S T A T U T E N. u n d S C H I E S S R E G L E M E N T

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1 Muzzle Loaders Associations International Committee S T A T U T E N u n d S C H I E S S R E G L E M E N T Schweizerische, vollständige und wahrheitsgetreue Übersetzung der englischen Ausgabe, Stand August 2006 Änderungen sind rot markiert, bei neuen Kapiteln und Anhängen nur deren Titel VSV, Verband Schweizerischer Vorderladerschützen

2 Übersetzt aus dem Englischen durch Durchgesehen von: Teil Kugel-Disziplinen Teil Tontauben Teil Langdistanz : Ulrich Bretscher, Uznach : Roland Brägger, Hallwil : Alfred Lack, Oftringen : Alois Eggenschwiler, Matzendorf Alle Rechte an dieser deutschen Übersetzung sind bei: Ulrich Bretscher, 8730 Uznach Uznach, den 31. Dezember 2006

3 - 1 - INHALTSVERZEICHNIS 100 MLAIC, Statuten und Gliederung 200 Welt- und Zonen-Meisterschaften 300 Reglement für die Kugeldisziplinen 400 Reglement für das Tontauben-Schiessen 500 Sicherheitsvorschriften 600 Wettkämpfe, Bezeichnungen und Ursprung 700 Geschichte des MLAIC 800 Komitee-Mitglieder + Delegierte 900 Weltrekorde A N H A N G: 1. Anordnung eines Tontaubenschiessplatzes 1 A Abmessungen eines Tontauben-Schiesstands 2. Historische Schiesswettbewerbe 3. MLAIC- genehmigte Schiessanlässe 4. Regeln und Wettkampfbedingungen für Langdistanzschiessen 5. MLAIC - Stellenbeschreibungen 6. Spezifikationen für Japanische Replika Tanzutsu- Pistolen 7. Jugend - Wettschiessen

4 MLAIC - STATUTEN 110 Der Name der Organisation ist "Muzzle Loaders Assossiations International Commettee" (d.h. Internationales Komitee der Vorderlader-Schützenverbände), nachstehend als MLAIC bezeichnet. Die Ziele des MLAIC sind, wie vom Gründungskomitee am 20. Juni 1971 beschlossen, die folgenden: a) Ein breiteres Interesse an antiken Vorderladerwaffen zu fördern, indem solche weitmöglichst unter originalgetreuen Bedingungen geschossen werden. b) Jede Veränderung an historischen Waffen zu verhindern, welche den historischen Wert derselben mindern würde, das korrekte Reinigen und Reparieren derselben zu fördern und diese dadurch vor Beschädigungen und Zerstörungen zu schützen. c) Die historische Erforschung und den Gebrauch von alten Feuerwaffen zu fördern. d) Wettkämpfe zu organisieren, Schiessregeln aufzustellen, deren Resultate zu veröffentlichen, Trophäen und Meisterschaftstitel zu vergeben, über Streitigkeiten betreffend Schiessregeln zu entscheiden, usw. N.B.: Mit diesen Zielen vor Augen ist es klar, dass die MLAIC-Schützen ein historisches Interesse an ihren Waffen haben sollen. Schützen, welche allein ein Interesse am Schiessen und nicht am Lernen haben, haben an MLAIC- Wettkämpfen nichts zu suchen. 111 Die offizielle Sprache des MLAIC ist Englisch. 120 KOMITEE-MITGLIEDER 121 Jeder vom MLAIC anerkannte nationale Vorderladerverband kann Delegierte ernennen. Alle Korrespondenz, sowie die Anmeldungen an Wettkämpfe, usw., haben durch diese Delegierten zu erfolgen. 122 Die einzelnen Delegierten dürfen beliebig ausgewechselt werden. Dagegen muss das MLAIC stets formell über eine Änderung der Körperschaft des Nationalen Verbandes informiert werden. 123 Das MLAIC anerkennt keinen einzelnen Schützenverein als Vertretung eines Mitgliedslandes sondern nur Verbände. Im Falle kein solcher Verband existiert, ist es Aufgabe des betreffenden nationalen olympischen Komitees, eine repräsentative Körperschaft zu bezeichnen. 124 Es wird unterschieden zwischen "Mitglieds-Ländern", welche an Wettkämpfen und Komiteesitzungen teilnehmen, und "Korrespondierenden Ländern", welche Nicht-Teilnehmer an MLAIC-Meisterschaften sind und erst mit Vorderladeraktivitäten beginnen wollen. Nur Mitglieder-Länder haben an den MLAIC- Komiteesitzungen Stimmrecht. 125 Der Titel "Ehrenmitglied des MLAIC" wird kann durch das Komitee an verdiente, zurücktretende Komiteemitglieder vergeben werden. 130 KOMITEE - ORGANISATION 131 a) Der Präsident des eine Weltmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist gleichzeitig MLAIC-Präsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Weltmeisterschaft.

5 - 3 - b) Der Präsident des eine Zonenmeisterschaft organisierenden Landeverbandes ist gleichzeitig MLAIC-Vizepräsident. Seine Amtszeit dauert vom Tag nach der vorausgegangenen Weltmeisterschaft bist zum letzen Tag der durchgeführten Zonenmeisterschaft. 132 Der Generalsekretär des MLAIC wird jeweils anlässlich einer Weltmeisterschaft durch das MLAIC-Komitee gewählt. Es gilt das einfache Mehr. 133 Die Portospesen des Generalsekretärs werden durch Beiträge der Mitgliederländer entschädigt. Diese Beiträge sind jeweils an den Komiteesitzungen bar zu zahlen. Bei Zahlungen per Check wird eine zusätzliche Gebühr zur Begleichung der Bankspesen erhoben, ebenso für Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. Jedes Land, welches mit seinen Zahlungen für mehr als ein Jahr im Rückstand ist, wird als aus dem MLAIC ausgetreten betrachtet. 134 Die Reisespesen des Generalsekretärs (Auto, Flugzeug, Hotel) für jede Meisterschaft, sowie diejenigen des gewählten internationalen Koordinators, sind durch denjenigen Landesverband zu entschädigen, welcher die Meisterschaften durchführt, ausser wo dies infolge zu geringer Teilnehmerzahl nicht zumutbar ist. 140 KOMITEE-SITZUNGEN 141 Das MLAIC-Komitee soll anlässlich Weltmeisterschaften zweimal zusammentreten, für: a) Die technische Sitzung - zur Instruktion der Team- Captains, zur Wahl der Waffeninspektoren, der Schiedsrichter, der Auswerter, usw. Ferner zur Festlegung des Wettkampf-Zeitplans, der Transporte, usw. b) Die Komitee-Sitzung - um die Tagesgeschäfte zu beraten. Diese Sitzung muss zwischen 1400 und 1800 Uhr beginnen und spätestens um 2300 Uhr enden. 142 An der Komitee-Sitzung entscheidet das Komitee über Datum und Zuständigkeiten für die folgende Meisterschaft, über Fernmatches, Regeländerungen (gültig ab sofort bis wenigstens zur nächsten Meisterschaft), der Aufnahme von Neu- Mitgliedern, der Jahresbeiträge, sowie aller weiteren traktandierten Geschäfte. 143 Der Generalsekretär sendet die Traktandenliste spätestens drei Monate vor der Komitee-Sitzung an alle Delegierten, dies um den Verbänden genügend Zeit zur Vorberatung zu gewähren. Alle Anträge der Verbände müssen wenigstens vier Monate vor der Sitzung im Besitze des Generalsekretärs sein. 144 Jeder Beschluss des Komitees bedarf mindestens der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht als Stimme gezählt. Sofern ein Delegierter nicht an der Sitzung teilnimmt, kann er eine Ersatzperson mit vollem Stimmrecht delegieren, oder seine Stimme zuhanden des Präsidenten auf dem Postweg abgeben. Jedes Land hat nur eine Stimme, sei es durch seine Delegierten, dessen Ersatzperson oder die schriftlich abgegebene Stimme. Anträge welche nicht traktandiert sind, können beschlossen werden, sofern Einstimmigkeit herrscht. 145 Jedem Delegierten wird ein Stimmformular abgegeben. Die ausgefüllten Stimmformulare dienen als Beleg für die einzelnen Abstimmungsresultate. 146 An jeder Komiteesitzung wird eine MLAIC-Kommission, bestehend aus sechs Mitgliedern, gewählt. Dieses permanente, beratende Gremium studiert Vorschläge und macht Empfehlungen für Regeländerungen.

