Förderung von Biogasanlagen

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1 Förderung von Biogasanlagen Inhalte und Konsequenzen der EEG-Novelle Nach Verabschiedung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch den Bundestag am. Juni 2008 und der anschließenden Zustimmung des Bundesrates am 4. Juli werden ab Januar nächsten Jahres grundlegende Veränderungen wirksam. Dies gilt vor allem für Biogasanlagen, für die das EEG deutlich komplizierter geworden ist. Für das neue EEG-Regelwerk 2009 ist zunächst festzuhalten, dass das Grundsystem beibehalten wird, wonach jede Biogasanlage neben einer Grundvergütung zusätzliche Bonusvergütungen erhalten kann, für die bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind, zum Beispiel bezüglich der eingesetzten Anlagentechnik oder Brennstoffe. Im Vergleich zum bisherigen EEG 2004 gibt es gleichwohl zahlreiche Änderungen: So erhalten etwa Biogasanlagen, die ab Januar 2009 neu ans Netz gehen, einen um Ct/kWh erhöhten Vergütungssatz. Außerdem wurde der NaWaRo-Bonus ) für Biogasanlagen mit einer elektrischen Autoren Dr. Helmut Loibl, Jahrgang 972, Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg, Promotion in Trier, ist seit 2000 selbständiger Rechtsanwalt in der Regensburger Kanzlei Paluka Sobola & Partner und auf das Recht der erneuerbaren Energien spezialisiert. i Leistung bis 500 kw von auf 7 Ct/kWh erhöht. Anlagen dieser Leistungsklasse erhalten weitere 2 Ct/kWh, wenn mehr als 50 % der eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe aus der Landschaftspflege stammen. Wird in einer NaWaRo-Anlage nachweislich jederzeit ein Mindestanteil von 30 Gew.-% Gülle eingesetzt, so wird ein weiterer Bonus von 4 Ct/kWh für Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw und von Ct/kWh für Anlagen mit elektrischen Leistungen bis 500 kw gewährt (Tabelle ). Der Bonus für die gleichzeitige Stromund Wärmeproduktion (KWK-Bonus) wird von bisher 2 auf 3 Ct/kWh erhöht, Dr. Markus Helm, Jahrgang 94, Studium der Agrarwissenschaften an der Technischen Universität München, seit 200 geschäftsführender Gesellschafter der Gutachtergemeinschaft Biogas GmbH, Moers, zugleich öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen, insbesondere durch Kompostierung und Vergärung, sowie Lehrbeauftragter für dieses Fachgebiet an der Fachhochschule Weihenstephan. i m.helm@gg-biogas.de allerdings nur unter weitaus strengeren Voraussetzungen als bisher. So wurden unter anderem eine Positiv-Liste sowie eine Negativ-Liste für geförderte bzw. nicht geförderte KWK-Anwendungen eingeführt. Auf der Positivliste sind etwa die Einspeisung in ein Fernwärmenetz, die Trocknung von Gärresten zu Düngerzwecken sowie die Gebäude- oder Stallbeheizung mit gewissen Obergrenzen enthalten. Demgegenüber wird es für die bislang häufig als Wärmenutzung anerkannte Trocknung von Holz- oder Hackschnitzeln in der Regel keinen KWK-Bonus mehr geben. Im EEG 2009 wurde der Technologie- Bonus für den Einsatz von innovativer Technologie beibehalten. Das bisher als innovativ eingestufte Verfahren der Trockenfermentation wurde allerdings gestrichen. Für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz wird der Technologie-Bonus noch gewährt. Im Vergleich zum bisherigen EEG 2004 wurden jedoch höhere Anforderungen festgelegt. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass bei der Biogasaufbereitung maximal 0,5 % Methan in ) NaWaRo: Nachwachsende Rohstoffe ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9

