AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 30. Jahrgang Oktober 2013

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1 AMTSBLATT der Nr. 30 Jahrgang Oktober 2013 gibt bekannt: 229

2 Bekanntmachung des Wahlleiters Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen für die im Jahre 2014 stattfindende Kommunalwahl Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung - KWahlO - vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592, 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394) - SGV. NW fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge sind während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos beim Fachbereich Bürgerservice, Abt. Wahlen, der, Rathaus Rheydt, Zimmer 145, Mönchengladbach, zu erhalten. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 48. Tag vor der Wahl, Uhr, beim Fachbereich Bürgerservice, Abt. Wahlen, der, Rathaus Rheydt, Zimmer 145, Mönchengladbach, einzureichen. Soweit der Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen auf den 25. Mai 2014 festgelegt wird, ist dieser Tag der 07. April Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Auf die Bestimmungen der 15 bis 17 sowie der 46a Abs. 1, 4 und 5, 46b und 46d Abs. 1 bis 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 238), - SGV. NW und der 25, 26 und 31 sowie 71, 75a und 75b Kommunalwahlordnung (KWahlO) sowie auf die Bekanntmachung über die Abgrenzung der 33 Wahlbezirke vom weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen), von diesen allerdings keine Reserveliste, eingereicht werden. 1.2 Als Bewerber/Bewerberin einer Partei oder einer Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung im Wahlgebiet hierzu gewählt worden ist. Kommt eine derartige Versammlung nicht zustande, so kann die Partei oder Wählergruppe ihre Bewerber/Bewerberinnen in einer Versammlung von Wahlberechtigten aufstellen lassen. Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/Unionsbürgerinnen), die in Deutschland wohnen, sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar. Die Bewerber/Bewerberinnen und die Vertreter/Vertreterinnen für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Wahl zu wählen. Entsprechendes gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen auf der Reserveliste und für die Bestimmung eines Bewerbers/ einer Bewerberin als Ersatzbewerber/Ersatzbewerberin für einen anderen Bewerber/eine andere Bewerberin. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Als Vertreter/Vertreterin für eine Vertreterversammlung kann nur gewählt werden, wer am Tage des Zusammentritts der zur Wahl der 230

