Fussballkreis Kaiserslautern-Donnersberg

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1 Fussballkreis Kaiserslautern-Donnersberg Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Organisation des Jugendspielbetriebs im Kreis Kaiserslautern-Donnersberg Stand: Die hier vorgegebenen Durchführungsbestimmungen gelten ausschließlich für den Junioren-Spielbetrieb auf Kreisebene. Im Spielbetrieb der Landesliga und höher oder im Mädchenspielbetrieb können Abweichungen bestehen. Aufgaben des Vereins und der Jugendleiter 1. Mit der Meldung von Jugendabteilungen übernehmen die Vereine folgende Verpflichtungen: - Eigenständige Abteilungsleitung - Beachtung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen von Jugendlichen - Betreuung der Jugendlichen durch Erwachsene 2. Sämtliche Jugendspieler müssen dem zuständigen Staffelleiter mittels DFBnet gemeldet werden. Die Meldung erfolgt für jede am Spielbetrieb beteiligte Mannschaft. Nicht aufgeführte Spieler müssen unter Vorlage des Spielerpasses oder gleichwertigen Nachweises nachgemeldet werden. Über die Teilnahme einer Jugendmannschaft am Spielbetrieb entscheidet der zuständige Fachausschuss. 3. Der Jugendleiter ist das Bindeglied zwischen Verbandsstellen und Jugendsportlern. Seine Tätigkeit soll sich nicht nur auf das sportliche Gebiet erstrecken, sondern er muss bemüht sein, erzieherisch zu wirken. Er hat die Maßnahmen des Schiedsrichters zu unterstützen und den Platzordnern, SR- Assistenten und Schiedsrichtern Hilfe zu leisten. Er hat das Recht, einen seiner eigenen Jugendspieler wegen Unsportlichkeit durch den Schiedsrichter vom Spielfeld verweisen zu lassen. Jugendleiter, die ihre Verpflichtung zwischen Verbandsstellen und dem Verein gegenüber nicht erfüllen, ist jede Tätigkeit in der Jugenderziehung zu untersagen. Spielgemeinschaften Zwei oder mehrere Vereine können für die Altersklassen der A- bis G-Junioren für die Dauer eines Spieljahres eine Spielgemeinschaft beantragen. In allen Altersklassen besteht die Möglichkeit zwei Mannschaften zu melden. Der formelle Antrag für eine Jugendspielgemeinschaft muss bis zum 1. August des laufenden Spieljahres zur Genehmigung dem zuständigen Jugendausschuss vorliegen. Innerhalb des Kreises Genehmigt der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses die Jugendspielgemeinschaften, bei kreisübergreifenden Jugendspielgemeinschaften der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses. Bei Juniorinnen-Spielgemeinschaften entscheidet die jeweilige Beauftragte für Frauen- und Mädchen entsprechend. Grundsätzlich ist eine Stellungnahme des abgebenden Kreises einzuholen. Die Spielgemeinschaft kann frühestens am 30. April enden und ist für jedes Spieljahr neu zu beantragen. Bei Genehmigungen er-halten die betroffenen Vereine vor Beginn der Runde eine Bestätigung, aus der hervorgeht, welche Vereine die Spielgemeinschaft umfasst und in welcher Altersklasse die Spielgemeinschaft gebildet ist. Anhand dieser Bestätigung und der Spielerpässe überprüft der Schiedsrichter die Spielberechtigung. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass in den betreffenden Vereinen sonst keine Spielmöglichkeit besteht. Eine Spielgemeinschaft ist ein spieltechnischer Zusammenschluss. Eine Passumschreibung erfolgt nicht. Die Spielerlaubnis im Pass für den Stammverein bleibt bestehen. Ansonsten haben die Angaben der Vereine auf dem Antragsformular für die Spielgemeinschaften verbindliche Gültigkeit.

