Wilmersdorf. 50 Jahre Motor Sport Club Berlin

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1 24 26 MSC Wilmersdorf 50 Jahre Motor Sport Club Berlin

2 Grußwort des Bezirksbürgermeisters von Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinhard Naumann, zur Nationalen DMV-Sternfahrt des Motor Sport Clubs Berlin e.v. im DMV Ich begrüße mit Freude alle Motorsportfreundinnen und freunde, die sich für die Einladung des Motor Sport Clubs Berlin e.v. im DMV für die Teilnahme an der Nationalen DMV-Sternfahrt interessieren und sich auf den Weg in die Hauptstadt machen möchten. Eine Sternfahrt setzt immer voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Himmelsrichtungen ein gemeinsames Ziel ansteuern. Das Ziel bildet den Mittelund zugleich Schlusspunkt dieses Sterns und liegt in diesem Fall auf dem Clubgelände des Motor Sport Clubs Berlin e.v. im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf, der City West Berlins. Es ist schön, hier alte Freunde aus der Motorsportszene wieder zu treffen und neue Freundschaften schließen zu können. Und nicht zuletzt wird reichlich Gelegenheit sein, sich als überzeugte Fans des Motorsports wieder einmal fachlich untereinander austauschen zu können. Das Vorbild aller Sternfahrten ist sicherlich die Rallye Monte Carlo, die zum Start im Jahre 1911 auch als Sternfahrt organisiert wurde. Zwanzig Teilnehmer wagten damals mit ihren aus heutiger Sicht geradezu abenteuerlich anmutenden Maschinen die Reise nach Monaco und wurden damit zu Geburtshelfern einer Veranstaltung, die bis heute als die Mutter des Rallye-Sports gilt. Ich danke dem Vorstand und allen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gastgebers, die die Initiative zur Organisation dieser Veranstaltung ergriffen haben und sicherlich nichts unversucht lassen werden, ihren Gästen durch ein abwechslungsreiches Programm den Aufenthalt in Berlin so angenehm wie möglich zu machen. Allen Fahrerinnen und Fahrern wünsche ich eine interessante, allseits sichere Sternfahrt zum Ziel in der Fritz-Wildung-Straße bei hoffentlich besten Wetterbedingungen. Ihr Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister

3 Liebe Tourensportler! Berlin, den Zum zweiten Mal schreibe ich ein Grußwort für eine Tourensport-Veranstaltung, die in die Region Berlin-Brandenburg führt. Nach der verregneten Veranstaltung in der Lausitz, die aber dennoch für interessante Eindrücke von der ehemalige Bergbauregion im Wandel der Zeit gesorgt hat, geht es dieses Jahr nun in die deutsche Hauptstadt. Es heißt, Berlin sei immer im Werden, aber werde nie fertig. Dem kann ich aus täglich leidvoller Erfahrung mit hunderten von Straßenbaustellen nur mit einem tiefen Seufzer zustimmen. Aber gerade das Unvollkommene macht für viele Besucher aus der ganzen Welt den besonderen Reiz von Berlin aus. Und lädt damit immer wieder zu neuen Besuchen ein. Denn wer das letzte Mal vor zwanzig Jahren hier war, erkennt die Innenstadt kaum wieder so viel hat sich seither geändert. Und wer letztes Jahr hier war, kann sehen, was aus den Baugruben geworden ist, und versuchen zu zählen, wie viele neue Löcher gerade in das Spreetal gebuddelt werden. Übrigens: Die vielen grell-bunten Rohrleitungen über den Straßen dienen nicht der Bierversorgung der Bauarbeiter, obwohl die Stadtführer das gern erzählen. Dieser Witz ist ein gutes Beispiel für den Begriff jemanden einen Bären aufbinden. Viel schöner ist es natürlich, dort mitzumachen, wo der Bär steppt. Und das tut er überall und (fast) rund um die Uhr. Und sollte es am Veranstaltungs-Wochenende wieder mal regnen: Für jeden Regentag existieren in Berlin mindestens zwei Museen. Unser Vorstandsmitglied für Tourensport, Christian Hase, hofft bei dieser Sternfahrt natürlich auf ebenso rege Beteiligung wie letztes Jahr und auch ich wünsche dem MSC Berlin, dass möglichst viele Tourensportler dem Motto folgen mögen: Berlin ist eine Reise wert! Der DMV Landesverband Berlin-Brandenburg e.v. begrüßt die Teilnehmer der Sternfahrt aufs Allerherzlichste in Berlin! Ich wünsche den Sternfahrern Gute Anreise, der Veranstaltung Gutes Gelingen und allen wunderschöne Tage in Berlin. Bis dahin verbleibe ich mit den besten Wünschen Carl Brucke Vorsitzender des DMV Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.v.