2 die Atmosphäre gelangt und dass der elektrische Energiebedarf bei der Gasaufbereitung einen Maximalwert von 0,5 kwh/m 3 (i.n.) Rohgas nicht überschreitet. Ferner muss die Prozesswärme aus erneuerbaren Energien stammen. Als weitere Neuerung wurde eingeführt, dass der Technologie-Bonus für die Biogasaufbereitung an die Kapazität der Gasaufbereitungsanlage gekoppelt wird: Bei Aufbereitungskapazitäten für gereinigtes Rohgas bis 350 m 3 (i.n.)/h beträgt dieser Bonus 2 Ct/kWh; für höhere Aufbereitungskapazitäten bis 700 m 3 (i.n.)/h sinkt der Bonus auf Ct/kWh, und ab 700 m 3 (i.n.)/h entfällt der Bonus. Auch die anderen Innovationen müssen für den Bonus zukünftig weitergehende Voraussetzungen erfüllen: Notwendig ist entweder eine sinnvolle Wärmenutzung nach den neuen EEG-Vorgaben oder die Erreichung eines elektrischen Mindestwirkungsgrads von 45 %. Eine weitere EEG-Neuerung ist ein Luftreinhalte-Bonus, der bei Neuanlagen für immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlagen in Betracht kommt: Sofern sie die Formaldehyd-Grenzwerte einhalten, wird für die ersten 500 kw(el.) ein Bonus von Ct/kWh gewährt. Bestandsanlagen Viele Neuregelungen wirken sich auch auf Bestandsanlagen aus: So werden ab Januar 2009 alle Anlagen für die ersten 50 kw(el.) einen Vergütungssatz von,7 Ct/kWh erhalten. Zudem können Bestandsanlagen in der Leistungsklasse bis 500 kw(el.) den erhöhten NaWaRo- Bonus von 7 Ct/kWh, den Gülle-Bonus und den Landschaftspflege-Bonus beanspruchen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen eingehalten werden. Der Luftreinhalte-Bonus von Ct/kWh für die ersten 500 kw(el.) kann ebenfalls für Bestandsanlagen genutzt werden, sofern die geltenden Formaldehyd-Grenzwerte eingehalten werden; bei Altanlagen gilt dies nach dem Gesetzeswortlaut sowohl für immissionsschutzrechtlich als auch baurechtlich genehmigte Anlagen. Schwieriger sind die Regelungen beim KWK-Bonus: Wird am. Januar 2009 erstmals auf die strengeren Vorgaben des neuen Gesetzes umgestellt, so kann der Bonus von 3 Ct/kWh vollumfänglich beansprucht werden. Hält hingegen die bisherige Wärmenutzung bereits die strengen Vorgaben des neuen Gesetzes ein, gilt zwar dasselbe allerdings nur für die ersten 500 kw(el.). Für darüber hinaus gehende Anlagenleistung behält Vergütungssätze Elektrischer Leistungsbreich [Ct/kWh] bis 50 kw bis 500 kw bis 5 MW Grundvergütung,7 9,8 8,25 NaWaRo-Bonus ),0,0 4,0 NaWaRo-Bonus 2 ) 7,0 7,0 4,0 Gülle-Bonus 3 ) 4,0,0 0,0 Landschaftspflege-Bonus 4 ) 2,0 2,0 0,0 KWK-Bonus 3,0 3,0 3,0 Technologie-Bonus 5 ) 2,0 2,0 2,0 Technologie-Bonus ),0,0,0 Technologie-Bonus 7 ) 2,0 2,0 2,0 Luftreinhalte-Bonus 8 ),0,0 0,0 ) Biomasseanlage 2 ) NaWaRo-Gülle-Biogasanlage 3 ) NaWaRo-Anlage mit Gülleeinsatz von mehr als 30 Gew.