Informationsbroschüre für Einholm - Mastleiter

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1 Günzburger Steigtechnik GmbH Mehr als Sie erwarten Informationsbroschüre für Einholm - Mastleiter Günzburger Steigtechnik GmbH Rudolf-Diesel-Straße Günzburg Telefon: 08221/ Telefax: 08221/ steigtechnik@steigtechnik.de Internet: Ident-Nr.:

2 Informationsbroschüre für Einholm - Mastleiter Hersteller: Günzburger Steigtechnik GmbH Rudolf-Diesel-Straße 23 D Günzburg Tel.: 08221/ Fax.: 08221/ steigtechnik@steigtechnik.de Geprüft durch: Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines Seite: 3 2. Sicherheitsbestimmungen Seite: 4 3. Verhalten bei Arbeiten an Elektrischen Anlagen Seite: 5 4. Bestimmungsgemäße Verwendung Seite: 6 5. Technische Daten Seite: 6 6. Aufbauhinweise Seite: 7 7. Wartung und Pflege der Leiteranlage Seite: Information GÜFA 2 Seite: Gültigkeitsbereich GÜFA 2 Seite: Allgemeines GÜFA 2 Seite: Leistungsdaten GÜFA 2 Seite: Verwendung GÜFA 2 Seite: Wartung und Pflege Seite: 30 Wartung des Fallschutzsystems und Auffanggurtes Pflege des Fallschutzsystems und Auffanggurtes 14. Betriebsanweisung und Unterweisung Seite: Prüfung GÜFA 2 Seite: 31 Konformitätserklärung GÜFA Gewährleistung und Haftung Seite: Nachweis der Prüfung Seite: 35 2

3 1. Allgemeines Der Unternehmer hat die gültigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften usw. für eine sichere Handhabung zu beachten. Der für die Bauarbeiten verantwortliche Unternehmer hat für das sichere Auf-, Um- und Abbauen der Mastleiteranlage zu sorgen. Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Diese müssen die vorschriftsmäßige Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten. Die Bauarbeiten müssen von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (Aufsichtsführende). Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Bauarbeiten überwachen. Sie müssen hierfür ausreichende Kenntnisse besitzen. Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Unternehmer zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Anlagen vorhanden sind, durch die Personen gefährdet werden können. Der Unternehmer hat diese Aufbau- und Informationsbroschüre dem Betreiberpersonal zur Verfügung zu stellen. Die Warnhinweise und Angaben müssen eingehalten bzw. befolgt werden. 3

4 2. Sicherheitsbestimmungen 1.) Der Aufbau und die Benutzung Mastleiter darf nur durch Personen erfolgen die mit dieser Aufbau- und Informationsanleitung vertraut sind. 2.) Für den Aufbau und die Verwendung der Mastleiter sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen zu beachten. 3.) Vor dem Aufbau muß der Aufsichtsführende prüfen ob die Oberleitungen freigeschaltet sind. Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Stromführenden elektrischen Anlagen. 4.) Das Aufbauen der Mastleiter ist nur tragfähigem Untergrund zulässig. Vor der Benutzung ist die vertikale Ausrichtung der Mastleiter zu prüfen, ggf. zu korrigieren. 5.) Vor Benutzung der Mastleiter sind sämtliche Teile auf richtigen Aufbau und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 6.) Freihändiges auf- und absteigen ist nicht zulässig. 7.) Die zulässige Belastung der Mastleiter beträgt 15o kg. Um die Mastleiteranlage nicht zu überlasten muß immer die Person das Werkzeug und das Material berücksichtigt werden. 8.) Der Aufstieg darf nur mit einem Sicherungsläufer GÜFA 2 erfolgen. 9.) Jeder Benutzer hat vor Benutzung nach längerern Arbeitspausen und nach außergewöhnlichen Einwirkungen (z.b. Sturm, starke Schneefälle, Erschütterungen usw.) durch Sichtkontrolle die Mastleiteranlage auf augenfällige Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. 10.) Konstruktive Veränderungen an der Mastleiteranlage dürfen nur durch den Hersteller vorgenommen werden. 11.) Die zulässige Belastung der Aufzugvorrichtung beträgt 20 kg. 12.) Es dürfen nur unbeschädigt und fehlerfreie Originalteile des Herstellers verwendet werden. 4