2 Alle an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine verpflichten sich dazu, den Spielbetrieb der Spielgemeinschaft zu gewährleisten und jeweils mindestens einen ihrer Spieler aktiv am Spielbetrieb der Spielgemeinschaft teilnehmen zu lassen. Spielgemeinschaften dürfen nicht an DFB-, Regional-, Verbands- oder Verbandsliga-Wettbewerben teilnehmen. Mit Ausnahme der untersten Spielklassenebene darf eine Spielgemeinschaft der Altersklasse D- Junioren und jünger zudem nicht am Spielbetrieb einer Spielklasse teilnehmen, in der eine weitere Mannschaft dieser Spielgemeinschaft spielt. Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst, kann die von ihr erworbenen sportliche Qualifikation durch eine gemeinsame Erklärung aller zuvor an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine auf einen dieser Vereine übertragen werden. Wird von den Vereinen keine Einigung erzielt, werden alle aus einer Spielgemeinschaft hervorgehenden Mannschaften in die unterste Spielklassenebene eingestuft. Vereine, die bereits mit einer Mannschaft in einer Altersklasse vertreten sind, können zusätzlich keine Spielgemeinschaft in dieser Altersklasse bilden und sich auch nicht an einer solchen beteiligen. Spielzeiten sind wie folgt festgelegt: A-Junioren 2 x 45 Minuten B-Junioren 2 x 40 Minuten C-Junioren 2 x 35 Minuten D-Junioren 2 x 30 Minuten E-Junioren 2 x 25 Minuten F-Junioren 2 x 20 Minuten G-Junioren 2 x 20 Minuten Verlängerung bei Pokal- oder Entscheidungsspielen Für A-Junioren beträgt die Spielverlängerung 2 x 15 Minuten, für B-Junioren 2 x 10 Minuten und für alle anderen Junioren 2 x 5 Minuten Auswechseln Bei A- bis C-Junioren sind vier Auswechselspieler zu gelassen. Bei den D- bis E-Junioren sind sechs Auswechselspieler zugelassen. Der Rückwechsel ist erlaubt. Bei F- und G-Junioren ist die Anzahl der Auswechslungen unbegrenzt. Spielberechtigungen Spielberechtigt sind nur Jugendspieler, die gemäß Spiel- und Jugendordnung im Besitz einer ordnungsgemäß erteilten Spielerlaubnis sind. Bei Anträgen auf Spielerlaubnis Minderjähriger haben die Vereine die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Zweitspielrecht Für Junioren und Juniorinnen kann auf Antrag ein Zweitspielrecht unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden. Zur Förderung des Spielbetriebs kann für Junioren, denen der Stammverein keine altersgerechte Spielmöglichkeit anbietet, ein Zweitspielrecht für einen Verein, mit der entsprechenden altersgerechten Spielmöglichkeit, erteilt werden. Bietet der Stammverein eine Spielmöglichkeit in der nächst höheren Altersklasse an, so berechtigt das Zweitspielrecht nicht das Mitwirken in der nächst höheren Altersklasse des Antrag stellenden Vereins. Dieses Zweitspielrecht kann nur für jeweils eine Spielzeit erteilt werden. Der Antrag und der Nachweis, dass keine altersgerechte Spielmöglichkeit vorhanden ist und der Spielerpass müssen bis spätestens bei der Geschäftsstelle vorliegen. Die Bestimmungen über Vereinswechsel im Jugendbereich bleiben unberührt. Für Junioren und Juniorinnen, deren Stammverein über zu viele Spieler verfügt, kann ein Zweitspielrecht erteilt werden. In einem solchen Fall verlieren die Junioren in ihrem Stammverein die Spielberechtigung für Mannschaften ihrer Altersklassen. Der Antrag muss bis spätestens des laufenden Spieljahres bei der Geschäftsstelle vorliegen. Für Junioren und Juniorinnen, mit wechselnden Aufenthaltsorten (z. B. wegen getrennt lebender Eltern). Der Antrag und folgende Nachweise müssen bis spätestens des laufenden Spieljahres bei der Geschäftsstelle vorliegen: - Geburtsurkunde des Spielers/Spielerin - Meldebescheinigung Wohnort Mutter und Vater

