Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin V. Wahlperiode

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1 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin V. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Abschlussbericht U rsprungsdrucksachenart: Antrag zur Beschlussfassung Drucksachen-Nr: DS11448N Datum: U rsprungsinitiator: Fraktion PDS "Stelle statt St tze" Beratungsfolge: Datum Gremium / Ergebnis BW BVV-42N ohne nderungen in der BW beschlossen BW BW-43N Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen: Initiator: Bezirksamt BzStR Wi Imm DS11448N Ausdruck vom: Seite: 1/1

2 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Wirtschaft und Immobilien Bezirksstadtrat Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnisnahme DS-Nr.: 1448/ V Tagung am Betr.: Erledigung der DS Nr /V der 42. Sitzung der BW am Stelle statt St tze - Abschlussbericht - Das Bezirksamt wurde ersucht das Programm "Stelle statt St tze" der Senatsverwaltung f r Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, der Bundesagentur f r Arbeit und der Berliner Jobcenter zu unterst tzen, um m glichst kurzfristig ALG-Il Empf nger/-innen direkt in Firmen des 1. Arbeitsmarktes einzugliedern und hierf r den Unternehmen im Bezirk in geeigneter Weise de entsprechenden Informationen zum Programm zu vermitteln. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Das Jobcenter Lichtenberg unterst tzt die Initiative der Senatsverwaltung f r Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Neuauflage des Programms "Stelle statt St tze. Es hat hierzu einen Kooperationsvertrag mit der Gesellschaft f r soziale Unternehmensberatung mbh gsub, die von der Senatsverwaltung mit der Durchf hrung des Programms beauftragt ist, geschlossen. Es werden die entsprechenden Mittel f r Berlinweit 600 F rderf lle, davon 100 F rderungen im Bezirk Lichtenberg, bereitgestellt. Zu den Konditionen - siehe Anlage Es ist notwendig das Programm, dass die Eingliederung von ALG-ll-Empf ngern in den 1. Arbeitsmarkt unterst tzt, den Unternehmen bekannt zu machen. Hierzu fand am 23Juni 2005 auf Einladung des Bezirksstadtrates f r Wirtschaft und Immobilien eine erste Veranstaltung zum Thema "Stelle statt St tze" im Rathaus Lichtenberg statt. Die Gesellschaft f r soziale Unternehmensberatung mbh gsub stellte in einer Pr sentation das F rderprojekt vor. Vertreter der bezirklichen Wirtschaftsf rderung, des Wirtschaftskreises Hohensch nhausen Lichtenberg, des Jobcenters Lichtenberg, des Regionalmanagements Berlin-Lichtenberg, der IHK und der Handwerkskammer Berlin waren ebenso wie die Pressestelle des Bezirksamtes Lichtenberg als Multiplikatoren eingeladen. Es wurde ber den Projektinhalt "Stelle statt St tze" sowie ber F rderbedingungen, -zeitr ume und -richtlinien informiert. Ausf hrlich wurde dabei der Internetauftritt zum F rderprojekt dargestellt und die Antragsformalit ten erl utert.

3 In allen Ver ffentlichungen verweist die gsub auch auf pers nliche Hilfe bei der Antragstellung. Alle Teilnehmer der Beratung erkl rten ihre Bereitschaft zur Projektunterst tzung und werden bei der Verteilung des Prospektrnaterials behilflich sein. Das Bezirksamt Lichtenberg nutzt die bezirklichen Veranstaltungen und Netzwerke zur Werbung f r das Projekt. Anl sslich des Treffens der Mitglieder des Unternehmerportals beim Regionalmanagement Berlin-Lichtenberg wurde ber das F rderprogramm informiert und die Unternehmer zur Beantragung ermutigt. Das Unternehmerportal wird zur Verbreitung der Informationen genutzt. Der WKHL ist aufgefordert mit Unterst tzung des Bezirksamtes und der gsub entsprechende Veranstaltungen f r seine Mitgliedschaft vorzubereiten. 1 Emmrich Bezirksb rgermeisterin Bezi rkssta

4 Gesellschaft f r soziale Unternehmensberatung mbh gsub Treuhander der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin Stelle statt St tzefi Ausf hrliche Informationen f r Berliner Betriebe ber die Wiederauflage des F rderprogramms seit Mai Einleitung 2. Pressemitteilung 3. Merkblatt 4. Hinweis zur Antragsstellung 5. Vereinbarungen 6. R ckfragen 1