5 3. Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen Bei Arbeiten sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten. Arbeiten in der Nähe bzw. an ungeschützten elektrischen Anlagen dürfen nur durchgeführt werden wenn: die Anlage freigeschaltet ist. die Anlage gegen Wiedereinschalten gesichert wurde. die Anlage auf Spannungsfreiheit überprüft wurde. die Anlage mittels Erdungsschiene kurzgeschlossen wurde. benachbarte spannungsführende Teile gegen Berühren gesichert wurden. Sicherheitsabstände nach DIN /VDE Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen muß ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Nennspannung (Volt) bis 1000 V über 1 kv bis 110 kv über 110 kv bis 220 kv über 220 kv bis 380 kv bei unbekannter Netzspannung Schutzabstand (Meter) 1 m 3 m 4 m 5 m 5 m Können Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, sind die Freileitungen freizuschalten, und gegen Wiedereinschalten zu sichern (weitere Sicherungsmaßnahmen siehe oben). 5

6 4. Bestimmungsgemäße Verwendung Die in dieser Aufbau- und Informationsbroschüre beschriebene Mastleiteranlage dient als Aufstieg an Masten. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung dieser Mastleiteranlage ist verboten. 5. Technische Daten Belastung der Mastleiteranlage max. 150 kg Leiterteile: Leiterlänge 1,12 m Best-Nr.: Leiterlänge 1,96 m Best-Nr.: Aufzugvorrichtung: Best-Nr.: Belastung max.: 20 kg Leiterfuß: Best-Nr.:

7 6. Aufbauhinweise Achtung: Beginnen Sie den Aufbau erst nachdem Sie den Abschnitt Sicherheitsbestimmungen vollständig durchgelesen haben. Grundsätzlich muß vor Beginn der Montage die jeweilige Arbeitsbeschreibung vollständig gelesen werden. Die Montage der Mastleiteranlage muß mit größter Umsicht und Aufmerksamkeit erfolgen. Durch Nichtbefolgen von Sicherheits- und Montageanweisungen können Personen und Sachgegenstände zu Schaden kommen. 1.) Beim Aufstocken der Leiterelemente müssen immer die Sicherungsverschlüsse eingelegt werden. 2.) Beim Aufstecken der Leiterelemente muss sich die Person zusätzlich mit einer Sicherungsleine sichern. 3.) Freihändiges auf- und absteigen ist nicht zulässig. 4.) Vor dem begehen der Leiteranlage ist eine Sichtkontrolle durchzuführen. 5.) Für die Montage der Mastleiteranlage sind mindestens zwei Personen notwendig. 6.) Mastleiteranlagen die auf Verkehrswegen Aufgebaut bzw. benutzt werden, müssen gesichert werden. 7.) Vor und Nach der Benutzung sind alle Bauteile auf Beschädigungen zu überprüfen. 8.) Beschädigte Bauteile dürfen nicht benutzt werden. 9.) Beschädigte Spanngurte dürfen nicht benutzt werden. 10.) Die Mastleiter darf an Masten mit einem Durchmesser von min. 200 mm und max. 600 mm befestigt werden. 7

8 Einsteckteil des Leiterelements in den Halter der Leiterfußes einstecken. Sicherungsverschluß nach außen ziehen und in die Bohrung des Halters einstecken. Prüfen ob das Leiterteil im Halter gesichert ist. 8

9 Unteren Spanngurt des Leiterelements um den Mast legen. Einhängehaken des Spanngurts in die Bohrung des Abstandhalters einhängen. 9

10 Der Spanngurt darf nicht verdreht sein. Bei Scharfkantigen Masten muss ein Kantenschutz verwendet werden. Spanngurt mit der Hand spannen. Durch Auf- und Abbewegen des Spanngriffs an der Ratsche das Gurtband spannen. Nach 2 Umwindungen sollte das Leiterelement am Mast fest sein. 10

11 Oberen Spanngurt wie vorhergehend beschrieben am Mast befestigen. Befestigung des Leiterelements prüfen. Achten Sie darauf, dass sich der Sicherungsverschluß des oberen Halters in waagrechter Stellung befindet. Dieses verhindert, dass der Sicherungsläufer aus der Führungsschiene fährt. Sicherungsläufer von unten in die Führungsschiene einschieben. Beachten Sie die Kennzeichnung oben und unten am Sicherungsläufer. 11

