DAS PREMIUM-TREFFEN DER PHYSIO- UND GESUNDHEITSBRANCHE. Anmeldung. MTT Physio 2017 Betreiber

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1 MTT Physio 2017

2 an oder Fax +49 (0) 7253 / Wir nehmen an MEET THE TOP Physio vom teil mit: Teilnehmer Event-Teilnahme Standardzimmer Einzelzimmer (Preis pro Person) Doppelzimmer (Preis pro Person) 1. Firmenvertreter 0,00 0,00 2. Firmenvertreter Firmenvertreter Begleitperson (Ohne Veröffentlichung) Begleitperson (Ohne Veröffentlichung) 400 Alle Preise zzgl. MwSt. Die Teilnahmegebühr ist mit Vertragsschluss fällig. Angebot gültig nach Verfügbarkeit. Mit Eingang des Anmeldeformulars bei der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH bekundet der Absender sein Interesse an einer Teilnahme zu MEET THE TOP Physio. Eine verbindliche ist erst dann gegeben, wenn der Absender eine schriftliche sbestätigung der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH zurück erhält. Leistungen bei Teilnahme enthalten: 3 Übernachtungen inkl. Vollpension im Veranstaltungshotel für einen Firmenvertreter in leitender Funktion, Businessgespräche und Rahmenprogramm. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Sie können nach Ihrer Flug inkl. Transfer und Zusatznächte zu Bestkonditionen bei unserem Reisepartner buchen. Programmänderung vorbehalten. Rechnungs- und Kontaktanschrift Firma Vor- und Nachname Straße und Nr. PLZ und Ort Telefon Fax Website Kontoinhaber Bank IBAN BIC Datum Unterschrift Seite 2/8

3 Kontaktdaten der Firma: (Veröffentlichung im Internet + Handbuch) Firma Straße und Nr. PLZ und Ort Telefon (Achtung: Diese Adresse wird veröffentlicht!) Telefax Mobil (Achtung: Diese Handynummer wird veröffentlicht!) Homepage Facebook-Seite Teilnehmerdaten: Die Teilnehmer werden mit Firmenposition im Teilnehmerhandbuch veröffentlicht. Für die letzten Infos vor Ihrer Abreise und zur Kontaktaufnahme auf Mallorca, geben Sie uns bitte Ihre persönliche Adresse und Handynummer an. und Mobilnummern werden nicht veröffentlicht! 1. Teilnehmer (Vor- und Nachname) Firmenposition Mobil (wird nicht veröffentlicht - nur für Rückfragen intern) 2. Teilnehmer (Vor- und Nachname) Firmenposition Mobil (wird nicht veröffentlicht - nur für Rückfragen intern) 3. Teilnehmer (Vor- und Nachname) Firmenposition Mobil (wird nicht veröffentlicht - nur für Rückfragen intern) 1. Begleitperson (Vor- und Nachname) (Keine Veröffentlichung im Teilnehmer-Handbuch!) 2. Begleitperson (Vor- und Nachname) (Keine Veröffentlichung im Teilnehmer-Handbuch!) Seite 3/8

4 Unterlagen: Für Ihre Präsenz im Teilnehmerhandbuch wie auch auf der MTT-Website benötigen wir noch folgende Dinge: 1. Firmenlogo (300 dpi) Optimal: eps-datei 2. Portraitfoto/-bild Ihrer Firmenvertreter Bestehende Praxen und Anlagen: Anzahl bestehender Praxen / Anlagen: Durchschn. Größe der Praxen / Anlagen: 1. Praxis / Anlage erföffnet seit: Mitgliederzahl gesamt: Kurzbeschreibung der bestehenden Praxis / Anlage(n): Seite 4/8

5 Geplante Investitionen in 2017/2018 Neueröffnung, Anzahl: Neuanschaffungen (Monat/Jahr): Eröffnung voraussichtlich: Umbau geplant (Monat/Jahr): Voraussichtliche Investitionssumme (ohne Gebäudekosten) in 2017/2018: EURO Wir haben Interesse an Produkten und Dienstleistungen aus den Kategorien: Alternative Heilverfahren Leasing Analysegeräte Marketing Audio- / Video- / Lichttechnik Therapiegeräte für Ergotherapie / Logopädie Aus-, Fort- und Weiterbildung Therapiegeräte für physikalische Therapie Bekleidung Therapiegeräte für Physiotherapie BGF / BGM Trainings- und Fitnessgeräte EDV, Hard- und Software Unternehmensberatung Einrichtung und Ausstattung Verbrauchsartikel EMS Vereine, Verbände Franchisesysteme Verlage Gebrauchtgeräte Versicherungen Gesundheitskonzepte Vibrationsgeräte Inkasso Wellnessartikel Kleingeräte, Zubehör Seite 5/8