5 SteIIe statt St tzefi" 1. Einleitung kleine und mittlere Betriebe mit Betriebsst tte in Berlin Stelle statt St tze - Wichtige Informationen f r Stelle statt St tze - Was bedeutet dieses Programm f r Sie? Es handelt sich um einen besonderen Qualilizierungs- und Besch ftigungszuschuss QBZ f r kleine und mittelst ndische Unternehmen f r Einarbeitung und Qualillzierung von Arbeitslosengeld II - Empf nger, finanziert von den Berliner Jobcentern und dem Europ ischen Sozialfonds der EU. Bitte arbeiten Sie den Inhalt der Beantragung der F rdermittel und die F rdervereinbarungen sorgsam durch. Das erspart Ihnen unn tigen Mehraufwand bei eventuell vorzunehmenden Fehlerkorrekturen. Zugegeben, das Verst ndnis folgender vertraglicher Vereinbarungen ist gerade f r Personen mit mangelndem juristischem Hintergrund nicht immer im vollen Umfang gew hrleistet. Da es sich um vertragliche Regelungen mit dem Ziel der Rechtssicherheit handelt, ist der Vertragstext in dieser Form unumg nglich. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jedoch mit Rat und Tat zur Seite, um auch diese auf den ersten Blick vermeintlich schwierige H rde zu nehmen. Die gsub verfolgt das Ziel, den Kleinbetrieben eine m glichst umfassende Servicekette anzubieten. Bitte scheuen Sie keineswegs davor zur ck, notwendige Fragen, die den f r Sie bereitgestellten Leitfaden erg nzen, uns mitzuteilen. Bitte senden Sie Ihre an hansioer.rodewaidsub.de. Zudem ist die F rderung auch daran gebunden, dass eine qualifizierte Beratung vorausgeht. 2

6 "Stelle statt St tzefi" 2. Pressemitteilung Stelle statt St tzefi - Erfolgreiches F rderprogramm neu aufgelegt F rdermittel stehen ab sofort wieder bereit Das Landesf rderprogramm Stelle statt St tze5 l uft seit Mai 2005 wieder an. Mit dem Programm konnten seit 1997 ber Sozialhilfeempf nger/ innen direkt in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. In diesem Jahr wurde das F rderinstrument den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Vertragspartner sind jetzt elf Jobcenter in Berlin, die alle ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert oder entsprechende Vertr ge bereits unterzeichnet haben. Einzige Ausnahme: das Jobcenter Mitte, das bislang dem Programm noch nicht beigetreten ist. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Berliner Jobcenter und wird durch die Senatsverwaltung f r Wirtschaft, Arbeit und Frauen ber den Europ ischen Sozialfonds kofinanziert. Durchf hrende Einrichtung des Programms ist die gsub - Gesellschaft f r soziale Unternehmensberatung mbh, im Auftrag der Senatsverwaltung f r Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Antragsteller waren bislang meist kleine Unternehmen, von der Gastst tte, ber den Handwerksbetrieb bis zum EDV-Dienstleister. Interessenten k nnen sich vertrauensvoll an die geub wenden, die zu allen Einzelheiten des Antragsverfahrens ber t und Unterst tzungsleistungen w hrend des gesamten F rderzeitraums anbietet. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 250 Besch ftigten und Sitz in Berlin. Eingestellt werden k nnen ausschlie lich Bewerber! innen, die Arbeitslosengeld II ALG II beziehen. Bis zu f r Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen k nnen bis zu erhalten, wenn Sie Berliner Arbeitslosengeld 11-Empf nger unbefristet einstellen und einarbeiten und die jeweiligen Jobcenter zustimmen. Die F rderdauer erstr ckt sich auf neun Monate. N here Informationen zu dem Programm Stelle statt St tze k nnen bei der Gesellschaft f r soziale Unternehmensberatung mbh, Oranienburger Str. 65, Berlin, Tel oder unter bzw. erfragt werden. 3

