2. Die DLRG-Jugend ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Die DLRG-Jugend ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."

Transkript

1 Jugendordnung der DLRG-Jugend im Ortsverband Bad Hersfeld e.v. in der Fassung vom 02. Januar 2008 Die Jugendordnung der Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Ortsverband Bad Hersfeld e.v. basiert auf 7 der Satzung des Ortsverbandes Bad Hersfeld e.v. und dem "Leitbild der DLRG-Jugend". Die Jugendordnung richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Ortsverband. Die genannten Funktionsbezeichnungen verstehen sich als geschlechtsneutral. Auf die Setzung von "/in" kann daher verzichtet werden. 1 Name, Mitgliedschaft Die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Ortsverband Bad Hersfeld e.v., im folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder des Ortsverbandes bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen - unabhängig vom Alter - gewählten Vertreter. 2 Ziele und Inhalte 1. Die DLRG-Jugend ist eine gemeinnützige, humanitäre Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom "Leitbild der DLRG-Jugend" bestimmt. 2. Die DLRG-Jugend ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Die Mittel der DLRG-Jugend dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Die DLRG-Jugend darf keine Personen durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, und durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. 3 Aufgaben 1. Oberste gleichberechtigte Aufgaben der DLRG-Jugend sind: die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten. die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Ortsverbandes zu vertreten. auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen. kompetenter Partner in wasserspezifischen und ökologischen Fragen zu werden. 2. Parteipolitische, religiöse und militante Inhalte bleiben ausgeschlossen. 3. Die DLRG-Jugend fühlt sich der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des DLRG Ortsverbandes Bad Hersfeld verbunden sowie dem "Leitbild der DLRG-Jugend" verpflichtet. 1/6

2 4 Selbstständigkeit Die Organe der DLRG-Jugend arbeiten selbstständig und verfügen über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung. 5 Wahlrecht (1) In der DLRG-Jugend Bad Hersfeld besitzen Mitglieder des Ortsverbandes im Alter von Jahren das uneingeschränkte aktive Wahlrecht. (2) Das passive Wahlrecht beginnt mit 14 Jahren und ist nicht auf das Höchstalter von 26 Jahren beschränkt. 6 Organe Organe der DLRG-Jugend Bad Hersfeld sind: 1. Jugendversammlung 2. Jugendvorstand Die Organe tagen grundsätzlich verbandsoffen. 7 Jugendversammlung 1. Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der DLRG-Jugend Bad Hersfeld 2. Stimmberechtigte Mitglieder der Jugendversammlung sind alle Mitglieder gem. 5 (1). 3. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. 4. Die Aufgaben der Jugendversammlung sind: a) Die Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Bad Hersfeld. b) Die Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen. c) Die Entgegennahme von Berichten des Jugendvorstandes. d) Die Entgegennahme von Kassen- und Prüfberichten. e) Die Entlastung des Jugendvorstandes. f) Die Wahl des Jugendvorstandes. g) Die Wahl von mindestens zwei Revisoren. h) Die Wahl der Delegierten zum Kreisverbandsjugendtag. i) Die Änderung und Verabschiedung dieser Jugendordnung. j) Die Genehmigung des Haushaltsplans. k) Die Beschlussfassung über Anträge. 5. Eine außerordentlicher Jugendversammlung muss auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten Mitglieder gem. 5 (1) oder auf Beschluss des Jugendvorstandes oder Ortsverbandsvorstandes einberufen werden. 2/6

