Rundschau. 22. Erlebnistag Autofreies Lautertal. für das Glan- und Lautertal. Hinweis für die Mandatsträger. Mit dem AMtsblAtt der

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschau. 22. Erlebnistag Autofreies Lautertal. für das Glan- und Lautertal. Hinweis für die Mandatsträger. Mit dem AMtsblAtt der"

Transkript

1 Rundschau Mittwoch, 6. April 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 17 Ausgabe 14/ Hinweis für die Mandatsträger der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Derzeit sind nachfolgende Sitzungen geplant: Mittwoch, Uhr Schulträgerausschuss in Wolfstein Donnerstag, Uhr Bau- und Umweltausschuss in Wolfstein Montag, Uhr Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss in Lauterecken Dienstag, Uhr Werksausschuss in Lauterecken Schulungsraum Kläranlage Uhr Besichtigung Kläranlage Mittwoch, Uhr Haupt- und Finanzausschuss in Lauterecken Mittwoch, Uhr Verbandsgemeinderat in Wolfstein 22. Erlebnistag Autofreies Lautertal Anmeldung Am Sonntag, dem 7. August 2016 wird um Uhr in Olsbrücken der Startschuss für den 22. Erlebnistag Autofreies Lautertal fallen! Dann ist es wieder so weit und das Lautertal wird, wie an jedem 1. Sonntag im August, zwischen der Gartenschau in Kaiserslautern und dem Veldenzschloss in Lauterecken zur autofreien Vergnügungsstrecke für die ganze Familie. Vereine und Institutionen, die sich auch in diesem Jahr an dem bunten Programm beteiligen möchten, können sich bis zum 25. April 2016 bei der Kreisverwaltung Kusel anmelden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite auf der Startseite heruntergeladen werden. Weitere Informationen: Kreisverwaltung Kusel Tourismusbüro Triererstraße 49-51, Kusel Tel.: / julia.bingeser@kv-kus.de Info: Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/

2 Rundschau Ausgabe 14/2016 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)... Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)... Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer...Tel / ; Kläranlage Lauterecken...Tel /8071 Kläranlage Wolfstein...Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken...Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein...Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach- Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag...15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag...15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags... von Uhr donnerstags... von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel...Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander... Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

3 Rundschau Ausgabe 14/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 6. April 2016 Ausgabe 14/2016 Öffentliche en Aschbach Satzung der Ortsgemeinde Aschbach über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen, den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. 3 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum 3. Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich: a) Für den 1. Hund 45,00 EUR b) Für den 2. Hund 60,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 75,00 EUR (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt jährlich: a) Für den 1. gefährlichen Hund 450,00 EUR b) Für den 2. gefährlichen Hund 900,00 EUR c) Für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 EUR (3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft, entwickelt haben. (4) Bei Hunden der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. (5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.b. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat: - Bullmastiff - Bullterrier - Dogo Argentino - Dogue de Bordeaux - Fila Brasileiro - Mastiff - Mastino Napoletano - Tosa Inu Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden. (6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. 6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am , , und , mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Absatz 2 am in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. (4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

4 Rundschau Ausgabe 14/ Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen B, BL, ag oder H, besitzen, 2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. (2) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz insbesondere 1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen, 2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, 3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, 4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind, 5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 6. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. (3) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (4) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. 8 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von 1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde, 2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden. (2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. 9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende, Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge, der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. 10 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde, 3. Herkunft und Anschaffungstag, 4. Geburtsdatum, 5. Rasse 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, 3. als Hundehalter entgegen 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß 10 Absatz 1 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom außer Kraft Aschbach, den gez. Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Deimberg Bebauungsplan Am Weiher/Auf m obersten Flur der Ortsgemeinde Deimberg des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Deimberg hat in seiner Sitzung am 24. März 2014 den Bebauungsplan Am Weiher/Auf m obersten Flur in der Planfassung März 2014, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO) und der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Deimberg beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB und 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) den Bebauungsplan Am Weiher/Auf m obersten Flur der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung März 2014, das ist die in der Zeit von 5. Dezember 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Fassung September 2013 mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen der Hinweise ohne Fest-setzungscharakter, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO) und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan Am Weiher/Auf m obersten Flur der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung März 2014 (das ist die am 24. März 2014 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan für das Gebiet Am Weiher/Auf m obersten Flur umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 79 und 80 sowie die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 71, 77, 53 und 78/2 (= Kreisstraße 62) der Gemarkung Deimberg sowie in einem weiteren Geltungsbereich für externe Ausgleichsmaßnahmen das Grundstück Flurstück Nr. 271 der Gemarkung Deimberg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Am Weiher/Auf m obersten Flur ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen.

5 Rundschau Ausgabe 14/2016

6 Rundschau Ausgabe 14/2016 Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. b) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Deimberg, den 23. März 2016 Für die Ortsgemeinde Deimberg: gez. Heer Heer, Ortsbürgermeisterin Hefersweiler Am Donnerstag, den 7. April 2016, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/ Anfragen und Auskünfte Bernd Degen, Ortsbürgermeister Hinzweiler Am Montag, dem 11. April 2016, Uhr findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Neufassung der Hundesteuersatzung 2. Ergänzungssatzung Obere Brühl in den Rauhen Gärten 3. Städtebaulicher Vertrag; Ergänzungssatzung Obere Brühl in den Rauhen Gärten 4. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 5. Landschaftsplanerische Leistungen für Ergänzungssatzung Obere Brühl in den Rauhen Gärten ; 6. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Lauterecken Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Lauterecken vom Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: 1 Allgemeines 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 4 Inkrafttreten Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten. 3 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten. III. Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde IV. Ausheben und Schließen der Gräber. V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen. VI. Benutzung der Leichenhalle. VII. Gestellung von Leichenträgern VIII. Lohnabhägige Gebühren IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom außer Kraft. Lauterecken, den gez. Steinhauer Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 250,00 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr ,00 3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr ,00 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für eine Wahlgrabstätte 1.000,00 b) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für jede weitere Grabstätte 200,00 2. a) Verleihung des Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchst. a) an einer Urnenwahlgrabstätte 500,00 b) Verleihung des Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchst. a) für jede weitere Urnengrabstätte 200,00 3. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen für jedes volle Jahr aa) Wahlgrabstätten 30,00 bb) Urnenwahlgrabstätten 25,00 cc) Anonyme Urnenwahlgrabstätte 25,00 III. Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde a) für eine Wahlgrabstätte 50,00

