Aus den vorliegenden Auswertungen der Pilotgemeinden ergeben sich folgende Vorschläge:
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- Mathias Pfaff
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1 Lokale Leitungsteams In den Pfarrgemeinden gibt es eine reiche Erfahrung, dass Getaufte Mitverantwortung und Führung in Aufgabenfeldern wie Kirchenvorstandsarbeit und in Räten, Liturgie, Katechese und caritativen Diensten wahrnehmen. Seit mehreren Jahren zeichnet sich Gemeinsame Verantwortung, d. h. die Mitverantwortung an der Leitung einer lokalen Gemeinde, eines Kirchortes oder einer lokalen Gemeinschaft unter Leitung des Pfarrers als neues Aufgabenfeld ab. Die Einsetzung lokaler Leitungsteams ist keine Ersatzlösung für fehlende Pfarrer, Diakone und Hauptberufliche. Ihre Einsetzung ist deswegen verknüpft mit einem pastoralen Entwicklungsprozess. Es bedarf eines Verfahrens, in dem die Fähigkeiten von Personen herausgefunden und entfaltet werden (Charismen entdecken, fördern und begleiten) und einer Festlegung, wer darüber befindet, dass die geforderten Kriterien zur Übernahme eines verantwortlichen Dienstes gegeben sind. Gemeinsame Verantwortung in lokalen Gemeinden ist Frucht eines geistlichen Entwicklungsprozesses. Die Einsetzung von lokalen Leitungsteams ist Ausdruck des Paradigmenwechsels, der in den Prozessen lokaler Kirchenentwicklung angestrebt ist. Er ist keine Sonderlösung, sondern Standard künftiger Kirchenentwicklung im Bistum Hildesheim. Aus den vorliegenden Auswertungen der Pilotgemeinden ergeben sich folgende Vorschläge: a) Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat werden auf der Ebene der Gesamtpfarrei gewählt. Sie berufen geeignete Frauen und Männer in die lokalen Leitungsteams. b) Der Kirchenvorstand wird auf der Ebene der Gesamtpfarrei gewählt, in den lokalen Gemeinden werden Teams gewählt und berufen, die aus ihren Reihen Mitglieder für den Pfarrgemeinderat entsenden. c) Der Pastoralrat wird auf der Ebene der Gesamtpfarrei gewählt. Er beruft geeignete Frauen und Männer in die lokalen Leitungsteams. Die beigefügte Mustersatzung für lokale Leitungsteams dient als Orientierungshilfe und kann/soll im Sinne einer lokalen Kirchenentwicklung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Mit der Satzung der Pfarrei St. Maria, Buxtehude ist ein Beispiel praktischer Umsetzung angefügt.
2 Mustersatzung für Lokale Leitungsteams im Bistum Hildesheim 1 Aufgaben des Lokalen Leitungsteams 1. Die Lokalen Leitungsteams (LLT) als Teil der Pfarrei haben die Aufgabe, die pastoralen Belange der lokalen Gemeinden zu beraten und ggf. zu beschließen. Die LLT dienen dem Aufbau lebendiger Kirche vor Ort und dadurch dem Heils und Weltauftrag der Kirche. 2. Insbesondere haben die LLT folgende Aufgaben: a) im Rahmen der pfarrgemeindlichen Pastoralplanung Richtlinien für die Entwicklung der lokalen Gemeinden aufstellen, b) das Wirken der Organisationen und Gruppen in der jeweiligen lokalen Gemeinde anregen, fördern und aufeinander abstimmen, c) erster Ansprechpartner für die Gemeindemitglieder vor Ort sein, d) Ansprechpartner für die Gremien der Pfarrei sein, e) die Anliegen in der lokalen Gemeinde in der Öffentlichkeit wahrnehmen, f) einmal jährlich eine Gemeindeversammlung durchführen. 3. Weitere Aufgaben können mit den Gremien der Pfarrei vereinbart werden. 