3 8 Jugendvorstand 1. Der Jugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG-Jugend Bad Hersfeld. 2. Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern: a. dem Jugendvorsitzenden b. dem Jugendkassierer c. deren Stellvertreter d. ein vom Ortsverbandsvorstand bestimmtes Vorstandsmitglied 3. Der Jugendvorstand ist für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahlperiode endet mit den Neuwahlen. 4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Jugendvorstandes sind - in beratender Funktion die Beauftragten gem Der Jugendvorstand kann Projekte und Arbeitskreise aufgreifen, koordinieren und initiieren. Er ist für die Vorbereitung und Durchführung der Foren zu aktuellen Themen der DLRG-Jugend verantwortlich. 6. Der Jugendvorstand tritt regelmäßig mindestens dreimal jährlich zusammen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Jugendvorstandes oder auf Weisung des Ortsverbandsvorstandes muss eine Sitzung einberufen werden. 7. Die Einladungsfrist für Vorstandssitzungen beträgt eine Woche. Die Einladung erfolgt durch den Jugendvorsitzenden oder dessen Stellvertreter. 8. Der Jugendvorstand führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt. 9. Der Jugendvorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die von Gerichten oder von Finanzämtern aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen. 10. Der Jugendvorstand vertritt die DLRG Bad Hersfeld den Gremien des Stadtjugendringes. 9 Beauftragte Die Organe der DLRG-Jugend können für bestimmte Aufgaben und begrenzte Zeit Beauftragte einsetzen. Diese sind dem einsetzenden Organ berichtspflichtig. Die Beauftragung endet spätestens mit den Neuwahlen des Jugendvorstandes. 10 Fristen und Beschlussfähigkeit der Jugendversammlung (1) Für ordentliche / außerordentliche Jugendversammlungen gilt eine Ladungsfrist von zwei Wochen. (2) Die Einladung erfolgt durch Beschuss des Jugendvorstandes oder Weisung des Ortsverbandsvorstandes und wird durch schriftliche Einladung oder Veröffentlichung in der örtlichen Presse und/oder Aushang in den Schaukästen und/oder auf der Internetseite des Ortsverbandes bekannt gemacht. Die vorläufige Tagesordnung ist beizufügen bzw. bei Zeitungsveröffentlichung ist zu vermerken, wo diese eingesehen werden kann. Die übergeordnete Gliederung ist einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren. (3) Die Versammlung gilt bei ordnungsgemäßer Ladung grundsätzlich beschlussfähig. (4)Anträge zum Jugendversammlung müssen dem Jugendvorsitzenden eine Wochen vor Versammlungsbeginn zugegangen sein. 3/6

4 11 Änderungen Änderungsanträge zur Jugendordnung müssen mit der Einladung zur Jugendversammlung gem. 10 (2) bekannt gemacht werden Änderungen zur Jugendordnung der DLRG Bad Hersfeld können nur von Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes nimmt die neue Jugendordnung auf seiner nächsten Zusammenkunft zur Kenntnis. 14 Auflösung Die Auflösung der DLRG-Jugend Bad Hersfeld kann nur auf einer Jugendversammlung bzw. außerordentlichen Jugendversammlung unter Berücksichtigung von 7, 10 und 15 dieser Jugendordnung beschlossen werden Nach Auflösung oder Aufhebung der DLRG-Jugend Bad Hersfeld oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Sach- und Barvermögen der übergeordneten Gliederung DLRG Ortsverband Bad Hersfeld e.v. zur Verfügung gestellt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 15 Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend ist identisch mit der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Landesverbandes Hessen e.v. 16 Gültigkeit Diese Jugendordnung ist von der Jugendversammlung am in Bad Hersfeld beschlossen worden. Der Ortsverband Bad Hersfeld e.v. hat dieser Fassung auf der Mitgliederversammlung in Bad Hersfeld am zugestimmt. Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Jugendordnung ihre Gültigkeit. Bad Hersfeld, den Jugendvorsitzender Stellv. Jugendvorsitzender Ortsverbandsvorsitzender Stellv. Ortsverbandsvorsitzender Anlage: Leitbild der DLRG-Jugend 4/6

