1. Der Verein führt den Namen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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- Gerhard Hase
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1 ACV-OC Neumünster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der ACV Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland Ortsclub Neumünster e. V. ist ein örtlicher Zusammenschluß innerhalb des Automobil-Clubs Verkehr Bundesrepublik Deutschland (ACV) Sein Sitz ist in 235 Neumünster. Sein Bereich umfaßt folgendes Gebiet: Neumünster und Umgebung- Er muß ins Vereinsregister eingetragen sein. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub Neumünster e. V. 2. Er ist eingetragener Verein mit Sitz in Neumünster 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2 Zweck, Ziel Zweck des ACV-Clubs ist die Wahrnehmung der Ziele des Automobil-Clubs Verkehr, die Pflege des Sports und der Clubkameradschaft. Der ACV-Club erkennt die ACV -Satzung ausdrücklich als für sich verbindlich an, Der Club verfolgt gemeinnützige Ziele im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2 Zweck, Ziel Zweck des Ortsclubs ist die Wahrnehmung der Ziele des Automobil-Clubs Verkehr, die Pflege des Sports und der Clubkameradschaft. Der ACV Ortsclub erkennt die ACV- Satzung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Der Ortsclub verfolgt gemeinnützige Ziele im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Ortsclubs. Es darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Ortsclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 1
2 ACV-OC Neumünster e.v. 3 Mitgliedschaft Mitglied des ACV-Clubs ist derjenige, der beim Beitritt in den ACV erklärt hat, dem ACV-Club Neumünster angehören zu wollen. Die Mitgliedschaft in ACV- Club erlischt durch Austritt aus dem ACV-Club oder Ausschluß durch den ACV. Mitglied des ACV-Ortsclub Neumünster ist derjenige, der beim Beitritt in den ACV erklärt hat, dem ACV Ortsclub Neumünster angehören zu wollen, oder vom ACV zugeordnet worden sind. Die Mitgliedschaft in ACV Ortsclub erlischt durch Austritt aus dem ACV oder Ausschluss durch den ACV. Die Mitglieder des ACV-Clubs zahlen die Aufnahmegebühr und Beiträge, die vom ACV festgesetzt sind, an die Landesgruppe Nord des ACV Die Aufnahmegebühr und der erste Monatsbeitrag entfallen an den ACV- Club. Die Mitgliedschaft ist an die Zahlung von Beiträgen gebunden. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die durch das ACV Präsidium erlassen wird. 4 Organisation Vom ACV erhält der Ortsclub einen Zuständigkeitsbereich zugewiesen. 5 Die Organe des ACV-Clubs sind: a die Mitgliederversammlung, b der Vorstand. Organe Die Organe des ACV-Ortsclubs sind: a. die Mitgliederversammlung b. der Vorstand 2
3 ACV-OC Neumünster e.v. 6 Die Mitgliederversammlung des AC V-Clubs findet alljährlich spätestens 6 Wochen vor der Landesgruppenversammlung, statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder durch die Clubzeitschrift des ACV einberufen. Der Vorstand bestimmt den Ort und gibt die Tagesordnung bekannt. Der Clubvorstand und die Landesgruppe des ACV können Vertreter ohne Stimmrecht entsenden. An der Mitgliederversammlung können alle dem ACV-Club angehörenden Mitglieder stimmberechtigt teilnehmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn 10 % der Mitglieder oder mehr als 15 Mitglieder anwesend sind. Die Leitung der Versammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes oder dessen Vertreter. über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung enthalten muß und vom Schriftführer und Leiter der Mitgliederversammlung unterschrieben wird. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des ACV Ortsclubs findet alljährlich, spätestens 6 Wochen vor der ACV- Landesgruppenversammlung, statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder durch die eigene Homepage oder die Clubzeitschrift des ACV einberufen. Der Vorstand bestimmt den Ort und gibt die Tagesordnung bekannt. Das Präsidium und die Landesgruppe Nord des ACV können Vertreter ohne Stimmrecht entsenden. An der Mitgliederversammlung können alle dem ACV Ortsclub Neumünster angehörenden Mitglieder stimmberechtigt teilnehmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 % der Mitglieder oder mehr als 10 Mitglieder anwesend sind. Die Leitung der Versammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes oder dessen Vertreter. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung enthalten muss und vom Schriftführer und Leiter der Mitgliederversammlung unterschrieben wird. 3
4 ACV-OC Neumünster e.v. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für a ) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes b die Entgegennahme des Kassenberichtes c die Entgegennahme des Berichtes der Revisoren, d Entlastung des Vorstandes, e ) Neuwahl des Vorstandes für vier Kalenderjahre, f ) Wahl der Delegierten zur Landesgruppenversammlung, g Wähl der Revisoren. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird b) auf Verlangen von mindestens einem Drittel aller Mitglieder des ACV -Clubs, c) im Bedarfsfalle durch den Vorsitzenden einberufen. d) Die Einberufungstrist für die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung beträgt 14 Tage. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für 1. die Entgegennahme des Geschäftsberichtes 2. die Entgegennahme des Kassenberichtes 3. die Entgegennahme des Berichtes der Revisoren 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahl des Vorstandes für vier Kalenderjahre 6. Wahl der Delegierten zur Landesgruppenversammlung 7. Wahl der Revisoren. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird 1. auf Verlangen von mindestens einem Drittel aller Mitglieder des ACV Ortsclubs 2. im Bedarfsfalle durch den Vorsitzenden einberufen 3. Die Einberufungsfrist für die ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung beträgt 14 Tage. 4