2 Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit der Lokalen Leitungsteams 1. In jeder lokalen Gemeinde wird ein LLT gebildet. 2. Gebildet werden die LTT... 1 (s. Gremienbildung im Bistum Hildesheim) 3. Ein LLT soll aus mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern bestehen. Die Gremien in der Pfarrei legen fest, aus wie vielen Mitgliedern die Lokalen Leitungsteams in der Pfarrei bestehen. 4. Jedes LLT bildet aus seinen Mitgliedern einen Vorsitz. 5. Die Amtszeit entspricht der Dauer der Amtszeit der pfarrlichen Gremien. 6. Aus schwerwiegendem Grund kann die Mitgliedschaft in einem LLT aberkannt werden. Über die Aberkennung entscheidet der Pfarrer nach Beratung mit den pfarrlichen Gremien. 3 Sitzung der Lokalen Leitungsteams 1. Die LLT treten wenigstens 2 zusammen. 2. Mit einer Frist von 3 Tagen unter Angabe der Tagesordnung wird die Sitzung durch den Vorsitzenden schriftlich einberufen. 3. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. 4. Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches jedem Mitglied der pfarrlichen Gremien zur Verfügung gestellt wird. 1 Hier bitte ergänzen in welcher Form das LTT gebildet wird. 2 Hier bitte ergänzen wie häufig das LTT tagt. 3 Hier bitte die Einberufungsfrist ergänzen.
3 4 Beschlüsse 1. Beschlüsse, die ein LLT fasst, müssen durch die pfarrlichen Gremien legitimiert sein. Das bedeutet, dass die pfarrlichen Gremien durch Beschluss festgestellt haben müssen, dass das LLT für dieses Thema über Beschlusskompetenzen verfügt. 2. Beschlüsse des LTT binden den Kirchenvorstand nur, wenn sie unter Beachtung der Vorschrift des 10 GAKi gefasst wurden. 3. LLT und die pfarrlichen Gremien evaluieren jährlich den Beschlussrahmen. Hildesheim, 15. Juni 2014 Arbeitsgruppe Statuten und Strukturen Martin Wrasmann Bischöfl. Generalvikariat Domhof Hildesheim Tel / Mobil: 0172/ Fax: 05121/ Hildesheim.de
4 Wahlen in unserer Gemeinde (November 2014) Das Gremienmodell von Mariä Himmelfahrt, Buxtehude Als 2010 die Fusionen der drei bis dahin eigenständigen Pfarreien Harsefeld, Neu Wulmstorf und Buxtehude zu einer Pfarrei anstand, war der Wunsch groß, die Bedingungen der Fusion mitzugestalten. Schnell war klar, dass das klassische Modell aus einem zentralen Pfarrgemeinderat und einem zentralen Kirchenvorstand in diesem großen pastoralen Raum nicht funktionieren wird. Eine Sorge war ein Abbrechen von Aktivitäten im Gemeindeleben bei zu schneller und zu starker Zentralisierung. Ein Grund liegt in der starken Diasporasituation und den damit verbundenen weiten Wegen. Eine Fusion hat unter diesen Umständen nur dann eine Chance auf Akzeptanz, wenn sie das Gemeindeleben an den drei Kirchorten unterstützt. Dieser Wunsch von kirchlicher Heimat vor Ort ist in unserem pastoralen Konzept unter dem Motto VOLK - Vor Ort lebt Kirche (aus dem Bistum Magdeburg entliehen) eingegangen. Die Betonung der Selbständigkeit der Kirchorte mag vordergründig als Widerspruch zu dem Ziel einer Fusion stehen, führte aber zu der Erfahrung, dass Fusion nicht gleichzusetzen ist mit weniger Kirche vor Ort und damit zu einer gewissen Akzeptanz des Fusionsprozess. Die Übernahme von Leitungsverantwortung durch Laien ist dabei nicht nur der Ausdruck eines Mangels (hier der Mangel von Pfarrern), sondern auch Ausdruck der