-% 4 ) NaWaRo-Anlage mit einem Stoffanteil aus der Landschaftspflege von mehr als 50 % 5 ) Einspeisung von maximal 350 m 3 (i.n.) gereinigtem Rohgas pro Stunde ) Einspeisung von maximal 700 m 3 (i.n.) gereinigtem Rohgas pro Stunde 7 ) andere außer Gaseinspeisung 8 ) Einhaltung des Formaldehydgrenzwertes bei BlmSchG-Anlagen Tabelle Vergütungssätze des EEG der bisherige Bonus von 2 Ct/kWh seine Gültigkeit. Der neue Anlagenbegriff Das bisherige EEG 2004 ging davon aus, dass eine gemeinsame Anlage nur vorliegt, wenn die zur Stromproduktion erforderlichen Anlagenteile unmittelbar miteinander verbunden sind. War diese Bedingung nicht erfüllt, galten selbst zwei direkt benachbarte Anlagen nicht als gemeinsame Anlage. Diese Regel ist in der neuen EEG-Fassung grundlegend geändert worden: Nach 9 EEG 2009 liegt zur Vergütungsberechnung bereits dann eine gemeinsame Anlage vor, wenn eine unmittelbare räumliche Nähe zwischen den einzelnen Anlagenkomponenten vorliegt und sie innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden. Mit anderen Worten: Zwei komplett getrennte Biogasanlagen zweier Nachbarn, die unmittelbar nebeneinander liegen, gelten künftig als gemeinsame Anlage es sei denn, die zwei Anlagen wären mit einem zeitlichen Abstand von zwölf oder mehr Monaten in Betrieb genommen worden. Hier wird in Zukunft bei der Anlagenplanung genau berücksichtigt werden müssen, was in der Nachbarschaft passiert. Das mit diesem neuen Anlagenbegriff verbundene große Problem besteht darin, dass dieser nach der gesetzlichen Regelung rückwirkend auch für Bestandsanlagen gelten soll. Dies würde bedeuten, dass ab Januar 2009 möglicherweise zwei benachbarte Biogasanlagen oder Pflanzenöl-BHKW als gemeinsame Anlage gelten und entsprechend abgerechnet werden, wenn beide innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen wurden. Hiergegen bestehen zwar erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken; gleichwohl ist diese rückwirkende Regelung derzeit im Gesetzestext verankert. Der Begriff der gemeinsamen Anlage ist von zentraler Bedeutung, da jede Anlage einen eigenständigen Vergütungsanspruch hat. Wegen der reduzierten Fördersätze beim Erreichen bestimmter Leistungsobergrenzen kann die Vergütung für eine -MW(el.)-Anlage sehr stark von der Vergütung für zwei 500-kW(el.)-Anlagen differieren. Der neue Inbetriebnahmebegriff Beim bisherigen EEG 2004 war lange umstritten, wie mit einem gebrauchten BHKW umzugehen ist. Einerseits wurde die Meinung vertreten, es sei die EEG- Vergütung des Jahres zu zahlen, in dem das BHKW erstmals elektrische Energie aus erneuerbaren Energien erzeugt hat; andererseits gab es auch die Auffassung, für die Höhe der Vergütung sei generell der Zeitpunkt der erstmaligen Stromerzeugung maßgebend, also auch aus fossilen Energieträgern. Das Landgericht Erfurt hat hierzu ausgeführt, der erstmalige Zeitpunkt der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sei für die Höhe der Vergütung entscheidend, so dass es nach dem EEG-Regelwerk 2004 möglich war, gebrauchte BHKW-Module einzusetzen und durch Umstellung auf ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9 2

3 erneuerbare Energien das aktuelle Inbetriebnahmejahr zu erwirken. Das künftige EEG sieht ab. Januar 2009 eine gegenteilige Regelung vor: Nach 2 Absatz 2 der EEG-Novelle 2009 ist prinzipiell die erstmalige Stromproduktion für die Mindestvergütungsdauer und zusätzlich für die Vergütungshöhe maßgeblich. Damit erhält ein BHKW, das vor 2 Jahren bereits in Betrieb genommen wurde, überhaupt keine Vergütung mehr, auch dann nicht, wenn es in eine neue Biogasanlage eingebaut wird. Sonstige Neuerungen Das EEG 2009 beinhaltet eine Reihe weiterer Neuerungen, deren Darstellung den Rahmen eines Überblicks