3 Vertreter/Vertreterinnen einberufenen Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Die Vertreter/Vertreterinnen für die Vertreterversammlung und die Bewerber/Bewerberinnen sind frühestens ab dem 42. Monat nach Beginn der laufenden Wahlperiode - also ab dem 21. März , die Bewerber/Bewerberinnen für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen. Die in der Satzung der Partei oder Wählergruppe hierfür vorgesehene Stelle kann gegen den Beschluss einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung Einspruch erheben. Auf einen solchen Einspruch ist die Abstimmung zu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig. Das Nähere über die Wahl der Vertreter/Vertreterinnen für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers/der Bewerberin regeln die Parteien und Wählergruppen durch ihre Satzungen. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber/der Bewerberinnen mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder, Vertreter/Vertreterinnen oder Wahlberechtigten und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter/die Leiterin der Versammlung und zwei von diesem/dieser bestimmte Teilnehmer/ Teilnehmerinnen gegenüber dem Wahlleiter/der Wahlleiterin an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber/Bewerberinnen für die Vertretung in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Hinsichtlich der Reservelisten hat sich die Versicherung an Eides statt auch darauf zu erstrecken, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen und die Bestimmung der Ersatzbewerber/Ersatzbewerberinnen in geheimer Abstimmung erfolgt sind. Die Beibringung einer Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherung an Eides statt bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags. 1.3 Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten, so kann sie einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat; dies gilt nicht für auf Landesebene organisierte Parteien, die die Unterlagen gemäß 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung ordnungsgemäß beim Bundeswahlleiter eingereicht haben. Welche Parteien, die auf Landesebene organisiert sind, gemäß 15 Abs. 2 Satz 2 KWahlG dem Bundeswahlleiter die Unterlagen eingereicht haben und wo und bis zu welchem Zeitpunkt Anträge auf Bestätigung der ordnungsgemäßen Einreichung von Satzung und Programm von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden können, wird das Ministerium für Inneres und Kommunales nach dem Zeitpunkt der Wahlausschreibung öffentlich bekanntmachen. 2. Wahlvorschläge für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 2.1 Wahlvorschläge für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin können auch von Parteien und Wählergruppen gemeinsam eingereicht werden. In diesem Fall ist der Bewerber/die Bewerberin entweder in einer gemeinsamen Versammlung oder in getrennten Versammlungen der beteiligten Wahlvorschlagsträger zu wählen. Die Träger des gemeinsamen Wahlvorschlags dürfen keinen anderen als den gemeinsamen Bewerber wählen und zur Wahl vorschlagen. Der Wahlvorschlag für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin soll nach dem Muster der Anlage 11d zur KWahlO eingereicht werden. Er muss enthalten: - Den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; andere Wahlvorschläge können durch ein Kennwort des Wahlvorschlagsträgers gekennzeichnet werden; - Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers/der Bewerberin. Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 2.2 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein ( 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG). Gemeinsame Wahlvorschläge müssen von den jeweiligen für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen aller beteiligten Wahlvorschlagsträger unterzeichnet sein. Bei anderen Wahlvorschlägen muss der Unterzeichner/die Unterzeichnerin des Wahlvorschlags im Wahlgebiet wahlberechtigt sein. Wer für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. 2.3 Wahlvorschläge der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen außerdem von mindestens 330 Wahlberechtigten der Gemeinde persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsträger nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. Unterstützungsunterschriften für gemeinsame Wahlvorschläge sind nur beizubringen, wenn alle beteiligten Wahlvorschlagsträger unter die in Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen fallen. 2.4 Muss ein Wahlvorschlag von mindestens 330 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14c zur KWahlO zu erbringen. Dabei ist folgendes zu beachten: - Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter/von der Wahlleiterin kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreichen will, bei Einzelbewerbern/Einzelbewerberi nnen das Kennwort, sowie Familienname, Vornamen und Wohnort des/der vorzuschlagenden Bewerbers/Bewerberin anzugeben. Der Wahlleiter/Die Wahlleiterin hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. - Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen dies auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; die Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und zur Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners/der Unterzeichnerin sowie der Tag der Unterzeichnung sind vom Unterzeichner/von der Unterzeichnerin persönlich und handschrift- 231

4 lich auszufüllen. - Für jeden Unterzeichner/jede Unterzeichnerin ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung seiner Gemeinde nach dem Muster der Anlage 15 zur KWahlO beizufügen, dass er/sie im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. - Ein Wahlberechtigter/Eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig; die gleichzeitige Unterzeichnung eines Wahlvorschlags für einen Wahlbezirk und einer Reserveliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber/die Bewerberin ist zulässig, wenn dieser/diese in der Gemeinde wahlberechtigt ist. 2.5 Dem Wahlvorschlag sind ferner beizufügen: - Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin nach dem Muster der Anlage 12c zur KWahlO; die Erklärung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11d zur KWahlO abgegeben werden. Dabei hat der Bewerber/die Bewerberin zu versichern, dass er/sie für keine andere Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin kandidiert. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlags. - Eine Wählbarkeitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 13b zur KWahlO; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11d zur KWahlO abgegeben werden. - Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 9c zur KWahlO) mit den nach 17 Abs. 8 KWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Anlage 10c zur KWahlO). 3. Wahlvorschläge für einen Wahlbezirk 3.1 Der Wahlvorschlag für einen Wahlbezirk soll nach dem Muster der Anlage 11a zur KWahlO eingereicht wenden. Er muss enthalten: - den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen können durch ein Kennwort gekennzeichnet werden; - Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers/der Bewerberin; bei Beamten und Arbeitnehmern nach 13 Abs. 1 und 6 KWahlG sind auch der Dienstherr und die Beschäftigungsbehörde oder die Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt, bei der sie beschäftigt sind, anzugeben. Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 3.2 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein ( 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG). Bei anderen Wahlvorschlägen muss mindestens ein Unterzeichner/eine Unterzeichnerin seine/ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst leisten. 3.3 Wahlvorschläge der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen ferner von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbezirks, für den der Kandidat aufgestellt ist, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. 3.4 Muss ein Wahlvorschlag für einen Wahlbezirk von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbezirks unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14a zur KWahlO zu erbringen. Dabei ist folgendes zu beachten: - Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreichen will, bei Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen das Kennwort, sowie Familienname, Vornamen und Wohnort des/der vorzuschlagenden Bewerbers/Bewerberin anzugeben. Der Wahlleiter hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. - Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen dies auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; die Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und zur Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners/der Unterzeichnerin sowie der Tag der Unterzeichnung sind vom Unterzeichner/von der Unterzeichnerin persönlich und handschriftlich auszufüllen. - Für jeden Unterzeichner/jede Unterzeichnerin ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung seiner/ihrer Stadt/ Gemeinde nach dem Muster der Anlage 15 zur KWahlO beizufügen, dass er/sie im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. - Ein Wahlberechtigter/Eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber/die Bewerberin ist zulässig. 3.5 Dem Wahlvorschlag sind ferner beizufügen: - Die Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin nach dem Muster der Anlage 12a zur KWahlO; die Erklärung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a zur KWahlO abgegeben werden. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlags. - Eine Wählbarkeitsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 zur KWahlO; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a zur KWahlO erteilt werden. - Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung der Bewerber/der Bewerberinnen mit den nach 17 Abs. 8 KWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; ihrer Beifügung bedarf es nicht, soweit eine 232

