TAGESORDNUNG. Gegenstand. Vorstellung Herr Winkler, Integrationsbeauftragter der Polizei jrn Rhein-Erft-Kreis

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1 -?..,~-.,,.- ; ~ I _... Rat der Stadt Brühl -lhte-g rationsa ussch uss Brühl, den ~~; v=-- --'~,.-r:w:;; -t"- ;'.:."-.. An die Mitglieder des Integrationsausschusses EINLADUNG. (--: -..";".. -',.r- r ' :. ~.....~ ' : L; ". '- Ich lade Sie ein zur Sitzung des Integrationsausschusses Tag Datum Uhrzeit Sitzungsort Donnerstag :00 Uhr Rathaus, Sitzungszimmer II A 013 Uhlstr. 3, Brühl Mit freundlichen Grüßen gez. Ulla Vilkman Ausschussvorsitzende ', ' ' I TO-Pkt. I TAGESORDNUNG Gegenstand -1 A) Öffentliche Sitzung 11. I Niederschrift vorn Vorstellung Herr Winkler, Integrationsbeauftragter der Polizei jrn Rhein-Erft-Kreis I Mitteilungen Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen Bezug: Antrag der FDP-Fraktipn vom Sitzung vom ; TOP 4 und 5.1 Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses Bezug: Anfrage Frau özcelik in der Sitzung am , TOP 5.2 I Anfragen Kommu_nales Integrationszentrum (KIZ) hier: Antrag der Liste "Brühl International" vom Kommlmales Integrationszentrum (KIZ) hier: Antrag der Liste "Brühl International" vom I Festlegung der SigLJngstermine 2013 I Nichtöffentliche Sitzung _ : I Mitteilungen I Anfragen I Vorlagen-Nr. 135/ / / / * Vorlage bereits versandt Alle Vorlagen sind auch auf der Hornepage der Stadt Brühl einzusehen. Seite 1 von 1 r.-,:~ ~-~---..., ',_.

2 Stadt Brühl ~ Der Bürgermeister ~ öffentliche Vorlage Betreff Dienststelle Aktenzeichen 32/ Ra Datum Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom Sitzung vom , TOP 4 und 5.1 Beratungsfolge Integrationsausschuss Vorlagen-Nr. 135/2012 (7/ /2012) Finanzielle Auswirkungen D Mittel stehen zur Verfügung bei SK I KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto I Kostenstelle D Ja [KJ Nein Beschlussentwurf: Der Integrationsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Anschluss an die Diskussion in der letzten Sitzung des Ausschusses hat die Verwaltung verschiedene Gespräche mit Institutionen, Vereinen und Einzelpersonen geführt mit dem Ziel, mehr über den Unterstützungsbedarf der nach Brühl zuziehenden Ausländer zu erfahren. Da die Griechen im Antrag ausdrücklich genannt wurden und für diese Bevölkerungsgruppe mit der griechisch-orthodoxen Kirche und der Griechischen Gemeinde Brühl Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wurde versucht, die Lage und Bedarfe dieser Gruppe zu erfassen. Die Zahl der aktuell nach Brühl zuziehenden Griechen wird auf 2 Familien in der Woche geschätzt. Dabei handelt es sich dabei überwiegend um Familien, die einen Bezug zu Brühl haben. Entweder haben zumindest einzelne Familienangehörigen bereits einmal in Brühl gewohnt, oder es bestehen verwandtschaftliche I bekanntschaftliehe Beziehungen zu Brühl. Daher verfügt oft auch ein Familienmitglied über zumindest geringe Kenntnisse der deutschen Sprache, wobei sie bei Kindern in der Regel völlig fehlen. Eine vorübergehende Aufnahme finden die Familien bei ihren Verwandten und Bekannten. So ist zu erklären und mit den Beobachtungen der Verwaltung übereinstimmend, dass zugezogene Griechen nicht um Aufnahme in eine städtische Unterkunft bitten, worauf aber auch kein Anspruch besteht. Die Rechtslage im Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) schließt EU-Ausländer, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten dürfen, von Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Daher sind die Familien darauf angewiesen, dass zumindest einzelne Familienmitglieder sehn inen Arbeitsplatz finden. Dies gelingt meist zunächst nur in Berufen oder Tätigkei-?l Bgm. Fachbereich H Dez II FB 14