6 Jeder Delegierte informiert das Komitee über nationale Anlässe von grösserer Bedeutung, welche mit MLAIC-Meiterschaften zeitlich kollidieren könnten. 148 Es wird ein Handfeuerwaffenkomitee, umfassend sechs (6) Mitglieder ernannt, welche nicht notwendigerweise Mitglieder des MLAIC sein müssen. Deren Aufgabe ist die Prüfung von Dokumenten von Replika-Herstellern bezüglich historischer Korrektheit und Konformität der Waffen mit den MLAIC-Regeln. Replikahersteller haben alle erforderlichen Waffeninformationen dem Generalsekretär zuzustellen, welcher sie dem Handfeuerwaffen-Komitee zur Begutachtung unterbreiten wird. Mit "Nachrichtenbrief" (Newsletter) unterbreitet dieses Komitee anschliessend seine Empfehlungen dem Generalsekretär. 200 WELT- UND ZONENMEISTERSCHAFTEN 201 a) Weltmeisterschaften werden alle zwei Jahre abgehalten, vorzugsweise zwischen dem 1. Juli und dem 30. September. b) Zonenmeisterschaften werden in den Zwischenjahren abgehalten. Diese umfassen: Zone A: Europäische Zone, (Europa und alle Länder die nicht unter Zone B aufgelistet sind) Zone B: Pazifik-Zone, (Alle Länder welche an den Pazifischen Ozean grenzen, sowie Länder in Südamerika, c) Weltrekorde können nur an Weltmeisterschaften aufgestellt werden. Zonen- Rekorde können durch Bewohner der betreffenden Zone aufgestellt werden, entweder an Zonenmeisterschaften oder an Weltmeisterschaften. d) Nicht der Zone angehörige Schützen können an einer fremden Zonenmeisterschaft ausser Konkurrenz teilnehmen. 202 Das eine Meisterschaft organisierende Land versendet die Einladungen und provisorische Anmeldeformulare anfangs Februar des betreffenden Jahres. Teilnehmende Länder haben diese bis zum 1. März zurückzusenden. 203 Die teilnehmenden Teams haben die Teilnehmerliste wenigstens sechs Wochen vor Beginn des betreffenden Anlass zurückzusenden, enthaltend: Die Namen aller Teilnehmer, der Name des Team-Captains, die voraussichtliche Einreise- Zollstation, eine vollständige Liste der Waffen, umfassend Typ, Kaliber, und wo möglich Waffennummer oder charakteristische Merkmale, die Details des Reiseprogramms, Bedarf an Hotel- oder Campingreservationen. 204 Jeder Schütze muss entweder permanenter Einwohner, Inhaber eines gültigen Passports oder im Lande geboren sein, welches er/sie vertritt. 205 Der Organisator einer Meisterschaft muss an der vorangehenden MLAIC-Sitzung das Komitee über politische Probleme orientieren, welche irgendeinem MLAIC- Mitgliedsland die Teilnahme verbieten würde. In solchen Fällen, oder wenn Verbände einschränkenden Regierungsbeschlüssen unterworfen sind, ist es erlaubt, ein internationales MLAIC-Team zu senden, a) bestehend aus Schützen von Nicht-Mitgliedsländern, und b) Schützen aus Mitgliedsländern, welche kein offizielles Team senden, die Zustimmung des betreffenden Landes vorausgesetzt. (Anm.: dieser Artikel wurde seinerzeit im Hinblick auf die Apartheid von Südafrika geboren) 206 Es wird pro Schütze und Team eine Gebühr erhoben, welche die Kosten für das Scheibenmaterial, die Medaillen und der Administration deckt.

7 Empfohlener Meisterschafts-Zeitplan: - Montagmorgen - Ankunft, Registrierung, Waffenkontrolle. - Montagnachmittag - Technische Sitzung, Waffenkontrolle, Training - Dienstag - Registrierung, Waffenkontrolle, Komiteesitzung, Training, Eröffnungszeremonie - Mittwoch - Wettkämpfe, Schützen-Buffet - Donnerstag - Wettkämpfe, Siegerehrungen - Freitag - Wettkämpfe, Siegerehrungen - Samstagmorgen - Wettkämpfe, Tontaubenstechen. - Samstagabend - Offizielles Bankett, Schlusszeremonie Der durchführende Verband soll bestrebt sein, die Kosten für die Schützen so niedrig wie möglich zu halten, indem die Wettkämpfe auf sechs Tage oder weniger begrenzt werden. Um Verzögerungen und unnötig langes Anstehen der Schützen bei der Registrierung und der Waffenkontrolle zu vermeiden, soll ein Zeitplan für jedes Teilnehmerland erstellt werden. 210 KATEGORIEN - ANZAHL DER WETTKÄMPFER 211 Die Anzahl der Wettkämpfer in jeder Disziplin wird durch das durchführende Land, entsprechend der zur Verfügung stehenden Schiessplatzkapazität, festgesetzt. 212 Wenn immer möglich, sollen jedem Land 16 Schützen pro Disziplin zugestanden werden, wovon 50% Replikaas verwenden dürfen. Z.B. 16 Originale, oder 8 Replikas und 8 Originale, oder 8 Replikas und keine Originale. 213 Es ist ein Minimum von vier Schützen pro Disziplin erforderlich, damit diese Disziplin gewertet wird. 214 Nr. 7 (Colt) und Nr. 12 (Mariette) sollen dasselbe Maximum von Schützen haben. 215 Nr. 2 (Maximilian) und Nr. 5 (Cominazzo) sollen wenigstens fünf zulässige Schützen pro Land aufweisen. 216 Alle Wettbewerbe müssen getrennt für zwei Kategorien, Originale (O) und Replikas (R), gewertet werden. a) Ein Schütze kann in einer Disziplin entweder Original (O) oder Replika (R) schiessen, aber nicht beides. b) Wenn es der Zeitplan erfordert, können beide Kategorien zur selben Zeit geschossen werden. c) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Originalen (Kategorie O) geschossen werden dürfen sind: Nr. 9 (Gustav Adolf), Nr. 10 (Pauli) Nr. 18 (Boutet), Nr. 26 (Wedgnock), Nr. 27 (Nobunaga), und Nr. 30 (Adams) d) Mannschafts-Wettbewerbe welche nur mit Replikas (Kategorie R) geschossen werden dürfen sind: Nr. 13 (Peterlongo), No 17 (Amazonen), Nr. 19 (Nagashino), Nr. 29 (Lucca), Nr. 31 (Halikko) Nr. 32 (Magenta) und Nr. 33 (Forsith) e) Mannschafts-Wettbewerbe welche mit Originalen und Replikas gemischt (Offene Kategorie) geschossen werden dürfen sind: Nr. 17 (Amazonen), Nr. 20 (Rigby), No 24 (Pforzheim), No 25 (Wogdon), Nr. 34 (Hawker), Nr. 35 (Batesville) und Nr. 38 (Kunitomo)