Neubetonung eines Reichtums (hier das allgemeine Priestertum aller Getauften). Geteilte und gemeinsame Verantwortung aller Getauften für die Kirche ist zu einem zweiten grundlegenden pastoralen Prinzip der Pfarrei geworden. Das starke Element des selbständigen und selbst verantworteten Gemeindelebens an den Kirchorten wurde von Anfang an verbunden mit einem zweiten Element der Vereinfachung, Vereinheitlichung und weitgehende Zentralisierung der Verwaltung und übergemeindlichen pastoralen Aufgaben. Das Zentralisieren von Verwaltungsaufgaben auf die Ebene der fusionierten Pfarrei gibt den Verantwortlichen vor Ort (Ehrenamtlichen) die Möglichkeit, sich auf die pastorale Arbeit zu konzentrieren und wirkt einer Überforderung entgegen. Ebenso wurden pastorale Aufgaben vereinheitlicht und zusammen geführt, wo die Kirchorte alleine überfordert waren oder wo durch die Zusammenarbeit ein Synergieeffekt zu erwarten war (z. B. Caritas, Kirchenmusik, Liturgie, Sakramentenpastoral). Das dritte Element ist eine Verkleinerung der Gremienarbeit. Vor der Fusion gab es drei Pfarrgemeinderäte, drei Kirchenvorstände sowie ein Leitungsteam, dass die Seelsorgeeinheit auf die zukünftige Fusion vorbereitete. Alle sieben Gremien banden eine hohe Anzahl an Gemeindemitglieder, und selbstverständlich wurde die Mitarbeit des Pfarrers und der Gemeindereferentin erwartet. Schon früh war zu
5 erkennen dass die große Anzahl an Kandidaten für die Wahl 2010 nicht zu finden ist. Das bei der Wahl 2010 angewandte Gremienmodell berücksichtigte diese drei Elemente. Allerdings hat es sich auch gezeigt, dass sich die Pfarrei in den dreieinhalb Jahren weiter entwickelt und verändert hat. Dies erfordert eine Anpassung des Gremienmodells an die neue Situation. Das weiterentwickelte Gremien-Modell bestärkt das selbstverantwortete Gemeindeleben der Kirchorte, führt die Zentralisierung der Verwaltung fort und zieht Konsequenzen aus den Erfahrungen mit dem Vorgängermodell. Das neue Modell trennt Verwaltung und pastorale Arbeit und besteht aus den drei Säulen: Lokale Leitungsteams für die Kirchorte, ein zentraler Kirchenvorstand und als verbindendes Element ein Pfarrei-Leitungsteam! Lokale Leitungsteams: Es wird für jeden Kirchort je ein Lokales Leitungsteam gewählt, das die Arbeit der früheren Pfarrgemeinderäte und der bisherigen Ortskirchräte fortführen (siehe auch Info-Box: Lokales Leitungsteam) Kirchenvorstand: Der Kirchenvorstand ist das gewählte Verwaltungsgremium der ganzen Pfarrei und hat alle Aufgaben, Rechte und Befugnisse die einem Kirchenvorstand gemäß KVVG (Kirchen-Vermögens-Verwaltungs-Gesetz) zu steht (siehe auch Info-Box: Kirchenvorstand). Pfarrei-Leitungsteam: Das Pfarrei-Leitungsteam ist der Ort, an dem die drei Kirchorte, der Kirchenvorstand und das Seelsorge-Team zusammengeführt werden. Hier werden Konzepte für die Pfarrei entwickelt und zentrale pastorale Aufgaben verantwortet. Das Pfarrei-Leitungsteam besteht aus Entsandten der gewählten Gremien und dem Pfarrer sowie der Gemeindereferentin. (siehe auch Info-Box: Pfarrei-Leitungsteam)
