Vorschlag zur gesicherten Weiterfinanzierung entflochtener Gemeinschaftsaufgaben (bisher Art. 91a und b GG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorschlag zur gesicherten Weiterfinanzierung entflochtener Gemeinschaftsaufgaben (bisher Art. 91a und b GG)"

Transkript

1 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0056 Zur internen Verwendung Professor Dr. Ferdinand Kirchhof Vorschlag zur gesicherten Weiterfinanzierung entflochtener Gemeinschaftsaufgaben (bisher Art. 91a und b GG)

2 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht Juristische Fakultät Prof. Dr. F. Kirchhof - Universität Tübingen - Wilhelmstr Tübingen An die Herren Vorsitzenden der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung c/o Bundesrat Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Telefon: Telefax: kirchhof@uni-tuebingen.de Berlin 3. April 2004 khf/fr Vorschlag zur gesicherten Weiterfinanzierung entflochtener Gemeinschaftsaufgaben (bisher Art. 91 a und b GG) 1. Problem und Lösungsbedingungen Wenn Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91 a und b GG entflochten und entweder dem Bund oder den Ländern ausschließlich zugeordnet werden, müssen mit der Neuverteilung der Aufgaben auch die entsprechenden Finanzmittel auf den dann allein zuständigen Aufgabenträger übergehen. Eine überschlägige Berechnung nach dem bisherigen Stand der erwogenen Neuverteilung der Kompetenzen ergibt in der Summe die Notwendigkeit eines entsprechenden Finanztransfers vom Bund auf die Länder. Vor allem bei finanzschwachen Ländern und bei Ländern, die in erheblichem Umfang Einrichtungen besitzen, welche die bisherigen Gemeinschaftsaufgaben erfüllen, besteht die Besorgnis, ob bei der Neuverteilung Finanzmittel in aufgabengerechtem Umfang und mit hinreichender Sicherung für die Zukunft übertragen werden; eine Umschichtung hätte nicht nur zu gewährleisten, dass in der Vertikalen vom Bund zu den Ländern die notwendigen Geldmittel übergehen, sondern auch, dass sie in der Horizontalen zwischen den Ländern bei jedem einzelnen Land ent-

3 2 sprechend seinen Aufgaben ankommen. Eine Regelung der Weiterfinanzierung muss diesen Finanztransfers vor allem folgende Garantien geben: - rechtliche Sicherung eines Anspruchs - aufgabengerechtes Volumen der Finanzmittel - Kontinuität der Leistungen für einen bestimmten Zeitraum und - Freiheit von Zweckbindungen oder Auflagen 2. Ansatz beim Umsatzsteueraufkommen Bundesfinanzhilfen i.s.d. Art. 104 a IV GG würden nur vorhabenbezogene, jährliche Finanzmittel nach dem aktuellen Willen des Bundes liefern. Eine Erweiterung des Art. 104 a IV GG zur dauernden Dotation würde einen Nebenfinanzausgleich errichten und kaum alle oben vorausgesetzten Garantien geben können. Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs nach Art. 107 II GG würden einen ohnehin zu groß geratenen Ausgleich im Volumen erhöhen, die Gefahr einer Anrechnung bei allgemeinen Auseinandersetzungen über die Ausgleichsansprüche begründen und vor allem entgegen der Absicht der Kommission das Paket des Finanzausgleichs aufschnüren. Deshalb bietet sich als geeignete Lösung eine Übertragung von Steueraufkommen an. Es fließt zweckungebunden und kontinuierlich; es könnte im Volumen aufgabengerecht übertragen werden. Am besten wäre ein Zugriff auf das Umsatzsteueraufkommen, denn diese Wachstumssteuer ist schon bisher nach Art. 106 Abs. 3 GG beweglich im Finanzausgleichsgesetz (=FAG) zwischen Bund und Ländern aufgeteilt worden. Größere oder grundlegende Änderungen der Finanzverfassung wären an dieser Stelle nicht erforderlich. 3. Lösungsvorschlag a) Saldierung der Kosten unverteilter Gemeinschaftsaufgaben Zuerst sind die bisherigen Kosten für jede Aufgabe, die von einer Gemeinschaftsaufgabe zu einer ausschließlichen Bundes- oder Landeskompetenz umgestaltet wird,