8 MANNSCHAFTS - WETTKÄMPFE 221 Wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, können Mannschafts- Wettkämpfe gleichzeitig mit den Einzelwettkämfen durchgeführt werden. In solchen Fällen hat der Team-Captain den Organisator vor Ende des vorangehenden Tages darüber zu informieren welche Schützen für den Mannschaftswettbewerb zu zählen sind. Dies Betrifft die Wettkämpfe No 9, 10, 11, 13, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 38. Jedes Land darf pro Mannschafts-Wettkampf nur eine Mannschaft aufstellen. 222 Es ist ein Minimum von vier Mannschaften pro Mannschafts-Wettkampf erforderlich, damit ein solcher gewertet wird. Alle Mannschaften sollen aus drei Mitgliedern bestehen, mit Ausnahme von Nr. 11 (Versailles). Die vier Schützen in Nr. 23 (Hawker) müssen verschiedene Schützen sein. 230 MEDAILLEN UND TROPHÄEN 231 Es sind Medaillen für die ersten drei Plätze in den Einzeldisziplinen und an jedes Mitglied der ersten drei Mannschaften abzugeben. Sieger: Goldmedaille, Zweiter: Silbermedaille, Dritter: Bronzemedaille. In den Einzeldisziplinen werden zudem Diplome für den vierten, den fünften und den sechsten Platz abgegeben. 232 Trophäen werden an Weltmeisterschaften an die Sieger der Einzeldisziplinen und an die Siegermannschaften abgegeben. 233 Die Team-Captains sind für die Rückgabe der Trophäen an der folgenden Weltmeisterschaft verantwortlich. 234 An alle Wettkämpfer soll eine Erinnerungsmedaille, eine Teilnahmebestätigung, sowie ein Programm des Anlasses abgegeben werden. 235 An die Junioren und die Sieger von Historischen Wettkämpfen werden keine Medaillen abgegeben. 240 ZEREMONIEN 241 Die Meisterschaften werden durch eine kurze Eröffnungszeremonie vor den Wettschiessen eingeleitet. 242 Die Schlusszeremonie soll am letzten Tag der Meisterschaft, nach der letzten Siegerehrung durchgeführt werden. 250 SCHIEDSGERICHT 251 Das Schiedsgericht soll an der Komiteesitzung vor Beginn des Wettkampfs gewählt werden und umfasst drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. 252 Ein Schiedsrichter wird durch ein Ersatzmitglied ersetzt wenn: a) der Schiedsspruch einen Landsmann betrifft, b) der Streit eine Disziplin betrifft, an welcher der Schiedsrichter selber teilnimmt.

9 Das Schiedsgericht hat folgende Pflichten und Aufgaben: a) Alle Proteste zu beurteilen, b) Die Scheiben der besten sechs Schützen jeder Disziplin zu prüfen, c) Die Waffen der besten vier Schützen im Falle eines Protests zu inspizieren. Im Falle einer von der Inspektion abgelehnten Waffe, muss das Schiedsgericht den betreffenden Schützen und seinen Team Captain anhören. 254 Alle Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig und nicht anfechtbar. 255 Proteste an das Schiedsgericht müssen in schriftlicher Form, entweder durch den Delegierten oder den Team-Captain des betreffenden Landes gemacht werden. Schiessresultate betreffende Einsprachen müssen zudem innerhalb einer Stunde nach erster Veröffentlichung an den Oberschiedsrichter gerichtet werden. 256 Strafen, welche verfügt werden dürfen sind: a) Ein Verweis durch den Schützenmeister, b) Zwei Punkte Abzug vom geschossenen Resultat, c) Eine Disqualifikation durch das Schiedsgericht auf Antrag des Schützenmeisters. 257 Der Oberschiedsrichter veröffentlicht gemeinsam mit dem Oberschützenmeister einen Zeitplan mit den Zeiten der Zusammenkünfte des Schiedsgerichts. 258 Zum Zweck der Information muss ein nicht-stimmberechtigter Schiedsrichter des durchführenden Landes ins Schiedsgericht gewählt werden 260 WAFFEN-INSPEKTIONS-KOMITEE 261 Das Waffeninspektionskomitee wird durch den Präsidenten des MLAIC bezeichnet. Es soll wenigstens Mitglieder von drei verschiedenen teilnehmenden Ländern umfassen. Die Organisatoren sollten im Voraus Freiwillige aus Teilnehmerländern suchen und diese über ihre Wahl vor Beginn der Meisterschaft informieren. Ein Mitglied des Waffeninspektions-Komitees darf keine Waffen von Teilnehmern des eigenen Landes inspizieren. 262 Das Waffenkontroll-Komitee hat folgende Pflichten und Aufgaben: a) Inspizieren und Zulassen von Waffen, welche an den Meisterschaften verwendet werden, und zwar vor Beginn des betreffenden Wettkampfs. b) Die geprüften Waffen mit einer gut sichtbaren Marke versehen, welche erkennen lässt, ob es sich dabei um ein Original oder eine Replika handelt. c) Bereithalten aller Instrumente und Lehren, welche zur einwandfreien Identifikation von Waffen erforderlich sind. Z.B. Endmasse, Mikrometer, Vergrösserungsglas, metrische Gewinde-Lehren, sowie Typenbeschreibungen der meistverbreiteten Waffen. d) Die Waffeninspektoren können im Schiessstand auch jederzeit folgendes prüfen: Die Visierung, die Laufbohrung, die Schaftbettung, usw., nachdem mit der Waffe geschossen wurde. 263 a) Eine Waffe fraglicher Originalität soll der Waffenkontrolle zusammen mit einer Dokumentation über ihre Originalität vorgelegt werden. Die Inspektion kann die Waffe zurückweisen oder "mit Vorbehalt" akzeptieren. Mit " Vorbehalt" akzeptiert heisst: Die Waffe entspricht dem Reglement, aber die Inspektion übernimmt damit keine Gewähr für deren Originalität.

10 - 8 - b) Jedes Geschoss fraglicher Form soll der Inspektion zusammen mit einer Dokumentation über dessen Originalität vorgelegt werden. Das Geschoss wird entweder akzeptiert oder zurückgewiesen. Dies betrifft jedes Geschoss mit nicht allgemein bekannter Standardform. 264 Die Disqualifikation einer nicht akzeptablen Waffe muss vor Beginn der Meisterschaften erfolgen. 300 REGLEMENT FÜR DIE KUGELDISZIPLINEN 301 Jeder Team-Captain und jeder Schütze muss die MLAIC-Regeln und das Wettkampfprogramm kennen. 302 Die Funktionäre werden durch das Gastgeberland gestellt. Diese sollen umfassen: a) Dem Schützenmeister, welcher für die gute Durchführung des ganzen Schiessanlass verantwortlich ist. b) Die Hilfs-Schützenmeister, welche zu gewährleisten haben, dass die Schützen vor Schiessbeginn am richtigen Platz stehen und auf Regelverstösse während dem Schiessen achten c) Die Warner, welche von jedem Schützen den Fettschuss, die Zahl der abgegebenen Schüsse zählen, auf Schüsse auf fremde Scheiben und Waffenstörungen achten. d) Der Schützenmeister darf nach dem Kommando "Feuer frei" keinen Schützen stören, ausser aus Sicherheitsgründen. 303 Niemand, ausser den Wettkämpfern, den Schützenmeistern und den MLAIC- Funktionären, dürfen die abgeschrankte Feuerlinie betreten. Die Abschrankung befindet sich drei Meter hinter der Feuerlinie. Niemand, ausser dem Schützenmeister darf während dem Schiessen mit einem Schützen sprechen. Die Zuschauer haben sich während dem Schiessen ruhig zu verhalten. 304 Die Schützen dürfen Spektive zur Beobachtung der Treffer benutzen. Jede Hilfe oder Betreuung durch Dritte ist verboten. 305 Die folgenden Signale sollen zur Feuerleitung verwendet werden: a) "Feuer frei" = Zwei Pfiffe b) "Feuerunterbruch" = Mehrere kurze Pfiffe c) "Ende Feuer" = Ein langes Pfeifsignal 306 Keine Waffe darf vor dem "Feuer frei" -Signal geladen werden. 307 Keine Zündkapseln und keine Pulverpfannen dürfen vor dem "Feuer frei" abgefeuert werden. 308 Bei "Feuerunterbruch" müssen von allen Waffen die Zündkapseln und das Zündkraut entfernt werden. 309 Bei "Ende Feuer" müssen alle Waffen entladen werden. Der Organisator kann nach seinem Ermessen an Stelle von Pfeiftönen andere hörbare Signale verwenden, insbesondere um die Klarheit der drei Signale zu verbessern.