3 Drucksache 135/2012 Seite- 2- ten, die nicht der (soweit vorhanden) beruflichen Qualifikation entsprechen. Zu beobachten ist, dass insbesondere Griechen bei der Wahl ihrer Tätigkeit keine hohen Ansprüche stellen und nicht auf einem in der Heimat erworbenen Status beharren, sondern jede Tätigkeit aufnehmen, die sich bietet, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Unterstützung durch die bereits in Brühl lebenden Verwandten und Bekannten ist dabei sehr hilfreich. Sprachkenntnisse zu erlangen bzw. die eventuell schon vorhandenen Sprachkenntnisse zu verbessern ist ein ganz wichtiger Faktor. Die Vertreter der griechischen Vereine und Organisationen weisen die zuziehenden Griechen darauf besonders hin. Häufig wird dieser Punkt nicht ernst genommen, insbesondere wenn bereits eine Arbeit aufgenommen werden konnte. ln der VHS ist der Anteil von Griechen in den Sprachkursen angestiegen. Problematisch ist im Einzelfall, dass die Unterrichtszeiten mit den Arbeitszeiten kollidieren, was dazu führt, dass kein Sprachkurs besucht wird. Die Verwaltung ist dabei, zusammen mit der VHS und den griechischen Vereinen den Bedarf an weiteren Sprachkursen bzw. an Angeboten zu anderen Zeiten zu prüfen. Die zuziehenden Familien benötigen vielfache Unterstützung, um sich in unserem System unterschiedlichster Behörden und Zuständigkeiten usw. zurecht zu finden. Dabei sind neben den Familienangehörigen, Bekannten und den Vertretern der griechischen Vereine die Integrationslotsen tätig, wobei davon nur eine die griechische Sprache beherrscht. Es ist geplant, im Frühjahr 2013 eine zweite Lotsenschulung durchzuführen, für eine Teilnahme soll innerhalb der griechischen Mitbürgerinnen und Mitbürger besonders geworben werden. Der Integrationsatlas der Stadt Brühl, der in insgesamt sieben Fremdsprachen vorliegt, wird derzeit aktualisiert und neu aufgelegt. Gegebenenfalls bieten sich weitere städtische Broschüren an, in Fremdsprachen vorgehalten zu werden, um neu zuziehenden Ausländern die benötigten Informationen bereitzustellen. FB 14

4 öffentliche Vorlage Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. Betreff 32/ Ra /2012 () Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsausschusses I Bezug: Anfrage Frau Özcelik in der Sitzung am , TOP 5.2 Beratungsfolge Integrationsausschuss Finanzielle Auswirkungen D Ja []]Nein D Mittel stehen zur Verfügung bei SKI KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto I Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Integrationsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: ln der Sitzung vom hat Frau Özcelik einen Flyer des Integrationsrates der Stadt Möncheng Iadbach vorgestellt und hat angefragt, ob ein vergleichbarer Flyer für den Integrationsausschuss der Stadt Brühl erstellt werden kann. Der Integrationsausschuss ist ein vom Rat gebildeter beratender Ausschuss entsprechend 58 der GO (siehe 27, Abs. 1, Satz 5 GO NW). Er ist insofern zu behandeln wie andere Ratsausschüsse auch, die keine eigenständige Pressearbeit leisten dürfen. Der Integrationsausschuss ist allerdings berechtigt, die Öffentlichkeit über seine Beschlüsse zu unterrichten (hier entspricht 22 der Geschäftsordnung des Integrationsausschusses der Stadt Brühl der Muster-GeschO). Falls dem Integrationsausschuss eine selbständige Öffentlichkeitsarbeit zugestanden werden soll, müsste dies in der Hauptsatzung ausdrücklich festgelegt werden. Mit dieser rechtlichen Absicherung wäre dann grundsätzlich eine eigene Öffentlichkeitsarbeit zulässig. ln den "Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien" (Landtagsdrucksache: lnformatio 13/886) heißt es bezüglich eines abgewandelten Ausländerbeirates, dem Ratsmitglieder angehören dürfen: Bgm. Dez II FB 14

5 Drucksache 134/2012 Seite - 2- Weitergehend kann der Rat den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Ausländerbeirat - in der Gemeinde gewünscht Aktivitäten entfalten kann - über die ihm vom Rat zugewiesenen Mittel nach dessen Leitlinien zur Förderung von Projekten entscheiden kann - Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Integration betreiben kann." Die Stadt Niederkassel z. B. hat dies in ihrer Hauptsatzung wie folgt formuliert: 7 (4) Der Integrationsausschuss ist berechtigt, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Aufgabenstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu leisten.