7 Rundschau Ausgabe 14/2016 b) für eine Urnenwahlgrabstätte 50,00 IV. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Reihengräber für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 566,00 c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 2. Wahlgrabstätten a) Doppel- und weitere Grabstellen für die erste Bestattung 566,00 b) für jede weitere Bestattung 639,00 c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen werden die der Stadt Lauterecken entstehenden Auslagen mit einem Zuschlag von 10 v. H. zu den entstandenen Kosten erhoben. 2. Für die Wiederbestattung des Verstorbenen werden Gebühren nach IV erhoben. VI. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen einschl. Stromkosten 100,00 für jeden weiteren Tag 30,00 b) einer Urne bis zu 10 Tagen 60,00 für jeden weiteren Tag 15,00 2. Für die Reinigung a) der Leichenhalle 80,00 b) der Kühlzelle 50,00 VII. Gestellung von Leichenträgern 1. Stellung eines Leichenträgers durch die Stadt Lauterecken 70,00 2. Stellung jeder weiterer Leichenträger 70,00 VII. Lohnabhängige Gebühren Die lohnabhängigen Gebühren dieser Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden den jeweiligen Tarifänderungen des öffentlichen Dienstes angeglichen. IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren 1. Ausstellung der Berechtigungskarte für Gewerbetreibende a) Gültigkeitsdauer: 5 Jahre 30,00 b) Erneuerung der Berechtigungskarte 20,00 2. Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern und Gedenkplatten 20,00 3. Ausfertigung einer a) Zweitschrift der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 b) Umschreibung der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 4. Abräumgebühr einer Grabstätte durch die Stadt Lauterecken 500,00 Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Am Donnerstag, dem 14. April 2016, Uhr findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Lauterecken statt. Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum Dirk Reidenbach, Vorsitzender Lohnweiler Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/ Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum und Entlastungserteilung 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum und Entlastungserteilung 6. Sanierung der Grillhütte 7. Sanierung Hangrutsch Wirtschaftsweg Mausbacher Graben 8. Verschiedenes Walter Scherer, Ortsbürgermeister Oberweiler im Tal Am Donnerstag, dem 7. April 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal zum und Entlastungserteilung 4. Bauflächenmonitoring 5. Feldwegeausbau; Verlängerung Kippstraße 6. Friedhofsangelegenheiten 7. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8. Bauangelegenheit Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Offenbach-Hundheim Am Donnerstag, dem 14. April 2016, Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum und Entlastungserteilung 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum und Entlastungserteilung 6. Erneuerung der Heizungsleitungen in der Turnhalle 7. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8. Auftragsvergaben; Neubau eines Multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses (DE- Projekt) a) Fliesenarbeiten b) Tischlerarbeiten c) Wärmedämmverbundsystem 9. Versetzen der Feuerwehrsirene im Ortsteil Offenbach 10. Verschiedenes Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler Am Mittwoch, dem 13. April 2016, Uhr findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Am Donnerstag, dem um Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Merzweiler die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt.

8 Rundschau Ausgabe 14/2016 Tagesordnung: 1. Genehmigung der Jahresrechnung Entlastung des Jagdvorstandes 3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 und Verwendung der Jagderträge 4. Änderung des Jagdpachtvertrages 5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages 6. Verschiedenes Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, Langweiler, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen Langweiler, den gez. Janß Berthold Janß - Jagdvorsteher - Jagdgenossenschaft Relsberg Jagdgenossenschaft Relsberg Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Relsberg findet am Donnerstag, um Uhr im Gemeinschaftshaus Relsberg statt. Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen. Das Jagdkataster liegt zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Jagdvorsteher aus. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des Jagdvorstandes 3. Bekanntgabe des bestätigten bzw. festgesetzten Abschussplans 2016/ Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2015/ Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes 6. Haushaltsplan 2016/ Wünsche und Anträge Über den Verlauf der Versammlung wird eine Niederschrift, die zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen bis beim Jagdvorsteher ausgelegt werden wird. gez. Schäfer, Jagdvorsteher Gemeindenachrichten Aschbach Neufassung der Hundesteuersatzung Aufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Ortsrechtes der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Diese Neufassung hat nur formellen Charakter, eine Änderung der Steuerhebesätze ist nicht erfolgt. Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert: 1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein Jahr zu erlagen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen wird. Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung sieht vor, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss. 2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 01. März des Jahres in einem Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hundesteuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird. 3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ursprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung. Jugendraum Aschbach Der Ortsgemeinderat beschließt eine Hausordnung für den Jugendraum. Es soll eine Kontrolle über die Einhaltung der in der Hausordnung aufgeführten Regelungen vorgenommen werden. Relsberg Stromabschaltung in Relsberg Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG infolge dringender Wartungsarbeiten am Freitag, dem 8. April 2016 von Uhr bis Uhr in der Gemeinde Relsberg der Strom abgeschaltet werden muss. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass während der Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht garantiert wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam zur Verfügung. St. Julian Hochseilgarten der Kindertagesstätte Sankt Julian Am Dienstag, den wurde der angekündigte und über Spenden finanzierte Hochseilgarten der Kindertagesstätte Sankt Julian von den Auszubildenenden der Fa. GKN Driveline Kaiserslautern montiert. Ausbildungsleiter der Fa. GKN Udo Strack hat die Auszubildenden betreut und unterstützt. Die Spenden ind Höhe von insgesamt 7.000,- stammen von der Fa. GKN Driveline, der Volksbank Lauterecken, dem Erlös aus dem Projekt Dilljer Luft sowie von privaten Spendern und dem Förderverein der Kindertagesstätte. Das Spielgerät ist eine Bereicherung für den Bewegungskindergarten. Die Kinder werden das Spielgerät am kommenden Montag nach den Ferien ausgiebig testen können. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2016 Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils

9 Rundschau Ausgabe 14/2016 Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Uhr Konfirmation in Grumbach Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Uhr Nachtreffen des Konfirmationsjahrgangs 2016 (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Samstag, Uhr Die Kirchenmäuse laden ein in das Gemeindehaus in Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren / Unkostenbeitrag: 2 Euro Thema: Alle Kinder dieser Erde Uhr Gottesdienst mit Taufe in Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hundheim Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Mittwoch, Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Freitag, der 2. Osterwoche - weiß - 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein heilige Messe für Verstorbene Liesel und Alfred Schwickert Sonntag, Sonntag der Osterzeit - weiß - *** Kommunionjubiläumsfest *** Sonntäglicher Vorabend, :00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde mit den Erstkommunionjubilaren Sonntag 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Montag, hl. Stanislaus - rot - 18:00 Uhr Lauterecken heilige Messe. anschl. stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1 2 Stunde) Dienstag, der 3. Osterwoche - weiß - 09:00 Uhr Reipoltskirchen heilige Messe - anschließend Frühstück im Pfarrhaus Mittwoch, der 3. Osterwoche - weiß - 09:00 Uhr Lauterecken heilige Messe Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste Sonntag, Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Donnerstag, Uhr Mitgliederversammlung Krankenpflegeverein Samstag, Uhr Konfirmandenstunde 2017er Sonntag, Gottesdienst Uhr Berzweiler Uhr Niederkirchen Dienstag, Uhr Turnen für Frauen Ev. Kirchengemeinde Offenbach - Niedereisenbach - Wiesweiler Gottesdienstplan der Kirchengemeinden Niederalben - Niedereisenbach, Offenbach und Medard - Wiesweiler Samstag, :00 Uhr Gottesdienst in Niederalben Sonntag :15 Uhr Gottesdienst mit Taufe und DNS Chor - Simon in Wiesweiler 11:00 Uhr Konfirmation mit Jugendchor Fri-Frau-Voce in Offenbach Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Samstag, Uhr Vorabendmesse Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler 17:00 Uhr Kirchenkonzert des Frauenchores Kreimbach-Kaulbach in der Kirche Kreimbach-Kaulbach 18:00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Senioren-Stuhlkreisgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Uhr Nachtreffen der Konfirmanden (Pfarrsaal) Samstag, Uhr Die Kirchenmäuse laden ein in das Gemeindehaus in Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren/Unkostenbeitrag: 2 Euro Thema: Alle Kinder dieser Erde Sonntag, Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche) Uhr Gottesdienst in Wolfstein Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Ev. Stadtmission Wolfstein Mittwoch, Uhr Bibelstunde in Hefersweiler Donnerstag, Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe) Uhr Bibelstunde in Wolfstein Freitag, Uhr Kindertreff (4-12 Jahre) Uhr Teentreff (ab 7. Klasse) Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Samstag, Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, Uhr Dankamt der Kommunionkinder und ihrer Familien Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschließend Krankenkommunion Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine Vereine Veranstaltungen Veldenz Gymnasium Lauterecken Am Freitag, den 8. April 2016 präsentieren in der Zeit von bis Uhr die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe die Ergebnisse ihrer zweiwöchigen Betriebspraktika, die zu Jahresbeginn 2016 in ortsnahen Betrieben und Geschäften durchgeführt wurden. Dazu werden im Foyer der Schule Präsentationsstände aufgebaut und im Computerraum Präsentationen gezeigt.