11 SCHEIBEN 311 a) Für die Disziplinen No 1, 9, 14, 16, 19 und 27 wird die französische 200-Meter Militär-Scheibe (MLAIC-Bezeichnung C200) verwendet. 10er-Ring=80 mm Durchmesser, der schwarze Spiegel bis zum 6er-Ring hat 400 mm Durchmesser. b) Für die Disziplinen No 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 36, 37 und 38 wird die UIT-50 Meter Pistolenscheibe (MLAIC- Bezeichnung C50) verwendet. 10er-Ring=50 mm Durchmesser, der schwarze Spiegel bis zur 7 hat. 200 mm Durchmesser. Der Scheibendurchmesser bis zum 1er-Ring beträgt 500 mm. c) Ausgenommen das Scheibenbild werde auf eine Kartonunterlage geklebt, soll die Papierstärke mindestens 230 g/m2 betragen. 312 Die Scheiben sollen wie folgt gekennzeichnet werden: Oben links: Nr. der Ablösung Oben rechts: Scheiben-Nr Unten links: Schützen-Nr Unten rechts: Nr. der Disziplin Weder der Name des Schützen noch seine Nationalität dürfen auf der Scheibe erkennbar sein. Bei der Auswertung der Treffer muss in der rechten unteren Scheibenecke der Wert jedes gültige Schuss, sowie deren Total notiert und durch den Auswerter signiert werden. 313 a) Bei Disziplinen, bei welchen die UIT 50 - Meter Scheibe benutzt wird, sind für jeden Schützen ein Paar von zwei Scheiben auf gleicher Höhe zu stellen. Sechs Schüsse müssen auf die eine und sieben Schüsse auf die andere Scheibe gefeuert werden. Im Fall elektronischer Trefferanzeige darf nur eine Scheibe verwendet werden. b) Für Disziplinen bei welchen auf die französische Militärscheibe C200 geschossen wird, wird eine einzige Scheibe gestellt, auf welche alle 13 Schüsse eines Schützen abgegeben werden. 314 Regeln für den Gebrauch elektronischer Trefferanzeige-Scheiben: a) Die Scheibe hat auf UIT-konformes Papier gedruckt zu werden. Mit cremefarbigem Hintergrund und Schwarzem Zentrum. b) Für die Disziplinen Miquelet, Tanegashima und Hizadai reicht die Trefferanzeige nur vom 5er zum 10er Ring. 320 TRAINING 321 An den Wettkampftagen darf nicht trainiert werden. Zwei Trainingstage vor den Wettkämpfen sind zugelassen. 322 Übungsscheiben haben auf allen Schiessständen, proportional zur Anzahl der gemeldeten Schützen der einzelnen Länder, zur Verfügung gestellt zu werden. 330 SCHIESSREGELN 321 Für die liegende, kniende und stehende Stellung gelten die UIT-Regeln, ausgenommen, dass bei allen Stellungen der Gewehrtragriemen benutzt werden darf.

12 Bei den Kugeldisziplinen werden innerhalb einer 30-Minuten-Ablösung 13 Schuss abgegeben, wobei die 10 besten Treffer gewertet werden. Ein Fettschuss darf in den Kugelfang gefeuert werden, vorausgesetzt der Warner wird zuvor darüber orientiert. Leere Zündkapseln und Pfannen sowie der Fettschuss müssen innerhalb der gegebenen 30 Minuten abgefeuert werden. 333 Im Fall eines Ladefehlers, (z.b. Kugel ohne Pulver geladen, zwei Kugeln geladen, usw.), muss der Hilfsschützenmeister zustimmen, bevor der Lauf freigeschossen werden darf. Andernfalls wird dieser Schuss als gültig gezählt. 334 Wenn infolge höherer Gewalt (z.b. Gewitterregen, Sturm) ein Feuer unterbrochen werden muss, so wird es dort wieder fortgesetzt, wo es unterbrochen wurde, d.h. es steht die restliche Zeit zur Verfügung. Sollten die Scheiben in Mitleidenschaft gezogen worden sein und deshalb ersetzt werden, so ist die ganze Ablösung zu wiederholen. 335 Jede Waffenstörung, welche während dem Wettschiessen die Hilfe einer weiteren Person erforderlich macht, disqualifiziert den Teilnehmer in der betreffenden Disziplin. Alle Reparaturen während dem Wettschiessen müssen ausschliesslich durch den Schützen allein ausgeführt und innerhalb den gegebenen 30 Minuten erledigt werden. Unter keinen Umständen wird dem Schützen bewilligt, eine Ersatzwaffe zu verwenden noch ihm zusätzliche Schiesszeit zugestanden. 336 Die Pflichten und Aufgaben des Schützen sind es: a) Die Schiessregeln vollumfänglich zu kennen und sich an diese zu halten. b) Seine Waffe vor dem Schiessen der Waffenkontrolle zu präsentieren. c) Die Autenzität seiner Waffe zu belegen, wenn dies von der Waffenkontrolle verlangt wird. d) Bei allen Wettbewerben am richtigen Schiesstand, zur richtigen Zeit zu sein. e) Seine Waffe und deren Zubehör in gutem Zustand zu halten. f) Sich jederzeit sportlich zu verhalten und die Ziele des MLAIC zu fördern. 340 AUSWERTUNG 341 Bei Wettschiessen, in welchen die Scheiben paarweise angeordnet sind, sind maximal sieben Schüsse auf eine der beiden Scheiben erlaubt. Sind mehr als sieben Schüsse auf einer Scheibe, so werden die besten davon als Null gestrichen. Z.B.: Scheibe 1 : 10, 10, 9, 9, 9, 9, 8, 7 (streiche den besten Schuss) Scheibe 2 : 10, 9, 9, 9, 8 Resultat : 10, 10, 10, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 8, 8, 7 Total = 91 a) Im Falle elektronischen Trefferanzeige werden die Treffer und die Streichresultate durch die Elektronik ausgewertet. Im Falle völlig identischer Treffer mit einem anderen Schützen ist derjenige mit dem schlechtesten Schuss vom Scheibenzentrum aus gemessen (Tiefschuss) der Verlierer. 342 Das Zentrum des Kugellochs muss wenigstens auf Rand des Rings liegen, um als höherer Punkt zu zählen. 343 Ein Schuss auf eine Nachbarscheibe abgegeben muss dem Warner mitgeteilt werden und zählt als Null.

