Herzlich willkommen. Gemeinsame Sitzung der. Der SE Konstanzer Bodanrückgemeinden

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1 Herzlich willkommen same Sitzung der Pfarrgemeinderätinnen und räte Der SE Konstanzer Bodanrückgemeinden Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. (II. Vat. GS 1) ecclesia semper reformanda (LG) Kirche bedarf der ständigen Erneuerung als Volk Gottes unterwegs in der Welt, mit der Welt und für die Welt 1

2 Die Entwicklung der Seelsorgeeinheiten Idealbild: Jede Pfarrei hat ihren Pfarrer. 1989: Start der pastoralen Initiative Miteinander Kirche sein für die Welt von heute 1991/92: Freiburger Diözesanforum 1996: Wege koop. Pastoral und deleitung in pfarreiübergreifenden SE s 1999: Richtlinien für Seelsorgeeinheiten und Neuumschreibung von Seelsorgeeinheiten Erarbeitung von Kooperationsvereinbarungen 2005: PGR Satzung verpflichtet die Räte erstmals zur Zusammenarbeit. (4 Formen) 2005: Pastorale Leitlinien Pastoralkonzeption : Erneute Zusammenlegungen. SE wird Körperschaft öffentlichen Rechts. Herbst 2012: Entwürfe der Richtlinien für Seelsorgeeinheiten und der PGR Satzung und Beratung der Entwürfe Feb 2013: Erzbischof setzt die Richtlinien für SE und die neue PGR Satzung in Kraft. 3 Leitungsstruktur einer SE Der Erzbischof errichtet die Seelsorgeeinheit als Körperschaft öffentlichen Rechts und stellt Pfarrei A Personal zur Verfügung. Aus den Pfarreien heraus wird der GPGR gewählt. Dieser wählt den Gem. Stiftungsrat. Der GStR kann Aufgaben delegieren. Der GPGR beschließt die Einrichtung von s und entsendet Mitglieder des GPGR/StR in jedes. Pfarrei B SE Team StR Pfarrei C Die den mit ihren Gruppen besetzen die s. 4 2

3 Wer entscheidet in der SE was? Der GPGR ist das Gremium mit der größten Kompetenzfülle und berät über Belange der ganzen Seelsorgeeinheit. Er delegiert Finanz, Bau und Personalangelegenheiten an den Stiftungsrat. Pastorale Aufgaben werden an Arbeitsgruppen delegiert. Diese werden von Mitgliedern des Seelsorgeteams befähigt/begleitet. Die Seelsorger haben auch eigene, vom Bischof übertragene Aufgaben (z. B. Religionsunterricht). Die s arbeiten subsidiär und beschließen, was jeweils nur die eigene de betrifft. SE Team samer PGR StR 5 Jede SE ein Einzelfall? Formal gelten diese Aussagen für alle Seelsorgeeinheiten gleichermaßen. Die Realitäten vor Ort werden zu unterschiedlichen Lösungen bzw. Gewichtungen führen. G PGR und G Teams müssen ihre Kompetenzen situa tionsgerecht ausloten. 6 3

4 Das Satellitenmodell Die große, zentrale Pfarrei erfüllt Aufgaben für die ganze SE und stellt Ressourcen zur Verfügung. Die Kleinen leisten vor Ort, was ihnen möglich ist. Somit unterscheiden sich die kleinen s von dem der zentralen Pfarrei. 7 Das Flächenmodell: Nur gemeinsam sind wir stark. Viele kleine weit verstreute Pfarreien Global denken, lokal handeln Gastfreundlich handeln Die den verbindet die Frage, wie ein bestimmter Arbeitsbereich in der SE gestaltet werden soll. Z. B. Wo ist ein guter Ort für Jugendgottesdienste? 8 4

5 Modell City SE = wie eine große Pfarrei Verzicht auf s Der GPGR übernimmt alle Aufgaben. Man denkt nicht mehr in Pfarreigrenzen Kirche in der Stadt 9 Modell Bipolar Zwei eise mit jeweils eils unterschiedlich großen den Räumliche Trennung Verschiedene Traditionen (z. B. ländlich städtisch) Man denkt in Profilen, die von den s gepflegt werden GPGR sorgt sich um Rahmenbedingungen 10 5

6 Strukturprinzipien Subsidiarität Alles was vor Ort gut geleistet werden kann, soll auch vor Ort getan werden Solidarität Alles was besser zentral oder an einem Ort geleistet werden kann, wird dort als Schwerpunkt verortet (Profilierung) Man denkt in Profilen, die von den s gepflegt werden GPGR sorgt sich um Rahmenbedingungen 11 Die Weiterentwicklung Keine Fusion Die Pastoralen Räume SE und Pfarrgemeinde bleiben wie bisher. Pfarrei A Die rechtliche Kirchengemeinde neu ist ein Zusammenschluss der bisherigen Kirchengemeinden und eröffnet ein gemeinsames rechtliches Handeln im bisherigen Pastoralraum Seelsorgeeinheit Pfarrei B SE Team StR Pfarrei C 12 6