5 ACV-OC Neumünster e.v. 7 OC-Vorstand Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 4 Jahre gewählt,und zwar der 2. vorsitzende, Schatzmeister Sportleiter und Beisitzer für Pressearbeit erstmalig 1989, Vorsitzende, Beisitzer für Sport, Beisitzer für Geselligkeit und Schriftführer erstmalig Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 4 Jahre gewählt, und zwar der 2. vorsitzende, Schatzmeister Sportleiter und Beisitzer für Pressearbeit erstmalig 1989, 1. V.orsitzende, Beisitzer für Sport, Beisitzer für Geselligkeit und Schriftführer erstmalig Der erweiterte Vorstand des ACV-Clubs soll mindestens aus sechs Mitgliedern bestehen, die folgende Ämter bekleiden; Der erweiterte Vorstand des ACV- Clubs soll mindestens aus sechs Mitgliedern bestehen, die folgende Ämter bekleiden; 1. der Vorsitzende 2. der stellvertretende Vorsitzende 3. der Schriftführer 4. der Schatzmeister 5. der Sportleiter 6 - dazu treten Beisitzer, von denen einer Jugendvertreter sein kann. 1. der/die Vorsitzende 2. der/die stellvertretende Vorsitzende 3. der Schriftführer/in/Pressearbeit 4. der Schatzmeister/in 5. der Sportleiter/in 6. dazu treten Beisitzer 5
6 ACV-OC Neumünster e.v. 1 Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne des S 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand des ACV-Clubs ist unbeschadet seiner sonstigen Verantwortlichkeit dem Vorstand des ACV gegenüber für die Durchführung der Satzungen und der genehmigten Veranstaltungen verantwortlich. 2. Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes: 3,1, Der Vorsitzende regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum Club* leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes. Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftstücke. 2 - Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzen- den im Behinderungsfall in allen vorbezeichneten Angelegenheiten. Er ist Geschäftsführer und beruft die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen nach Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne des 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand des ACV Ortsclubs ist unbeschadet seiner sonstigen Verantwortlichkeit dem Vorstand des ACV gegenüber für die Durchführung der Satzungen und der genehmigten Veranstaltungen verantwortlich. Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes: Der Vorsitzende regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum ACV, leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes. Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftstücke. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden im Verhinderungsfall in allen vorbezeichneten Angelegenheiten. Er ist Geschäftsführer und beruft die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen nach Absprache mit dem Vorsitzenden ein. 6
7 ACV-OC Neumünster e.v. Absprache mit dem Vorsitzenden ein.. 3.Der Schriftführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Clubs und kann einfache, für den ACV Club unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er führt die Protokolle in den Versammlungen, die er mit zu unterzeichnen hat. 3, 4. Der Schatzmeister verwaltet die Clubkassengeschäfte und ist für den Bestand und die gesicherte Anlage des ACVClub-Vermögens verantwortlich. Außerdem führt er die Mitgliederkartei Der Sportleiter bearbeitet sämtliche Veranstaltungen und hat die Aufsicht darüber. Die Beisitzer der bestehenden Sparten sind ihm unterstellt Der Beisitzer für Pressearbeit vertritt den Schriftführer und hat alle mit der Werbung zusammenhängenden Tätigkeiten wie Berichterstattung an die Presse usw., zu erledigen Der Beisitzer für gesellschaftliche Veranstaltungen führt im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden alle dazu erforderlichen Tätigkeiten aus Der Beisitzer für Fahrten führt im Einvernehmen mit dem Sport- Der Schriftführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Ortsclubs und kann einfache, für den ACV Ortsclub unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er führt die Protokolle in den Versammlungen, die er mit zu unterzeichnen hat. Der Schatzmeister verwaltet die Ortsclubkassengeschäfte und ist für den Bestand und die gesicherte Anlage des ACV Ortsclub-Vermögens verantwortlich. Außerdem führt er die Mitgliederkartei. Der Sportleiter bearbeitet sämtliche Veranstaltungen und hat die Aufsicht darüber. Die Beisitzer der bestehenden Sparten sind ihm unterstellt. Der Beisitzer für Pressearbeit vertritt den Schriftführer und hat alle mit der Werbung zusammenhängenden Tätigkeiten wie Berichterstattung an die Presse usw., zu erledigen. Der Beisitzer für gesellschaftliche Veranstaltungen führt im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden alle dazu erforderlichen Tätigkeiten aus. Der Beisitzer für Fahrten sportliche Belange führt im Einvernehmen mit dem Sportleiter alle dazu erforderlichen Tätigkeiten aus. 7
8 ACV-OC Neumünster e.v. leiter alle dazu erforderlichen Tätigkeiten aus. 8 Auflösung des Ortsclubs Die Auflösung des ACV-Clubs kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentliche Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Landesgruppe ist berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Auflösung einzuberufen. Der ACV Club gilt als aufgelöst, wenn er aus dem ACV austritt. Das Clubvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seiner bisherigen Zwecke oder Ziele an die ACV- Landesgruppe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne seiner Satzung zu verwenden hat. Im übrigen gilt für die nicht geregelten Angelegenheiten die Satzung des ACV sinngemäß. Die Auflösung des ACV Ortsclubs kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Landesgruppe Nord ist berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Auflösung einzuberufen. Der ACV Ortsclub gilt als aufgelöst, wenn er aus dem ACV austritt. Das Clubvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Ortsclubs oder bei Wegfall seiner bisherigen Zwecke oder Ziele an die ACV-Landesgruppe Nord, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne seiner Satzung zu verwenden hat. Im Übrigen gilt für die nicht geregelten Angelegenheiten die Satzung des ACV sinngemäß. Neugefasst lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom.. und dem Eintrag ins Vereinsregister 8
9 ACV-OC Neumünster e.v. 9
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