5 Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherungen an Eides statt einem anderen Wahlvorschlag im Wahlgebiet beigefügt ist (siehe auch Nr. 1.2 Abs. 9 und 10 dieser Bekanntmachung). - Sofern sich Beamte oder Arbeitnehmer nach 13 Abs. 1 oder 6 des KWahlG bewerben, eine Bescheinigung über ihr Dienstoder Beschäftigungsverhältnis, falls der Wahlleiter/die Wahlleiterin dies zur Behebung von Zweifeln für erforderlich hält. 4. Wahlvorschläge für die Reserveliste 4.1 Für die Reserveliste können nur Bewerber/Bewerberinnen benannt werden, die für eine Partei oder Wählergruppe auftreten. Die Reserveliste muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. 4.2 Die Reserveliste soll nach dem Muster der Anlage 11b zur KWahlO eingereicht werden. Sie muss enthalten: - den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die die Reserveliste einreicht; - Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit der Bewerber/Bewerberinnen in erkennbarer Reihenfolge; bei Beamten und Arbeitnehmern nach 13 Abs. 1 und 6 KWahlG sind auch der Dienstherr und die Beschäftigungsbehörde oder die Gesellschaft, Stiftung oder Anstalt bei der sie beschäftigt sind, anzugeben. Die Reserveliste soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Auf der Reserveliste kann vorgesehen werden, dass ein Bewerber/eine Bewerberin, unbeschadet der Reihenfolge im Übrigen, Ersatzbewerber/ Ersatzbewerberin für einen/eine im Wahlbezirk oder für einen/eine auf einer Reserveliste aufgestellten/ aufgestellte Bewerber/Bewerberin sein soll. 4.3 Soll ein Bewerber/eine Bewerberin auf der Reserveliste Ersatzbewerber/ Einzelbewerberin für einen im Wahlbezirk oder für einen/eine auf der Reserveliste aufgestellten anderen Bewerber/aufgestellte andere Bewerberin sein ( 16 Abs. 2 KWahlG), so muss die Reserveliste ferner enthalten: - den Familien- und Vornamen des/der zu ersetzenden Bewerbers/Bewerberin; - den Wahlbezirk oder die laufende Nummer der Reserveliste, in dem oder unter der der/die zu ersetzende Bewerber/Bewerberin aufgestellt ist. Reservelisten der unter Nr. 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen außerdem von 100 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 4.4 Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage 14b zur KWahlO zu erbringen; bei Anforderung der Formblätter ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe anzugeben. Für die Unterzeichnung gelten Nr. 2.3 und Nr. 2.4 entsprechend. 4.5 Nr. 2.5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Zustimmungserklärung der Bewerber/der Bewerberinnen auf der Reserveliste nach dem Muster der Anlage 11b oder einzeln nach dem Muster der Anlage 12b zur KWahlO abzugeben ist. Einer Bescheinigung der Wählbarkeit bedarf es nicht, soweit Bewerber/Bewerberinnen gleichzeitig für einen Wahlbezirk aufgestellt sind und die Bescheinigung dem Wahlbezirksvorschlag 5. Wahl der Bezirksvertretungen 5.1 Die Stadt ist nach 9 der Hauptsatzung der in 4 Stadtbezirke eingeteilt, und zwar Stadtbezirk 1 Nord mit den Kommunalwahlbezirken 04 bis 12 2 Ost mit den Kommunalwahlbezirken 13 bis 18 und 30, 31 3 Süd mit den Kommunalwahlbezirken 19 bis 29 4 West mit den Kommunalwahlbezirken 01 bis 03 und 32, Für die Wahl der Bezirksvertretung können Listenwahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Aufgestellt werden kann, wer für die Bezirksvertretung wählbar ist. 5.3 Wählbar für die Bezirksvertretung ist, wer in diesem Stadtbezirk für die Wahl des Rates der Stadt wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. in einem Gemeindewahlbezirk dieses Stadtbezirks als Bewerber für die Wahl des Rates aufgestellt ist. 5.4 Im Übrigen finden die Bestimmungen über die Wahl aus Reservelisten Anwendung mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Reserveliste der Listenwahlvorschlag tritt. Der Listenwahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11 c KWahlO eingereicht werden. 5.5 Für den Listenwahlvorschlag können nur Bewerber benannt werden, die für eine Partei oder Wählergruppe auftreten. Der Listenwahlvorschlag muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. 5.6 Listenwahlvorschläge der unter 1.3 genannten Parteien und Wählergruppen müssen von der nachfolgend aufgeführten Anzahl Wahlberechtigter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind auf den amtlichen Formblättern nach Anlage 14 b KWahlO zu erbringen und zwar für: Stadtbezirk Erforderliche Unterschriften von Wahlberechtigten des Stadtbezirks 1 Nord 50 2 Ost 50 3 Süd 50 4 West 50 Mönchengladbach, den 22. Oktober 2013 Der Wahlleiter Kuckels Stadtdirektor und -kämmerer Bekanntmachung des Wahlleiters der über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Nord. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Nord hat in ihrer Sitzung am festgestellt, dass Herr Daniel Linen von den Berg sein Mandat durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit verloren hat. Als Nächste aus dem Listenwahlvorschlag der CDU rückt Frau Nicole Klingelhöfer Geburtsjahr 1966 Geburtsort Mönchengladbach Wohnort Mönchengladbach in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Nord nach. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ab Einspruch beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Meldewesen und Wahlen, Rathaus Rheydt, Eingang E/F, Zimmer 145, eingereicht werden. 233