5 Das Leitbild der DLRG-Jugend Dieses Leitbild soll zur Herausbildung und Stärkung der gemeinsamen Verbandsidentität dienen. Es ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Verbandes. Es will für Klarheit und Transparenz sorgen, Entscheidungen erleichtern, die Motivation fördern und die Identifikation mit dem Verband erhöhen. Die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, im folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Als DLRG-Jugend sind wir zugleich integrierter Teil des Gesamtverbandes und in unserer Selbständigkeit öffentlich anerkannter Kinder- und Jugendverband. Wir geben uns eine eigene Ordnung, wählen unsere Gremien unabhängig und verfügen über unsere finanziellen Mittel in eigener Verantwortung. In unserer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlen wir uns den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität, Interkulturalität und Ganzheitlichkeit verpflichtet. Diese Prinzipien bedeuten, dass wir uns für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Intoleranz einsetzen. Wir engagieren uns dafür, dass sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wollen wir mitgestalten. Wir verstehen unseren Verband, die DLRG-Jugend, als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Oberste gleichberechtigte Ziele der DLRG-Jugend sind: Leben zu retten; einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbst bestimmten, selbst bewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten; die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Verbandes zu vertreten; auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen; die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren jeweiligen Lebenswelten. Zur Erfüllung dieser Ziele fördern wir durch kinder- und jugendspezifische Aktivitäten alle Maßnahmen, die Menschen davor bewahren, zu ertrinken; beschäftigen wir uns mit allen Fragen der Wasserrettung; wollen wir in unserer Arbeit und in der Arbeit des Gesamtverbandes Grundsätze und Arbeitsformen verwirklichen, die den Interessen, Bedürfnissen und dem Lebensgefühl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechen; schaffen wir Voraussetzungen für selbst organisierte Freizeitgestaltung; betreiben wir handlungsorientierte und kreative Jugendbildungsarbeit; geben wir Anregungen und machen Angebote im jugendpolitischen, ökologischen, gesundheitsfördernden, sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich; stellen wir das Schwimmen in den Mittelpunkt unserer sportlichen Aktivitäten; orientieren wir uns an den aktuellen fachlichen Standards der Jugendarbeit und verpflichten uns, die verbandliche Jugendarbeit konzeptionell fortzuschreiben; 5/6

6 motivieren und qualifizieren wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, ehrenamtliche Aufgaben und Verantwortung in der DLRG-Jugend zu übernehmen, und schaffen dafür die notwendigen Voraussetzungen; verbessern wir die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement und setzen uns für dessen gesellschaftliche Anerkennung ein; unterstützen wir den Einsatz von hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; arbeiten hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und zwischen allen Verbandsebenen der DLRG-Jugend partnerschaftlich und gleichwertig zusammen; sichern wir die kontinuierliche Weiterbildung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; fördern wir lokale Aktivitäten, regionale Kooperationen und überregionale Zusammenarbeit; entwickeln wir die vorhandenen Strukturen unseres Jugendverbandes weiter; ist eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen der DLRG-Jugend und dem Stammverband unabdingbar; verpflichten wir uns zu Transparenz von Entscheidungsprozessen im innerverbandlichen Alltag; gestalten wir ein Umfeld, in dem sich Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unabhängig von existierenden Rollenzuschreibungen gleichberechtigt entsprechend ihren Bedürfnissen engagieren können; fördern wir die Integration von benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; leben wir eine Kultur der friedlichen Verständigung; setzen wir uns für die Erhaltung unserer ökologischen Lebensgrundlagen ein und entwickeln aktionsbezogene Umweltarbeit; messen und verbessern wir alle Aktivitäten der DLRG-Jugend hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit; sensibilisieren und befähigen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit; suchen wir die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Initiativen. Dieses Leitbild ist vom 15. Bundesjugendtag am 19. Mai 2007 beschlossen worden. 6/6

Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Heringen e.v. Ortsgruppenjugendordnung

Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Heringen e.v. Ortsgruppenjugendordnung Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Heringen e.v. Ortsgruppenjugendordnung Die Ortsgruppenjugendordnung der Jugend der Deutschen-Lebens-Rettungsgesellschaft Ortsgruppe Heringen e.v. basiert auf 7 der Satzung

Mehr

Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen

Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen Präambel Die Jugend der DEUTSCHE LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT Landesverband Niedersachsen e. V., im folgenden DLRG-Jugend genannt, hat sich zur Aufgabe gesetzt,

Mehr

Bezirksjugendordnung (BezJO) der DLRG-Jugend Dill im Bezirk Dill e.v.