4 3 über einen Mehrjahreszeitraum festzustellen. Da es dabei zu einem Zu- und Abfluss an Aufgaben und Kosten bei Bund und Ländern kommt, sind sie für jede beteiligte Gebietskörperschaft zu saldieren. Im Ergebnis wird sich auf diese Weise der Betrag umzuschichtender Finanzmittel gegenüber der Gesamtsumme der Kosten aller Gemeinschaftsaufgaben erheblich verringern. b) Verlagerung von Finanzmitteln vom Bund auf die Länder in der Vertikalen Da in der Summe eine Kostenbelastung der Länder zu erwarten ist, müssen Umsatzsteueranteile dieses Volumens in der Vertikalen vom Bund zu den Ländern verlagert werden. Dies kann ohne Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der üblichen Verteilungstechnik geschehen, indem in 1 FAG der Umsatzsteueranteil der Länder um entsprechende Prozentpunkte erhöht wird. Die Kontinuität dieser Lösung ist trotz ihrer fehlenden verfassungsrechtlichen Verankerung gewahrt, weil das FAG ein Zustimmungsgesetz ist, welches vom Bund nicht im Alleingang geändert werden kann. 1 FAG sollte in einem Paketgesetz zusammen mit den sonstigen Änderungen des Grundgesetzes novelliert werden (Art. 1: Änderungen des Grundgesetzes, Art. 2: Änderung des FAG, Art. 3...), um eine geschlossene Lösung in einer einzigen Parlamentsentscheidung zu finden. Es wäre im Einklang mit den bisherigen Garantien des Solidarpakts II angebracht, diese Änderung bis 2019 zu befristen. Mit dieser Rechtstechnik ist die Kostenfrage aus der Umverteilung der Gemeinschaftsaufgaben in der Vertikalen zwischen Bund und Ländern befriedigend beantwortet. c) Aufgabenscharfe Verteilung der hinzugekommenen Umsatzsteuermittel auf jedes Land in der Horizontalen In der Horizontalen ist sodann der vom Bund abgetretene, zusätzliche Anteil am Umsatzsteueraufkommen korrespondierend zu den neuen Kostenlasten zwischen den Ländern zu verteilen. Da die Umsatzsteuer nach Art. 107 Abs. 1 S. 4 GG horizontal nach der Einwohnerzahl den Ländern zufließt, die neuen Kosten aber aufgabenbezogen anfallen, muss hierfür das Grundgesetz geändert werden. Die Grundstruktur einer Umsatzsteuerverteilung nach Köpfen sollte nicht angetastet werden; lediglich

5 4 für den hinzugetretenen, neuen Anteil wäre - ebenfalls befristet - eine andere Verteilung vorzusehen. Rechtstechnisch ist dafür ein Vorwegabzug dieses Anteils vom Gesamtumsatzsteueraufkommen der Länder vor der sonstigen Verteilung und dessen aufgabengerechte Zuleitung an das jeweilige Land vorzusehen. Damit wird jedem Land die entsprechende Summe mit Vorrang vor der allgemeinen Umsatzsteuerverteilung garantiert, ohne die grundsätzliche Verteilungsmethode nach Köpfen zu ändern. Die befristete Sondervorschrift sollte nicht in Art. 107, sondern in Art. 143 GG (bisher: Beitrittsbedingte Übergangsregeln) aufgenommen werden, um sie gesetzessystematisch als zeitlichen und strukturellen Ausnahmefall aus besonderem Anlass hervorzuheben. Ein neuer Art. 143 Abs. 4 GG könnte lauten: Steht den Ländern ein Vorwegabzug am Aufkommen der Umsatzsteuer wegen der Aufhebung früherer Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91 a und b zu, so wird er den Ländern A,B,C... im Verhältnis x:y:z... zugeteilt. Dieser Absatz tritt im Jahre 2020 außer Kraft. Mit diesen zwei Verteilungsregeln werden die Kosten umverteilter Gemeinschaftsaufgaben länderscharf, aufwendungsgerecht, dauerhaft und rechtlich gesichert aufgefangen.

