Die Anfertigung von Praxisberichten in Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH)

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1 Die Anfertigung von Praxisberichten in Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH) Anforderungskatalog und Leitfaden

2 1. Vorbemerkungen Praktika haben die Aufgabe, das handlungsorientierte Studium durch berufspraktische Aufgabenstellungen zu ergänzen. Sie sollen die Befähigung vermitteln, unterschiedliche wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden in unmittelbarem Bezug in vielen betriebswirtschaftlichen Funktionen anzuwenden. Mit der Anfertigung des Praktikumsbereichtes sollen die Studierenden dokumentieren, dass sie zum einen die geforderten praktischen Studieninhalte absolviert haben und zum anderen in der Lage sind, das in der Theorie Gelernte in der praktischen Anwendung zu reflektieren. Für die Anfertigung eines Praxisberichtes wird empfohlen, die folgenden Regeln zu beachten. Die nachfolgenden Hinweise sind jedoch nicht vollständig, sie bilden daher vielmehr eine Auswahl derjenigen Formerfordernisse, deren Nichtbeachtung besonders häufig und schwerwiegend ist. Es wird empfohlen, sich vor Anfertigung des Praxisberichtes erneut mit den Unterlagen des Moduls Studiertechniken und Propädeutik auseinanderzusetzen bzw. sich mit einschlägiger Literatur (siehe Literaturempfehlungen) vertraut zu machen. Praxisberichte sind selbständige Einzelleistungen. 2. Umfang und Inhalt Der Umfang des reinen Textteils (ohne Deckblatt, Gliederung, eventuelle Verzeichnisse, Quellenangaben, Eidesstattliche Erklärung, Anlagen etc.) beträgt max. 10 Seiten. Die Verwendung von Abbildungen und Tabellen zur Übersichtlichkeit ist zwar erwünscht, dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass 10 Seiten Abbildungen nicht zielführend sind. Der Praxisbericht soll als thematisch fokussierte wissenschaftliche Arbeit verfasst werden. Dies bedeutet, dass für ein frei gewähltes Thema, Aufgabe, Problem, Tätigkeit etc. aus dem Praktikum ein Theorie-Praxis-Bezug hergestellt werden soll. Dabei geht es in erster Linie jedoch nicht um die ausschließliche Beschreibung jener Aufgaben, Tätigkeiten etc., sondern um die Reflektion und Auseinandersetzung mit diesen anhand einschlägiger betriebswirtschaftlicher Literatur. Grundsätzlich sollte der Praxisbericht aus drei Teilen bestehen, die entsprechend vom Umfang zu gewichten sind:

3 1. Darstellung der Unternehmenstätigkeit (ca. ¼ des Umfanges, 2-3 Seiten) (Unternehmensbeschreibung in Form von Arbeitsschwerpunkt, Organisationsstruktur, Unternehmensgröße, Standorte usw.) 2. Darstellung der praktischen Tätigkeit (ca. ½ des Umfanges, 3-5 Seiten) (Darstellung des Einsatzbereiches, der Arbeitsschwerpunkte, Abteilung, Stellung der Abteilung im Unternehmen, der bearbeiteten Aufgabe(n) in logischer Gliederung (z.b. Beschreibung, Einarbeitung, Problemanalyse etc.) 3. Auswertung/persönliche Einschätzung (ca. ¼ des Umfanges, 2-3 Seiten) (Anwendung von Wissen aus den Lehrveranstaltungen und einschlägiger betriebswirtschaftlicher Literatur; Dokumentation der Umsetzbarkeit dieses Wissens; Aufzeigen von Problemen bei der praktischen Tätigkeit; Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, möglichen Handlungsoptionen) Um eine entsprechende Ausarbeitung des letzten, anwendungsorientierten, Teils des Praxisberichtes zu gewährleisten, wird empfohlen betriebswirtschaftliche Literatur bereits in den Teilen 1 und 2 einfließen zu lassen. Stellen sie zum Beispiel bei der Beschreibung des Praxisunternehmens den Bezug zu aus der Literatur bekannten Organisationsformen her oder ordnen sie ihre Tätigkeit im Praxisunternehmen in betriebliche Prozesse, Funktionen etc. ein. Eine entsprechende Literaturarbeit hilft ihnen maßgeblich im letzten Teil des Praxisberichtes Lösungen, Verbesserungen oder mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen. 3. Formale Gestaltung des Praxisberichtes Die Anfertigung des Praxisberichtes soll einem einheitlichen Aufbau folgen. Dieser soll verhindern, dass wesentliche Bestandteile des Praxisberichtes vergessen oder falsch verstanden werden. Die Praxisberichte sind ungebunden, im Klemm- oder Schnellhefter abzugeben. Der Umfang des Praxisbereichtes (Textteil) soll, wenn keine expliziten Vereinbarungen getroffen worden sind 10 Seiten nicht überschreiten. Die Praxisberichte sind auf DIN A4 Papier, einseitig beschrieben abzugeben. Der Verwendung von Umweltpapier steht nichts im Wege, sofern die Lesbarkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Für die Seitenränder gelten folgende Vorgaben: links/rechts: ca. 2,5 3,0 cm /2,0-2,5 cm und oben/unten: ca. 2,5 cm/2,0 cm.