Bezirksjugendordnung (BezJO) der DLRG-Jugend Dill im Bezirk Dill e.v. Bezirksjugendordnung (BezJO) der DLRG-Jugend Dill im Bezirk Dill e.v. in der Fassung vom 22.03.2013 Die Bezirksjugendordnung der DLRG-Jugend Dill basiert auf 7 der Satzung der DLRG Bezirk Dill e.v., der

Mehr

Landesjugendordnung (LJO) der DLRG-Jugend Hessen im Landesverband Hessen e. V.

Landesjugendordnung (LJO) der DLRG-Jugend Hessen im Landesverband Hessen e. V. Landesjugendordnung (LJO) der DLRG-Jugend Hessen im Landesverband Hessen e. V. in der Fassung vom 09. Mai 2009 Die Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Hessen basiert auf 7 der Satzung der DLRG Landesverband

Mehr

DLRG-Jugend Eckernförde e.v. Jugendordnung. I. Grundsätze

DLRG-Jugend Eckernförde e.v. Jugendordnung. I. Grundsätze Diese ist der Übersicht halber in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer. I. Grundsätze 1 Name, Mitglieder Die DLRG-Jugend der DLRG

Mehr

D L R G Jugendordnung 1 Eutin e.v. Stand: 01/2008. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eutin e.v. DLRG Eutin e.v.

D L R G Jugendordnung 1 Eutin e.v. Stand: 01/2008. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eutin e.v. DLRG Eutin e.v. D L R G Jugendordnung 1 Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eutin e.v. DLRG Eutin e.v. I Grundsätze 1.Name, Mitgliedschaft 2.Wahlrecht 3.Eigenständigkeit 4.Aufgaben und Ziele II Organe

Mehr

Jugendordnung DLRG Bad Schwartau e.v.

Jugendordnung DLRG Bad Schwartau e.v. DLRG-Jugend Schleswig-Holstein Jugendordnung DLRG Bad Schwartau e.v. Landesverband Schleswig-Holstein Stand 2014 1 S e i t e Übersicht I. Grundsätze Seite 2 1 (Name, Mitglieder) 2 (Wahlrecht) 3 (Eigenständigkeit)

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Bargteheide e.v. Jugendordnung

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Bargteheide e.v. Jugendordnung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Bargteheide e.v. I. Grundsätze 1 Name, Mitglieder 2 Wahlrecht 3 Eigenständigkeit 4 Aufgaben, Ziele II. Organe 5 Organe der DLRG-Jugend

Mehr

Jugendordnung der DLRG- Bezirksjugend Mannheim

Jugendordnung der DLRG- Bezirksjugend Mannheim Jugendordnung der DLRG- Bezirksjugend Mannheim Diese Jugendordnung ist zugunsten der Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen

Mehr

Jugendordnung. der DLRG Kiel e.v. I. Grundsätze. 1 Name, Mitgliedschaft

Jugendordnung. der DLRG Kiel e.v. I. Grundsätze. 1 Name, Mitgliedschaft Jugendordnung der DLRG Kiel e.v. I. Grundsätze 1 Name, Mitgliedschaft Die DLRG-Jugend der DLRG Kiel e. V., im Folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder der DLRG Kiel e. V. bis einschließlich

Mehr

Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Landesverband Brandenburg e.v.

Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Landesverband Brandenburg e.v. Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Landesverband Brandenburg e.v. Stand: 01.04.2006 Inhaltsverzeichnis 1 DLRG-Jugend... 3 2 Mitgliedschaft... 3 3 Ziele, Aufgaben und Inhalte der DLRG-Jugend... 3 4 Organe...

Mehr

Jugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v.

Jugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v. Jugendordnung DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v. Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.

Mehr

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Traunstein-Siegsdorf e.v.

