Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen - Ablösung vom Elternhaus Schulische und berufliche Integration: Ein weiterer Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit im Betreuten Jugendwohnen ist die Unterstützung und Hilfe bei der beruflichen Orientierung und der Eingliederung in die Arbeitswelt, insbesondere bei der Berufsausbildung des jungen Menschen. Die Unterstützung im Einzelnen: - Kontakte, Zusammenarbeit mit Lehrern und Ausbildern (persönlich oder telefonisch) - Hausaufgabenhilfe, evtl. Kontrolle - Vermittlung von geeigneter Nachhilfe - gezielte Vorbereitung auf Prüfungen - evtl. Weckdienste - evtl. Begleitung zur Schule und zum Ausbildungsbetrieb - Nutzung der Leistungen des Arbeitsamtes, Berufsberatung, Jugendberufshilfe - Hilfe, Vermittlung zu Konfliktlösungen in Schule und am Arbeitsplatz, unter Umständen persönliches Vorsprechen - Entwicklung von Lösungsstrategien bei Schwierigkeiten mit Lehrern, Mitschülern, Ausbildern, Kollegen - Bewerbungstraining, Hilfe bei schriftlichen Bewerbungen Arbeit mit der Herkunftsfamilie: - Beratung der Familie, Hilfestellung bei der Ablösung - Heimfahrten, informelle Kontakte und Absprachen, Telefonate - Beratung und Hilfe für die Jugendlichen/ jungen Volljährigen bei der Neu- Gestaltung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie - Vermittlung in Konfliktsituationen - Einbeziehung der Herkunftsfamilie entsprechend der gemeinsamen Festlegung im Hilfeplan im Einvernehmen mit dem jungen Volljährigen 6
7 Beendigung der Maßnahme: Voraussetzung für die Beendigung der Maßnahme ist ein angemessener Grad an Selbständigkeit. Der Zeitpunkt muss sich am Jugendlichen/ jungen Volljährigen orientieren. Die Betreuung endet: - wenn die formulierten Ziele zumindest annähernd erreicht sind - die Situation des jungen Menschen stabil ist - eine überschaubare Perspektive, eine geklärte Wohnsituation und finanzielle Sicherheit vorhanden sind - der/ die junge Volljährige die Maßnahme beenden will - der/ die junge Volljährige den Betreuungsvertrag ständig bricht - das Betreute Jugendwohnen allen Beteiligten nicht mehr als geeigneter Rahmen erscheint 8.2. Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Betreutes Jugendwohnen in Einzelform Woche Monat Geschäftsführung 3,41 14,80 Bereichsleitung 13,00 56,42 Koordination f. Organisationsentwicklung 2,03 8,81 Verwaltung 13,02 56,51 IT-Service 2,73 11,85 Betriebsrat 1,37 5, Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Interne Qualitätsentwicklungsprozesse sorgen dafür, dass Schlüsselprozesse generiert und verbindlich festgeschrieben werden, die sich z.b. mit Krisenmanagement und damit verbundenen Leitlinien für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt, Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Mitarbeiterinnen u.v.m. auseinandersetzen. Die Mitarbeiterförderung erhält einen besonderen Stellenwert, da vom Personal in besonderem Maße hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit sowie eigene emotionale Stabilität gefordert werden. Im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens finden folgende Leistungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Einzelnen statt: - Supervision mit externen Supervisoren/innen - Regelmäßige Teambesprechungen - Fachberatung durch die Bereichsleitung - Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen und Gremien 7
8 - Interne Fortbildungen - Systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen durch jährlich stattfindende Einführungstage und individuelle Praxisanleitung - Bedarfsorientierte interdisziplinäre Kooperation mit Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule usw. - Regelmäßige Hilfeplanung nach 36 SGB VIII - Dokumentation, Aktenführung, Erstellen von Protokollen und Entwicklungsberichten Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Woche Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 3,0 Std. 12,00 Fallbesprechung 1,5 Std. 6,00 Supervision 10 x 90 min. / Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 6,0 Std./ Wo. 24,00 Teamentwicklung 2,00 Fortbildung (intern und extern) 3,00 Evaluation (Hilfeverläufe) 1, Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal Betreutes Jugendwohnen in Einzelform Woche Monat Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen 68,25 296,21 Hausreinigung 3,36 14,58 Hausmeister 11,65 50,56 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: Angemietete 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Göttingen- Geismar, Gesamtnutzfläche 114 qm. - Einzelzimmer für 1 jungen Menschen als Notzimmer - Bad mit Toilette - Wohnküche - großes Büro und Besprechungsraum für Mitarbeiter/innen - kleines Büro für Einzelgespräche - Gästetoilette - Großer Balkon 8
9 Bis zu 9 weitere angemietete kleine Einzelwohnungen, in räumlicher Nähe zum Büro des Betreuten Jugendwohnens oder zum Ausbildungsort des jungen Volljährigen Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt. 1.4 ) Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Folgende Leistungen werden ohne Antrag mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) Für besondere Erziehungsleistungen können nach Festlegung im Hilfeplan folgende Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich für Schüler an öffentlichen Schulen Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand:
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