7 "Stelle statt St tzefi" 3. Merkblatt uhu.. Berlin eetchat r swa} Untmehmenfrawng muh gsub Stelle statt.. Stutze fi Integration von Arbeitslosengeld II - Empf ngem/-inn en ins Erwerbsleben Zuschuss f r Arbeitgeber bis zu 9.000,- Aktuelle Wiederauflage des F rderprogramms seit Mai 2005 > wenn Sie Berliner Arbeitslosengeld II- Empf nger/-innen einstellen > wenn Sie zus tzliche unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitspl tze schaffen > wenn Sie den/die Arbeitnehmer/-in mit mmd. 600 Stunden ber den neunmonatigen F rderzeitraum einarbeiten und qualifizieren bei Teilzeit verringert sich die F rdersumme anteilig > wenn Sie tariflich oder orts blich entlohnen, k nnen Sie bis zu 70 % des Arbeitgeberbruttolohns Zuschuss erhalten; allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf F rderung Bitte beachten Sie: erst stellen Sie den Antrag, dann stellen Sie nach Bewilligung ein! Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich! Arbeitnehmerl-ifl» Bezug von ALG II- Leistungen in Berlin mit Ausnahme des Bezirks Mitte > Vorlage der F rderbescheinigung durch das zust ndige Job Center bei der gsub

8 "Stelle statt St tz Arbeitgeber/-in kbeilzvertrag Arbeitnehmer/-in F rdervertrag gsub Proliling und Personalauswahl F rderart > F rderung der Personalkosten des/der Arbeitnehmers/-in, der Personalkosten f r den/die Anleiter/-in w hrend der Einarbeitung! Qualilizierung und der Kosten f r externe Qualifizierungsma nahmen z. B. Fortbildung, Staplerschein usw. Einarbeitung und Qualifizierung > Aufstellung eines Einarbeitungs-!Qualiflzierungspans f r den/die Alg II - Empf nger/-in > Einarbeitung learning by doing des/der Arbeitnehmers/-in ca. 90 Prozent der Qualifizierungsstunden in der Praxis, d.h. Auflistung der T tigkeiten entsprechend dem Berufsbild > Qualifizierung des/der Arbeitnehmers/-in ca. 10 Prozent der Qualifizierungsstunden in der Theorie z.b. Einweisung EDV > Option der Einbeziehung externer Fort- und Weiterbildungen Erhalt der F rdermittel auf Basis der Einarbeitungs-/ Qualifizierungsstunden F rderzeitraum F rderung ber neun Monate per monatlicher Auszahlung und r ckwirkend bei vorzeitiger K ndigung: anteilige Minderung des F rderanspruchs». F rderungsstopp bei K ndigungen w hrend der Laufzeit F rdergeber > Erhalt der F rdermittel anteilig vom Land Berlin und aus dem Europ ischen Sozialfonds 5

9 Stelle statt St tzefi Antragsstellung und -bearbeitung ausschlie lich bei der gsub 4. Vereinbarungen 1. F rdervoraussetzungen 1. Es k nnen ausschlie lich nur kleine oder mittelst ndische Unternehmen mit bis zu insgesamt 250 Besch ftigten eine F rderung erhalten. Bei einer F rderung im Bereich der sensiblen Wirtschaftszweige muss ausgeschlossen sein, dass nicht ein Sektor des sensiblen Wirtschaftszweiges, dazu geh ren die Bereiche Stahl, Kohle, Schiffbau, Kraftfahrzeuge, Kunstfasem, Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr, vorrangig gef rdert wird. 2. Das Gewerbe muss ordnungsgem angemeldet und im Handelsregister, bei der Handwerkskammer etc. eingetragen sein. 3. Der Arbeitgeber muss die Gew hr d f r bieten, dass das Arbeitsverh ltnis nach den gesetzlichen Bestimmungen gef hrt wird und er seine Sozialversicherungsabgaben regelm ig entrichtet. 4. Das Arbeitsverh ltnis muss unbefristet abgeschlossen und nach den tariflichen oder zu den orts blichen Bedingungen f r vergleichbare Arbeitsverh ltnisse entlohnt werden. 5. Der Arbeitgeber muss sich bereit erkl ren, eine besch ftigungsbegleitende Qualifizierung durchzuf hren. 6. Es muss sich um einen zus tzlichen Arbeitsplatz handeln, d.h. w hrend der letzten 6 Monate vor Gew hrung des Zuschusses muss die Anzahl der Arbeitspl tze im Unternehmen gleich geblieben und nicht kleiner geworden sein. 7. Bei Inanspruchnahme der "De-rninimis -Beihilfe gem den Beihilferegelungen der Europ ischen Union darf der Subventionswert aller De-minimisM-Beihilfen, die dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "De-minimi?-Beihilfe gew hrt wurden, den Gegenwert von EUR nicht berschreiten.* *Vechjene Zuwendungen werden als sogenannte De-minimisM-Beihilfen gew hrt und sind aufgrund dieser Tatsache an die Einhaltung bestimmter Bedingungen gekn pft. Was ist eine Beihilfe? Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die f r das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegen ber einem Konkurrenzuntemehmen, welches eine solche Zuwendung nicht erh lt, bedeuten. Diese Zuwendungen k nnen unter anderem in Form von Zusch ssen oder zinsverbilligten Darlehen gew hrt werden. Da eine Beihfe nur einem oder einigen Marktteilnehmem zugute kommt, kann sie nach Auffassung der Europ ischen Kommission den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempf ngem und ihren Konkurrenten verzerren. Eine solche Wettbewerbsverzerrung widerspricht jedoch dem Prinzip der 6