10 Rundschau Ausgabe 14/2016 Außerdem finden in dieser Zeit Vorträge von Experten statt, um Schüler und Interessierte umfassend zu informieren: - Dr. Reinhard Krämer (Bundesagentur für Arbeit) :Gymnasium - was kommt danach? Entscheidungsfindung, Ausbildungs- und Studienwege. - Alexander Ehrlich (Bito Lagertechnik GmbH - Kooperationspartner des VGL): Informationen zu Ausbildungsberufen und dualem Studium bei BITO, Aufbau des dualen Studiums - Erfahrungsbericht M. Hübsch - Steffen Bondorf (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Informatik): Wieviel Informatik steckt in unserer Welt? Das Informatikstudium an der TU Kaiserslautern - Anna Engelhardt (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Chemie): Perspektive TU YOU im Fachbereich Chemie?! Wie wir die Welt verändern können - Was denn, wer denn, wie denn? - Susanne Hahn (IfT Institut für Talententwicklung West GmbH): Studiengänge, rund 400 Ausbildungsberufe und du weißt nicht, wo du anfangen sollst? Verständlich! Wir vermitteln dir auf der vocatium Messe Westpfalz erste persönliche Kontakte zu Unternehmen und Hochschulen. KVHS Bewusstheit in der Sprache Haben Sie manchmal das Gefühl, dass Sie nicht das sagen, was Sie eigentlich sagen möchten? Oder merken Sie, dass ihr Gegenüber eigentlich von etwas anderem redet als Sie? Oder haben Sie den Eindruck, dass Ihnen gar nicht richtig zugehört wird? Fällt Ihnen manchmal einfach gar nichts Gescheites ein, um zu antworten? Dann wird Sie dieses Seminar interessieren, denn es kann Ihnen helfen, Ihre Sprache so zu verwenden, - dass Sie das sagen, was Sie sagen möchten - dass Ihr Gesprächspartner Ihnen wirklich zuhört - dass Sie lernen, Ihre Gedanken sprachlich auszudrücken Die Sprache ist der hörbare Ausdruck unserer Gedanken und unser wichtigstes Mittel um uns anderen Mittel mitzuteilen. Dazu gehört ebenso der körperliche Ausdruck, wenn wir sprechen. In diesem Tagesseminar lernen Sie beide Aspekte, sowohl das Sprachbewusstsein, als auch Körperbewusstsein. Dazu bitte mitbringen: Isomatte, bequeme Kleidung und kleiner Mittagssnack Leitung: Christine Lißmann Termin: Ort: Kursgebühr: Samstag, dem von Uhr Offenbach-Hundheim, Schulstraße 1, Medizinisches Zentrum, Praxis für Naturheilkunde, Feldenkrais und Gesprächsführung 24,50 Euro (bis 12 TN) 20,50 Euro (ab 13 TN) Zumba Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Die Musik, bestehend aus Salsa, Merengue, Samba u.a., animiert zu mehr Bewegung und führt zu Stressabbau. Durch die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination wird verbessert. Sie erlernen Abfolgen von Tanzschritten, die ein Mix aus niedrigen und hoch intensiven Bewegungen sind. Der Kurs eignet sich für alle Altersgruppen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 8 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 33,00 (bis 12 TN) bzw. 27,50 (ab 13 TN) Bauch-Beine-Po in Lauterecken Sie haben sich vorgenommen, Ihre Konturen zu straffen und Ihre Kraft zu verbessern? Mehr Kraft bedeutet mehr Energie, mehr Wohlbefinden und obendrein ein attraktives Äußeres! In den Kursen geht es nicht um Bodybuilding, sondern um die funktionale Kräftigung der Muskulatur. Damit verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit, erhöhen die Belastbarkeit Ihres Bewegungssystems, formen Ihre Figur, bauen Körperfettanteile ab und leisten einen wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit. Lernen Sie gezielte Übungen, um Ihre Muskulatur im Alltag vor allem im Bereich Bauch, Beine und Po zu straffen und damit Ihre Figur zu verbessern. Die Übungen, die Sie hier kennenlernen, können Sie auch prima daheim durchführen. Der Kurs ist als abwechslungsreiches Intervalltraining konzipiert, die eingesetzte Musik wird Sie motivieren, durchzuhalten! Leitung: Yvonne Limpert Termine: 8 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 33,00 (bis 12 TN) bzw. 27,50 (ab 13 TN) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel. Landfrauen Cronenberg Mittwoch, den , Uhr Programm-Abschluss Pizzaessen im Pferdestall Landfrauenverein Eßweiler Mittwoch, Uhr Angebot auf Kreisebene in Bedesbach Hilfe bei Problemfüßen - Arbeit der Podologin s. Info im Landfrauenmagazin Dienstag, Uhr Angebot auf Kreisebene in Blaubach Mediterrane und einheimische Kräuter frisch auf den Tisch - Aufbau einer Kräuterschnecke - s. Info im Landfrauenmagazin Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche Referentin: Frau Frohnhöfer Termin: Dienstag, den um Uhr - bitte geänderte Anfangszeit beachten Ort: DGH Essweiler Die Kirchenmäuse laden ein: Am Samstag, 9. April 2016 von Uhr im Gemeindesaal Bosenbach (Felsstr. 4) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Die Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein. Nähere Infos bei den Pfarrämtern. PWV Hinzweiler Arbeitseinsatz am Samstag, dem ab Uhr an der PWV Hütte. Bitte um zahlreiches Erscheinen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Wanderung am Sonntag, dem nach Offenbach Abmarsch: Uhr Ortsmitte. Mitgliederversammlung am Dienstag, dem um Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler. SV Eintracht Hoppstädten Einladung Die Jahreshauptversammlung des SV Eintracht Hoppstädten findet am Samstag, den um Uhr im Sportheim statt. Alle Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Landfrauen Kappeln Mittwoch, um Uhr im DGH Kappeln Dia-Schau: Quer durch den Hunsrück Referentin: Stefanie Nagel Landfrauen Kappeln Der Hunsrück in Bildern Unterhaltsame Dia-Show mit Foto-Quiz Steffi Nagel aus Idar-Oberstein zeigt am Mittwoch, 13. April 2016 um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kappeln im Rahmen einer unterhaltsamen kurzweiligen Dia- Show Fotos von den Naturschönheiten des Hunsrücks. Die Dias sind auf zahlreichen Wanderungen entstanden und zeigen sowohl die wunderschöne Landschaft des Hunsrücks als auch einheimische Tiere und Pflanzen. Auch Wanderbegeisterte und Pilzsammler werden nicht zu kurz kommen. Außerdem darf bei einem kleinen Foto-Quiz mitgeraten werden. Veranstalter ist der Landfrauenverein Kappeln, der zum Dia-Abend sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder bei freiem Eintritt herzlich einlädt.

