AmtsBlatt. Hier könnte Ihre Werbung stehen. Eilenburg Leipziger Straße 60/61. Winterschlussverkauf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AmtsBlatt. Hier könnte Ihre Werbung stehen. Eilenburg Leipziger Straße 60/61. Winterschlussverkauf"

Transkript

1 AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz, Laußig, Zschepplin n Jahrgang 25 Samstag, den 17. Januar 2015 Nummer 1 Kurzinfos n Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 14 n n Öffentliche Bekanntmachungen Seite 17 Öffentliche Ausschreibungen Seite 18 n Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 20 Mitteilungen Gemeinden Seite 31 Anzeigen Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Telefon: ( ) Internet: Wir ziehen und an! Eilenburg Leipziger Straße 60/61 Hier könnte Ihre Werbung stehen. Winterschlussverkauf

2 n 2 Amtsblatt Eilenburg, Ihr Partner für maßgeschneiderte Anzeigen! Vieles für Tier & Teich Nordring Eilenburg / Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr u. Sa Uhr Ihr Partner für Neubau und Modernisierung Fliegengitter für wenig Mücken! Katzenresistente Gewebe! Denn die kommen bestimmt! Langlebig mit Qualitätsgarantie Bis 28. Februar 5 % Winterrabatt Vogelherdstraße Paschwitz Tel / Fax Mo - Do Uhr Fr Uhr Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel oder Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Gasversorgung 0800 eilenburg oder Fernwärmeversorgung Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) Abwasserzweckverband Mittlere Mulde 24-Stunden-Service über Funktelefon EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis Fa. Hillscher Elektriker bis Fa. Hillscher Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, Wurzen, Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Eilenburg, Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, Wurzen, Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, Eilenburg, Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, Brandis, Hirsch-Apotheke, Leipziger Str.53, Eilenburg, Adler-Apotheke, M.-Luther Str.21, Wurzen, Linden-Apotheke, An der Linde 1, Hohburg, Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, Machern, Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, Eilenburg, Stadt-Apotheke, Domgasse 1, Wurzen, Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, Brandis, Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, Eilenburg, Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachstunden zu gewährleisten GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel , Funk: Marcel Westermeyer, Doberschütz, Eilenburger Chaussee 66, Tel , Funk: DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, Eilenburg, Tel: Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel , Funk: DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel , Funk: Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz- Mehring-Str. 35, Tel

3 n Amtsblatt Eilenburg, Die Eilenburger Freizeitpässe für 2015 sind da Seit 2005 gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen: Schwimmhalle Eilenburg 3 x (je 2 Stunden) kostenfrei Museum Eilenburg 2 x (auch Ausstellungen) kostenfrei Sorbenturm Eilenburg 2 x kostenfrei Bibliothek Eilenburg die Nutzung der Bibliothek für Kinder bis 16 Jahren ist seit 2012 kostenfrei Stunde der Musik 1 x kostenfrei Tierpark Eilenburg 2 x kostenfrei FEZ Eilenburg (Freibad) 3 x kostenfrei (Kinder bis 16 Jahre) Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Veranstaltungen mit ermäßigten Entgelten zu nutzen. Der Eilenburger Freizeitpass ist für das Kalenderjahr 2015 gültig. Anspruchsberechtigt sind Empfänger von > Arbeitslosengeld II oder > Sozialgeld oder > Wohngeld/Lastenausgleich oder > Grundsicherung im Alter oder > Sozialhilfe sowie Auszubildende und Studenten mit Neues Fördergebiet in Eilenburg Die Sächsische Aufbaubank hat am das Stadtzentrum als Fördergebiet im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentrum bestätigt. Das Fördergebiet ist im Lageplan dargestellt. Bis zum können private und kommunale Ordnungs- und Baumaßnahmen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung vom August 2009 in Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung) Der Eilenburger Freizeitpass wird im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg unter Vorlage der entsprechenden Originalnachweise und des Personalausweises ausgestellt. Öffnungszeiten Bürgerbüro: Dienstag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr, Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr Verbindung mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept vom September 2014 gefördert werden. An der Förderung beteiligen sich mit je einem Drittel der Bund, das Land und die Stadt Eilenburg. Sind Sie Eigentümer in dem Gebiet und haben Fragen zur Förderung, dann wenden Sie sich an Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung. Eilenburger Vereinsehrung 2015 Die ehrenamtliche Arbeit in der Stadt Eilenburg soll auch im Jahr 2015 wieder gewürdigt werden. Dazu findet am ein Empfang des Oberbürgermeisters im Bürgerhaus von Eilenburg statt. Dort soll die Tätigkeit der Vereine, der Vorstände, der Vereinsmitglieder und ihrer Helfer der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Ausgewählte Vertreter werden ausgezeichnet. Alle Vereine, soziale Institutionen und Bürger der Stadt Eilenburg haben die Möglichkeit, Vorschläge für Auszeichnungen mit Begründung bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice, bis 3. Februar 2015 einzureichen. Rückfragen in der Stadtverwaltung sind möglich bei Frau Illo unter Telefon oder b.illo@eilenburg.de. Vereinsförderung der Stadt Eilenburg für 2015 Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2015 können bis zum 5. Februar 2015 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice, Marktplatz 1, Eilenburg eingereicht werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten: 1. Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre/Mitglieder ab 18 Jahre 2. Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und -Adresse 3. Aktuelle Bankverbindung (IBAN und BIC) des Vereins/der Selbsthilfegruppe 4. Fördersumme 5. Förderzweck Kriterien der Vereinsförderung sind: Tätigkeit ist ehrenamtlich der Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig oder erbringt Leistungen für Bürger der Stadt Eilenburg Vereinsjubiläum ab 10 Jahre des Bestehens Höchste Bewilligungssumme pro Verein sind EUR (für diese Form der Förderung); sie bemisst sich nach > der Höhe der Haushaltsplansummen für Sport/Soziales/Kultur-Übrige > der Größe des Vereins/der Selbsthilfegruppe > dem Umfang der Vereinstätigkeit bzw. der Größe der Veranstaltung > der Bedeutung der Veranstaltung > eigener Vereinsstätte/Aufwand der Vereinstätigkeit > sozialen Belangen Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können. Gleichzeitig möchten wir an die Abrechnung entsprechend des Zuwendungsbescheides für das Jahr 2014 erinnern. Rückfragen sind möglich bei Birgit Illo, Tel

4 n 4 Erinnerung aufrechterhalten an alle, die Widerstand leisteten Straßenunterhang in der Hermann-Michaelis-Straße eingeweiht Dr. Jürgen Clauß und Annett Krause weihten gemeinsam den neuen Schildunterhang in der Hermann- Michaelis-Straße ein. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg EILENBURG. Im Stadtteil Ost gibt es einen neuen Schildunterhang. Er befindet sich in der Hermann-Michaelis-Straße, an der Ecke Rosa- Luxemburg-, Friedrich-Engels-, August-Bebel- Straße. Gestiftet wurde er von Dr. Jürgen Clauß aus Eilenburg. Der Diplom-Physiker weihte den neuen Unterhang am Mittwoch, 12. November zusammen mit Annett Krause ein, die im Rathaus für das Schilder-Projekt zuständig ist. Die Idee Amtsblatt Eilenburg, der Straßenunterhangschilder wurde im Juli 2010 vom Kriminalpräventiven Rat Eilenburg (KPR) ins Leben gerufen. Seitdem wurden rund 40 Straßenunterhangschilder eingeweiht. Mittlerweile sind alle Schilder vergeben. Als die Stadtverwaltung unlängst verkündete, dass es nur noch einige wenige Restschilder gäbe, war dies für Dr. Jürgen Clauß das Startsignal, zu handeln: Ich habe mich schon etwas länger mit dem Gedanken getragen. Als ich dann gelesen habe, dass es kaum noch welche gibt, habe ich mich bei der Stadt gemeldet. Ausschlag gebend für die Namensidee war die Stolpersteinverlegung für Hermann Michaelis im Mai dieses Jahres in der Kellerstraße. Ich wollte, dass wir Leute, die von 1943 bis 45 Widerstand geleistet haben, nicht vergessen. Und dass die Leute wissen: Wer steckt eigentlich hinter dem Namen Hermann Michaelis?, so Dr. Jürgen Clauß. Zudem gab es für ihn noch einen weiteren Grund: Weil ich in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie bin. Und Hermann Michaelis war Mitglied in deren Vorgängergewerkschaft. Dass es inzwischen in der Muldestadt keine freien Schildunterhänge mehr gibt, will der geschichtsinteressierte Eilenburger nicht so richtig gelten lassen. Ich wohne in der Straße der Jugend. Und diese wurde wohl nach einem Jugendprojekt in Feierabendarbeit benannt. Das möchte ich jetzt mit Andreas Flegel, dem Leiter vom Stadtmuseum, recherchieren und dann sehen, ob man dafür auch einen Schildunterhang erstellen kann. Der Schildunterhang in der Hermann-Michaelis- Straße hat folgenden Wortlaut: Hermann Michaelis geb. 1886, gest im KZ Sachsenhausen Gewerkschaftsangestellter, Kommunalpolitiker, Mitglied der KPD, später SPD Weil das unsere Straße ist! Straßenunterhang in der Walter-Stöcker-Straße eingeweiht EILENBURG. Seit wenigen Tagen hat die Muldestadt einen weiteren neuen Straßenunterhang. Bewohner des DRK-Pflegeheimes weihten zusammen mit Heimleiterin Jana Christoph und Annett Krause, der Fachbereichsleiterin Bürgerservice von der Stadtverwaltung Eilenburg, am Dienstag, 9. Dezember ein weißes Zusatzschild in der Walter-Stöcker-Straße ein. Wir haben uns dafür entschieden, diesen Unterhang zu sponsern, weil das unsere Straße ist, erklärte Jana Christoph, denn der Sitz des DRK-Pflegeheimes ist in der Walter-Stöcker-Straße 8a. Sie verrät freimütig: Ich musste ehrlich gesagt erst einmal nachschlagen, wer Walter Stöcker eigentlich war. Dies verrät nun der Text des Schildes. Auf dem Unterhang steht: Walter Stöcker, geb in Köln, gest im KZ Buchenwald, deutscher kommunistischer Politiker. In nächster Zeit werden noch genau vier Unterhangschilder eingeweiht: In der Brunner-, Fritz-Heckert-, Florian- Geyer- und Hartmannstraße. Danach sind alle Straßenunterhangschilder in Eilenburg vergeben. Das Unterhangschild im Detail. Bei strahlendem Sonnenschein und Minusgraden weihten Annett Krause (hinten Mitte), Jana Christoph (hinten links) und Bewohner des DRK-Pflegeheimes den neuen Straßenunterhang in der Walter- Stöcker-Straße ein. Foto: Stadtverwaltung

5 Amtsblatt Eilenburg, n

6 n 6 Amtsblatt Eilenburg,

7 Amtsblatt Eilenburg, n

8 n 8 Amtsblatt Eilenburg,

9 Amtsblatt Eilenburg, n

10 n 10 Amtsblatt Eilenburg,

11 n Amtsblatt Eilenburg, Neues aus dem Stadtmuseum Erste Sonntagsschule 2015 Hieronymus Lotter - Unterwegs an der Via Regia... Am 25. Januar um 15 Uhr findet die erste Sonntagsschule des Jahres 2015 im Eilenburger Museum statt. Der Leipziger Buchautor und freie Journalist, Karsten Pietsch, spricht über Lotters Leben in Nürnberg, Leipzig, Dresden, Augustusburg und Geyer. In seinem Buch Lotter-Wirtschaft? - Hieronymus Lotters Netzwerk ( ) hat sich der Autor mit dessen Leben in der Lutherzeit beschäftigt. Es geht um die sprichwörtliche Lotter-Wirtschaft, die Karriere von Hieronymus und den Haushalt seiner Ehefrau Katharina. Lotter, der 1497 in I Öffentliche Bergkellerführungen Die ersten öffentlichen Bergkellerführungen des Jahres 2015 finden am Samstag, 17. Januar am Samstag, 21. Februar und am Samstag, 21. März je um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr statt. Auf den Spuren der Heinzelmännchen geht es speziell für Ferienkinder in den Winterferien am Dienstag, 10. Februar und am Donnerstag, 19. Februar je um 10:30 Uhr in die Bergkeller. Nürnberg geboren wurde und 1580 in Geyer starb, war Kaufmann, Kurfürstlich - sächsischer Baumeister, Ratsherr und Bürgermeister von Leipzig. In diesen Ämtern plante und leitete er den Bau einer Reihe von repräsentativer Bauwerke in Leipzig: So die Alte Waage, die Erhöhung des Mittelturms der Nikolaikirche und den Umbau des alten Rathauses zu einem der bedeutendsten Bauten der deutschen Renaissance. Sein Wirken erstreckte sich aber wie oben beschrieben nicht nur auf Leipzig. Lassen Sie sich überraschen, wo ihn die Lotter-Wirtschaft noch hinführte. Wir bitten um Voranmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Sie erreichen uns telefonisch über , per Fax: , per Mail: museum@eilenburg.de oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Museums. Treffpunkt für die Bergkellerbesichtigung ist die Kellerstraße, gegenüber der Hausnummer 18. Gruppen ab 10 Personen können auch individuelle Termine vereinbaren. IMPRESSUM 555. Besucher erhielt Geschenk! Jeramie Wagner war der 555 Besucher in der LEGO-Ausstellung des Stadtmuseums. Der Vierjährige besuchte am Sonntag, dem 11. Januar 2015, gemeinsam mit seinen Eltern und Großeltern das Eilenburger Stadtmuseum. Vom Museumschef erhielt er ein LEGO-Set überreicht. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: , Fax: , Landratsamt Nordsachsen, Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: , amtsblatt@lra-nordsachsen.de, - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Herzber, An den Steinenden 10, Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Neues aus dem Bürgerhaus U.S. Levin - Sex vor zwölf Kabarettistische Lesung Do., , um Uhr Ob Schul- oder Menopause, ob glücklich oder verheiratet, ob einsam oder geschieden - in U. S. Levins urkomischen Satiren zur schönsten Nebensache findet sich jeder wieder! Sein Credo:»Wunden müssen schmerzen, sonst tun sie nicht weh!«die Protagonisten seiner locker-leicht erzählten Episoden verhandeln in unterschiedlichen Situationen. Die Frage, ob Sex im gehobenen Alter überhaupt noch relevant ist und wenn ja - wie und warum. Aber keine Sorge, Levin bleibt auf dem Teppich: Seine Geschichten sind lebensnah und handlungsreich, mal sinnlich, mal deftig, aber niemals plump. Und: Peter Dunschs zauberhafte Karikaturen setzen noch einen herzhaften Lacher obendrauf. Joachim Llambi Do., , um Uhr Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen. Mut zur ehrlichen Kritik! Die kritische Stimme von Let s Dance Das Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der RTL-Sendung Let s Dance, weiß, dass viele Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann. Puppenbühne Rabatz Frau Holle Di., , um Uhr Wieder einmal begeistert die Puppenbühne Rabatz Groß und Klein mit ihren fantastischen Märchenaufführungen. Die beiden Herzberger Puppenspieler Oliver und Jenny Meritz spielen frei nach Grimms Märchen originalgetreu und kindgerecht. Kino Drachenzähmen leicht gemacht 2 Di., , um Uhr Die Wikinger auf der Insel Berk haben sich mit den wilden Drachen, die einst die Dörfer unsicher machten, angefreundet. Astrid, Rotzbakke und der Rest der Clique verbringen ihre Freizeit mit dem neuen Lieblingssport der Inselbewohner: dem Drachenrennen. Nur der junge Wikinger Hicks, der von seinem Vater in die Rolle des neuen Häuptlings gedrängt wird, geht lieber auf Erkundungsflügen die weite Welt erforschen - natürlich auf dem Rücken von Drache Ohnezahn. Bei einer dieser Reisen trifft der Häuptlingssohn nicht nur seine totgeglaubte Mutter, sondern entdeckt auch eine geheime Eishöhle. In der sind hunderte, bislang unbekannte wilde Drachenarten zuhause - und der mysteriöse Drachenreiter. Bald geraten Hicks und Ohnezahn in einen Kampf um den Frieden auf Berk, den sie nur gemeinsam mit ihren Freunden gewinnen können Tanztee mit DJ Hagen Enge Do., , um 14:00 Uhr

12 n 12 Multivisionsshow Kanada - Die Felsen am Horizont - So., , um 16:00 Uhr Lassen Sie sich von den beiden Dessauer Fotografen Heike Setzermann und Dirk Vorwerk in den spektakulären Westen Kanadas entführen und entdecken Sie das Geheimnis der Felsen am Horizont. Oliver Lück Neues vom Nachbarn - Dia- Lesung - So., , um Uhr 20 Monate ist der Journalist und Fotograf Oliver Lück mit seinem VW-Bus und seiner Hündin Locke durch Europa gefahren: Mehr als Kilometer - von Portugal bis Estland, von Norwegen bis Sizilien, von den Kanarischen Inseln bis zur russischen Grenze. Doch nicht, um Urlaub zu machen, sondern um Geschichten zu finden: von Abenteurern, Aussteigern und Ausnahmetalenten. Er trifft besessene finnische Goldsucher, den Weltfußballer Lionel Messi und eine Sizilianerin, die seit Jahren gegen die Mafia kämpft. Er besucht den besten Freund von Arnold Schwarzenegger und eine alte Frau, die an einem einsamen Strand in Lettland 35 Flaschenpostbriefe aus halb Europa gefunden hat. Er lernt eine schwedische Biologin kennen, die Leichen kompostieren will. Und er lernt, dass die Größe der Wodkagläser von West nach Ost zunimmt, bis ihm kurz vor Russland ganze Flaschen vorgesetzt werden. Red ATTACK - Trommelshow des Jahres Sa., , um Uhr Drum Show of the Year Nicht nur große Trommeln, Pauken, Timbales, Toms, Snare- Drums, Vibraphone, Congas, Bongos, auch ganz außergewöhnliche Neuschöpfungen, ihre sogenannten Tubes und Air Drums oder der aus Metallschrott zusammengeschweißte Schrotti - alles klingt, alles ist Ton, alles wird Beat, geschmiedet in der redattack Groove Schmiede. Die vier Elemente spielen nicht mit Ihnen, redat- TACK spielt mit den Elementen. Mitreißend, kraftvoll, perfekt, einzigartig, verrückt, witzig und mit großer virtuoser Leichtigkeit kreieren REDDY & DRUMBLE den Rhythmus des Lebens. Amtsblatt Eilenburg, Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: Dienstag/ Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40, Tel.: Dienstag - Freitag 09-12/13-17 Uhr Sonntag 10-12/13-17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren Frau Irmgard Luft Frau Frieda Falkowski Frau Erna Graß Frau Margarete Reimer Herrn Willi Schleinitz Frau Anita Scholz Frau Irene Dunkel Frau Gerta Winter Herrn Kurt Korczynietz Frau Anita Henze Herrn Gerhard Brandt Herrn Egon Heubach Herrn Rolf Stock Frau Ella Thielemann Frau Emmi Dobert Frau Christa Behrens Frau Hedwig Elsbeth Schmidt Frau Adele Winkler Herrn Heini Petersohn Frau Luise Holzapfel Frau Johanna Schneider Frau Doris Grunenberg Herrn Alfred Becker Herrn Werner Brähne Herrn Herbert Mucke Frau Johanna Paschke Herrn Theodor Pech Frau Lieselotte Bräunig Herrn Werner Weiser Frau Hildegard Wagner Herrn Werner Porstmann zum 96. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag Frau Margarete Hörig Frau Irene Dreßler Herrn Hans-Dieter Mederake Herrn Dr. Hans-Jürgen Schulz Frau Ingrid Wildow Frau Christel Kühn Herrn Rudi Kuchenbecker Herrn Hans Schulze Frau Hanna Held Frau Karin Klaffenbach Frau Christa Stein Herrn Horst Eilenstein Frau Christel Apel Herrn Günter Seifert Herrn Rolf Bergmann Frau Waltraud Mellert Herrn Franz Rieger Frau Christa Wendt Frau Christa Cirotzki Frau Christa Schrader Herrn Winfried Schneider Frau Elfriede Klose Frau Gerda Diegmann Herrn Horst Saalmann Frau Ingrid Zschinzsch Herrn Rolf Aster Frau Ilse Tauchnitz Frau Traude Münchow Frau Christel Ackermann Frau Regina Richter zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag Frau Marta Neumann zum 79. Geburtstag Frau Irene Sendel zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Lorenz zum 78. Geburtstag Herrn Helmut Wolfsteller zum 78. Geburtstag Herrn Günter Eichholz zum 78. Geburtstag Herrn Franz Hofmann zum 78. Geburtstag Frau Thea Baum zum 78. Geburtstag Herrn Horst Rast zum 78. Geburtstag Frau Isa Knoll zum 78. Geburtstag Frau Hannelore Eichholz zum 78. Geburtstag Herrn Rolf Junge zum 78. Geburtstag Frau Helga Köditz zum 78. Geburtstag Herrn Harald Franke zum 78. Geburtstag Herrn Artur Sommerfeld zum 78. Geburtstag Frau Edeltraud Herrmann zum 77. Geburtstag Herrn Wolfgang Weiß zum 77. Geburtstag Frau Brigitta Müller zum 77. Geburtstag Frau Elli Sett zum 77. Geburtstag Herrn Hans Schlieske zum 77. Geburtstag Frau Gertrud Münster zum 77. Geburtstag Frau Leonore Thier zum 77. Geburtstag Frau Inge Zimmer zum 76. Geburtstag Frau Helma Kahle zum 76. Geburtstag Herrn Wolfgang Petzold zum 76. Geburtstag Herrn Hans Sachmerda zum 76. Geburtstag Frau Rosel Lieder zum 76. Geburtstag Frau Marie-Luise Barthel zum 76. Geburtstag Frau Dorothea Schwemmler zum 75. Geburtstag Frau Barbara Kaiser zum 75. Geburtstag Herrn Manfred Leipnitz zum 75. Geburtstag Frau Renate Scheler zum 75. Geburtstag Frau Monika Rick zum 75. Geburtstag