10 Stelle statt St tz freien Marktwirtschaft. Andererseits sind Unterst tzungsma nahmen f r bestimmte Marktteilnehmer oft politisch erw nscht Aus diesem Grunde untersucht die Europ ische Kommission jede Beihilfe vor ihrer Gew hrung hinsichtlich der Frage, ob die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung akzeptiert werden kann, da die durch die Beihilfe bewirkte Verbesserung der Wirtschaftskraft die Nachteile aus der Verzerrung des Wettbewerbs aufwiegt Notifizierungsverfahren. Sofern dies der Fall ist, genehmigt die Europ ische Kommission die Beihilfe als Einzelma nahme f r ein spezielles Unternehmen oder als F rderma nahme f r einen bestimmten Adressatenkreis. Wie hoch ist eine Beihilfe? Mit einer Beihilfe wird dem Empf nger ein wirtschaftlicher, finanziell messbarer Vorteil gew hrt. Da es unterschiedliche Beihilfearten gibt, ist es wichtig, diesen Vorteil so darzustellen, dass alle Beihilfearten miteinander verglichen werden k nnen. Aus diesem Grund wird f r jede De-minimis Beihilfe berechnet, mit welchem Geldbetrag die durch sie gew hrte Verg nstigung gleichgesetzt werden kann. Der Betrag dieser Verg nstigung wird als Subventionswert bezeichnet. Erh lt ein Unternehmen z.b. einen Zuschuss, so entspricht der Subventionswert der H he des Zuschusses. Wird dagegen ein gegen ber Marktkonditionen zinsverbilligtes Darlehen vergeben, so errechnet sich der Subventionswert aus der Differenz zwischen dem g ltigen Marktzins und dem Effektivzinssatz des Darlehens. Als Marktzinssatz wird dabei der von der Europ ischen Kommission festgelegte Referenzzinssatz verwendet Was ist eine "De-minimis"-Beihilfe? Manche Beihilfen sind so gering, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht sp rbar sind. Sie m ssen daher nicht durch die Europ ische Kommission genehmigt werden, sondern k nnen ohne deren Einschaltung gew hrt werden. Allerdings hat die EU-Kommission das Recht, die Durchf hrung dieser Ma nahme zu kontrollieren. Damit die als De-minimis -Beihilfen bezeichneten Subventionen nicht dadurch, dass ein Unternehmen mehrere Subventionen dieser Art sammelt, doch noch zu einer Wettbewerbsverzerrung f hren, ist der Subventionswert aller f r ein Unternehmen zul ssigen I minimis"-beihilfen auf EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt. Das bedeutet, jede De minimis -Beihilfe muss nach ihrer Gew hrung drei Jahre lang auf die zul ssige H chstgrenze von EUR angerechnet werden. Dieser Drei-Jahres-Zeitraum ist dabei flie end, d.h. bei Gew hrung einer weiteren e-minimis Beihilfe innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der letzten "De-minimis -Beihilfe m ssen diese beiden De-minimis Beihilfen zusammen den H chstbetrag von EUR einhalten. Uegt die Gew hrung der letzten De-minimis"-Beihilfe l nger zur ck, braucht sie nicht mehr ber cksichtigt zu werden. Wie erf hrt man die H he einer "De-minimis"-Beihilfe? In einer separaten Anlage zum Zuwendungsbescheid f r eine De-minimis -Beihilfe wird dem Beihilfeempf nger unter anderem mitgeteilt, wie hoch der auf die Beihilfe entfallende Subventionswert ist. Diese Anlage muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei 7