6 Mönchengladbach, den Kuckels Stadtdirektor und -kämmerer Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Am Finkenschlag (Gemarkung Mönchengladbach-Land, Flur 111) Straße verlaufend zwischen den Grundstücken Haus Nr. 29 und 31 bis zur nordöstlichen Grenze des Grundstücks Aachener Straße 647 (Flurstück 216) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: An den Holter Sportstätten (Gemarkung Mönchengladbach-Land) von Rönneter bis Ausbauende in Höhe der westlichen Grenze des Grundstücks Flur 82, Flurstück 130 (Flur 81, Flurstück 210 sowie Flur 82, Flurstücke 278 tlw., 279, 280, 282 tlw. und 284 bis 286) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Dünner Feldweg (Gemarkung Neuwerk, Flur 23) Weg verlaufend von Zillkeshütte - Haus- Nr in südwestliche bzw. westliche Richtung bis zur ehemaligen Bahn (Flurstück 770) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW 2. Funktion Fuß- und Radweg 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Die Widmung wird auf die Benutzungsarten Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Friedensstraße (Gemarkung Rheydt, Flur 59) verlaufend von der westlichen Grenze des Gebäudes Friedensstraße 210 in nordöstliche Richtung bis Zoppenbroich (Flurstück 201 tlw.) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieur- 234