6 Info-Box: Lokales Leitungsteam Es wird für jeden Kirchort je ein Lokales Leitungsteam gebildet. Die Lokalen Leitungsteams sind die Gremien, wo das Leben der Kirchortgemeinden verantwortlich gestaltet wird. Die Aufgaben umfassen alle Bereiche der Pastoral (Liturgie, Verkündigung, Nächstenliebe, Gemeinschaft), insoweit diese Aufgaben vor Ort ausgeführt und nicht Auswirkungen auf andere Kirchorte oder auf die Pfarrei hat. Beispielhaft können hier folgende Bereiche benannt werden: Besuchsdienste für Kranke, Jubilare und Neuzugezogene, Ökumenische Kontakte zu den (evangelischen) Nachbargemeinden, Durchführung und Gestaltung von Kirchorts-Festen (ehem. Pfarrfeste), Gestaltung von Andachten, Gebetszeiten und besonderen Gottesdiensten, Öffentlichkeitsarbeit, Jugend und Kinderarbeit, Frauen- und Männergruppen, Organisation des Pfarrheims, Durchführung von Gartenaktionstagen oder Pfarrheim Grundreinigungstagen usw. Die Lokalen Leitungsteams werden in Anlehnung an die Satzung der Pfarrgemeinderäte gewählt. Dabei werden lediglich Kernteams von wenigen Gemeindemitgliedern in die drei Lokalen Leitungsteams gewählt. Das Lokale Leitungsteam wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Der/Die Vorsitzende leitet die Sitzungen und lädt zu den Sitzungen ein. Die lokalen Leitungsteams sind aufgefordert, sich durch Berufungen von weiteren Gemeindemitgliedern nach Bedarf zu erweitern. Die Berufungen können sowohl permanent als auch zeitlich begrenzt, sowie nur für eine bestimmte Aufgabe und mit und ohne Stimmrecht erfolgen. Das Lokale Leitungsteam, muss vor der Berufung die Art der Mitarbeit genau definieren. Die Lokalen Leitungsteams haben die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben Ausschüsse und Arbeitskreise zu bilden, in denen wiederum Gemeindemitglieder beratend oder stimmberechtigt berufen werden können. Info-Box: Kirchenvorstand Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungsgremium der Pfarrei und hat alle Aufgaben, Rechte und Befugnisse die einem Kirchenvorstand gemäß KVVG (Kirchen-Vermögens-Verwaltungs-Gesetz) zu steht. Es ist insbesondere für die Bereiche Bau, Verwaltung, Finanzen und Personal zuständig. Es kann Ausschüsse bilden, in denen weitere Gemeindemitglieder berufen werden. Sein Aufgabengebiet umfasst alle drei Kirchorte. Der Kirchenvorstand wird gemäß kirchlichen Regelungen (KVVG) von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Info-Box Pfarrei-Leitungsteam
7 Das Pfarrei-Leitungsteam ist der Ort, an dem die drei Kirchorte, die Arbeit des Kirchenvorstandes und das Seelsorgeteam zusammengeführt werden. Seine Aufgaben sind: Es ist der Umschlagsplatz für Informationen aus den drei Kirchorten, dem Kirchenvorstand, der Pfarrei, sowie des Seelsorgeteams. Es ist kollegiales Beratungsgremium und dient der Reflexion. Es ist das Leitungsgremium für die pastoralen Aufgaben, die auf der Ebene der Pfarrei angesiedelt sind. Es entscheidet in allen pastoralen Fragen, die eine Relevanz für die Pfarrei haben und ist dabei an das Subsidiaritätsprinzip gebunden. Es ist der Ort an dem pastorale Konzepte und Maßnahmen ausgewertet werden. Es ist Ideengeber und Konzeptentwickler für die Weiterentwicklung von pastoralen Konzepten. Das Pfarrei-Leitungsteam besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der drei Lokalen Leitungsteams, dem/der Vertreter/in des Kirchenvorstandes, dem Pfarrer und der Gemeindereferentin. Der Pfarrer beruft ein Gemeindemitglied auf Empfehlung des Pfarrei-Leitungsteams in den Kirchenvorstand
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