13 n Amtsblatt Eilenburg, Herrn Manfred Otto zum 75. Geburtstag Herrn Falk Göllnitz zum 74. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Stock zum 74. Geburtstag Herrn Dieter Pahlig zum 74. Geburtstag Herrn Heinz Rotter zum 74. Geburtstag Frau Helga Kellnorat zum 74. Geburtstag Frau Charlotte Stecher zum 74. Geburtstag Frau Edda Zietlow zum 74. Geburtstag Frau Brigitte Erdmann zum 74. Geburtstag Frau Heidemarie Fromm zum 73. Geburtstag Frau Gisela Bräunig zum 73. Geburtstag Frau Jutta Jähn zum 73. Geburtstag Frau Regina Köditz zum 73. Geburtstag Herrn Siegfried Prezewowsky zum 73. Geburtstag Frau Margit Trätner zum 73. Geburtstag Herrn Bernd Diecke zum 72. Geburtstag Frau Renate Kähler zum 72. Geburtstag Frau Margrit Kinast zum 71. Geburtstag Frau Christa Fercho zum 71. Geburtstag Herrn Reinhard Petersohn zum 71. Geburtstag Herrn Hans-Dieter Hellmich zum 71. Geburtstag Frau Sabine Kelm zum 71. Geburtstag Herrn Friedhelm Rohr zum 71. Geburtstag Frau Christa Möbius zum 71. Geburtstag Herrn Herbert Kuntze zum 71. Geburtstag Frau Heike Giza zum 71. Geburtstag Frau Renate Böttcher zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Sperling zum 70. Geburtstag Frau Barbara Kiss zum 70. Geburtstag Frau Elke Strotzak zum 70. Geburtstag Herrn Rainer Klepel zum 70. Geburtstag Herrn Fred König zum 95. Geburtstag Frau Hildegard Siebert zum 95. Geburtstag Frau Elli Bader zum 93. Geburtstag Frau Ursula Bringmann zum 89. Geburtstag Frau Waltraud Sperling zum 88. Geburtstag Frau Gertraud Große zum 88. Geburtstag Herrn Wolfgang Weiße zum 88. Geburtstag Frau Margarete Hedwig Pech zum 87. Geburtstag Frau Elisabeth Müller zum 87. Geburtstag Frau Brigitte Wunder zum 87. Geburtstag Frau Erna Steinert zum 86. Geburtstag Herrn Joachim Kutz zum 86. Geburtstag Frau Inge Zempel zum 85. Geburtstag Herrn Hans Schulze zum 85. Geburtstag Frau Gertrud Reimer zum 85. Geburtstag Frau Renate Peyerl zum 85. Geburtstag Frau Gertrud Helbig zum 85. Geburtstag Frau Ingeborg Lohmann zum 84. Geburtstag Herrn Gerhard Morgenstern zum 84. Geburtstag Frau Gertraude Geres zum 84. Geburtstag Frau Hildegard Händler zum 84. Geburtstag Frau Christa Vogel zum 84. Geburtstag Frau Edith Witzig zum 84. Geburtstag Frau Sieglinde Katzur zum 84. Geburtstag Baustellenkalender Herrn Günter Albrecht zum 84. Geburtstag Frau Eva-Maria Helbig zum 84. Geburtstag Herrn Walter Cirotzki zum 83. Geburtstag Frau Ruth Müller zum 83. Geburtstag Herrn Hans Bräunig zum 83. Geburtstag Herrn Heinz Pietschke zum 83. Geburtstag Herrn Heinz Arnold zum 82. Geburtstag Herrn Norbert Klose zum 82. Geburtstag Herrn Herbert Leipnitz zum 82. Geburtstag Herrn Rolf Scherer zum 82. Geburtstag Frau Erna Pötzsch zum 82. Geburtstag Herrn Kurt Einhorn zum 81. Geburtstag Herrn Albert Hahn zum 81. Geburtstag Herrn Dieter Jentzsch zum 81. Geburtstag Herrn Fritz Schaffrath zum 81. Geburtstag Frau Elfriede Vieweg zum 81. Geburtstag Frau Gerda Walter zum 81. Geburtstag Herrn Werner Lange zum 81. Geburtstag Frau Eleonore-Anneliese Grießer zum 81. Geburtstag Frau Ute Hannuschka zum 81. Geburtstag Frau Erika Bader zum 80. Geburtstag Frau Gisela Hinkelthein zum 80. Geburtstag Frau Waltraud Köhler zum 80. Geburtstag Herrn Helmut Hinkelthein zum 80. Geburtstag Frau Christa Pahlig zum 80. Geburtstag Frau Ingrid Kirchner zum 80. Geburtstag Herrn Klaus Stölzel zum 80. Geburtstag Frau Renate Eggert zum 79. Geburtstag Frau Ingrid Schulz zum 79. Geburtstag Herrn Eberhard Koitzsch zum 79. Geburtstag Frau Erna Wiesenhöfer zum 79. Geburtstag Herrn Werner Schmatloch zum 78. Geburtstag Frau Elfriede Müller zum 78. Geburtstag Frau Ursula Riedel zum 78. Geburtstag Frau Marianne Birnbaum zum 78. Geburtstag Frau Inge Bürger zum 78. Geburtstag Frau Isa Meyer zum 77. Geburtstag Frau Edith Schmidt zum 77. Geburtstag Herrn Friedrich Scheibe zum 77. Geburtstag Frau Christa Wiesemann zum 77. Geburtstag Frau Ursula Bangert zum 77. Geburtstag Herrn Günter Konrad zum 77. Geburtstag Frau Irene Tatschner zum 77. Geburtstag Herrn Siegfried Fischer zum 77. Geburtstag Herrn Herbert Becker zum 77. Geburtstag Frau Gisela Fürch zum 77. Geburtstag Frau Waltraud Hartl zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Brandner zum 76. Geburtstag Herrn Rolf Lisker zum 76. Geburtstag Frau Maria Zwerenz zum 76. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Respa zum 76. Geburtstag Herrn Manfred Tietz zum 76. Geburtstag Frau Inge Ehser zum 76. Geburtstag Frau Christel Krauthoff zum 75. Geburtstag Frau Edith Dietrich zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Kaiser zum 75. Geburtstag Frau Gertraud Schindler zum 75. Geburtstag Frau Renate Mittelstraß Herrn Gerhard Apitz Herrn Horst Müller Frau Brigitte Eckler Herrn Siegfried Hänsch Herrn Norbert Hornig Herrn Peter Liebetrau Frau Gerlinde Weitzel Frau Annerose Starke Frau Erika Komar Frau Gerda Lisker Frau Erika Möbius Herrn Jürgen Kleid Herrn Dietrich Saeger Herrn Lothar Kuhnt Herrn Rudi Bednarz Herrn Karl-Heinz Vogt Herrn Fritz Blaich Herrn Dr. Kurt Gräbner Herrn Georg Herrmann Frau Marlies Wlatschiha Herrn Heinz Kneiß Frau Heidi Wawersig Frau Christa Petzold Frau Elfriede Jentzsch Frau Brigitte Leiding Frau Ute Rühl Herrn Rudi Herrmann Herrn Günter Bradatsch Frau Erika Herrmann Frau Hanneliese Walther Frau Inge Sarnowski Herrn Karlheinz Boy Herrn Dieter Stolle Herrn Wolfgang Koos Herrn Dieter Böhm Herrn Horst Bunzel Herrn Georg Lieder Herrn Hartmut Mallok Herrn Peter Schulze Frau Sieglinde Lontke Frau Elisabeth Steinberg Herrn Rudi Wittwar Frau Ursula Lorentz Frau Helga Tomaszewska- Zuckschwerdt Herrn Heinz Kunze Frau Uta Wawera Herrn Wolfgang Dreiling zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, Eilenburg. Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Stand Straße Maßnahme Bergstr. halbseitige Sperrung - Umleitung in Richtung B107 über Marienstr. - Hallesche Str. - Rödgener Str. zurück zur Bergstr. Stadteinwärts kann gefahren werden. Zeitraum Grund Kabelverlegung für Stadtwerke Eilenburg Straße Brunnerstr. - Ecke Bergstr. Maßnahme Vollsperrung Zeitraum voraussichtlich ab Anfang Februar bis Grund Kabelverlegung für Stadtwerke Eilenburg

14 n 14 Amtsblatt Eilenburg, Verein Dübener Heide e. V. sucht Jugendliche für Ökologisches Jahr Bad Düben - Der Verein Dübener Heide e. V. sucht selbstständige, engagierte Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahren mit Interesse an Natur, Umwelt und Tourismusthemen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ). Dieses beginnt am 1. Februar 2015 und dauert bis 31. August 2015 an. Neben selbst gewählten Aufgaben im Natur- und Umweltbereich sind Tätigkeiten im neuen Naturparkhaus in Bad Düben Teil der Arbeit. Dabei werden sie vor allem auch mit der Naturparkarbeit vertraut gemacht. Bestandteil sind außerdem Seminare, bei denen es um ökologische, gesellschaftliche und politische Themen geht. Die Stelle wird mit 300 Euro im Monat vergütet, zudem besteht ein Urlaubsanspruch. Viele Ausbildungsstätten erkennen das FÖJ als Praktikum oder Vorpraktikum an. An deutschen Hochschulen kann das FÖJ als Wartezeit angerechnet werden. Der Verein Dübener Heide e. V. ist Träger des Naturparks und vom Freistaat Sachsen anerkannte FÖJ-Einsatzstelle. Mehr Informationen erhalten Interessenten direkt beim Verein unter Telefon Es ist jede Menge los in der 44. Session vom ECC Am begann auch in Eilenburg traditionell die närrische Zeit für alle Karnevalisten. In diesem Jahr steht der Eilenburger Carneval unter dem Motto 11 x 4 das feiern wir. Hier alle Termine für die Abendveranstaltungen des ECC im Eilenburger Bürgerhaus. Es grüßt mit Kültzschau Helau der ECC e. V. Veranstaltungen der 44. Session des ECC e. V. Motto: 11 x 4 das feiern wir Sonntag :00 Uhr 1. Kinderfasching Bürgerhaus Eilenburg Dienstag :00 Uhr 2. Kinderfasching Bürgerhaus Eilenburg Sonnabend :30 Uhr 1. Abendveranstaltung Bürgerhaus Eilenburg Sonntag :00 Uhr Nachmittagsveranstaltung Bürgerhaus Eilenburg Donnerstag :00 Uhr Weiberfasching Bürgerhaus Eilenburg Freitag :30 Uhr Karnevalistisches Tanzprogramm Bürgerhaus Eilenburg Sonnabend :30 Uhr 2. Abendveranstaltung Bürgerhaus Eilenburg Montag :00 Uhr Rosenmontagsumzug Eilenburg Sonnabend :00 Uhr 8. Freundschafts-Tanzturnier Nordsachsen Bürgerhaus Eilenburg Einlass jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Vorverkauf der Eintrittskarten für die 1. und 2. Abendveranstaltung, den Weiberfasching sowie die Nachmittagsveranstaltung beginnt am Wie in den vergangenen Jahren gibt es die Eintrittskarten im Reisebüro Geißler-Reisen in der Rinckartstraße 8 (Tel ) sowie im Eilenburger Bürgerhaus, Franz-Mehring-Str. 23 (Tel ). Familie Rücker gewinnt erstmals Stiefelheben in Döbeln Pressekontakt: Thomas Klepel, Naturparkleiter Fon: oder Mobil: info@naturpark-duebener-heide.com Der ECC informiert Am , 19:00 Uhr findet in der Torgauer Straße 8 die Jahresvollversammlung des Eilenburger Carneval Club e. V. statt. Tagesordnungspunkte werden sein, Satzungsänderung und Auswertung der 44. Session. Alle Vereinsmitglieder sind dazu eingeladen. Der Vorstand des ECC Informationsabend zur Jugendweihe 2016 durch den Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V., Großregion Eilenburg/Nordsachsen Am , Uhr im Bürgerhaus Eilenburg in Eilenburg Mit 355,0 kg siegen Maria und Markus Rücker Döbeln. Dass aller guten Dinge drei sind, bewies die Familie Rücker bei der 12. Auflage des traditionellen Stiefelheben in Döbeln. Zweimal reichte es nur zu Silber, aber in diesem Jahr ließ man die Titelverteidiger aus Bad Lausick deutlich hinter sich. Mit neuer Bestleistung von 355,0 kg ging der Pokal überraschend nach Nordsachsen. Auch die weiteren Ergebnisse der Eilenburger waren sehenswert. Das Duo Hjördis Dietrich und Torsten Kammer belegte mit 330,0 kg den 5. Platz vor den beiden schweren Jungs Martin Reiner und Stefan Schmidt. Sie brachten 460,0 kg zur Hochstrecke, was ihnen bis dato auch noch nicht gelungen war. Die Nachwuchsteams hoben ebenfalls am Limit und kamen auf die Plätze 9 und 10. Die jüngste Starterin Joe-Ann Kammer zog mit ihrem erfahrenen Partner Matthias Arnold glatte 5 Zentner, während Danilo Wollny und Lion Lowag mit sehr guten 265,0 kg überzeugten. MM

15 n Amtsblatt Eilenburg, Eilenburger F-Junioren qualifizieren sich für die Hallenkreismeisterschaft in Radefeld Kurz vor Weihnachten ging es in Bad Düben bei der Vorrunde der HKM in der F-Jugend um eines der begehrten Tickets für die Endrunde. Nach nur 3 Trainingseinheiten in der Halle hatte man keine wirkliche Zielstellung für dieses Turnier und man wusste auch nicht wie der aktuelle Leistungsstand ist. Die Erwartungen wurden dann auch noch getrübt als es hieß - 2 Spieler krank, wir spielen nur 8 Minuten pro Spiel und das mit einem Futsal-Ball. Naja man versuchte das Beste daraus zu machen, schließlich mussten alle anderen 6 Mannschaften auch mit dem runden Leder spielen und hatten nicht wirklich mit so ein speziellen Ball vorher trainiert. Die Spiele im Überblick: FC Eilenburg - SpG Eilenburg II/Mörtitz 2 : 0 Tore: Schrader, Pickroth FC Eilenburg - FSV Krostitz II 1 : 0 Tor: Stephan FC Eilenburg - Conc. Schenkenberg II 3 : 0 Tore: Schrader, 2 x Schmedicke FC Eilenburg - FV Bad Düben 1 : 1 Tor: Pickroth Auf ein Neues! Zum 1. Kreativ-Halbjahr 2015 lädt Sie der Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. recht herzlich ein, um viele verschiedene alte und neue Handarbeitstechniken mit Ihnen auszuprobieren. Folgendes steht auf dem Programm (Änderungen vorbehalten): Fleurogami-Blüten und Papierdosen falten Lampenschirmchen für Lichterketten anfertigen kleine Schmuckdosen und Blüten filzen FC Eilenburg - SpG Zschepplin/Naundorf 4 : 0 Tore: Pickroth, 2 x Schrader, Schmedicke FC Eilenburg - SV FA Doberschütz/ Mockrehna 0 : 0 Mit 4 Siegen und 2 Unentschieden sicherten wir uns den hervorragenden ersten Platz dieser Vorrunde und dürfen unseren Verein bei der Hallenkreismeisterschaft am in Radefeld würdevoll vertreten. Alle 8 Spieler gaben ihr Bestes und kamen mit dem Futsalball merkwürdigerweise ganz gut zu Recht und zeigten stellenweise einen super Kombinations- Hallenfußball. Die Abwehr stand sicher und ließ nur einen Gegentreffer zu, was sehr erfreulich war. Das lässt auf mehr hoffen und vielleicht kommt man bei dem Aufeinandertreffen der besten 8 Mannschaften Nordsachsen unter die ersten 4 Plätze. Wir wünschen alles Gute dafür, doch erstmal wünschen wir allen Spielern einen guten und hoffentlich gesunden Start ins neue Jahr Lampions und Partylichter falten Schalen, Kerzenhalter, Magnete u. a. aus FIMO formen Türsteher und Zaungucker aus Holz bemalen Gartentischdecke mit Stempeln gestalten Osterkörbchen aus Peddigrohr flechten Ostereier marmorieren dekorative Gartenstecker sägen und bemalen Für den FC Eilenburg spielten: Luca Tyler Schmidtke, Leon Schütze, Paul Tzeuschner, Julian Stephan, Ben Schrader, Felix Schmedicke, Dean Werner und Clemens Pickroth. Es wird in zwei Gruppen (14 und 17 Uhr) im Kreativraum unseres Vereins, Leipziger Str. 4 in Badrina gearbeitet. Je nach Material beträgt der Unkostenbeitrag 1 bis ca. 20 EUR. Um kurze tel. Anmeldung unter wird gebeten, damit ausreichend Material beschafft werden kann. Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Schrebergartenverein e. V. Eilenburg Schloßaue Einladung Sehr geehrte Vereinsmitglieder, hiermit laden wir Sie zu der stattfindenden Wahlversammlung am Samstag, den um 9:30 Uhr in das Gartenlokal Schloßaue herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 3. Bekanntgabe/Abstimmung der Tagesordnung 4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr Finanzbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 und Planung für das Geschäftsjahr Bericht der Buchprüfer 7. Aussprache über die Berichte und weiterer aufgeworfener Fragen 8. Pause 9. Beschlussfassung über Geschäftsbericht des Vorstandes Finanzbericht 2014 und Planung Geschäftsjahr 2015 Bericht der Buchprüfer 10. Entlastung des Vorstandes und der Buchprüfer 11. Berufung des Wahlleiters 12. Wahlvorschläge für den neuen Vorstand und die Buchprüfer 13. Neuwahl des Vorstandes und der Buchprüfer 14. Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Konstituierung des neuen Vorstandes 15. Ehrungen 16. Schlusswort des neuen Vorsitzenden Ergänzende Anträge oder auch Anregungen bitten wir schriftlich bis zum an den Vorstand einzureichen. Am werden die Pachtbescheide für das Gartenjahr 2015 ausgehändigt. Die Pachtzahlung bitten wir, wie bekannt, bis 31. März vorzunehmen. R. Wagner Vorsitzender

16 n 16 Jahresabschluss des VdK-Ortsverbandes Eilenburg Alle Jahre wieder wird das Abschlussfest des VdK-Ortsverband Eilenburg festlich gefeiert. Der Einladung folgten sehr viele Mitglieder mit ihren Angehörigen, welche sich im Rasthof Doberschütz einfanden. Der Geißlerbus brachte die Gäste pünktlich an, denn es sollte ja 14 Uhr mit den Feierlichkeiten begonnen werden. Aber was ist eine Feier ohne kulturelle Umrahmung? Deshalb sorgte die Bläsergruppe Schwarzbachtal für die gute weihnachtliche Stimmung. Die Mitglieder durften sich Lieder wünschen, welche sofort von der Kapelle gespielt wurden. Bei Kaffee und Kuchen wurde mitgesungen und geschunkelt. Leider war die Zeit Amtsblatt Eilenburg, viel zu kurz um alle Wünsche und Zugaben zu erfüllen. Mit viel und langem Applaus wurden die Musikanten verabschiedet. Nun kam der nächste Höhepunkt. Vom Vorsitzenden Herr Jürgen Weiße wurden Mitglieder für 20-, 15- und 10-jährige Mitgliedstreue mit einer Urkunde und einer Rose geehrt. Damit war das Programm noch lange nicht beendet. Nun folgte der Auftritt für die Tanzgruppe aus Stellen (TSV Röcknitz) unter der Leitung von Frau Queisert. Wir staunten über die tänzerische Begabung der Mädchen, welche mit viel Temperament und Hingabe ihre Tänze vorführten. Sogar der französische Cancan wurde unter großen Beifall vorgeführt, welcher natürlich zu einer Zugabe führte. Aber leider hat alles einmal ein Ende. Nach dem sehr guten Abendbrot stand der Bus 18 Uhr von Geißler Reisen mit der netten Busfahrerin zur Heimfahrt bereit. Wir sind der Meinung, es war ein gelungenes Abschlussfest Unser Dank gilt dem Team der Gaststätte Rasthof Doberschütz unter der Führung von Frau Fischer sowie die liebevollen Weihnachtspräsente, welche von Frau Trautel Weiße und Agnes Bock gebastelt wurden und jeder Gast diese mit nach Hause nehmen durfte. gez. Agnes Bock Veranstaltungen vom Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Nadine Hennig unter der Telefon-Nr an. Montag, :30 Uhr Tanzen im Sitzen 15:30 Uhr Sprichworträtsel Dienstag, :30 Uhr Gedächtnistraining 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreunde Mittwoch, :00 Uhr Küchengespräch 15:30 Uhr Glücksrad - Das Wortratespiel Donnerstag, :30 Uhr Kinostunde 13:30 Uhr Männerrunde Skat Freitag, :30 Uhr Aphasiegruppe 15:30 Uhr Gesellschaftsspielerunde Trimino/Domino Montag, :30 Uhr Seniorensportgruppe für sportbegeisterte Senioren der Stadt Eilenburg 15:30 Uhr Wissenswertes über Wintergemüse Dienstag, :30 Uhr Gedächtnistraining 15:30 Uhr Vertellekes - Das Biographiespiel Mittwoch, :30 Uhr Einzeltherapie in den Wohnbereichen 15:30 Uhr Fußgymnastik Donnerstag, :30 Uhr Kinostunde 15:30 Uhr Würfelspiele Freitag, :30 Uhr Fingerhandgruppe 15:00 Uhr Geburtstagskaffeetafel Förderverein Senioren-Residenz Haus am Stadtpark Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, Eilenburg Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9-12 Uhr und Uhr Donnerstag 9-12 Uhr So., 18. Jan 2. Sonntag nach Epiphanias Uhr Nikolaikirche - Taufgottesdienst So., 25. Jan Letzter Sonntag nach Epiphanias Uhr Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft im Gemeinderaum Nikolaiplatz 3 Mo., 26. Jan 19:30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Di., 27. Jan Uhr Andacht im Caritas-Altenpflegezentrum St. Martin Uhr Andacht im DRK-Pflegeheim Di., 27. Jan Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus 18 Uhr Nikolaikirche - Andacht jeden Mi Uhr Konfirmandenkurs (außer in den Schulferien) 7. Klasse 1. u. 3. Mittwoch im Monat 8. Klasse 2. u. 4. Mittwoch im Monat in der Guten Stube im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 - Eingang Arche jeden Do Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr Uhr Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs Uhr (ab 2. Schuljahr) im Turmzimmer 2.OG Rinckart-Jugendchor für junge Leute zwischen 12 und 25: mittwochs Uhr Gemeindesaal Flötenkreis: donnerstags Uhr im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 1., 3. und 5. Dienstag im Monat, Uhr im Gemeindesaal

17 n Amtsblatt Eilenburg, Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus Gedenken, Ausstellung und Gespräche n Dienstag, 27. Januar :00 Uhr Stadtkirche St. Nikolai Eilenburg Andacht zum Gedenken in der Nikolaikirche; Besichtigung der Ausstellung mit Pfarrerin Angelika Schiller-Bechert Im Anschluss in der Kinder- und Jugendarche: Öffentliche Bekanntmachungen Zwei Flüchtlingsfamilien erzählen über ihre Erfahrungen. (mit kleinem Imbiss) Sitzung des Stadtrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur 6. Sitzung des Stadtrates am Montag, dem , 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring-Straße 23 einzuladen. Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwände zur Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Eilenburg Billigung des Entwurfs und Offenlagebeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 6. Verordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Eilenburg Fördergebiet Innenstadt und Burgberg - Europäischer Fonds Für Regionale Entwicklung (EFRE) Nachhaltige Stadtentwicklung 8. Forsteinrichtung Kommunalwald 2015 bis 2024 (Betriebsregelung für den städtischen Forst) 9. Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 20/1 der Flur 32 in der Gemarkung Eilenburg 10. Verkauf des Flurstücks 2/165 der Flur 33 in der Gemarkung Eilenburg 11. Bildung Gemeindewahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtischen Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg 13. Entsendung eines stimmberechtigten Beauftragten der Stadt Eilenburg in die Lokale Aktionsgruppe Dübener Heide 14. Einwohnerversammlungen Verkauf der Flurstücke 2 tlw., 4 und 18 tlw. jeweils der Flur 1, des Flurstücks 18/2 tlw. der Flur 2 jeweils in der Gemarkung Hainichen 16. Sonstige Informationen und öffentlich zu behandelnde Anfragen der Stadträte Wacker Oberbürgermeister Die Beschlussvorlagen finden Sie ab eine Woche vor dem Sitzungstermin im Internet unter www. eilenburg.de. Bekanntmachung vom hinfällig Im Ergebnis der Ausschreibung entfallen die im Amtsblatt vom bekanntgemachten öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung des Stadtausschusses am Infolge dessen entfällt der öffentliche Teil der Sitzung. Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Eilenburg Vom 8. Dezember 2014 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen, Winkelstraße 1, Eilenburg, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge (L /8/9 und 10) betreffen die vorhandenen Rohwasserleitungen AZ DN 150 und DN 250, sowie den Brunnen einschließlich Zubehör und Schutzstreifen. Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Eilenburg (Gemarkung Eilenburg Flurst. Nr. 91 und 94) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis einschließlich 23. März 2015 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) einsehen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter verwiesen. Nach 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - ist der Inhalt der zur Einsicht der in Leipzig ausgelegten Unterlagen maßgeblich. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee, Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, Leipzig bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 8. Dezember 2014 gez. Landesdirektion Sachsen Claus-Peter Susok, Referatsleiter