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Traunstein-Siegsdorf e.v. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Traunstein-Siegsdorf e.v. Die Ortsverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im 6 der Satzung der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft

Mehr

Satzung. 2 Zweck des Vereins

Satzung. 2 Zweck des Vereins Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 23.11.1999 in Malsch gegründete Verein führt den Namen TC Malsch 2000" (2) Der Sitz des Vereins ist in 69254 Malsch (3) Er ist in das Vereinsregister beim

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend Berlin LANDESJUGENDORDNUNG.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend Berlin LANDESJUGENDORDNUNG. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend Berlin LANDESJUGENDORDNUNG Impressum Herausgeber: Redaktion: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Landesverband

Mehr

Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte

Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte Die Ortsverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im 10 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Ortsverband München-Mitte e.v. 1 Name/Mitgliedschaft

Mehr

DLRG Jugend Westfalen - Landesjugendordnung

DLRG Jugend Westfalen - Landesjugendordnung Präambel Die Landesjugendordnung (nachfolgend LJO) basiert auf 11 der Satzung des Landesverbandes Westfalen e.v. (nachfolgend LV-Westfalen) der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (nachfolgend DLRG).

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock

Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock Stand: 24.09.2013 1 Name, Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitgliedschaft 4 Organe 5 Die Mitgliederversammlung 6 Der Vorstand 7 Beschlussfähigkeit 8

Mehr

Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

Satzung Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. (WOLF) Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend LANDESJUGENDORDNUNG -1-

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend LANDESJUGENDORDNUNG -1- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Berlin e.v. Leitbild der DLRG-Jugend LANDESJUGENDORDNUNG -1- Impressum Herausgeber: DLRG-Jugend LV Berlin e.v. Am Pichelssee 13595 Berlin 20-21 Redaktion:

Mehr

Jugendordnung der DLRG Landesverband Baden e.v. (LJO) 1 Name, Mitgliedschaft

Jugendordnung der DLRG Landesverband Baden e.v. (LJO) 1 Name, Mitgliedschaft Landesjugendordnung Jugendordnung der DLRG Landesverband Baden e.v. (LJO) I. Grundsätze 1 Name, Mitgliedschaft Die DLRG-Jugend im Landesverband Baden e.v., im folgenden DLRG-Jugend genannt, ist die sich

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung 1 Name, Sitz 2 Rechtsform 3 Zweck 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Organe 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9 Beauftragte 10 Auflösung

Satzung 1 Name, Sitz 2 Rechtsform 3 Zweck 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Organe 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9 Beauftragte 10 Auflösung Riedler e.v. Verein zur Förderung von Rock/Metal Musik Satzung 1 Name, Sitz 2 Rechtsform 3 Zweck 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Organe 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9 Beauftragte 10 Auflösung 1 Name,

Mehr

Satzung. Akademie Ehrenamt e. V.

Satzung. Akademie Ehrenamt e. V. Satzung Akademie Ehrenamt e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck, Ziele und Aufgaben 3 Verwendung der Mittel 4 Begünstigung 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliedsbeitrag

Mehr

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012 RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...

Mehr

3 Vereine und Orchester

3 Vereine und Orchester Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung Für den Ortsverband "FREIE WÄHLER Pilsting e.v." (FW)

Satzung Für den Ortsverband FREIE WÄHLER Pilsting e.v. (FW) Satzung Für den Ortsverband "FREIE WÄHLER Pilsting e.v." (FW) 1 Name und Sitz: 1) Der Verein führt den Namen FREIE WÄHLER Pilsting e.v. Der Verein FREIE WÄHLER Pilsting e. V., mit Sitz in Pilsting, dessen

Mehr

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v. Satzung des gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein für Bogensport und Freizeit in Südbaden e. V.. 2. Der Sitz

Mehr

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung

Mehr

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V.

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V. Präambel Die Jugend der Ortsgruppe Havixbeck e. V. ist in ihrer Selbständigkeit

Mehr

Ortsgruppenjugendordnung DLRG Ortsgruppe Frechen e. V.