4 Liebe Tourensportfreunde! Der MSC Berlin lädt uns ein zu seiner 1. nationalen DMV Sternfahrt mitten im Herzen Berlins. Berlin ist immer eine Reise wert. Unsere Hauptstadt bietet so viele Plätze und Sehenswürdigkeiten. Man kann immer neue Seiten an dieser Stadt entdecken. So hoffe ich, dass viele Tourensportfreunde dieser Einladung folgen. Dem Veranstalter ein gutes Gelingen und den Sternfahrern eine aufregende Zeit in Berlin. Jennifer Uden (DMV Tourensport-Referentin)

5 Liebe Motorsportfreunde, die nationale DMV Sternfahrt des MSC Berlin führt im August 2012 in unsere Bundeshauptstadt Berlin. Wir als Gastgeber freuen uns, Sie hier in unserer Heimatstadt, als Besucher willkommen zu heißen. Berlin mit seinem vielfältigen Kulturangebot hat für jeden etwas zu bieten. Die zahlreichen Theater, drei Opernhäuser und die vielen Kinos. Die über 160 Museen und Sammlungen führen durch alle Gebiete der Kunst, der Kultur und Technik. Auch wer gerne einkaufen geht, für den ist Berlin ein Paradies. Jeder Bezirk hat sein eigenes Einkaufszentrum mit vielen unterschiedlichen Geschäften. Nicht zu vergessen die klassischen Einkaufsmeilen Kurfürstendamm und Tauentzienstraße, mit dem KaDeWe und seiner einzigartigen Auswahl und der berühmten Feinschmeckerabteilung. Auch die Friedrichstraße mit seiner Umgebung hat sich zu einer, mit exklusiven Geschäften, Shoppingmeile entwickelt. Der Potsdamer Platz mit seinen Arkaden hat sich auch als Anziehungspunkt etabliert. Rundum den Alexanderplatz ist eine große Shoppingwelt vorhanden. Aber vor allem sind die vielen Sehenswürdigkeiten in Berlin einen Besuch wert. Das Schloß Charlottenburg, das Brandenburger Tor, der Reichstag, ein Bummel über Unter den Linden bis hin zum höchsten Turm Deutschlands, dem Fernsehturm. Auch sein Pendant der Funkturm im westlichen Teil bietet einen atemberaubenden Blick über die Stadt. Der Gendarmenmarkt mit seinem Flair gilt als schönster Platz Berlins. Es gibt zwei Zoos einer ist mitten in der westlichen City im Tiergarten beheimatet. Seine Artenvielfalt ist einzigartig und er hat zwei imposante Eingänge, das Löwentor und Elefantentor. Der zweite, genannt Tierpark Friedrichfelde, liegt im östlichen Teil und hat durch seine weitläufigen Flächen seinen Reiz. Für Museumsliebhaber ist die Museumsinsel ein Muss. Das Pergamonmuseum, Altes Museum, Alte Nationalgalerie und Bodemuseum sind nicht nur von innen sondern auch von außen einen Besuch wert. Also, Berlin hat für jeden Geschmack etwas. Wir landen Sie herzlich zur Sternfahrt ein und wir hoffen, Sie zahlreich im August 2012 in Berlin begrüßen zu dürfen Christian Hase Vorsitzender des MSC Berlin e.v.