18 n 18 Oberbürgermeister- und Landratswahl 2015 Amtsblatt Eilenburg, Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht Am Sonntag, dem 07. Juni 2015, findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landrates des Landkreises Nordsachsen statt. Am 28. Juni 2015 findet gegebenenfalls ein zweiter Wahlgang statt. Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten Wahlhelfer für diese Tage. Die Wahlräume werden jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a. - Prüfen der Wahlberechtigung - Ausgeben der Stimmzettel - Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen - Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9 Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden um Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum an folgende Adresse gebeten: Stadtverwaltung Eilenburg Wahlbüro Marktplatz 1, Eilenburg Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben werden. Wacker Oberbürgermeister n! Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Oberbürgermeister- und Landratswahl als Mitglied in einem Wahlvorstand zu unterstützen. Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Gewünschter Einsatzort Gewünschter Termin O O Öffentliche Ausschreibungen Stellenausschreibung Datum, Unterschrift: Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach 4 SächsDSG: Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden dürfen. Datum, Unterschrift: In der Stadtverwaltung Eilenburg ist die Stelle eines/r Badewartes/-wärtin ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Wir erwarten von Ihnen: - Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein für die Durchführung der Tätigkeiten im Kassen- und Saunabereich - freundliches Auftreten, kompetenter Umgang mit Besuchern, vor allem Kindern, jedoch auch Ausübung der Weisungsbefugnis zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der öffentlichen Einrichtung - gute Kenntnisse über die Säuberung und Desinfektion in Badebetrieben - Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Engagement - Bereitschaft zur Schicht- und Wochenendarbeit - Qualifikation zum Rettungsschwimmer bzw. Bereitschaft, diesen innerhalb des ersten halben Jahres zu absolvieren - Gesundheitliche Eignung, Erste-Hilfe-Qualifikation Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: - Kassiererfunktion und Kontrolle Eingangsbereich, Zugangsgewährung berechtigter Personen, Abrechnung und Verwahrung von Gebühreneinnahmen, Shopbetreuung etc. - Sichtkontrollen im Saunabereich sowie der Aufgussfunktionen - Säuberung und Desinfektion der Umkleiden, Duschräume und weiterer Nebenräume - Aufsicht Garderobe und Verwaltung Fundsachen - Mitwirkung an Verwaltungsarbeiten (Rechnungsbearbeitung etc.) und Besucherbetreuung - Rettungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD in Entgeltgruppe EG 2ü sowie entsprechender Zuschläge. Die Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien, Tätigkeitsund Qualifikationsnachweise, Beurteilungen) ist bis zum zu richten an: Stadtverwaltung Eilenburg Fachbereich Bürgerservice Ausschreibung Badewart Personalverwaltung Marktplatz Eilenburg Wacker Oberbürgermeister

19 n Amtsblatt Eilenburg, Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Eilenburg werden Staatlich anerkannte/r Erzieher/innen zum nächstmöglichsten Zeitpunkt für zunächst ein Jahr zur Besetzung gesucht. Die Option zur Verlängerung bleibt offen. Gesucht wird eine flexible, zuverlässige, offene und ehrliche, belastbare und teamfähige Person mit der o. g. Qualifikation. Der Grundlehrgang Erste Hilfe ist vor Arbeitsaufnahme zu absolvieren. Ein Nachweis zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken wird erbeten. Es wird erwartet, dass die Erzieherin/der Erzieher ein gewisses Maß an Einfühlungs- aber auch an Durchsetzungsvermögen, Engagement und Organisationstalent besitzt sowie sich entsprechende Konzeption der jeweiligen Einrichtung aneignet und danach arbeitet. Wünschenswert sind eine heilpädagogische Zusatzqualifikation sowie Fähigkeiten im sportlichen oder musikalischen Bereich. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 25 h/woche. Die Bereitschaft zur Mehrarbeit und zur flexiblen Arbeitszeit ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD, S 6, Anlage C (Beschäftigte als Erzieher mit staatlicher Anerkennung). Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt in diesem Fall 1 Monat nach Abschluss des Verfahrens. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum an die: Stadtverwaltung Eilenburg FB Bürgerservice Ausschreibung Erzieher/in Marktplatz Eilenburg Wacker Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/ Vergaben zu finden. n Verschiedenes Das Eilenburger Gymnasium lädt zum Tag der Präsentation ein Das Martin-Rinckart-Gymnasium öffnet am 24. Januar 2015 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr seine Türen zum Tag der Präsentation in Eilenburg in der Hochhausstraße 49. Lehrer und Schüler gewähren Einblicke in die Fächer, Profile, bilinguale Ausbildung, Ganztagsangebote und in die Chorarbeit der Schule. Ein kleiner Imbiss erwartet die Gäste. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Euro von K & S fließen in den Spendentopf für das neue Tropicana Eilenburg. Keinvieh macht Mist, und viele Münzen und Scheine stolze Euro. Auf diesen Betrag ist nämlich inzwischen der Spendenstand für das neu zu bauende Tropicana im Eilenburger Tierpark angestiegen. Dabei half nicht zuletzt eine 1000-Euro-Spende, die Kathleen Krieg, Leiterin der Eilenburger K&S Seniorenresidenz, unlängst übergab. Zuvor fand in der Einrichtung, deren Bewohner sehr oft den nahe gelegenen Tierpark besuchen, ein Trödelmarkt statt. Der Erlös wurde dann auf 1000 Euro aufgestockt. Solche Aktivitäten freuen uns natürlich sehr und machen Mut, dass wir unser Ziel erreichen, kommentierte das Tierparkleiter Stefan Teuber, der persönlich die Spende entgegennahm. Denn der Tierparkverein braucht für dieses Großvorhaben noch dringend Unterstützung. Das Warmhaus soll das im Frühjahr 2014 geschlossene Tropicana im Haupthaus ersetzen. Obwohl der Tierparkverein mit seinen rund 140 Mitgliedern viele Eigenleistungen erbringen will, rechnet der Verein mit einem Finanzbedarf von mindestens Euro. Der Bau des neuen Exotenhauses, für das die einst für Alien-World erschlossene Fläche genutzt werden soll, wird daher frühestens 2016 beginnen. In diesem Jahr soll nun erst einmal das inzwischen entkernte alte Tropicana im Haupthaus umgebaut werden. Hier entstehen neben Toiletten, die dann auch teilweise direkt von der Gaststätte aus zugänglich sind, Aufenthalts- und Sanitärräume für das Personal. Beim Exotenhaus will der Verein in den kommenden Monaten die bauliche und konzeptionelle Planung des Exotenhauses vorantreiben. Im Beisein von Grinch, einer bei Veranstaltungen im Tierpark mitwirkenden Fantasy-Figur, übergibt Kathleen Krieg an Tierparkleiter Stefan Teuber die 1000-Euro-Spende. Foto: Heike Liesaus

20 20 Amtsblatt Eilenburg, Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter Der Landrat Sternsinger auf Schloss Hartenfels Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Traditionell besuchten die Sternsinger den Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla (auf dem Foto rechts), auf Schloss Hartenfels. Die als Heilige drei Könige und Sternträger kostümierten Kinder überbrachten die Segenswünsche für Nach einer musikalischen Einstimmung wurde traditionell die Segensformel 20+C+M+B+15 über der Tür zum Büro des Landrates angebracht. In diesem Jahr soll der Erlös der bundesweiten Sternsingeraktion vor allem für gesunde Ernährung der Kinder auf den Philippinen sowie weltweit eingesetzt werden. Die 57. Sternsinger-Aktion des Kindermissionswerks richtet den Blick besonders auf Kinder, die unter Mangel- und Unterernährung leiden. Weltweit hat jedes vierte Kind nicht genug zu essen oder ist einseitig ernährt. Ich freue mich immer wieder über diese wunderbare Aktion und das Engagement, gerade der jungen Menschen. Es ist mir jedes Jahr eine Herzensangelegenheit, nicht nur als Mitglied der Katholischen Kirche, diese Aktion zu unterstützen, erklärte Landrat Czupalla. Hervorragender Abschluss Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz SG Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Auf dem Foto von rechts nach links: Landrat Michael Czupalla, Felix Meyer, Amtsleiterin Petra Walther, Dezernent Hauptverwaltung Horst Winkler.

21 Amtsblatt Eilenburg, Seine herzlichen Glückwünsche überbrachte Landrat Michael Czupalla an Felix Meyer für seinen hervorragenden Abschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen. Felix Meyer zählte dort zu den 13 Jahrgangsbesten, denen der Abschluss mit dem Prädikat sehr gut gelang. Er arbeitet nunmehr als Sachbearbeiter im Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Nordsachsen. Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/ /2014/TO (Grundbuch von Wildenhain, Blatt 267) Eigentümer Gemarkung Flur Flurstücke Arthur Weihmann Wildenhain Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/ /2014/TO (Grundbuch von Borna, Blatt 937) Eigentümer Gemarkung Flurstücke Nicht ermittelte Borna 67/3, 392/3, Eigentümer 415/3 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/ /2014/TO (Grundbuch von Wildenhain, Blatt 303) Eigentümer Gemarkung Flur Flurstücke Selma Graß geb Wildenhain ges Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsleiter Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Bekanntmachung a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: , Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.- Nr.: , Fax: Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.- Nr.: , Fax: Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Papierform d) Ausführungsort: Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau, Art und Umfang der Leistung: 7 Pkw Kleinwagen, (dav. 4 Pkw zum und 3 Pkw zum ) h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.- Nr.: , Fax: Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de Bezeichnung und Anschrift der Stelle, beider die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de

22 22 i) Angebotsfrist: , Uhr Bindefrist: j) keine l) Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt; Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung des Sozialbeitrages erfüllt; Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder sich der Bewerber in Liquidation befindet; Auszug aus dem Gewerbezentralregister - nicht älter als 3 Monate auf Verlangen der Vergabestelle; Auszug aus dem Handelsregister in der Berufsgenossenschaft; Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden; Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern; Präqualifizierung wird anerkannt n) Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Basis der Gesamtlebenszykluskosten als Wertungskriterium unter Verwendung des EU-Rechenmodells mit Berücksichtigung von Kostenfaktoren für die Umweltbelastung. Zuschlagskriterium ist die sich aus diesem Rechenmodell ergebende niedrigste Gesamtsumme aus Lebenszykluskosten und Leasingrate (Anschaffungskosten) über die gesamte Leasinglaufzeit. Öffentliche Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes des Landkreises Nordsachsen In seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 nahm der Kreistag den Beteiligungsbericht des Landkreises Nordsachsen für das Wirtschaftsjahr 2013 zur Kenntnis. Entsprechend 99 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 63 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) sind die Angaben des Beteiligungsberichtes nach 99 Absatz 2 Sächs- GemO zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Der Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2013 des Landkreises Nordsachsen kann vom bis nach vorheriger telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung im Büro des Kreistages, Telefon-Nummer , im Landratsamt Nordsachsen Büro des Kreistages Schloss Hartenfels, Flügel D 2. Obergeschoss, Zimmer 335 Schlossstraße Torgau eingesehen werden. Torgau, 8. Januar 2015 Czupalla Landrat Dezernat Bau und Umwelt Öffentliche Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde Amtsblatt Eilenburg, Sanierung vorhandener Abwasseranlagen bis spätestens und Beantragung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dem Stand der Technik (vollbiologische Reinigungsstufe) entsprechen müssen. Kleinkläranlagen, die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind entsprechend auszurüsten. Dieser Forderung nachkommen müssen diejenigen, deren Grundstücke dauerhaft keinen Anschluss an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage erhalten. Auskunft darüber, ob für das jeweilige Grundstück bis Ende 2015 ein öffentlicher Anschluss an eine zentrale Kläranlage geplant ist, geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen (Gemeinden oder Abwasserzweckverbände). Für die Anpassung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist festgelegt, innerhalb derer der Anlagenbetreiber eine entsprechende Anpassung an den Stand der Technik durchführen muss. Diese Übergangsfrist endet spätestens am Frühere Sanierungsfristen oder eventuell weitergehende Reinigungsanforderungen an die Kleinkläranlagen wurden in Abhängigkeit der Qualität der örtlichen Gewässer festgelegt. Auskünfte darüber geben die untere Wasserbehörde im Landratsamt Nordsachsen, aber auch die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen. Für alle Grundstückseigentümer die Betreiber von Kleinkläranlagen sind, deren Ablauf direkt in ein Gewässer (oberirdisches Gewässer oder über Versickerung ins Grundwasser) einleitet, gilt: Nach Ablauf dieser o. g. Frist erlischt das Wasserrecht für die bisherige Abwassereinleitung in ein Gewässer. Die untere Wasserbehörde im Landkreis Nordsachsen ist verpflichtet, die Kleinkläranlagen, die am noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, verschließen zu lassen. Es ist dann bis zur erfolgten Umrüstung der Kleinkläranlage nur noch der Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube möglich. Die Dichtheit ist nachzuweisen. Anfallende Entsorgungskosten trägt der Grundstückseigentümer. Neue Wasserrechte müssen die Grundstückseigentümer rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde beantragen. Es wird empfohlen, die Anträge bis spätestens zum vorzulegen. Entsprechende Antragsformulare sind bei der unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine (unerlaubte) Abwassereinleitung in ein Gewässer aus einer Anlage, die nicht dem Stand der Technik entspricht bzw. eine unerlaubte Abwassereinleitung aus einer Anlage, die dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Gegen Grundstückseigentümer, die die Anpassung Ihrer Abwasseranlage an den Stand der Technik nicht bis zur festgelegten Frist vornehmen, erfolgen Zwangsmaßnahmen durch die zuständige untere Wasserbehörde. Der Freistaat Sachsen bietet Fördermittel an Aktuell werden für Umrüstung der Abwasserbehandlungsanlagen durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt Fördermittel bereit gestellt. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank. Eine Förderung kann entweder durch einen einmaligen Zuschuss oder alternativ, seit Februar 2014, durch ein zinsvergünstigtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Sanierungsfrist ist mit Kürzung der Zuwendung zu rechnen. Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen.

23 Amtsblatt Eilenburg, Kontakt Auskünfte geben die zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen ihres jeweiligen Verbandsgebietes und die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Nordsachsen: Landratsamt Nordsachsen Untere Wasserbehörde Dr.-Belian-Straße Eilenburg Bereich Eilenburg, Bad Düben, Doberschütz, Laußig, Schönwölkau: (Frau Willner) Bereich Altkreis Torgau: (Herr Hänisch) Bereich Altkreis Oschatz: (Herr Müller) Bereich Delitzsch, Jesewitz, Schkeuditz, Taucha, Wiedemar: (Frau Bradatsch) Brumm Umweltamt Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2014_ Betroffene Flurstücke Gemarkung Pohritzsch Flur 1 (2341): 76/7, 76/6, 76/5, 76/3, 180/76, 186/75, 181/85, 85/3, 85/6, 200/85, 85/13, 76/4, 85/8, 72/6, 72/4, 72/3, 86/1, 62/3, 62/1, 58/3, 58/4, 52/1, 82/1, 12/3, 50/10, 50/12, 56/7, 56/8, 56/31, 56/43, 57/2, 61/2, 62/2, 72/5, 83/1, 84/9, 84/11, 85/23, 141/85, 12/2, 6/3, 56/9, 80/3, 84/12, 50/11, 93/1, 84/4, 85/16, 85/11, 56/15, 133/85, 144/85, 56/34, 52/2, 85/5, 56/36, 55/2, 57/5 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 SächsVerm- KatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr Donnerstag: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: 08:30-12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Die Offenlegung ist auf der Internetseite: einzusehen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin Antragsnummer: 2014_ Betroffene Flurstücke Gemarkung Pohritzsch Flur 2 (2342): 1, 3, 188/39, 38/2, 38/1, 22, 201/10, 192/10, 180/10, 95, 96, 98, 96/11, 94, 10/5, 204/10, 10/2, 189/10, 10/1, 152/23, 95/11, 134/30, 12/3, 12/4, 15/1, 4, 7, 25/2, 25/4, 25/5, 34, 147/10, 202/10, 206/13, 27/2, 156/16, 25/6, 199/30, 207/13, 208/14, 15/2, 209/14, 36/3 Antragsnummer: 2014_ Betroffene Flurstücke Gemarkung Pohritzsch Flur 3 (2343): 89/38, 87/38, 82/35, 66/33, 81/32, 32/2, 70/33, 32/1, 49/2, 30, 69/33 Antragsnummer: 2014_ Betroffene Flurstücke Gemarkung Pohritzsch Flur 5 (2345): 42/1, 41/2, 39/3, 39/2, 38/1, 129/38, 177/38, 139/38, 135/45, 144/45, 51, 49, 47, 35/2, 20, 151/35, 160/35, 161/35, 154/35, 152/35, 162/35, 35/4, 13/9, 171/22, 35/9, 167/22, 107/22, 124/22, 22/2, 8/1, 46/1, 48, 142/22, 13/12, 13/13, 12, 119/25 Art der Änderung 1. Veränderung von Gebäudedaten 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart

24 24 Amtsblatt Eilenburg, Landesamt für Straßenbau und Verkehr Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr über die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen in der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz im Zusammenhang mit der Netzneugliederung im Rahmen der Verkehrsbaumaßnahme Aus- bzw. teilweiser Neubau der Verbindungsstraße Stadt Delitzsch OT Laue - Gemeinde Löbnitz OT Sausedlitz (Landkreis Nordsachsen) vom 7. Januar 2015 Gemäß den 6, 7 und 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), widmet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr folgende Straßen, zieht diese ein bzw. stuft diese um: 1. Straßenbeschreibung 1.1 Neubaustrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch/ Ortsteil Laue und der Gemeinde Löbnitz/ Ortsteil Sausedlitz VNK (K 7443) - NNK , Stat. 0,970 - Stat. 1,530 (Abschnittslänge 0,560 km) einschließlich des neu errichteten Kreisverkehrs (NK Äste 0-A, Länge 0,025 km, A-B, Länge 0,020 km, B-C, Länge 0,024 km, C-0, Länge 0,020 km) 1.2 Ausbaustrecke der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch/Ortsteil Laue und der Gemeinde Löbnitz/ Ortsteil Sausedlitz in den Abschnitten VNK (K 7443) - NNK , Stat. 0,000 - Stat. 0,970 (Abschnittslänge 0,970 km) und Stat. 1,530 - Stat. 1,686 (Abschnittslänge 0,156 km) 1.3 Kreisstraße 7448 in den Abschnitten NK , Stat. 0,000 - Stat. 0,323 (Abschnittslänge 0,323 km) sowie Stat. 2,155 - Stat. 3,223 (Abschnittslänge 1,068 km) 1.4 Kreisstraße 7448 im Abschnitt NK , Stat. 0,323 - Stat. 2,155 (Abschnittslänge 1,832 km) 2. Verfügung 2.1 Die unter Ziffer 1.1 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 gewidmet. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Nordsachsen. 2.2 Die unter Ziffer 1.2 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 aufgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist der Landkreis Nordsachsen. 2.3 Die unter Ziffer 1.3 näher bezeichneten Kreisstraßenabschnitte werden zur Ortsstraße abgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz. 2.4 Der unter Ziffer 1.4 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz. 2.5 Die Verfügungen der Ziffern werden am 1. Januar 2015 wirksam. 2.6 Soweit Straßen und Wege im Zuge des oben aufgeführten Verkehrsbauvorhabens lediglich verbreitert, begradigt unerheblich verlegt oder ergänzt wurden, so gilt der neue Teil mit der Verkehrsübergabe als gewidmet sofern zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des 6 Abs. 3 SächsStrG vorliegen. Werden hingegen Teile einer öffentlichen Straße hierbei dem Verkehr nicht nur vorrübergehend entzogen, so gelten diese mit der Sperrung als eingezogen. 3. Einsichtnahme/Bekanntgabezeitpunkt Die vollständigen Verfügungen können in der Stadt Delitzsch, Markt 3, Delitzsch, der Gemeinde Löbnitz, Parkstraße 15, Löbnitz, dem Landkreis Nordsachsen, Straßenbauamt, Dr. Belian-Straße 5, Eilenburg sowie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße 19a, Dresden, ab dem 19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, Dresden, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Verfügungen gelten zwei Wochen nach dem Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, Dresden, ab dem 19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, Dresden, eingelegt werden. Der Widerspruch kann innerhalb der vorgenannten Frist auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, Bautzen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, Chemnitz, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, Meißen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, Leipzig, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, Plauen eingelegt werden. Dresden, den 7. Januar 2015 Landesamt für Straßenbau und Verkehr Gez. Klooß Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich Anlagen Lagepläne auf den Folgeseiten

25 Amtsblatt Eilenburg,

26 26 Amtsblatt Eilenburg,

27 Amtsblatt Eilenburg, Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Eilenburg: Jeden 2. Dienstag im Monat Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00-18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Frau Martina Koch Tel.: / (Büro Leipzig) Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: ). Neubestellung von Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern zum Mit In-Kraft-Treten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) zum erlangte auch die Regelung des 10 SchfHwG Rechtskraft, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf sieben Jahre durch die Landesdirektion Sachsen bestellt werden. Durch die Landesdirektion Sachsen wurden nun zum nach einem Ausschreibungsverfahren neue Bestellungen für den Großteil der Kehrbezirke auch im Landkreis Nordsachsen rechtswirksam erlassen. Für nachfolgende Kehrbezirke wurden neue Bestellungen vorgenommen. Für Fragen rund um dieses Thema können Sie sich an das Landratsamt Nordsachsen, Verwaltungsstandort Delitzsch, unter der Rufnummer wenden. Kehrbezirk Orte Kehrbezirksinhaber Kehrbezirksinhaber Büroanschrift, (vormals) (nur Lkr. Nordsachsen) bis ab Verbindungsdaten Straßenzüge in Delitzsch mit Herr Herr Döbernitz Delitzsch Ortsteilen Brodau, Schenkenberg, Storkwitz, Maik Ubrich Maik Ubrich Feldsiedlung 7 ( ) Gewerbegebiet Delitzsch/Neukyhna sowie Delitzsch Wiedemar mit Ortsteilen Doberstau, Kyhna, Peterwitz, Pohritzsch, Quering, Serbitz, Zaasch, Zschernitz Straßenzüge in Delitzsch mit Ortsteilen Herr Herr Sausedlitz Delitzsch Beerendorf, Beerendorf-Ost, Benndorf, Mario Budschigk Mario Budschigk Hauptstraße 12 ( ) Döbernitz, Laue, Poßdorf, Rödgen, Löbnitz Spröda, Zschepen sowie Schönwölkau mit Ortsteil Wannewitz und Löbnitz mit Ortsteil Sausedlitz Straßenzüge in Delitzsch, Bad Düben Herr Herr Bitterfelder Delitzsch mit Ortsteilen Schnaditz (Waldsiedlung), Andreas Schemmel Andreas Schemmel Str. 14 ( ) Tiefensee (Waldsiedlung), Wellaune Delitzsch (Waldsiedlung), Krostitz mit Ortsteilen Krensitz, Lehelitz und Niederossig, Schönwölkau mit Ortsteilen Badrina (mit Scholitz), Boyda, Brinnis, Gollmenz, Göritz, Hohenroda, Lindenhayn, Luckowehna, Wölkau mit Ortsteilen Großwölkau, Kleinwölkau, Löbnitz mit Ortsteil Reibitz, Zschepplin mit Ortsteilen Glaucha, Krippehna Naundorf mit Kämmereiforst