12 Aufzugvorrichtung auf ein Leiterelement aufstecken. Durch ziehen des Federbolzens nach außen kann die Aufzugsvorrichtung im Sprossenabstand verstellt werden. 12

13 Die Aufzugsvorrichtung auf der 2 Sprosse von oben befestigen. Karabienerhaken des Sicherungsläufers in die vordere Öse des Auffanggurts einhängen. 13

14 ACHTUNG! Achten Sie darauf, dass sich der Sicherungsverschluß des oberen Halters in waagrechter Stellung befindet. Hierdurch wird verhindert, dass der Sicherungsläufer aus der Führungsschiene fährt (Absturzgefahr). Nachdem ein Aufsteckteil auf das untere Leiterteil aufgesteckt wurde, den Sicherungsverschluß in senkrechte Stellung bringen. 14

15 Sicherungsverschluß nach außen ziehen und in der oberen Bohrung des Halters einstecken. Dieses Foto zeigt ein gesichertes Leiterelement. 15

16 Während der Montage des Leiterelements, muss sich die Person zusätzlich mit einem Sicherungsseil sichern. Sicherungsseil am Leiterholm befestigen. Der Benutzer darf nicht freihändig auf- und absteigen. Leiterelement in den Halter des unteren Leiterelements einstecken. 16

17 Unteren Spanngurt wie vorhergehend beschrieben am Mast befestigen. Befestigung des Leiterelements prüfen. Oberen Spanngurt wie vorhergehend beschrieben am Mast befestigen. Befestigung des Leiterelements prüfen. 17

18 Beachten Sie dass die Leiterelemente senkrecht am Mast befestigt werden. Aufzugvorrichtung nach oben schieben. Das nächste Leiterelement kann mit der Aufzugvorrichtung nach oben gezogen werden. 18

19 Weitere Leiterelemente können nun auf die gleiche Art montiert werden. Zur Demontage muss der obere Spanngurt gelöst werden. Das lösen des Spanngurts erfolgt durch ziehen der Sperrklinke und gleichzeitigem Umlegen des Spanngriffs in die 180 Stellung. Spanngurt etwas zurückziehen und Sicherungshaken aushängen. 19

20 Aufzugvorrichtung auf das untere Leiterelement justieren. Sicherungsverschluß in waagrechte stellung bringen. Zugseil der Aufzugvorrichtung am Leiterteil befestigen. Unteren Spanngurt wie vorhergehend beschrieben lösen. Leiterteil aus dem Halter entnehmen. Die Person unten, sichert das Leiterteil mit dem Zugseil. Leiterelement mit der Aufzugvorrichtung nach unten ablassen. 20

21 Weitere Leiterelemente können nun auf die gleiche Art demontiert werden. Sicherungsläufer von unten aus der Führungsschiene entnehmen. 21

22 Oberen Spanngurt lösen. Unteren Spanngurt lösen. 22

23 Sicherungsverschluß am Leiterfuß öffnen. Einsteckteil des Leiterelements aus dem Halter entnehmen. 23

24 7. Wartung und Pflege der Leiterelemente: Wartung der Bauteile: - Nach dem Steigen ist der Sicherungsläufer mit dem Bandelement aus der Fallschutzschiene herauszunehmen. - Das Steigschutzsystem ist auf Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. - Das Steigschutzsystem ist auf Beschädigungen zu überprüfen. - Die Spanngurte sind nach dem Steigen auf Beschädigungen zu überprüfen und an einem trockenen sauberen Platz zu lagern. - Leiterfuß auf Beschädigungen prüfen. - Die Spanngurte dürfen nicht an der direkten Sonne gelagert werden. - Die Spanngurte müssen spätestens nach 3 Jahren erneuert werden. - Die Bauteile sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. - Beachten Sie die Wartungshinweise des Sicherungsläufers. Pflege der Bauteile: - Die Leiterelemente sind nach dem Steigen: - zu säubern (jedoch nicht mit aggressiven Stoffen wie z.b. Säuren). - an einem trockenen, sauberen nicht zu warmen Platz zu lagern. - möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen. - nicht in der Nähe von Heizungen zu lagern. - sollten die Sapnngurte Naß werden, sind diese zu trocknen (jedoch nicht auf der Heizung oder an der direkten Sonne). - Die Sicherungsverschlüße sind auf guten Federdruck und Funktion zu prüfen. - Die Sicherungsverschlüße und Drehgelenke regelmäßig mit Fett schmieren. - Beachten Sie die Pflegehinweise des Sicherungsläufers. 24

