Satzung der Schützengemeinschaft 1963 Münster/Ts. e.v.

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1 Satzung der Schützengemeinschaft 1963 Münster/Ts. e.v. 1 Name und Sitz 1. Der am gegründete Verein führt den Namen "Schützengemeinschaft 1963 Münster/Ts. Er hat seinen Sitz in Kelkheim-Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein hat insbesondere den Zweck, seine Mitglieder a) durch Pflege des Sports auf der Grundlage des Amateurgedankens und nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassischen Gesichtspunkten körperlich und sittlich zu kräftigen. b) durch Pflege der Kameradschaft und Freundschaft miteinander zu verbinden. c) Über die freiwillige Unterordnung unter die Gesetze des Sports auf breitester volkstümlicher Grundlage zu einer Gemeinschaft für die Erhaltung und Hebung der Volksgesundheit zusammenzuführen und sie zu tatkräftigen Bekennern der demokratischen Weltanschauung heranzubilden. Der Jugend soll dabei in ganz besonderem Maße eine sorgfältige, körperliche und geistig sittliche Erziehung zuteil werden. 3. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 4. Es darf kein Vereinsmitglied durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 5. Der Verein ist Mitglied des Hessischen Schützenverbandes und über diesen Mitglied des Deutschen Schützenbundes e.v.. 2 Vereinsfarben Die Vereinsfarben sind grün - weiß 3 Zweck Der Zweck des Vereins ist die Pflege des Schießsports und des traditionellen deutschen Schützenwesens. 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 5 Mitgliedschaft 1. Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand ein schriftlicher Antrag einzureichen, der darüber entscheidet. Gegen dessen Entscheidung steht dem Antragsteller Beschwerde an die Generalversammlung zu. 2. Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. 3. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält einen Sportausweis. Das Mitglied verpflichtet sich zur Anerkennung und Beachtung der Satzung. 4. Der Verein führt: a) aktive Mitglieder über 18 Jahre b) jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre c) passive Mitglieder d) Ehrenmitglieder 1

2 5. Mitglieder, die sich um das Schießwesen oder um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 6 Rechte und Pflichten Jedes Mitglied ist verpflichtet den Beitrag pünktlich zu entrichten, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung einen gesicherten Schießbetriebes zu beachten. Jedes Mitglied über 18 Jahre ist stimmberechtigt und für die im Verein zu besetzenden Ämter wählbar. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. 7 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Durch Austrittserklärung, die nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig ist. Der Beitrag ist bis zum Jahresschluss zu zahlen. 2. Durch Ausschluss durch den Vorstand. Dieser kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied trotz wiederholter Ermahnung gegen die Satzung vergeht, sich unsportlich verhält, den Schießbetrieb stört oder als aktives Mitglied dem Verein länger als 3 Monate unentschuldigt fernbleibt. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, die Entscheidung der nächsten Generalversammlung anzurufen. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen. 8 Beiträge Der Beitrag setzt sich zusammen aus: 1. dem Monatsbeitrag, der von der Generalversammlung bestimmt wird. 2. dem Beitrag für den Deutschen Schützenbund (Landesverband) und der Prämie für die Unfall- und Haftpflichtversicherung. 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand wird gebildet durch den geschäftsführenden Vorstand. 2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schriftführer d) dem Schießwart e) dem Kassenverwalter f) dem Jugendleiter Der geschäftsführende Vorstand wird von der Generalversammlung auf 2 Jahre gewählt. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des BGB. Je zwei Mitglieder, zu denen stets der Vorsitzende gehört, vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 3. Alle Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 10 Versammlungen 1. Der Vorsitzende ruft zu Beginn des neuen Geschäftsjahres eine Generalversammlung ein. Die Einladung muss spätestens 2 Wochen vorher schriftlich an die Mitglieder ergehen. Die Verhandlungspunkte sind anzugeben. Anträge zur Generalversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung eingereicht werden. 2. Der Vorsitzende kann jederzeit eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, wenn triftige Gründe vorliegen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe des Grundes verlangen 2