Bericht über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

Bericht über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0079 Zur internen Verwendung Bundesministerium der Finanzen Bericht über die Umsatzsteuerverteilung

Mehr

Zur internen Verwendung

Zur internen Verwendung Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0099 Zur internen Verwendung Staatsminister Dr. Thomas de Maizière Sächsisches Staatsministerium

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen BMF/V A 4 MaßstG 10.12.2001 Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung

Mehr

Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz)

Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) 1 Gesetzentwurf der Landesregierung Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) A. Zielsetzung Am 9. Januar 2015 haben das Land Baden-Württemberg und die staatlichen Hochschulen des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) Deutscher Bundestag Drucksache 16/... 16. Wahlperiode TT.MM.JJJJ Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) A.

Mehr

Konsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen

Konsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1031 Landtag 19. Wahlperiode 25.04.17 Mitteilung des Senats vom 25. April 2017 Konsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen Bremische Bürgerschaft Landtag

Mehr

602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom Seite 1 von 7 602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 23.1.2014 Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen

Mehr

Der bundesstaatliche Finanzausgleich

Der bundesstaatliche Finanzausgleich Der bundesstaatliche Finanzausgleich - 1 - Der bundesstaatliche Finanzausgleich Im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland stellen die Länder eine eigenständige, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete

Mehr

Drucksache 18/ passgenau auf Familien in bestimmten Lebenslagen zugeschnitten sind, diese Familien wirkungsvoll unterstützen können. Hier sind

Drucksache 18/ passgenau auf Familien in bestimmten Lebenslagen zugeschnitten sind, diese Familien wirkungsvoll unterstützen können. Hier sind Deutscher Bundestag Drucksache 18/5011 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/4649) 26.05.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags,

Mehr

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Regierungsmedienkonferenz am 23. Juni 2015 Stand der Verhandlungen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Bisheriger Zeitplan Beschluss der Bundeskanzlerin

Mehr

Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland

Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland Die Reform des Grundgesetzes von 1994 von Kirsten Schmalenbach Schriften des Landtags NRW Band 10 I Inhaltsverzeichnis Einleitung.'. 1 A Die

Mehr

Vgl. BVerfGE 72, 330 (384 f.); 101, 158 (221).

Vgl. BVerfGE 72, 330 (384 f.); 101, 158 (221). Professor Dr. Ulrich Häde Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Währungsrecht Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Große Scharrnstr. 59, 15230 Frankfurt

Mehr

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 Bundesrat Drucksache 50/16 29.01.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 A. Problem und Ziel Mit

Mehr

Die Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich 2016

Die Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich 2016 R e g i o n a l e n t w i c k l u n g u n d F i n a n z p o l i t i k www.iaw.uni-bremen.de Institut Arbeit Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Februar 2017 Nr. 17 ( Die Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich

Mehr

Einzelfragen zum kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen

Einzelfragen zum kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen Einzelfragen zum kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. März 2017

Mehr

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den

Mehr

Diskussionsstand zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen

Diskussionsstand zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen Diskussionsstand zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Diskussionsstand zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 Bundesrat Drucksache 34/15 30.01.15 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 A. Problem und Ziel Mit

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1)

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1) und (Teil 1) In absoluten Zahlen*, und Geberländer Empfängerländer -3.797-1.295 Bayern -2.765-1.433 Baden- Württemberg * Ausgleichszuweisungen des s: negativer Wert = Geberland, positiver Wert = Empfängerland;

Mehr

Berlin wird Hauptstadt

Berlin wird Hauptstadt Renate Künast Volker Ratzmann Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Kommissionsdrucksache 0016 (bereits als Arbeitsunterlage 0019 verteilt) Berlin wird

Mehr

Föderalismus in Deutschland

Föderalismus in Deutschland Lektürefragen zur Orientierung: 1. Welchen Ebenen gibt es im deutschen Föderalismus? 2. Welche Aufgaben und Kompetenzen haben die einzelnen Ebenen? Diskussionsfragen: 3. Welche Vor- und Nachteile hat eine