6 AUSSCHREIBUNG NATIONALEN DMV-STERNFAHRT DES Motor Sport Club Berlin E.V. IM DMV VON 24. Aug. BIS 26. Aug Veranstalter und Veranstaltung Der. Motor Sport Club Berlin e.v. im DMV e. V. (Verband) veranstaltet im Auftrag der DMV- Tourensportabteilung in der Zeit vom 24. August bis 26. August 2012 eine Sternfahrt unter der Bezeichnung: MSC Berlin Sternfahrt August 2012 Diese Veranstaltung hat rein touristischen Charakter und ist vom Tourensport-Referenten des DMV am... unter der Register-Nr /12... genehmigt worden. 2. Teilnahme Teilnahme an einzelnen Sternfahrten für jedermann: Clubmitglieder und Einzelpersonen. Zugelassene Fahrzeuge: Pkw und Motorräder (Gespanne, Roller, Mopeds). Wertung für die DMV-Tourensport-Meisterschaft gemäß den Ausführungsbestimmungen: nur für Mitglieder eines deutschen Motorsportverbands und Inhaber eines gültigen grünen DMV- Tourensportausweises ( DMV-Tourensportabtlg.); Auto oder Motorrad. Wertung für die Deutsche Motorrad-Tourensportmeisterschaft gemäß den Bestimmungen für die Deutsche Motorrad-Tourensportmeisterschaft: Motorradfahrer/-beifahrer mit gültigem gelben Motorrad- Tourensportausweis ( DMV-Tourensportabtlg.) 3. Nenngeld und Nennungsschluss Das Nenngeld beträgt für Erwachsene (Fahrer/Beifahrer) je 17.- Euro, für Jugendliche bis 18 Jahre je... Euro > frei und ist zugleich mit der Absendung der Nennung zu überweisen auf das Konto: Konto (Inh.) Motor Sport Club Berlin e.v. Bank Deutsche Bank Kto.-Nr BLZ: Die Nennbestätigung erfolgt erst nach Vorlage des Nennformulars und Eingang des Nenngeldes. Das Nenngeld ist Reuegeld und wird auf keinen Fall zurück erstattet

7 Die Nennungen sind zu richten an: Christian Hase / MSC Berlin Name/Club Tel.: Di & Do ab Uhr Tel.: Berlin, Ostender Straße 27a Anschrift Hachris@gmx.de Eine Prüfung und evtl. Korrektur der auf dem Nennformular angegebenen Entfernungen (Straßenkilometer vom Sitz des Clubs bzw. vom Wohnort des Fahrers bis zum Ziel) behält sich der Veranstalter vor. Nennschluss: 27.Juli 2012 Im Nenngeld sind inbegriffen: X Eintritt Kameradschaftsabend am Freitag ca Uhr X Eintritt Sternfahrerball am Samstagabend Uhr X Eintritt Musikalischer Frühschoppen am Sonntag mit Siegerehrung X Evtl. Zugaben des Veranstalters: Quartiere und Camping Zur rechtzeitigen Buchung der Quartiere die beigelegten Quartieranmeldungen bald, spätestens aber bis zum Nennschluss, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Für Reservierungen nach Nennschluss wird keine Garantie übernommen. Quartiere, die reserviert und nicht belegt werden - gleich aus welchem Grund -, aber auch nicht rechtzeitig abbestellt wurden, müssen in jedem Fall bezahlt werden. Für Camper gibt es einen m offiziellen Zeltplatz in Zielkontrolle improvisierten Zeltplatz auf dem MSC Gelände ( mit Frühstück ) Stellplatz Zelt 7.- Euro, Stellplatz Wohnwagen / Wohnmobil 10.- Euro, jeweils pro Tag Die Zielkontrolle der Veranstaltung befindet sich auf dem MSC Gelände und ist ab der Autobahnausfahrt Hohenzollerndamm mit rotweißen DMV-Pfeilen ( Eisstadion, MSC Berlin ) ausgeschildert. Öffnungszeiten Freitag, 24. August h h Samstag, 25. August h h h h Sonntag, 26. August 9.30 h h Um in Wertung zu kommen, müssen die Fahrer mit ihren Fahrzeugen und den gemeldeten Beifahrern einzeln das Ziel durchfahren. Jedes Fahrzeug darf nur einmal die Zielkontrolle passieren. 6. Start und Reiseweg - 2 -