3 Die Erteilung eines Zweitspielrechts darf nicht dazu führen, dass Junioren/Juniorinnen die Spielberechtigung für Mannschaften zweier Vereine erhalten, die im Meisterschaftsspielbetrieb gegeneinander antreten. Einschränkungen der Spielberechtigung a) Nach einem Einsatz im zuletzt ausgetragenen Pflichtspiel der höheren Mannschaft sind Spieler eines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 5 Tagen wieder für Pflichtspiele in der unmittelbar darunter spielenden Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt. Die Schutzfrist beginnt mit dem auf den Spieltag folgenden Tag um 0.00 Uhr oder nach Ablauf einer Spielsperre. Ein Einsatz nach dieser Frist oder nach einer Sperre ist nur in der unmittelbar darunter spielenden Mannschaft möglich. Insgesamt können nach einem Einsatz im zuletzt ausgetragenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft höchstens zwei Spieler in den darauffolgenden Pflichtspielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Als höhere Mannschaft gilt die A I gegenüber der A II, B I gegenüber B II usw. Dies gilt auch für Juniorinnenmannschaften. b) Ist ein Spieler gesperrt, bleiben alle Spiele unberücksichtigt, die in die Zeit seiner Sperre fallen. c) Spieler die am 30. April und danach in einem Spiel der höheren Mannschaft zum Einsatz kommen, können im laufenden Spieljahr für die Pflichtspiele (restliche Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Entscheidungs- und Aufstiegsspiele) der niedrigeren Mannschaft nicht mehr spielberechtigt werden. d) Verstöße führen zu Spielverlust. Sie sind durch die zuständigen Sportgerichte zu ahnden. Leitung der Spiele Jugendspiele werden im Allgemeinen von amtlichen Schiedsrichtern geleitet. Erscheint bei einem angesetzten Spiel der Schiedsrichter nicht, so müssen sich die Vereine bemühen, einen anderen anerkannten Schiedsrichter zu finden. Ist kein anerkannter Schiedsrichter anwesend, haben sich die Vereine auf eine andere Person zu einigen. Der Heimverein hat das Vorrecht und, falls auch der Gastverein das Spiel nicht leitet, die Pflicht zur Leitung des Spiels. Bei Spielen ohne offiziell eingeteilte Schiedsrichter ist der Heimverein für die Eintragungen in Spielbericht Online verantwortlich. Das Spiel muss ausgetragen werden. Für E-Juniorenspiele bei denen kein amtlicher Schiedsrichter angefordert oder angesetzt wurde, besteht für den Heimverein die Möglichkeit, dass Spiel durch den E-Junioren-Schiedsrichter zu leiten. Der E-Junioren Schiedsrichter muss sich durch den ihm vom Kreisjugendausschuss ausgehändigten Ausweis, ausweisen können um dieses Spiel zu leiten. Die E-Junioren-Schiedsrichter müssen dem zuständigen Staffelleiter mindestens fünf Tage vorm Spiel benannt werden. Sollte dies nicht der Falls sein, werden die Spiele mit amtlichen Schiedsrichtern besetzt. Pokalspiele werden Grundsätzlich mit amtlichen Schiedsrichtern besetzt. Verspäteter Spielbeginn/Wartezeit Ein Spiel muss auch dann ausgetragen werden, wenn die verspätete Gastmannschaft innerhalb von 15 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn am Spielort eingetroffen ist. Kann ein Jugendspiel wegen zuvor angesetzter Verbandsspiele nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt begonnen werden, besteht eine Wartepflicht von 30 Minuten. Ballgrößen Der Verbandsjugendausschuss hat in Abstimmung des DFB-Jugendbeirates, zu den Ballgrößen folgendes beschlossen: A-Junioren Größe 5 B-Junioren Größe 5 C-Junioren Größe 5 D-Junioren Größe 4 E-Junioren Größe 4 F-Junioren Größe 3 G-Junioren Größe 3 Diese Ballgrößen werden zur Saison 2016/2017 verbindlich eingeführt. Bei Vergehen gibt es keine Sanktionen.