7 bau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Hauptverkehrsstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Hehn (Gemarkung Hardt-neue, Flur 27) vom Hauptzug (K 15) zwischen den Grundstücken Haus-Nrn. 261 und 271 in südwestliche Richtung abzweigende Stichstraße - Ausbaulänge ca. 100 m - (Flurstück 208 tlw.) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Korschenbroicher Straße (Gemarkung Mönchengladbach, Flur 33) vom Hauptzug (L 381) südwestlich des Grundstücks Korschenbroicher Str. 181 abzweigende Stichstraße mit Wendehammer (Flurstücke 268, 273) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Meerkamper Kirchweg (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 9) Stichstraße von Haus-Nrn. 12 bis 26 (Flurstück 249) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW 2. Funktion Verkehrsberuhigter Bereich 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde 235

8 In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Suitbertgasse (Gemarkung Rheindahlen, Flur 40) von Helenastraße bis Am Wickrather Tor - Haus Nr (Flurstück 720 tlw.) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Wehnerstraße (Gemarkung Mönchengladbach-Land, Flur 30) Stichstraße verlaufend von Haus-Nr. 18 in westliche Richtung bis Ausbauende (Flurstück 200 tlw.) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S SGV. NRW. 91 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731), dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Weimarer Straße (Gemarkung Mönchengladbach-Land, Flur 114) von der Eisenacher Straße südwestlich des Grundstücks Haus-Nr. 20 a in nordwestliche Richtung abzweigende Stich- straße mit Wendehammer (Flurstück 461) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Rathaus Rheydt, Zimmer 443 und 444 eingesehen werden. Festsetzungen: 1. Einstufung Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW 2. Funktion Anliegerstraße 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Mönchengladbach, den als Straßenbaubehörde In Vertretung Andreas Wurff Techn. Beigeordneter Die - Fachbereich 12 -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Lieferung und Aufbau von 300 Flachbildschirmen 23 Zoll Nein 1. Quartal 2014 Herr BendTel.02161/ Vergaberechtliche Auskunft erteilt: Herr KirberichTel.02161/ Telefax:02161/ zentrale-dienste@moenchengladbach.de Die schriftlichen Angebotsunterlagen sind 236

9 erhältlich und einzusehen ab beim Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Zi. 10, Mönchengladbach. Sie können auch unter den o.g. Rufnummern, unter der o.g. Telefax-Nummer oder per , 12:00 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service; Weiherstraße 21, Zi. 10, Mönchengladbach - schriftlich Folgende Eignungsnachweise werden mit dem Angebotsvordruck gefordert: Erklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - ILO Kernarbeitsnormen Ferner werden die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW durch separaten Vordruck gefordert: - Erklärung zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW) 70 % Preis und 30 % Betriebskosten Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service - Die - Fachbereich 12 -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Lieferung von diversen Alcatel-Lucent Switchen Nein 1. Quartal 2014 Herr ReifenrathTel.02161/ Vergaberechtliche Auskunft erteilt: Herr KirberichTel.02161/ Telefax:02161/ zentrale-dienste@moenchengladbach.de Die schriftlichen Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab beim Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Zi. 10, Mönchengladbach. Sie können auch unter den o.g. Rufnummern, unter der o.g. Telefax-Nummer oder per , 11:00 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Fachbereich Verwaltungsentwicklung und - service; Weiherstraße 21, Zi. 10, Mönchengladbach - schriftlich Folgende Eignungsnachweise werden mit dem Angebotsvordruck gefordert: Erklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - ILO Kernarbeitsnormen Ferner werden die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW durch separaten Vordruck gefordert: - Erklärung zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW) - Erklärung zum Alcatel-Lucent Expert Business Partner Status 100 % Preis Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service - Die - Fachbereich Feuerwehr -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach 12 Motorola Digitalfunkgeräte Nein Nebenangebote: nicht zugelassen Dezember 2013 Herr Wilde, Telefon einzusehen ab sofort bis bei der, Fachbereich Feuerwehr, Stockholtweg 132, Zi. 0102, Mönchengladbach. Sie können auch unter Fax-Nr oder Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr , Bankleitzahl (IBAN: DE , SWIFT.BIC: MGLSDE33) zugunsten der Stadtkasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Die Abgabe/der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage eines Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Schriftlich einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Weiherstr. 21, Zi Mönchengladbach Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. 237

