Information. Ziel des technischen Referendariats
|
|
- Harald Beyer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Information Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) bildet Führungskräfte für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung aus. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) stellt jeweils zu den Stichtagen und eines Jahres Referendarinnen und Referendare für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung ein. Das technische Referendariat wird vornehmlich in einer der sechs Niederlassungen des Landesbetriebs absolviert und dauert zwei Jahre. Ziel des technischen Referendariats Ziel und Zweck des technischen Referendariats ist es, Führungsnachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Die Ausbildung bietet zum einen die Möglichkeit, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb, Wirtschaftlichkeit und Führungsaufgaben zu erwerben. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für das Referendariat ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (APO) vom , veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 aus 2013, Seite 31 ff.
2 2 Zulassungsvoraussetzungen Für das technische Referendariat kann zugelassen werden, wer Deutscher im Sinn des Artikels 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, höchstens vierzig Jahre alt ist (neu: Hessische Laufbahnverordnung, ) das für die Fachrichtung Architektur oder Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium der Architektur oder des Maschinenbaus, der Elektrotechnik oder der Verfahrens-/Versorgungstechnik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen - auch ausländischen - Hochschulprüfung abgeschlossen hat. Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für in der Europäischen Union erworbene entsprechende Studienabschlüsse sind die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens maßgebend. Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung sind zunächst beizufügen tabellarischer, chronologischer und unterschriebener Lebenslauf, unbeglaubigte Kopien des Zeugnisses der Hochschulreife, unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Diplomvorprüfung und Diplomprüfung), des Masterabschlusses oder der Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten mit Übersetzung, unbeglaubigte Kopie der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, die durch die Diplomprüfung erworben wurde, Nachweis über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung der Diplomprüfung, Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses als Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
3 3 Zuständigkeiten Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist Einstellungsbehörde und Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsleiter/in ist der/die Leiter/in des Bereichs Baumanagement in der Zentrale des Landesbetriebs in Wiesbaden. Bewerbungen übersenden Sie bitte vollständig und ausschließlich per mit nur einer pdf-datei als Anhang (max. 15 MB) an folgende -Adresse: Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin 01. April ist der 30. Oktober des Vorjahres und für den 01. Oktober der 30. April des gleichen Jahres. Ihr Ansprechpartner zu den Themen technisches Referendariat und Führungskräftenachwuchs ist Axel Marbach Stabsstellenleiter Öffentlichkeitsarbeit Telefon: Telefax: Ausbildungssekretariat Telefon: Telefax: Besoldung und soziale Absicherung Die Referendarinnen und Referendare erhalten während des Referendariats Anwärterbezüge. Für die des Referendariats besteht keine Sozialversicherungspflicht. Die Referendarinnen und Referendare können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. des Referendariats Das Referendariat dauert zwei Jahre. Wird das Ziel der Ausbildung nicht erreicht, kann das Referendariat um höchstens ein Jahr verlängert werden.
