Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen

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1 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen anzuerkennen, die sich mit dem Erwerb der JugendleiterInnen-Lizenz des DSB auf dem Gebiet der überfachlichen Jugendarbeit weiterqualifiziert haben, um attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche anzubieten. Vereine sollen motiviert werden, Vereinsmitglieder, vor allem Jugendliche, zu einer Ausbildung zur Jugendleiterin/ zum Jugendleiter zu delegieren. Die Sportjugend im LSB Sachsen-Anhalt e.v. gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Vertrages über Förderung und Beleihung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. zwischen dem LSB und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom , den Verwaltungsvorschriften zu den 23 und 44 zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom , MBL. LSA S. 239) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom (GVBL. LSA S. 1) Zuwendungen für die Tätigkeit lizenzierter JugendleiterInnen gemäß Jugendordnung. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Vorstand der Sportjugend Sachsen-Anhalt aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden können: ehrenamtliche lizenzierte JugendleiterInnen Nicht gefördert werden: JugendleiterInnen deren Aktivitäten und Maßnahmen, ausschließlich Trainings- und Wettkampftätigkeit umfassen den Aufgaben ihrer Arbeitsplatzbeschreibung entsprechen, wenn sie hauptamtlich im Verein tätig sind. 3. Zuwendungsempfänger/Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen können erhalten Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. In diesen Vereinen muss eine eigenständige Jugendabteilung tätig sein, welche wie folgt nachzuweisen ist: Vorhandensein einer Jugendordnung im Verein, welche die Tätigkeit eines Jugendausschusses sichert Mitgliedschaft des/der Jugendwarts/in im Gesamtvorstand des Vereins mit Stimmrecht (entsprechend Vereinssatzung) Gefördert werden lizenzierte JugendleiterInnen, wenn diese eine gültige JugendleiterInnen-Lizenz entsprechend der Rahmenrichtlinie zur Ausbildung im DSB besitzen, die bei der Sportjugend Sachsen-Anhalt registriert ist von den im Aktivitätennachweis aufgeführten Maßnahmen und Aktionen mindestens 3 Schwerpunkte mitverantwortlich umgesetzt wurden; 4. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung Zuwendungsart: Projektförderung Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung Form der Zuwendung: nicht rückzahlbarer Zuschuss Die Höhe der Zuwendung beträgt für jede/n Jugendleiter/in pro Jahr 150. Für das Jahr, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde, beträgt die Zuwendung 75.

2 5. Anweisungen zum Verfahren Einen Antrag kann jeder Verein des LSB Sachsen-Anhalt für seine lizenzierten JugendleiterInnen stellen, welche die unter 3. genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Der ersten Antragstellung ist die Vereinssatzung und die Jugendordnung beizufügen. Bei Änderungen der Satzung bzw. der Jugendordnung ist diese erneut einzureichen. Die Antragsunterlagen werden von den Vereinen für das Förderjahr zusammengefasst und bis zum 15. Januar des Folgejahres an die Sportjugend Sachsen-Anhalt eingereicht. Die Kreis- bzw. Stadtsportjugend bestätigt mit Stempel und Unterschrift ihre Kenntnisnahme. Die Überweisung der Mittel an die Vereine erfolgt nach Maßgabe des Haushaltes im 1. Halbjahr nach der Antragstellung. Der Verein zahlt die Förderung entsprechend der Antragstellung an die lizenzierten JugendleiterInnen aus. Die Kreis- bzw. Stadtsportjugend und die lizenzierten JugendleiterInnen erhalten eine Information über die erteilte Förderung. Für die Auszahlung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsvertrages gelten die VV zu 44 der LHO sowie die gesetzlichen Bestimmungen der 49, 49a Vw VfG LSA soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 6. Nachweisführung Der Nachweis über die tätigkeitsbezogene Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt über einen Aktivitätennachweis. Der Antragsteller ist für die ordentliche Erstellung des Aktivitätennachweises zuständig. Folgende Maßnahmen und Aktivitäten sind im Aktivitätennachweis aufgeführt: - Mitgliedergewinnung im Kinder- und Jugendbereich - jugendgemäße Freizeitangebote Ferienfreizeiten, Veranstaltungen und Aktionen neben Training und Wettkampf - Angebote der außerschulischen Jugendbildung Gesprächsrunden, Workshops, Kurse - Jugend im Ehrenamt JugendleiterInnen übernehmen Verantwortung und Funktionen im Verein - geschlechtsspezifische Jugendarbeit Aktionen und Projekte nur für Mädchen oder nur für Jungen - Öffentlichkeitsarbeit Präsentation z.b. in Presse und Internet - offene Jugendarbeit Projekte im Verein, Kooperationen mit anderen Jugendverbänden und Einrichtungen - Kooperationen Schule und Verein, mit Horten und Kindereinrichtungen sowie anderen Sportvereinen - Integration Einbeziehung von sozial Benachteiligten, z.b. behinderte Kinder und Jugendliche, Aussiedler und Ausländer - sonstiges Die Sportjugend Sachsen-Anhalt behält sich vor, bei unkonkreten Sachberichten zum Aktivitätsnachweis detailliertere Informationen in Form einer Dokumentation nachzufordern. 7. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Richtlinie zur Bezuschussung lizenzierter Jugendleiter außer Kraft gesetzt.

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4 Aktivitätennachweis mindesten 3 unterschiedliche Aktivitäten müssen durch den Jugendleiter / die Jugendleiterin im Jahresverlauf mitverantwortlich umgesetzt werden; (bitte entsprechende Aktivitäten ankreuzen) Mitgliedergewinnung im Kinder- und Jugendbereich jugendgemäße Freizeitangebote Ferienfreizeiten, Veranstaltungen und Aktionen neben Training und Wettkampf Angebote der außerschulischen Jugendbildung Gesprächsrunden, Workshops, Kurse Jugend im Ehrenamt JugendleiterInnen übernehmen Verantwortung und Funktionen im Verein geschlechtsspezifische Jugendarbeit Aktionen und Projekte nur für Mädchen oder nur für Jungen Öffentlichkeitsarbeit Präsentation z.b. in Presse und Internet offene Jugendarbeit Projekte im Verein, Kooperationen mit anderen Jugendverbänden und Einrichtungen Kooperationen Schule und Verein, mit Horten und Kindereinrichtungen sowie anderen Sportvereinen Integration Einbeziehung von sozial Benachteiligten, z.b. behinderte Kinder und Jugendliche, Aussiedler und Ausländer sonstiges Sachbericht zum Aktivitätennachweis bitte genaue Angaben (z.b. über Termin / Programm / Inhalt; Zielgruppe / TeilnehmerInnen; Partner) zu den angekreuzten Aktivitäten bzw. durchgeführten Maßnahmen

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