Ortsgruppenjugendordnung DLRG Ortsgruppe Frechen e. V. Ortsgruppenjugendordnung DLRG Ortsgruppe Frechen e. V. Ortsgruppenjugendordnung DLRG Ortsgruppe Frechen e.v. Seite 2 Stand: 10. September 2008 1. Auflage Ortsgruppenjugendordnung DLRG Ortsgruppe Frechen

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

1.2. Der Verein ist beim Amtsgericht Düsseldorf im VR eingetragen.

1.2. Der Verein ist beim Amtsgericht Düsseldorf im VR eingetragen. Satzung 1. Name und Sitz 1.1. Der Verein der Freunde und Förderer der Peter Härtling Schule e.v. mit Sitz in 40764 Langenfeld, Gieslenberger Straße 51-53 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Vereinssatzung Stand Oktober 2011

Vereinssatzung Stand Oktober 2011 Vereinssatzung Stand Oktober 2011 Satzung 1 Name und Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitglieder 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9

Mehr

VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales

VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite

Mehr

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V 02. April 2014 SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V Präambel Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen weiter steigen wird. Damit sind Veränderungen in der Gesellschaft

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v. Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,

Mehr

des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf

des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung

Mehr

Bundesjugendordnung der DLRG-Jugend

Bundesjugendordnung der DLRG-Jugend Bundesjugendordnung der DLRG-Jugend Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Die Bundesjugendordnung der DLRG-Jugend basiert auf dem 6 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) und

Mehr

S A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.

S A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins

Mehr

Satzung der Pfarr-Jugend-Gemeinschaft Köln e.v

Satzung der Pfarr-Jugend-Gemeinschaft Köln e.v Satzung der Pfarr-Jugend-Gemeinschaft Köln e.v 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Pfarr-Jugend-Gemeinschaft (PJG). 1.2 Er hat seinen Hauptsitz in Köln (Porz-Zündorf) 1.3 Der Verein

Mehr

S A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins

S A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg Satzung Stand 04.03.2010 Eine Publikation des Kreisfeuerwehrverbandes Hersfeld-Rotenburg 1 Name, Sitz und Zweck 1.1

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005 Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße

Mehr

Jugendordnung. der Jugendabteilung des Vereins. Fußballclub Berrenrath 2015 e.v. 1 Name, Mitgliedschaft und Zweck. 2 Aufgaben und Zuständigkeit

Jugendordnung. der Jugendabteilung des Vereins. Fußballclub Berrenrath 2015 e.v. 1 Name, Mitgliedschaft und Zweck. 2 Aufgaben und Zuständigkeit Jugendordnung Stand: 09.04.2017 der Jugendabteilung des Vereins Fußballclub Berrenrath 2015 e.v. 1 Name, Mitgliedschaft und Zweck (1) Mitglieder der Jugendabteilung des FC Berrenrath 2015 e.v. sind alle

Mehr

Satzung. Satzung LAG /7. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e. V.

Satzung. Satzung LAG /7. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e. V. Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e. V. (LAG WfbM Berlin) in der Fassung vom 23. Juni 2017 1/7 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr und Gemeinnützigkeit 1.1 Der

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung. des. Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v.

Satzung. des. Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v. Satzung des Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v. 1 Die Vereinigung trägt den Namen Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.v.. Sie ist als Verein ins Vereinsregister eingetragen. Sie verfolgt

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung

Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Ziele des Vereins 3 Mittelverwendung 4 Mitgliedschaft 5 Organe 6 Mitgliederversammlung 7

Mehr

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden

Mehr

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Muster-Satzung für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Der Dekanatsverband der Caritas-Konferenzen ist ein katholischer Verband freiwillig sozial-caritativ engagierter,

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

,,Jugendbegegnungsstätte

,,Jugendbegegnungsstätte Satzung des Trägervereins,,Jugendbegegnungsstätte Freiburg St. Georgen e.v. Bozener Straße 18, 79111 Freiburg i. Br. Tel.: 0761 46331 Fax: 0761 4882728 E-Mail: info@juks-st-georgen.de Alle Funktionsbezeichnungen

Mehr

Satzung des TSV 1883 Untergrombach

Satzung des TSV 1883 Untergrombach Satzung des TSV 1883 Untergrombach 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein (TSV) 1883 e. V. Untergrombach. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bruchsal, Stadtteil Untergrombach.