28 28 Amtsblatt Eilenburg, Kehrbezirk Orte Kehrbezirksinhaber Kehrbezirksinhaber Büroanschrift, (vormals) (nur Lkr. Nordsachsen) bis ab Verbindungsdaten Straßenzüge in Eilenburg mit Ortsteilen Herr Herr Leipziger Str. 24 Eilenburg Behlitz, Kospa, Zschettgau, Sprotta, Ronny Seidewitz Ronny Seidewitz Rackwitz ( ) Sprotta-Siedlung der Gemeinde Doberschütz, Straßen in Leipzig Rackwitz mit Ortsteilen Biesen, Herr Herr Siedlung 27 Rackwitz Brodenaundorf, Kreuma, Lemsel, Dirk Kleemann Dirk Kleemann Rackwitz ( ) Podelwitz, Zschortau, Straßenzüge in Delitzsch mit Ortsteil Selben, Schönwölkau mit Ortsteil Mocherwitz, Krostitz mit Ortsteilen Beuden, Hohenossig, Kletzen, Krostitz gesamt, Kupsal, Priester, Pröttitz, Zschölkau, Schkeuditz mit Ortsteil Wolteritz, Eilenburg mit Ortsteil Pressen, Straßen in Leipzig Straßenzüge in Taucha mit Ortsteilen Herr Herr Liemehna Taucha Merkwitz, Plösitz, Pönitz, Sehlis, Jesewitz, Mario Gaumnitz Mario Gaumnitz Dorfstraße 24 ( ) Straßenzüge in Eilenburg-Ost mit Ortsteil Jesewitz Wedelwitz, Krostitz OT Mutschlena, Straßen in Leipzig und Machern Straßenzüge in Schkeuditz mit Ortsteilen Herr Herr Wolteritz Schkeuditz Freiroda, Gerbisdorf, Glesien, Hayna, Uwe Felgner Uwe Felgner Dorfstraße 26 ( ) Kursdorf, Radefeld, Straßenzüge in Wiedemar mit Ortsteilen Grebehna, Schkeuditz Klitschmar, Kölsa, Lissa, Rabutz, Werlitzsch, Wiedemar, Wiesenena, Zwochau), Straßenzüge in Delitzsch, Straßen in Leipzig Straßenzüge in Schkeuditz, Herr Herr Am Spießensberg 3 Schkeuditz Straßen in Leipzig Lutz Ohme Lutz Ohme ( ) Schkeuditz Straßenzüge in Taucha (Zentrum) Herr Herr Städtelner Str. 136 Taucha mit Ortsteil Seegeritz, Straßen in Leipzig Hans-Peter Hilbert Hans-Peter Hilbert Markkleeberg ( ) Straßenzüge in Torgau mit Ortsteil Herr Herr Straße der Torgau Staupitz, in Dreiheide OT Süptitz, Rüdiger Altenhoff Lars Altenhoff Jugend 12B ( ) in Mockrehna OT Klitzschen, Torgau in Belgern-Schildau OT Taura, Straßen in Leipzig Straßenzüge in Torgau mit Ortsteilen Herr Herr Zum Stadtpark 1 Torgau Bennewitz, Beckwitz, Kranichau, Ruthard Friedrich Ruthard Friedrich ( ) Kunzwerda, Loßwig, Mehderitzsch, Dommitzsch Repitz, Weßnig, Gewerbegebiet Nordwest, Belgern-Schildau mit Ortsteilen Belgern, Döbeltitz, Mockrehna (gesamt ohne Ortsteile), in Elsnig OT Döbern Dommitzsch gesamt mit Ortsteilen Herr Herr Leipziger Str. 14 Dommitzsch Greudnitz, Mahlitzsch, Proschwitz, Torsten Kluge Torsten Kluge Torgau ( ) Wörblitz, Mockrehna mit Ortsteilen Gräfendorf, Wildenhain, Torgau mit Ortsteil Welsau, Trossin mit Ortsteilen Dahlenberg, Falkenberg, Roitzsch, Dreiheide mit Ortsteilen Großwig, Weidenhain, Elsnig gesamt mit Ortsteilen Drebligar, Mockritz, Neiden, Polbitz, Vogelgesang, Waldsiedlung

29 Amtsblatt Eilenburg, Kehrbezirk Orte Kehrbezirksinhaber Kehrbezirksinhaber Büroanschrift, (vormals) (nur Lkr. Nordsachsen) bis ab Verbindungsdaten Straßenzüge in Belgern-Schildau Herr Herr Gartenstr. 46a Belgern- mit Ortsteilen Dröschkau, Andreas Opitz Andreas Opitz Beilrode Schildau Ammelgoßwitz, Liebersee, Mahitzschen, ( ) Torgau mit Ortsteil Graditz, Gedenkstätte Brückenkopf, Arzberg mit Ortsteilen Adelwitz, Blumberg, Elsterberg, Kamitz, Kathewitz, Kauklitz, Köllitsch, Kötten, Nichtewitz, Packisch, Piestel, Prausitz, Pülswerda, Stehla, Tauschwitz, Triestewitz, Beilrode mit Ortsteilen Döbrichau, Dautzschen, Döhlen, Eulenau, Großtreben, Kreischau, Last, Neublesern, Rosenfeld, Werdau, Zwethau Straßenzüge in Mügeln, vereinzelte Herr Herr Schloßstraße 15 Mügeln Straßenzüge in Wermsdorf, Ortsteile Hans-Jürgen Höhne Hans-Jürgen Höhne Mügeln ( ) Gröppendorf, Liptitz, Mahlis, Wadewitz, Wiederoda, Oschatz, Ortsteile Leuben, Limbach, Orte im Lkr. Leipzig Straßenzüge in Wermsdorf Herr Herr Thalheim Wermsdorf (ohne Wemsdorf) in Ortsteilen Calbitz, Frank Melz Frank Melz Buchenweg 5 ( ) Collm, Luppa, Malkwitz, Liebschützberg Oschatz in Ortsteilen Leisnitz, Wellerswalde, Oschatz im Ortsteil Merkwitz, Cavertitz, Dahlen mit Ortsteilen Bortewitz, Börln, Großböhla, Kleinböhla, Neuböhla, Radegast, Schwarzer Kater, Orte im Lkr. Leipzig, Straßen in Leipzig Straßenzüge in Oschatz mit Ortsteil Herr Herr Terpitz Oschatz Mannschatz, Liebschützberg mit Mathias Dübener Mathias Dübener Zschöllauer ( ) Ortsteilen Terpitz, Clanzschwitz, Gaunitz, Str. 1a Klötitz, Laas, Leckwitz, Liebschütz, Lieb- Sahlassan, Zaußwitz, Belgern-Schildau schützberg mit Ortsteilen Belgern, Oelzschau, Seydewitz, Staritz, Plotha, Wohlau, Cavertitz mit Ortsteilen Außig, Klingenhain, Olganitz, Reudnitz, Schirmenitz, Schöna, Treptitz, Zeuckritz, Straßen in Leipzig Straßenzüge in Oschatz mit Ortsteilen Herr Herr Zinna Oschatz Lonnewitz, Rechau, Schmorkau, Torsten Friedrich Torsten Friedrich Zur Welsauer ( ) Striesa, Thalheim, Zöschau, Mühle 26 Liebschützberg mit Ortsteilen Bornitz, Torgau Ganzig, Schönnewitz, Wadewitz, Kleinragewitz, Borna, Naundorf mit Ortsteilen Casabra, Gastewitz, Haage, Hof, Hohenwussen, Juchhöh, Kreina, Nasenberg, Neu-Casabra, Raitzen, Reppen, Salbitz, Stennschütz, Zeicha, Wermsdorf (mit Ortsteil Lampersdorf) Straßenzüge in Schkeuditz Herr Herr Schladebach Markranstädt mit Ortsteilen Dölzig, Kleinliebenau, Dieter Schärschmidt Dieter Schärschmidt Bauernstraße 11 ( ) Orte im Lkr. Leipzig, Straßen in Leipzig Leuna Straßenzüge in Wermsdorf Herr Herr Mutzschen Grimma (gesamt ohne Ortsteile), Kay Hoffmann Kay Hoffmann Pfarrhäuser 1D ( ) Orte im Lkr. Leipzig, Straßen in Leipzig Grimma Straßenzüge in Doberschütz (gesamt) Herr Herr Beucha Machern mit Ortsteilen Bunitz, Mölbitz, Paschwitz, Thomas Keller Thomas Keller Feldstraße 30 ( ) Sprotta, Orte im Lkr. Leipzig Brandis

30 30 Medienpreis der Deutschen AIDS-Stiftung 2013/2014 Ausschreibung bis zum wurde der Medienpreis der Deutschen AIDS-Stiftung erstmals vergeben. Der Stiftungsgründer Rainer Jarchow erkannte die große Bedeutung der Medien für die politische und öffentliche Behandlung des Themas Aids und damit für die unmittelbare Lebenssituation der Betroffenen. Wichtig waren ihm eine sachliche und kompetente Medienarbeit, die an den mit HIV infizierten Menschen orientiert ist - Aspekte, die heute noch entscheidend sind für die Auswahl der Preisträger-Beiträge. Der Medienpreis ist mit insgesamt Euro dotiert und nimmt journalistische und mediale Beiträge zum Thema HIV/Aids an, welche im Jahr 2013 oder 2014 erstmals in deutscher Sprache veröffentlicht worden. Beiträge können entweder vom Medienschaffenden selbst eingereicht oder durch andere vorgeschlagen werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury aus Medizinern, Aids-Experten und Medienexperten. Zusatzpreis für Schüler und journalistischen Nachwuchs Seit 2009 gibt es flankierend einen Zusatzpreis für Schüler und journalistischen Nachwuchs. Hierzu lädt die Deutsche Aids-Stiftung Schülerinnen und Schüler sowie junge Medienschaffende bis 25 Jahren, die sich mit HIV und Aids auseinandergesetzt haben, ein sich zu bewerben. Zugelassen werden zum Beispiel Projekte, Theaterstücke, Videos, Reportagen, Zeitungsbeiträge o.ä. der vergangenen beiden Jahre. Das Preisgeld beträgt Euro und kann auf zwei Beiträge aufgeteilt werden. Bewerbungsschluss für beide Preisverleihungen ist der Unterlagen an: Deutsche AIDS-Stiftung Münsterstraße 18, Bonn Für Fragen: Tel.: (Andrea Babar), medienpreis@aids-stiftung.de Projekte der Gesundheitsförderung & Prävention Fördermittel bis zum beantragen Gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe werden Zuwendungen für regionale Kleinprojekte auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe gewährt. Diese Unterstützung erfolgt als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (vorrangig für Honorarkosten, anteilig für Sachausgaben) für Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention und umfasst für das Jahr 2015 in unserem Landkreis folgende Handlungsfelder: - Suchtprävention, - Gesund aufwachsen, - Aktives Altern - Altern in Gesundheit, Autonomie und Mitverantwortlichkeit. Für diese drei Schwerpunktthemen erwartet der Landkreis voraussichtlich gesamt ca. 9500,- EUR an Fördermitteln. Der Bewilligungszeitraum liegt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, von Mai bis Dezember Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Hierüber entscheidet das Gremium der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und Prävention des Landkreises Nordsachsen und die vom Freistaat Sachsen eingesetzte Bewilligungsbehörde. Antragsteller können zum Beispiel Schulen, Kitas oder Jugendeinrichtungen sein. Des Weiteren möchten wir Vereine, Seniorenclubs, Begegnungsstätten sowie weitere Träger und Akteu- Amtsblatt Eilenburg, re in der Seniorenarbeit ermutigen, Projektideen zu entwickeln oder bereits mit kleineren Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention im Alter (zum Beispiel im Bereich der Ernährung, Bewegungsförderung und Sturzprävention, der Mundgesundheit oder Prävention von Zivilisations- oder Suchterkrankungen) beizutragen. Dabei sollten übergeordnete Zielstellungen sein: - der Erhalt und die Verbesserung der funktionalen und subjektiven Gesundheit sowie - die Stärkung und Entwicklung von Ressourcen und Potenzialen älterer Menschen. Projektbeantragung: Nähere Informationen sowie das Antragsformular, welches bis zum beim Gesundheitsamt Nordsachsen einzureichen ist, erhalten Sie unter: (Bürgerservice von A - Z > Gesundheitsförderung) oder bei: Conny Dietze (Koordination für Gesundheitsförderung & Prävention) Tel.: , Conny.Dietze@lra-nordsachsen.de Dezernat Soziales - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu verschiedensten Fragen der Elternschaft zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst Seniorenbezogenes Gesamtkonzept des Landkreises Nordsachsen Abschlusskonferenz 5. Februar 2015, Uhr Uhr Schloss Hartenfels, Großer Mehrzwecksaal Liebe Bürgerinnen und Bürger, um die Bedürfnisse der älteren Generation zukunftsweisend zu sichern, sind vielfältige Versorgungsstrukturen notwendig. Es gilt Lebensräume und Lebensbedingungen zu schaffen, die es älteren Menschen ermöglichen, nach ihren individuellen Vorstellungen und Möglichkeiten ein zufriedenstellendes und weitge-

31 Amtsblatt Eilenburg, hend selbstbestimmtes Leben führen zu können. Ausgehend von diesem Grundgedanken hat die Landkreisbehörde eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt, wobei die Verwaltungen der Städte und Gemeinden sowie die Senioren selbst aktiv mit eingebunden waren. Aus diesen Erhebungen wurden gezielte regionale Empfehlungen und Maßnahmen abgeleitet, welche dazu beitragen sollen, Strukturen zu stabilisieren, weiter auszubauen und zu verbessern. Wir als Kommunalverwaltung stellen uns somit intensiv den gesellschaftlichen Veränderungen. Dieses Konzept soll richtungsweisend sein. Danken möchte ich allen Beteiligten für ihre Beiträge zur Erarbeitung des Seniorenbezogenen Gesamtkonzeptes. Ich möchte Sie hiermit recht herzlich einladen der ersten Veröffentlichung des Konzeptes beizuwohnen. Michael Czupalla Landrat des Landkreises Nordsachsen Aufgrund einer begrenzten Platzkapazität wird um eine Anmeldung bis zum gebeten: Telefon: Fax: Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www. landkreis-nordsachsen.de Fristverlängerung für Anträge Lieblingsplätze für alle - Barrierefreies Bauen 2015 bis Im Dezember 2014 berichteten wir von der Neuauflage des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen Lieblingsplätze für alle. Mit dem Programm sollen Barrieren im Landkreis Nordsachsen abgebaut werden, die Bürgern in zahlreichen öffentlich zugänglichen Gebäuden immer noch begegnen. Gefördert werden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren an bestehenden öffentlichen Gebäuden bis zu einer Gesamthöhe von EUR. Ob Freizeitanlagen, Kultureinrichtungen, Gaststätten oder Arztpraxen - jedes öffentlich zugängliche Gebäude kann Mittel für den Umbau zu mehr Barrierefreiheit erhalten. Seitens der Sächsischen Aufbaubank wurde eine Fristverlängerung eingeräumt, somit können Anträge noch bis zum beim Landratsamt Nordsachsen, Sozialamt, Schlossstraße 27, Torgau gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt oder auf unserer Internetseite unter Für Anfragen steht als Ansprechpartner Frau Sophie Jähnigen, Torgau, Schlossstraße 27, Flügel C, Zimmer 324, Telefon , gern zur Verfügung. Pfennig Amtsleiterin Mitteilungen der Gemeinden Einladung Gemeinde Doberschütz Am Donnerstag, 22. Januar 2015 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, Doberschütz, die 4. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 3. Beratung von Vorlagen 3.1. Hauptsatzung der Gemeinde Doberschütz Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister Einladung Am Donnerstag, 29. Januar 2015 findet um 19:30 Uhr im Saal der Gaststätte Heidekrug, Dorfstr. 71, Doberschütz, OT Wöllnau, die 3. öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. I. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Doberschütz Hauptsatzung der Gemeinde Doberschütz Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Verkauf der Flurstücke 129/13, 129/16, 130/10, 130/13, 130/14, 130/9, 134/30, 134/32 sowie Teilflächen der Flurstücke 134/33 und 134/26 der Flur 4 der Gemarkung Doberschütz Tausch Teilflächen der Flurstücke 19 und 37, Flur 3, Sprotta gegen Teilflächen von Flurstück 56, 57, 59, 60, 61/2, 62, 63, 64, 65, 66/1, 68/4, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, Flur 2, Sprotta Flurstück 78/2, Flur 2, Sprotta sowie Flurstück 198, Flur 4, Sprotta Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister Neujahrsempfang für Senioren am Dienstag den in Sprotta Hiermit laden wir alle Senioren von Sprotta und Sprotta - Siedlung zum Neujahrsempfang mit dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher recht herzlich in die Begegnungsstätte/Kindertagesstätte Sprotta ein. Beginn: Uhr Die Gemeinde und der Heimat Kulturverein e.v. Sprotta freuen sich auf Ihre Teilnahme Gemeinde Jesewitz Bekanntmachung gefasster Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 67/2014 Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 68/2014 Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung eines Sirenenmastes im Ortsteil Pehritzsch 69/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Jesewitz Antragsteller: Frau Jutta Zaschke, Eilenburg 70/2014 Kauf von Straßenflächen, Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 90/5 durch die Gemeinde Jesewitz

32 32 71/2014 Festlegung des Wahltages des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz 72/2014 Festlegung des Tages eines etwaigen zweiten Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz 73/2014 Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 der Gemeinde Jesewitz 74/2014 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 75/2014 Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 Zum Landwirt Haacke stellv. Bürgermeister Auslegung Beteiligungsbericht Gemäß 99 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung gibt die Gemeinde Jesewitz bekannt, dass der am dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Beteiligungsbericht der Gemeinde Jesewitz für das Jahr 2013 in der Zeit vom bis in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg- West, Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Haacke stellv. Bürgermeister Stellenausschreibung Gemeinde Krostitz Die Gemeinde Krostitz schreibt für ihre Kindertageseinrichtung in Krostitz zum , vorerst befristet für ein Jahr und 36 Stunden die Stelle einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers aus. Das Aufgabengebiet umfasst: - Eigenverantwortliches Führen einer Kindergruppe, qualitative Orientierung an der Konzeption der jeweiligen Einrichtung - Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes, sozialräumliches und zielgruppenorientiertes Arbeiten - Respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern, eine ausgeprägte Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, - Beteiligung an Qualitätsentwicklungsverfahren, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung Als Voraussetzung werden erwartet: - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher - Kenntnisse im Qualitätsmanagement und Sächsischen Bildungsplan - Aufgeschlossenheit, Team- und Kommunikationsfähigkeit - Selbstständiges Arbeiten und vertrauensvoller Umgang mit Kindern - Bereitschaft zur Leistung von Mehrarbeit, Flexibilität bei Anfahrt der Einrichtung Wir bieten Ihnen ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in modernen Kindereinrichtungen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD-V) Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum an die Gemeinde Krostitz Bürgermeister Dübener Str Krostitz Bekanntmachung Amtsblatt Eilenburg, Gemeinde Laußig Entwurf Haushaltsplan 2015 des SZV Mulde Ost Der Schulzweckverband Mulde Ost gibt bekannt, dass entsprechend Sächs.GemO 76, Abs. (1) der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 in der Zeit vom öffentlich und zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Laußig (Kämmerei) ausliegt. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. gez. Schneider Verbandsvorsitzender Gemeinde Laußig Einladung Gemeinderatssitzung Am findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Görschlitz die nächste Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung I. öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom und Festlegung der Mitunterzeichner, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. 2. Beratung und Beschlussfassung 2.1. Grundstücksangelegenheiten 2.2. Vergabe von Planungsleistungen 2.3. Vergabe von Bau- und Lieferleistungen 2.4. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2.5. Abwägungsbeschluss Am Hauptweg Pressel 2.6. Satzungsbeschluss Am Hauptweg Pressel 2.7. Über- u. außerplanmäßige Ausgaben Fa. Klitzsch - Brandschutztüren Kita Kossa 2.8. Vergabe Hausnummer 2.9. Abschluss Leasingvertrag - PKW 3. Informationsvorlagen 3.1. Vorkaufsrechtsverzichte der Gemeinde 3.2. Bauanträge 4. Bürgerfragestunde/Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Schneider Bürgermeister Einladung Die Jagdgenossenschaft Pressel/Görschlitz lädt alle Mitglieder und Besitzer bejagbarer Flächen in der Jagdgenossenschaft Pressel/Görschlitz zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, d , Uhr, in den Landgasthof Pressel ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Verlesung und Abstimmung über die Tagesordnung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2014/ Bericht der Kassenführerin 6. Bericht der Rechnungsprüferin 7. Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2014/2015

33 Amtsblatt Eilenburg, Entlastung der Kassenführerin 9. Bericht der Jagdpächter 10. Vorstellung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2015/ Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/ Wahl des Jagdvorstandes der nächsten 5 Jahre 13. Bekanntgabe des Wahlergebnisses 14. Neuverpachtung des Jagdgrund Saugrund mit Beschlussfassung 15. Neuverpachtung des Jagdgrund Görschlitz mit Beschlussfassung 16. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Im Anschluss sind alle Mitglieder mit ihren Partnern recht herzlich zu einem Wildessen eingeladen. Grundbuchauszüge und Bankverbindungen von den Eigentümern bejagbarer Flächen sind mitzubringen. gez. Günter Köhler Jagdvorsteher Gemeinde Rackwitz Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Rackwitz Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2015 Steuerfestsetzung Der Gemeinderat hat am mit der Haushaltssatzung 2015 die Hebesätze für die Grundsteuern A und B für das Jahr 2015 festgesetzt. Diese gelten für das Kalenderjahr 2015 weiter fort und betragen: v.h. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und v.h. für unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Gebäude auf fremden Grund und Boden (Grundsteuer B). Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Das gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen , , und sowie für die Jahreszahler am mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf folgendes Bankkonto zu überweisen: Sparkasse Leipzig BLZ Konto-Nr.: IBAN: DE WELADE8LXXX Erteilte Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Rackwitz schriftlich einzulegen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Anschrift Gemeindeverwaltung Rackwitz Hauptstraße Rackwitz Rackwitz, Grundschule Rackwitz sucht Frühstückshelfer! Der Verein brotzeit e. V. organisiert mit Hilfe von aktiven Seniorinnen und Senioren ein Frühstücks- und Betreuungsangebot an Grundschulen. In Leipzig und den angrenzenden Gebieten engagieren sich schon über 150 Helfer an 20 Schulen in der Frühstücksausgabe (für ca Schulkinder täglich), der Hausaufgabenbetreuung oder der Freizeitgestaltung. Aktuell suchen wir für die Grundschule in Rackwitz aktive Senioren (ab 54 Jahren). Die engagierten weiblichen und männlichen Senioren, sollten Spaß und Freude daran haben, bei der Frühstücksausgabe mitzuhelfen und die Kinder in der Zeit zu unterstützen. Ihre Leistungen werden über die Schulen aus Fördermitteln von brotzeit e. V. vergütet. Mehr Informationen zu Aufgaben, Zeitrahmen, Vergütung und persönlichen Voraussetzungen erhalten Interessierte unter bei Claudia Spitzner von der DIS AG, die für brotzeit engagierte Seniorinnen und Senioren rekrutiert. Wichtige Mitteilung des Kinderhauses Rackwitz Aufgrund von technischen Umstellungen ist das Kinderhaus Rackwitz ab sofort unter einer neuen Telefonnummer zu erreichen. Diese lautet: Sie erreichen damit das Leitungsbüro der Kita und werden auf andere Telefone umgeschaltet, wenn das Büro nicht besetzt ist. Wir bitten um Beachtung! Rackwitz, den Gemeinde Schönwölkau Jagdgenossenschaft Wölkau Bekanntgabe Hiermit weise ich auf die Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 04. Dezember 2014 hin. Die Bekanntgabe erfolgt in der Zeit vom bis durch öffentliche Auslegung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung in der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11, Schönwölkau OT Wölkau während der Sprechzeiten. Wölkau, den Zschieschang Jagdvorsteher

