Projekt Digitalfunk BOS-Austria
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- Dieter Färber
- vor 9 Jahren
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1 Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA7B-Katastrophenschutz und Landesverteidigung Projekt Digitalfunk BOS-Austria Kosten-Nutzen-Analyse Stand November 2006
2 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung Projekt Digitalfunk BOS Austria Kosten-Nutzen-Analyse Stand November 2006 Ausgangslage Die derzeit verwendeten analogen Funksysteme werden nicht weiterentwickelt und können die Anforderungen eines zeitgemäßen Katastrophenschutzes aus derzeitiger Sicht spätestens in 10 Jahren nicht mehr abdecken. Ein Aufbau notwendiger digitaler funktechnischer Applikationen auf das analoge Basisfunksystem ist technisch nicht mehr möglich. Das digitale Funksystem Digitalfunk BOS Austria (Funkstandard: Tetra 25) unterscheidet sich von analogen Funksystemen dadurch, dass viele Leistungsmerkmale realisiert wurden, die in unseren analogen Funknetzen gar nicht vorgesehen sind. Dazu gehören u. a.: o Nur Endgeräte mit spezieller Berechtigung haben die Möglichkeit im digitalen Funknetz teilzunehmen (Sicherheit). o Keine Funkkanalschaltung, wie in analogen Funknetzen. Der Betriebskanal wird automatisch zugewiesen. o Eine Sprachverschlüsselung zur Abhörsicherheit ist möglich (Datenschutz). o In der analogen Technologie wird zur Übertragung eines Funkgespräches eine hochfrequente Trägerfrequenz benötigt. Der Tetra 25 Standart ermöglicht mit einer hochfrequenten Trägerfrequenz eine gleichzeitige Übertragung von mehreren Gesprächen (4 Kommunikationskanäle/ hochfrequenter Trägerfrequenz Frequenzökonomie). o Bei der Übertragung der Sprache ist keine hörbare Verminderung der Sprachqualität gegeben (bei großem Umgebungslärm wie z.b. im Einsatzfall wichtig).
3 Gegenwärtig beteiligen sich die Länder Tirol (Vollausbau mit Standorterrichtung, digitaler Alarmierung und integrierter Landesleitzentrale im Frühjahr 2007 abgeschlossen), Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg an diesem Projekt mit weiteren Ländern laufen derzeit Verhandlungen. Nutzen Es gehört zu den Grundsätzen eines wirksamen Katastrophenschutzes, die Kommunikation zu und zwischen den zur Schadensbewältigung eingesetzten Kräften sicherzustellen. Diese Kommunikation ist nicht nur bei Eintritt von Katastrophen, sondern auch im täglichen Betrieb notwendig. Das Land Steiermark hat diesen Grundsätzen seit 1959 dadurch Rechnung getragen, dass im Rahmen des Katastrophenschutzes die Funksysteme der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auf analoger Basis eingerichtet wurden. Mit dem standardisierten, digitalen Bündelfunk Tetra 25 werden die Kommunikation und der Einsatz aller Blaulichtorganisationen deutlich verbessert. Im Gegensatz zum analogen Funksystem wird bei Einsätzen jeder Dimension eine organisationsübergreifende Kommunikation und damit eine Einsatzkoordination möglich. Beim Einsatz von digitalen Bündelfunknetzen erfolgt eine Reduzierung organisatorischer und technischer Barrieren bei der Kommunikation im Einsatzfall. Neben einer landesweiten funktechnischen Kommunikation sind für alle BOS getrennte und gemeinsame Sprechgruppen vorgesehen. Der taktische Betrieb dieses Netzes obliegt der jeweiligen Einsatzorganisation. Jeder Einsatzorganisation steht innerhalb des Tetrafunknetzes ein virtuelles, privates Netz (VPN) zur Verfügung. Trotz der Vielfalt der teilnehmenden Organisationen wird dafür nur eine Infrastruktur verwendet. Bei Einführung des digitalen Funksystems wird eine Angleichung der Alarmierung auf den Stand der Technik möglich.