8 Startort für alle Teilnehmer ist der Sitz des Clubs oder der Wohnort des Fahrers, gemäß der Satzung der Tourensportabteilung, Art. 4c. Startzeit und Reiseweg können von den Teilnehmern beliebig gewählt werden. 7. Wertung Gewertet wird einmal die kürzeste Entfernung in Kilometern auf Bundesstraßen und Autobahnen vom Sitz des Clubs bzw. Wohnort des Fahrers bis zum Ziel. Zusätzlich können die Teilnehmer oder Clubs, die ordnungsgemäß vorgenannt haben, die auf dem Nennformular angegebenen Scheitelpunkte anfahren, aber nur der Reihenfolge nach von links nach rechts. Für diese Fahrer wird die Entfernung über die angefahrenen Scheitelpunkte zur Zielkontrolle gewertet. Differenzen von plus/minus 30 km müssen anerkannt werden. In die Clubwertung kommen nur Clubs, die mit mindestens 3 Fahrzeugen das Ziel erreichen. Pro Fahrzeug werden maximal so viele Beifahrer gewertet, wie es dem Fahrzeugtyp entspricht (höchstens 8 Beifahrer im Kleinbus). Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Teilnehmer zur Vorlage des Verbandsausweises und des Führerscheins zu ersuchen. Pro gefahrenen Kilometer erhält der Fahrer einen Punkt und der Beifahrer die Hälfte. 8. Preise Es werden an mindestens 30 Prozent der in Wertung gekommenen Clubs Pokale vergeben: Clubwertung, Fahrerwertung, Beifahrerwertung, gesonderte Motorrad-Clubwertung, MSJ-Wertung, sowie ein Sonderpreis für den Club mit der größten Gesamtbeteiligung. Eine weitere Vergabe von Pokalen behält sich der Veranstalter vor. Nicht abgeholte Preise werden nicht nachgeschickt. 9. Delegierten- und Jurysitzung Jeder Club, der zur Veranstaltung drei oder mehr Fahrzeuge entsendet, ist verpflichtet, dem Veranstalter bis zum Nennschluss einen offiziellen Delegierten zu benennen. Dieser Delegierte hat die Aufgabe, während der Veranstaltung für die Teilnehmer seines Clubs in allen Teilen zu sorgen und bei evtl. Erfordernissen mit der Sternfahrtleitung Kontakt aufzunehmen. Er nimmt außerdem als Vertreter seines Clubs an der Jurysitzung teil und bestätigt nach Prüfung der Ergebnisse seines Clubs mit seiner Unterschrift deren Richtigkeit. 10. Delegierten-Empfang Der Delegierten-Empfang ist am Sonntag um...uhr im... Hier findet im Regelfall auch anschließend die Jurysitzung statt. Daran nehmen teil 1. der Vorsitzende des veranstaltenden Clubs 2. der Leiter des Wertungsausschusses 3. die Delegierten der teilnehmenden Clubs 4. der Beauftragte des DMV 5. ein Vertreter der Einzelfahrer, der jeweils zu bestimmen ist. 11. Proteste Proteste sind nur bei Anwesenheit in der Jurysitzung unter gleichzeitiger Einzahlung einer Protestgebühr von 50 Euro möglich. Die durch Delegierte bereits unterschriftlich anerkannten Ergebnisse können nicht mehr Gegenstand eines Protestes sein. Die endgültige und unwiderrufliche Entscheidung über Proteste obliegt dem Schiedsgericht, das sich aus dem Tourensport-Referenten des DMV oder einem persönlichen Beauftragten, sowie zwei Mitgliedern des DMV, die vom Veranstalter bestimmt werden, zusammensetzt. Bei Anerkennung des Protestes wird der eingezahlte Betrag von 50 Euro zurückgezahlt, bei Ablehnung des Protestes entfällt die Rückzahlung zugunsten der DMV-Tourensportabteilung. 12. Haftung des Veranstalters - 3 -