10 Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - Verpflichtungserklärungen des 18 (Berücksichtigung sozialer Kriterien) Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen Es werden Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zugelassen. Folgende Nachweise aus dem Leistungsverzeichnis: keine 100 % Preis Fachbereich Feuerwehr - Die - Fachbereich Feuerwehr -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Umrüstung von 2 ELW 1 auf Digitalfunktechnik Nein Angebote sind möglich für: ein Los Nebenangebote: nicht zugelassen 1. Quartal 2014 Herr Wilde, Telefon einzusehen ab sofort bis bei der, Fachbereich Feuerwehr, Stockholtweg 132, Zi. 0102, Mönchengladbach. Sie können auch unter Fax-Nr oder Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 10,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr , Bankleitzahl (IBAN: DE , SWIFT.BIC: MGLSDE33) zugunsten der Stadtkasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Die Abgabe/der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage eines Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Schriftlich einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Weiherstr. 21, Zi Mönchengladbach Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - Verpflichtungserklärungen gemäß der 18 (Berücksichtigung sozialer Kriterien) und 19 (Frauenförderung) Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen Über diese Eigenerklärungen hinaus werden folgende Unterlagen gefordert: - Liste vergleichbarer Referenzobjekte (mind. drei) - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal gemäß Ausschreibungsunterlagen Es werden Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zugelassen. Folgende Nachweise aus dem Leistungsverzeichnis: keine 100 % Preis Fachbereich Feuerwehr - Die - Fachbereich Feuerwehr -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Umrüstung von 2 LKW Dekon-P, 2 Bt- Kombi, 3 KTW Typ B, 5 LF16-TS auf Digitalfunktechnik Ja Art und Umfang der einzelnen Lose: Los 1 - Umrüstung von 2 LKW Dekon-P auf Digitalfunktechnik Los 2 - Umrüstung von 2 Bt-Kombi auf Digitalfunktechnik Los 3 - Umrüstung von 3 KTW Typ B auf Digitalfunktechnik Los 4 - Umrüstung von 5 LF 16-TS auf Digitalfunktechnik Angebote sind möglich für: ein Los, mehrere Lose, alle Lose Nebenangebote: nicht zugelassen 1. Quartal 2014 Herr Wilde, Telefon einzusehen ab sofort bis bei der, Fachbereich Feuerwehr, Stockholtweg 132, Zi. 0102, Mönchengladbach. Sie können auch unter Fax-Nr oder Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 10,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr , Bankleitzahl (IBAN: DE , SWIFT.BIC: MGLSDE33) zugunsten der Stadtkasse unter Angabe des 238