4 4 Staatsexamen Die Prüfungen bestehen aus einer sechswöchigen häuslichen Prüfungsarbeit, vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der zwei Tage dauernden mündlichen Prüfung in sechs Fächern. Sie ist vor dem Oberprüfungsamt für das technische Referendariat mit Sitz in Bonn abzulegen. Die Referendarinnen und Referendare erwerben mit dem Bestehen des Staatsexamens die Befähigung zum höheren technischen Dienst im gesamten Bundesgebiet und die Berechtigung, künftig die Berufsbezeichnung Technische Assessorin bzw. Technischer Assessor zu führen. Gleichzeitig endet das bis dahin bestehende Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch das Land Hessen ist auf Antrag möglich soweit zum jeweiligen Zeitpunkt ein Einstellungsbedarf besteht. Ein Anspruch auf Einstellung in den Dienst des Landes Hessen kann aus dem Referendariat nicht abgeleitet werden. Interessenvertretung Der Bundesverband des technischen Referendariats ist die offizielle Interessenvertretung der Referendarinnen und Referendare gegenüber den Ausbildungs- und Prüfungsbehörden. Den Bundesverband finden Sie im Internet unter Gliederung der Ausbildung I: II: III: Öffentlicher Hochbau Bauordnungs- sowie Städtebau, Wohnungs- u. Siedlungswesen Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben-, Obere Bauaufsichtsbehörde, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit
5 Die Ausbildung wird durch Lehrgänge bzw. Seminare vertieft. Für die der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht. 5 I 38 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung II 15 Kommunale Verwaltung: Bauaufsichtsamt Inhalt (Entsprechend der APO) Öffentlicher Hochbau: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Landesbetriebes, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Erläuterungen), Terminplanung einschließlich Netzplantechnik, Verdingungswesen, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der Bauten, Unfallverhütungsvorschriften, Bauüberwachung, Abrechnung, Vertragsabwicklung, Mittelbewirtschaftung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin / des Projektmanagers und der Niederlassungsleiterin / des Niederlassungsleiters Bauordnungswesen: Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen, Bauüberwachung, Abnahmen, Sonderverfahren II 7 Planungsamt Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren), Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen
6 6 III 12 (*) Mittlere oder oberste Behörden des Landes Regierungspräsidium Hessisches Ministerium der Finanzen Landesamt für Denkmalpflege Oberfinanzdirektion Ff. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen - Zentrale/Niederlassung Inhalt (Entsprechend der APO) Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Landes und Regionalplanung, Widerspruchsverfahren, Eingaben, Zustimmungen und Befreiungen, Projektprogrammierung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Auswertungen, Berichte, Haushaltswesen, Wettbewerbs- und Vertragswesen, Denkmalpflege, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts. *Einschließlich der schriftlichen und mündlichen Prüfungen III 6 Häusliche Prüfungsarbeit Daneben 14 Lehrgänge ca. 12 (Erholungsurlaub) Insgesamt 104 = 24 Monate
7 7 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik) I: II: III: I bis III: Aufgaben der unteren Verwaltung und Betriebspraxis Technik der Betriebswirtschaft Dienst in der mittleren und höheren Instanz; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben, Anfertigung der häuslichen Prüfungsarbeit. Verwaltungsrecht / Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Die Ausbildung wird durch Lehrgänge beziehungsweise Seminare ergänzt. Für die der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht. I 40 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltung, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Bau, Unterhaltung von maschinenund elektrotechnischen Anlagen einschließlich fernmeldetechnischer Anlagen, Betriebsführung, Betriebsüberwachung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Energierecht (Energieeinsparverordnung), Energieeffizienz, Nachhaltigkeit beim Bauen; energetische, ökologische und wirtschaftliche Optimierung der technischen Anlagen, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten der Projektleiterin / des Projektleiters, der Projektmanagerin / des Projektmanagers und der Niederlassungsleiterin / des Niederlassungsleiters.
8 8 II Private, staatliche oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen zum Beispiel Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG (DB), Kliniken und Universitäten Competence Center Energie 1. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen: - Energiecontrolling - Energieeinkauf - Energiecontracting, Fernwärme 2. Landesbetrieb Liegenschaftsund Baubetreuung in Rheinland- Pfalz, Niederlassung Landau Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Grundsätze von Planung, Bau und Betrieb von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen. Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge Fernwärmeverträge, flächendeckende Vergabe von Gaslieferungen, Energieversorgungskonzepte, Energie- Contracting. Grundlagen Energiemanagement und Energieausweise, Planungskennwerte Wärme, Wasser, Energiekonzepte, Betriebsbegehungen. Flächendeckende Vergabe von Stromlieferungen, Planungskennwerte Strom. Photovoltaik Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge
9 9 III (*) 3 Mittlere oder oberste Behörden des Landes Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht Inhalt (Entsprechend der APOhtD) Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz Technische Überwachung (zum Beispiel TÜH) Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsidium als technische Aufsichtsbehörde, oberste Landesbehörde Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde Einführung in die Abnahme und Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Controlling, Geschäftsführung in der Verwaltung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschlägige Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft. *Einschließlich der schriftlichen und mündlichen Prüfungen III 6 Häusliche Prüfungsarbeit Daneben 11 Lehrgänge ca. 12 Insgesamt 104 = 24 Monate (Erholungsurlaub) Stand:
Lebenslauf. Landespflege-Referendarinnen im NLWKN (jüngster Jahrgang)
Lebenslauf Landespflege-Referendarinnen im NLWKN (jüngster Jahrgang) Referendariat Was ist das? Technisches Referendariat: Ausbildung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung
MehrMinisterium für Bauen, Wohnen, Stand: Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. M e r k b l a t t
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stand: 01.01.2017 Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen M e r k b l a t t für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin oder Regierungsbaureferendar
MehrPerspektive: Öffentlicher Dienst Referendariat Landespflege*
STUDIUM - UND DANN? Ausblicke für Studierende. Perspektive: Öffentlicher Dienst Referendariat Landespflege* - Was ist das Referendariat? Was kann ich damit anfangen*? - Welches Selbstverständnis ist mit
MehrM e r k b l a t t. Städtebau. Stadtbauwesen. Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 6. Januar 1997 SD05b I A 3. 1733 M e r k b l a t t für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin
MehrArbeiten Sie für den zentralen Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein
Ausbildung im technischen Dienst der Laufbahngruppe 2 mit dem zweiten Einstiegsamt (bisher Ausbildung im höheren technischen Verwaltungsdienst in der GMSH) Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH)
MehrStädtebau" Stadtbauwesen"
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Stand: 01.09.2012 des Landes Nordrhein-Westfalen M e r k b l a t t für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin oder Regierungsbaureferendar
MehrBeamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst
Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst Nützliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Ausbildung Beamtenanwärter/in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Stadtverwaltung
MehrHessen bewegen Zukunft sichern
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen bewegen Zukunft sichern Ihre Karriere als Bauingenieur/in bei Hessen Mobil Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen ist eine der größten Verkehrsdrehscheiben
MehrLaufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)
Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.
MehrAufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung Das Land Rheinland-Pfalz sucht zum 01. Mai 2018 insgesamt neun Landwirtschaftsreferendarinnen und Landwirtschaftsreferendare für den Schulen
MehrRichtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW)
Richtlinien für den Dienst bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) Stand: 01.07.2012 I N H A L T I. Allgemeines...3 1 Geltungsbereich...3 2 Begriffsbestimmungen...3 3 Leistungsgrundsatz...3
MehrDas vermessungstechnische Referendariat in NRW
Das vermessungstechnische Referendariat in NRW Nur eine Notwendigkeit für Beamtenlaufbahn und Selbständigkeit oder doch eine Veredelung des Diploms? Vortrag von RegVermRef Dipl.-Ing. Andreas Wizesarsky
MehrInformationen über die sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen
Informationen über die sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeit der sachverständigen Personen für die Prüfung haustechnischer
MehrSatzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz
Satzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz vom 13. März 2017 Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
MehrKarriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder
Karriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder Vortragender: Ltd. Bergvermessungsdirektor Andreas Welz 1 Voraussetzungen Abgeschlossenes bergmännisches
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrBremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)
Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrSie tragen gern Verantwortung? Dann krempeln Sie die Ärmel hoch.
Sie tragen gern Verantwortung? Dann krempeln Sie die Ärmel hoch. Jetzt Karriere machen im höheren bautechnischen Dienst in den Fachrichtungen Architektur-Hochbau oder Maschinenwesen und Elektrotechnik.