Mehr

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau

Mehr

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Gesetzgebung (Art. 70 f. GG) Vollziehung (Art. 83 ff. GG) Rechtsprechung (Art. 95 ff. GG) Auswärtige Beziehungen (Art. 32 GG) Finanzverfassung (Art. 104a GG). Folie

Mehr

Die Schuldenbremse. Probleme und Umgehungsmöglichkeiten der deutschen Schuldenbegrenzungsregelung

Die Schuldenbremse. Probleme und Umgehungsmöglichkeiten der deutschen Schuldenbegrenzungsregelung Wirtschaft M. Karim Die Schuldenbremse. Probleme und Umgehungsmöglichkeiten der deutschen Schuldenbegrenzungsregelung Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik Die Schuldenbremse

Mehr

An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburgburg,18.Dez.14

An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburgburg,18.Dez.14 An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt Magdeburgburg,18.Dez.14 Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: 2701-10401/2015-1 Bearbeitet von: Herrn

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Mehr

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung

Mehr

Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Bericht

Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode. Bericht Oö. Landtag: Beilage 31/2015, XXVIII. Gesetzgebungsperiode Bericht des Sozialausschusses betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 und das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997

Mehr

Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Kommunen

Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Kommunen Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Kommunen Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management Lübeck, 01.07.2014 1 Doppelte

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3271. Gesetzentwurf der Landesregierung

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3271. Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3271 Gesetzentwurf der Landesregierung Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Sechstes

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine

Mehr

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts.

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. Kontrollfragen zu 1 Einführung 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. 2) Welchen Anteil haben Steuereinnahmen an der Staatsfinanzierung? 3) Warum ist es zutreffend, die

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Die Stärke des Föderalismus

Die Stärke des Föderalismus Die Stärke des Föderalismus Das föderale System in Deutschland aus Sicht eines (Bundes-)Landes Rede von Staatssekretärin Dr. Bernadette Weyland gehalten am 5. Februar 2015 im Consiglio Regionale del Veneto,

Mehr

1 Mit dem Ressourcenausgleich wird der Einwohnergemeindeden Einwohnergemeinden

1 Mit dem Ressourcenausgleich wird der Einwohnergemeindeden Einwohnergemeinden Totalrevision Finanzausgleichsgesetz 22.16.04 Ergebnis erste Lesung des Kantonsrats vom 26. Januar Art. 1 Zweck 1 Der Finanzausgleich bezweckt: a. eine Verringerung stärkerer Unterschiede in der Steuerbelastung

Mehr

Stellungnahme zu den Äußerungen von Prof. Dr. Stefan Homburg in der 2. Sitzung der Arbeitsgruppe "Finanzbeziehungen"

Stellungnahme zu den Äußerungen von Prof. Dr. Stefan Homburg in der 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzbeziehungen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0054 Zur internen Verwendung Bundesministerium für Bildung und Forschung Stellungnahme zu den Äußerungen

Mehr

Vorschlag für eine nachhaltige Reform der bundesdeutschen Finanzverfassung - Kurzinformation

Vorschlag für eine nachhaltige Reform der bundesdeutschen Finanzverfassung - Kurzinformation Prof. Dr. Nathalie Behnke Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft Universität Konstanz nathalie.behnke@uni-konstanz.de Vorschlag für eine nachhaltige Reform der bundesdeutschen Finanzverfassung - Kurzinformation

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Bundesrat Drucksache 333/15 (Beschluss) 25.09.15 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

Die Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren

Mehr

Höhe der Umsatzsteuerausfälle durch Manipulationen an Registrierkassen

Höhe der Umsatzsteuerausfälle durch Manipulationen an Registrierkassen Höhe der Umsatzsteuerausfälle durch Manipulationen an Registrierkassen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Höhe der Umsatzsteuerausfälle durch Manipulationen an Registrierkassen Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates

Mehr

Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die Bürokratiekosten der Gemeinschaftsaufgaben

Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die Bürokratiekosten der Gemeinschaftsaufgaben Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0055 Zur internen Verwendung Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die Bürokratiekosten

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1042 24.04.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorfinanzierung

Mehr

I. Föderalismusreform 2006 Stärkung des Bildungsföderalismus

I. Föderalismusreform 2006 Stärkung des Bildungsföderalismus 1 - Es gilt das gesprochene Wort - - Sperrfrist: 26.01.2012, 10:30 Uhr - Rede des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, am 26. Januar 2012 im Deutschen Bundestag in

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG) Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Mehr

Ende des Solidarpakts regionale Disparitäten bleiben?