34 34 Jagdgenossenschaft Wölkau Einladung In unserer Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 04. Dezember 2014 haben wir beschlossen, auch 2015 eine gemeinsame Tagesfahrt für alle Landeigentümer und Partner zu unternehmen. Die Busfahrt in die Sächsische Schweiz findet am Sonnabend, dem 30. Mai 2015 statt. Abfahrtsorte: 07:50 Uhr Göritz, Haltestelle 07:55 Uhr Wölkau, Kirchplatz 08:00 Uhr Boyda, Haltestelle Wir starten mit dem Eilenburger zu einer Fahrt in die schöne Sächsische Schweiz. 11:40 Uhr heißt es dann Leinen los und wir unternehmen eine zweistündige Schifffahrt ins Böhmische nach Hrensko. An Bord serviert man ein schmackhaftes Mittagessen. Nach einem kurzen Aufenthalt in Hrensko geht es mit dem Schiff zurück nach Königsstein, wo uns ein Kaffeegedeck serviert wird. Das Abendessen erwartet uns im Landgasthof Deuben. Gegen 20:30 Uhr treten wir mit vielen neuen Eindrücken die Heimreise an. Reiseleistungen: *Busreise im modernen Komfortreisebus *Schifffahrt Königstein-Hrensko-Königstein *Mittagessen an Bord des Schiffes *Kaffeegedeck an Bord des Schiffes *Abendessen im Landgasthof Deuben Amtsblatt Eilenburg, Für die Durchführung der Fahrt erheben wir einen Unkostenbeitrag von 45,- EUR pro Person. Im Betrag sind alle Leistungen, außer die persönlichen Getränke enthalten. Der Beitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ich bitte darum, dass sich alle Interessenten bis zum 20. Februar 2015 bei Herrn Manfred Krüger, Wölkau, Breite Str. 9 bzw. Herrn Ralf Görmann, Boyda, Teichstraße 23 schriftlich oder persönlich anmelden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wölkau, den Zschieschang Jagdvorsteher Gemeinde Wiedemar Gemäß 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gibt die Gemeinde Wiedemar bekannt, dass der am dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Beteiligungsbericht der Gemeinde Wiedemar für das Jahr 2013 in der Zeit vom bis in der Gemeinde Wiedemar - Kämmerei - Kyhnaer Hauptstraße 29, Wiedemar während der üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Möller Bürgermeisterin Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am den Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2013 gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemeinde Wiedemar Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 1. Soll - Einnahmen , , , neue Haushalteinnahmereste , ,08 3../. Haushalteinnahmereste v. Vorjahr , ,98 4. Bereinigte Soll - Einnahmen , , ,53 5. Soll - Ausgaben , , , neue Haushaltausgabereste , ,17 7../. Haushaltausgabereste v. Vorjahr , ,49 8. Bereinigte Soll - Ausgaben , , ,53 9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8./. Nr. 4) Nachrichtlich (Haushaltsausgleich 22 GemHVO) 10. Soll - Ausgaben VwH - enthaltene ,51 Zuführung an VmH 11. Soll - Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH 12. Mindestzuführung nach 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO ,39 EUR 13. Soll - Ausgaben VmH - enthaltene ,74 Zuführung zur allg. Rücklage 14. Soll - Einnahmen VmH - enthaltene Entnahme aus der allg. Rücklage 15. Fehlbetrag nach 79 Abs. 2 SächsGemO

35 Amtsblatt Eilenburg, Gemäß 88b Abs. 3 SächsGemO wird die Jahresrechnung 2013 in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Jahresrechnung kann in der Kämmerei der Gemeinde Wiedemar, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstr. 29, Wiedemar während folgender Dienstzeiten eingesehen werden : Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Wiedemar, Möller Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Wiedemar Öffentliche Grundsteuerfestsetzung/ Zahlungsfälligkeiten 2015 Da die Grundsteuerhebesätze gegenüber dem Kalenderjahr 2014 unverändert geblieben sind, kann auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet werden. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl.I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2015, 15. Mai 2015, 15. August 2015 und 15. November 2015 fällig. Für Steuerpflichtige, die die Grundsteuer jährlich entrichten, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in einem Betrag am 01. Juli 2015 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt. Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Grundsteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen oder bei der Gemeinde Wiedemar zu den bekannten Öffnungszeiten einzuzahlen. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2015 auf folgende Bankverbindungen der Gemeinde Wiedemar bei der Sparkasse Leipzig: IBAN: DE BIC: WELADE8LXXX Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, Wiedemar OT Kyhna erhoben werden. Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Wiedemar Öffentliche Hundesteuerfestsetzung 2015 Die Zahlung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 wird hiermit öffentlich festgesetzt. Da die Steuersätze gegenüber dem Kalenderjahr 2014 unverändert geblieben sind, kann auf die Versendung von Bescheiden über die Erhebung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 verzichtet werden. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 wird mit in den je zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Jahresbeträgen am 15. Februar 2015 fällig. Sollten die Hundesteuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt. Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Hundesteuer für 2015 zu dem Fälligkeitstermin und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid ergeben, zu überweisen oder bei der Gemeinde Wiedemar zu den bekannten Öffnungszeiten einzuzahlen. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Hundesteuern 2015 auf folgende Bankverbindungen der Gemeinde Wiedemar bei der Sparkasse Leipzig : IBAN: DE BIC: WELADE8LXXX Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, Wiedemar OT Kyhna erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Wiedemar, Möller Bürgermeisterin

36 36 Bekanntgabe Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem , um Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29 im Ortsteil Kyhna statt. Die Tagesordnung wird ab an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekannt gegeben. Möller Bürgermeisterin Jagdgenossenschaft Wiesenena, Rabutz, Werlitzsch Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2013/2014, liegt im Bauamt der Gemeinde Wiedemar, bis zum 13. Februar 2015, zur Einsichtnahme aus. Öffnungszeiten: Montag 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr. Der Jagdvorstand i. V. A. Bergmann (Jagdvorsteher) Gemeinde Zschepplin Einladung Gemeinde Zschepplin Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem , Uhr im Saal Naundorf, Bahnhofstraße 1, OT Naundorf in Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom Bürgerfragestunde 4. Information zur Hochwasserschadensbeseitigung 5. Beschluss - Nachtragsbestätigung für Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigung, Z-11, Rad- und Fahrweg Glaucha - Bad Düben 6. Beschluss - Nachtragsbestätigung für Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigung, Z-08, Rad- und Fahrweg Hohenprießnitz - Glaucha 7. Bestätigung zur Fortführung des Architektenvertrages Feuerwehrgerätehaus Glaucha, Z-22, Architekturbüro Krause mit dem Büro Weidemüller - Hochbauplanung (Beschluss 92/2014) 8. Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Antennenträgers 40 m Stahlgittermast im OT Naundorf Antragsteller: Deutsche Funkturm GmbH, Leipzig 9. Beschluss - Antrag auf Modernisierung und Teilumnutzung einer Scheune zum Wohnhaus in Zschepplin Antragsteller: Frau Sandy und Herr Tommy Rietze, Zschepplin 10. Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses im Bungalowstil im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Herr Chris Rudolph, OT Hohenprießnitz 11. Beschluss - Antrag auf Ersatz einer desolaten Holzkonstruktion Scheune mit Durchfahrt sowie Erneuerung ehemalige Lagerebene zur Nutzung einer Dachterrasse mit Pavillion im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Frau Claudia Gärtner und Herr Michael Bock, OT Hohenprießnitz Amtsblatt Eilenburg, Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Glaucha Antragsteller: Frau Christiane Blaas, OT Glaucha 13. Beschluss - Antrag auf Um- und Ausbau der Scheune und des Verbindungsbaues zur Wohnung im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Frau Ines und Herr Christian Keller, OT Hohenprießnitz 14. Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im OT Glaucha Antragsteller: Gemeinde Zschepplin, Zschepplin 15. Beschluss - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Freizeitzentrum Am Fichtbusch OT Hohenprießnitz - Nutzungsänderung Quarantänestation zu Freizeitzentrum mit Betriebsleiterwohnung Antragsteller: FSG Phönix e.v., Leipzig 16. Beschluss - Stellungnahme zur Außenbereichssatzung Leipziger Straße der Stadt Eilenburg Lesung des Entwurfes des Haushaltsplanes Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 19. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin Auslegung Beteiligungsbericht Gemäß 99 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung gibt die Gemeinde Zschepplin bekannt, dass der am dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Beteiligungsbericht der Gemeinde Zschepplin für das Jahr 2013 in der Zeit vom bis in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Berkes Bürgermeisterin Bekanntmachung gefasste Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 98/2014 Legitimation der Umsetzung der LEADER- Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 99/2014 Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung eines Sirenenmastes im Ortsteil Zschepplin 100/2014 Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung eines Sirenenmastes im Ortsteil Krippehna 101/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im OT Naundorf Antragsteller: Herr Renè Treppte, OT Naundorf 102/2014 Antrag auf Umbau ehemalige Schule zur Sattler- und Reparaturwerkstatt für Zelte und Planen im OT Rödgen Antragsteller: Herr Wiegand Kühne, OT Rödgen 103/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses im OT Glaucha Antragsteller: Herr Jürgen Renner, OT Glaucha 104/2014 Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Norbert Völz, OT Zschepplin

37 Amtsblatt Eilenburg, /2014 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses als Hochwasserersatzneubau im OT Glaucha Antragsteller: Herr Hubert Frühauf, OT Glaucha 106/2014 Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 Zum Landwirt 107/2014 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Berkes Bürgermeisterin Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin zur Aussonderung von einem Nutzfahrzeug Aus dem Fahrzeugbestand der Gemeinde Zschepplin wird das nachfolgend aufgeführte Nutzfahrzeug - Bauhof zum Verkauf ausgesondert: Traktor RS 09 mit Hubarm, Zweizylinder als Ersatzteilspender bzw. zum Wiederaufbau Der Traktor ist nicht zugelassen, es liegen keine Unterlagen/Papiere hierfür vor. Es bestehen keine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche; gekauft - wie gesehen. Termine für eine Besichtigung des Traktors sind mit dem Gemeindeamt Zschepplin, abzustimmen. Gebote sind schriftlich abzugeben bis zum 26. Januar 2015 an den Verwaltungsverband Eilenburg-West Gemeinde Zschepplin Maxim-Gorki-Platz Eilenburg Betreff: Traktor Bauhof RS 09. Für Rückfragen steht Ihnen im Verwaltungsverband Eilenburg - West Frau Gärtner, Telefon , zur Verfügung. Die Gemeinde Zschepplin behält sich den Verkauf des Fahrzeuges vor, falls die Vorstellung der Gemeinde Zschepplin nicht erreicht wird. Eilenburg, den Verwaltungsverband Eilenburg West, Gemeinde Zschepplin Frank Pöhler Verbandsvorsitzender SV Naundorf e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung am , 19:30 Uhr im Saal der Ortschaft Naundorf Alle Sportsfreundinnen und Sportfreunde sind dazu eingeladen. Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr sind stimmberechtigt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Abteilungen 5. Diskussion zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstandes für das Jahr Vorstellung der Kandidaten für den neuen Vorstand 8. Wahl des Vorstandes 9. Schlusswort des neuen Vorsitzenden Alle Abteilungsleiter informieren bitte ihre Mitglieder über diesen Termin und bitten um Teilnahme. Nier Vorsitzender Wasser- und Bodenanalysen Am Montag, dem 26. Januar 2015 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit in der Zeit von bis Uhr in Zschepplin, in der Grundschule, Schulstr. 3a Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den ph-wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca.1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich. Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Landkreis Nordsachsen 2. Änderungssatzung zur Abwasser- und Gebührensatzung (Abwassersatzung - AbwS) vom Aufgrund von 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und der 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der 47 Abs. 2 i. V. m. 6 Abs. 1 und 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) in Verbindung mit den 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am folgende 2. Änderungssatzung zur Abwasser- und Gebührensatzung (Abwassersatzung - AbwS) vom beschlossen: 1 Änderungen Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß 22 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird, 3,63 EUR je Kubikmeter Abwasser Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß 25 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, 0,80 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.

38 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß 27 Abs. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 2,84 EUR je Kubikmeter Abwasser. 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Fäkalsatzung) Aufgrund von 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) und der 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. 146) und der 47 Abs. 2 i. V. m. 6 Abs. 1 und 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) in Verbindung mit den 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 822, 840) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide am folgende 6. Änderungssatzung zur Fäkalsatzung (FäkS) vom beschlossen: 1 Änderungen 2. 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut: (4) Die Gebühr beträgt in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung 1. für die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 25,40 EUR/cbm 2. für die Abfuhr von Abwasser aus geschlossenen Gruben 25,89 EUR/cbm 3. für die dezentrale Fremdanlieferung 10,89 EUR/cbm 2 Inkrafttreten Diese 6. Änderung der Fäkalsatzung (FäkS) vom tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Amtsblatt Eilenburg, Ortsübliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Montag, dem um Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistungen Ersatzneubau MWK Kohlhaasstr. in Bad Düben 2. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistungen 1. BA Hohenprießnitz 3. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses Beratung zum Wirtschaftsplan Information zu Baumaßnahmen 7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Diese Sitzung wird hiermit gem. 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben. Auslegung des Wirtschaftsplanentwurfs 2015 Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 liegt gem. 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom Donnerstag, den bis Freitag, den je einschließlich in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10, Bad Düben öffentlich aus. Einwohner des Verbandsgebiets und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung. AZV Unteres Leinetal Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (Abwassersatzung - AbwS) vom Aufgrund von 56 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG), 50des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und der 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der 47 Abs. 2 i.v.m. 6 Abs. 1 und 5 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit den 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat die Verbandsversammlung am folgende Neufassung der Abwassersatzung beschlossen: 1. Teil - Allgemeines 1 Öffentliche Einrichtung (1) Der Abwasserzweckverband Unteres Leinetal (im folgenden AZV) betreibt die Beseitigung des in seinem Gebiet anfallenden Abwassers als eine einheitliche öffentliche Einrichtung (aufgabenbezogene Einheitseinrichtung). (2) Als angefallen gilt Abwasser, das - über eine private Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder - in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen gesammelt wird oder - zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.

39 Amtsblatt Eilenburg, Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser), das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlägen (Niederschlagswasser) sowie das sonstige in Abwasseranlagen mit Schmutzwasser oder Niederschlagswasser fließende Wasser. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Verbandsgebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen und keine Gewässer im Sinne von 24 SächsWG sind. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrsund Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Anschlusskanäle i.s.v. 11). (3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Anlagen, die der Sammlung, Behandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen), Hebeanlagen, abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen. (4) Grundstücke, die über eine Kleinkläranlage, für die eine leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit an ein zentrales Klärwerk nicht besteht oder über eine abflusslose Grube, die entleert und abgefahren wird, entsorgt werden, gelten als dezentral entsorgt. Die nicht unter Satz 1 fallenden, entsorgten Grundstücke gelten als zentral entsorgt. 2. Teil - Anschluss und Benutzung 3 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem AZV im Rahmen des 50 SächsWG zu überlassen, soweit der AZV zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Grundstücke sind, wenn sie mit einer baulichen Anlage versehen werden, anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. (5) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, hat der nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichtete dem AZV oder dem von ihm beauftragten Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang). Dies gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dieses auf andere Weise ordnungsgemäß beseitigt wird. (6) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des AZV nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn er den für den Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der AZV verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht erstellt, kann der AZV den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. 5 Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtungen können die nach 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten auf Antrag insoweit und solange befreit werden, als ihnen der Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, das Material der öffentlichen Abwasseranlagen und/oder Transportfahrzeuge angreifen, ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z.b. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas und Kunststoffe); 2. feuergefährliche explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (z.b. Benzin, Karbid, Phenole, Öle und dergl.), Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe; 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z.b. milchsaure Konzentrate, Krautwasser); 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk nicht gewährleistet ist; 7. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht,

40 40 8. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften Werte aufweist, die über den allgemeinen Richtwerten für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage 1 des Merkblatts DWA-M 115/2 der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA) in der jeweils gültigen Fassung liegt. (3) Der AZV kann im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich ist. (4) Der AZV kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. (5) 50 Abs. 3 bis 6 SächsWG bleibt unberührt. 7 Einleitungsbeschränkungen (1) Der AZV kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung, Drosselung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Solange die öffentlichen Abwasseranlagen nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind, kann der AZV mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde Abwasser, das wegen seiner Art oder Menge in den vorhandenen Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder behandelt werden kann, von der Einleitung befristet ausschließen ( 138 Abs. 2 SächsWG). (3) Abwasser darf durch den Grundstückeigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten nur dann in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, eingeleitet werden, wenn dieses zuvor ausreichend und dem Stand der Technik entsprechend behandelt worden ist. Für vorhandene Einleitungen kann der AZV die Einhaltung von bestimmten Fristen setzen, um eine Begrenzung der kommunalen Einleitwerte nach dem Stand der Technik gemäß Satz 1 in den durch den AZV festgelegten Zeiträumen sicherzustellen. Erfüllt der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete die Festlegungen innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann der AZV ihn von der Einleitung ausschließen. 54 Abs. 1 bleibt unberührt. (4) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung des AZV. 8 Eigenkontrolle und Wartung (1) Der AZV kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder des sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Die Eigenkontrolle und Wartung einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube hat den Anforderungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, über deren Eigenkontrolle und Wartung, sowie Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung) vom (SächsGVBl. S. 281) in der jeweils geltenden Fassung zu genügen. Danach erforderliche Wartungen einer Kleinkläranlage sind durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb (Fachkundigen gemäß Bauartenzulassung) auszuführen. Das Betriebsbuch einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube ist nach deren endgültiger Stilllegung bis zum Ende des 5. folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebsbuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren. Amtsblatt Eilenburg, (3) Der AZV kann -soweit Absatz 2 nicht zur Anwendung kommt- in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung) in der jeweiligen Fassung auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlagen und für die Führung des Betriebstagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens fünf Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem AZV auf Verlangen vorzulegen. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Betriebstagebuch bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss aufzubewahren. 9 Abwasseruntersuchungen (1) Der AZV kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen. Er bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt 18 Abs. 2 entsprechend. (2) Die Kosten einer Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete, wenn 1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind oder 2. wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. 10 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer und sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete sind im Rahmen der Vorschrift der 93 WHG, 95 SächsWG verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung gegen Entschädigung zu dulden. Sie haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlusskanäle zu ihren Grundstücken zu dulden. 3. Teil - Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen 11 Anschlusskanäle (1) Anschlusskanäle ( 2 Abs. 2 Satz 3) werden vom AZV hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Sie stehen im Eigentum des AZV. (2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers oder sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten und unter Wahrung ihrer berechtigten Interessen vom AZV bestimmt. (3) Der AZV stellt im Rahmen der erstmaligen Herstellung der Abwasseranlagen die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen Anschlusskanal. Der AZV kann auf Antrag mehr als einen Anschlusskanal herstellen, soweit er es für technisch und wirtschaftlich notwendig hält. (4) In besonders begründeten Fällen (insbesondere bei Sammelgaragen, Doppel- oder Reihenhäusern, Grundstücksteilung nach Verlegung des Anschlusskanals) kann der AZV den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlusskanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen. (5) Die Anschlusskanäle werden entsprechend dem im Entsorgungsgebiet zur Anwendung kommenden Trenn- oder Mischsystem realisiert. (6) Werden Grundstücke im Trennsystem entwässert, gelten die Schmutzwasser- und Regenwasseranschlusskanäle als ein Anschluss im Sinne des Abs. 3 Satz 2. (7) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Anschlusskanäle (Absätze 3 und 4) sind durch den Abwasserbeitrag nach 33 abgegolten.