6 Kurzbeschreibung der geplanten Investitionen: Flug, Transfer und Verlängerung buchen Ihren Flug wie auch Transfer können Sie zu Best-Konditionen bei unserem Reisepartner Sambaole/Amondo buchen unter +49 (0) 228/ oder Möchten Sie früher anreisen oder Ihren Aufenthalt verlängern, so wenden Sie sich ebenfalls einfach und bequem an die freundlichen Mitarbeiter von Sambaole/Amondo. Wir wurden auf MEET THE TOP aufmerksam durch: Newsletter BODYMEDIA Fitness MANAGEMENT Facebook Google Bodylife Xing Brief via Post Linked In ehem. MTT Teilnehmer Empfehlung von: Sonstiges: Wir freuen uns auf Ihre. Ihr MTT-Team Timo Kreis Eventmanager Tel.: +49 (0) 7253 / t.kreis@meet-the-top.de Nicolas Hessel Geschäftsführer Tel.: +49 (0) 7253 / n.hessel@meet-the-top.de Seite 6/8

7 Wohlverhaltensvereinbarung 1 Gegenstand (1) Die MEET THE TOP Verwaltungs GmbH veranstaltet ein Treffen für Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche, namentlich MEET THE TOP. Aufgrund der im besten Wissen und Gewissen vom Firmenvertreter (m/w) angegebenen Investitionsabsichten lädt der Veranstalter den in dieser aufgeführten Firmenvertreter ein. Es werden für den ersten Firmenvertreter die Unterbringungskosten sowie die Kosten für Vollpensionsverpflegung in der Hotelanlage durch den Veranstalter getragen. Leistungen wie SPA-Anwendungen, Pay-TV, zusätzliche Verpflegung, alkoholische Getränke, An- und Abreise, etc. müssen vom Firmenvertreter und seinen Begleitpersonen selbst bezahlt werden. (2) Der Firmenvertreter bzw. die Delegation der Firmenvertreter verpflichtet sich im Gegenzug bei den planmäßigen Businessmeetings anwesend zu sein. Sollte dies aufgrund von Krankheit nicht möglich sein, ist der Firmenvertreter verpflichtet den Veranstalter vor Beginn der Businessmeetings in Kenntnis zu setzen. Bei längerem Ausfall oder Absage der Teilnahme 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist dem Veranstalter ein ärztliches Attest zukommen zu lassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder ohne ärztliches Attest hat der Teilnehmer die aufgelaufenen Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die gesamte Zeit der Veranstaltung, jedoch mindestens anteilig für die Menge der versäumten Businessmeetings, zu übernehmen. Der Veranstalter trägt keine Kosten für eine ärztliche Behandlung. 2 Schlussbestimmungen und Schriftform (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei dieses Schriftformerfordernis selbst wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelung in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. (3) Die Unwirksamkeit eines Teiles des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Seite 7/8

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich en haben schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Die Geschäftsabwicklung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB, welche sämtlichen Verträgen in Bezug auf das Event MEET THE TOP zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir die MEET THE TOP Verwaltungs GmbH - in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführen. 2. en Die en werden nach der Reihenfolge des Zugangs der Anmeldeformulare bearbeitet. Eine frühzeitige wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die en werden von der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH durch den Versand der Rechnung schriftlich bestätigt. Die Abgabe des Angebotes durch den Teilnehmer in Gestalt des unterzeichneten Anmeldeformulars ist verbindlich. 3. Teilnahmegebühr Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wurde der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist MEET THE TOP Verwaltungs GmbH berechtigt, den Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben. 4. Stornierungen und Umbuchungen Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH. Erfolgt die Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % berechnet. Bei späteren Absagen bis zum Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung ist die volle Gebühr zu entrichten. Das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit vom Auftraggeber benannt werden. Bei Stornierung aus wichtigen Gründen (z.b. Krankheit mit Attest) kann die Gebühr abzüglich einer Umbuchungsgebühr von 20 % auf eine andere Veranstaltung angerechnet werden. 5. Flugreservierungen Für Flugreservierungen und deren Abwicklung ist der Teilnehmer selbst zuständig und gegenüber der Fluggesellschaft verantwortlich. 6. Haftung Die Teilnahme an Veranstaltungen der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen und Sachschäden wird von der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. 7. Annullierung Die MEET THE TOP Verwaltungs GmbH hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen zu annullieren, ohne Gründe dafür anzugeben. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, informiert und erhalten bereits einbezahlte Gebühren zurück. Die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen die MEET THE TOP Verwaltungs GmbH. 8. Gerichtsstand, Wirksamkeit Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Mannheim, soweit kein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der MEET THE TOP Verwaltungs GmbH und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann. Seite 8/8

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