6 Stadt Brühl 111 Der Bürgermeister ~ Antrag/ Anfrage öffentlich Betreff Dienststelle Aktenzeichen 32/ Ra Datum Vorlagen-Nr /2012 () Kommunales Integrationszentrum (KIZ) I hier: Antrag der Liste "Brühl International" vom Beratungsfolge Integrationsausschuss Anlage: Antrag der Liste "Brühl International" vom Dez II FB 14

7 "h NilgOn Özcelik LISTE.. BRÜHL INTERNATIONAL" Anfrage an den Integrationsausschuss Ausschussvorsitzende Frau Ulla Vilkman Rathaus Uhlstraße 3 r FB 32/ N)G. 20l2 - L l L 22, Anfrage zum Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) Mit Verabschiedung und Inkraftsetzung des neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes sollen in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW KIZ gegründet werden. Die KIZ sind eine Zusammenführung von RAA (Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen) und die Ansätze der KOMM-IN Projekte (Innovation in der Kommunalen lntegrationsarbeit). Der Rhein-Erft-Kreis verfügt bisher weder Ober eine RAA noch über eine Flüclitlingsberatungsstelle~ Bislang sind die Kollllilunen die eigentlichen Träger der Integrationsarbeit Die meisten Kommunen des Rhein-Erft-Kreises haben Integrationskonzepte entwickelt und daraus konkrete Integrationsmaßnahmen abgeleitet. ln Bergheim ist die Ausländerbehörde ansässig, in Kerp_en die AWO-Beratuligsstelle für MigrantE!n. Der Nordkreis verfügt Ober deutlich bess_ere Möglichkeiten als der Südkreis. Aus diesem Grunde halten wir es für Notwendig ein Kommunales Integrationszentrum in Brühl einzurichten. Zudem ist Brühl wegen seiner zentralen Lage im Südkreis besonders attraktiv. Die Liste Brühl International würde es begrüßen, wenn die Stadt Brühl, sich für die Einrichtung eines KIZ einsetzen würcte. Die KIZ werden aus Landesmitteln gefördert, die der Stadt zugute kommen. 1. Wir bitten um Auskunft um den Sachstand. 2. Hat es schon Gespräche mit den anderen Nachbarkommunen gegeben? 3. Wie ist die Position der Stadt Brühl zu den KIZ? Mit freundlichen Grüßen.. / ~-) ',; { ~~ ~-."~-" ~.'~.:.:.-.'.,.,-..,r.., --...

8 Stadt Brühl ~ Der Bürgermeister ~ öffentliche Vorlage Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-N r. Betreff 32/ Ra /2012 (\ Kommunales Integrationszentrum (KIZ) I hier: Antrag der Liste "Brühl International" vom Beratungsfolge Integrationsausschuss Finanzielle Auswirkungen D Ja [KJ Nein D Mittel stehen zur Verfügung bei SKI KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto I Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Integrationsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom hat die Liste "Brühl International" Fragen zum Sachstand der Umsetzung des neuenteilhabe-und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein Westfalen in Hinblick auf die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis gestellt (siehe Vorlagen-Nr. 131/2012). Nach 7 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes fördert das Land Nordrhein Westfalen auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Mit gemeinsamen Runderlass vom haben das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren erlassen (siehe Anlage 1 ). Nach Ziffer 3 des Runderlasses sind Zuwendungsempfänger die Kreise und die kreisfreien Städte, was dem Gesetzestext entspricht. Somit besteht für die Stadt Brühl keine Möglichkeit, sich selbst um die Fördermittel zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums zu bemühen. Zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und den Kommunen haben bereits verschiedentlich Gespräche über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums stattgefunden. Anlässlich der letzten Besprechung der Sozialdezernenten am hat der Rhein Erft-Kreis die Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel vorgestellt. Während die Personalkosten für bis zu 3 % Stellen (2 Stellen für die sozialpädagogische Begleitung, 1 %Stellen für den Bereich Verwaltung) durch eine Festbetragsfinanzierung vom Land getrag n werden, hat der Rhein-Erft-Kreis die geeigneten Räumlichkeiten bereitzustellen Bgm. Z Dez II FB 14

9 DruCksache 132/2012 Seite -.2,... und di~ Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten und ggf. die Kosten für Lehrund Lernmittel einschließlich Projektmittel zu übernehmen. Voraussetzung für eine Landesförderung ist ein vom Kreistag zu beschließendes Integrationskonzept Dieses soll in Abstimmung mit den. Kommunen erarbeitet werden und soll folgende Punkte beinhalten: - Integration findet vor Ort in den Kommunen statt, - Unterstützung der örtlichen Integrationsarbeit durch das sozialpädagogische Personal des KIZ, -Fortschreibung der laufenden Integrationsaktivitäten der Kommunen, - Regelungen zur Gestaltung des Entscheidungsprozesses für die Einbindung der Akteure auf kommunaler Ebene, - Benennung eines begleitenden politischen Gremiums. Das Integrationskonzept soll bis März 2013 in einer: Arbeitsgruppe, in der der Rhein-Erft Kreis und Vertreter verschiedener Kommunen mitarbeiten, erarbeitet werden. Anlage(n): (1) Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren des Landes NRW vom Bgm. Zust. Dez. Dez II FB 14!,. ( ', ' ~. -...

