2. Die DLRG-Jugend ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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- Bettina Adler
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1 Jugendordnung der DLRG-Jugend im Ortsverband Bad Hersfeld e.v. in der Fassung vom 02. Januar 2008 Die Jugendordnung der Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Ortsverband Bad Hersfeld e.v. basiert auf 7 der Satzung des Ortsverbandes Bad Hersfeld e.v. und dem "Leitbild der DLRG-Jugend". Die Jugendordnung richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Ortsverband. Die genannten Funktionsbezeichnungen verstehen sich als geschlechtsneutral. Auf die Setzung von "/in" kann daher verzichtet werden. 1 Name, Mitgliedschaft Die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Ortsverband Bad Hersfeld e.v., im folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder des Ortsverbandes bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen - unabhängig vom Alter - gewählten Vertreter. 2 Ziele und Inhalte 1. Die DLRG-Jugend ist eine gemeinnützige, humanitäre Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom "Leitbild der DLRG-Jugend" bestimmt. 2. Die DLRG-Jugend ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Die Mittel der DLRG-Jugend dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Die DLRG-Jugend darf keine Personen durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, und durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. 3 Aufgaben 1. Oberste gleichberechtigte Aufgaben der DLRG-Jugend sind: die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten. die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Ortsverbandes zu vertreten. auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen. kompetenter Partner in wasserspezifischen und ökologischen Fragen zu werden. 2. Parteipolitische, religiöse und militante Inhalte bleiben ausgeschlossen. 3. Die DLRG-Jugend fühlt sich der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des DLRG Ortsverbandes Bad Hersfeld verbunden sowie dem "Leitbild der DLRG-Jugend" verpflichtet. 1/6
2 4 Selbstständigkeit Die Organe der DLRG-Jugend arbeiten selbstständig und verfügen über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung. 5 Wahlrecht (1) In der DLRG-Jugend Bad Hersfeld besitzen Mitglieder des Ortsverbandes im Alter von Jahren das uneingeschränkte aktive Wahlrecht. (2) Das passive Wahlrecht beginnt mit 14 Jahren und ist nicht auf das Höchstalter von 26 Jahren beschränkt. 6 Organe Organe der DLRG-Jugend Bad Hersfeld sind: 1. Jugendversammlung 2. Jugendvorstand Die Organe tagen grundsätzlich verbandsoffen. 7 Jugendversammlung 1. Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der DLRG-Jugend Bad Hersfeld 2. Stimmberechtigte Mitglieder der Jugendversammlung sind alle Mitglieder gem. 5 (1). 3. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. 4. Die Aufgaben der Jugendversammlung sind: a) Die Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Bad Hersfeld. b) Die Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen. c) Die Entgegennahme von Berichten des Jugendvorstandes. d) Die Entgegennahme von Kassen- und Prüfberichten. e) Die Entlastung des Jugendvorstandes. f) Die Wahl des Jugendvorstandes. g) Die Wahl von mindestens zwei Revisoren. h) Die Wahl der Delegierten zum Kreisverbandsjugendtag. i) Die Änderung und Verabschiedung dieser Jugendordnung. j) Die Genehmigung des Haushaltsplans. k) Die Beschlussfassung über Anträge. 5. Eine außerordentlicher Jugendversammlung muss auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten Mitglieder gem. 5 (1) oder auf Beschluss des Jugendvorstandes oder Ortsverbandsvorstandes einberufen werden. 2/6
3 8 Jugendvorstand 1. Der Jugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG-Jugend Bad Hersfeld. 2. Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern: a. dem Jugendvorsitzenden b. dem Jugendkassierer c. deren Stellvertreter d. ein vom Ortsverbandsvorstand bestimmtes Vorstandsmitglied 3. Der Jugendvorstand ist für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahlperiode endet mit den Neuwahlen. 4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Jugendvorstandes sind - in beratender Funktion die Beauftragten gem Der Jugendvorstand kann Projekte und Arbeitskreise aufgreifen, koordinieren und initiieren. Er ist für die Vorbereitung und Durchführung der Foren zu aktuellen Themen der DLRG-Jugend verantwortlich. 6. Der Jugendvorstand tritt regelmäßig mindestens dreimal jährlich zusammen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Jugendvorstandes oder auf Weisung des Ortsverbandsvorstandes muss eine Sitzung einberufen werden. 7. Die Einladungsfrist für Vorstandssitzungen beträgt eine Woche. Die Einladung erfolgt durch den Jugendvorsitzenden oder dessen Stellvertreter. 8. Der Jugendvorstand führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt. 9. Der Jugendvorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die von Gerichten oder von Finanzämtern aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen. 10. Der Jugendvorstand vertritt die DLRG Bad Hersfeld den Gremien des Stadtjugendringes. 9 Beauftragte Die Organe der DLRG-Jugend können für bestimmte Aufgaben und begrenzte Zeit Beauftragte einsetzen. Diese sind dem einsetzenden Organ berichtspflichtig. Die Beauftragung endet spätestens mit den Neuwahlen des Jugendvorstandes. 10 Fristen und Beschlussfähigkeit der Jugendversammlung (1) Für ordentliche / außerordentliche Jugendversammlungen gilt eine Ladungsfrist von zwei Wochen. (2) Die Einladung erfolgt durch Beschuss des Jugendvorstandes oder Weisung des Ortsverbandsvorstandes und wird durch schriftliche Einladung oder Veröffentlichung in der örtlichen Presse und/oder Aushang in den Schaukästen und/oder auf der Internetseite des Ortsverbandes bekannt gemacht. Die vorläufige Tagesordnung ist beizufügen bzw. bei Zeitungsveröffentlichung ist zu vermerken, wo diese eingesehen werden kann. Die übergeordnete Gliederung ist einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren. (3) Die Versammlung gilt bei ordnungsgemäßer Ladung grundsätzlich beschlussfähig. (4)Anträge zum Jugendversammlung müssen dem Jugendvorsitzenden eine Wochen vor Versammlungsbeginn zugegangen sein. 3/6