MehrInfoschreiben 3. Einstiegsamt. Informationen. zu einer Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt
Infoschreiben 3. Einstiegsamt Informationen zu einer Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt Einstellungsbehörde: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
MehrAntrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ( 16 ff. EuRAG)
Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Martin-Luther-Platz 40,
MehrRechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen
Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
Mehrf Berufsbegleitender Masterstudiengang Organisations- und Personalentwicklung
f Berufsbegleitender Masterstudiengang Organisations- und Personalentwicklung Informationen zum Bewerbungsverfahren Antrag auf Zulassung Zulassungsvoraussetzungen Folgende Grundvoraussetzungen müssen Sie
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrNiedersächsische Landesschulbehörde. zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt. Diese wichtigen Informationen erreichst du durch Mausklick:
Niedersächsische Landesschulbehörde Die Niedersächsische Landesschulbehörde bietet zum 01.08.2018 an drei Standorten die Möglichkeit zur Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt an. Und
MehrHinweise zum Referendariat Landespflege des Landes Hessen - höherer technischer Verwaltungsdienst -
Hinweise zum Referendariat Landespflege des Landes Hessen - höherer technischer Verwaltungsdienst - (Stand März 2012) In den folgenden Hinweisen werden das Leitbild, die Ziele der Ausbildung, die Gliederung
MehrIngenieurgesetz (IngG) *) Vom 3. Dezember Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Berufsbezeichnung
Page 1 of 6 Fundstelle: GVBl 2007, S. 237 714-2 Ingenieurgesetz (IngG) *) Vom 3. Dezember 2007 *) Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:
Richtlinie zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Außenwirtschaft/Internationales Management des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrAbschnitt I Allgemeines
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrr- laufbahnverordnung SFeuLVO) Vom 27. September 2011 (Amtsbl. 2011 S.
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) *) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253), zuletzt geändert durch Artikel 3 der
MehrInformationen über die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik
Informationen über die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik geregelt? Prüfingenieurinnen
MehrMerkblatt. betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland
Merkblatt betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland 1. In den o.a. Vorbereitungsdienst kann aufgenommen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
MehrWegweiser zur Ausbildung
Regierungspräsidium Gießen Wegweiser zur Ausbildung Regierungspräsidium Gießen Dezernat 12 Aus- und Fortbildung Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0641 303-2122 E-Mail: aus-und-fortbildung@rpgi.hessen.de
MehrBürgerservice BAYERN-RECHT Online - BaySozKiPädG Landesnorm Bayern B...
Seite 1 von 5 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 013, S. 439 Fußnoten Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter
MehrDuales Studium als Stadtinspektor- Anwärter/in
Foto: Sonja Bijlsma Duales Studium als Stadtinspektor- Anwärter/in Der Ausbildungsberuf bei der Hansestadt Stade Foto: Bodo Cordes Foto: Bodo Cordes Übersicht Einleitung Voraussetzungen Ausbildungsbeginn
MehrStadt Brühl. Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt. Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst)
Stadt Brühl Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst) www.bruehl.de/ausbildung Vielseitig und flexibel von A(kten) bis Z(ahlungen)! Suchen
MehrDeine ZUKUNFT beginnt bei uns!
Deine ZUKUNFT beginnt bei uns! Willkommen zuhause! Immobilienkaufmann AUSBILDUNG / Immobilienkauffrau Dauer der Ausbildung: 3 Jahre, ggf. Verkürzung möglich Berufsschule: zwischen 12 und 14 Wochen pro
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.
MehrLaufbahnausbildung vermessungstechnischer Verwaltungsdienst Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Laufbahnausbildung vermessungstechnischer Verwaltungsdienst Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Meißen, 10. November 2009 Agenda? Ausbildungs- und Prüfungsordnung vermessungstechnischer
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu)
Aktuelle Fassung Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu) Vom 6. Mai 2014 Auf Grund des 117 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
MehrDas Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht. Verwaltungsassessorinnen und -assessoren
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht Verwaltungsassessorinnen und -assessoren für den höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung. Es erwartet Sie eine
MehrDritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk
Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005
MehrBeamtenausbildung im vermessungstechnischen Dienst
