Sie haben die Möglichkeit, an dieser Impfaktion teilzunehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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- Luisa Brauer
- vor 8 Jahren
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1 HPV- Impfkampagne Liebe Niederösterreicherin! Das Land Niederösterreich fördert als erstes Bundesland auf Initiative von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll Impfungen gegen HPV (=humane Papillomviren), die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Diese Impfungen werden in den Landeskliniken angeboten. Niederösterreich nimmt damit eine Vorreiterrolle in der Gesundheits- und Krebsvorsorge ein. Der Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist einer der häufigsten bösartigen Tumore bei Frauen. Jährlich sterben daran über Frauen weltweit. In Österreich fallen rund 200 Frauen pro Jahr dem Karzinom zum Opfer. Sie haben die Möglichkeit, an dieser Impfaktion teilzunehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: weiblich vollendetes 9. bis vollendetes 26.Lebensjahr zum Zeitpunkt der 1. Teilimpfung Hauptwohnsitz in Niederösterreich Sie müssen dabei lediglich den Selbstbehalt des Impfstoffs von nur 270,-- (statt bis zu 600,-- Normalpreis) für alle drei Teilimpfungen tragen (bzw. 90,-- pro Teilimpfung). Diese Impfaktion wird vom Land Niederösterreich, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, der Betriebskrankenkasse Mondi Business Paper, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, der Versicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft sowie der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau getragen. Die für die Durchführung der Impfung in den Landeskliniken entstehenden Kosten werden durch das Land NÖ getragen. Alle Detailinformationen zur Impfaktion mit den aktuellen Anmeldezeiten und Telefonnummern in den jeweiligen Landeskliniken erhalten Sie unter der HPV- Impfhotline-Nummer: 02742/ von Mo-Do 8.00 bis 16 Uhr und Fr Uhr, auf der Homepage des Landes Niederösterreich ( bzw. auf der Homepage der NÖ Landeskliniken-Holding ( Auch eine aufklärende Information über Impfung und Impfstoff sowie die Patienteninformation- Einverständniserklärung, die Kostenübernahmeerklärung und das Formular der Zahlungsbestätigung finden Sie zum Download im Internet bzw. liegen zur Abholung in den Landeskliniken auf. 1
2 Besondere Hinweise für minderjährige Patientinnen: Wenn das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, ist die Begleitung zum Impftermin durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich. Grund: die Einverständniserklärung in medizinische Behandlungen kann von Patientinnen vor Vollendung des 14. Lebensjahres nur durch den / die Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Zum Impftermin sind folgende Dokumente mitzubringen: Patienteninformation - Einverständniserklärung (vor Ort vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, sofern das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. selbst unterschreiben, wenn das 14. Lebensjahr vollendet worden ist) Lichtbildausweis Meldezettel Impfpass Formular der Zahlungsbestätigung E-card bzw. Sozialversicherungsnummer 90 in bar Kostenbeteiligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten Die Impfaktion ist auf unbestimmte Zeit angesetzt. Aus diesem Grund besteht kein Zeitdruck, so dass die Anmeldung nicht unmittelbar bei Start der Aktion vorgenommen werden muss. Die Impfung selbst findet in den Landeskliniken statt, wobei Ihr Termin bei der telefonischen Anmeldung vom jeweiligen Landesklinikum vereinbart wird. Achtung: Bei der telefonischen Anmeldung wird lediglich die Terminvereinbarung vorgenommen, für weitere medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens. 2
3 Patienteninformation HPV Impfstoff - Einverständniserklärung Was ist ein HPV Impfstoff und wofür wird er verwendet? Es handelt sich dabei um eine Impfung, die intramuskulär verabreicht wird und gegen eine Reihe von Erkrankungen, die vom humanen Papillomavirus (HPV) verursacht werden, schützen soll, das sind Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom), die Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses (Zervixdysplasie), sowie Genitalwarzen (Condylome). Die Impfung ist eine rein vorbeugende Maßnahme, jedoch kann sie nicht in der Behandlung von bereits bestehenden Erkrankungen eingesetzt werden. Weitere wichtige Punkte Die Impfung ersetzt nicht regelmäßige Besuche beim Frauenarzt und ein regelmäßiges Screening mittels PAP-Abstrich. Alle geimpften Frauen sollen weiterhin ein jährliches Screening mit PAP-Abstrich durchführen lassen. Der Impfstoff wirkt nicht zu 100%, dies ist vergleichbar mit allen anderen Impfungen. Der Impfstoff schützt nur gegen einige HPV-Subtypen, jedoch nicht gegen alle bis zu 100 HPV-Subtypen. Jedoch gilt zu betonen, dass die durch die Impfung erfassten Subtypen die mit Abstand häufigsten sind. Diese verursachen 70% aller Gebärmutterhalskrebse und 90% aller