Informationen zu Bachelorarbeiten der Fakultät Wirtschaft der DHBW Mosbach
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- Lukas Hofer
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1 Informationen zu Bachelorarbeiten der Fakultät Wirtschaft der DHBW Mosbach Stand: April 2010
2 Seite 2 von 7 Seite 1. Begriff und Ziel der Bachelorarbeit Themenvereinbarung Themeneinreichung Themenvergabe Benennung des Betreuers/ Gutachters Betreuung Umfang der Bachelorarbeit Bearbeitungszeit Abgabetermin Abgabeformalitäten Bewertung der Bachelorarbeit... 4 Anhang 1 (weitere Dokumente)... 5 Anhang 2 (Auszug aus der StuPrO)... 5 Anhang 3 (Notendefinitionen gem. StuPrO)... 7
3 Seite 3 von 7 1. Begriff und Ziel der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung, deren Note mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtnote eingeht. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisbezogene Problemstellung selbstständig unter Anwendung praxisbezogener sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu bearbeiten. 2. Themenvereinbarung Die Studierenden vereinbaren mit ihrer Ausbildungsstätte Themenvorschläge für die Bachelorarbeit. Das Thema der Bachelorarbeit muss von der jeweiligen Studiengangsleitung der DHBW Mosbach genehmigt werden. 3. Themeneinreichung Die Themeneinreichung erfolgt durch die Studierenden. Sie haben dafür das Formular Vergabe der Bachelorarbeit zu verwenden, welches als Download unter verfügbar ist. Der konkrete Termin für die Einreichung des Formulars Vergabe der Bachelorarbeit wird durch die Studiengangsleiter bekannt gegeben. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist persönlich, per Post oder per Fax fristgerecht 1 an der DHBW Mosbach einzureichen. Die Nachweispflicht des fristgerechten Eingangs der Anmeldung obliegt dem Studierenden. 4. Themenvergabe Das Thema der Bachelorarbeit wird von der zuständigen Studiengangsleitung genehmigt 2. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn das Thema vom Niveau oder Umfang nicht geeignet ist. Die Versagung ist zu begründen. Dem Studierenden ist Gelegenheit zu geben innerhalb einer angemessenen Frist einen geeigneten Themenvorschlag mit seiner Ausbildungsstätte abzustimmen und erneut einzureichen. Vor der Versagung des Themas kann eine Anpassung des Themas angeregt werden, um die Versagungsgründe zu beseitigen. 5. Benennung des Betreuers/ Gutachters Die Studiengangsleitung benennt ein Mitglied des Lehrkörpers, das die Bachelorarbeit betreut und bewertet. Der Studierende wird hierüber durch die Studiengangsleitung informiert. 6. Betreuung Die Betreuung der Bachelorarbeit umfasst neben der methodisch-wissenschaftlichen Betreuung auch die fachliche Beratung und Unterstützung des Studierenden bei der Erstellung der Bachelorarbeit. Es liegt im Verantwortungsbereich des Studierenden sich mit dem Betreuer 1 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) [...] Werden festgesetzte Fristen zur Anmeldung von Themen für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, gilt die damit nicht fristgerecht angemeldete Prüfungsleistung ebenfalls mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der Studienakademie oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen; in Zweifelsfällen kann die Studienakademie ein Attest eines von ihr benannten Arztes verlangen. 2 Entscheidung der DHBW, siehe Seite 2 des Formulars Vergabe der Bachelorarbeit
4 Seite 4 von 7 rechtzeitig in Verbindung zu setzen und aufkommende Fragen mit ihm zu klären. Art und Umfang der Betreuung sind vom Einzelfall abhängig und ergeben sich im Wesentlichen aus dem Thema und der/ den konkreten Fragestellung-/ en des Studierenden. 7. Umfang der Bachelorarbeit (Anlage 1 zu 5 StuPrO Wirtschaft) Der Umfang der Bachelorarbeit soll in der Regel 60 bis 80 Seiten betragen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Betreuers; nicht genehmigte Abweichungen führen zu einem angemessenen Notenabschlag. Der Betreuer soll die zuständige Studiengangsleitung über die Genehmigung einer Abweichung informieren. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten sich Studierende die abweichende Seitenzahl von ihrem Betreuer schriftlich bestätigen lassen. 8. Bearbeitungszeit Die Bachelorarbeit wird in der 6. Praxisphase erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des genehmigten Themas. Für die Erstellung der Bachelorarbeit soll die Ausbildungsstätte dem Studierenden einen angemessenen zeitlichen Rahmen einräumen. 9. Abgabetermin Der konkrete Abgabetermin wird den Studierenden mit Genehmigung des Themas mitgeteilt. 10. Abgabeformalitäten Es sind mindestens zwei Exemplare (Prüfungsexemplar und Zweitexemplar) fristgerecht 3 im Sekretariat abzugeben oder per Post der DHBW Mosbach zuzusenden. Die Exemplare sind in gebundener Form einzureichen. Spiralbindungen sind aus Archivierungsgründen unzulässig. In beiden Exemplaren muss eine CD-ROM mit der/den entsprechenden Textdateien der Arbeit enthalten sein. Die CD-Rom muss mit der Arbeit fest verbunden sein. Der Text der Bachelorarbeit muss als WORD Datei auf der CD-ROM enthalten sein. Abweichende Datei-Formate (z. B. PDF) sind nach Rücksprache und Genehmigung durch die Studiengangsleitung möglich. 