13 Die geschossene Punktzahl muss neben dem offiziellen MLAIC-Auswerter von einem Vertreter des Gastlandes geprüft werden. 345 Bei Punktgleichheit in den Einzeldisziplinen, ist derjenige der Sieger welcher die meisten Treffer im höchsten Wertungsring hat, und dies in absteigender Reihenfolge. Sind diese für alle 10 Wertungstreffer identisch, dann ist derjenige der Verlierer, welcher den schlechtesten Wertungstreffer am weitesten entfernt vom Scheibenzentrum hat. Ist die Rangfolge auch jetzt noch unentschieden, so zählt der zweitschlechteste Treffer, usf. Erst wenn alle Wertungstreffer immer noch identisch sind, werden die Nicht-Wertungstreffer berücksichtigt. 346 Im Falle von Punktgleichheit bei den Mannschaftsdisziplinen, wird die Gewinnermannschaft anhand der meisten Treffer im höchsten Ring ermittelt, und dies in absteigender Reihenfolge. Sollten diese in allen Ringen gleich sein, so ist diejenige Mannschaft Verlierer, welche den am weitesten vom Scheibenzentrum entfernten Wertungstreffer hat. Sollte auch dieser identisch sein dann ist es der nächste, usf. 350 WAFFEN 351 Generelle Information a) Jede Waffe darf nur einmal in derselben Disziplin verwendet werden. b) Die Waffen müssen in Privatbesitz sein. c) Das Korn darf keine andere Farbe als schwarz oder weiss haben. d) Sofern eine Sicherungsrast vorhanden ist, muss diese funktionsfähig sein. 352 Originale Jede Veränderung an einer originalen Waffe, welche deren historischen Wert vermindert, macht diese an MLAIC-Wettschiessen unzulässig. A) Militärgewehre - Dienstgewehre und Musketen zum Gebrauch in den Wettbewerben No 1, 3, 8, 9, 10, 11, 15 und 37. Das folgende gilt: 1) Die Waffe muss dem damaligen militärischen Modell entsprechen, unverändert und mit der originalen Visierung versehen sein. 2) Zum Zweck der Korrektur der Visierlinie darf eine Ersatzkimme oder ein Ersatzkorn verwendet werden, welche dem originalen Muster entsprechen. Die originalen Visiereinrichtungen selber dagegen dürfen nicht abgeändert werden. 3) Militärische Steinschlossgewehre mit glattem Lauf und fest angebrachter Kimme (nicht entfernbar) sind in den Disziplinen No 1 und No 9 nicht erlaubt. Solche Kimmen dürfen nicht entfernt werden. Militärische Glattlauf- Steinschlossgewehre mit entfernbarer Kimme dürfen dagegen verwendet werden, sofern die Kimme entfernt ist. 4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, das Auswischen des Laufs zwischen den Schüssen und lange Ladetrichter, sind nicht erlaubt. 5) Das Kaliber muss grösser 13,5 mm sein. 6) Der Lauf darf zum Zweck der Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen werden. 7) Replika-Ersatzläufe oder gebüchste Läufe sind nicht erlaubt. 8) Der Gebrauch von Griess, Maismehl oder anderer natürlichen Füllstoffe, ist zum Laden von Militärgewehren zulässig. (Anm. Übersetzer: Als Zwischenmittel zwischen Ladung und Geschoss)

14 B) Freigewehre - sind beliebige, originale Vorderladergewehre, welche nicht als Militärgewehre (A) in Frage kommen, und zeitgemässe Visierung haben (ausgenommen sind Zielfernrohre). Sie werden in den Disziplinen Nr. 2, 4, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 24, 26, 27 und 36 verwendet. Das Folgende gilt: 1) Lochvisiere (auch neue Replika Visierungen) sind erlaubt, vorausgesetzt sie sind original und stilistisch zum verwendeten Gewehr passend. Dies betrifft sowohl Kimme als auch Korn. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussionsschloss. 2) Militärgewehre mit Bohrungen kleiner 13,5 mm können für die Disziplinen No 4 und No 20 verwendet werden, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen No 2, 8, 15, 17 und 24. 3) Die Läufe dürfen zur Verbesserung der Trefferlage nicht verbogen werden. 4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe dürfen nicht verwendet werden. C) Pistolen und Revolver - sind beliebige Pistolen und Revolver mit zeitgemässer Visierung zum Gebrauch in den Disziplinen No 5, 6, 7, 18, 25 und 30. Das Folgende gilt: 1) Gezogene, einschüssige Pistolen welche für die Disziplin No 6 und 18 zugelassen sind, müssen die zeitgemässe Visierungen des 19. Jahrhunderts aufweisen. Z.B. Stecknadelkopf-Korn oder ein schmales Kornblatt nicht breiter als 2,03 mm, oder eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen V- oder U-Einschnitt haben. 2) Die Korne von originalen Revolvern zum Gebrauch in Disziplin No 7 dürfen beliebige Höhe haben, damit sie zum Schiessen auf 25 Meter geeignet sind. Die Form muss aber dem Originalkorn entsprechen. 3) Läufe dürfen zum Zweck einer Veränderung der Trefferlage nicht verbogen werden. 4) Replika-Läufe oder gebüchste Läufe sind nicht zugelassen. 353 Replikas: Eine Replika ist eine moderne Reproduktion einer originalen Waffe, mit Visierung, Schlosskonstruktion, Schaft und Lauf in originalem Stil. Originalbestandteile dürfen zum Bau einer Replika verwendet werden. Replika-Waffen benötigen keine Beschusszeichen. (!!) A) Replika-Militärgewehre - Dienstgewehre und Dienstmusketen zur Verwendung in den Disziplinen No 1, 3, 8, 9. 10, 15 17,24, und 37. Das Folgende gilt: 1) Replika-Dienstgewehre müssen exakt dem originalen Militär-Muster entsprechen. Die Zahl der Züge und der Drall müssen dem Original entsprechen, hingegen darf die Tiefe der Züge abweichend sein. 2) Eine geringfügige Änderung an der Visierung ist erlaubt, soweit sie der Verbesserung der Visierlinie dient. Sie muss aber dem Stil des Originals entsprechen. 3) Militär-Steinschlossgewehre mit Kimmen sind in der Disziplin No 1 nicht erlaubt. 4) Stecherabzüge, Kolbenkissen, Backenkissen, Auswischen des Laufs zwischen den Schüssen und lange Ladetrichter sind verboten. 5) Das Kaliber muss grösser als 13,5 mm sein.