sprengen würde. Erwähnenswert ist etwa, dass der Netzanschluss ab 00 kw von der Teilnahme an einem Einspeisemanagement abhängig gemacht wird, dass die Direktvermarktung von Strom künftig in Monatszeiträumen im Voraus anzukündigen ist, dass die Degression zwar von bisher,5 % auf % abgesenkt wurde, dafür künftig aber auch die Boni betrifft. Um Auswirkungen der Neuerungen auf bestehende und künftige Biogasprojekte zu verdeutlichen, werden beispielhaft drei Anlagenkonzepte betrachtet: > eine kleinere Hofanlage mit 50 kw elektrischer Leistung, > eine Mittelklasse-Anlage mit 500 kw elektrischer Leistung mit und ohne Güllenutzung, > eine Großanlage mit 2, MW elektrischer Leistung, Biogasaufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz. Hofanlage Die 50-kW(el.)-Hofanlage verarbeitet rund t Maissilage und t Gülle pro Jahr. Die vom BHKW produzierte Wärme kann nur zu einem Anteil von 20 % extern genutzt werden. Die Anlage besteht aus einem Güllevorlagebehälter und einem System für den Eintrag der Maissilage (2,5-m³-Bunker). Die Biogaserzeugung findet in zwei hintereinander in Reihe geschalteten Rührkesselfermentern mit einem nutzbaren Volumen von jeweils 700 m³ statt. Das Biogas wird innerhalb der Fermenter entschwefelt und durch im Boden verlegte Leitungen passiv getrocknet. Das Gärrestlager ist mit 2 85 m³ für eine Lagerkapazität von rund 80 Tagen ausgelegt und verfügt über eine gasdichte Abdeckung, um den künftig zu erwartenden Anforderungen gerecht zu werden. Als BHKW wird ein Investitionskosten [ ] Referenzanlage 50 kw(el.) 500 kw(el.) 2, MW(el.) Hofanlage Mittelklasse-Anlage Großanlage Planung Bürogebäude Vorgrube ) Rohrleitungen 2 ) Druckluftstation Feststoffeintrag Hauptfermenter 3 ) Nachfermenter 4 ) Gastechnik 5 ) Gastrocknung Gärrestlager ) BHKW 7 ) Gasfackel 8 ) Elektroinstallation Pumpencontainer Steuerungscontainer Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Betonarbeiten Fahrzeugwaage Fahrsilo Trafostation Sonstiges Zwischensumme Grundstück 9 ) Netzanschluss Nahwärmekonzept Infrastruktur 0 ) Tiefbau... )... )... ) Genehmigungsantrag... )... )... ) Gasaufbereitung 2 ) Maschinentechnik Baugenehmigung Gebäude 3 ) ) Gesamt ) Hofanlage: 83 m 3, Mittelklasse-Anlage: 0 m 3, Großanlage: 0 m 3 2 ) inklusive Armaturen 3 ) 700 m 3, 2 04 m 3, 000 m 3 4 ) 700 m 3, 2 04 m 3, 8 05 m 3 5 ) interne Entschwefelung und Gasanalyse ) 2 85 m 3, m 3, m 3 7 ) 9 kw(el.), 537 kw(el.), 2 5 kw(el.) 8 ) zur externen Aufstellung 9 ) Erschließung plus Silo 0 ) Wegebau plus Wasser und Abwasser ) inklusive 2 ) inklusive Gasinspeisung ins Erdgasnetz 3 ) Annahmestelle, Sozialräume etc. Gasmotor im Container eingesetzt. Auch die übrigen technischen Installationen sind, soweit erforderlich, in Containern montiert. Für die Infrastruktur, das heißt, die Fahrzeugwaage und Außenanlagen sowie das Fahrsilo werden keine Ausgaben angesetzt, da angenommen wird, dass die Anlage in die bestehende Hofinfrastruktur integriert werden Tabelle 2 Investitionsbedarf für drei unterschiedliche Biogasprojekte. kann. Für den Gesamtinvestitionsbedarf sind weitere Ausgaben hinzuzurechnen, unter anderem für die Grundstückserschließung, den Netzanschluss, die Betriebsinfrastruktur, die Maschinentechnik und Sozialgebäude. Für einige dieser Aufwendungen wird im Falle der Hofanlage unterstellt, dass die dortige Infrastruktur unentgeltlich vom land- 3 ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9