3 11 Mitgliederversammlungen Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf mit Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muss schriftlich wenigstens 8 Tage vorher erfolgen. 12 Wahlen und Abstimmungen Bei Wahlen und sonstigen Abstimmungen entscheidet einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. ¾ Stimmenmehrheit ist erforderlich bei: 1. Änderung der Satzung. 2. Ausschluss eines Mitgliedes. 3. Auflösung oder Verschmelzung des Vereins mit einem anderen, wenn nicht mindestens 7 Mitglieder sich entschließen, ihn weiterzuführen. In diesem Fall kann der Verein nicht aufgelöst werden. 13 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen dem örtlichen ROTEN KREUZ mit der Auflage zu übereignen, dasselbe nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Kelkheim-Münster/Ts.. September Vorsitzender gez. Koch Schriftführer Kassierer Schießwart gez. Claas gez. Wurst gez. Herr Änderungen der Satzung vom September 1963, der Schützengemeinschaft 1963 Münster/Ts. e.v. 1. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert: 1. Vorsitzender - Matthias Schreiber 2. Vorsitzender - Hermann Weber 1. Schießwart - Werner Kilp 1. Schriftführer - Hans Dieter Claas 1. Kassierer - Manfred Wurst Diese Änderung wurde am 21. November 1967 im Vereinsregister eingetragen. 2. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde die Fassung des 13 wie folgt geändert. 13 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Kelkheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Diese Änderung wurde am im Vereinsregister umgeschrieben. 3

4 3. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert: 1. Kassierer ist nunmehr Gerd Press Diese Änderung wurde am im Vereinsregister umgeschrieben. 4. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der 6 wie folgt geändert: 6 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: Jedes Mitglied über 16 Jahre ist stimmberechtigt. Jedes Mitglied über 18 Jahre ist für die im Verein zu besetzenden Ämter wählbar. Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 5. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert: - 2. Vorsitzender Hans Dieter Claas - 1. Schriftführer Karin Lazar - 1. Schießwart Erich Brestel - 1. Jugendleiter Hermann Weber Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 6. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der 7 Abs. 1 wie folgt geändert: Durch schriftliche Austrittserklärung, die nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) jeweils bis zum erfolgen kann. Der Beitrag ist bis zum Ende der Mitgliedschaft zu zahlen. 7. Gemäß der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert: - 1. Vorsitzender Hans Dieter Claas - 2. Vorsitzender Horst Lazar - 1. Kassiererin Sigrid Press (Kassenverwalterin) Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 8. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert Schriftführerin Waltraud Nickel - 1. Schießwart Carsten Schreiber - 1. Jugendleiter Eike Krauzpaul Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 4

5 9. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der 1 wie folgt geändert und 1a hinzugefügt. 1 Name und Sitz 1. Der am gegründete Verein führt den Namen Schützengemeinschaft 1963 Münster /Ts. e.v.. Er hat seinen Sitz in Kelkheim-Münster/Ts. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein hat insbesondere den Zweck, seine Mitglieder a) durch Pflege des Sports auf der Grundlage des Amateurgedankens und nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassischen Gesichtspunkten körperlich und sittlich zu kräftigen. b) durch Pflege der Kameradschaft und Freundschaft miteinander zu verbinden. c) über die freiwillige Unterordnung unter die Gesetze des Sports auf breitester volkstümlicher Grundlage zu einer Gemeinschaft für die Erhaltung und Hebung der Volksgesundheit zusammenzuführen und sie zu tatkräftigen Bekennern der demokratischen Weltanschauung heranzubilden. Der Jugend soll dabei in ganz besonderem Maße eine sorgfältige, körperliche und geistig sittliche Erziehung zuteil werden. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Der Verein ist Mitglied des Hessischen Schützenverbandes und über diesen Mitglied des Deutschen Schützenbundes e. V.. 1 a Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 10. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert - 2. Vorsitzender Kai Uwe Steffens Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 11. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert - 2. Vorsitzender Horst Lazar Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 12. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der 7 wie folgt geändert 7 Erlöschen der Mitgliedschaft Der Austritt kann nur schriftlich zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am eines Jahres beim Vorstand eingegangen sein. Der Beitrag ist bis zum Ende der Mitgliedschaft (31.12.) zu zahlen. Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 5

6 13. Gemäß Jahreshauptversammlung vom wurde der Vorstand wie folgt geändert - 1. Vorsitzender Thomas Weitzel Diese Änderung wurde am im Vereinsregister eingetragen. 6

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