Europäische Produktnormen für Naturwerkstein

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1 Europäische Produktnormen für Naturwerkstein Von Reiner Krug (DNV) Produktnormen DIN EN 1467: DIN EN 1468: DIN EN 1469: DIN EN 12057: DIN EN 12058: (Entwurf) DIN EN DIN EN 1341: DIN EN 1342: DIN EN 1343: DIN EN 776-1: Rohblöcke Halbfertigerzeugnisse (Rohplatten) Fertigerzeugnisse, Bekleidungsplatten Fertigerzeugnisse, Fliesen Fertigerzeugnisse, Bodenplatten und Stufenbeläge Fertigerzeugnisse, Steine für Massivarbeiten Platten aus Naturstein für Außenbereiche - Anforderungen und Prüfverfahren; Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche - Anforderungen und Prüfverfahren; Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche - Anforderungen und Prüfverfahren; Festlegung für Mauersteine Natursteine Durch die europäische Normen ergeben sich wesentliche Veränderungen für die Deklaration und erforderlichen Prüfungen von Natursteinprodukten. Waren bisher die Anwender auf freiwillige Angaben der Hersteller angewiesen, deren Ursprung oftmals nicht nachvollziehbar war, müssen nun die Hersteller der Natursteinprodukte genaue Produktbeschreibungen unter Angabe von bestimmten technischen Eigenschaften zur Verfügung stellen. Als Nachweis, dass ein Produkt aus Naturstein den europ. Normen entspricht, vergibt der Hersteller das CE-Zeichen (Konfomitätszeichen). Anfang 2005 sind mit DIN EN 1469 Bekleidungsplatten, DIN EN Fliesen und DIN EN Bodenplatten und Stufenbeläge die wichtigsten Produktnormen für Naturwerksteine erschienen. Bisher gab es keine vergleichbaren Produktnormen und die Informationen über die ausgewählten Naturwerksteine waren oftmals sehr spärlich. Außer den Handelsnamen der Naturwerksteine wurden meistens kaum weitere Angaben, wie Herkunftsort, genaue Gesteinsart und technische Eigenschaften bekannt gegeben. Durch die Einführung der neuen europäischen Produktnormen im Amtsblatt der Europäischen Union, wird die Anwendung der Produktnormen verbindlich geregelt. Die Anwendung der DIN EN 1469 ist seit möglich, ab dem verpflichtend. Die Anwendung der DIN EN und DIN EN ist seit möglich, ab dem verpflichtend. Die baugesetzliche Grundlage zur Anwendung der Produktnormen ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder, nach denen nur Produkte eingesetzt werden dürfen, die eine CE-Kennzeichnung oder bauaufsichtliche Zulassung aufweisen. Da zukünftig in vielen Ausschreibungen die neuen europäischen Produktnormen genannt werden, ist die Beachtung der Anforderungen entsprechend den neuen europäischen Produktnormen für alle Natursteinproduzenten dringend zu empfehlen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Bezeichnung der Natursteine. Neben dem Handelsnamen, der wie bisher willkürlich durch den Hersteller vergeben werden 1

2 kann, ist nun auch die genaue wissenschaftliche Gesteinsbezeichnung (petrographische Familie nach DIN EN Anhang NA), die typische Gesteinsfarbe sowie der Herkunftsort (Ortsangabe des Gebietes mit mindestens der Stadt oder Gemeinde sowie Gebiet oder Land in dem der Steinbruch liegt) anzugeben. Dies wird zukünftig die Verwendung von bekannten Handelsnamen für ähnliche Natursteine aus völlig anderen Regionen erheblich erschweren. Auch bei den Prüfungen der technischen Eigenschaften ergeben sich wesentliche Änderungen. Wurde bisher ein Naturstein nur im Hinblick auf dessen technische Anwendungseignung geprüft, dienen die Prüfungen im Rahmen der europäischen Normen nur der Vergleichbarkeit verschiedener Produkte. Die europäischen Produktnormen regeln ausdrücklich nicht die Anwendung der Naturstein. Dies ist nach wie vor nationalen Regelungen, wie der DIN für Außenwandbekleidung aus Naturwerkstein oder den Bautechnischen Informationen des DNV vorbehalten. Der Nachweis der Konformität (d.h. die betreffenden Anforderungen der Normen werden vom Bauprodukt erfüllt) erfolgt für Rohblöcke und Rohplatten sowie Massivsteine nur durch eine Konformitätserklärung. Für Bekleidungsplatten, Belagsplatten und Fliesen aus Naturstein wird zusätzlich eine CE-Kennzeichnung gefordert. Das CE-Kennzeichen ist die Voraussetzung, um die von der Bauproduktenrichtlinie erfassten Produkte auf dem Europäischen Markt in Verkehr zu bringen. Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich die Person, die das Produkt auf dem Warenmarkt anbietet. Dies kann der Bruchbesitzer, der Verarbeiter oder auch der Händler sein. Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle Völlig neu für Produkte aus Naturwerkstein sind die nun in den europäischen Produktnormen geforderte Erstprüfung von technischen Eigenschaften sowie die werkseigene Produktionskontrolle. Eine Erstprüfung aller relevanten Anforderungen ist grundsätzlich durchzuführen, wenn das Produkt erstmalig mit der CE-Kennzeichnung versehen wird. Idealerweise werden die technischen Prüfungen und gesteinskundlichen Untersuchungen bereits vom Steinbruchbesitzer veranlasst, der diese Prüfzeugnisse an die Verarbeiter weiterreicht. Da ein Rohblock bzw. eine Rohplatte noch kein Bauprodukt im Sinne der Normen ist, kann dafür auch kein CE-Zeichen vergeben werden. Erst bei der Herstellung von Bekleidungs- und Belagsplatten sowie Fliesen aus Naturstein entstehen Produkte, die ein CE-Zeichen benötigen. Je nach Art des Produktes (z.b. Boden- oder Wandplatte im Innen oder Außenbereich) sind entsprechende Anforderungen durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Hierbei muss der Hersteller festgelegte Eigenschaften angeben, ohne dass hierfür bestimmte Mindestwerte vorgeschrieben sind. Bereits an Rohblöcken und Rohplatten nach den europ. Prüfnomen festgestellte Prüfwerte, dürfen bei der CE-Kennzeichnung der Produkte verwendet werden. Liegen dem Verarbeiter oder Händler keine Prüfzeugnisse vor, beispielsweise bei Natursteinen aus außereuropäischen Ländern, so muss dieser alle erforderlichen Prüfungen veranlassen, damit das Natursteinprodukt in Deutschland in Verkehr gebracht werden kann. 2