4 Stromeinspeisung ) 90 MWh/a,8 8, KWK-Strom 2 ) 88 MWh/a 2,0 3, Gülle-Bonus 3 ) 90 MWh/a 0,0 4, Wärme 4 ) 222 MWh/a 3,0 3, Gesamt Kapitaldienst ) Gülle t/a 0 /t 0 Maissilage t/a 30 /t Stromeigenbedarf 89 MWh/a 4 Ct/kWh Versicherung ) ,5 % Wartung Biogasanlage ) , % Wartung BHKW 90 MWh/a, Ct/kWh Personal 00 h/a 20 /h Gesamt Jahresüberschuss ) inklusive NaWaRo-Bonus 2 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 20 % und unter Berücksichtigung der Stromkennzahl der KWK-Anlage 3 ) unter Berücksichtigung einer Vergütung von 4 Ct/kWh für die ersten 50 kw elektrischer Leistung und einer Vergütung von Ct/kWh für die darüber hinaus gehende elektrische Leistung bis 500 kw 4 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 20 % 5 ) Bankdarlehen, von dem ein Viertel zu einem Jahreszinssatz von 5 % finanziert wird und der Rest zu einem Jahreszinssatz von 3,8 % ) bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten Tabelle 3 sowie Jahresüberschuss der Hofanlage. Annahmen basiert, die sich regional nicht immer übertragen lassen, wurde zusätzlich die Sensitivität einiger Parameter analysiert (Tabelle 4). Hierbei zeigt sich, dass insbesondere verbessere Möglichkeiten einer externen Wärmenutzung die Wirtschaftlichkeit des Projekts deutlich erhöhen. In der Praxis wird dies bei einer Hofanlage aber eher selten realisierbar sein. Mittelklasse-Anlage In der 500-kW(el.)-Mittelklasse wird von einer NaWaRo-Anlage ausgegangen, die entweder nur mit Maissilage oder Parameter Variation Jahresbetrag [ /a] Alt Neu Investitionsbedarf ± 0 % ± ± Substratpreis ± 20 % ± ± Wärmepreis + 00 % Wärmenutzung + 80 % Wärmepreis / -nutzung + 00 % / + 80 % wirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung gestellt wird, so dass insgesamt ein Investitionsbedarf für die Hofanlage von (Tabelle 2) resultiert. Die Hofanlage kann rund 90 MWh/a elektrischer Energie liefern. Für diese Energie wird nach dem EEG 2004 eine Vergütung von,8 Ct/kWh gewährt (Grundvergütung plus NaWaRo-Bonus). Nach dem neuen EEG erhöht sich die Gesamtvergütung auf 8,7 Ct/kWh. Damit steigen die jährlichen Einnahmen aus der EEG-Vergütung um etwa % auf /a (Tabelle 3). Durch den geringen Anteil extern nutzbarer Wärme fallen die zusätzlich pro Jahr erzielbaren Erträge aus dem KWK-Bonus trotz der um 50 % auf 3 Ct/kWh erhöhten Vergütung mit rund 000 /a bescheiden aus. Anders verhält es sich mit dem neuen Gülle-Bonus, der zusätzliche Einnahmen von rund /a bringt. Dieser wurde ebenso wie der NaWaRo-Bonus auf Basis einer elektrischen Energie von 90 MWh/a berechnet. Dabei wird der Unterschied zwischen installierter und tatsächlicher Anlagenleistung berücksichtigt, so dass nur etwa 925 MWh/a mit 4 Ct/kWh vergütet werden können. In diesem Punkt bestehen zurzeit noch Unklarheiten bei der Interpretation des Gesetzes. Mit /a sind auch die Jahreseinnahmen aus dem Wärmeverkauf gering. Nach dem EEG 2009 resultieren für die hier beispielhaft betrachtete Hofanlage Jahreseinnahmen von rund /a. Dies entspricht im Vergleich zum aktuell geltenden EGG 2004 einer Steigerung der Jahreseinnahmen um etwa 30 %. Diesen Einnahmen stehen jährliche Gesamtkosten von rund /a gegenüber. Bei der Berechnung der Kapitalkosten wird von einer 00 %-Fremdfinanzierung ausgegangen. Hierfür wird unterstellt, dass ein Viertel des Gesamtbetrags über ein Bankdarlehen zu einem jährlichen Zinssatz von 5,0 % finanziert wird und der Restbetrag über ein KfW- Darlehen zu einem jährlichen Zinssatz von 3,8 %. Für die Berechnung der Substratkosten wird ein Preis von 30 /t Maissilage angesetzt. Unter diesen Voraussetzungen bleibt nach dem neuen EEG 2009 ein jährlicher Überschuss von Das entspricht etwa 5 % des Gesamtinvestitionsbedarfs. Da diese Kalkulation auf zahlreichen Tabelle 4 Sensitivitätsanalyse für die Hofanlage. mit Maissilage sowie 30 Gew.-% Gülle betrieben wird. Auch in diesem Fall wird angenommen, dass die Biogasanlage in einen landwirtschaftlichen Betrieb integriert wird und vorhandene Infrastruktur mitgenutzt werden kann. Bei der Berechnung des Investitionsbedarfs wird allerdings von deutlich höheren Kosten für die Erschließung, die Infrastruktur sowie für zusätzliche Fahrsiloflächen ausgegangen. Ferner wird angenommen, dass ein Radlader angeschafft werden muss (Tabelle 2). Analog zur Hofanlage wird davon ausgegangen, dass nur ein Bruchteil der nutzbaren Wärme (0 %) extern verwertet werden kann. Ferner wird ebenfalls von einer zweistufigen Biogasanlage mit einem BHKW, einer Gasfackel und einem Gärrestlager für 80 Tage ausgegangen. Für die Anlagenvariante mit zusätzlichem Gülleeinsatz werden weitere Kosten für die Annahme und Zwischenspeicherung der Gülle so- ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9 4

5 Stromeinspeisung ) MWh/a 5,8, KWK-Strom 2 ) 30 MWh/a 2,0 3, Gülle-Bonus 3 ) 0 MWh/a 0,0 4,0 0 0 Wärme 4 ) 340 MWh/a 3,0 3, Gesamt Kapitaldienst ) Gärrestverwertung 000 t/a 3 /t Maissilage t/a 30 /t Stromeigenbedarf 3 MWh/a 4 Ct/kWh Versicherung ) ,5 % 000 Wartung Biogasanlage ) , % Wartung BHKW MWh/a, Ct/kWh Personal h/a 20 /h Gesamt Jahresüberschuss ) inklusive NaWaRo-Bonus 2 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 0 % und unter Berücksichtigung der Stromkennzahl der KWK-Anlage 3 ) unter Berücksichtigung einer Vergütung von 4 Ct/kWh für die ersten 50 kw elektrischer Leistung und einer Vergütung von Ct/kWh für die darüber hinaus gehende elektrische Leistung bis 500 kw 4 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 0 % 5 ) Bankdarlehen, von dem ein Viertel zu einem Jahreszinssatz von 5 % finanziert wird und der Rest zu einem Jahreszinssatz von 3,8 % ) bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten Tabelle 5 sowie Jahresüberschuss der Mittelklasse-Anlage ohne Güllenutzung. wie eine erhöhte Gärrestlagerkapazität berücksichtigt. Somit gibt sich für die Anlagenvariante mit ausschließlicher Nutzung von Maissilage ein Gesamtinvestitionsbedarf von 2,28 Mio.. Die Vergütung (Grundvergütung plus NaWaRo-Bonus) beläuft sich nach dem heutigen EEG auf 5,7 Ct/kWh und nach dem neuen EEG auf,7 Ct/kWh. Ist, wie im hier betrachteten Fall, die installierte Leistung größer als die tatsächliche, so können bei konservativer Auslegung des Gesetzes nur MWh/a anstelle der tatsächlich produzierten MWh/a für den NaWaRo-Bonus mit 7 Ct/kWh herangezogen werden (Tabelle 5). Durch die Stromkennzahl des Motors ist im angenommenen Fall die Menge des KWK- Stroms etwas größer als die Menge der nutzbaren Wärme. Die jährlichen Einnahmen aus dem EEG 2009 erhöhen sich für die betrachtete Mittelklasse-Anlage gegenüber dem EEG 2004 um etwa 7 % auf /a. Bei jährlichen Kosten von rund /a im Vergleich zur Hofanlage ist von zusätzlichen Kosten für die Gärrestverwertung von 3 /t auszugehen würde sich beim unterstellten Substratpreisniveau von 30 /t nach dem aktuelle gültigen EEG ein jährlicher Fehlbetrag von /a ergeben und nach dem neuen EEG ein jährlicher Überschuss von /a. Dieser Betrag dürfte kaum jemanden zu einer Investition von mehr als 2 Mio. bewegen. Bei der Anlagenvariante mit 30 Gew.