25 Informationsbroschüre für Steigschutzsystem Typ: GÜFA 2 25

26 8. Information Grundlagen: Steigschutzeinrichtungen sind Teile des Anseilschutzes, die vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht sind. Sie bestehen aus freibeweglichen Fangeinrichtungen an Führungen (z.b. Schienen, Seile) und sichern Personen, die mit einem Auffanggurt und einem Sicherungsläufer mit Bandelement an der Fangeinrichtung angeschlagen sind, gegen Absturz. Auffanggurte sind Teile des Anseilschutzes, die aus Gurtbändern bestehen, die den Körper umfassen. Sie fangen bei bestimmungsgemäßer Benutzung abstürzende Personen auf, übertragen die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und halten den Körper in einer aufrechten Lage (DIN EN 361). Bandelemente sind Teile des Steigschutzsystems, sie absorbieren die Energie die bei Abstürzen auf Personen, den Gurt und das Steigschutzsystem einwirken. Die Steigschutzeinrichtung Typ: GÜFA2 ergibt zusammen mit einem Auffanggurt nach DIN EN 361 ein persönliches Auffangsystem nach DIN EN 363. Der Benutzer ist für das Auffangsystem persönlich verantwortlich. Die Steigschutzeinrichtung ist entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte"(BGV D Abs. 4) eine Einrichtung zum Schutz gegen Absturz von Personen. Der Benutzer wird vor schweren Verletzungen und daraus entstehenden Folgekosten bewahrt. Der Anwendungsbereich des Steigschutzes ergibt sich aus den Forderungen des Gesetzgebers, der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Das Steigschutzsystem kann ohne ein Rückenschutzsystem verwendet werden, da es beim Einsatz zwangsläufig zur Wirkung kommt, auch hier bietet es dem Steigenden optimalen Schutz und größtmögliche Bewegungsfreiheit. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist ein Besteigen von vorwiegend ortsfesten senkrecht oder annähernd senkrechten (3-5 ) Steigeisengängen mit praktisch unbegrenzter Steighöhe möglich. An ein Objekt, das sich nach unten verjüngt, ist die Montage des Steigschutzsystems nicht zulässig. Das Steigschutzsystem kann an Bauwerken, Schornsteinen, Gebäudeteilen, Masten, Hochregalanlagen und Regalförderfahrzeugen, Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie in Gruben, Schächten, Silos und Bunkern montiert werden. Die Informationsbroschüre muß an der Einsatzstelle der Steigschutzeinrichtung, wenn diese benutzt wird vorhanden sein. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen in dieser Anleitung. Fahrlässigkeit gefährdet Ihr und andere Menschenleben. 26

27 9. Gültigkeitsbereich: Diese Montage-Anleitung gilt für das Steigschutzsystem einschließlich der Einholmleiter (Steigschutz-Leitern mit angeschweißten Doppelsprossen). Achtung: Diese Montage-Anleitung muß unbedingt beachtet werden. * Fahrlässigkeit gefährdet Menschen * 10. Allgemeines: Bei der Benutzung sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft BGV A 1 und BGV D 36, sowie die Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre zu beachten. Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. Bei der Montage sind die Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Berufsgenossenschaft zu beachten. Steigschutzeinrichtungen der Günzburger Steigtechnik dürfen nur mit Original-Bauteilen der Günzburger Steigtechnik betrieben werden. Die Kombination mit Bauteilen anderer Hersteller kann die Sicherheit der Steigschutzeinrichtung beeinträchtigen. Prüfstelle: Die EG - Baumusterprüfung des Steigschutzsystems wurde bei: durchgeführt. 27