Genitalwarzen. Der Impfstoff schützt nicht vor anderen Geschlechtserkrankungen und kann natürlich Schwangerschaften nicht verhindern. Die Wirkung des Impfstoffes ist bei Kindern bzw. Jugendlichen vor dem ersten Sexualverkehr bzw. bei Frauen, die mit den entsprechenden HPV-Subtypen noch nicht infiziert waren, am sinnvollsten. Wer kann geimpft werden? Derzeit ist der Impfstoff für Personen vom 9. bis zum 26. Lebensjahr zugelassen. Die endgültige Empfehlung für den Einsatz bei älteren Frauen kann derzeit noch nicht gegeben werden. Wer darf nicht geimpft werden? Alle Frauen, die allergische Reaktionen gegen den Inhaltsstoff des Impfstoffs aufweisen, sollten keine Impfung bekommen. Ebenso sollte während der Schwangerschaft und bei gerade akuten Infektionskrankheiten nicht gegen HPV geimpft werden. Bitte teilen Sie dem impfenden Arzt mit, wenn Sie eines der folgenden Zustandsbilder haben: allergische Reaktion gegen Impfungen Blutungsproblematik bzw. Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten eingeschränktes Immunsystem (HIV-Infektion) bekannte Schwangerschaft akute Infektionskrankheit mit Fieber alle anderen derzeit einzunehmenden Medikamente Wie wird die Impfung verabreicht? Es handelt sich um eine Injektion, die in den Muskel (intramuskulär), üblicherweise in den Oberarm verabreicht wird. Es sind drei Teilimpfungen erforderlich. Die zweite Teilimpfung erfolgt zwei Monate nach der Erstimpfung, die Dritte sechs Monate nach der ersten Impfung. 3
4 Welche möglichen Nebenwirkungen gibt es? Bei der Impfung, so wie bei allen Impfungen, können Nebenwirkungen bei der Verabreichung auftreten. Üblicherweise wird die Impfung sehr gut vertragen. Die häufigsten Nebenwirkungen sind Schmerzen, (Lymphknoten-)Schwellung, Jucken und Rötung an der Injektionsstelle. In seltenen Fällen können Fieber, Übelkeit und Benommenheit auftreten. Falls eine dieser Nebenwirkungen auftreten sollte, kontaktieren Sie bitte unverzüglich einen Arzt. Was sind die Bestandteile des Impfstoffes? Die Hauptbestandteile sind ein reines inaktives Protein von HP - Viren. Weiters ist Aluminium-Hydroxyphosphat-Sulfat, Natriumchlorid, L-Histidin, Polysorbat 80, Natriumborat und destilliertes Wasser in der Injektion. Soll der Impfstoff auch verabreicht werden, wenn bereits eine humane Papilloma- Viruserkrankung (HPV) bekannt bzw. therapiert wurde? Die Impfung wirkt auch bei Frauen mit bereits bekannter HPV-Infektion. Die Verabreichung kann auch bei Frauen nach Konisation erfolgen, um vor einer HPV-Neuinfektion bzw. vor einer neu entstehenden Erkrankung (Zervixdysplasie) zu schützen. Die Impfung ist ausschließlich als vorbeugende Impfung einzusetzen, d.h. Frauen mit bereits bestehenden Dysplasien sollten nicht geimpft werden. Kosten der Impfung Die Kosten der Impfung sind relativ hoch. Der Selbstbehalt der Impfung beträgt derzeit im Rahmen der Impfaktion der NÖ Landeskliniken 90,-- pro Impfung, d.h. für drei Impfungen insgesamt 270. Mit der Unterschrift bestätigen Sie bzw. der / die Erziehungsberechtigte, dass Sie bzw. der / die Erziehungsberechtigte das Informationsblatt gelesen hat /haben und zusätzliche Fragen ausreichend durch einen Arzt des Vertrauens beantwortet worden sind und somit über die HPV-Impfung, alle Wirkungen und Nebenwirkungen informiert ist/sind. Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten (sofern das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist). Unterschrift der Patientin (sofern das 14. Lebensjahr vollendet ist) 4
5 Zahlungsbestätigung HPV-Impfung 1. Teilimpfung : Unterschrift des Arztes: Betrag dankend erhalten: 90 Stempel des Landesklinikums: Unterschrift 2. Teilimpfung : Unterschrift des Arztes: Betrag dankend erhalten: 90 Stempel des Landesklinikums: Unterschrift 3. Teilimpfung : Unterschrift des Arztes: Betrag dankend erhalten: 90 Stempel des Landesklinikums: Unterschrift 5
6 Kostenbeteiligungserklärung des / der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Patientinnen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben: Mit der Unterschrift erkläre ich als Erziehungsberechtigte/r, dass der Selbstbehalt (=Kostenbeteiligung) von 90,-- pro Teilimpfung von mir getragen und der Patientin zu diesem Zweck in bar übergeben werden.. Der / die Erziehungsberechtigte Erklärung: Wenn Patientinnen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Betrag direkt im Krankenhaus durch den/die Erziehungsberechtigten bezahlt. Wenn die Patientinnen das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird der Selbstbehalt samt unterfertigter Kostenbeteiligungserklärung von der/dem Erziehungsberechtigten der Patientin für die Bezahlung im Krankenhaus bar mitgegeben. Dies ist erforderlich, da mündige Minderjährige über 14 Jahre zum Abschluss eines Behandlungsvertrages nur beschränkt geschäftsfähig sind. Patientinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, begleichen den Selbstbehalt bar im Krankenhaus selbst. 6
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