15 B) Replika-Freigewehre - Beliebiger Nachbau eines originalen Vorderladergewehrs, welches nicht als Militärgewehr (A) in Frage kommt, für die Disziplinen No 2, 4, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 24, 29 und 36. Das Folgende gilt: 1) Die Anzahl Züge und der Drall sollen dem Original entsprechen, aber die Tiefe der Züge darf abweichen. 2) Lochblenden (für Kimme und Korn) sind zugelassen, vorausgesetzt, sie stimmen mit dem Original überein und sind zeitgemäss. N.B. Die Herstellungsperioden mit Bezug auf die Visierung sind: bis 1750 Luntenschloss, bis 1850 Steinschloss, bis 1890 Perkussionsschloss. 3) Replika-Militärgewehre mit einem Kaliber kleiner 13,5 mm dürfen verwendet werden in den Disziplinen No 4 und No 20, und solche beliebigen Kalibers in den Disziplinen No 2, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 24, 29 und 37. C) Replika Pistolen und Revolver - Beliebige Kopie einer originalen Vorderladerpistole oder Revolvers mit zeitgemässer Visierung zum Gebrauch in den Replika- Disziplinen No 5, 6, 12, 13, 18 und 25. Das Folgende gilt: 1) Gezogene, einschüssige Replika-Pistolen, zur Verwendung in Disziplin No 6, müssen eine zeitgemässe Visierung des 19 Jarh. aufweisen. Z.B. Nadelkopf- Korn, schmales Korn schmaler 2,0 mm, eine steile Pyramide, jedoch kein Blockkorn. Das Kimmenblatt muss einen V- oder U-Einschnitt haben. 2) Das Korn von Revolvern, wie für die Disziplin No 12 zugelassen, darf beliebige Höhe haben, so wie es zum Schiessen auf die 25-m Distanz geeignet ist. Es soll aber der originalen Form entsprechen. Bezüglich der Züge gibt es keine Vorschriften. 3) Verschiebbare Korne in Schwalbenschwänzen sind bei Replika - Revolvern zugelassen, vorausgesetzt, die Enden des Balkens sind mit dem Lauf bündig. 354 Luntenschlosse (Originale und Replikas) A) Originale Luntenschlossmusketen, wie sie in den Disziplinen No 14(O), 15(O), 16(O), 19, 24 und 27 verwendet werden, gelten folgende Spezifikationen: Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem Schaft, ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu werden (Backenschaft) und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock hat einem schmalen Schlitz zum Zielen, das Korn in Form einer Pyramide oder senkrechten Keils. Ersatz-Visiere müssen diese Formen haben. B) Replika-Luntenmusketen mit glattem Lauf können in den Disziplinen No 14(R), 15(R), 16(R), 19 und 24 verwendet werden und haben den folgenden Spezifikationen zu entsprechen: 1) Nach frühem portugiesischem oder japanischem Muster, mit gebogenem Schaft, ähnlich einem Pistolengriff, um zum Zielen an die Wange gelegt zu werden (Backenschaft) und nicht auf die Schulter. Der Kimmenblock soll einen schmalen Schlitz zum Zielen aufweisen, das Korn die Form einer Pyramide oder senkrechten Keils. Ersatz-Visiere müssen diese Formen haben. 2) In Europäischem Stil, mit Schulterschaft, und zu militärischem Gebrauch oft mit einer gabelförmigen Stütze. Diese Stütze darf bei MLAIC-Schiessen nicht verwendet werden. Verstellbare Diopter sind nicht erlaubt, hingegen am Lauf befestigte, zeitgemässe Loch- oder Röhrchenvisiere.

16 C) Luntenschloss-Pistolen Zum Gebrauch in den Disziplinen 5, 28 und 39 (Siehe 354G und Anhang 6) 1) In Japanischen Stiel, mit gebogenem Schaft ähnlich den Japanischen Musketen, nur kürzer. 2) In Europäischem Stil mit grossem Kaliber sind akzeptabel. D) Luntenstrick 1) Während dem Laden muss das brennende Luntenende in einem sicheren Behälter aufbewahrt werden. 2) Beim Schiessen muss die Lunte so gesichert sein, dass sie nicht umherfliegt. E) Büchsen. Aus Sicherheitsgründen ist das Büchsen von Japanischen Luntenmusketen erlaubt, solange dies das äussere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt. Gebüchste Originale sind jedoch nur in den Replika-Disziplinen zugelassen. F) Bewerben sich weniger als vier Original-Luntenschlosse für einen Wettkampf, so dürfen diese in der Replika-Disziplin schiessen. G) Replika Luntenschlosspistolen sind in der Cominazzo-Disziplin No 5 (Replika Steinschlosspistolen) nicht zugelassen. 355 Diverses 1) Original- und Replika-Steinschlosspistolen zum Gebrauch in Disziplin No 5 müssen ein Kaliber von mindestens 11,0 mm aufweisen. 2) Um die Verwendung von Revolvern als Einzelschuss-Pistolen zu verhindern, müssen in den ersten beiden Serien mindestens fünf Kammern laden. 3) Die Revolvertrommel kann für jeden Zweck aus der Waffe entfernt werden, ausser zum Laden. 4) Die Hauptteile einer Replika-Waffe (Lauf, Schloss, Revolvertrommel) dürfen aus rostfreiem Stahl hergestellt werden. 5) Verchromte Läufe von Replik-Schrotgewehren mit Kaliber.356 dürfen verwendet werden. 356 Munition A) Pulver: 1) Nur fabrikgemachtes Pulver darf verwendet werden. Neu auf dem Markt ist ein simpler Test um Schwarzpulver-Ersatz von echtem Schwarzpulver zu unterscheiden. 2) Das Laden aus vorbereiteten Pulvermassen ist obligatorisch. 3) Der maximale Inhalt der Zündkraut-Flasche ist 16 Gramm. B) Pfropfen: Es dürfen in keiner Disziplin Pfropfen aus Kunststoffmaterial verwendet werden. Es sind solche aus Papier, Werg oder Filz zu verwenden. C) Geschosse: Geschosse sollen passend zum Stil der verwendeten Waffe sein, namentlich: 1) Steinschloss und Luntenschlosse: Nur Rundkugeln 2) Gezogene Perkussionspistolen: Nur Rundkugeln 3) Revolver: Rundkugeln oder Spitzgeschosse 4) Perkussions-Militärgewehre: Rundkugel oder Expansionsgeschoss 5) Perkussions-Freigewehre: Rundkugel oder beliebiges Langgeschoss Kein vorgedralltes Geschoss darf verwendet werden, ausser in Gewehren, welche extra für solche gebaut wurden. Kein sog. Wadcutter-Geschoss darf verwendet werden, ausser in Disziplinen laut Absatz 5

17 Zubehör A) Riemen: 1) Riemen müssen original sein oder eine zeitgemässe Replik. Moderne, verstellbare Riemen, insbesondere Einpunktriemen, sind nicht erlaubt. 2) Riemen in militärischem Stil sind in den Disziplinen No 1, 3, 9, 10 und 37 zugelassen. Riemen dürfen nur an originalen Riemenbügeln befestigt werden. 3) Tragriemen an Originalgewehren ohne Riemenbügel sind erlaubt, sofern sie mittels Schnur oder Lederriemchen befestigt werden. Das nachträgliche Anbringen von Riemenbügeln ist verboten. B) Handstützen (Pilze) Handstützen müssen original oder eine originalgetreue Reproduktion sein. Sie dürfen nur an Gewehren verwendet werden, welche zur Verwendung solcher Stützen konstruiert wurden. C) Trichter und Laderöhrchen 1) Ladetrichter können in allen Disziplinen, ausser No 1, 3, 9 und 10 verwendet werden. 2) Kurze Trichter (mit höchstens 10 cm Spundlänge) sind in den Disziplinen No 1, 3, 9 und 10 erlaubt, um das Verschütten von Pulver zu verhüten. D) Putzstöcke: Putz- und Wischstöcke dürfen in allen Disziplinen verwendet werden, ausser in No 1, 3, 9 und 10. E) Bekleidung 1) Schwere Schiesshosen, wie bei UIT-Wettkämpfen zugelassen, sind von MLAIC-Wettkämpfen verbannt. Es müssen Hosen aus leichtem Fasermaterial getragen werden, wie z.b. Baumwolle ohne innere Verstärkung, dies um zu verhindern den Schützen künstlichen Halt zu geben. Hingegen dürfen die Hosen verstärkte Kniekappen und ein verstärktes Gesäss aufweisen. Nicht zugelassen sind also schwergewichtige steife Hosen aus Leder oder schwerem Segeltuch oder solche mit inneren Versteifungen welche zusätzlichen Halt geben. 2) Es gibt keine weiteren Bekleidungs-Vorschriften. 358 Reparaturen 1) Reparaturen müssen stilgerecht ausgeführt werden. 2) Die Batterieoberfläche, insbesondre bei Aufdoppelung, muss aus stählernem Material sein. 3) Moderne chemische Materialien, wie Fiberglas, Epoxydharz, dürfen nicht zum Laufbetten verwendet werden. Es soll Material aus tierischem Leim, vermischt mit Sägemehl, so wie sie seinerzeit von den Büchsenmachern verwendet wurden, verwendet werden. 359 Waffen-Daten der jeweils besten sechs Schützen Die Schlussbericht der MLAIC-Meisterschaften soll die technischen Daten der von den besten sechs Schützen jeder Disziplin verwendeten Waffen enthalten. Dies zum Vorteil der noch unerfahreneren Schützen. Insbesondere: Typ und Kaliber der verwendeten Waffe, Geschoss (Kaliber und Gewicht), Pulver (Typ und Gewicht), Visierung (offene oder Diopter). Die bisherigen Regeln sind neu in den betreffenden Schiessregeln integriert worden