Beamtenausbildung im vermessungstechnischen Dienst 1 Beamtenausbildung in NRW Bochum, 14. Juni 2016 Beamtenausbildung Ausbildungsziele : Vermittlung über das Studium hinausgehender (fach)rechtlicher Kenntnisse
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr... ausgegeben am
Referendumsvorlage Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr.... ausgegeben am... 2017 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im
MehrRechtliche Grundlagen für die Ausbildung von Tierärzten
Ausbildung von Tierärzten an der Justus-Liebig-Universität Gießen Fachliche Bedeutung und Rahmenbedingungen des Praktikums in der Veterinärverwaltung Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung von Tierärzten
MehrDas Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für seinen Geschäftsbereich in Volljuristen/innen
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für seinen Geschäftsbereich in 2012 Volljuristen/innen für den höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung (Regierungsrätinnen/Regierungsräte)
MehrBauvorlageberechtigung - gegenseitige Anerkennung Stand: Januar 2010
Stand: nuar 2010 Musterbauordnung (MBO) (ARGEBAU) 65 Abs. 3 MBO: - berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens - zwei hre praktische Tätigkeit
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 11.41-03111/2.24.1 Erlassdatum: 12.08.2013 Fassung vom: 12.08.2013 Gültig ab: 01.10.2013 Gültig bis: 31.12.2018
MehrCheckliste Bewerbungsunterlagen
Checkliste Bewerbungsunterlagen Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, über Ihr Interesse an einer Einstellung bei der Bezirksregierung Detmold freuen wir uns. Da es oftmals nicht einfach ist
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2
MehrInformationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz
Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz Frank Gebauer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz - Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Tel.:
MehrVerordnung über die Laufbahn der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV)
Verordnung über die Laufbahn der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV) Feuerwehrlaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2006
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Dentalhygiene (B.Sc.) Gesundheit und Management für Gesundheitsberufe (B.Sc.) Gesundheits- und Krankenpflege
Mehrfür den Zugang zum zweiten Einstiegsamt Abschluss: Verwaltungswirt/in
I n f o r m a t i o n s b l a t t für die Ausbildung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst) Kreissekretäranwärter/in Abschluss: Verwaltungswirt/in bei der Kreisverwaltung
MehrVerordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -)
Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Polizeilaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 30.09.2012 V
MehrFachoberschule für Wirtschaft Klasse 12 (1-jährig, Vollzeit)
Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 1 (1-jährig, Vollzeit) Beigesteuert von H. Liewald Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung [Ziel des Bildungsganges] [Stundentafel] [Abschlussprüfung]
MehrBremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode
Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag 20.01.04 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 20. Januar 2004 Entwurf eines Gesetzes über die Staatsprüfung in dem Internationalen Studiengang Steuer-
MehrHinweise zum Referendariat Landespflege des Landes Hessen - höherer technischer Verwaltungsdienst -
Hinweise zum Referendariat Landespflege des Landes Hessen - höherer technischer Verwaltungsdienst - (Stand März 2014) In den folgenden Hinweisen werden das Leitbild, die Ziele der Ausbildung, die Gliederung
MehrHinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum
Zentrum für Lehrerbildung Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum 1. Wozu wird das Praktikum benötigt? Das Betriebs oder Sozialpraktikum ist nicht Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Universität,
MehrSeite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 21 05.07.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und
MehrBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 7. März 2016 Gz. F /216
Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik Einstieg in der dritten Qualifikationsebene 2016 Bekanntmachung des Bayerischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/309 16. Wahlperiode 2005-10-18 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin
MehrBauvorlageberechtigung - gegenseitige Anerkennung Stand:Mai 2012
Musterbauordnung (MBO) (ARGEBAU) 65 Abs. 3 MBO: - berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens - zwei hre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet
Mehr1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums
Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Dentalhygiene (B.Sc.) Gesundheit und Management für Gesundheitsberufe (B.Sc.) Gesundheits- und Krankenpflege
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN MITTELSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
MehrMit einer guten Ausbildung müssen Sie bei uns rechnen. Jetzt Karriere machen mit einer Ausbildung bei der Allgemeinen Finanzverwaltung.
