Was und wie sanieren?
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- Teresa Bachmeier
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Was und wie sanieren? Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Das Förderprogramm zur Energieberatung 1
2 Energieberatertag Saar Saarbrücken Referentin: Jolanta Zamirska-Drees, Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen 2
3 Richtlinie ab 1.März 2015 in Kraft höhere Förderung mehr Flexibilität durch Wahlmöglichkeit Neuerungen 3
4 Neuerungen Jetzt auch bei Umwidmung Lockerung des Kumulierungsverbot Bauantrag bis Beratungen alle 4 Jahre 4
5 Höhere Förderung Beratungskosten bis zu 60% förderfähig max. 800 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser max Euro für Wohnhäuser ab 3 WE 5
6 Weiterer Zuschuss einmalig max. 500 Euro (100%-Förderung) Zusätzlicher Termin zur Erläuterung bei Eigentümerversammlungen / Beiratssitzungen 6
7 Energetisches Sanierungskonzept Wahlmöglichkeit Auswahl von zwei Beratungsoptionen Sanierung in einem Zuge: Empfehlung einer Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus Empfehlung eines Sanierungsfahrplanes 7
8 1. Beratungsoption Komplettsanierung Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Zeitlich zusammenhängende Maßnahmen zum Erreichen eines KfW Effizienzhausniveaus mit Nutzung erneuerbarer Energien Unbeachtlich, ob der Beratene beabsichtigt, erneuerbare Energien zu nutzen 8
9 Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Ausnahmeregelung Ist ein Effizienzhausniveau nicht erreichbar oder die Nutzung Erneuerbarer Energien nicht möglich, ist dies nachvollziehbar zu begründen Begründungen können beispielsweise sein wirtschaftlich vertretbarer Aufwand zu hoch sonstige Gründe, z.b. bautechnisch oder baurechtlich nicht möglich 9
10 Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Komplettsanierung auf Basis der energiebedingten Mehrkosten Anhand einer geeigneten Kenngröße Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern 10
11 2. Beratungsoption Sanierungsfahrplan Umfassende Gebäudesanierung in Schritten, mit Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aufeinander aufbauende Einsparung aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte erneuerbare Energien sind mit einzubeziehen Der erste Sanierungsschritt muss nach einem der Bundesförderprogramme förderfähig sein. 11
12 Sanierungsfahrplan Wirtschaftlichkeit der ersten Sanierungsmaßnahme auf Basis der energiebedingten Mehrkosten Der Unterschied zu den Vollkosten ist zu erläutern Anhand einer geeigneten Kenngröße Für die weiteren Sanierungsschritte muss die Wirtschaftlichkeit nicht aufgezeigt werden. 12
13 Sanierungsfahrplan Angaben für jeden Sanierungsschritt Energiebedingte Mehrkosten Einsparungen Endenergie Einsparungen Endenergiekosten Einsparungen CO2-Emissionen 13
14 Sanierungsfahrplan Neu: In Folgeschritten Einbeziehung der Einsparung durch die jeweils vorrangegangene Maßnahme 14
15 Ist-Zustand vor Sanierung Endenergiebedarf Energiekosten kwh/a /a Sanierungs maßnahmen Schritt 1 (Fassade) Schritt 2 M2= (M1) + Kellerdecke Schritt 3 M3= (M2) + Dach Schritt 4 energetisch bedingte Investitionskoste n in Euro Endenergie bedarf kwh/a Energie Kosten /a C0 2 - Emissionen Kg/a Amortisation sdauer Jahre X X -/ X -/ X -/- M4= (M3) + Heizung 15
16 Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Kann der erste Sanierungsschritt nicht als förderfähige Maßnahme vorgeschlagen werden, ist dies nachvollziehbar zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch sonstige Gründe, z.b. bautechnisch, baurechtlich nicht möglich 16
17 Sanierungsfahrplan - Ausnahmeregelung Können erneuerbare Energien nicht genutzt werden, ist dies immer zu begründen Als Begründung können beispielsweise anerkannt werden: wirtschaftlich vertretbarer Aufwand ist zu hoch sonstige Gründe, z.b. Anschluss- und Nutzungszwang Fernwärme 17
18 Angaben zu Bundesfördermittel für beide Beratungsvarianten Bezeichnung des Förderprogramms Art des Förderprogramms Höhe der Förderung Förderung der Baubegleitung 18
19 Bundesförderprogramm 2015 verstärkt nachgefragt 9% mehr Förderanträge als Anträge Auszahlung: rund 5 Millionen Euro 19
20 Prüfpraxis alle Berichte gem. Haushaltsrecht Stichproben (vertiefte Prüfung) Vollständigkeit im Hinblick auf inhaltliche Anforderungen Fachtechnisch auf Plausibilität 20
21 Widerrufsquote BAFA 2015 rund 2,5 % Widerrufsquote BAFA (bis Juli 2016) rund 1,5 % 21
22 Monitoring durch BAFA Anregung durch Evaluation stichprobenartige Befragung der Beratenen Überwiegend positive Bewertung der durchgeführten Vor-Ort-Beratungen 22
23 23
24 24
25 Service Checkliste : Komplettsanierung Checkliste: Sanierungsfahrplan FAQ Häufig auftretende Fragen
26 Allgemeine Auskünfte Zum Förderprogramm: Zum Beratungsbericht : Telefax: energiesparberatung@bafa.bund.de Informationen - Richtlinie vorschriften/ vob_richtlinie_2014.pdf 26
Beratungsoptionen. Fundstelle Merkblatt. Bemerkungen. BAFA-Checklisten zur Richtlinie 2014 BAFA-Merkblatt zur Richtlinie 2017
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