18 REGLEMENT FÜR DAS TONTAUBEN-SCHIESSEN 401 TONTAUBEN-MEISTERSCHAFTEN 402 No 21 Manton - Freie Steinschlossflinten beliebigen Kalibers. Es werden total 50 Tauben geschossen in zwei separaten Runden (eine am Morgen und eine am Nachmittag desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb von je 60 Minuten. (O + R). 403 No 22 Lorenzoni - Freie Perkussionsflinten beliebigen Kalibers. Es werden total 50 Tauben geschossen in zwei Runden (eine am Morgen und eine am Nachmittag desselben Tages) und zwar je 25 Tauben über fünf Stände innerhalb von 60 Minuten. (O + R) 404 No 34 Hawker - 3er Mannschaft, umfassend zwei Mann von No 21 (O +/oder R Open). 405 No 35 Batesville 3er Mannschaft von No 22 (O +/oder R Open). 410 REGELN 411 Schiessstände: a) Die Schiessstände müssen sich auf einer Ebene mit dem Dach des Bunkers befinden. b) Die Stände müssen als Vierecke oder Kreise von ca. 70 cm Grösse markiert sein. c) Für Steinschlosswettbewerbe (No 21) und Perkussion (No 22) müssen fünf Stände, 8 Meter hinter dem Schnittpunkt liegen, wo die Tontauben die Ebene der Standfläche kreuzen. Die Stände befinden sich 70 links, 35 links, in der Mitte. 35 rechts und 70 rechts vom Schnittpunkt. d) Individuelle Ladetische müssen sich wenige Meter hinter jedem Stand befinden. e) Wenn immer möglich soll ein akustischer Tontaubenauslöser verwendet werden. f) (Nur anwendbar auf ATA Trap Schiessplätze) Alle Schiessstände für Flint und Perkussion müssen dieselbe Höhe wie ATA Stand Nr. 3 haben. (Merke: Diese Regel führt dazu, dass die Füsse des Schützen stets auf der gleichen Höhe wie der Wurfarm des Werfers stehen) 412 Tontauben-Wurfmaschine: a) Der Auftauchpunkt der Tontaube aus der Wurfmaschine und der ungefähre Punkt der Landung müssen klar markiert werden, so dass diese von allen Ständen aus sichtbar sind. b) Die Wurfmaschine muss so aufgestellt werden, dass sie zentral wirft und die Tauben 60 Meter (plus - minus 5 Meter) vom Punkt aus landen, wo sie die Standebene schneiden. Die Höhe der Taube soll nach 10 Metern Flug hinter dem Schnittpunkt mit der Standebene 2 Meter sein. c) Eine Störung der Maschine muss dem Schützenmeister gemeldet werden. Dieser hat zu entscheiden, ob die Maschine gewechselt wird, das Schiessen fortgesetzt oder eingestellt wird. 413 Ton-Tauben: Als Standard der Tontaube gilt die Taube für das olympische Trap-Schiessen.

19 Zuschauer: a) Die Zuschauer müssen sich mindestens drei Meter hinter den Ladetischen befinden. b) Die Zuschauer dürfen nicht mit den Schützen sprechen oder diesen in irgend einer Weise helfen. 415 Schützenmeister und Schiedsrichter: a) Der Schützenmeister leitet das Schiessen unter Assistenz von drei Schiedsrichtern für die Trefferanzeige. Diese Funktionäre sind die einzigen, welche intervenieren dürfen, wenn ein Schütze in Schwierigkeiten gerät. b) Die Schiedsrichter zeigen jede gefehlte Taube durch Erheben ihrer Arme an. c) Der Schützenmeister beobachtet die Schiedsrichter und, - wenn keine Einigkeit herrscht gemäss deren Mehrheitsbefund, ruft klar das Treffergebnis aus, so dass es alle hören können. 416 Schiessregeln: a) Jede Runde zu 25 Tauben dauert 60 Minuten b) Nur ein Schuss darf pro Taube abgefeuert werden. c) Doppelflinten dürfen verwendet werden. Es darf nur ein Lauf geladen werden. d) Die folgenden Fehlzündungen sind ohne Strafe erlaubt: - Drei Fehlzündungen pro Runde für Steinschlossflinten - Eine Fehlzündung pro Runde für Perkussionsflinten - Eine Fehlzündung in jedem zusätzlichen Ausstechen (für Steinschlosse und Perkussion) e) Für jede erlaubte Fehlzündung wird eine Extra-Taube auf demselben Stand geworfen. f) Wenn die Ursache der Fehlzündung ein mechanischer Defekt der Flinte war, so wird eine zusätzliche Fehlzündung zugelassen. g) Wenn der Schütze vor dem Ruf "pull" feuert, so gilt dies als Fehlschuss. h) Vor jeder Runde wird eine Sichttaube geworfen, welche alle Schützen dieser Runde sehen können. i) Wenn der Werfer repariert oder ersetzt werden musste, so wird mit dem neuen Werfer ebenfalls zuerst eine Sichttaube geworfen. j) Wenn eine Tontaube nicht sofort nach dem Kommando "pull" geworfen wird, so kann der Schütze den Schuss verweigern, ohne dass dies eine Strafe zur Folge hat, aber er/sie muss diese Absicht durch Erheben des Gewehrs kundtun. k) Der Stand, auf dem die Schützen ihre Runde beginnen, wird durch Auslosung ermittelt. Jeder Schütze schiesst seinen ersten Schuss in der Reihenfolge dieses Loses. Danach kann er schiessen, sobald er dazu bereit ist. l) Nach jedem Schuss wechseln die Schützen zum nächsten Stand im Gegenuhrzeigersinn. m) Die Schützen dürfen erst nach Freigabe durch den Schützenmeister "pull" rufen. n) Das Schiessen wird ohne Unterbruch fortgesetzt, ausser es werde durch technische Schwierigkeiten unterbrochen. Der Schützenmeister kann das Schiessen infolge von schlechter Witterung unterbrechen und es an dem Punkt wiederaufnehmen, wo es unterbrochen wurde. o) Wenn ein Schütze, dessen Name zur Fortsetzung des Schiessens gerufen wird sich nicht meldet, so wird der Schützenmeister innerhalb einer Minute den Namen noch dreimal rufen. Meldet sich der Schütze immer noch nicht, so wird die Runde ohne diesen Schützen fortgesetzt. Der fehlbare Schütze kann nur Nachschiessen, wenn ein freier Platz vorhanden ist. p) Im Falle eines schwerwiegenden mechanischen Defekts an einer Flinte, welcher nicht schnell repariert werden kann, muss der Schütze die Runde verlassen. Er darf das Schiessen in einer nachfolgenden Runde fortsetzen, wenn Platz dafür vorhanden ist. Wenn das Gewehr hingegen innerhalb der Runde repariert werden kann, so darf er die Runde nach Zustimmung des Schützenmeisters fortset-