Mit einer guten Ausbildung müssen Sie bei uns rechnen. Jetzt Karriere machen mit einer Ausbildung bei der Allgemeinen Finanzverwaltung. SIE WOLLEN SICH NOCH NICHT FESTLEGEN? MÜSSEN SIE GAR NICHT: ALS FINANZWIRTIN
MehrINFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg
F:\_MERKBLÄTTER_\01_Regelwerke\M002_Ingenieurgesetz IngG-BW_2009-12-24.docx INFO Merkblatt Nr. 002 Stand: Dezember 2009 Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg Inhalt: Seite gültig ab 1... 2 01.01.1994
MehrLEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYMNASIEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Angewandte Psychologie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften Ergotherapie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften
MehrENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom
ENTWURF Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom 21.07.2011 Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember
MehrAntrag auf Zulassung zum Studium
Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 19 / Sommersemester 19 (Nichtzutreffendes streichen) an der Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Siehe Merkblatt "Zulassungsinformationen" Folgende Bewerbungsunterlagen
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung
MehrStand: Juli Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den Zugang zum 3. Einstiegsamt im Forstdienst
M e r k b l a t t über die Einstellung und die Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Forstdienst in Rheinland-Pfalz (frühere Laufbahn des gehobenen Forstdienstes) Stand: Juli 2017 Sehr
MehrFachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)
MehrRahmenausbildungsplan gehobener technischer Verwaltungsdienst
Anlage 1 (zu 11 Abs. 1) Rahmenausbildungsplan gehobener technischer sdienst Fachrichtung: Hochbau und Städtebau Ausbildungsabschnitt Dauer Ausbildungsstelle Hinweise zur Ausbildung I 2 Wochen Regierungspräsidium
MehrBeamtenanwärter/-in gehobener nichttechnischer Dienst.
Beamtenanwärter/-in gehobener nichttechnischer Dienst www.jena.de Was ist der gehobene nichttechnische Dienst? Der gehobene Dienst ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht mit Unterteilung in
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx.
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx. Monat 2016 Auf Grund des 116 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
Mehrzur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt
Mecklenburg-Vorpommern Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet eine persönliche, finanzierte und praxisorientierte Ausbildung zur
MehrStudiengang Verwaltungsinformatik Absolvieren Sie mit uns ein duales Studium!
BERUFLICHE BILDUNG Studiengang Verwaltungsinformatik Absolvieren Sie mit uns ein duales Studium! Ihr Profil Sie haben die Fachhoch- oder Hochschulreife und suchen eine vielseitige und anspruchsvolle berufliche
MehrRahmenausbildungsplan gehobener technischer Verwaltungsdienst
Anlage 1 (zu 11 Abs. 1) Rahmenausbildungsplan gehobener technischer sdienst Fachrichtung: Hochbau und Städtebau Ausbildungsabschnitt Dauer Ausbildungsstelle Hinweise zur Ausbildung I 2 Wochen Landesdirektion
MehrAusbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter
Referat Personal, Ausbildung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ausbildung Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter Stand: Mai 2016 Seite
MehrBERUFLICHE BILDUNG. Studiengang Sozialversicherungsrecht (LL.B.) Absolvieren Sie mit uns ein duales Studium!
BERUFLICHE BILDUNG Studiengang Sozialversicherungsrecht (LL.B.) Absolvieren Sie mit uns ein duales Studium! Ihr Profil Sie haben die Fachhochschulreife und suchen eine vielseitige und anspruchsvolle berufliche
MehrAntrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
Name, Vorname Datum Anschrift meines Berliner Büro- bzw. Geschäftssitzes Telefon Fax E-Mail Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Oberste Bauaufsicht Württembergische Straße 6 10707 Berlin Antrag
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf 07. Dezember 2012 Seite 1 von 2
Ministerium for Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ~~~"':'..-_ "......"_ -. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf 07. Dezember 2012 Seite 1 von 2 Aktenzeichen
MehrÄnd. SächsQualiVO und LAPO II
Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung und der Lehramtsprüfungsordnung II Vom 29. Juni 2017 Auf Grund des 40 Absatz 3 des Schulgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 8/2008
Amtliches Mitteilungsblatt 8/2008 Bachelorstudiengang Combined Studies Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung zum Studium künstlerischer Teilstudiengänge Kunstpädagogik Musikpädagogik
MehrBachelor of Laws Öffentliche Verwaltung
Mecklenburg-Vorpommern Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet ein persönliches, finanziertes und praxisorientiertes duales Studium
MehrMerkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation
Merkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation - Abschluss der Ausbildung in der Europäischen Union* - * ebenfalls geltend für Vertragsstaaten des Europäischen
Mehr