4 Als Schriftart/-größe sind Arial 11 Punkt (pt) oder Times New Roman 12 pt zu wählen. Für Fußnoten ist die Schriftgröße 10 Punkt zu verwenden. Der Textteil ist 1,5-zeilig zu schreiben, wobei Blocksatzschreibweise anzuwenden ist. Größere Lücken sollten durch eine entsprechende (automatische) Silbentrennung vermieden werden. Hervorhebungen im Text können durch kursive oder fette Formatierung vorgenommen werden, wobei letztere Form eher zurückhaltend eingesetzt werden sollte (z. B. für sehr wichtige Hervorhebungen). Zu vermeiden sind Unterstreichungen (veraltet) sowie die gleichzeitige Verwendung von kursiver und fetter Formatierung. Die Seitennummerierung (arabische Ziffern) soll mit dem Textteil beginnen. Der Aufbau des Praxisberichtes sollte wie folgt vorgenommen werden Titelblatt (siehe Anlage 1) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis (ggf.) Abbildungsverzeichnis (ggf.) Tabellenverzeichnis (ggf.) Symbolverzeichnis (ggf.) Textteil Anhang (ggf.) Literaturverzeichnis Eidesstattliche Erklärung (siehe Anlage 2) Bei der Verfassung des Textteiles des Praxisberichtes ist darauf zu achten, dass jegliche Texte, Abbildungen etc., die wörtlich oder sinngemäß aus der Arbeit anderer Autoren (Bücher, Zeitungsartikel, Unternehmensbroschüren, Internetseiten etc.) übernommen wurden, zwingend als Zitat kenntlich gemacht werden müssen. Mittels einwandfreien Zitaten dokumentieren sie ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten. Entsprechende Verstöße, Plagiate, führen zum Nicht-Bestehen des Praxisberichtes. Entsprechende Details, den Aufbau und die Zitierweise betreffend, sind den Literaturempfehlungen zu entnehmen und werden an dieser Stelle bewusst nicht dargestellt, da die Auseinandersetzung mit der Methodik der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten einen integralen Bestandteil der Anfertigung des Praxisberichtes darstellt. Zur generellen Orientierung findet sich in Anlage 3 ein Überblick der maßgeblich in die Bewertung einfließenden Kriterien.

5 4. Literaturempfehlungen Nachfolgend eine kleine Auswahl zahlreicher Quellen zum wissenschaftlichen Arbeiten. Hagenloch, Th. (2009): Leitfaden zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, URL: [ ] (PW erforderlich) Franck, N. (2009): Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens: Eine praktische Anleitung, Stuttgart Karmasin, M.; Ribing, R. (2009): Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten: Ein Leitfaden für Seminararbeiten, Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen, Stuttgart Theisen, M.R. (2008): Wissenschaftliches Arbeiten: Technik - Methodik - Form, München Brink, A. (2007): Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten: Ein prozessorientierter Leitfaden zur Erstellung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten in acht Lerneinheiten, München Disterer, G. (2009): Studienarbeiten schreiben: Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten in den Wirtschaftswissenschaften, Berlin

6 Anlage 1: Deckblatt Praxisbericht Von: Matrikel-Nr.: Kenn.-Nr.: Max Muster XXXXX XXXXX Praxiszeitraum: XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX Praxisunternehmen: Muster AG Anschrift: Musterstrasse Musterort Abgabedatum: XX.XX.XXXX

7 Anlage 2: Eidesstattliche Erklärung Eidesstattliche Erklärung Hiermit versichere ich, dass ich den Praxisbericht selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war. Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers

8 Anlage 3: Grundlegende Bewertungskriterien Strukturierung Verständliche und aussagekräftige Gliederung Erkennbarkeit einer logischen Gedankenführung Klare und eindeutige Formulierungen Richtige und vollständige Erfassung des Themas Praxisrelevanz Themenbearbeitung Sachgerechte Definitionen bei erforderlichen Begriffsabgrenzungen Logik der jeweiligen Gedankenführung Ableitung der Aussagen und Erkenntnisse aus Zusammenhang Diskussion von unterschiedlichen Meinungen Fundierte Erarbeitung der Lösungsansätze aus der Wissenschaft, der Praxis und auch eigener Vorschläge Aufzeigen von bestehenden und verbleibenden Problemlösungslücken Vorliegen einer kritischen Distanz zu den in der Literatur und Praxis vorgefundenen Meinungen und Verfahren Hinreichende und kritische Hinterfragung der verschiedenen Ansichten und Methoden Betriebswirtschaftlich korrekte Aussagen. Wissenschaftlichkeit der Sprache Verbesserung der Aussagekraft des Praxisberichtes durch qualitativ ansprechende grafische Ergänzungen und tabellarische Übersichten Literaturbasis und Literaturauswertung Verarbeitung nach Quantität und Qualität Verwendung von wissenschaftlicher Literatur Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Standes durch Einbezug von Artikeln in Fachzeitschriften

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