11 Kassenzeichens zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Die Abgabe/der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage eines Nachweises der Überweisung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Schriftlich einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Weiherstr. 21, Zi Mönchengladbach Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - Verpflichtungserklärungen gemäß der Vorgaben des 4 (Tariftreuepflicht, Mindestlohn) in Verbindung mit 8 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der 18 (Berücksichtigung sozialer Kriterien) und 19 (Frauenförderung) Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen Über diese Eigenerklärungen hinaus werden folgende Unterlagen gefordert: - Liste vergleichbarer Referenzobjekte (mind. drei) - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal gemäß Ausschreibungsunterlagen Es werden Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zugelassen. Folgende Nachweise aus dem Leistungsverzeichnis: keine 100% Preis Fachbereich Feuerwehr - Die - Fachbereich Feuerwehr -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Hydraulische Rettungsgeräte Nein Nebenangebote: nicht zugelassen Ende Anfang 2014 Herr Kommer, Telefon einzusehen ab sofort bis bei der, Fachbereich Feuerwehr, Stockholtweg 132, Zi. 0102, Mönchengladbach. Sie können auch unter Fax-Nr oder Die Höhe der Entschädigung für die Vergabeunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr , Bankleitzahl (IBAN: DE , SWIFT.BIC: MGLSDE33) zugunsten der Stadtkasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Die Abgabe/der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage eines Nachweises der Überweisung/Bareinzahlung. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Schriftlich einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Weiherstr. 21, Zi Mönchengladbach Sicherheitsleistung: keine Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. - Verpflichtungserklärungen gemäß dem 18 (Berücksichtigung sozialer Kriterien) Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. Es werden Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zugelassen. Folgende Nachweise aus dem Leistungsverzeichnis: keine 100 % Preis Fachbereich Feuerwehr - Die - Fachbereich Schule und Sport -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Beschaffung von Terminalserver-Software Nach Auftragsvergabe nach Absprache Zum Verfahren: Hr. Boden, FB Schule u. Sport, Tel / , Fax / , Clemens.Boden@moenchengladbach.de Zur Technik: Hr. Will, FB Schule u. Sport, Tel / , Fax / , Juergen.Will@moenchengladbach.de 239

12 einzusehen ab bis beim Fachbereich Schule und Sport, Voltastraße 2, Mönchengladbach, Zimmer 221. Sie können auch unter Ruf-Nr / /Fax-Nr / / Clemens.Boden@moenchengladbach.de , 12:00 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Zimmer schriftlich Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft, - Straf- oder Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmerentsendegesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen. - Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigungen. Über diese Eigenerklärungen hinaus werden folgende Unterlagen gefordert: - Liste vergleichbarer Referenzobjekte - Eigenklärung zur Tariftreue - Eigenklärung zur Frauenförderung - Eigenklärung zum Umweltmanagement - Prospektmaterial Folgende Nachweise aus dem Leistungsverzeichnis: keine 100% Preis FB Schule und Sport - Die - Fachbereich Bibliothek und Archiv -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Mönchengladbach Lieferung von bedruckten und codierten Bibliotheksausweisen mit RFID-Chips Die Lieferung muss ca. 4 Wochen nach Übersendung der Druckvorlagen an den Auftragnehmer erfolgen. Brigitte Behrendt, Telefon , brigitte.behrendt@moenchengladbach.de Vergaberechtlichte Auskunft erteilt: Martin Meinhardt, Telefon , martin.meinhardt@moenchengladbach.de einzusehen ab bis beim Fachbereich Bibliothek und Archiv, Frau Backes, Telefon , Zimmer 8, Blücherstraße 6, Mönchengladbach, angela.backes@moenchengladbach.de , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: FB Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Zimmer Mönchengladbach Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Folgende Eignungsnachweise werden gefordert: - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Verpflichtungserklärungen gemäß der Vorgaben des 4 (Tariftreuepflicht, Mindestlohn) in Verbindung mit 8 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des 18 (Berücksichtigung sozialer Kriterien) Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - kurzes Unternehmensprofil - Liste vergleichbarer Referenzprojeke (Darstellung/Art der Leistung, Auftragssumme in EUR, Jahr, Auftraggeber mit Angabe der Adresse, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber) - Eigenerklärung Umweltmanagement 100 % Preis Fachbereich Bibliothek und Archiv - Die - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Ratssaal Rheydt und Mönchengladbach M Möbellieferung Tische und Stühle 3 Lose Art und Umfang der einzelnen Lose: Los 1: 54 Tische Los 2: 40 Tische Los 3: 108 Stühle Angebote sind möglich für: alle Lose Herr Comanns, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 440 (Telefon 02161/ ). Sie können auch unter Fax-Nr / / Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr , Bankleitzahl (IBAN: DE , SWIFT.BIC: MGLSDE33) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Aushändigung bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Vorlage des Nachweises der Überweisung (ggf. per Fax oder ). Bareinzahlung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Entschädigung erfolgt nicht , Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer schriftlich Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) 240

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