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v.

SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. Präambel Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, das Waldschwimmbad Calden zu erhalten und die Gemeinde Calden in ihrer Arbeit, das Waldschwimmbad

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben

SATZUNG. des Vereins Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben SATZUNG des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen "Kriminologische Initiative Hamburg - Verein zur Förderung kriminologischer Aus- und Weiterbildung - ".

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V.

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein am Gymnasium Löhne e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Löhne. 3. Der Verein wurde

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Bullmannaue 11, 45327 Essen Tel. 0201-8303818 Fax. 0201 8303830 Konto: Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) 30302491 1 Der

Mehr

Naturkindergarten Diethardt e.v.

Naturkindergarten Diethardt e.v. III. Satzung, geändert am 22.03.2013, Vollversammlung, siehe Protokoll: 7 (1 & 8) Naturkindergarten Diethardt e.v. 1 Name und Sitz ( 1 ) Der Verein hat den Namen Naturkindergarten Diethardt mit dem Zusatz

Mehr

S A T Z U N G der Senioren-Initiative Nürnberg e.v.

S A T Z U N G der Senioren-Initiative Nürnberg e.v. S A T Z U N G der Senioren-Initiative Nürnberg e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Senioren-Initiative Nürnberg e.v. (nachstehend SIN genannt). Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).

Mehr

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V. S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)

Mehr

SATZUNG Stand:

SATZUNG Stand: Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Stand: 6.4.2013 Hohenzollernring 52, 50672 Köln Telefon: (49) 221. 716121-20 Telefax: (49) 221. 716121-10 Konto: Sparkasse

Mehr

David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen. Satzung

David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen. Satzung David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen Satzung I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen

Mehr

Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom )

Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom ) 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Nachhaltiges Wohnen in Krefeld e. V. Sitz des Vereins ist Krefeld. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v.

Satzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v. Satzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der eingetragene Verein trägt den Namen Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste (nachfolgend QSD genannt). Sitz des Vereins

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit 3 Mitglieder 4 Organe des Vereins 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Mitgliedsbeiträge 8 Haftungsausschluss 9 Satzungsänderung,

Mehr

Satzung des Vereins Gender Bildung Bremen. Verein für Diversität in Bildung und Wissenschaft e.v.

Satzung des Vereins Gender Bildung Bremen. Verein für Diversität in Bildung und Wissenschaft e.v. Satzung des Vereins Gender Bildung Bremen. Verein für Diversität in Bildung und Wissenschaft e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Gender Bildung Bremen. Verein für

Mehr

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KULTURMÜHLE RECHBERGHAUSEN. Der Sitz ist in Rechberghausen. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977 KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache e. V. 1977 KG Bergheimer Torwache e.v.1977 Jugendordnung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Jugend ist eine Abteilung innerhalb der KG. Das Geschäftsjahr der Jugend

Mehr

Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche

Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Satzung Fachverband Altenarbeit SaFvbALT 313 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Vom 30.

Mehr

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende

Mehr

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt dann den Namen Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.. Der Verein hat

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

Satzung des Vereins "Leben in Hitdorf

Satzung des Vereins Leben in Hitdorf Satzung des Vereins "Leben in Hitdorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Leben in Hitdorf und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen. 2. Sitz des Vereins

Mehr

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte

Mehr

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine 1 Name und Sitz, Eintragung im Handelsregister 1. Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft Kemnater Vereine" bzw. abgekürzt AKV. 2. Der Sitz

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins

1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Vereins: 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Sisi Pamoja -Gemeinsam mit Pemba Island- Er hat seinen Sitz in 19288 Leussow, Feldstraße 3. Der Verein ist im Vereinsregister

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Cheer Sensation Cottbus. Mit der Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Zusatz e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Cottbus. (3)

Mehr