11 Rundschau Ausgabe 14/2016 Schützenverein Kaulbach-Kreimbach e.v. Mitgliederversammlung Am Freitag, dem 15. April 2016 um Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung im Schützenhaus statt. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schießleiters 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen. Kirchenkonzert mit 3 Gastchören in Kreimbach-Kaulbach Am Sonntag, den 10. April 2016 findet in der Evangelischen Kirche in Kreimbach-Kaulbach ein Konzert des Frauenchors und der LauterSingers mit drei Gastchören statt. Beginn ist um Uhr. Als Gäste wirken der MGV Kreimbach-Kaulbach, der MGV Wiesenthalerhof und der moderne Chor Sing2gether mit. Zu hören gibt es Vielfältiges von romantischer bis neuzeitlicher Kirchenmusik, von Stücken aus Mendelssohns Elias über eine Gospelmesse bis hin zu Sister Act, Michael Jackson und afrikanischem Gesang. Sie dürfen gespannt sein! Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach lädt herzlich ein! ASV Langweiler/Merzweiler A-Junioren: Samstag, , 16:30 Uhr in Langweiler ASV - TuS Waldböckelheim 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Hoppstädten SG Perlbachtal 2 - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, , 15:00 Uhr in Hoppstädten SG Perlbachtal - ASV SG Perlbachtal Sportplatz Hoppstädten: Sonntag, , Uhr SG Perlbachtal : ASV Langweiler/Merzweiler B-Klasse Birkenfeld Ost Vorspiel 2. Mannschaft, Uhr SG Perlbachtal II : ASV Langweiler/Merzweiler II C-Klasse Birkenfeld Ost PWV Lauterecken Einladung zur Jahreshauptversammlung um 19:00 Uhr in die Pfälzerwald Hütte Lauterecken 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Bericht des Wanderwartes 6. Bericht der Wanderjugend 7. Wahl des 2. Vorsitzenden 8. Beitragserhöhung von 14,00 auf 16:00 9. Satzungsänderung Neue Fassung 10. Verschiedenes Lauterecker Tafel Mitgliederversammlung Am Mittwoch, 27. April 2016 beginnt um Uhr im Bürgersaal des Dienstleistungszentrums in der Schulstraße 10 die turnusgemäße Mitgliederversammlung der Lauterecker Tafel statt, die als Verein Bedürftige in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und Meisenheim durch die Ausgabe von Lebensmitteln unterstützt. Neben den üblichen Regularien wie Berichten der Vorstandschaft steht eine Änderung der Satzung auf der Tagesordnung. Anträge sollten bis spätestens eine Woche vor der Versammlung an den ersten Vorsitzenden, Hans Habermann, Gartenweg 8, Merzweiler gerichtet werden. hanshabermann@aol.com (mhz) Karten-Vorverkauf für 3. Nordwestpfälzer Oktoberfest am 24. & in Lauterecken startet Nach dem großartigen Erfolg des 2. Nordwestpfälzer Oktoberfests in Lauterecken mit ausverkauftem Zelt, freuen sich die Stadt Lauterecken und die veranstaltende Eventagentur Event Team aus Kaiserslautern, auch das 3. Nordwestpfälzer Oktoberfest in Lauterecken auszurichten. Dieses Jahr bereits zwei Wochen vor dem ursprünglichen Termin heißt es dann am 24. und in Original bayrischer Tradition: O`zapft is! Außer dem Datum gibt es einige Neuerungen, bzw. positive Weiterentwicklungen zu vermelden. Es ist dem Veranstalter gelungen, einen neuen, noch leistungsstärkeren und dennoch qualitätsbewussten Essenscaterer zu gewinnen, der bereits in den großen Casinos von Las Vegas Erfahrungen in der Großküchengastronomie gesammelt hat. Des Weiteren wird das Fest auf zwei Veranstaltungstage verkürzt, jedoch um einen kompletten Tisch-Block erweitert, so dass nun insgesamt 120 Tische zur Verfügung stehen. Wie auch bereits in den vergangenen Jahren gab es einen exklusiven Vorverkauf für alle, die in 2015 einen oder mehrere Tische belegt hatten. Bisher sind dadurch bereits 43 Tische vergriffen!! Daher lohnt es sich, so schnell wie möglich zuzuschlagen, bevor die restlichen und vermeintlich besten Tische vergriffen sind. Neben ganzen Tischen werden auch Einzelplatzreservierungen sowie normale Eintrittskarten (ohne Sitzplatzberechtigung) online unter verkauft. Bewährtes Programm-Highlight ist auch wie bei den letzten beiden Oktoberfesten die über die regionalen Grenzen hinaus bekannte Stimmungs- und Partyband Die Habachtaler, die samstagabends das oktoberfestlich geschmückte Festzelt zum Beben bringen wird. Sonntags begrüßt Sie ein lokaler Musikverein zum herzhaften Frühschoppen mit allerlei Leckereien aus der Festzeltküche. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Veranstaltungs-Homepage unter Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen Der Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen lädt ein für Freitag, dem 8. April und 15. April 2016, Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen zur Chorprobe für die musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, um Uhr in der Königslandhalle in Hinzweiler. Alle Chormitglieder sind eingeladen. Landfrauen Lauterecken Donnerstag, um Uhr Bürgersaal DLZ Kreativkurs Porzellan selbst gestalten Ref.: Rosemarie Schreck Bitte mitbringen: weißes Porzellan (Tassen, Teller usw.), Küchenrolle PWV Lauterecken Familienwanderung für Jung und Alt Am: Sonntag den 17. April 2016 Um: Uhr Treffpunkt: Am Kreuz in Lauterecken Wanderung: Pfälzer Höhenweg Lauterecken - Wolfstein Rucksackverpflegung Strecke: ca. 13 km Rückfahrt mit dem Zug Führung: Familie Kriese u. Familie Fritz Gäste und interessierte Wanderfreunde, auch Nichtmitglieder, sind immer herzlich willkommen. Blutspenden in Lauterecken Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. Am Dienstag, dem von Uhr bis Uhr Janusz-Korczak-Schule, Schulstr. 14, Lauterecken. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V. Schnittkurs und Ehrungen in 2016 Im März führte der Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V. wieder seinen alljährlichen Schnittkurs von Obstbäumen durch. Der Vereinsvorsitzende, Wolfgang Michel, konnte wieder zahlreiche interessierte Teilnehmer an der Streuobstwiese in Lohnweiler begrüßen. Formatierungseingriffe sind wichtige Maßnahmen, damit Obstbäume hochwertige und regelmäßige Erträge bringen. Mit dem richtigen Schnitt kann man sowohl das Wachstum als auch die Fruchtbarkeit eines Baumes nachhaltig beeinflussen. Den Anwesenden wurden praxisgerecht die richtigen Methoden und Schnittregeln dargelegt. Ebenfalls wurden nützliche Pflegemaßnahmen sowie der fachgerechte Umgang mit den entsprechenden Werkzeugen erläutert.