7 Und die Finanzen? Das neue Rechnungswesen wird so angelegt, dass in der Bilanz das bisherige Vermögen der einzelnen den transparent wird. Es wird deutlich, von welcher de ggf. bisherige, auf die neue Kirchengemeinde übergehende Schulden stammen. Übergehende Vermögensbestände der Pfarreien sowie zweckgebundene Spenden dürfen ausschließlich für entsprechende Zwecke der betreffenden Pfarrei verwendet werden. Die Verwaltung wird für die notwendige Transparenz sorgen, damit die gerechte Verteilung der Finanzmittel sichergestellt ist. Um Priester von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und Stiftungsräte zu unterstützen, werden Verwaltungsbeauftragte eingestellt. 13 Kosten nach Pfarreien 14 7

8 Kostenstellenstruktur 15 Die neue PGR Satzung: Präambel In den Seelsorgeeinheiten mit ihren den (Pfarreien sowie weitere, territorial oder personal umschriebene den), ist die Kirche in einem vernetzten Lebens und Sozialraum gegenwärtig und erfahrbar. Im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil wird in den Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg jeweils ein gemeinsamer PGR gewählt. Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte nehmen diese Aufgabe aufgrund ihrer in Taufe und Firmung gegebenen Sendung wahr. Zusammen mit gestaltet der PGR das Leben der Seelsorgeeinheit, trägt Sorge für deren Glieder, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder in der Seelsorgeeinheit durch Jesus Christus zum Ausdruck. 8

9 3 Zusammensetzung des PGR (1) Der PGR besteht aus Mitgliedern kraft Amtes (Pfr.), gewählten, hinzu gewählten und beratenden Mitgliedern. (3) Pro Stimmbezirk werden mindestens 2 Mitglieder gewählt. Die Zahl der unmittelbar gewählten Mitglieder des PGR darf 50 nicht übersteigen. (4) Die Entscheidung über die Gesamtzahl der zu wählenden Mitglieder des PGR sowie über deren Zuordnung zu Stimmbezirken ( 5 Abs. 2) bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder des amtierenden Pfarrgemeinderates. (6) Der PGR kann weitere hinzu wählen. (max. 25%) (7) Die weiteren Mitglieder des SE Teams gehören dem PGR als beratende Mitglieder (mit Rede und Antrags, jedoch ohne Stimmrecht) an. 4 Wahl und 5 Wahlgebiet 5 Wahlgebiet und Stimmbezirke (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Seelsorgeeinheit. (2) Das Wahlgebiet ist in der Regel in Stimmbezirke aufgeteilt. Solche können sein: Die Pfarreien der Seelsorgeeinheit, Wohnbezirke innerhalb der Pfarreien oder Territorial oder personal umschriebene den Dettingen Wallhausen Dingelsdorf Oberdorf Litzelstetten 9

10 3 Zusammensetzung (3) Pro Wahlbezirk mind. 2 Sitze, dazu Seelsorgeteam (Pfr + Gref) (4) max. 50 (d.h. noch 44 wären maximal möglich) Fragen: Wie viele Sitze soll unser GPGR haben Wie soll das Verhältnis der Pfarreien sein (gleich, Katholikenzahl, Mischform) GPGR 14 Ausschüsse (1) Der PGR kann ständige Ausschüsse oder Ausschüsse auf Zeit einsetzen. Er kann in die Ausschüsse auch Personen berufen, die nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. (2) Der PGR kann ferner einzelne Personen mit besonderen Aufgaben betrauen. 10

11 17 (1) Die den der Seelsorgeeinheit bilden jeweils in der Regel ein. Dieses dient der Förderung des kirchlichen Lebens und seiner Präsenz im gesellschaftlichen Umfeld der einzelnen den der Seelsorgeeinheit. Hierzu gehört insbesondere die Sorge für die drei Grundvollzüge der Kirche: Leiturgia, Martyria und Diakonia. (2) Die aus einer de gewählten Pfarrgemeinderatsmitglieder schlagen gemeinsam mit dem Pfarrer dem PGR Personen vor. Der PGR bestätigt diese Personen durch einen Beschluss. Dann beruft der Pfarrer die vorgeschlagenen Personen in das ; in der Regel für mindestens zwei Jahre. Die Berufung wird anschließend im Rahmen der sonntäglichen Eucharistiefeier der de bekannt gegeben. 17 (3) Ein kann jederzeit gebildet werden. Es bleibt längstens bis zur konstituierenden Sitzung eines neu gewählten PGR bestehen. Dem gehören an: a) der Pfarrer der Seelsorgeeinheit; statt des Pfarrers kann jederzeit, in der Regel dauerhaft, ein Mitglied des Seelsorgeteams in das entsandt werden; b) mindestens ein unmittelbar gewähltes Mitglied des Pfarrgemeinderates, nach Möglichkeit aus der betreffenden de und c) die gemäß Abs. 2 Berufenen aus der betreffenden de. (4) Das bestimmt aus der Reihe der Berufenen oder den ihm angehörenden Pfarrgemeinderatsmitgliedern einen Sprecher, der die Treffen des s leitet. Es soll ein Vertreter bestimmt werden. 11

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