4 Norweger Model A- B- C-D-Junioren haben die Möglichkeit im sogenannten Norweger Model zu spielen. Das bedeutet der Verein kann vor Rundenbeginn eine 9er (oder 7er Mannschaft bei D-Junioren) melden. 9er Mannschaften spielen ganz normal in der Runde bei 11er Mannschaften mit. Die 11er Mannschaft muss im Spiel gegen einer 9er Mannschaft ebenfalls auf 9er umstellen. Das gleiche gilt bei 7er Mannschaften im D-Juniorenbereich 9er/7er Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht und können nicht am Kreispokal teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit während der Runde von einer 11er Mannschaft auf eine 9er Mannschaft oder umgekehrt umzumelden, allerdings erlischt auch dann das Aufstiegsrecht. Beim Kreispokal scheidet die Mannschaft aus. F- und G-Junioren F- und G-Junioren spielen in einer sogenannten FAIRPLAYLIGA. Bei den F-Junioren werden die Spiele ohne Schiedsrichter geleitet. Bei den G-Junioren sollten die Trainer/Betreuer als Helfer nicht als Schiedsrichter fungieren. Der Spielbericht-Online muss Ordnungsgemäß von den Vereinen für diese Mannschaft ausgefüllt werden. Dazu muss die Spielberechtigungsliste bearbeitet werden. Vor dem Spiel (2 Stunden) sollte die Mannschaftsaufstellung in Spielbericht-Online eingegeben sein. Die SR-Assistenten brauchen nicht eingetragen zu werden, allerdings der Mannschaftsverantwortliche und der Trainer oder Betreuer. Alle Spieler auf dem Spielbericht können eingesetzt werden. Die Auswechslungen und Torschützen brauchen nicht im Spielbericht eingetragen zu werden. Der Spielbericht sollte mindestens am 3. Tag nach dem Spiel dem Staffelleiter zur Verfügung stehen, damit es keine Strafe nach sich zieht. Überhangspieler Sollte eine Mannschaft zu viele Spieler einer Altersklasse haben, besteht die Möglichkeit diese Spieler an einen anderen Verein auszuleihen (Handhabung wie beim Zweitspielrecht). Diese Möglichkeit besteht nur bis zum 31. Januar. Ist einer oder mehrere Spieler gewechselt zählt dies bis Saisonende, ein zurück gibt es nicht. Beispiel: Verein A hat eine A-Junioren Mannschaft mit 25 Spielern, merkt aber das dies viel zu viele Spieler sind, um allen eine Spielmöglichkeit zu geben, 20 Spieler würden vollkommen ausreichen, so kann er Verein B diese 5 Überhang-Spieler mit einem Zweitspielrecht überlassen. Diese Spieler bekommen vom Verband eine Bestätigung. Der Pass wird nicht umgeschrieben. Mädchen in einer niedrigeren Altersklasse Eine Juniorenspielerin kann die Möglichkeit nutzen bei einer Juniorenmannschaft in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen. z.b., eine D-Juniorin kann bei den Jungs für die E-Junioren spielen. Ausfertigen des Spielberichtes-Online im DFBnet Die Vereine bereiten ihre Eingaben für das nächste Spiel rechtzeitig vor und müssen spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn ihren Spielbericht freigeben. Erst dann sind die Eingaben im Spielbericht- Online für den Gegner und Schiedsrichter erkennbar. Unter dem Button Mannschaftsverantwortlicher und Trainer, sind diese auch einzutragen, Von A- bis E-Junioren sind die SR-Assistenten ebenfalls einzutragen. Der Spielberichtausdruck ist dem Schiedsrichter rechtzeitig zu übergeben. Spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn. Notwendige Änderungen vor dem Spiel sind maximal bis vor der Vereins-Freigabe möglich. Sind kurzfristige Änderungen nach der Freigabe und noch vor dem Spielbeginn notwendig, ist dies dem Schiedsrichter anzuzeigen, der nach dem Spiel die Änderungen einträgt. Die Heim- und Gastmannschaft haben jeweils ihre Hälfte vom Ausdruck des Spielberichtes mitzuführen. Im Spielbericht können maximal 18 Spieler aufgeführt werden. Nur aus den im Spielbericht aufgeführten Auswechselspielern können von A- bis C-Junioren vier Spieler ausgewechselt werden. Bei D- und E-Junioren können sechs Spieler ausgewechselt werden. Rückwechsel ist erlaubt. F- und G-Junioren,...siehe gleichlautenden Abschnitt.