12 Rundschau Ausgabe 14/2016 Bei den Schnittkursen des OGV Lohnweiler e. V. sind auch Nichtmitglieder stets willkommen. Der Obst- und Gartenbauverein e. V. verfügt über diverse Gerätschaften (Hochastschere, Hochastkettensäge, Spritzbehälter, etc.), die sich Vereinsmitglieder nach einer entsprechenden Unterweisung ausleihen können. Im Zuge der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung vom 26. Februar wurden die Mitglieder Gerhard Michel, Edgar Hübner und Ludwig Mannweiler (jeweils 60 Jahre Mitgliedschaft) sowie Kurt Brand und Ludwig Jung (jeweils 50 Jahre Mitgliedschaft) für Ihre langjährige Vereinstreue geehrt. Blues comes to town Sonntag, 17. April 2016, Uhr Ehemalige Synagoge Odenbach Denny Newman und Albert Koch spielen auf Die beiden virtuosen Musiker werden unter dem Titel Blues comes to Town ein neues Programm vorstellen mit Blues-Klassikern und eigenen Songs. Denny Newman (Gitarre und Gesang), inzwischen in Odenbach zu Hause, stammt aus Großbritannien und ist ein international bekannter Künstler, der mit vielen Rockgrößen zusammengearbeitet hat. Unter anderem schuf er mehrere Songs für die Manfred Manns Earth Band. Auftritte im Fernsehen, wie Rockpalast oder Auftritte bei Rock/und Bluesfestivals zeugen von großer musikalischer Qualität. Mit von der Partie ist der sympathische Musiker Albert Koch (Harmonika). In Kaiserslautern geboren und aufgewachsen begeisterte ihn schon sehr früh das Spiel auf der Mundharmonika. Als Jugendlicher entwickelte er dann seine Liebe zum Blues. Inzwischen ist er mit seiner Mundharmonika und seiner Musik international bekannt und europaweit auf Tourneen unterwegs. Eintrittspreise: Erwachsene 10 Euro, Jugendliche 8 Euro Das Konzert wird um Uhr wiederholt. Durch beschränkte Sitzplatzkapazität bittet der Förderverein um Kartenreservierung. Tel (Ursula Woehl) oder (Joachim Hübner) oder mit Fv-synagogeodenbach@t-online.de und in Lena s Kneipe in Odenbach. Musikverein Odenbach e.v. Jahreshauptversammlung Am 24. März 2016 fand die satzungsgemäße Jahreshauptversammlung des Musikvereins Odenbach e.v. im Probenlokal in Medard statt. Nach Begrüßung, Dankesworten und Rückblick, sowie Totenehrung durch die Vorstände, verlesen des Protokollbuches durch den Schriftführer sowie Bericht des Kassenwartes, Dirigenten und der Revisoren, wurde die Entlastung der Vorstandschaft und des Ausschusses beantragt und beschlossen. Als neuer Kassenwart wurde Jürgen Herrmann und als neuer Revisor wurde Tobias Knecht gewählt. Die Vorstände bedankten sich für den harmonischen Verlauf der Sitzung. Als vorgesehene Termine wurden das Wunnerfest Eschenau, der Kameradschaftstag, die Kerwen Obermoschel, Odenbach, Medard, Waldgrehweiler und Callbach, das Sommerferien-Programm der Verbandsgemeinde, Jubiläum Freiwillige Feuerwehr Odenbach, Brunnenfest Löllbach, die St.-Martins-Umzüge Odenbach/Adenbach, den Volkstrauertag Odenbach/Adenbach, die Weihnachtsmärke Medard, Odenbach, Kaiserslautern, die Weihnachtsfeier, sowie die musikalische Rundreise am Heiligen Abend bekannt gegeben. Die meisten Proben im Jahre 2015 besuchte Axel Knecht, Günter Schnepp und Helmut Schneider (Odenbach). Nähere Informationen finden Sie unter mv-odenbach.jimdo.com. Kreativtreff Socken stricken - Bummerangferse Am findet ein Strickkurs unter der Leitung von Claudia Michel statt. Um Uhr werden im Kreativtreff, Hauptstr. 69, Offenbach-Hundheim die Nadeln geschwungen und jeder, der Lust und Zeit hat kann hier erfahren, wie man eine Bummerangferse strickt. Die Teilnahme ist kostenlos, mitzubringen sind Wolle und ein passendes Nadelspiel. Am besten ist der Schaft schon vorgestrickt. Nähere Infos unter Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Hohenöllen. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Hinweis auf unser Programm im April Im April bieten wir folgende Kurse an: Donnerstag, , Uhr: Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche Treffpunkt: Gemeinde- und Feuerwehrhaus in Offenbach-Hundheim Referentin: Beate Fritsch Bitte Teller und Besteck mitbringen! Mittwoch, , Uhr: Vortrag: Hilfe bei Problemfüßen - Arbeit der Padologin Kreisveranstaltung im Gasthaus Born in Bedesbach Referentin: Kerstin Maué Dienstag, , Uhr: Vortrag: Mediterrane u. einheimische Kräuter - Aufbau einer Kräuterschnecke Kreisveranstaltung im Hotel-Restaurant Reweschnier, Blaubach Referentin: Tanja Both Vorherige Anmeldung erforderlich! Donnerstag, , Uhr: Kegelabend Treffpunkt: Gasthaus Obst. Landfrauenverein Relsberg Wir laden ganz herzlichen zu unserem Kurs: Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche mit Dagmar Frohnhöfer am Dienstag, , Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle Relsberg, ein. Außerdem findet am Dienstag, ab Uhr ein Vortrag der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft (MILAG) mit Verkostung in der Dorfgemeinschaftshalle Relsberg statt. Frau Schappert wird über das Thema: Milch - Mythen und Fakten - Wissenswertes über Milchmärchen, Pfiffiges Fingerfood mit Milch und Käse - referieren. Zu unseren Veranstaltungen sind wie immer auch Gäste aus Nachbarvereinen und interessierte Mitbürger herzlich willkommen. Für den Vortrag am bitten wir um Anmeldung bis unter Tel.: Über viele Teilnehmer/innen würden wir uns sehr freuen. RCV Rutsweiler Bayrischer Frühschoppen am Sonntag, ab Uhr im Bürgerhaus Rutsweiler Hausgemachter Obazder Brezeln Weißwurst Livemusik: Die Zwei für alle Fälle Ab Uhr frisch vom Grill: Haxen und Bayrischer Bauch! Nur auf Vorbestellung! Bis unter Landfrauen St. Julian Donnerstag, , Uhr Wir besuchen die Kläranlage in Lauterecken um Uhr und lassen uns die Arbeitsweise der Anlage erklären. Den Nachmittag lassen wir in Wiesweiler im Glantalstübchen ausklingen. Anmeldung bitte bis bei Inge Allmang, Tel.: Donnerstag, , Uhr DGH St. Julian Kochkurs mit Frau Albert Thema: Marmeladen selbst gemacht. Bitte Teller und Besteck mitbringen.