10 Ausgabe 2012 Nr. 19 vom Seite 527 bis recht.nrw.de Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 19 vom Seite 527 bis 540 Page 1 of3 jl..,.t..... ). v""' t..y.... ~ ( A2. r 26 Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gern. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung V Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO für Zuwendungen an Gemeinden (GY) - (VVG) Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für kommunale Integrationszentren (BASS 12-21). 1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren HaushaltsmitteL 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden Kommunale Integrationszentren durch Personalkostenzuschüsse. 3 Zuwendungsempranger Kreise und kreisfreie Städte 4 Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsvoraussetzung ist - das Vorliegen eines vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises bzw. vom Rat der Stadt verabschiedeten Integrationskonzepts, -die Selbstverpflichtung über eine regelmäßige im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit, - die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, - die Übernahme der Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten, - die Übernahme der Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektrnittel, - die Mitwirkung an dem durch das von den zuständigen Ministerien vorgegebene Förderprogrammcontrolling und ggf. wissenschaftlichen Begleituntersuchungen sowie - die Mitwirkung an einem überregionalen Erfahrungstransfer im Rahmen des Verbundes der kommunalen Integrationszentren. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsaft _ vbl_ detail_text?print= l&anw _ nr=7&val=&ver=o&sg

11 Ausgabe 2012 Nr. 19 vom Seite 527 bis 540- recht.nrw.de Page2 of:j : -- :_-~,:,_ ~~~ (j..:-.1 \. '" :,, Projektförderung 5.2 F inanzieniilgsart F estbetragsfmanzierung 5.3 Form der Zuwendung Zuweisung 5.4 Bemessungsgrundlage Bemessung derfördeniilg sind die tatsächlichen Ausgaben fiir bis zu 3,5 Personalstellen, davonzwei Stellen fiir die (sozial)pädagogische Begleitung und 1,5 Stellen für die Angehörigen der allgemeinen inneren korilmuna:len Verwaltung. Der Urn[ang der Festbetragsflilanzierung beträgt je Eum fiir zwei sozialpädagogische Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie Euro fiir 0,5 Verwaltungsassistenz, insgesamt somit Euro/Jahr. Bei Stellenvakanzen vemiindern sich die Jahresfestbeträge entsprechend. Abweichend von NUJlll1ler.2.4 WG dürfenbis zu 100 v.h. der ztiwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgestellt werden.. 6 Verfahren 6.1 Antragsverfahren Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres nach dem Muster der Anlage 1 bei der Bezirksregiefl1ng Arnsberg- Dezernat 36, Kompetenzzentrum für Integration - zu stellen. Bei Erstantragstellung sind das vom Rat der Stadt bzw. vom Kreistag verabschiedete Integrationskonzept und eine Aufstellung der inhaltlichen Schwerpunkte des ersten Zweijahreszeitraums beizufügen. 6.2 Bewilligungsverfahren Die Bewilligungsbehörde ist die BezirksregierUng Arnsberg. Die Zuwendung erfolgt nach dem Muster der Anlage Auszahlungsverfahren Oie Auszahlung erfolgt auf Anforderung gemäß Nummer 7.4 VVG zu 44 LHO anteilig zum 1.5. und des jeweiligen Jahres. Die Nummern 1.4,. 5.4, 9.3.1, 9.5, Satz 1 ANBest-G finden keine Anwendung. 6.4 Verwendungsnachweis Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, in welchem Umfang die LandeszuwendUng tatsächlich verwendet worden ist. Die verpflichtende Teilnahme am Förderprogramm.:Controlling ersetzt den Sachbericht. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens drei Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes vorzulegen Die Nummern 7.2 Satz 1 und 7.3 ANBest-G finden insoweit keine Anwendung. 7 lokrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2012 in Kraft und mitablauf des außer,; :' _ vbl_ detail_text?print= l&anw ~ nr=7&val=&ver=o&sg ~I.:.. -

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