5 Bei Spielen ohne offiziell eingeteilten Schiedsrichter ist der Heimverein für die Eintragungen in Spielbericht-Online verantwortlich. Bei kurzfristigen Absagen von Schiedsrichtern ist ebenfalls die Eintragung im Spielbericht online in der Verantwortung des Heimvereins. Die Meldung des Heimvereins kann durchgeführt werden, sobald der Button Nichtantritt Schiedsrichter betätigt wird. Erst danach ist die Bearbeitung des Spielberichts online möglich. Kreispokal Der Kreispokal wird für A- bis E-Junioren im Kreis angeboten. Teilnehmen dürfen nur 1. Mannschaften der Landesliga, Kreisliga und Kreisklasse. Landesligisten können sich entscheiden ob sie Verbandspokal oder Kreispokal oder beides spielen. Ausgenommen sind 2. Mannschaften deren 1. Mannschaft mindestens in der Verbandsliga oder höher spielt und am Verbandspokal teilnimmt. Die Auslosung erfolgt durch das Pokal-Modul des DFBnet Spiel-Plus!!! *************** Mannschaftseinteilung 2016/2017 A-Junioren Kreisliga Westpfalz Nord plus Kreispokal: Staffelleiter Ralf Schmutzler Im Kreis KL-DOB haben 10 Vereine, A-Junioren für die Kreisliga gemeldet. Gespielt wird in einer Staffel mit 10 Mannschaften. Die Mannschaft des JFV Königsland (Wolfstein) spielt in unserem Kreis. Die Mannschaft des TSG Trippstadt spielt bei den A-Junioren Kreisliga Westpfalz Süd, und beim Pokal im Kreis KL-DOB. B-Junioren Kreisliga Westpfalz Nord plus Kreispokal: Staffelleiter Reiner Bollenbacher Bei den B-Junioren haben 18 Mannschaften gemeldet. Wir geben 2 Mannschaften (SV Enkenbach und SG Winnweiler III/Münchweiler in den Kreis AZ-WO ab. Der ESC West Kaiserslautern spielt im Kreis PS-ZW, die JSG Heiligenmoschel/Otterbach/Niederkirchen/Olsbrücken II spielt im Kreis KUS-KL. Die B-Junioren Kreisliga Westpfalz Nord spielt mit 14 Mannschaften. Die 4 Mannschaften die in den Nachbarkreisen die Meisterschaftsrunde spielen, spielen im Kreispokal bei uns. C-Junioren Kreisliga Westpfalz Nord und C-Junioren Kreisklasse plus Kreispokal: Staffelleiter Gerhard Anefeld Bei den C-Junioren wird in einer Kreisliga mit 11 Mannschaften und in einer Kreisklasse mit 9 Mannschaften gespielt. D-Junioren: Kreisliga und Kreisklasse plus Kreispokal: Staffelleiter Berthold Kremb Bei den D-Junioren spielen wir in einer Kreisliga mit 12 Mannschaften und in der Kreisklasse Nord mit 9 Mannschaften sowie in der Kreisklasse Süd mit 10 Mannschaften. E-Junioren: Staffelleiter Alexander Ecker plus Kreispokal und Ralf Schmutzler Bei den E-Junioren haben wir mit 49 Mannschaften die größte Anzahl der gemeldeten Mannschaften. Hier werden wir wieder eine Qualifikation spielen, nach der wir dann eine 10er Kreisliga sowie 4 - nach stärke aufgeteilte Kreisklassen haben werden.

