Information. Ziel des technischen Referendariats

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1 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Information Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) bildet Führungskräfte für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung aus. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) stellt jeweils zu den Stichtagen und eines Jahres Referendarinnen und Referendare für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung ein. Das technische Referendariat wird vornehmlich in einer der sechs Niederlassungen des Landesbetriebs absolviert und dauert zwei Jahre. Ziel des technischen Referendariats Ziel und Zweck des technischen Referendariats ist es, Führungsnachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Die Ausbildung bietet zum einen die Möglichkeit, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb, Wirtschaftlichkeit und Führungsaufgaben zu erwerben. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für das Referendariat ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (APO) vom , veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 aus 2013, Seite 31 ff.

2 2 Zulassungsvoraussetzungen Für das technische Referendariat kann zugelassen werden, wer Deutscher im Sinn des Artikels 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, höchstens vierzig Jahre alt ist (neu: Hessische Laufbahnverordnung, ) das für die Fachrichtung Architektur oder Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium der Architektur oder des Maschinenbaus, der Elektrotechnik oder der Verfahrens-/Versorgungstechnik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen hat. Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für in der Europäischen Union erworbene entsprechende Studienabschlüsse sind die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens maßgebend. Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung sind zunächst beizufügen tabellarischer, chronologischer und unterschriebener Lebenslauf, unbeglaubigte Kopien des Zeugnisses der Hochschulreife, unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Diplomvorprüfung und Diplomprüfung), des Masterabschlusses oder der Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten mit Übersetzung, unbeglaubigte Kopie der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, die durch die Diplomprüfung erworben wurde, Nachweis über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung, Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses als Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.

3 3 Zuständigkeiten Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist Einstellungsbehörde und Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsleiter/in ist der/die Leiter/in des Bereichs Baumanagement in der Zentrale des Landesbetriebs in Wiesbaden. Bewerbungen übersenden Sie bitte vollständig und ausschließlich per mit nur einer pdf-datei als Anhang (max. 15 MB) an folgende -Adresse: Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin 01. April ist der 30. Oktober des Vorjahres und für den 01. Oktober der 30. April des gleichen Jahres. Ihr Ansprechpartner zu den Themen technisches Referendariat und Führungskräftenachwuchs ist Axel Marbach Stabsstellenleiter Öffentlichkeitsarbeit Telefon: Telefax: Ausbildungssekretariat Telefon: Telefax: Besoldung und soziale Absicherung Die Referendarinnen und Referendare erhalten während des Referendariats Anwärterbezüge. Für die des Referendariats besteht keine Sozialversicherungspflicht. Die Referendarinnen und Referendare können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. des Referendariats Das Referendariat dauert zwei Jahre. Wird das Ziel der Ausbildung nicht erreicht, kann das Referendariat um höchstens ein Jahr verlängert werden.

4 4 Staatsexamen Die Prüfungen bestehen aus einer sechswöchigen häuslichen Prüfungsarbeit, vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der zwei Tage dauernden mündlichen Prüfung in sechs Fächern. Sie ist vor dem Oberprüfungsamt für das technische Referendariat mit Sitz in Bonn abzulegen. Die Referendarinnen und Referendare erwerben mit dem Bestehen des Staatsexamens die Befähigung zum höheren technischen Dienst im gesamten Bundesgebiet und die Berechtigung, künftig die Berufsbezeichnung Technische Assessorin bzw. Technischer Assessor zu führen. Gleichzeitig endet das bis dahin bestehende Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch das Land Hessen ist auf Antrag möglich soweit zum jeweiligen Zeitpunkt ein Einstellungsbedarf besteht. Ein Anspruch auf Einstellung in den Dienst des Landes Hessen kann aus dem Referendariat nicht abgeleitet werden. Interessenvertretung Der Bundesverband des technischen Referendariats ist die offizielle Interessenvertretung der Referendarinnen und Referendare gegenüber den Ausbildungs- und Prüfungsbehörden. Den Bundesverband finden Sie im Internet unter Gliederung der Ausbildung I: II: III: Öffentlicher Hochbau Bauordnungs- sowie Städtebau, Wohnungs- u. Siedlungswesen Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben-, Obere Bauaufsichtsbehörde, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit

5 Die Ausbildung wird durch Lehrgänge bzw. Seminare vertieft. Für die der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht. 5 I 38 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung II 15 Kommunale Verwaltung: Bauaufsichtsamt Inhalt (Entsprechend der APO) Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der Bauten, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin / des Projektmanagers und der Niederlassungsleiterin / des Niederlassungsleiters Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren II 7 Planungsamt Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren), Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen

6 6 III 12 (*) Mittlere oder oberste Behörden des Landes Regierungspräsidium Hessisches Ministerium der Finanzen Landesamt für Denkmalpflege Oberfinanzdirektion Ff. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen - Zentrale/Niederlassung Inhalt (Entsprechend der APO) Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts. *Einschließlich der schriftlichen und mündlichen Prüfungen III 6 Häusliche Prüfungsarbeit Daneben 14 Lehrgänge ca. 12 (Erholungsurlaub) Insgesamt 104 = 24 Monate

7 7 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik) I: II: III: I bis III: Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis Technik der Betriebswirtschaft Dienst in der mittleren und höheren Instanz; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. Verwaltungsrecht / Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt. Für die der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht. I 40 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinenund elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Energierecht (Energieeinsparverordnung), Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der technischen Anlagen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin / des Projektmanagers und der Niederlassungsleiterin / des Niederlassungsleiters.

8 8 II Private, staatliche oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken und Universitäten Competence Center Energie 1. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen: - Energiecontrolling - Energieeinkauf - Energiecontracting, Fernwärme 2. Landesbetrieb Liegenschaftsund Baubetreuung in Rheinland- Pfalz, Niederlassung Landau Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Grundsätze von Planung, Bau und Betrieb von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen. Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge Fernwärmeverträge, flächendeckende Vergabe von Gaslieferungen, Energieversorgungskonzepte, Energie- Contracting. Grundlagen Energiemanagement und Energieausweise, Planungskennwerte Wärme, Wasser, Energiekonzepte, Betriebsbegehungen. Flächendeckende Vergabe von Stromlieferungen, Planungskennwerte Strom. Photovoltaik Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge

9 9 III (*) 3 Mittlere oder oberste Behörden des Landes Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH) Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde, oberste Landesbehörde Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Geschäftsführung in der Verwaltung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschlägige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft. *Einschließlich der schriftlichen und mündlichen Prüfungen III 6 Häusliche Prüfungsarbeit Daneben 11 Lehrgänge ca. 12 Insgesamt 104 = 24 Monate (Erholungsurlaub) Stand:

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