Korruptionsprävention
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- Peter Zimmermann
- vor 9 Jahren
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1 Leitlinien zu Personalfragen Juni 2009 intranet.infopers.admin.ch InfoPers Fokus Korruptionsprävention
2 Hinschauen statt Wegschauen Korruption in der Bundesverwaltung? Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den niedrigsten Korruptionsraten im öffentlichen Sektor. Das ist aber kein Grund, Korruption nicht zu thematisieren. Korruptes Verhalten lässt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Staat und Verwaltung rasch schwinden. Durch eine breite Sensibilisierung und Thematisierung können Korruption und Ansätze zu Korruption besser erkannt und bekämpft werden. Korruption ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Das vorliegende Faltblatt zeigt Ihnen, auf welche Bereiche Sie in Ihrem Berufsalltag speziell achten müssen. Grundsätze Eine Organisation ist immer so integer oder so korrupt wie die Menschen, die in ihr arbeiten. Korruption bedeutet, eine (berufliche) Vertrauens- oder Machtposition zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil nahe stehender Personen zu missbrauchen. Korruption ist strafbar. Wie verhalte ich mich richtig? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung handeln glaubwürdig und integer. Sie üben keine (Erwerbs-)Tätigkeit aus, die zu ihren Aufgaben in der Bundesverwaltung in Konflikt steht. Sie nutzen ihre berufliche Stellung nicht für private Zwecke aus. (Vgl. «Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung» vom 19. April 2000, zu finden unter: intranet.infopers.admin.ch/ publikationen) 2
3 Geschenke und andere Vorteile Mitarbeitende der Bundesverwaltung dürfen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses keine Geschenke annehmen. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um geringfügige, sozial übliche Vorteile handelt. Grundsätzlich verboten sind Geschenke und andere Vorteile im Gesamtbetrag von mehreren hundert Franken. Ihre Verwaltungseinheit kann die Geschenkannahme näher regeln oder gänzlich untersagen. Erkundigen Sie sich! Folgende Fragen helfen Ihnen beim Entscheid, ob Sie ein Geschenk annehmen dürfen oder nicht: Wie ist die Annahme von Geschenken in meiner Verwaltungseinheit geregelt? Warum wird mir das Geschenk angeboten? Steht das Geschenk im Zusammenhang mit meiner Arbeit? Könnte das Geschenk meine Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit beeinflussen? Wie gross ist der Wert des Geschenks? Wollen Sie auf der sicheren Seite stehen? Dann melden Sie alle Geschenke oder anderen Vorteile ohne Verzug Ihrer/m direkten Vorgesetzten.
4 Ausstandspflicht Sind Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in der Bundesverwaltung an Verfahren beteiligt, in welchen Sie Entscheidkompetenzen besitzen? Dann müssen Sie dabei infolge Befangenheit in den Ausstand treten, wenn Sie in der Sache ein persönliches Interesse haben, eine besondere Beziehung zu einer am Fall beteiligten Partei haben (z. B. Verwandtschaft, Freundschaft, Feindschaft, Abhängigkeitsverhältnis) oder aus anderen Gründen in der Sache befangen sein könnten. Die Ausstandspflicht geht sehr weit und greift bereits beim Anschein der Befangenheit. Klären Sie deshalb auch dann ab, ob Sie in den Ausstand treten sollten, wenn Sie von einer Partei, deren Dossier Sie bearbeiten oder bearbeitet haben, ein Stellenangebot erhalten oder wenn eine Partei von ehemaligen Mitgliedern Ihrer Verwaltungseinheit vertreten wird. Nebenbeschäftigungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung dürfen neben ihrer Tätigkeit beim Bund eine Nebenbeschäftigung ausüben. Diese darf jedoch nicht die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis mit dem Bund beeinträchtigen oder in Konflikt stehen mit den dienstlichen Interessen. Könnte einer der beiden Punkte zutreffen, muss die Nebenbeschäftigung durch den Arbeitgeber bewilligt werden. Zur Vermeidung von Grauzonen wird empfohlen, sämtliche Nebenbeschäftigungen mit der/m direkten Vorgesetzten zu besprechen.
5 Hier finden Sie Rat Die vorstehenden Ausführungen helfen Ihnen, kritische Situationen zu erkennen und richtig zu reagieren. Sind Sie noch unsicher, ob Sie ein Geschenk annehmen dürfen, in den Ausstand treten sollten, oder ob Ihre Nebenbeschäftigung bewilligungspflichtig ist, dann wenden Sie sich an Ihre direkte Vorgesetzte bzw. Ihren direkten Vorgesetzen oder an die zuständige Stelle in Ihrer Verwaltungseinheit. Bitte beachten Sie allfällige einschlägige Bestimmungen Ihrer Verwaltungseinheit.
6 Haben Sie einen Verdacht? Schauen Sie hin statt weg und melden Sie einen möglichen Verdacht Ihrer/Ihrem Vorgesetzten oder der Eidg. Finanzkontrolle EFK: Tel Fax Die Eidg. Finanzkontrolle leitet die angezeigten Massnahmen ein. Ihre Anonymität ist in jedem Fall gewährleistet. Mehr Informationen und sämtliche Unterlagen zum Thema finden Sie unter: intranet.infopers.admin.ch/publikationen Herausgeber: Eidgenössisches Personalamt EPA Eigerstrasse 71, CH-3003 Bern Vertrieb: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Intranet: Artikel-Nr.: d / f / i
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