11. Bewertung der Bachelorarbeit Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt mit einer Note ( 8 StuPro Wirtschaft; 1,0 sehr gut bis 5,0 nicht ausreichend ). Zwischenschritte von einem Zehntel sind zulässig. Die Bewertung muss ausreichend begründet werden. Hierzu müssen alle wesentlichen Gründe, die aus Sicht des Prüfers für die Bewertung ausschlaggebend waren, schriftlich in einem Gutachten dargelegt werden. Hierzu kann z.b. das Bewertungsformular verwendet werden. 3 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) [...] Soweit für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ein Abgabetermin festgelegt ist, gilt die Prüfungsleistung als mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn die Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht bis zum Abgabetermin erbracht ist. [...] Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der Studienakademie oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen; in Zweifelsfällen kann die Studienakademie ein Attest eines von ihr benannten Arztes verlangen.
5 Seite 5 von 7 Anhang 1 Verzeichnis der Dokumente, die bei der Erstellung einer Bachelorarbeit zu beachten sind bzw. nützliche Informationen geben und als Download unter zur Verfügung stehen: - Formularvordruck Vergabe der Bachelorarbeit (Themeneinreichung) - Richtlinien zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten - Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten - Formularvordruck Bewertungsgutachten Anhang 2 Auszüge aus der StuPrO DHBW Wirtschaft i. d. F. vom Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn die zu prüfende Person zu dem Prüfungstermin ohne wichtigen Grund nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Soweit für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ein Abgabetermin festgelegt ist, gilt die Prüfungsleistung als mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet, wenn die Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht bis zum Abgabetermin erbracht ist. Werden festgesetzte Fristen zur Anmeldung von Themen für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, gilt die damit nicht fristgerecht angemeldete Prüfungsleistung ebenfalls mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der Studienakademie oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen; in Zweifelsfällen kann die Studienakademie ein Attest eines von ihr benannten Arztes verlangen. (2) Im Falle des Rücktritts Zweck und organisatorischer Ablauf (1) Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisbezogene Problemstellung selbstständig unter Anwendung praxisbezogener sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu bearbeiten. (2) Das Thema der Bachelorarbeit wird von der Studienakademie im Benehmen mit der Ausbildungsstätte vergeben. Die schriftliche Anmeldung zur Bachelorarbeit bei der Studiengangsleitung hat durch den Studierenden spätestens zu dem von der Studienakademie festgesetzten Termin zu erfolgen. Die Studiengangsleitung genehmigt das Thema. (3) Die Bachelorarbeit wird in der fünften oder sechsten Praxisphase erstellt. Der Studierende hat für die Erstellung der Bachelorarbeit einen Workload von mindestens 360 Stunden zu leisten. (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Auf begründeten Antrag kann die Studienakademie die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um eine angemessene Frist
6 Seite 6 von 7 verlängern. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist einzureichen und von der Ausbildungsstätte mit einer Stellungnahme zu versehen. 16 Betreuung und Bewertung (1) Die Studienakademie benennt ein Mitglied des Lehrkörpers, das die Bachelorarbeit betreut und bewertet. (2) Die Bachelorarbeit kann in begründeten Ausnahmefällen in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen an der Arbeit beteiligten Personen entsprechend gekennzeichnet und bewertbar ist. 17 Bestehen und Wiederholung (1) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens der Note ausreichend (4,0) bewertet wurde. (2) Der Studiengangsleiter zieht einen zweiten Prüfer hinzu, wenn der erste Prüfer die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note ausreichend (4,0) bewertet hat. Bei unterschiedlicher Bewertung wird die Note als arithmetisches Mittel festgesetzt. (3) Wurde die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note ausreichend (4,0) bewertet, so kann sie einmal wiederholt werden. Das neue Thema wird spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vergeben. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. 18 Bachelor-Gesamtnote (1) Die Gesamtnote des Bachelorstudiums wird als gewichtetes arithmetisches Mittel aus der Modulgesamtnote und der Bachelorarbeit errechnet. Die Bachelorarbeit geht mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Modulgesamtnote wird als gewichtetes arithmetisches Mittel aus allen Modulnoten gebildet. Gewichtungsfaktor ist das Verhältnis der ECTS-Punkte des jeweiligen Moduls zur Summe der ECTS-Punkte aller in diese Berechnung eingehenden Module. (2)... Prüfungsleistungen nach Anlage 1 zu 5 StuPrO Wirtschaft 1. Erläuterung der Prüfungsleistungen Klausurarbeit (K) In den Klausurarbeiten [ ] Bachelorarbeit (B) Der Umfang der Bachelorarbeit soll in der Regel 60 bis 80 Seiten betragen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Betreuers; nicht genehmigte Abweichungen führen zu einem angemessenen Notenabschlag. [ ] Bachelorarbeiten, Projektarbeiten und Seminararbeiten sind jeweils zweifach in gedruckter Ausfertigung und einmal in elektronischer Form (Textdatei und gegebenenfalls weiterer digitaler Anlagen) bei der Studienakademie einzureichen.