4 Das Ziel dieses Projekt ist es, den Menschen schneller, effizienter und damit noch besser zu helfen. Ein erhöhter Schutz der Einsatzkräfte einerseits und eine Verringerung der Opferzahlen und Schäden am volkswirtschaftlichen Vermögen andererseits sind zu erwarten. Kosten Mit Regierungsbeschluss vom und der Vereinbarung vom (Land Steiermark und Bundesministerium für Inneres) wurde die Mitwirkung am Aufbau des Projektes Digitalfunk BOS Austria beschlossen. Auftragsgemäß wurde mit den Vorarbeiten (Standortakquirierung) für eine Realisierung begonnen. Grundlage des Regierungsbeschlusses und der Vereinbarung war das Länderbeteiligungsmodell des Bundesministeriums für Inneres. Seitens des BMI wurden folgende Varianten angeboten: Variante 1: Das Land Steiermark bindet sich von Anfang an ein, errichtet die Standorte und übernimmt zukünftig die Kosten für Miete, Strom und Wartung der errichteten Infrastruktur. Somit kann das System gebührenfrei 25 Jahre genutzt werden. ( 11 Mio. für Standorte und ,-- pro Jahr für Miete/Strom ergibt für 25 Jahre rd. 22,4 Mio. exkl. USt. das sind rund 27, Mio. inkl. USt.). Variante 2: Das Land Steiermark steigt in eine Mietvariante ein. Die Kosten betragen jährlich rd. 1,8 Mio. d. h., für 25 Jahre 45 Mio. exkl. USt. Das sind 54 Mio. inkl. USt. Errichtungskosten Einstiegsmodell auf Kalkulationsbasis BMI/Fa. Tetron : *) wenn durch das Bundesland keine Standortbeistellung erfolgt, also die Standortbeibringung (incl. Mietkosten) durch Tetron erfolgt.
5 Auf Grund des hohen finanziellen Unterschiedes hat man sich für die Variante 1 entschieden und die Vereinbarung am 2. August 2005 abgeschlossen (Informationsstand 2005). In dieser Länderbeteiligungsvariante liegt der erste Schwerpunkt bei der Standortakquise und Standorterrichtung. Die Republik Österreich, vertreten durch das BMI, hat dem Land Steiermark unter Bezugnahme auf die geschlossene Vereinbarung das Recht übertragen, Standorterrichtungen als Vertragsbestandteil des Digitalfunk BOS Austria Vertrages direkt bei der Fa. Tetron als Auftragnehmer zu bestellen (gemäß den Bedingungen des oa. Vertrages). Standorterrichtungskosten auf Kalkulationsbasis BMI/Fa. Tetron: Es wird angemerkt, dass verschiedene Standorttypen zur Anwendung kommen. Ein Standort bei einem Feuerwehrrüsthaus (Rooftop/bestehender Funkstandort) beispielsweise ist entsprechend billiger als ein Standort, der in die grüne Wiese (Greenfield) gebaut werden muss (siehe Standorterrichtungskosten). Wie viele der 221 vorgesehenen Standorte tatsächlich als Rooftop-, Greenfieldstandorte oder anders realisiert werden, kann erst nach Abschluss der Funknetzplanung festgestellt werden. Selbst die Zahl der 221 Standorte kann sich durch die genaue Planung noch verändern. Das Bundesland Tirol (beteiligte sich als erstes Bundesland am Projekt) ist mit dem Systemaufbau am weitesten.