3 Für Produkte aus Naturstein ist eine Konformitätserklärung nach System 4 vorgesehen. System 4 bedeutet, dass die Erstprüfungen und die werkseigenen Produktionskontrollen unter der Verantwortung des Herstellers liegen Nur für Deckenbekleidungen ist das System 3 aus Sicherheitsgründen vorgesehen, welches neben den werkseigenen Produktionskontrollen die Erstprüfungen durch eine anerkannte Prüfstelle verlangt. Die durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle sieht unterschiedliche Intervalle vor. So kann die Kontrolle täglich (z.b. bei den Abmessungen), alle zwei Jahre oder auch alle zehn Jahre erforderlich werden. Mindestens alle zwei Jahre werden dabei Prüfungen verlangt, die eine Gleichmäßigkeit der Gesteinseigenschaften belegen sollen. Dies sind die Prüfungen der Rohdichte, der Wasseraufnahme und der Biegefestigkeit. Alle anderen Eigenschaften müssen aus Qualitätssicherungsgründen spätestens nach 10 Jahren wiederholt werden. Wird durch die Ergebnisse von Kontrollprüfungen belegt, dass signifikante Schwankungen der Gesteinsqualität im Steinbruch auftreten bei Naturstein als natürlicher Baustoff sind Schwankungen der Gesteinseigenschaften mit dem Abbaufortschritt durchaus möglich müssen alle nach Norm geforderten Prüfungen analog der Erstprüfung wiederholt werden. Das Brandverhalten von Naturstein muss nach einer Entscheidung der europäischen Kommission nicht geprüft werden, wenn diese weniger als 1% an Asphalt enthalten. Dies trifft - bis auf wenige Ausnahmen - auf alle Natursteine zu. Der DNV bietet für seine Mitgliedsbetriebe umfangreiche Informationen zu den neuen europäischen Normen, der CE-Kennzeichnung sowie der werkseigenen Produktionskontrolle. DIN EN 1469 Bekleidungsplatten In der Produktnorm für Bekleidungsplatten sind neben Begriffsbestimmungen Anforderungen an geometrische Eigenschaften (z.b. Dickentoleranzen) enthalten. Darüber hinaus besteht die Anforderung, folgende Merkmale anzugeben: - Abmessungen und Ebenheit nach DIN EN Oberflächenbearbeitung - Petrographische Bezeichnung des Gesteins nach DIN EN Visuelle Bestimmung des Aussehens - Biegezugfestigkeit nach DIN EN oder DIN EN Ausbruchlast am Ankerdornloch nach DIN EN Rohdichte und offene Porosität nach DIN EN Frostwiderstandsfähigkeit nach DIN EN Andere Eigenschaften wie z.b. Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck, kapillare Wasseraufnahme, Widerstandsfähigkeit gegen thermischen Schock oder Wasserdampfdurchlässigkeit sind nur auf besondere Anforderung zu prüfen. DIN EN Bodenplatten und Stufenbeläge In der Produktnorm für Bodenplatten und Stufenbeläge sind neben Begriffsbestimmungen Anforderungen an geometrische Eigenschaften (z.b. Dickentoleranzen) enthalten. 3