13 Rundschau Ausgabe 14/2016 Nachwuchsorchester der Königsland Swingband in Wolfstein Am Samstag, den und am Samstag, den jeweils ab Uhr finden die Proben für das Nachwuchsorchester der Königsland Swingband in Wolfstein in unserem Proberaum (alte Schule am Rathausplatz) statt. Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen! Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) in unserem Proberaum (alte Schule am Rathausplatz) statt. Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen! Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) Musikverein Wolfstein Einladung zur Generalversammlung des Musikvereins Wolfstein e.v. Am Samstag, den 16. April 2016 um 19:00 Uhr im Probenraum in Wolfstein, Rathausplatz 1. Tagesordnungspunkte 1) Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden 2) Bericht des Spielleiters 3) Bericht des Kassenwarts 4) Bericht der Kassenprüfer 5) Entlastung der Vorstandschaft 6) Neuwahl des Kassenwartes 7) Wünsche und Anträge 8) Sonstiges Anträge müssen spätestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht worden sein. Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Infoveranstaltung Ortsumgehung der B 270 Olsbrücken Am Donnerstag, dem um Uhr findet für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Realisierungsstand der Ortsumgehung der B270 Olsbrücken im Hotel Reckweilerhof, Reckweilerhof 8, in Wolfstein statt. Der Bundestagsabgeordnete Xaver Jung informiert über das Projekt und steht für Fragen zur Verfügung. 52. Veranstaltung der SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.v. Termin: Donnerstag, den 14. April 2016 Die SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.v. lädt zu ihrer 52. Veranstaltung, für Donnerstag, den 14. April 2016, Mitglieder, Patienten und interessierte Gäste wieder herzlich ein. Das Treffen findet um Uhr, im Martin-Luther-Haus, in Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der Rechstraße 6, statt. Als Referent wird der Chefarzt für Urologie und ärztliche Direktor aus dem Marien-Krankenhaus in Bergisch Gladbach, Herrn Dr. Stefan Machtens, die Selbsthilfegruppe besuchen. Herr Dr. Machtens wird zum Thema: Brachytherapie, beim lokal begrenzten Prostatakarzinom sprechen und diese Form der Strahlentherapie vorstellen. Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 14. April 2016 um Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von bis Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Kaiserslautern Brigitte Reichle, Tel.: 0631/ brigitte.reichle@pfalzklinikum.de Dekanatsfrauentag des Prot. Dekanates Kusel Einladung Samstag, , Uhr in der Turnhalle in Rammelsbach. Sie erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Die Andacht gestaltet Frau Annekatrin Schwarz, stellvertretende Leiterin der Arbeitsstelle Bildung und Gesllschaft der Prot.Landeskirche der Pfalz. Das EKHN (Evangelisches Kabarett Heiterkeit und Niedertracht) mit den Kabarettistinnen Ute Niedermayer und Antonia Jakob präsentieren ihr Programm Absurdistan bei Kirchens. Für die musikalische Umrahmung sorgt das Mittelstufenorchester der Kreismusikschule Kuseler Musikantenland unter der Leitung von Christine Rutz. Frau Bonnert aus Rammelsbach wird mit einigen Sitztänzen dafür sorgen, dass auch die anwesenden Gäste in Bewegung kommen. Die AG Fairer Handel wird mit einem Informations- und Verkaufsangebot anwesend sein. Und ein Büchertisch vom Verlag am Birnbach bietet die Möglichkeit, religiöse Literatur zu kaufen. Für Kuchen und Kaffee ist auch gesorgt. Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Frischluft muss rein - aber wie? In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das weiß jeder. Die oft erwähnte atmende Wand gibt es nicht - weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung - erfordert aber aktives Mitdenken, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Anmeldung unter: (0631) Nulltoleranzstrategie bei Angriffen gegenüber kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Der GStB hat eine Grundsatzerklärung zur zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterzeichnet. So wie die Bürgerinnen und Bürger zu Recht Schutz und Sicherheit vom Staat erwarten, müssen auch die Menschen, die für diesen Staat in den Verwaltungen arbeiten, vor Übergriffen wirksam geschützt werden. Wenn Feuerwehrleute, andere Rettungskräfte oder Angestellte z.b. in Bürgeroder Sozialämtern beleidigt, tätlich bedrängt oder sogar verletzt werden, muss das Prinzip der Nulltoleranz nicht nur beschworen, sondern konsequent angewandt werden.

14 Rundschau Ausgabe 14/2016 Öl-/ Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage, preiswert und professionell. & od Wir empfehlen TORO: Emrich GmbH Motoren- und Maschinen- Reparatur-Werkstätte Vertretungen mit Kundendienst Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet Kaiserslautern (Siegelbach) Tel.: 06301/ Fax: Erfolg Beruf Zukunft Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad hallo! Ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und Geschäftsanzeigen Zähler und interviewer für db-züge ab/an KuSel Wir suchen ab April 2016 Zähler und Interviewer zu Tagesrandzeiten auf Honorarbasis für Fahrgasterhebungen in Zügen der DB. Weitere Infos/Bewerbung kostenlos auf Kennwort: Projekt 1664 Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Lauterecken in Glanbrücken Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der rudi Anspach Telefon: / Fax: / Mobil: / r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, Sembach ErfolGrEich durch WErbunG Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per vertrieb@wittich-foehren.de oder Telefon: / oder / Europaallee Föhren

15 Rundschau DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindeckung in BRAAS od. Tonziegel, nur Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel Fax meisterdach-bau@web.de Ausgabe 14/2016 Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 DER PLAYOFF SPIELTAG: vs. VFL KIRCHHEIM KNIGHTS :00 Uhr ARENA TRIER Tickets: Sandra Köhler Beratungsstellenleiterin Hauptstraße Nußbach Tel.: (06364) Wir beraten Mitglieder gemäß 4 Nr. 11 StBerG. KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Gestaltung: agentur-kuehnen.de Wir erstellen Ihre Steuererklärung!

16 Rundschau Ausgabe 14/2016

Satzung. der Ortsgemeinde Großbundenbach. über die Erhebung der Hundesteuer. vom

Satzung. der Ortsgemeinde Großbundenbach. über die Erhebung der Hundesteuer. vom Satzung der Ortsgemeinde Großbundenbach über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.11.2012 Der Ortsgemeinderat Großbundenbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und den 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Taben-Rodt über die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Taben-Rodt über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Taben-Rodt über die Erhebung der Hundesteuer vom 01.07.2002 Der Ortsgemeinderat Taben-Rodt hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über

Mehr

der Ortsgemeinde Adenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom

der Ortsgemeinde Adenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom S A T Z U N G der Ortsgemeinde Adenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2007 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Gappenach über die Erhebung von Hundesteuer. vom

Satzung der Ortsgemeinde Gappenach über die Erhebung von Hundesteuer. vom Satzung der Ortsgemeinde Gappenach über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Ortsgemeinderat Gappenach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Waldorf. Vom 14. Dezember 2011

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Waldorf. Vom 14. Dezember 2011 Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Waldorf Vom 14. Dezember 2011 Der Gemeinderat Waldorf hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Bodenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Bodenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Bodenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 08.11.2011 Der Ortsgemeinderat Bodenbach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Welcherath über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Welcherath über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Welcherath über die Erhebung von Hundesteuer vom 02.11.2011 Der Ortsgemeinderat Welcherath hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. der Ortsgemeinde Steffeln vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. der Ortsgemeinde Steffeln vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Steffeln vom 23.11.2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Lesefassung der S a t z u n g der Gemeinde Eußerthal über die Erhebung der Hundesteuer vom 30. November 2001 mit eingearbeiteter Änderung vom 04. Februar 2008 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der

Mehr

S a t z u n g der Stadt Linz am Rhein über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember I n h a l t s v e r z e i c h n i s

S a t z u n g der Stadt Linz am Rhein über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember I n h a l t s v e r z e i c h n i s Stadt Linz am Rhein ------------------------- S a t z u n g der Stadt Linz am Rhein über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember 2002 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Steuergegenstand, Entstehung

Mehr

SATZUNG. der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20. Juni 2011

SATZUNG. der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20. Juni 2011 SATZUNG der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20. Juni 2011 Der Rat der Stadt Remagen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g der Stadt Alzey über die Erhebung der Hundesteuer vom

S a t z u n g der Stadt Alzey über die Erhebung der Hundesteuer vom S a t z u n g der Stadt Alzey über die Erhebung der Hundesteuer vom 18.01.2012 Der Stadtrat hat am 17.01.2012 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g der Ortsgemeinde Ockenfels über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember I n h a l t s v e r z e i c h n i s

S a t z u n g der Ortsgemeinde Ockenfels über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ortsgemeinde Ockenfels ------------------------------ S a t z u n g der Ortsgemeinde Ockenfels über die Erhebung der Hundesteuer vom 13. Dezember 2002 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Steuergegenstand,

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 01. Juli 2010 Der Stadtrat Rodalben hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur

Mehr

Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer vom in der Fassung vom

Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer vom in der Fassung vom Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.12.2001 in der Fassung vom 16.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes

Mehr

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Der Ortsgemeinderat St. Johann hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen,

Mehr

Satzung der Gemeinde Nievern über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Gemeinde Nievern über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Gemeinde Nievern über die Erhebung von Hundesteuer vom 16.12.2009 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden

Mehr

Satzung der Stadt Simmern/ Hunsrück über die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung der Stadt Simmern/ Hunsrück über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung der Stadt Simmern/ Hunsrück über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.09.2011 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