6 Selbst hier ist eine endgültige Abrechnung (Schlussrechnung) der Standorte bis dato noch nicht gegeben. Es kann daher im Zusammenhang mit der Standorterrichtung nachfolgende Kostenprognose (incl. USt.) abgegeben werden: Basierend auf die bereits ausgewiesenen Standortvorschläge der Funknetzplanung liegen die Durchschnittskosten pro Standort bei ca In diesen Betrag sind Mehrkosten, die durch die notwendigen Notstromakkus für die Erhöhung der Autonomiezeit (Stromausfall) bei jeder Station erforderlich sind, (ca. 20h) enthalten. Die Notstromversorgung durch das BMI liegt bei nur 15 Minuten. Weiters sind einmalige Errichtungskostenbeiträge bzw. einmalige Mietkostenbeiträge (für 10 Jahre), die durch die Vermieter (z. B. A1, T-Mobile oder ORS) für den Einzug verrechnet werden enthalten (zurzeit ca. 27%). Nicht enthalten sind Mehrleistungen, wie z. B. Grabarbeiten, die nicht in der jeweiligen Standortpauschale erfasst sind. Diese Kosten können zurzeit nicht abgeschätzt werden. Da es bei der Standorterrichtung unterschiedlichste Varianten gibt, sind die Projektleitung und die Projektgruppen (Funknetzplanung und Standorte) bemüht, in enger Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband Steiermark, dem Österreichischen Roten Kreuz, den Katastrophenschutzreferenten der Bezirkshauptmannschaften, der Polizei und der Bürgermeister möglichst viele bestehende Standorte (öffentliche Gebäude etc.) zu nutzen, um den vorgesehen Kostenrahmen von einzuhalten. Vorgesehener Kostenrahmen Beistellung der 221 Standorte 2007/ ,-- Systemaufbau (technische Vernetzung) ,-- Gesamtkosten ,-- Betriebskosten/jährlich Miete ,-- Wartung (ohne Materialkosten) ,-- Gesamt pro Jahr ,-- Betriebskosten für 25 Jahre auf Preisbasis ,--
7 Es wird mit der Energie Steiermark ein gemeinsamer Nutzungsvertrag für das Funksystem angestrebt. Unter anderem sollten die Stromkosten (ca ,--) von dieser übernommen werden. Gesamtkosten/Beteiligung ,-- Bei Nichtbeteiligung am einheitlichen Funksystem sind die steirischen Einsatzorganisationen in den nächsten Jahren gezwungen, kostenintensive Eigenentwicklungen in allen Bereichen der Kommunikationstechnik vorzunehmen. Eine seriöse Beurteilung dieser Kosten ist derzeit nicht möglich. Seit Jahren verdichtet sich auf internationaler Ebene Expertenmeinungen, dass in absehbarer Zeit voraussichtlich in einem Zeithorizont von 10 Jahren analoge Funksysteme auslaufen. Die Steiermark müsste auf das digitale Funknetz umsteigen und ähnlich wie bei einem Mobiltelefonsystem die anfallenden Gebühren bezahlen. Die Kosten für die Steiermark im Falle einer späteren Beteiligung am Digitalfunk BOS Austria auf Gebührenbasis liegen für die Dauer der Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres im Ausmaß von 25 Jahren bei ,--. Die Bedeckung dieser Kosten wäre bei Auslaufen des analogen Systems, laut Expertenmeinung in spätestens 10 Jahren zwingend notwendig, um die Einsatzbereitschaft der Blaulichtorganisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben sicherstellen zu können. Die rasante technische Entwicklung gerade auf dem Sektor der Kommunikationstechnik, lässt die zwingende Verwendung der digitalen Funktechnik bereits früher erwarten. Gesamtkosten/Nichtbeteiligung > ,--
8 Schlussfolgerung Die Kosten-Nutzen-Rechnung ergibt im Falle der Beteiligung des Landes Steiermark am Projekt des Bundesministeriums für Inneres aus derzeitiger Sicht eine Einsparung in der Höhe von Zusätzliche Parameter Integrierte Leitstelle Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 wurde der Finanzierungsplan vorbehaltlich der Vorlage einer Kosten-Nutzen-Rechnung und der endgültigen Bedeckung im Rahmen der jährlichen Budgeterstellung zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Finanzierungsplan enthielt zusätzlich zu den Errichtungskosten, Planungsund Systemkosten und den jährlichen Betriebskosten auch die Errichtung einer integrierten Landesleitstelle mit Kosten in der Höhe von 10,0 Mio. Das Land Tirol ist bereits in der Realisierungsphase (Integrierte Leitstelle, Landeswarnzentrale, Bezirkswarnzentralen). Dieses Modell (Kosten Tirol = 7,8 Mio.) hochgerechnet auf die Steiermark verursacht Kosten in der Höhe von 10 Mio., es sind jedoch in diesem Bereich massive Einsparungen möglich. Ein entsprechendes Leitstellenkonzept soll in Form von Arbeitsgruppen gemeinsam mit den steirischen Einsatzorganisationen erarbeitet werden, wobei folgende Grundsätze berücksichtigt werden: Beibehaltung der Eigenständigkeit der Freiwilligen Einsatzorganisationen in der Form, dass eine Gesellschaft zur Errichtung und den Betrieb der Leitstelle gegründet wird Klare Aufgabenverteilung und Schnittstellen im Bereich des Alltags- und Katastrophenbetriebes zwischen Einsatzorganisationen und Katastrophenschutzbehörden Beibehaltung der Bezirksleitstellen jedoch ohne Dauerbesetzung
9 Migration In der Erstphase müssen die bisher in Verwendung stehenden analogen Funksysteme parallel zum neuen digitalen Funknetz betrieben werden. Seitens der steirischen Einsatzorganisationen besteht die Forderung, dass eine Migration Analog/Digital durchgeführt werden muss. Das Migrationskonzept des Landes Tirol sieht vor, dass die Einsatzorganisationen eine Erstausstattung an Funkgeräten erhalten. Kosten je nach Gerätetyp ca Dieses Konzept könnte bei entsprechenden Einsparungen im Bereich der Leitstelle auch in der Steiermark realisiert werden. Warn- und Alarmdienst Gemäß 3 Abs. 1 Z. 3 haben die Katastrophenschutzbehörden durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung bereitzuhalten. Das in der Steiermark in Betrieb stehende Warn- und Alarmsystem verfügt zurzeit über 1300 Sirenen. Die Alarmierung erfolgt über die Bezirkssprechfunkfrequenz der Feuerwehr. Eine Trennung der Sprache von der Alarmierung muss unbedingt angestrebt werden. Weiters kann von der alarmauslösenden Stelle nicht festgestellt werden, ob der Alarm auch tatsächlich bei der Sirene angekommen ist. Wenn erst im Alarmfall festgestellt werden muss, dass ein technischer Defekt vorliegt, vergeht wertvolle Zeit. Die Stille Alarmierung (Rufempfänger) nimmt im Feuerwehrwesen einen immer höher werdenden Stellenwert ein. In den bisherigen analogen Funksystemen ist die Flächendeckung nicht gegeben. Nach dem Muster Tirol wird mit einem Kostenaufwand von rund 7, 2 Mio. die Infrastruktur des Warn- und Alarmdienstsystem unter Einbeziehung des Digitalfunknetzes BOS Austria erneuert.
10 Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Mitarbeitern des Landes und den Einsatzorganisationen, wird mit dem Ziel eingerichtet, eine kostengünstigere Lösung einer sicheren und zeitgemäßen Alarmierung in Form eines entsprechenden Anforderungsprofiles für die Steiermark zu erstellen. Infrastruktur Die Anschaffungskosten der Endgeräte für den Eigenbedarf des Landes selbst, betragen rund (Straßenverwaltung, Katastrophenschutz etc.). Die Funkgerätekosten für die Einsatzorganisationen trägt, abgesehen von einer Grundausstattung von 2 Funkgeräten pro Feuerwehr, die jeweilige Organisation selbst. Das Thema Schulung der Teilnehmer im digitalen Funknetz ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Neben den personellen Ressourcen muss auch damit gerechnet werden, dass die Ausbildung der Trainer kostenpflichtig ist. Die Ersatzbeschaffung der Batterieeinheiten zur Notstromversorgung wird alle 8-10 Jahre notwendig werden. Die Nutzungsverträge mit den Mobilfunkbetreibern werden von diesen auf 10 Jahre begrenzt. Da die Laufzeit des Funknetzes auf 25 Jahre ausgelegt ist, müssen innerhalb dieses Zeitraums neuerlich Verträge ausgehandelt werden. Bedeckung der Zusatzkosten Es wird aus derzeitiger Sicht angestrebt, in den Bereichen der Migration, des Warnund Alarmdienstes und der Infrastruktur angeführten Kosten durch Einsparungen bedecken zu können. Es ist jedoch nach den vorliegenden Erfahrungswerten aus Tirol und der bisherigen Umsetzung des Projektes in der Steiermark nicht auszuschließen, dass zusätzliche Kosten entstehen könnten.
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