-% Güllenutzung (Tabelle ) wird bedingt durch den Gülle-Bonus trotz eines höheren Investitionsbedarfs und der höheren Kosten der Gärrestverwertung ein jährlicher Überschuss von /a erzielt. Damit dürfte in dieser Version ein Ertragsniveau erreicht werden, wie es Biogasanlagen dieser Größenordnung vor dem Anstieg der Substratpreise im letzten Jahr erwarten konnten. Eine zusätzliche Sensitivitätsanalyse zeigt, dass in dieser Anlagenklasse der Hebel für eine gute Wirtschaftlichkeit neben dem Gülleeinsatz in der Wärmenutzungsmöglichkeit und dem Preis für die verkaufte Wärme liegt (Tabelle 7). Tabelle sowie Jahresüberschuss der Mittelklasse-Anlage mit Güllenutzung. Stromeinspeisung ) MWh/a 5,8, KWK-Strom 2 ) 30 MWh/a 2,0 3, Gülle-Bonus 3 ) MWh/a 0,0 4, Wärme 4 ) 340 MWh/a 3,0 3, Gesamt Kapitaldienst ) Gülle t/a 0 /t 0 Gärrestverwertung t/a 3 /t Maissilage t/a 30 /t Stromeigenbedarf 3 MWh/a 4 Ct/kWh Versicherung ) ,5 % Wartung Biogasanlage ) , % Wartung BHKW MWh/a, Ct/kWh Personal h/a 20 /h Gesamt Jahresüberschuss ) inklusive NaWaRo-Bonus 2 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 0 % und unter Berücksichtigung der Stromkennzahl der KWK-Anlage 3 ) unter Berücksichtigung einer Vergütung von 4 Ct/kWh für die ersten 50 kw elektrischer Leistung und einer Vergütung von Ct/kWh für die darüber hinaus gehende elektrische Leistung bis 500 kw 4 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 0 % 5 ) Bankdarlehen, von dem ein Viertel zu einem Jahreszinssatz von 5 % finanziert wird und der Rest zu einem Jahreszinssatz von 3,8 % ) bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten 5 ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9

6 Großanlage Parameter Variation Jahresbetrag [ /a] Alt Neu Investitionsbedarf ± 0 % ± Substratpreis ± 20 % ± Wärmepreis + 00 % Wärmenutzung + 90 % Stromeinspeisung ) MWh/a 3, 4, , KWK-Strom 2 ) 9 MWh/a 2,0 3, Wärme 3 ) 9 MWh/a 3,0 3, Technologie-Bonus 4 ) Tabelle 7 Sensitivitätsanalyse für die Mittelklasse-Anlage. Bei der 2,-MW(el.)-Großanlage mit Biogasaufbereitung und -einspeisung in das Erdgasnetz werden zwei Varianten unterschieden: die Entnahme und Verstromung von Erdgas an einem Standort oder an vier getrennten und mindestens 500 m voneinander entfernt gelegenen Standorten. Zur Versorgung der Biogasanlage werden t Maissilage und t Gülle pro Jahr benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass an den Erdgas- BHKW-Standorten die gesamte Wärme genutzt werden kann. Für die Biogasanlage mit Infrastruktur, Anlagen zur Gasaufbereitung und -einspeisung sowie die BHKW-Module wird von einem Investitionsbedarf von 0,227 Mio. ausgegangen (Tabelle 2). Nach aktuellem EEG ließen sich mit dieser Großanlage bei zwei BHKW-Standorten (davon einer direkt am Standort der Biogaserzeugung) jährliche Einnahmen von rund 4,83 Mio. /a erzielen und nach dem neuen