S a t z u n g. d e r G emeinde Ri ol. vom 19. Dezember 2006

S a t z u n g. d e r G emeinde Ri ol. vom 19. Dezember 2006 S a t z u n g d e r G emeinde Ri ol ü b e r die Erhebung der Hundesteuer vom 19. Dezember 2006 Der Gemeinderat Riol hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung, des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

vor 9/1 Hundesteuersatzung der Stadt Bad Kreuznach vom

vor 9/1 Hundesteuersatzung der Stadt Bad Kreuznach vom vor Hundesteuersatzung der Stadt Bad Kreuznach vom 14.12.2011 Hundesteuersatzung der Stadt Bad Kreuznach vom 14.12.2011 Auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Edesheim. vom 30. März 2012

Satzung. über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Edesheim. vom 30. März 2012 Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Edesheim vom 30. März 2012 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Ulmen über die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung der Stadt Ulmen über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung der Stadt Ulmen über die Erhebung der Hundesteuer vom 31.05.2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 2 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Der Ortsgemeinderat Anschau hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen,

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Schwegenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Schwegenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Schwegenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 10.12.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Gebhardshain über die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Gebhardshain über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Gebhardshain über die Erhebung der Hundesteuer vom 17.11.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. der Gemeinde Grafschaft. über die Erhebung der Hundesteuer. vom

Satzung. der Gemeinde Grafschaft. über die Erhebung der Hundesteuer. vom Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung der Hundesteuer vom 08.10.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. der Ortsgemeinde Stadtkyll vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. der Ortsgemeinde Stadtkyll vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Stadtkyll vom 29.09.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S A T Z U N G der Stadt Ramstein-Miesenbach über die Erhebung der Hundesteuer vom

S A T Z U N G der Stadt Ramstein-Miesenbach über die Erhebung der Hundesteuer vom S A T Z U N G der Stadt Ramstein-Miesenbach über die Erhebung der Hundesteuer vom 05.11.2010 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Waldlaubersheim über die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Waldlaubersheim über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Waldlaubersheim über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.12.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Ortsgemeinde Rohrbach Bezeichnung: Hundesteuersatzung Nummer: 068.02.02 vom: 20.11.2017 zuletzt geändert: Historie: Fassung vom 20.11.2017 (Amtsblatt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Annweiler am Trifels. vom 09. Dezember 2015

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Annweiler am Trifels. vom 09. Dezember 2015 Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Annweiler am Trifels vom 09. Dezember 2015 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Boppard über die Erhebung von Hundesteuer vom

S a t z u n g. der Stadt Boppard über die Erhebung von Hundesteuer vom S a t z u n g der Stadt Boppard über die Erhebung von Hundesteuer vom 22.09.2014 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in

Mehr

der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen

der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen über die Erhebung von Hundesteuer vom 17.12.2014 Inhaltsübersicht: 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner 3 Anzeigepflicht 4 Beginn und Ende der

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde St. Sebastian. über die Erhebung von Hundesteuer. vom 29. Juni 2017

Satzung. der Ortsgemeinde St. Sebastian. über die Erhebung von Hundesteuer. vom 29. Juni 2017 Satzung der Ortsgemeinde St. Sebastian über die Erhebung von Hundesteuer vom 29. Juni 2017 Der Ortsgemeinderat St. Sebastian hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Weinolsheim über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Weinolsheim über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Weinolsheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 14.12.2016 Der Ortsgemeinderat Weinolsheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Mertloch über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Mertloch über die Erhebung von Hundesteuer vom Seite 1 von 6 Satzung der Ortsgemeinde Mertloch über die Erhebung von Hundesteuer vom 11.01.1988 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. 5. 419),

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Kretz über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung. der Ortsgemeinde Kretz über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Kretz über die Erhebung von Hundesteuer vom 01.09.2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g der Stadt Wirges über die Erhebung von Hundesteuer vom

S a t z u n g der Stadt Wirges über die Erhebung von Hundesteuer vom S a t z u n g der Stadt Wirges über die Erhebung von Hundesteuer vom 24.09.2015 Der Stadtrat Wirges hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von Hundesteuer vom

der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von Hundesteuer vom S a t z u n g der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von Hundesteuer vom 14.11.2017 Der Stadtrat der Stadt Zweibrücken hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 2 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Der Ortsgemeinderat Reudelsterz hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung

Mehr

Satzung der Stadt Oppenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Stadt Oppenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Stadt Oppenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 06.02.2017 Der Stadtrat Oppenheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Minheim über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung. der Ortsgemeinde Minheim über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Minheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 14.06.1996 Der Ortsgemeinderat Minheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Hundesteuer vom 23.04.2015 Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs.

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Sembach über die Erhebung von Hundesteuer vom 29. September 2003

Satzung. der Ortsgemeinde Sembach über die Erhebung von Hundesteuer vom 29. September 2003 Satzung der Ortsgemeinde Sembach über die Erhebung von Hundesteuer vom 29. September 2003 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sembach hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Wörth am Rhein

SATZUNG. über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Wörth am Rhein SATZUNG über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Wörth am Rhein Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 04.12.2017 Der Ortsgemeinderat Clausen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Wattenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung der Ortsgemeinde Wattenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Wattenheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 29.10.2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der

Mehr

Satzung. der Stadt Konz zur Erhebung von Hundesteuer vom 26. Mai 2015

Satzung. der Stadt Konz zur Erhebung von Hundesteuer vom 26. Mai 2015 Satzung der Stadt Konz zur Erhebung von Hundesteuer vom 26. Mai 2015 Der Stadtrat Konz hat in seiner Sitzung vom 12.05.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommmunalabgabengesetzes

Mehr

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. 2 Steuerschuldner

1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. 2 Steuerschuldner Satzung der Ortsgemeinde Mehlbach über die Erhebung der Hundesteuer vom 30.03.2015 Der Gemeinderat Hirschhorn hat auf Grund des 24 der Gemeinde ordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Nickenich über die Erhebung von Hundesteuer vom

Satzung. der Ortsgemeinde Nickenich über die Erhebung von Hundesteuer vom Satzung der Ortsgemeinde Nickenich über die Erhebung von Hundesteuer vom 07.10.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g der Stadt Vallendar über die Erhebung der Hundesteuer vom

S a t z u n g der Stadt Vallendar über die Erhebung der Hundesteuer vom S a t z u n g der Stadt Vallendar über die Erhebung der Hundesteuer vom 21.07.2015 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

S A T Z U N G D E R S T A D T S P E Y E R. für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer ( Hundesteuersatzung ) vom

S A T Z U N G D E R S T A D T S P E Y E R. für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer ( Hundesteuersatzung ) vom S A T Z U N G D E R S T A D T S P E Y E R für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer ( Hundesteuersatzung ) vom 01.07.2011 in der Fassung vom 30.04.2015 Auf der Grundlage von 24 Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g der Ortsgemeinde Urbar über die Erhebung der Hundesteuer vom

S a t z u n g der Ortsgemeinde Urbar über die Erhebung der Hundesteuer vom S a t z u n g der Ortsgemeinde Urbar über die Erhebung der Hundesteuer vom 22.07.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer vom Steuergegenstand

Satzung für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer vom Steuergegenstand Der Stadtrat beschließt auf Grund 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Schutz über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung

Satzung der Ortsgemeinde Schutz über die Erhebung der Hundesteuer vom Satzung Satzung der Ortsgemeinde Schutz über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.11.2002 Der Ortsgemeinderat Schutz hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung

Mehr

Satzung der Stadt Neuwied über die Erhebung von Hundesteuer vom 18. Dezember 2014

Satzung der Stadt Neuwied über die Erhebung von Hundesteuer vom 18. Dezember 2014 Satzung der Stadt Neuwied über die Erhebung von Hundesteuer vom 18. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Kaden über die Erhebung von Hundesteuer vom