Ende des Solidarpakts regionale Disparitäten bleiben? Ende des Solidarpakts regionale Disparitäten bleiben? Vortrag auf der Grünen Woche im Rahmen des Zukunftsforums Ländliche Entwicklung am 22. Januar 2014 in Berlin Dr. Markus Eltges 2020 Dr. Markus Eltges

Mehr

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde Oberbürgermeister a.d. Einkommensteuer Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde Neben der örtlichen Produktion (Gewerbesteuer)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 217/15 12.05.15 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein A. Problem Tiertötungen sind nur dann mit Artikel 20 a Grundgesetz vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen

Mehr

1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014

1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014 Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2015 (Haushaltserlass 2015) Vom 23. Juli 2014 - Az.:2-2231/65

Mehr

über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Ablauf der Referendumsfrist: 5. Oktober 2017 Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Änderung vom 16. Juni 2017 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

13.7 % Kapitalrendite des Godorfer Hafens und wie sie im Gutachten ermittelt wurde:

13.7 % Kapitalrendite des Godorfer Hafens und wie sie im Gutachten ermittelt wurde: Auszug aus dem Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Ausbaus des Hafens Köln-Godorf im Auftrag der Häfen und Güterverkehr AG von Prof. Dr. Herbert Baum, Köln, Juli 2007 13.7 % Kapitalrendite des Godorfer

Mehr

zu Punkt... der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

zu Punkt... der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Bundesrat Drucksache 237/1/08 13.05.08 Empfehlungen der Ausschüsse FS - AS - FJ - Fz zu Punkt der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Mehr

Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform

Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform Überschussbeteiligung neu geregelt in 153 VVG-E durch AVB festgelegt Umfang der AVB deklaratorische Klauseln Verbraucherinformationen Überschussbeteiligung

Mehr

Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen

Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.

Mehr

Fallgruppenschema zur Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden

Fallgruppenschema zur Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden Anlage 1 Fallgruppenschema zur Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden 1 Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

Dr. Wolfgang Voß 16. März 2017 Finanzminister des Freistaates Thüringen a.d.

Dr. Wolfgang Voß 16. März 2017 Finanzminister des Freistaates Thüringen a.d. Dr. Wolfgang Voß 16. März 2017 Finanzminister des Freistaates Thüringen a.d. An die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Frau Dr. Gesine Lötzsch, MdB Platz der Republik 1 11011

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Bundesrat Drucksache 205/04 11.03.04 Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" A. Problem und Ziel Die Hochwasserkatastrophe

Mehr

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I 1. Teil: Einführung (Folie 1) 1 Recht und Rechtsquellen I. Recht und seine Funktionen (Folie 2) II. Rechtsquellen (Folie 3) III. Normenhierarchie (Folien 4 und 5)

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) GemFinRefG Ausfertigungsdatum: 08.09.1969 Vollzitat: "Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 856 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 137.186,4 a) 128.381,4 128.381,4 und Lotterien 146.101,6 b) 147.124,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Verbandssatzung:

Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Verbandssatzung: Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v. 24.03.2015 Satzung des Zweckverbandes Gymnasium und Realschule Ottobeuren Die Benediktiner-Abtei Ottobeuren,

Mehr

Auf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger

Auf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger Auf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger Fachtagung: Die große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen Reform am 29.9.2016 in Saarbrücken Jörg Freese

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) A. Problem und Ziel Deutschlands Zukunft wird maßgeblich durch Wissenschaft und Forschung bestimmt:

Mehr

für die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster

für die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster für die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung

Mehr

1. Allgemeine Hinweise

1. Allgemeine Hinweise Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 (Haushaltserlass 2017) sowie Auswirkungen

Mehr

Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen Positionierung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik

Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen Positionierung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Berlin, 7. Oktober 2014 Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen Positionierung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darf es für die Kommunen