28 11. Leistungsdaten der Steigschutzeinrichtung: Nach den Ergebnissen der EG - Baumusterprüfung ergeben sich als Leistungsdaten der Steigschutzeinrichtung eine max. Bremskraft von F max.= 4,4 kn, und eine Auffangstrecke von H = 0,73 m. Innerhalb eines bestimmten Bereiches vom Boden aus ist die Auffangwirkung der Steigschutzeinrichtung nicht mehr gegeben. Für den Typ: GÜFA2 ergibt sich nach der Berechnung aus den Leistungsdaten und dem erforderlichen freien Bereich zum Hängen der Person nach dem Absturz ein Sicherheitsabstand von S = 2,9 m. Der Betreiber der Anlage muß einen entsprechenden Warnhinweis an der baulichen Einrichtung anbringen, der den Benutzer zweifelsfrei über den Sicherheitsabstand aufklärt. Die Farbmarkierung an der Fallschutzsicherung entspricht der Position des Auffanggerätes. Warnhinweise: -Haltegurte Sitzgurte oder ältere Auffanggurte der Form B, die den Körper nur teilweise umschließen, dürfen beim Steigschutz nicht verwendet werden. -Die Steigschutzeinrichtung darf nicht mit den seitlichen Halteösen verbunden werden, die im Hüftbereich eines Auffanggurtes als Zusatzelemente vorhanden sein können. -Die Schutzwirkung der Steigschutzeinrichtung ist nicht gegeben, wenn sich der Benutzer im unteren Bereich der Steigleiter befindet - siehe Leistungsdaten der Steigschutzeinrichtung. -Die Schutzwirkung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn beim Absturz ständig eine horizontale Zugkraft auf das Auffanggerät ausgeübt wird. Das bedeutet, daß der Benutzer nicht freihändig auf- und absteigen darf. 28

29 12. Verwendung des Sicherungsläufers: Der Sicherungsläufer ist mit oben bzw. unten gekennzeichnet. Es muß auf das ordnungsgemäße Einsetzen geachtet werden. Der Sicherungsläufer darf nur in Verbindung mit dem Auffanggurt nach DIN EN 361 benutzt werden. Abb. 22 Sicherungsläufer Abb. 23 Auffanggurt DIN EN 361 -Der Karabienerhaken des Bandelements muß direkt (das heißt ohne Seil oder ähnliches) in die vordere Steigschutzöse des Auffanggurts eingehängt werden. -Sicherungsläufer und Auffanggurt sind persönliche Schutzausrüstungen und nur für den bestimmungsmäßigen Gebrauch ausgelegt. -Beschädigte Sicherungsläufer und Auffanggurte dürfen nicht verwendet werden. -Vor jeder Benutzung ist der Sicherungsläufer, Auffanggurt und die Zwischenverbindung sowie die Ein- bzw. Ausführstelle der Fallschutzschiene zu prüfen. -Der Sicherungsläufer ist vor und nach jeder Benutzung von Schmutzresten zu reinigen. -Der Sicherungsläufer ist in das untere Ende der Fallschutzschiene, mit der Kennzeichnung OBEN, einzuschieben. Hierbei ist die Leichtgängigkeit zu prüfen. -Das Besteigen der Leiter kann nunmehr ohne besonderes Verhalten absturzsicher erfolgen. Beim Absteigen ist lediglich eine leichte Rückenlage einzunehmen, damit die Sperrklinke des Sicherungsläufers nicht aufsitzt. -Der Sicherungsläufer darf nach Gebrauch nicht in der Steigschutzeinrichtung bleiben. 29

30 13.Wartung und Pflege: Wartung der Sicherungsläufers: - Nach dem Steigen ist der Sicherungsläufer mit dem Bandelement aus der Fallschutzschiene herausnehmen. - Der Sicherungsläufer und das Steigschutzsystem ist auf Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. - Der Sicherungsläufer und das Steigschutzsystem ist auf Beschädigungen zu überprüfen. Wartung des Auffanggurtes: - Der Auffanggurt ist nach dem Steigen auf Beschädigungen zu überprüfen und an einem trockenen sauberen Platz zu lagern. - Bitte beachten Sie die gesonderten Anweisungen des Herstellers. Pflege des Sicherungsläufers: - Der Sicherungsläufer ist nach dem Steigen: - zu säubern (jedoch nicht mit aggressiven Stoffen wie z.b. Säuren). - an einem trockenen, sauberen nicht zu warmen Platz zu lagern. - möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen. - nicht in der Nähe von Heizungen zu lagern. - sollte der Sicherungsläufer Naß werden, ist dieser zu trocknen (jedoch nicht auf der Heizung oder an der direkten Sonne). Pflege des Auffanggurtes: Der Auffanggurt ist nach dem Steigen: - zu säubern (jedoch nicht mit aggressiven Stoffen wie z.b. Säuren). - an einem trockenen, sauberen nicht zu warmen Platz freihängend zu lagern. - möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung zu schützen. - nicht in der Nähe von Heizungen zu lagern. - Bitte beachten Sie die gesonderten Anweisungen des Herstellers. 30