EEG Jahreseinnahmen von rund 4,4 Mio. /a bzw. 4,8 Mio. bei fünf unterschiedlichen BHKW-Standorten (Tabelle 8). Hier macht sich der neue Anlagenbegriff des EEG 2009 bemerkbar, bei dem mindestens 500 m voneinander entfernt gelegene BHKW-Module jeweils als Einzelanlage gerechnet und die hohen Tarife für kleine Leistungsklassen abgeschöpft werden können. In die Ertragsberechnung sind ferner die Entgelte aus der vermiedenen Netznutzung mit MWh/a 2, MWh/a, Gesamt Kapitaldienst ) Gülle t/a 5 /t Maissilage t/a 30 /t Gärrestverwertung t/a 3 /t Stromeigenbedarf 3 02 MWh/a 4 Ct/kWh Versicherung ) ,5 % Wartung Biogasanlage ) , % Wartung BHKW MWh/a, Ct/kWh Wartung Gasaufbereitung Personal h/a 20 /h Gesamt Jahresüberschuss ) inklusive NaWaRo-Bonus, zwei bzw. fünf BHKW-Standorte 2 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 00 % und unter Berücksichtigung der Stromkennzahl der KWK-Anlage 3 ) auf Basis einer jährlichen Wärmenutzung von 00 % 4 ) unterschiedlich hohe anrechenbare Einspeisungen gemäß EEG 2004 bzw. EEG ) Bankdarlehen, von dem ein Viertel zum Jahreszinssatz von 5 % finanziert wird und der Rest zum Jahreszinssatz von 3,8 % ) bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten eingeflossen. Die verbesserte Einnahmesituation resultiert hauptsächlich aus der erhöhten Grundvergütung, dem erhöhten NaWaRo-Bonus und der höheren Vergütung für KWK-Strom. Demgegenüber haben sich die Einnahmen aus dem Innovationsbonus verringert, der in der relevanten Leistungsklasse für die Großanlage auf Ct/kWh halbiert und außerdem nur für Strom gewährt wird, der aus dem tatsächlich eingespeisten Biomethan erzeugt wird, also nicht für den Strom, der am Standort der Biogasanlage aus dem Rohgas gewonnen wird. Bei jährlichen Kosten von 3,832 Mio. für den Betrieb und den Kapitaldienst der Anlage wird nach dem EEG 2004 ein jährlicher Überschuss von /a erwirtschaftet, nach dem EEG 2009 ein Jahresüberschuss von rund /a für zwei BHKW-Standorte bzw. von rund,058 Mio. für fünf BHKW-Standorte. Demnach führt das neue EEG bei Großanlagen zu einer deutlich verbesserten Wirtschaftlichkeit. Sollte der Substratpreis jedoch deutlich höher als hier angenommen sein, so könnte die Attraktivität derartiger Projekte stark sinken. In jedem Fall sollten aus Ertragssicht Konzepte mit mehreren BHKW-Standorten in Betracht gezogen werden. Fazit Die EEG-Novelle 2009 ist gegenüber dem Vorgängerregelwerk komplexer geworden und noch in einigen Punkten unklar. Durch den Gülle-Bonus werden Anlagen der 50-kW(el.)-Klasse, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, sehr attraktiv. Neue Mittelklasse-Anlagen mit elektrischen Leistungen von 500 kw(el.) sind bei den aktuellen Substratpreisen hingegen nur mit Einbeziehung des Gülle-Bonus oder mit einer Wärmenutzung in größerem Umfang wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben. Großprojekte mit Gasaufbereitung und -einspeisung ins Erdgasnetz bleiben attraktiv, sofern das Preisniveau der Substrate auf moderatem Niveau gesichert werden kann. Bei letzteren sollte der Ertrag durch Zusammenlegen mehrerer kleiner, mindestens 500 m voneinander entfernter Erdgas- BHKW anstelle eines einzelnen großen Erdgas-BHKW optimiert werden. Tabelle 8 sowie Jahresüberschuss der Großanlage. ebwk Bd. 0 (2008) Nr. 9

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