Mehr

Vorschlag zur Haftung von Bund und Ländern für Fehlverhalten gegenüber der EU und zur binnenstaatlichen Aufteilung des EU-Kreditlimits

Vorschlag zur Haftung von Bund und Ländern für Fehlverhalten gegenüber der EU und zur binnenstaatlichen Aufteilung des EU-Kreditlimits Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Kommissionsdrucksache 0052 Professor Dr. Ferdinand Kirchhof Vorschlag zur Haftung von Bund und Ländern für Fehlverhalten

Mehr

Europäisches Verfassungsrecht. Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit

Europäisches Verfassungsrecht. Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit Europäisches Verfassungsrecht Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit Von der Rechtsgemeinschaft zur Grundrechtsgemeinschaft? Materielle Gehalte der rule of law: die besondere Bedeutung des institutionellen

Mehr

Lfd. Nr. Verordnung (ändernde) Fundstelle Begründung. 1. BGBl. I S Stand 1. Januar

Lfd. Nr. Verordnung (ändernde) Fundstelle Begründung. 1. BGBl. I S Stand 1. Januar Stand 1. Januar 2015 1049 Nachfolgend abgedruckt Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüssel und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

Mehr

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) V A 4 a / FAG-Gesetz Stand: 1. Januar 2002 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der Fassung der Bekanntmachung durch Art. 33 des Gesetzes vom 23.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten Bundesrat Drucksache 256/08 (Beschluss) 23.05.08 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten

Mehr

630.1 Finanzausgleichsgesetz

630.1 Finanzausgleichsgesetz 60. Finanzausgleichsgesetz vom 4. März 07 (Stand. Mai 07) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 und Artikel 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Abstimmungsverfahren im Bundesrat

Abstimmungsverfahren im Bundesrat Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Kommissionsdrucksache 0086 Professor Dr. Arthur Benz Abstimmungsverfahren im Bundesrat Prof. Dr. Arthur Benz Fachbereich

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1217 10.10.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008

Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien der Burgenländischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen gemäß 21 Abs. 9 des Bundesgesetzes,

Mehr

Herausforderung Finanzföderalismus: Optionen für die Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen

Herausforderung Finanzföderalismus: Optionen für die Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen Herausforderung Finanzföderalismus: Optionen für die Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen Prof. Dr. Clemens Fuest Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim und Universität Mannheim

Mehr

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler.

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler. Verbandsordnung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet 702 Seite 1 I. Allgemeines 1 Name und Sitz (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Münchweiler. (2) Der Zweckverband hat

Mehr

Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung

Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung 160/PRVOR-K - Präsidiumsvorlage 1 von 6 Dr. PETER KOSTELKA Beilage 1 Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung Im Anschluss an die Diskussion des Themas Weisungsbindung und

Mehr

Anlage zu Nr. 3.7 der Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan Stand:

Anlage zu Nr. 3.7 der Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan Stand: Anlage zu 3.7 der Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan Stand: 08.04.2009 Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu behandeln (zahlende

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/202 Der Bundesminister der Finanzen II B/5 F 7496 24/65 Bonn, den 18. Januar 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Zustimmung zur

Mehr

Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen

Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.

Mehr

Gewerbesteuerumlage,diesieandenBundabführen.18JahrenachderDeutschenEinheitmussernsthaftgeprüftwerden,obesdiefinanzielleSituationder

Gewerbesteuerumlage,diesieandenBundabführen.18JahrenachderDeutschenEinheitmussernsthaftgeprüftwerden,obesdiefinanzielleSituationder Deutscher Bundestag Drucksache 16/7764 16. Wahlperiode 16. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO 2-Verordnung) Änderung vom 22. Juni 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO 2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Umsatzbesteuerung und Europäischer Binnenmarkt

Umsatzbesteuerung und Europäischer Binnenmarkt Bernhard Meyding Umsatzbesteuerung und Europäischer Binnenmarkt Darmstadt 6 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden INHALT Seite Inhalt I Abkürzungen IX Literatur XI Einleitung 1 KRSTKRTKIL 1)IK KNTWICKLUNG»Kit

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010 Übungsplan Übungsfall 4: Wohngeld Themenschwerpunkte Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Mehr