31 14.Betriebsanweisung und Unterweisung: - Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung, das Verhalten beim Einsatz der PSA und bei festgestellten Mängeln enthält. - Der Unternehmer hat die.benutzer der PSA anhand der Betriebsanweisung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. 15.Prüfungen: Überprüfung der Steigschutzeinrichtung: - Der Unternehmer hat die Steigschutzeinrichtung entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. - Über diese Prüfung ist ein Nachweis zu führen. - Der Benutzer hat seine persönliche Schutzausrüstung vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. - Das Bandelement muß nach 5 Jahren erneuert werden. - Nach einem Absturz muß der Sicherungsläufer von einem Sachkundigen überprüft werden. - Beschädigte Steigschutzsysteme und Auffanggurte müssen ausgesondert werden. Sie dürfen erst nach Reparatur und Freigabe durch den Hersteller, wieder verwendet werden. Überprüfung des Auffanggurtes: - Der Auffanggurt ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. - Bitte beachten Sie die gesonderten Anweisungen des Herstellers. - Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften! - Beschädigte Steigschutzsysteme und Auffanggurte dürfen nicht verwendet werden. - Beschädigte Steigschutzsysteme und Auffangurte müssen ausgesondert werden. 31

32 EG-Konformitätserklärung Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter Günzburger Steigtechnik GmbH Rudolf Diesel Straße Günzburg erklärt hiermit, daß die Steigschutzeinrichtung Typ: GÜFA 2 übereinstimmt mit den Bestimmungen der Richtlinie 89/686/EWG und der einzellstaatlichen Norm, durch die harmonisierte Norm DIN EN 353 Teil 1 umgesetzt wird identisch ist mit der PSA, die Gegenstand der von Berufsgenossenschafliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA Sankt Augustin Kenn-Nr.: 0121 ausgestellten EG - Baumusterprüfbescheinigung Nr.: war dem Verfahren nach Artikel 11 Buchstabe A / Buchstabe B der Richtlinie 89/686/ EWG unter Kontrolle der gemeldeten Stelle unterliegt. Berufsgenossenschafliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA Sankt Augustin Kenn-Nr.: 0121 Günzburg, Günzburger Steigtechnik GmbH Rudolf Diesel Straße Günzburg 32

33 16. Gewährleistung und Haftung Umfang, Zeitraum und Form der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Günzburger Steigtechnik GmbH fixiert. Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus einer mangelhaften Dokumentation ergeben, ist stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Montage- und Verwendungsanleitung maßgebend. Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt: Es wird keine Gewähr übernommen für Personen- und Sachschäden, die aus einem oder mehreren der nachfolgenden Gründe entstanden sind: - nicht bestimmungsgemäße Verwendung, - unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, - Verwendung von anderen als Original- Ersatzteilen, - Nutzen des Gerüsts mit defekten Bauteilen, - nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichendes Montage- und Nutzerpersonal, - eingenmächtige bauliche Veränderungen, - Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höherer Gewalt. Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, daß die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Des Weitern eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist. Wir weisen darauf hin, daß die Weitergabe sowie die Vervielfältigung dieseraufbau- und Informationsbroschüre, Verwendung und Mitteilung ihres Inhalts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Günzburger Steigtechnik GmbH zulässig. Zuwiederhandlungen, bei den o.a. Aussagen widersprechen, verpflichten zum Schadenersatz. Das Urheberrecht dieser Aufbau- und Informationsbroschüre verbleibt bei der Fa. Günzburger Steigtechnik GmbH. Günzburger Steigtechnik GmbH Günzburg,

34 Notizen: 34

35 17. Nachweis der Prüfungen: Datum Bemerkungen Unterschrift 35

36 Nachweis der Prüfungen: Datum Bemerkungen Unterschrift 36 Stand:

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