11 Stelle statt St tzefi einer eventuellen Anfrage z.b. der Europ ischen Kommission, die m glicherweise ihr Kontrollrecht aus ben wird, kurzfristig vorgelegt werden kann. Erfolgt die Vorlage nicht, muss der erhaltene Subventionswert zur ckgezahlt werden. Um zu gew hrleisten, dass die De-minimis-Beihilfe nicht den maximal zul ssigen Subventionswert von EUR berschreitet, wi,tl bei der Antragstellung erfragt, ob das Unternehmen bereits fr her de-minimis -Beihilfen erhalten hat und wenn ja, wann und in welcher H he. Die neu beantragte De-minimis"-BeihiIfe wird dann so bemessen, dass der H chstbetrag von EUR - gerechnet ab den letzten drei Jahren - eingehalten wird. Was ist sonst noch wichtig? Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren zwar insgesamt nicht mehr als EUR an Subventionen in Form von De-minimis1-Beihilfen erhalten. Andererseits k nnen "De-minimis" Beihilfen durchaus mit Beihilfen aus von der Europ ischen Kommission genehmigten F rderma nahmen kombiniert werden. Rechtsgrundlage f r "De-minimis"-BelhHfen ist die Verordnung EG Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 ber die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis" Beihilfen, ver ffentlicht im Amtsblatt der Europ ischen Gemeinschaften Nr. L 10 vom Quelle: Bundesamt f r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2. F rderumfang Der Zuschuss kann f r einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten in H he von bis zu 9.000,00 je Arbeitsverh ltnis gew hrt werden. Die Finanzierung erfolgt anteilig in H he von bis zu aus Eingliederungsmitteln des Bundes im Rahmen des SGB II und von bis zu aus Mitteln des Europ ischen Sozialfonds ESF-Mittel f r die Qualifizierung und Besch ftigung eines/r Arbeitnehmers/-in. Der Arbeitgeber muss sich in H he von mindestens 30 v.h. des mit dem/der Arbeitnehmer/-in vereinbarten monatlichen Bruttoarbeitsentgelts zuz glich Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeitr gen beteiligen. Zulagen und Einmalzahlungen z.b. Urlaubsentgelt, Zuwendungen Weihnachtsgeld sowie andere Sonderzahlungen z.b. Abfindungen, Abgeltungen von Leistungen werden nicht bezuschusst. F r Zeiten, die der/die Arbeitnehmer/-in keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat z.b. bei Krankengeldzahlung, besteht kein Anspruch auf F rderung. Der F rderzeitraum verl ngert sich in der Regel dadurch nicht. Bei vorzeitigen Ausscheiden des/der Arbeitnehmer/-in vor Ablauf des F rderzeitraums wird die F rderung eingestellt. In der Regel soll es sich um ein Vollzeitarbeitsverh ltnis handeln. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, jedoch darf die Arbeitszeit von 18 Stunden pro Woche nicht unterschritten werden. Bei einem Teilzeitarbeitsverh ltnis mindert sich der monatliche Qualifizierungs- und Besch ftigungszuschuss um den vom Hundertsatz, um den die durchschnittliche regelm ige w chentliche Arbeitszeit gegen ber einem Vollbesch ftigten reduziert ist Die berufsbegleitende Qualifizierung umfasst einen F rderumfang von rd. 600 Stunden/Jahr, jedoch 8