41 Amtsblatt Eilenburg, Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz (1) Der AZV kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach 3 Abs. 1 Verpflichteten weitere Anschlusskanäle sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlusskanäle herstellen. Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle für Grundstücke, die nach Entstehen einer erstmaligen Beitragspflicht neu gebildet werden. (2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Anschlusskanäle trägt derjenige, der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer oder sonstiger nach 3 Abs. 1 Verpflichteter ist, soweit die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten sind oder ihm dadurch Vorteile zuwachsen. (3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. (4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (5) Bedient sich der AZV für Leistungen, die der Grundstückseigentümer nach dieser Satzung zu erstatten hat, eines Dritten, so werden dem Grundstückseigentümer über den AZV die Kosten des Dritten weiterberechnet. 13 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des AZV bedürfen: 1. die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; 2. die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.b. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO-Durchführ-VO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim AZV einzuholen. 14 Regeln der Technik für Grundstücksentwässerungsanlagen Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ( 2 Abs. 3) sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen. 15 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ( 2 Abs. 3) sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der AZV ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau der Anschlusskanäle einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich der Prüf-, Kontroll- und Übergabeschächte mit den gemäß 8 Abs. 1 erforderlichen Messeinrichtungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist dem AZV vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. (3) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen Abwasseranlagen im Einvernehmen mit dem AZV herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene ( 17) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des Abwassers dies notwendig machen. (5) Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt der AZV auf seine Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlagen dem erstmaligen leitungsgebundenen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient oder für Grundstücke, die einen erstmaligen Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung erhalten. (6) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann der AZV den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Der AZV kann die Ausführung der in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten übertragen. 16 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte, Toiletten mit Wasserspülung (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem AZV schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallbeseitigung. (2) Der AZV kann vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergl. dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. (4) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit zentraler Abwasserreinigung angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig. (5) 14 gilt entsprechend. 17 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, z. B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksent-

42 42 wässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. 15 Abs. 5 gilt entsprechend. 18 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht (1) Die private Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch den AZV in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der AZV ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen. Grundstückseigentümer und die sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten sind verpflichtet, die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer oder die sonstigen nach 3 Abs. 1 Verpflichteten unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. 19 Dezentrale Abwasseranlagen (1) Die Entsorgung der Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe und geschlossenen Gruben erfolgt bedarfsgerecht, für alle anderen Anlagen und in den Fällen des Abs. 3 Satz 4 erfolgt sie regelmäßig oder nach Bedarf. (2) Die bedarfsgerechte oder regelmäßige Entsorgung erfolgt zu dem vom AZV für jede Kleinkläranlage und abflusslose Grube unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der DIN 4261 Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe bzw. der DIN EN Teil 1 in der jeweils geltenden Ausgabe, sowie den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Zeitpunkt oder mindestens in den in der wasserrechtlichen Entscheidung festgelegten Abständen. Der AZV gibt die Entsorgungstermine bekannt, die Bekanntgabe kann öffentlich erfolgen. (3) Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete regelmäßig eine fachgerechte Schlammspiegelmessung durchführen lässt und dem AZV den etwaigen Bedarf für die Entleerung unverzüglich anzeigt. Erfolgt anlässlich der Wartung einer Kleinkläranlage eine Schlammspiegelmessung, so ist das Messprotokoll dem AZV unverzüglich zuzusenden; Abs. 8 lit. a) bleibt unberührt. Die Anzeige hat für abflusslose Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt sind. Wird keine Schlammspiegelmessung durchgeführt oder werden die Ergebnisse der Messung nicht rechtszeitig nach Satz 1 bis 3 dem AZV mitgeteilt, so erfolgt eine regelmäßige Entsorgung. (4) Der AZV kann die dezentralen Abwasseranlagen auch zwischen den nach Abs. 1 und 2 festgelegten Terminen und ohne Anzeige nach Abs. 3 entsorgen, wenn aus Gründen der Wasserwirtschaft ein sofortiges Leeren erforderlich ist. (5) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete ist dafür verantwortlich, dass die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben jederzeit zum Zwecke des Abfahrens des Abwassers zugänglich sind und sich der Zugang in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Amtsblatt Eilenburg, (6) Zur Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen und zur Überwachung nach Absätzen 7 und 8 ist dem AZV bzw. den von ihm beauftragten Dritten ungehindert Zutritt zu allen Teilen der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben zu gewähren. (7) Die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt auf der Grundlage der Kleinkläranlagenverordnung. Durch den AZV festgestellte und gegenüber dem Grundstückeigentümer oder sonstigen nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten beanstandete Mängel sind von diesem innerhalb der gesetzten Frist zu beheben; der AZV ist hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. (8) Die Überwachung der Eigenkontrolle im Sinne des Abs. 7 Satz 1 wird wie folgt durchgeführt: a) Der Grundstückeigentümer bzw. der sonstige nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem AZV bei Kleinkläranlagen, für die die Wartung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Wartungsprotokolle zuzusenden. b) Bei sonstigen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt die Überwachung durch Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Sichtkontrolle der Anlage anlässlich der Fäkalschlammabfuhr oder Entleerung der abflusslosen Grube. (9) Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben und deren Nebeneinrichtungen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen ist. Den Aufwand für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer oder sonstige nach 3 Abs. 1 Verpflichtete. (10) 18 Abs. 2 gilt entsprechend. 4. Teil - Abwasserbeitrag 1. Abschnitt: Allgemeines 20 Erhebungsgrundsatz (1) Der AZV erhebt zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Abwasserbeseitigung mit Betriebskapital Abwasserbeiträge. Es wird ausschließlich ein Teilbeitrag Schmutzwasserentsorgung erhoben. (2) Die Höhe des Betriebskapitals für die Schmutzwasserentsorgung wird auf ,00 EUR festgesetzt. (3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung des nach Absatz 2 festgesetzten Betriebskapitals gemäß 17 Abs. 2 SächsKAG weitere Beiträge erhoben werden. 21 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der erstmaligen Beitragspflicht im Sinne von 20 Abs. 1 unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an öffentliche Abwasseranlagen der Schmutzwasserentsorgung tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es den Beitragspflichtigen auch dann, wenn die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. (3) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die öffentlichen Abwasseranlagen der Schmutzwasserentsorgung angeschlossen sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht gemäß 20 Abs. 1. (4) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 bis 3, für die schon ein erstmaliger Beitrag nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen entstanden ist, unterliegen einer weiteren Beitragspflicht, wenn dies durch Satzung ( 20 Abs. 3) bestimmt wird. (5) Grundstücke, die dezentral im Sinne des 2 Abs. 4 S. 1 entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

43 Amtsblatt Eilenburg, Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner; Entsprechendes gilt für sonstige dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte. (3) Mehrere Beitragsschuldner nach Absätzen 1 und 2 haften als Gesamtschuldner. (4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigen dinglichen Nutzungsrecht, im Falle des Absatzes 2 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; Entsprechendes gilt für sonstige dingliche Nutzungsrechte. 23 Beitragsmaßstab Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche ( 24) mit dem Nutzungsfaktor ( 25 bis 30). 24 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche für die Schmutzwasserentsorgung gilt: 1. Bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die unter Berücksichtigung des 19 Abs. 1 Sächs- KAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich ( 34 Baugesetzbuch - BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplanes, der die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung des 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 3. bei Grundstücken, die teilweise in den unter Nummern 1 oder 2 beschriebenen Bereichen und teilweise im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die nach 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche; 4. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen oder aufgrund 21 Abs. 2 beitragspflichtig sind, die nach 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche. (2) Die nach 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmäßige Abschreibung von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme einer Baulast. 2. Abschnitt: Schmutzwasserentsorgung 25 Nutzungsfaktor (1) Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der Zahl der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung. Vollgeschosse liegen vor, wenn die Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben; Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke in Bebauungsplangebieten bestimmt sich das Vollgeschoss nach 90 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). (2) Der Nutzungsfaktor beträgt im Einzelnen: 1. In den Fällen der 29 Abs. 2, 3 und 4 und 30 Abs. 5 0,50 2. bei 1-geschossiger Bebaubarkeit und in den Fällen des 29 a 1,00 3. bei 2-geschossiger Bebaubarkeit 1,25 4. bei 3-geschossiger Bebaubarkeit 1,50 5. für jedes weitere, über das 3. Geschoss hinausgehende Geschoss eine Erhöhung um 0,25. (3) Gelten für ein Grundstück unterschiedliche Nutzungsfaktoren, so ist der jeweils höchste Nutzungsfaktor maßgebend. 26 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. (2) Überschreiten Geschosse nach Absatz 1, die nicht als Wohnoder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die tatsächlich vorhandene Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Absatz 1 maßgebende Geschosszahl; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) Sind in einem Bebauungsplan über die bauliche Nutzung eines Grundstückes mehrere Festsetzungen (Geschosszahl, Gebäudehöhe, Baumassenzahl) enthalten, so sind die Geschosszahl vor der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend. 27 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festgesetzt (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder die Höhe der baulichen Anlagen, sondern durch Festsetzung einer Baumassenzahl, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist eine größere als die nach Absatz 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) 26 Abs. 3 ist anzuwenden. 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festgesetzt (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern durch die Festsetzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen, so gilt als Geschosszahl 1. bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte maximale Gebäudehöhe geteilt durch 3,5; 2. bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe das festgesetzte Höchstmaß der Wandhöhe baulicher Anlagen, entsprechend der Definition des 6 Abs. 4 Satz 3 SächsBO, geteilt durch 3,5, zuzüglich eines weiteren Geschosses, wenn gleichzeitig eine Dachneigung von mindestens 30 festgesetzt ist. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Absatz 1 in eine Geschosszahl umzurechnen. (3) 26 Abs. 3 ist anzuwenden.

44 44 29 Stellplätze, Garagen, Gemeinbedarfsflächen und sonstige Flächen in Bebauungsplangebieten nach 30 Abs. 1 BauGB (1) Bei Grundstücken, auf denen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, wird für jedes zulässige oberirdische und tatsächlich vorhandene unterirdische Parkdeck ein Vollgeschoss zugrunde gelegt; sind mehr oberirdische Parkdecks als zulässig vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl zugrunde gelegt. Bei anderen Grundstücken gelten als Geschosse neben jenen nach 26 bis 28 auch oberirdische oder unterirdische Parkdecks als Geschosse; Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Auf öffentlichen Gemeinbedarfs- und Grünflächengrundstücken, deren Grundstücksflächen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die 26, 27 und 28 finden keine Anwendung. (3) Für Grundstücke in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5. (4) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der 26, 27, 28 und der Absätze 1 bis 3 nicht erfasst sind (z. B. Lagerplätze), gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen. 29 a Sakralbauten (1) Vorhandene Kirchen oder vergleichbare Einrichtungen, die sowohl räumlich als auch zeitlich überwiegend für den Gottesdienst genutzt werden, werden mit einem Nutzungsfaktor von 1,0 berücksichtigt. (2) Setzt ein Bebauungsplan die Zulässigkeit einer Kirche oder vergleichbarer Einrichtungen für den Gottesdienst fest, so ist für diese Nutzung Absatz 1 anwendbar. 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Bebauungsfestsetzungen im Sinne der 26 bis 29 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 26 bis 29 entsprechenden Festsetzungen enthält, ist bei bebauten und unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken ( 34 BauGB) die Zahl der zulässigen Geschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. (2) Bei Grundstücken, die nach 21 Abs. 2 beitragspflichtig sind (z. B. im Außenbereich gemäß 35 BauGB), ist bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, gilt die Zahl der genehmigten Geschosse. Bei unbebauten Grundstücken und bei Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung gilt ein Nutzungsfaktor von 1,0. (3) Als Geschosse nach den Absätzen 1 und 2 gelten Vollgeschosse im Sinne von 25 Abs. 1. Bei Grundstücken nach Absatz 2 mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss oder bei Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss und mindestens zwei weiteren Geschossen, die nicht Vollgeschosse im Sinne des 25 Abs. 1 sind, ergibt sich die Geschosszahl aus der tatsächlich vorhandenen Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Amtsblatt Eilenburg, (4) Tatsächlich hergestellte oder genehmigte unter- oder oberirdische Parkdecks gelten jeweils als ein Geschoss, auch wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 nicht erfüllen. (5) Für die in 29 Abs. 2 bis 4 genannten Anlagen, die in Bereichen der Absätze 1 und 2 liegen, sind 29 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden. 3. Abschnitt: Entstehung, Höhe und Fälligkeit des Beitrags 31 Erneute Beitragspflicht (1) Grundstücke, für die bereits ein Beitrag nach 21 entstanden ist, unterliegen einer erneuten Beitragspflicht, wenn 1. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert (z. B. durch Zukauf) und für die zugehende Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war, 2. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche eine Beitragspflicht zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht, 3. sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß 24 Abs. 1 zugrunde lagen, geändert haben, 4. allgemein oder im Einzelfall ein höheres Maß der baulichen Nutzung ( 25) zugelassen wird oder 5. ein Fall des 26 Abs. 2 oder ein Fall, auf den diese Bestimmung kraft Verweisung anzuwenden ist, nachträglich eintritt. (2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des 25. In den Fällen des Absatzes 1 Nummern 2, 4 und 5 bemisst sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen den der bisherigen Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungs- oder Grundflächenfaktoren; wenn durch die Änderung der Verhältnisse der jeweilige Rahmen des 25 Abs. 2 nicht überschritten wird, entsteht keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 4. Teils dieser Satzung entsprechend. 32 Zusätzlicher Abwasserbeitrag von Großverbrauchern Für Grundstücke, die die Einrichtung nachhaltig nicht nur unerheblich über das normale Maß hinaus in Anspruch nehmen, kann der Zweckverband durch besondere Satzungsregelung zusätzliche Beiträge gemäß 20 SächsKAG erheben. 33 Beitragssatz (1) Der Beitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 1,63 EUR je qm Nutzungsfläche. 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils getrennt für die Schmutzwasserentsorgung: 1. in den Fällen des 21 Abs. 3 mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung, 2. in den Fällen des 21 Abs. 1 sobald das Grundstück an die Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden kann, 3. in den Fällen des 21 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussantrages, 4. in den Fällen des 21 Abs. 4 mit dem In-Kraft-Treten der Satzung (-sänderung) über die Erhebung eines weiteren Beitrags, 5. in den Fällen des 31 Abs. 1 Nummern 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung im Grundbuch, 6. in den Fällen des 31 Abs. 1 Nummern 3, 4 und 5 mit dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnahmen eintreten, mit deren Genehmigung; soweit keine Genehmigung erforderlich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Zweckverband Kenntnis von der Änderung erlangt hat. (2) Absatz 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse ( 13 Abs. 2).

45 Amtsblatt Eilenburg, Fälligkeit der Beitragsschuld Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. 36 Entstehung und Fälligkeit von Vorauszahlungen Der AZV erhebt keine Vorauszahlungen auf den nach 20 Abs. 1 voraussichtlich entstehenden Beitrag für die Schmutzwasserentsorgung. 37 Ablösung des Beitrags (1) Die erstmaligen Teilbeiträge für die Schmutzwasserentsorgung im Sinne von 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 bis 3 können vor Entstehung der Beitragsschuld abgelöst werden. Der Beitrag der Ablösung bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags. (2) Die Ablösung wird im Einzelfall zwischen dem AZV und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, dem Wohnungseigentümer oder dem sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten vereinbart. (3) Weitere erneute und zusätzliche Beitragspflichten ( 21 Abs. 4, 31 und 32) bleiben durch Vereinbarungen über Ablösungen der erstmaligen Teilbeiträge unberührt. (4) Weitere, erneute und zusätzliche Beiträge können nicht abgelöst werden. 38 Anrechnung von Erschließungsleistungen auf den Abwasserbeitrag Der von Dritten gemäß 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene Erschließungsaufwand wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die jeweilige Teilbeitragsschuld der erschlossenen Grundstücke angerechnet. 5. Teil - Abwassergebühren 1. Abschnitt: Allgemeines 39 Erhebungsgrundsatz Der AZV erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren (Benutzungs- und Grundgebühren). Sie werden erhoben für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung, Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen, für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und für sonstiges Abwasser. 40 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. (2) Gebührenschuldner für die Abwassergebühr nach 46 Abs. 2 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamtschuldner. 2. Abschnitt: Schmutzwasserentsorgung 41 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung (1) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstück anfällt ( 42 Abs. 1). (2) Bei Einleitungen nach 7 Abs. 4 bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Wassermenge. (3) Zusätzlich zur Abwassergebühr nach Abs. 1 und 2 wird zur Deckung der fixen Vorhaltekosten eine Grundgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Nenndurchfluss der Trinkwasserzähleinrichtung auf dem Grundstück bemisst. 42 Abwassermenge bei der Schmutzwasserentsorgung (1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum ( 50 Abs. 2) gilt im Sinne von 41 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge 1. bei öffentlicher Wasserversorgung, der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch, 2. bei nichtöffentlicher Trink- und Brauchwasserversorgung, die dieser entnommenen Wassermenge und 3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. (2) Auf Verlangen des AZV hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen nach 7 Abs. 4, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Absatz 1 Nr. 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Absatz 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. 43 Absetzungen bei der Schmutzwasserentsorgung (1) Nach 42 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Benutzungsgebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung abgesetzt. (2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach 6, insbesondere Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. (3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Abs. 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Abs. 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr und 2. je Vieheinheit Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten gem. 51 des Bewertungsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Februar 1991 [BGBl I S. 230], zuletzt geändert am [BGBl I S. 3794]) in der jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge i. S. v. 42 abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen einwohnermelderechtlich erfasste Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 30 Kubikmeter/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzmenge entsprechend zu verringern. (4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum des auf die Einleitung folgenden Jahres zu stellen.

46 46 3. Abschnitt: Niederschlagswasserentsorgung 44 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserentsorgung (1) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung wird nach der Niederschlagswassermenge bemessen, die auf dem an die öffentliche Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. (2) Maßstab für die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung ist die versiegelte Grundstücksfläche und deren Art der Versiegelung. Versiegelte Grundstücksflächen eines Grundstücks ( 45 Abs. 1) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten festgesetzt wird ( 45 Abs. 2). 45 Ermittlung der versiegelten Grundstücksfläche (1) Versiegelte Grundstücksflächen sind: 1. die gesamten Grundflächen von Gebäuden oder baulichen Anlagen einschließlich der Dachüberstände 2. die Flächen der überdachten Terrassen, Freisitze o.ä., 3. die Flächen, die mit einem wasserundurchlässigen oder teilweise wasserundurchlässigen Belag oder einer Überdachung versehen sind, 4. die sonstigen regelmäßig entwässerten Flächen, soweit von diesen Flächen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentlichen Anlagen gelangt. Wenn auf einem Grundstück Teilflächen vorhanden sind, die unterschiedliche Versiegelungsarten aufweisen, errechnen sich die gesamten versiegelten Grundstücksflächen aus der Summe aller versiegelten Grundstücksteilflächen mit dem jeweiligen Faktor für diese Teilflächen gemäß Abs. 2. Zur Berechnung der Grundstücksfläche ist 24 dieser Satzung entsprechend anzuwenden. (2) Der Faktor für die Berücksichtigung der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten der versiegelten Grundstücksflächen wird wie folgt festgesetzt: 1. Dächer 1.1 Standarddach (flach oder geneigt) 1,0 1.2 Gründach und Gründachüberdeckung 0,5 2. Befestigte Flächen 2.1 Asphalt, Beton 1,0 2.2 Pflaster, Platten, Verbundsteine 0,6 2.3 Kies, Schotter, Rasengittersteine oder vergleichbare wasserdurchlässige (3) Materialien 0,2 3. Versickerungsanlagen Mulden/ Mulden-Rigolen-Systeme mit Überlauf und Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und einem Stauraumvermögen von 2cbm je 100qm angeschlossene Fläche 0,2 Für andere Versiegelungsarten gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Nr. 1 bis 3, der der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit der Wasserdurchlässigkeit am nächsten kommt. Liegen keine Angaben zu versiegelten Grundstücksflächen vor, ermittelt sich die gebührenrelevante Grundstücksfläche aus der Grundstücksfläche lt. Grundbuch multipliziert mit dem Faktor 0,6 für Dorf- und Mischgebiete. (4) Wird im Einzelfall nachweislich in zulässiger Weise von der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Fläche (Abs. 1 und 2) nicht das gesamte Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet, so ist auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers im Einzelfall die Abwassergebühr angemessen zu kürzen. Dabei sind die versiegelten Grundstücksflächen, die insgesamt oder teilweise andauernd oder zeitweise nicht in die öffentliche Abwasseranlage entwässert werden, zu berücksichtigen. Vorhandene Versickerungsanlagen sind durch Bau- und Genehmigungsunterlagen nachzuweisen. 43 Abs. 4 gilt entsprechend. Amtsblatt Eilenburg, (5) Änderungen der versiegelten Grundstücksfläche werden nach Anzeige des Gebührenschuldners bis zum zum Beginn des auf die Anzeige folgenden Veranlagungszeitraumes berücksichtigt. 4. Abschnitt: Dezentrale Entsorgung 46 Gebührenmaßstab für dezentrale Anlagen (1) Für Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen wird ( 1 Abs. 2), bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des entnommenen Abwassers. (2) Für Schmutzwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, bemisst sich die Abwassergebühr nach der entsprechend 42 und 43 ermittelten Abwassermenge. Dies gilt auch für Überläufe von Kleinkläranlagen, die in einen in Satz 1 genannten öffentlich Kanal entwässern. 47 Höhe der Abwassergebühren (1) Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß 41 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk oder durch eine andere Abwasserbehandlungsanlage (z. B. Klärteich) gereinigt wird 4,58 Euro je Kubikmeter Abwasser (EUR/cbm) (2) Für die Teilleistung der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß 46 Abs. 2 Satz 1 nicht an ein Klärwerk oder eine andere Abwasserbehandlungsanlage (z. B. Klärteich) angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 2,92 Euro je Kubikmeter Abwasser (EUR/cbm) (3) Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Gruben gemäß 46 Abs. 1 beträgt die Gebühr 14,68 Euro je Kubikmeter Abwasser (EUR/cbm) (4) Für die Teilleistung Entsorgung von Kleinkläranlagen gemäß 46 Abs. 1 beträgt die Gebühr 25,81 Euro je Kubikmeter Abwasser (EUR/cbm) (5) Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß 44 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,30 Euro je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche (EUR/ qm) 48 Grundgebühren (1) Neben der Benutzungsgebühr (Einleitungsgebühr) nach 41 Abs. 1 wird für jedes an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstück eine Grundgebühr nach der Größe der Trinkwasserzähleinrichtung und der Anschlussart erhoben. Werden mehrere Trinkwasserzähleinrichtungen parallel betrieben, ergibt sich die Grundgebühr aus der Summe der Grundgebühren für die verschiedenen Trinkwasserzähler. (2) Die Grundgebühr für Grundstücke beträgt pro Wasserzähler und Monat ab Nenndurchfluss cbm/h Qn 2,5 Qn 6 Qn 10 Qn 15 Teilanschluss 3,82 7,64 15,28 22,53 Vollanschluss 17,37 34,74 69,48 102,48 49 Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben. 50 Verschmutzungswerte Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge nicht erhoben werden.