6 Wichtig: Sollten zum Ende der Quali, Mannschaften punktgleich sein, entscheidet das Torverhältnis, bei Torgleichheit die mehr geschossenen Tore. Sollte auch hier Gleichstand sein, zählt der direkte Vergleich. Kommt es auch hier zur Pattsituation, entscheidet das Los! Von den 49 Mannschaften sind 28 Mannschaften für die Kreisliga-Quali gesetzt. Diese bestehen aus den 1. Mannschaften der Vereine die zwei oder mehr Mannschaften und den Vereinen die nur eine Mannschaft gemeldet haben. Staffelleiter Kreisliga-Quali: Alexander Ecker Staffelleiter Kreisklassen-Quali: Ralf Schmutzler Nach der Qualifikationsrunde kommt es zu folgender Gruppeneinteilung: Kreisliga: (10 Mannschaften) Die 5 Sieger und die 5 zweiten aus den 5 Gruppen der Kreisliga-Quali Kreisklasse Gruppe 1: (9 Mannschaften) Die 5 Dritten aus den Gruppen der Kreisliga-Quali sowie die 4 Sieger der Gruppen der Kreisklassen- Quali Kreisklasse Gruppe 2: (10 Mannschaften) Die 5 Gruppen-Vierte und 5 Gruppen-Fünfte aus den Gruppen der Kreisliga-Quali Kreisklasse Gruppe 3: (10 Mannschaften) Die Gruppen Sechsten aus der Kreisliga-Quali und die Gruppenzweiten aus der Kreisklassen-Quali UND 2 weitere Mannschaften (nach Stärke, die der KJA zuordnet!) Kreisklasse Gruppe 4: Rest der noch verbleibenden Mannschaften Änderungen bleiben dem Kreisjugendausschuss vorbehalten, wenn durch Abmeldungen oder sonstigem nicht nach dieser Regelung gespielt werden kann. F-Junioren Fairplayliga: Staffelleiter Matthias Graff Hier spielen wir in 3 Gruppen mit 8 Mannschaften, zwei Gruppe mit 7 Mannschaften und einer Gruppe mit 6 Mannschaften eine Vor- und Rückrunde. G-Junioren Fairplayliga: Staffelleiter Werner Joachim spielen in zwei Gruppen mit 8 Mannschaften und einer Gruppe mit 7 Mannschaften, eine Vor- und Rückrunde. Spielverlegungen können bis noch kostenlos verlegt werden. Ab ist nur noch das Spielverlegungsmodul zu verwenden. Nur bei kurzfristigen Verlegungen - 4 Tage vorm Spieltermin ist eine Verlegung im Modul nicht mehr möglich, dann werden Verlegungen über das E-Postfach mit Einverständnis des Gegners getätigt. Sollte ein Verein eine Spielverlegung im SV-Modul beantragen und der Angefragte Verein antwortet nicht, wird das Spiel 5 Tage vor dem Termin vom zuständigen Staffelleiter verlegt. Das SV-Modul darf nicht für andere Terminvorschläge genutzt werden - z.b Verein A beantragt bei Verein B eine Spielverlegung vom auf den Hier darf der angefragte Verein B nicht ins SV-Modul (Begründung) schreiben, am geht es bei uns nicht aber am oder würde es gehen. Falls der angefragte Termin nicht geht, ist ein Häkchen bei Ablehnung zu setzen. Der zuständige Staffelleiter bekommt dann eine Nachricht, - der Antrag ist abgelehnt und kann dann ebenfalls sein Häkchen bei Ablehnung setzen und somit ist das SV-Modul wieder frei zur Bearbeitung. Danach sollten sich beide Vereine auf einem anderen Weg für einen neuen Spieltermin einigen und diesen wieder im Modul beantragen.

7 Alle weitere und wichtige Fragen, können sie den Satzungen und Ordnungen des SWFV unter unter dem Button SWFV Satzungen und Ordnungen entnehmen oder fragen sie beim zuständigen Staffelleiter nach. Sollte auch dieser ihnen nicht weiterhelfen können, versuchen sie es beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses.

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