12 Stelle statt St tzefi mindestens 500 Stunden/Jahr, wovon ca. 10 v.h. als theoretische Qualifizierung vorgesehen sind. Als f rderf hige Qualifizierung gelten neben der Einarbeitung der/des Arbeitnehmers/-in auch externe Qualiflzierungsmassnahmen. Die Anzahl der zu besch ftigten Arbeitnehmer/-innen und der abzuschlie enden Arbeitsvertr ge h ngt von der Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelung ab. 3. Zahlungsmodalit ten Die Zahlung des Zuschusses durch die gsub erfolgt erstmalig nach Abschluss des Arbeitsvertrages, erfolgter Arbeitsaufnahme und Vorliegen der ersten Monatsabrechnung ber die Zahlung des Arbeitsentgelts. Die Zahlung des laufenden Qualifizierungs- und Besch ftigungszuschusses erfolgt r ckwirkend jeweils nach Vorlage der Zwischenabrechnung auf das Konto des Arbeitgebers. Zahlungen an den/die Arbeitnehmer/-in erfolgen nicht. Eventuelle berbezahlungen bzw. zu Unrecht erhaltene F rdermittel sind vom Arbeitgeber an die gsub unverz glich zur ckzuzahlen, ggf. erwirtschaftete Zinsertr ge zu erstatten. Eine Verrechnung der F rdermittel w hrend des F rderzeitraums ist grunds tzlich m glich. 4. R ckforderung der F rdermittel Der gew hrte Zuschuss wird zur ckgefordert, wenn * die Leistung durch arglistige T uschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde, * der Arbeitgeber falsche oder unvollst ndige Angaben gemacht hat, die eine Gew hrung des Qualiflzierungs- und Besch ftigungszuschusses nicht rechtfertigen, * die Qualiflzierung durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgem durchgef hrt wird, * der Arbeitgeber das Arbeitsverh ltnis ohne Vorliegen eines Grundes k ndigt, * eine F rderung des/derselben Arbeitnehmerstin aus anderen ffentlichen Mitteln erfolgt, * der/die Arbeitnehmer/-in aus Gr nden aus dem Arbeitsverh ltnis ausscheidet, die das Unternehmen zu vertreten hat und * der/die Arbeitnehmer/-in Lohnersatzleistungen z.b. Krankengeld erh lt bzw. keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt z.b. wegen unentschuldigtem Fehlen hat Die R ckforderung betr gt bei Anspr chen der/des Arbeitnehmers/-in auf Krankengeld, andere Lohnersatzleistungen und bei selbstverschuldetem Ausfall des Arbeitsentgeltes f r jeden Arbeitstag f r den kein Arbeitsentgelt zusteht, durchschnittlich ein Drei igstel des monatlichen Qualifizierungs und Besch ftigungszuschusses. Der gew hrte Zuschuss wird nicht zur ckgefordert, wenn * der/die Arbeitnehmer/-in das Arbeitsverh ltnis k ndigt, * der Arbeitgeber das Arbeitsverh ltnis aus Gr nden k ndigt, die er nicht zu vertreten hat und * das Arbeitsverh ltnis aus gesetzlichen Gr nden nicht fortgef hrt werden kann, z.b. Mutterschutzgesetz 9

13 Stelle statt St tzefi 5. Ausschluss der F rderung Die F rderung ist ausgeschlossen, wenn * die unter Punkt 1 genannten F rdervoraussetzungen nicht erf llt sind * f r den/dieselbeln Arbeitnehmer/-in F rderniittel und den gleichen F rderzweck durch andere private oder ffentliche F rdergeber gew hrt bzw. genutzt werden. * Es sich bei dem/der Arbeitnehmer/-in um Personen handelt, die an dem einzustellenden Unternehmen finanziell beteiligt oder Ehegatten und Verwandte 1. Grades des Unternehmensinhabersl-in sind Erfolgen w hrend des F rderzeitraums in dem Unternehmen betriebsbedingte K ndigungen, so dass die Anzahl der Besch ftigten im Unternehmen kleiner wird oder genauso gro bleibt, wie zum Zeitpunkt des Beginns der F rderung, ist die F rderung ab diesem Zeitpunkt einzustellen. 6. R ckf ragen Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter! Gesellschaft f r soziale Untemehmensberatung mbh - gsub Treuh nder der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin Oranienburger Stra e Berlin Telefon Telefax Beratung Arbeitgeber Hansj rg Rodewald Gisela Schmitz Antragsbearbeitung Volker Hiller Regina Wok ck

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