7 Seite 7 von 7 Anhang 3 Anlage 3 zu 8 StuPrO Notendefinitionen und Notenbeschreibungen Note Definition Notenbeschreibung Die charakteristischen Leistungen jeder Notenstufe sind unten angegeben. Es wird nicht erwartet, dass alle Kriterien bei jeder einzelnen Prüfungsaufgabe abgeprüft werden, insgesamt soll jedoch auf jeder Stufe des Studiengangs/ Moduls grundsätzlich jedes Kriterium abgefragt werden, wie dies in den Lernergebnissen der jeweiligen Stufe beschrieben ist, die im Definitive Course Document (= Modulbeschreibung) enthalten sind. 1 sehr gut 2 gut ausgezeichnet: hervorragende Leistung (1,0 1,2) sehr lobenswert: anerkennenswerte Leistung (1,3-1,5) ausgesprochen kompetente Leistung (1,6 2,5) 3 befriedigend zufriedenstellend: kompetente Leistung (2,6 3,5) 4 ausreichend Leistungsgrenze ( Borderline ) Mindestanforderungen erfüllt (3,6 4,0) 5 nicht ausreichend Ungenügend nicht den Anforderungen entsprechend (4,1 5,0) Leistung und Ergebnis sind insgesamt hervorragend. Die Arbeit der/des Studierenden übersteigt bei weitem den üblichen Standard. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: tiefgehendes Verstehen/Beherrschen des Lehrstoffs sehr große Fähigkeiten und Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen tiefgehende Fähigkeiten in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung (höhere kognitive Spitzenleistung im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. Leistung und Ergebnis sind insgesamt von sehr hohem Niveau. Die Arbeit der/des Studierenden ist deutlich oberhalb des üblichen Standards. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: sehr gutes Verstehen/Beherrschen des Lehrstoffs große Fähigkeiten und Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen große Fähigkeiten in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung (höhere kognitive Sehr gute Leistung im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. Leistung und Ergebnis sind insgesamt erreicht. Die Arbeit der/des Studierenden übersteigt den üblichen Standard. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: gutes Wissen und Verstehen des Lehrstoffs Studierende(r) ist sehr kompetent und zeigt Ursprünglichkeit bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen sehr kompetent in Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung (höhere kognitive eine sehr kompetente Leistung im gesamten Spektrum der vorgegebenen fachspezifischen/berufspraktischen Fähigkeiten. Insgesamt eine befriedigende Leistung (gemäß den ausführlich beschriebenen Bewertungsund Benotungsschemata für jede Prüfung). Die Arbeit der/des Studierenden entspricht dem üblichen Standard. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: zufrieden stellendes Wissen und Verständnis des Lehrstoffs die Fähigkeit, Schlüsselqualifikationen anzuwenden Fähigkeit zu Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung (höhere kognitive Beherrschen des definierten Spektrums fachbezogener/ berufspraktischer Fähigkeiten Insgesamt ein Leistungsniveau, das nur teilweise die geforderte Kompetenz erreicht. Die Arbeit des Studierenden insgesamt ist im Grenzbereich. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: wenig befriedigendes fachbezogenes Wissen und Verständnis des Lehrstoffs Fähigkeit, Schlüsselqualifikationen anzuwenden Die Fähigkeit zu Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung (höhere kognitive Beherrschung der meisten der vorgegebenen fachbezogenen/ berufspraktischen Fähigkeiten. Insgesamt ist das vom Studierenden gezeigte Leistungsniveau deutlich unterhalb der Mindestanforderungen. Das typische Leistungsniveau zeichnet sich hierbei aus durch: kein oder sehr begrenztes Wissen und/oder Verständnis des Lehrstoffs kein oder sehr begrenzter Erfolg bei der Anwendung von Schlüsselqualifikationen kein oder sehr begrenzter Nachweis von Analyse, Synthese, Beurteilung und Problemlösung zu einem gewissen Grad (höhere kognitive kein oder nur sehr begrenztes Beherrschen der vorgegebenen fachbezogenen / berufspraktischen Fähigkeiten.
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