4 Darüber hinaus besteht die Anforderung, folgende Merkmale anzugeben: - Abmessungen und Ebenheit nach DIN EN Oberflächenbearbeitung - Petrographische Bezeichnung des Gesteins nach DIN EN Visuelle Bestimmung des Aussehens - Biegezugfestigkeit nach DIN EN oder DIN EN Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck nach DIN EN Rohdichte und offene Porosität nach DIN EN Frostwiderstandsfähigkeit nach DIN EN Abrieb nach pren Rutschwiderstand nach DIN EN Andere Eigenschaften wie z.b. kapillare Wasseraufnahme oder Wasserdampfdurchlässigkeit sind nur auf besondere Anforderung zu prüfen. DIN EN Fliesen aus Naturstein Fliesen aus Naturstein werden mit einer maximalen Dicke von 12 mm für Boden und Wandbeläge genutzt. In der Produktnorm sind neben Begriffsbestimmungen Anforderungen an geometrische Eigenschaften (z.b. Dickentoleranzen) enthalten. Darüber hinaus besteht die Anforderung, folgende Merkmale anzugeben: - Abmessungen und Ebenheit nach DIN EN Oberflächenbearbeitung - Petrographische Bezeichnung des Gesteins nach DIN EN Visuelle Bestimmung des Aussehens - Biegezugfestigkeit nach DIN EN oder DIN EN Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck nach DIN EN Rohdichte und offene Porosität nach DIN EN Frostwiderstandsfähigkeit nach DIN EN Abrieb nach pren (nur für Bodenbeläge) - Rutschwiderstand nach DIN EN (nur für Bodenbeläge) Andere Eigenschaften wie z.b. kapillare Wasseraufnahme oder Wasserdampfdurchlässigkeit sind nur auf besondere Anforderung zu prüfen. 4

5 Übersicht Prüfnormen für Naturstein Prüfnormen: Ausgabe Prüfverfahren für Naturstein DIN EN 1925: DIN EN 1926: DIN EN 1936: DIN EN 12370: DIN EN 12371: DIN EN 12372: DIN EN 12407: DIN EN 12440: DIN EN 12670: DIN EN 13161: DIN EN 13364: DIN EN 13373: DIN EN 13755: DIN EN 13919: DIN EN 14066: DIN EN 14146: DIN EN 14147: DIN EN 14157: DIN EN 14158: DIN EN 14205: DIN EN 14231: DIN EN 14579: DIN EN 14580: (E) DIN EN 14581: Bestimmung des Wasseraufnahmekoeffizienten infolge Kapillarwirkung Bestimmung der Druckfestigkeit Bestimmung der Reindichte, der Rohdichte, der offenen Porosität und der Gesamtporosität Bestimmung des Widerstandes gegen Kristallisation von Salzen Bestimmung des Frostwiderstandes Bestimmung der Biegefestigkeit (Mittellinienlast) Petrographische Prüfung Naturstein - Kriterien für die Bezeichnung Terminologie von Naturstein; Bestimmung der Biegefestigkeit (konst. Moment) Bestimmung der Ausbruchlast am Ankerdornloch; Bestimmung der Maße und anderer geometrischer Merkmale Bestimmung der Wasseraufnahme bei atmosphärischem Druck Bestimmung der Beständigkeit gegen Alterung durch SO2- und Feuchteeinwirkung Bestimmung des Widerstandes gegen Alterung durch Wärmeschock Bestimmung des dynamischen Elastizitätsmoduls Bestimmung der Beständigkeit gegen Alterung durch Salzsprühnebel Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß Bestimmung der Bruchenergie Bestimmung der Härte nach Knoop Bestimmung des Gleitwiderstandes mit Hilfe des Pendelprüfgerätes Bestimmung der Geschwindigkeit der Schallausbreitung Bestimmung des statischen Elastizitätsmoduls Bestimmung des thermischen Ausdehnungskoeffizienten 5

6 Beispiel einer CE-Kennzeichnung 2006 < Name des Herstellers>, <Straße>, <Ort> Brandverhalten Biegefestigkeit Rutschhemmung DIN EN 12058: Bodenplatten und Stufenbeläge aus Naturstein <Handelsname>, <Gesteinsfamilie>, <Bruchort> Boden- und Treppenbeläge im Außenbereich Klasse A1 Unterer Erwartungswert xx MPa OF gestrahlt SRV tr XX SRV na YY OF geschliffen C 60 SRV tr XX SRV na YY Ohne Prüfung (siehe Entscheidung EN (oder EN 13161) EN Frostbeständigkeit Widerstand gegen Wärmeschock Rohdichte Änderung der mittleren Biegefestigkeit nach 48 Wechseln xx KLF Von xx kg/m³ bis yy kg/m³ EN sowie EN / EN EN EN

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