47 Amtsblatt Eilenburg, Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum (1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung. (2) Die Gebührenschuld entsteht 1. in den Fällen des 47 Abs. 1, 2 und 5 jeweils zum Ende des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) und 2. in den Fällen des 47 Abs. 3 und 4 mit der Abholung des Abwassers. (3) Die Abwassergebühren nach Abs. 2 sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig 52 Vorauszahlungen Jeweils zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach 51 Abs. 2 Nr. 1 und 48 zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Viertel der Abwassermenge des Vorjahres zugrunde zu legen. Änderungen der Gebührenhöhe sind dabei zu berücksichtigen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Gebühr geschätzt und die Grundgebühr nach Maßgabe der Verhältnisse am des jeweiligen Jahres ermittelt. 6. Teil Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten 53 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte dem AZV anzuzeigen: 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks; 2. die bei In-Kraft-Treten dieser Satzung vorhandenen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, soweit dies noch nicht geschehen ist, 3. Vergrößerungen oder Verkleinerungen der versiegelten Grundstücksflächen, soweit das Grundstück niederschlagswasser entsorgt wird, 4. die versiegelte Grundstücksfläche, sobald der AZV den Grundstückseigentümer dazu auffordert. Eine Grundstücksübertragung ist vom Erwerber und vom Veräußerer anzuzeigen. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenpflichtige dem AZV anzuzeigen: 1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage ( 42 Abs. 1 Nr. 2), 2. die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigungen ( 7 Abs. 4) und 3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser ( 42 Abs. 1 Nr. 3). (3) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen dem AZV mitzuteilen: 1. Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; 2. wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist; 3. Erweiterungen oder Änderungen der Nutzung des Grundstückes, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung, insbesondere der Grundgebühren ändern; 4. den Entleerungsbedarf der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen gemäß 19 Abs. 3. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Anschlusskanal rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. 54 Haftung des AZV (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der AZV nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Gebühren oder Beiträgen entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau ( 17) bleibt unberührt. (3) Im Übrigen haftet der AZV nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. (4) Eine Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes bzw. des Gesetzes über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz) bleibt unberührt. 55 Anordnungsbefugnis, Haftung der Benutzer (1) Der AZV kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen im Einzelfall anordnen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser Satzung herbeigeführt worden sind oder entstanden sind. Er kann insbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende Beeinträchtigungen öffentlicher Abwasseranlagen zu verhindern und um deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, um eingetretene Beeinträchtigungen zu minimieren und zu beenden sowie um die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen wiederherzu stellen. (2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den AZV von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner. 56 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i. S. v. 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 dem Anschluss- und Benutzungszwang nicht nachkommt und das Abwasser nicht dem AZV überlässt, 2. entgegen 6 Abs. 1 bis 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für einleitbares Abwasser nicht einhält, 3. entgegen 7 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 4. entgegen einer auf Grundlage von 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 erlassenen Regelung Abwasser einleitet, 5. entgegen 7 Abs. 4 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung des AZV in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 6. entgegen 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss nicht vom AZV herstellen lässt, 7. entgegen 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung des AZV herstellt, benutzt oder ändert, 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des 14 und 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt, 9. die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage nicht nach 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen mit dem AZV herstellt,

48 entgegen 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt, 11. entgegen 16 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt, 12. entgegen 18 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme in Betrieb nimmt, 13. entgegen 53 seinen Anzeigepflichten gegenüber dem AZV nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (2) Ordnungswidrig i. S. v. 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer seinen Anzeigepflichten nach 53 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu EUR geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. (4) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt. 7. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen 57 Unklare Rechtsverhältnisse Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz -VZOG) in der jeweils geltenden Fassung. 58 In-Kraft-Treten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Amtsblatt Eilenburg, der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachung über die Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2013 des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal Der Abwasserzweckverband Unteres Leinetal gibt bekannt, dass der Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 des Verbandes in der Zeit von Montag, den bis Dienstag, den entsprechend 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der zur Zeit gültigen Fassung in der Geschäftsstelle am Sitz des AZV Unteres Leinetal in Schönwölkau, Parkstraße 11, Kundenbüro OEWA, zu den Dienststunden Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegt. gez. Tiefensee Verbandsvorsitzender Gemeinsamer Ausschuss der Zweckvereinbarung Integrierte Regionalleitstelle zwischen dem Landkreis Nordsachsen, dem Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig findet am , 9:30 Uhr, Feuerwache Südwest der Stadt Leipzig, Gerhard-Ellrodt-Str. 29d, Leipzig, R. 118 statt. Die Tagesordnung der 7. Sitzung enthält ausschließlich nichtöffentliche Beratungsinhalte. Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

49 Amtsblatt Eilenburg, Kultur und Schulen

50 50 Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. Seminar für Vereinsvorstände Sportstättenbau - Fördermöglichkeiten Wann/Wo: Mittwoch, , 18:00 - ca. 20:00 Uhr in Torgau Referent: Stefan Bär vom Landessportbund Sachsen e. V. Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren: Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel ) Kostenfrei! Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Förderung für die Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten einschließlich zugehöriger Funktionsanlagen in Sachsen. Da Sportvereine ihre Anträge dafür immer über den Landessportbund Sachsen einreichen müssen, erfahren Sie von Herrn Bär die wichtigsten Punkte rund um die Antragstellung und die zugehörigen Voraussetzungen. 2. Fortbildung zur Lizenzverlängerung der Übungsleiter, für Erzieher/-innen und Betreuer Amtsblatt Eilenburg, Selbstständigkeit erfordert gründliche Vorbereitung, Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/ Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit: in Torgau, Solarstr. 27 ( TGZ ) Termin In der Zeit von Uhr Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR Anmeldung erbeten bei: GPV management, Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a Tel.: , Fax Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4, Torgau, Tel.: , Fax in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Turnverband Praxisforum Gesundheitssport - Kinder (LV 1/15) Wann/Wo: Sonntag, , 8:00 - ca. 15:00 Uhr in Mockrehna Referenten: Mattes Zander, Hagen Wulff Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren: Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel ) 35 EUR (50 EUR für Nichtmitglieder) Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: Übungen und Spiele zur Gleichgewichtsschulung/Verbesserung der Wahrnehmung von Körperspannung und -haltung/gerätelandschaften kreativ und sicher/spiel- und Übungsformen mit Alltagsmaterialien und Baumarktschätzen/Springen und Fliegen-Fallen/Abfangen und Landen Die Evang. Kirchengemeinde Brinnis bietet das ehem. Pfarrhaus in Brinnis, Lange Straße 32 mit einer Grundstücksfläche von ca.1540 qm zum Verkauf an. Anfragen richten Sie bitte an: Herrn Fippel Tel.: , Mail: kfippel@aol.com oder Kreiskirchenamt Eilenburg Frau Spirka Tel.: , Mail: iris-carola.spirka@ekmd.de Stellenausschreibung Die Gemeinde Löbnitz (Landkreis Nordsachsen), Parkstr. 15 in Löbnitz hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/s Fachbediensteten für das Finanzwesen, Kämmerer/in zu besetzen. Nähere Information zur Stelle finden Sie auf der Internetseite: Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum eingereicht werden. Tag der offenen Tür und Ausbilder-/Lehrmeistersprechtag am 4. Februar 2015, 13:00-17:00 Uhr Wir informieren Sie zu den Ausbildungsmöglichkeiten in unserem Haus: für Mittelschüler - Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (zweijährig) - Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik - Berufsgrundbildungsjahr Körperpflege für Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung - 1-jährige Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Vollzeit und - berufsbegleitend - in Teilzeitform (2 Jahre) Wir öffnen für Sie unsere Werkstätten der Glaser- und Tischlerausbildung, die Ausbildungslager sowie die Fachkabinette des Frisörbereiches und informieren Sie über die theoretische Ausbildung in den Berufen - Fachlagerist - Fachkraft für Lagerlogistik - Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice - Fachkraft im Fahrbetrieb - Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Frisör - Glaser - Holzmechaniker - Kaufmann für Verkehrsservice - Tischler als dualer Partner der Betriebe. Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch. Berufliches Schulzentrum Schkeuditz, Edisonstr. 42, Schkeuditz Tel.: , info@bsz-schkeuditz.de Informieren Sie sich auch gern auf unserer Website Lehne Schulleiter

51 Bäckerei Mustermann Muster Musterstast Telefon: 1234/ Freuen Sie sich auf ein Brot Ihrer Wahl! Torsten Beyer Mönchstraße Herzberg B 2 Borna Zeitz Als Dankeschön Meuselwitz für Ihre Treue: Aktion vom bis Öffnungszeiten: (Gilt nicht bei Live-Musik und an Feiertagen.) Wir begrüßen Sie täglich von Uhr, Bei Bestellung von zwei Hauptgerichten zusätzlich Samstag, Sonntag & zu Feiertagen 1x gegrillte Peperoni, Zaziki oder Knoblauchbrot von Uhr zum Mittagstisch Lammfrommer Genuss aus Hellas: Wir bitten um Vorbestellung! Für griechische Lebensart in Pegau steht seit über 7 Jahren das Restaurant Syrtaki und das Konzept kommt bestens an. Kein Wunder bei der leckeren Küchenvielfalt oder den süffigen Weinen. Für Tel.: herzhaften Genuss steht Lamm auf dem Speiseplan. Das Fleisch kommt aus dem Wir freuen uns auf Ihren Besuch: Backofen oder vom Grill. Echte Hausspezialitäten sind die vielen Grillteller, auch Knoblauchbrot mit Zaziki. Anschrift: Markt Pegau Das sollte jeder einmal probiert haben um Parkplätze: Markt, Kirch- & Frankeplatz mitreden zu können! Pegau liegt am Radwanderweg Weiße Elster In Ihrer Nähe seit 2006! H E R Z L I C G H L E Ü N C K W Besuchen Sie uns in Pegau und so finden Sie uns: Leipzig A 38 Griechische Gastlichkeit vom Feinsten B 2 Herzlich willkommen im Pegau A 9 Groitzsch Restaurant Syrtaki U N S C H Mönchstraße Herzberg Tel. ( ) Liebe Gäste, Genießer und Kenner der mediterranen Küche... vergessen Sie den Alltag, entspannen Sie sich und Am 21. Januar 2012 erlag unser Restaurant einem Großbrand, welcher auch das benachbarte Versicherungsbüro, Friseur und Geträn- kleine und große Gruppen, für Feiern und Feste. Wir bieten, neben Unsere Räumlichkeiten mit gemütlicher Gastlichkeit sind ideal für fühlen Sie sich wie im Urlaub. kehandel bis auf seine Grundmauern vernichtete. den 140 Plätzen in den zwei Gasträumen, zusätzlich den Rathaussaal mit über 250 Plätzen an. Wir laden Sie herzlich in unser Restaurant Syrtaki ein. Kosten Sie den Geschmack Griechenlands in einem besonderen Flair und Zur Brandbekämpfung waren die Feuerwehren Pegau, Wiederau, genießen Sie das freundliche Ambiente. Groitzsch, Werben, Kitzen und Schkorlopp im Einsatz. Nach einem Einbruch in den Getränkehandel führte eine vermutliche Brandstiftung zu dem Großbrand. Etwas aus der Geschichte des Syrtaki: Unsere kleine griechische Geschichte beginnt mitten im Herzen von Pegau (Sachsen). Hier haben wir das Syrtaki am 14. Juli 2006 in der Carsdorfer Straße eröffnet. Ab sofort: Unsere neue Telefonnummer! Nach 3 Jahren haben wir unser Restaurant im August 2009 umgebaut, um unseren Gästen die griechische Atmosphäre noch nä- Markt Pegau her bringen zu können. Ihr Grieche in Pegau! Wenn die Sonne wieder höher steht, dann wird im kleinen Freisitz Foto: Olaf Becher mit Blick zum Markt bedient. Bei diesem Unglück blieb, wie durch ein Wunder, unsere Eingangsüberdachung erhalten. Diese erstrahlt nun in neuem Glanz vor dem am 21. April 2012 wiedereröffneten Restaurant im Ratskeller Pegau. Hier konnte dem Syrtaki, dank vielen fleißigen Helfern, neues Leben eingehaucht werden. Gastfreundschaft und griechisches Flair finden Sie jetzt am Markt 1 in der Kleinstadt. Alle Gerichte auch außer Haus bei Selbstabholung! Jeden letzten Samstag im Monat Live-Musik. Auch hier bitten wir um Vorbestellung! n Amtsblatt Eilenburg, L ve is in the air! Trauring-Wochen bis GoLd & STEEL BriLLianT ,- 398,- STEEL & GoLd BriLLianT 585 Traumpaar-Preise In Jesewitz-Gallen ab sofort einfache 4-Zimmer-Wohnung, 70 m 2, mit Garten und Garage zu vermieten. Tel Schöne ruhige, 2-Zimmer-Wohnung in Eilenburg-Berg, ab sofort zu vermieten, Tel.: / Hausmeister/in gesucht! (rüstiger Rentner mit handwerklichem Geschick) für Mietshaus in Eilenburg/Berg (6 Wohnungen) Entlohnung 100,- monatlich Tel.: Immer gut informiert! 3-Zi.-Maisonette-Whg. in Eilenburg, Nähe Leipziger Str. zu vermieten; ca. 74 qm, 295, ,- NK - VZ Tel.: / R.-Whg., 55 m 2, 2. OG, Wanne u. Du., Einbauküche, Stellplatz, ab oder zu vermieten, KM 250 zzgl. NK Tel.: 0162/ Marienstraße 12 in Delitzsch Tel / Zi.-Maisonette-Whg. in Eilenburg, Nähe Leipziger Str. zu vermieten, ca. 100qm 450, ,- NK-VZ Tel.: 01 72/ Attraktive 2½-R.-Whg., 67 m 2, mit off. Küche, Wendeltr., im II. OG/DG, KM NK, Stellplatz, ab sofort zu vermieten! Tel.: 03423/ od. 0162/ DIE CHANCE FÜR IHREN BERUFLICHEN NEUSTART Wohnen im Grünen, Nähe Bad Düben in Hohenprießnitz, topsanierte Wohnung, 45 m 2-73 m 2 mit Balkon ab sofort zu vermieten. Ab in Rödgen, 87 m 2 Wohnung zu vermieten. Tel / oder 01 71/ Suche Baugrundstück für Eigenheim in Eilenburg, m², ruhig gelegen, erschlossen, wurzenwg@freenet.de PFLEGEKRAFT FÜR DEN STATIONÄREN U. AMBULANTEN BEREICH MIT IHK-ZERTIFIKAT BETREUUNGSKRAFT nach 87b Abs. 3 SGB XI ALLTAGSBEGLEITER BEGINN: Wir beraten Sie sehr gern! Ihre Ansprechpartner: Frau Strunz, Frau Platz Tel Alles aus einer Hand! kugelschreiber SchreibtiSchunterlagen & kalender gastroartikel TREUE BONUS * HEFT * Bei 30 gesammelten Bonus-Punkten erhalten Sie ein Brot Ihrer Wahl. SAMMELN SIE BONUS-PUNKTE Ab einem Einkaufswert von 3 erhalten Sie einen Bonus-Punkt. Bei 30 gesammelten Bonus-Punkten erhalten Sie ein Brot Ihrer Wahl. grusskarten als klappkarte für din lang briefumschläge! FlYer FalZ-FlYer einleger in allen din-größen BROSCHÜREN ZEITSCHRIfTEN BRIEfpapIER plakate poster LW-Flyerdruck.de Allianz-Generalvertretung Tel. ( ) Allianz-Generalvertretung Torsten Beyer Frohe Regionale Initiative Delitzsch e.v. Straße der Freundschaft 2 (BIZ ehemalige Westschule) Delitzsch Internet: info@ridelitzsch.de VoM ENTWURF LEISTUNGSSPEKTRUM über den druck bis ZUR VERTEILUNG Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden Herzberg (Elster) Tel. ( ) info@wittich-herzberg.de oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Medienberater/-in!

52 n 52 Amtsblatt Eilenburg, Unser Angebot: Kommunal-, Forst-, Land- und Gartentechnik Fachgerechtes Schärfen v. Sägeketten und Kreissägeblättern Batteriedienst für Fahrzeuge aller Art, Wohnmobile, Stapler usw Eilenburg, Bergstr. 39 (gegenüber ALDI Berg ), Tel / , Fax 03423/ Öffnz.: Mo - Fr Uhr, Sa Uhr An- und Verkauf / Kommission von Möbeln Mühlstr. 1 ehem. Wernstedt Einfahrt Bergstr. rechts Tel / Öff.: Mo - Fr Uhr BIG-BOSS - Handel Mühlstraße 1 Eilenburg Tel / Kerstin`s Rasthof B87 Party und keine Lust auf Stress? Unsere Öffnungszeiten: Mo Do 9.00 Uhr Uhr, Fr 9.00 Uhr Uhr Sa und So Familienfeiern und Partyservice Vogelherdstraße 1, Gewerbegebiet Sprotta, Doberschütz, Tel.: / Hausmeisterdienste Karsten Böge Haushalt-, Garten-, Treppenhaus Sie suchen meine Nummer raus. Dübener Landstr. 35 Z / Mörtitz Funk-Tel.: 01 71/ Probestunden gratis Gute Noten durch Nachhilfe Studienkreis Eilenburg, Wallstr. 2-3 Tel. ( ) BÜRO BLUM Inh. Thomas Blum Dienstleistungen in der Datenverarbeitung Kontieren, Erfassen und Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle Lohnabrechnung Textverarbeitung EIN UNTERNEHMEN IM DATAC FRANCHISE VERBUND Breite Str Eilenburg Telefon 03423/ Fax 03423/ Ideen in Druck Studienkreis Profi-Nachhilfe für alle Bad Düben, Ritterstr. 17 Tel. ( ) Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. Info für unsere Leser Glaserei Paul Sonntag e. K. HOLZ und GLAS Inh. Thomas Sonntag traditionelles Handwerk mit neuen Möglichkeiten Gustav-Adolf-Straße Bad Düben Tel / Fax / seit Funk / BRENNSTOFFHANDEL Wir sorgen für Wärme Heizöl, Kohle Paradeplatz Bad Düben Tel / Romeo Koch seit 1892 Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Möbelspedition Otto Bettzieche Privat- und Büroumzüge Möbelmontage Möbelaußenaufzug Entsorgung www-moebelspedition-bettzieche.de Lindenstraße 16a Delitzsch Tel otto.bettzieche@t-online.de Kontakt Ines Fröhlich Mobil: (01 71) Telefax: ( ) ines.froehlich@wittich-herzberg.de Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden Herzberg (Elster)

53 n Amtsblatt Eilenburg, Wir bieten folgende Leistungen: Erfassen, Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle Dorfstr. 13 laufende Lohnabrechnung Gruna Fertigen der Lohnsteueranmeldung Tel./Fax / betriebswirtschaftliche Auswertung Funk 01 72/ Textverarbeitung Ines Tauchnitz / äuslicher Alten- und Krankenpfegedienst HAuenweg Eilenburg/Hainichen Inh. Oliver Kaupp Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Telefon / Fax / Winter im Schwarzwald Romantikwochenende Immer Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit Halbpension und p.p. Verwöhnprogramm 2 Nächte Verwöhnwoche 7 Übernachtungen mit HP 1x festliches 6-Gang-Menü 1x Kaffee und Kuchen 1x kleine Flasche Wein und 1x Obstteller 1x Teilmassage mit Aromaöl 7 Nächte keine-hamburger.de Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Werner-Hilpert-Straße Kassel Telefon: Spendenkonto: Commerzbank Kassel BLZ p.p. ab 154, ab 355, Unsere Pluspunkte! Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Hausordnung Grundstückspflege Reinigen der Wohnung und Einkäufe Auenweg Eilenburg Tel. (03423) Fax (03423) Rund-um-Service Ihrer Wohnung Haushaltsauflösungen Entrümpelungen Keller bis Boden besenrein auch Sperrmülltransporte Transport von Möbeln und Hausrat nah und fern BIG-BOSS Mühlstr. 1 Eilenburg Tel / In der Stunde des Abschieds - immer in Ihrem Dienst Bestattungshaus Jentzsch Breite Straße 7 BLUM Z / Eilenburg Partner aller Karola Blum Krankenkassen Breite Straße 7 Rollstuhlbeförderung Eilenburg (03423) Landhandel Blum Düngemittel und Futtermittel aller Art Mittelstraße 1 a Zschepplin Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Sa 9-12 Uhr Bestattungsinstitut Andrea Steinbach GmbH mit Lieferservice Breite Str Eilenburg Puschkinstr. 21 Bereitschaftsdienst Tag & Nacht Tel / Bestattungen Paul Sonntag e.k. Inh. Dirk Sonntag Bad Düben Tel / Fax Ritterstr Tag und Nacht Wir freuen uns auf Sie!!

54 n 54 Amtsblatt Eilenburg, BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Alte Türen? Renovieren ohne Rausreißen Wieder schön in 1 Tag! Nachher Türen Küchen Treppen Fenster Decken Schranklösungen + Fassadenvollwärmeschutz + Putzarbeiten + Maurerarbeiten + Um- und Ausbau + Abwasserumschluss + Trockenbauarbeiten + Pflasterarbeiten Bauunternehmen Alexander Böhme Maurer- u. Betonbaumeister PORTAS-Fachbetrieb Holger Uhlrich Fuchshain, Hauptstr. 50 Tel /41570 Studio in Wurzen Jacobsplatz 1 Tel / Mittwoch 9-17 Uhr Zum Dorfplatz Wölpern Tel / Tel / Fax / Mobil 01 76/ B-AB@web.de Umweltgerecht und günstig heizen - Anzeige - Die Politik hat bereits vor Jahren damit begonnen, die Weichen in Richtung erneuerbare Energien zu stellen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn erneuerbare und konventionelle Energien für eine Übergangszeit zu einem erfolgreichen Mix kombiniert werden. Flüssiggas nimmt bei diesem Energiemix eine Schlüsselrolle ein, da es zahlreiche Lösungsansätze bietet, um die Energieversorgung effizient, ökonomisch und ökologisch sinnvoll umzusetzen. Flüssiggas spielt jetzt und in Zukunft insbesondere dort eine wichtige Rolle, wo eine mobile, flexible oder von Netzen unabhängige Energieversorgung erforderlich ist. Das umweltgerechte, nahezu rückstandsfrei verbrennende Gas darf sogar in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Und es lässt sich mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Fotovoltaik kombinieren. Speziell in Verbindung mit moderner Brennwerttechnik oder einem eigenen Blockheizkraftwerk (BHKW) kann dieser Energieträger sehr effizient genutzt werden und hilft so dauerhaft, die Heizkosten zu senken. Die stationäre Energieversorgung aus dem wahlweise ober- oder unterirdisch aufgestellten Gastank auf dem eigenen Grundstück stellt eine Art Unabhängigkeits-Erklärung dar: Autark bei Heizung und Warmwasserversorgung. Und nicht (mehr) angewiesen auf die Leitungsnetze anonymer Großkonzerne. Alle vier Varianten überzeugen durch transparente Preise, faire Konditionen und nachvollziehbare Leistungen. (rheingas/spp-o) Rainer Sturm / pixelio.de Maurerbetrieb böhme K.-P. BÖHME Fassadenverkleidung Putz- und Maurerarbeiten Um- und Ausbau Abwasserumschluß Wölpern Zum Dorfplatz 15 MaurerbetriebBoehme@web.de Tel / Tel / Fax 03423/ Funk 0177/ Kalesse Metallbau Schweißfachbetrieb nach DIN Manfred Kalesse Torgauer Landstraße Eilenburg Tel / Fax / Funk 0174 / Schmiede- & Gitterzäune Einfahrtstore Geländer Bauschlosserei Hochwasserschutzsysteme Kleineisenteile

55 n Amtsblatt Eilenburg, BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Sicherheit auf allen Wegen Sicherheit für das Eigenheim - Anzeige - Ob Rückzugsort für die Familie, Kapitalanlage oder die Erfüllung des eigenen Lebenstraums: So unterschiedlich die Gründe auch sein mögen, warum Bauherren sich für ein eigenes Haus entscheiden, so einig sind sich stolze Hausbesitzer darin, dass es wichtig ist, ihr Dach über dem Kopf langfristig zu erhalten. Das gilt gleichermaßen für den Neubau wie auch die Sanierung des Traumhauses, denn der sinnvolle Schutz eines Gebäudes fängt immer beim Dach an. Und da dieses Bauteil nur so gut ist wie seine einzelnen Teile, setzen clevere Bauherren von Anfang an auf durchdachte Lösungen im System. Dächer von heute sind aufgrund der steigenden technischen Anforderungen komplexe Systeme, bei denen viele Einzelteile optimal ineinandergreifen müssen. Neben den richtigen Produkten für die Windsog-, Schneelast- oder auch Trittsicherheit für den Schornsteinfeger zählen dazu viele Durchdringungen wie z. B. Antennen- oder Entlüftungsdurchführungen, die bei schlechter Passgenauigkeit der Einzelteile sowie unsachgemäßer Verarbeitung für Sicherheitslücken sorgen können. Montage und Innenausbau ENRICO FRONOBER Fliesen-, Ofen- u. Kaminbau Bergstraße 7a, Doberschütz OT Bunitz Telefon , Fax , e.mail: e.fronober@gmx.de Axel Herber, Zimmermeister Zimmerei - Bautischlerei Dachstühle Carports Treppen Treppensanierung Türen Tore Trockenbau Innentüren Zäune u.v.m Laußig / OT Gruna, Tel.: , Fax , Funk: Damit alles sitzt, passt, Luft hat und nichts wackelt, bieten namhafte Hersteller neben einem vielfältigen Dachziegelsortiment optimal aufeinander abgestimmtes Originalzubehör. So erhalten Vorarbeiter und Bauherren Komplettlösungen aus einer Hand für eine dauerhafte Sicherheit im System. Das Originalzubehör sorgt außerdem für eine optische Perfektion im Gesamteindruck, ohne Kompromisse. (spp-o/ Quelle: Creaton AG) Palm Sicherheitstechnik Eilenburg Winkelstr. 6 Sicherheit und Kommunikation Ihr Fachmann vor Ort AlArmAnlAgen rauchmelder BrAndmeldeAnlAgen Tel.: / Fax: / Info@Palm-Sicherheitstechnik.de VideoüBerwAchung wartung gem. din 0833 n Neubau, Um- und Ausbau n Maurer- und Putzarbeiten n Wärmedämm-Verbundsystem Dorfstraße Laußig /OT Gruna Tel / Fax / Wilfried.Herber@t-online.de Büro Laußig Laußig, Landstr. 53 Tel / Wir feuern richtig! Kamine Kachelöfen Backöfen Grundöfen Schornsteine Fliesenarbeiten Natursteinarbeiten Ofenbau- und Fliesenlegermeister Reinhard Scholz Delitzsch Leipziger Str. 19 Tel.: (034202) Fax: (034202) Fenster - Türen - Tore Funk: (0173) ofen-scholli@web.de Rödgener Str. 8, Eilenburg, Tel /