20 zen, aber er verliert jeden nicht-abgegebenen Schuss innerhalb der vorgegeben Zeitlimite. q) Nach einer Fehlzündung kann das Gewehr gemäss Weisung des Schützenmeisters entweder abgeschossen oder entladen werden. r) Die normale Anzahl Schützen pro Runde ist sechs, sowohl für No 21 (Manton) und für No 22 (Lorenzoni). In ausserordentlichen Fällen kann diese Zahl auf acht Schützen für No 21 und No 22 erhöht werden. Dann ist die Zeit pro Runde für jeden zusätzlichen Schützen um 10 Minuten über die Norm zu erhöhen. 417 Punktgleichheit a) Bei Punktgleichheit unter den ersten drei Plätzen findet ein Stechen mit 5 Tauben statt. Besteht danach noch immer ein Unentschieden so ist der Schütze mit dem ersten Fehlschuss der Verlierer. Das Stechen umfasst das folgende: - Steinschlosse und Perkussion: Eine Tontaube von jedem der fünf Stände - Sollten beide Schützen fehlen, so werden sie das Ausstichschiessen vom nächsten Stand aus fortsetzen. b) Punktgleichheit bei den Mannschaftswettbewerben werden durch Rückwärtszählung entschieden. Diejenige Mannschaft mit der längsten, ununterbrochenen Trefferzahl, - vom Ende aus gezählt -, ist Sieger. 418 Flinten a) Es sind zugelassen: Perkussionsflinten, Steinschlossflinten, militärische oder zivile, einläufige oder doppelläufige, glattläufige Gewehre mit beliebigem Kaliber. Replikas mit gechokten Läufen sind verboten. b) Überziehbare Kolbenkissen aus Leder oder anderem zeitgenössischen Material sind erlaubt. Nicht aber solche aus Gummi. Jede andere Zutat ist verboten. c) Ein "Original" wird definiert als ein originaler Vorderlader in unverändertem Zustand. Eine "Replika" ist eine neu angefertigte Reproduktion eines Originals. 419 Ladungen a) Nur fabrikgemachtes Pulver ist erlaubt b) Bleischrotkörner (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) dürfen nicht mehr als 2,55 mm im Durchmesser haben. c) Die Ladung darf nicht grösser als die Normalladung für das angegebene Kaliber sein. Maximal aber dürfen nicht mehr als 6,2 Gramm Schwarzpulver und 35 Gramm Bleischrot geladen werden. d) Das Pulver darf nur aus vorabgemessenen Laderöhrchen geladen werden. e) Keine Zündkrautflasche darf mehr als 16,2 Gramm Pulver enthalten. f) Das Laden des Schrots (oder nicht-toxischer monometallischer Blei-Ersatz) muss aus einem vorabgemessenen Einzel-Gefäss erfolgen. g) Die Ladung muss mit zeitgemässen Materialien erfolgen. Kunststoffpfropfen sind verboten. 420 Schiessregeln: a) Das Laden darf nur an den Ladetischen erfolgen. b) Während dem Gehen vom Ladetisch zum Stand, hat die Laufmündung nach oben zu zeigen. c) Das Aufsetzen des Zündhütchens oder das Aufbringen des Zündkrauts darf erst am Stand erfolgen. Das Gewehr muss dabei zum Zielhang gerichtet werden. d) Zündhütchensetzer für Perkussionsgewehre werden empfohlen. e) Die Schlosse der Flinten dürfen erst am Schiessstand und bei Feuerbereitschaft gespannt werden. f) Der Gebrauch des Tragriemens ist verboten. g) Beim Hantieren mit der Flinte ist die äusserste Sorgfalt geboten. h) Nicht verwendete Gewehre sind im Gewehrrechen aufzubewahren und dürfen von Dritten, ohne Einwilligung des Besitzers, nicht berührt werden.

21 i) Der Schütze darf erst schiessen, wenn er an der Reihe ist, und nachdem die Taube geworfen wurde. j) Auf anderer Schützen Tauben zielen oder schiessen ist verboten. k) Der Schütze mag sein Gewehr zum Anschlag an die Schulter heben, oder in hängender Haltung tragen wenn er "pull" ruft, - je nach belieben. l) Beim Feuern muss der Schütze innerhalb dem markierten Stand stehen. m) Sicherheitsbrillen und Gehörschutz sind zum Schiessen obligatorisch. n) Wenn der Schütze bereit zum Feuern ist, kann er "pull" (=ziehe!) befehlen oder auch "ready?" (=bereit?) fragen, aber nichts sonst. (Im deutschsprachigen Raum wird statt "pull" oft auch "Hoo" oder "Hopp" gerufen) o) Eine Tontaube wird als getroffen betrachtet, nachdem sie korrekt geworfen und regelkonform nach ihr geschossen wurde, und wenn wenigstens ein sichtbarer Teil von ihr wegfliegt. p) Eine Tontaube gilt als gefehlt, wenn: - sie während dem Flug nicht bricht, - der Schütze nicht feuert, weil der Hahn in der Sicherheitsrast war, das Gewehr nicht geladen war, vergass die Zündkapsel zu setzen, diese verloren ging, er die Taube nicht sah oder eine Fehlzündung mehr als erlaubt hatte. - der Schütze in der Folge einer Fehlzündung oder Waffendefekt das Schloss berührt, bevor es durch den Schützenmeister geprüft wurde. q) Eine Tontaube gilt als "no bird" und eine Ersatztaube wird dafür geworfen, gleichgültig ob der Schütze geschossen hat oder nicht, wenn: - die Taube beim Werfen bricht - der Flug nicht gerade ist oder zu langsam, - zwei oder mehr Tauben gleichzeitig geworfen werden, - die Farbe der Taube anders als diejenige der vorhergehenden ist, - die Taube vor dem Befehl "pull" geworfen wurde, - die Taube nicht unmittelbar auf den Ruf "pull" geworfen wurde, vorausgesetzt, der Schütze hatte nicht seine Absicht nicht zu schiessen durch Heben des Gewehrs angezeigt, - wenn eine Fehlzündung oder ein Defekt am Gewehr durch Bruch auftrat, - oder der Schütze offensichtlich durch Dritte am Schuss gehindert wurde. 421 Proteste: a) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain, sich über einen Fehlschuss mit dem Schützenmeister nicht einigen können, so muss einer von beiden unmittelbar seinen Einspruch durch heben eines Arms und gleichzeitigem Rufen "Protest!" anzeigen. Der Schützenmeister wird daraufhin das Schiessen stoppen, sich mit den Schiedsrichtern besprechen und seine endgültige Entscheidung treffen. Der Protest wird in den Schiessplatz-Rapport eingetragen. b) Es ist nicht zulässig, eine Taube zu suchen, um festzustellen ob sie zerbrochen ist oder nicht. c) Wenn ein Schütze oder sein Team-Captain mit dem berechneten Resultat nicht einverstanden ist, so muss einer von beiden sofort beim Schützenmeister Einsprache machen. Der Schützenmeister hat sich mit den Schiedsrichtern zu besprechen und daraufhin seinen endgültigen Entscheid zu fällen. d) Ein Schiedsspruch des Schützenmeisters kann schriftlich beim Schiedsrichter- Komitee angefochten werden. Sein Entscheid aber, ob eine Taube gebrochen ist oder nicht, ist unanfechtbar. e) Wenn ein Schütze, oder der Team-Captain eine Regelwidrigkeit feststellt, so haben sie dies dem Schützenmeister sofort zu melden, welcher sofort Schritte zu unternehmen hat, diesen Regelbruch zu stoppen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist das Prozedere das gleiche wie unter Absatz d).

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