4 11 Änderungen Änderungsanträge zur Jugendordnung müssen mit der Einladung zur Jugendversammlung gem. 10 (2) bekannt gemacht werden Änderungen zur Jugendordnung der DLRG Bad Hersfeld können nur von Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes nimmt die neue Jugendordnung auf seiner nächsten Zusammenkunft zur Kenntnis. 14 Auflösung Die Auflösung der DLRG-Jugend Bad Hersfeld kann nur auf einer Jugendversammlung bzw. außerordentlichen Jugendversammlung unter Berücksichtigung von 7, 10 und 15 dieser Jugendordnung beschlossen werden Nach Auflösung oder Aufhebung der DLRG-Jugend Bad Hersfeld oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Sach- und Barvermögen der übergeordneten Gliederung DLRG Ortsverband Bad Hersfeld e.v. zur Verfügung gestellt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 15 Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend ist identisch mit der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Landesverbandes Hessen e.v. 16 Gültigkeit Diese Jugendordnung ist von der Jugendversammlung am in Bad Hersfeld beschlossen worden. Der Ortsverband Bad Hersfeld e.v. hat dieser Fassung auf der Mitgliederversammlung in Bad Hersfeld am zugestimmt. Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Jugendordnung ihre Gültigkeit. Bad Hersfeld, den Jugendvorsitzender Stellv. Jugendvorsitzender Ortsverbandsvorsitzender Stellv. Ortsverbandsvorsitzender Anlage: Leitbild der DLRG-Jugend 4/6
5 Das Leitbild der DLRG-Jugend Dieses Leitbild soll zur Herausbildung und Stärkung der gemeinsamen Verbandsidentität dienen. Es ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Verbandes. Es will für Klarheit und Transparenz sorgen, Entscheidungen erleichtern, die Motivation fördern und die Identifikation mit dem Verband erhöhen. Die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, im folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Als DLRG-Jugend sind wir zugleich integrierter Teil des Gesamtverbandes und in unserer Selbständigkeit öffentlich anerkannter Kinder- und Jugendverband. Wir geben uns eine eigene Ordnung, wählen unsere Gremien unabhängig und verfügen über unsere finanziellen Mittel in eigener Verantwortung. In unserer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlen wir uns den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität, Interkulturalität und Ganzheitlichkeit verpflichtet. Diese Prinzipien bedeuten, dass wir uns für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Intoleranz einsetzen. Wir engagieren uns dafür, dass sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wollen wir mitgestalten. Wir verstehen unseren Verband, die DLRG-Jugend, als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Oberste gleichberechtigte Ziele der DLRG-Jugend sind: Leben zu retten; einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbst bestimmten, selbst bewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten; die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Verbandes zu vertreten; auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen; die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren jeweiligen Lebenswelten. Zur Erfüllung dieser Ziele fördern wir durch kinder- und jugendspezifische Aktivitäten alle Maßnahmen, die Menschen davor bewahren, zu ertrinken; beschäftigen wir uns mit allen Fragen der Wasserrettung; wollen wir in unserer Arbeit und in der Arbeit des Gesamtverbandes Grundsätze und Arbeitsformen verwirklichen, die den Interessen, Bedürfnissen und dem Lebensgefühl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechen; schaffen wir Voraussetzungen für selbst organisierte Freizeitgestaltung; betreiben wir handlungsorientierte und kreative Jugendbildungsarbeit; geben wir Anregungen und machen Angebote im jugendpolitischen, ökologischen, gesundheitsfördernden, sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich; stellen wir das Schwimmen in den Mittelpunkt unserer sportlichen Aktivitäten; orientieren wir uns an den aktuellen fachlichen Standards der Jugendarbeit und verpflichten uns, die verbandliche Jugendarbeit konzeptionell fortzuschreiben; 5/6
6 motivieren und qualifizieren wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, ehrenamtliche Aufgaben und Verantwortung in der DLRG-Jugend zu übernehmen, und schaffen dafür die notwendigen Voraussetzungen; verbessern wir die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement und setzen uns für dessen gesellschaftliche Anerkennung ein; unterstützen wir den Einsatz von hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; arbeiten hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und zwischen allen Verbandsebenen der DLRG-Jugend partnerschaftlich und gleichwertig zusammen; sichern wir die kontinuierliche Weiterbildung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; fördern wir lokale Aktivitäten, regionale Kooperationen und überregionale Zusammenarbeit; entwickeln wir die vorhandenen Strukturen unseres Jugendverbandes weiter; ist eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen der DLRG-Jugend und dem Stammverband unabdingbar; verpflichten wir uns zu Transparenz von Entscheidungsprozessen im innerverbandlichen Alltag; gestalten wir ein Umfeld, in dem sich Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unabhängig von existierenden Rollenzuschreibungen gleichberechtigt entsprechend ihren Bedürfnissen engagieren können; fördern wir die Integration von benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; leben wir eine Kultur der friedlichen Verständigung; setzen wir uns für die Erhaltung unserer ökologischen Lebensgrundlagen ein und entwickeln aktionsbezogene Umweltarbeit; messen und verbessern wir alle Aktivitäten der DLRG-Jugend hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit; sensibilisieren und befähigen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit; suchen wir die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Initiativen. Dieses Leitbild ist vom 15. Bundesjugendtag am 19. Mai 2007 beschlossen worden. 6/6
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