9 Jeder Teilnehmer fährt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr. Der DMV und seine Beauftragten sowie der Veranstalter lehnen jede Haftung für Schäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung entstehen. Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften wird jedem Teilnehmer zur Pflicht gemacht. 13. Allgemeines Der Veranstalter kann diese Veranstaltung aus zwingenden Gründen zeitlich verlegen oder absagen. Die Nenngelder werden in diesen Fällen ohne Abzug erstattet. 14. Sonstiges Mit der Abgabe der Nennung unterwirft sich jeder Teilnehmer den Bedingungen der Ausschreibung und den gegebenenfalls vorhandenen Sonderbedingungen. Nennungen sind nur auf den vorgeschriebenen Nennformularen abzugeben. Genehmigt unter Register-Nr. Ort, Datum DMV-Tourensport-Referent (Jennifer Uden) - 4 -

10 Das Programmangebot: Ausflug am Freitag: Am Freitag, den bieten wir eine Besichtigung des BMW-Werks an. Zu sehen ist das Motorrad auf seinem Weg von der Fertigungsstätte bis zum Versenden. Die Führung beginnt um 17:30 Uhr und nimmt etwa zwei Stunden in Anspruch bei einem Unkostenbeitrag von 8,-. Die Führung ist erst einmal auf 25 Personen begrenzt. Interessenten finden sich bitte ca. 15 Minuten vor Beginn der Führung am Haupteingang ein, Tor 1, Am Juliusturm (nahe U-Bahnhof Haselhorst U7). Wir weisen außerdem darauf hin (BMW), dass während einer durchschnittlichen Führung ein Weg von etwa 1500m über mehrere Stockwerke zurückgelegt wird. Weiterhin ist Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren das Betreten des Werkes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ebenso ist das Mitführen von Tieren untersagt. Ab 19:30 Uhr findet ein Kameradschaftsabend mit Abendessen auf dem MSC Gelände statt. Ausflug am Samstag: An diesem Tag bieten wir eine Stadtrundfahrt durch Berlin vom MSC - Gelände aus an. Sie startet um 11:00 Uhr ab der Fritz Wildung - Straße Mit den Sehenswürdigkeiten : - Kurfürstendamm - Berliner Schlösser - Nikolaiviertel - Brandenburger Tor - Siegessäule - Fernsehturm - Potsdamer Platz - und vieles mehr... WICHTIG!! Es sind nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen vorhanden. Daher werden nur die berücksichtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und bezahlt haben. Der Preis beträgt 14.- pro Teilnehmeranzahl für die Stadtrundfahrt, ca. drei Stunden. Ab 19:30 Uhr: Abendessen Musik Programm Besucher, die nicht genannt haben, zahlen 10,- Kostenbeitrag zum Sternfahrerball.

11 Vornennung Nr.: MSC Berlin e.v. DMV Tourensport Start Nr.: Auswert-Nr.: Veranstalter Entfernung direkt: Entfernung über Scheitelpunkt: km Mitglieds- Nr. Beifahrer Name / Vorname DMV Nr.: Fahrer Straße Name / Vorname _ PLZ - Wohnort Club/Einzelfahrer KFZ Auto Motorrad Beifahrer MSJ Name / Vorname DMV Nr.: Amtl. Kennz. 4. Unterschrift Camping: ja / nein Diese Nennung ist an den veranstaltenden Club mit Nenngeld zu überweisen. Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Ausschreibung und Ergänzungsbestimmungen an. Scheitelpunkt Scheitelpunkt Meldung für Stadtrundfahrt Meldung für BMW Werksbesichtigung Datum Zeit Datum Zeit Anz. Personen... Nur Samstag Anz. Personen... Nur Freitag 17:30 Uhr

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15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren Hotel genannt). 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.. 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen.. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 6. In begründeten Fällen, z.b. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6. oder 7. geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII. Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 7.500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. VIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 6 vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. V. Rücktritt des Hotels 1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Stand 07/08

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