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Kaden über die Erhebung von Hundesteuer vom S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kaden über die Erhebung von Hundesteuer vom 22.03.2016 Der Ortsgemeinderat von Kaden hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

SATZUNG 1,2 ÜBER DIE ERHEBUNG VON HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG)

SATZUNG 1,2 ÜBER DIE ERHEBUNG VON HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG) Recht SATZUNG 1,2 ÜBER DIE ERHEBUNG VON HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG) Der Stadtrat von Pirmasens hat am 23. November 1987 aufgrund von 24 der Gemeindeordnung (GemO), Artikel 1 Abs. 1 des Landesgesetzes

Mehr

S a t z u n g der Gemeinde Esthal über die Erhebung von Hundesteuer vom 13. November 2001

S a t z u n g der Gemeinde Esthal über die Erhebung von Hundesteuer vom 13. November 2001 S a t z u n g der Gemeinde Esthal über die Erhebung von Hundesteuer vom 13. November 2001 Der Gemeinderat Esthal hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz (GemO), des 1 Abs 1 Landesgesetz

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Ottersheim über die Erhebung von Hundesteuer

S a t z u n g. der Gemeinde Ottersheim über die Erhebung von Hundesteuer S a t z u n g der Gemeinde Ottersheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 21. Dezember 2000 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Bellheim über die Erhebung von Hundesteuer

S a t z u n g. der Gemeinde Bellheim über die Erhebung von Hundesteuer S a t z u n g der Gemeinde Bellheim über die Erhebung von Hundesteuer vom 14. Dezember 2000 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Aktiv für Mensch +lokuffft... uff ^«^

Aktiv für Mensch +lokuffft... uff ^«^ AMTSBLATT ^ @rbandsg@melnde Klr@hhelmb@fanden Aktiv für Mensch +lokuffft... uff ^«^ Nr. 18 18,05.2012 Auskunft erteilt: Fray Druck i. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde KiroJihelmbolanden Datum Inhalt

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen vom 22.04.2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen vom 22.04.2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen vom 22.04.2015 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO),

Mehr

Satzung. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. 2 Steuerschuldner, Haftung. 3 Steuerbefreiung

Satzung. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer. 2 Steuerschuldner, Haftung. 3 Steuerbefreiung Satzung der Stadt Wittlich über die Erhebung von Hundesteuer vom 16. Dezember 2010 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.04.2015

Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.04.2015 Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.04.2015 Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Künzelsau

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Künzelsau Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Künzelsau vom 12.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001 durch öffentliche Bekanntmachung, geändert durch 1. Änderungssatzung vom

Mehr

S a t z u n g der Stadt Bacharach über die Erhebung der Hundesteuer vom 10.04.2015

S a t z u n g der Stadt Bacharach über die Erhebung der Hundesteuer vom 10.04.2015 S a t z u n g der Stadt Bacharach über die Erhebung der Hundesteuer vom 10.04.2015 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Bad Breisig. vom 14. Oktober 2015

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Bad Breisig. vom 14. Oktober 2015 Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Stadt Bad Breisig vom 14. Oktober 2015 Der Stadtrat Bad Breisig hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Hundesteuersatzung. der Stadt Lohne (Oldenburg)

Hundesteuersatzung. der Stadt Lohne (Oldenburg) 2.1.16 Hundesteuersatzung der Stadt Lohne (Oldenburg) Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Moringen

Hundesteuersatzung der Stadt Moringen 21.0 Hundesteuersatzung der Stadt Moringen Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und des 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der jeweils geltenden

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Nastätten über die Erhebung von Hundesteuer. vom

S a t z u n g. der Stadt Nastätten über die Erhebung von Hundesteuer. vom S a t z u n g der Stadt Nastätten über die Erhebung von Hundesteuer vom 22.03.1988 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (Gem0) vom 14. Dezember 1973 (GVBl.S. 419), BS 2020-1, des Artikels

Mehr

HUNDESTEUERSATZUNG. der Stadt Papenburg. Hundesteuersatzung Seite 1 von 6. in der Fassung vom

HUNDESTEUERSATZUNG. der Stadt Papenburg. Hundesteuersatzung Seite 1 von 6. in der Fassung vom Hundesteuersatzung Seite 1 von 6 HUNDESTEUERSATZUNG der Stadt Papenburg in der Fassung vom 03.07.2003 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Steuergegenstand...2 2 Steuerpflichtiger...2 3 Steuermaßstab und Steuersätze...2

Mehr

1 Steuergegenstand. 2 Steuerpflicht, Haftung

1 Steuergegenstand. 2 Steuerpflicht, Haftung Hundesteuersatzung der Stadt Norderney vom 22. Mai 2002 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2003 und der 2. Änderungssatzung vom 13.07.2010 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

S A T Z U N G über die Hundesteuer

S A T Z U N G über die Hundesteuer - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S A T Z U N G über die Hundesteuer Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl. S. 129) i. V. mit 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g. der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer

S a t z u n g. der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer S a t z u n g der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 7 des Hessischen Gesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Spaichingen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Spaichingen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Spaichingen Der Gemeinderat der Stadt Spaichingen hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Walluf im Rheingau. 1 Steuergegenstand

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Walluf im Rheingau. 1 Steuergegenstand Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I Seite 119),

Mehr

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Gemeinde Altheim (Alb) Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim (Alb) hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5 a (und) 6 und

Mehr

GEMEINDE BAD BOLL Hundesteuersatzung Seite H2-1

GEMEINDE BAD BOLL Hundesteuersatzung Seite H2-1 Hundesteuersatzung Seite H2-1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Frittlingen hat am 21. November 2000 auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzungder Stadt Bendorf/Rhein vom 08. Juni 2011

S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzungder Stadt Bendorf/Rhein vom 08. Juni 2011 Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Nr. 54/2011 S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzungder Stadt Bendorf/Rhein vom 08. Juni 2011 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden Württemberg sowie 2, 5 a,

Mehr

Satzung über die Hundesteuer. des. Flecken Siedenburg

Satzung über die Hundesteuer. des. Flecken Siedenburg Satzung über die Hundesteuer des Flecken Siedenburg Satzung mit den eingearbeiteten Satzungsänderungen: 1. Änderungssatzung 08.03.2012 (In Kraft 01.01.2012) Hundesteuersatzung des Flecken Siedenburg Aufgrund

Mehr

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (in der Fassung vom 21.12.2002 mit Änderung 19.09.2012) Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wangen in der Fassung

Mehr

S a t z u n g. vom mit eingearbeiteten Änderungen vom und

S a t z u n g. vom mit eingearbeiteten Änderungen vom und S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer vom 21.11.1996 mit eingearbeiteten Änderungen vom 17.05.2001 und 28.10.2004 Der Gemeinderat der Stadt Crailsheim hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

Hundesteuersatzung

Hundesteuersatzung Hundesteuersatzung 968.11-1 Hundesteuersatzung vom 09.12.1996, in Kraft seit 01.01.1997 geändert durch Satzung vom 23.04.2001, in Kraft seit 01.01.2002 geändert durch Satzung vom 15.11.2005, in Kraft seit

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberreichenbach

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberreichenbach Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberreichenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 8 Abs.2 und 9 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Grenzach-Wyhlen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Grenzach-Wyhlen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Grenzach-Wyhlen Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl.S. 581

Mehr

1 Steuergegenstand. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger

1 Steuergegenstand. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.11.1996 Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Gemeinderatsbeschluss vom , geändert durch Beschluss vom ,

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Gemeinderatsbeschluss vom , geändert durch Beschluss vom , Gemeinde Dotternhausen Zollernalbkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Gemeinderatsbeschluss vom 06.11.1996, geändert durch Beschluss vom 28.11.2000, 13.11.2001 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde

Mehr