56 n 56 Amtsblatt Eilenburg, Schöne 3-Raum-Wohnung mit Balkon in ruhiger Innenstadtlage, EB-Stadt, Bad mit Wanne und Fenster, Zentralheizung, ca. 65 m², EG, 541,00 WM, Verbr.-ausweis, BJ: 1956 EVK: 171 kwh/(m² a), FW-ZH Vermietungshotline: Gut geschnittene 2-Raum-Wohnung in Citylage, EB-Stadt, saniert, EG, Bad mit Wanne und Fenster, ca. 62 m², 370,00 zzgl. HK. Verbr.-ausweis, BJ: 1958 EVK: 88 kwh/(m² a), GEH. Vermietungshotline: Super 2-Raum-Wohnung in ruhiger Wohnlage im Stadtgebiet EB-Mitte, EG, saniert, gr. Balkon, Bad mit Wanne und Fenster, ca. 66 m², 554,00 WM. Verbr.-ausweis, BJ: 1957 EVK: 134 kwh/(m² a), G-ZH Vermietungshotline: Umzüge und noch viel mehr - Anzeige - Na klar ist die Möbelspedition die richtige Adresse beim Umzug. Doch dass eine solche Firma auch den Transport der Möbel vom Möbelhaus bis ins eigene Wohnzimmer übernimmt, wissen die wenigsten Menschen. Eine Möbelspedition ist quasi nichts anderes als eine Transportfirma oder Lkw-Firma, die Möbel transportiert. Es ist also egal, ob ein Umzug ins Haus steht oder ob nur ein neues Schlafzimmer gekauft wird. Die Jungs von der Spedition schleppen nicht nur den kompletten Hausrat in und aus dem Transport-Lkw, sondern holen auch neue Möbel im Möbelhaus ab. Modernisierte Wohnungen in der Innenstadt Eilenburgs: Steinstraße 1/2, Energiekennwert: 111 kwh (m²*a): 2 Raum-WE mit 46 m² im 1. OG, 259 EUR zzgl. NK 2 Raum-WE mit 54 m² im 2. OG, 277 EUR zzgl. NK Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Nordring 34, Eilenburg Telefon: ( ) SONDERAKTION * Einziehen Wohlfühlen Verweilen Sie wollen Ihre Ideen verwirklichen? Wir helfen Ihnen dabei! Sie möchten Ihre Wohnung selbst nach Ihren Vorstellungen und Wünschen gestalten? Dann mieten Sie doch innerhalb der Aktionszeit eine Wohnung aus unserem Bestand und wir schenken Ihnen - wenn Sie selbst renovieren einen Gutschein von ** in Höhe von 200,00. [Mietbeginn kann außerhalb der Aktionszeit sein.] * Gültig bis zum und nur, wenn Sie nicht Mieter der EWV-GmbH sind sowie nur bei einem erfolgreichen Mietvertragsabschluss. ** Maler Vogt GmbH Torgauer Landstraße Eilenburg Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh Maxim-Gorki-Platz 1, Eilenburg Tel / information@ewv-immobilien.de Vermietungs-Hotline: / * *täglich von 8-20 Uhr

57 Amtsblatt Eilenburg, Das große Aktionsangebot: Unser Dankeschön für Sie als Leser: 2 Wochen Urlaub in Ägypten! Kultur & Baden Hotel Festival Riviera Ihr Reiseverlauf (bei Anreise sonntags): 1. Tag: Flug nach Hurghada, Transfer nach Luxor und Einschiffung. 2. Tag: Tal der Könige, Hatschepsut- Tempel und Memnon-Kolosse. Fahrt nach Esna. 3. Tag: Chnum - und Sobek-Tempel. Fahrt nach Assuan. 4. Tag: Nassersee-Staudamm, Insel Agilika mit Besuch des Philae-Tempels und Felukenfahrt auf dem Nil. 5. Tag: Abu Simbel (nur vor Ort zubuchbar). 6. Tag: Entspannung an Bord. 7. Tag: Karnak - und Luxor-Tempel. 8. Tag: Ausschiffung und Transfer nach Hurghada zu Ihrem Badehotel Festival Riviera Tag: Hotel Festival Riviera Badeaufenthalt. 15.Tag: Transfer zum Flughafen Hurghada und Rückflug nach Deutschland. Termine und Preise für 2015: Flughafen Flughafen - zuschlag p.p. Düsseldorf 20,- 0,- Frankfurt 35,- Febr./April/Mai/Juni/Juli Saisonzuschlag 120,- p.p , /23.04., / / , % Weiterempfehlung Stand: All Inclusive im Hotel für Sie: Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet Snacks Uhr Kaffee, Tee und Gebäck Uhr Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke Uhr Fitnessraum, Beach-Volleyball, Tischtennis, Volleyball und Multifunktionsplatz im Schwesterhotel Festival Le Jardin Resort (ab 12 Jahre) Tagsüber Animation und gelegentlich Shows am Abend Das Tragen eines All Inclusive-Armbandes ist obligatorisch. Ausflugspaket (vor Ort im Wert von 189,- p. P. zubuchbar) beinhaltet alle mit gekennzeichneten Ausflüge. Mai/Juni Saisonzuschlag 190,- p.p , , / Jetzt Wunschtermin kostenlos buchen: Täglich von Montag bis Sonntag 08:00 bis 22:00 Uhr oder in einem von über 250 sonnenklar Reisebüros buchbar Ihr Traumurlaub wird wahr: Erleben Sie 1 Woche Nilkreuzfahrt und entspannen Sie anschließend 1 Woche am Roten Meer im 4-Sterne-Hotel mit All Inclusive. Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Hurghada und zurück Rail & Fly: Zug zum Flug in der 2. Klasse Transfers laut Reiseverlauf 7 Übernachtungen an Bord Ihres 5-Sterne-Schiffes (Landeskategorie) in einer Doppelaußenkabine mit Vollpension 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Festival Riviera (Landes kategorie) im Doppelzimmer mit All Inclusive Deutsch sprechende Gästebetreuung ab p.p. statt p.p. 699,- 549,- * Weitere Flughäfen (z.b. Berlin-Tegel) und Termine im Juli und August 2015 auf Anfrage buchbar. *Aktionsangebot gilt bis zum Juni sonnenklar ist eine Marke der Euvia Travel GmbH, Landsberger Straße 88, München. Ihr Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH (Landsberger Straße 88, München) ist als sonnenklar-schwesterunternehmen Reiseveranstalter für viele weitere sonnenklar-aktionsangebote. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters (einseh- und abrufbar unter Das Alles-Drin-Paket für Sie: Das Hotel ist direkt am hoteleigenen Sandstrand gelegen und verfügt über eine Empfangshalle, Rezeption, Lift, Internetcafé (gegen Gebühr), WLAN in der Lobby (inklusive), Hauptrestaurant, asiatisches A-la-carte-Restaurant und 4 Bars. Im weitläufigen Außenbereich befinden sich 2 Süßwasser-Swimmingpools mit Poolbar und Sonnenterrasse. Liegen, Sonnenschirme und Badetücher sind am Pool und am Strand inklusive. Die modern und freundlich eingerichteten Doppelzimmer verfügen über Dusche/WC, Föhn, Telefon, Safe, Sat.-TV, Minikühlschrank, Klimaanlage sowie Balkon oder Terrasse. Mai/Juni Saisonzuschlag 50,- p.p Juli Saisonzuschlag 190,- p.p. Juli Saisonzuschlag 250,- p.p. Sept. Saisonzuschlag 190,- p.p. Aug./Sept. Saisonzuschlag 250,- p.p , , / , , , , / , ,12.,16., , / , , , Hamburg 15, / , , , / , 16., 23., München 30,- 07., , 12., , / , , 30. Nicht eingeschlossen: Visum inkl. Bearbeitungsgebühr: ca. 25,- p. P., Trinkgelder: Empfehlung ca. 5,- p. P./Tag (werden vor Ort von der Reiseleitung eingenommen) / , , , , , , Mit Erhalt der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters und Zugang des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise zu leisten. Druckfehler vorbehalten. Sterneklassifizierung der Unterbringungen nach Landeskategorie. Einreisebestimmungen: Sie benötigen einen mind. noch 6 Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit mitzubringendem Passbild) sowie ein Visum erhältlich bei Anreise am Flughafen. Ihr Buchungscode: B n

58 n 58 GESUNDHEIT AUS IHRER APOTHEKE Amtsblatt Eilenburg, ANZEIGE Millionen Deutsche schlafen schlecht Albtraum Schlaflosigkeit Jede zweite Frau und jeder vierte Mann schläft schlecht das ist das Ergebnis aktueller Studien. Die Anzahl der Betroffenen soll sich in den letzten drei Jahren annähernd verdoppelt haben. Haben Sie heute gut geschlafen? Jeder dritte Deutsche beantwortet diese Frage mit NEIN. Hauptauslöser ist Stress durch die Arbeit, Sorgen oder zwischenmenschliche Probleme. Irgendwann ist die Kraft zu Ende und es kommt zu nervöser Unruhe mit Beschwerden wie Ein- und Durchschlafstörungen, innerer Anspannung und Ruhelosigkeit. Warum lange rumexperimentieren oder zum starken Schlafmittel greifen, das durch seine eher Heikle Helfer Die Anzahl der Menschen, die regelmäßig zu Schlafmitteln greifen, gibt den Experten Anlass zur Sorge. Nach Absetzen der Arznei verschlechtere sich die Schlafqualität häufi g. Der erneute Griff zu den Tabletten könne schnell in einen Teufelskreis führen, warnen sie. Als gut wirksame pfl anzliche Alternative gilt der Einsatz der Passionsblume (z. B. Lioran, 30 Kapseln 9,80 Euro, rezeptfrei in Apotheken). betäubende Wirkung den Schlaf erzwingt. Es ist die Passionsblume, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel nicht ohne Grund zur Behandlung Nervöser Unruhezustände zugelassen wurde. Ursachen-Behandlung Bei nervösen Unruhe-Zuständen, die sich neben Schlafstörungen durch Erschöpfung, Ruhelosigkeit, Angst, Stimmungs-Schwankungen oder nervösen Magen-und Darmbeschwerden zeigen können, liegt im Gehirn ein Mangel an GABA (Gamma-Aminobuttersäure) vor. Genau das führt zur Kennen sie den gefürchteten Hang over-effekt nach der Einnahme starker Schlaf mittel: am nächsten Morgen fühlen wir uns kaputt und unausgeschlafen. Natürliche Substanzen aus der Passionsblume beseitigen dagegen die Ursache des schlechten Schlafes: die nervöse Unruhe Überaktivität der Nerven und wir sind negativen äußeren Einfl üssen schutzlos ausgeliefert. Schon die kleinsten Geschehnisse reichen dann aus, um in Rage zu geraten. Genau hier setzt die einzigartige Wirkung der Passionsblume an, die von der Universität Würzbug zur Arzneipfl anze des Jahres 2011 gewählt wurde. Schnelle Hilfe, gute Verträglichkeit Die Einnahme der Passionsblume (z.b. Lioran ) regt den Körper an, mehr GABA bereitzustellen. Als Wirkstoff enthält Lioran ausschließlich hochwertigen Passionsblumenkraut-Extrakt, der in einer Kapsel enthalten ist. Dadurch wird die einzigartige Substanz der Passionsblume zügig freigesetzt und beginnt, ihre beruhigende, entspannende und ausgleichende Wirkung zu entfalten. Das Nervenkostüm stabilisiert sich, Beschwerden nervöser Unruhe verschwinden, der natürliche Schlaf kehrt zurück. Zwei Kapseln am Abend entspannen für eine erholsame Nacht. Die Einnahme am Tag hilft, dem Stress gelassen gegenüber zu treten. Die Einnahme macht weder müde noch abhängig und ist gut verträglich. Die Dauer der Anwendung ist nicht begrenzt und Lioran kann nach Beschwerdegrad individuell dosiert werden. Nicht umsonst ist Lioran (30 Kapseln 9,79 Euro, 80 Kapseln 23,70 Euro) heute das meistverlangte Passionsblumen-Medikament in Deutschlands Apotheken. Wir haben die Bitterstoffe aus den Lebensmitteln verbannt. Mit dramatischen Folgen für die Magen-Darm-Gesundheit Blähungen, Völlegefühl, Magenbeschwerden Volkskrankheit Magen-Darm-Beschwerden Jeder vierte Deutsche leidet an Bauch- und Magenbeschwerden wie Völlegefühl, Blähungen oder leichter Übelkeit nach dem Essen. Die Anzahl der Betroffenen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt, teilt eine anerkannte Fach-Zeitschrift mit. Gasteo heißt das neue Natur-Medikament von Niehaus Pharma, das diesen Beschwerden den Kampf ansagt Wissen Sie, wie vor etwa 20 Jahren Chicorée schmeckte? Der innere Spross war gallebitter, und die meisten Köche entfernten ihn vor dem Essen. Bitterstoffe schmecken einfach nicht und wurden gnadenlos aus der Nahrung herausgezüchtet. Mit der ebenso bitteren Folge, dass dem Körper wichtige Nächtliche nervöse Unruhe Auf Knopfdruck abschalten geht nicht Diese verdammte nervöse innere Unruhe. Wir liegen im Bett und unsere Gedanken gebärden sich wie ein Hort von Kleinkindern. Der Stress des Tages, die Demütigungen, die Beleidigungen und unsere Sorgen die Gedanken rasen umher, rempeln sich an und vom erholsamem Schlaf ist keine Rede mehr. Da hilft Lioran die Passionsblume gegen nervöse innere Unruhe. 2 Kapseln eine Stunde vor dem Schlafengehen entspannen die Gedanken ausgleichend schnell für einen erholsamen Schlaf. Deutschland Apotheker wählten Lioran zum Medikament des Jahres Wirkstoffe fehlen, die Leber, Galle und Bauchspeicheldrüse anregen und zum Abbau von Schadstoffen führen. Bitterstoffe locken die Verdauungssäfte und verhindern so Gärprozesse. Und weil der heutigen Ernährung die wertvollen Bitterstoffe fehlen, liegt uns das Essen oft wie ein Stein im Magen und wir werden von Magenbeschwerden, Völlegefühl, Blähungen und leichter Übelkeit gequält. In der Apotheke gibt es jetzt Gasteo, das sich durch seinen hohen Gehalt an Bitterstoffen und dem krampfl ösenden Gänsefi ngerkraut auszeichnet. Bitter wirkt schon auf der Zunge Gasteo enthält in hoher Konzentration die bitterstoffhaltigste Arzneipfl anze überhaupt: Das Wermutkraut. Hinzu kommt das Bittermittel Benediktenkraut. Diese Heilpfl anzen entfalten ihre Wirkung unmittelbar in dem Moment, in dem sie mit der Zunge in Kontakt kommen. Ihr bitterer Geschmack stimuliert nicht nur den Magen, sondern auch die Leber, die Gallenblase und die Bauchspeicheldrüse, die daraufhin mit der Sekretion lebensnotwendiger Verdauungssäfte und Verdauungsenzyme beginnen. Hinzu kommt das Gänsefi ngerkraut vom Naturheilkundler Sebastian Kneipp als Krampfkraut geschätzt das leichte Bauch- und Magenkrämpfe beseitigt. Abgerundet wird der einzigartige Arzneipfl anzen-komplex durch die Süßholzwurzel, die die Magenschleimhaut schützt. Die Kamille wirkt beruhigend auf den Magen-Darm-Trakt und die Angelikawurzel entspannt die sensible Mitte. Für den Akutfall oder häufi g wieder kehrende Beschwerden gehört das neue Gasteo von Niehaus Pharma (20 ml 7,85 Euro, PZN ) in jede Haus-Apotheke. Als der Spargel noch bitter schmeckte Spargel hatte vor etwa 20 Jahren ein so kräftiges, bitteres Aroma, dass die Mutter beim Kochen immer einen großen Löffel Zucker beigab. Selbst so manches Möhrchen entpuppte sich als ziemlich bitteres Geschöpf. Bitterstoffe schmecken einfach nicht und wurden gnadenlos aus Gemüse und Salat herausgezüchtet. Leider hat die gute Absicht einen unerwünschten Neben effekt: Nahrung, die nur süß und mild ist, verlockt viele Menschen zur Völlerei. Und, was ebenso völlig vergessen wurde: Unser Körper braucht Bitterstoffe für eine gesunde Verdauung ohne Beschwerden. Tipp: Bei Völlegefühl, Blähungen und leichter Übelkeit hilft das neue Gasteo von Niehaus Pharma. Fragen Sie in Ihrer Apotheke danach. Gasteo. Traditionelles pfl anzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Lioran die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Niehaus Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim.

59 n Amtsblatt Eilenburg, Nachhilfe Lernangebot für bessere Noten gilt für Mathematik, Englisch, Chemie für Klasse 5 12 Tel / BEDARF FÜR DIE RAUMAUSSTATTUNG 24 Jahre LIEBELT Stilvolle Fensterdekorationen: Stilgarnituren und Schienensysteme Rollos Plissee Insektenschutz Markisen Wintergartenbeschattungen Verdunklungsanlagen Jalousien für innen und außen Lamellenvorhänge Rollläden Weiter führen wir für Sie aus: Gardinenservice - abnehmen, reinigen und anbringen Änderungsarbeiten Beratung vor Ort Tel / Sprotta Fax / Battauner Weg 25a karin.liebelt@t-online.de Das Kreiskirchenamt Eilenburg gibt bekannt, dass in den Gemarkungen Bad Düben, Badrina, Doberschütz, Eilenburg, Gallen, Glaucha, Krippehna, Mörtitz, Paschwitz und Sprotta Pachtverträge auslaufen und zum Neuverpachtungen erfolgen. Pachtinteressenten können Bewerbungsunterlagen schriftlich bis vom Kreiskirchenamt Eilenburg, Nikolaiplatz 3 in Eilenburg unter Beifügung eines frankierten Briefumschlages abfordern. Hat seit dem ihre Filiale in Bad Düben Grünstr. 2 Tel /71030 für Reinigung und Wäscherei Änderungsschneiderei wieder geöffnet. Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Mi geschlossen Pflegedienst mobiler an Ihrer Seite - Schwester Pflege deinen Patienten so, wie du selbst gepflegt werden möchtest! Mit unseren Leistungen rund um die Uhr Grundpflege Hauswirtschaft Behandlungspflege Verhinderungspflege Beratungsgespräche 24 h-erreichbarkeit sind wir stets an Ihrer Seite! Marlis Schneider Pappelallee Thallwitz Tel.: (03425) Funk (0175)

60 n 60 Amtsblatt Eilenburg, ONKA-Haustür-Service Stressfrei zu Ihrem Reisebus und selbstverständlich auch wieder nach Hause! Nutzen Sie den komfortablen ONKA-Haustür-Service...wir machen glückliche Urlauber BUS-ERLEBNIS-REISEN URLAUB VON ANFANG AN DEUTSCHLAND 4 Tage Hamburg das Tor zur Welt Hamburg pur erleben ab 315,- 6 Tage Sylt, Hallig Hooge, Watten - meer und Holsteinische Schweiz Das Land zwischen den Meeren ab 489,- 6 Tage Zauberhafte Ostseeküste Hansestädte, Inselzauber, herrliche Seebäder, traumhafte Strände ab 499,- 5 Tage Bundesgartenschau 2015 Havelregion Brandenburg, Rathenow, Mecklenburgische Seenplatte ab 429,- 6 Tage Fünf auf einen Streich Nahe Lahn Rhein Mosel Ahr ab 499,- 6 Tage Saarland Liebenswert Lebenswert Grenzenloser Charme an Mosel und Saar im 3-Ländereck Deutschland Frankreich Luxembourg ab 489,- 5 Tage Naturpark Altmühltal Dietfurt Altmühltal Riedenburg Kelheim Eichstätt ab 395, Tage Der Schwarzwald Schluchsee Titisee St. Blasien Freiburg Kaiserstuhl Elsass Colmar Riquewihr Weitere Termine siehe Katalog ab 449,- 6 Tage 5-Länder-Reise Deutschland Frankreich Schweiz Liechtenstein Österreich: Städte und Natur erleben ,- ÖSTERREICH 7 Tage Galtür im Reich der Dreitausender Silvretta-Hochalpenstraße Kaunertal Paznauntal Glurns im Vinschgau Montafon ,- 6 Tage Traumhafte Aussichten am Achensee Herrliche Bergwelten zwischen Almen & Seen ,- 7 Tage Grandiose Bergwelten: Hohe Tauern Großglockner Dachstein Ein Stück Österreich wie aus dem Bilderbuch ,- 6 Tage Malerisches Salzkammergut Mondsee, Wolfgangsee, Salzburg, Gosausee, Traunsee, Hallstätter See ,- 6 Tage Kärnten sonniger Süden Österreichs Malta-Hochalmstraße, Wörthersee, Nationalpark Nockberge, Slowenien ,- 6 Tage Wien & seine schönsten Seiten Wien, Wienerwald, Klosterneuburg, Weinviertel ,- 3% Frühbucher-Rabatt bei Buchung bis zum KROATIEN 10 Tage Kroatische Inselwelten Krk, Cres, Lošinj und Rab ab 755,- 9 Tage Kroatien Rundreise Ein kleines Land für einen großen Urlaub ab 739,- GROSSBRITANNIEN 8 Tage Traumhaftes Südengland Stonehenge Devon Cornwall Bath ,- 11 Tage Das Beste der Insel Höhepunkte von England, Wales & Schottland ,- FRANKREICH 6 Tage Elsass und Vogesen Colmar, Strasbourg, Hochkönigsburg, Odilienberg, Elsässische Weinstraße ,- 11 Tage Frankreich-Rundreise Paris, Schlösser der Loire, La Rochelle, Cognac, Brantôme, Périgord, Tarnschlucht, Provence, Camargue, Lyon ,- SCHWEIZ 6 Tage Bernina und Arosa Express in Graubünden Urlaubsgenuss in einer der wohl schönsten Ferienregion der Schweiz ab 625,- 7 Tage 3 Länder in nicht nur einem Zug Schweiz Frankreich Italien ,- 6 Tage Gipfeltreffen in der Schweiz Zwischen Mont Blanc und Matterhorn Atemberaubende Landschaften & erlebnisreiche Bahnfahrten ,- 7 Tage Bahnsinn hoch 5: Große Schweizrundreise mit 5 Zügen Glacier-Express- & Bernina-Express-Strecke, Arosaexpress, Centovallibahn & Mont-Blanc-Express ,- 6 Tage Eiger, Mönch und Jungfrau Faszinierende Schweizer Bergwelt der Superlative ,- SKANDINAVIEN 6 Tage Südschweden Auf den Spuren von Inga Lindström Verträumtes Sörmland & Metropole Stockholm ,- 6 Tage Naturerlebnis Norwegen Fjell, Fjorde und Flåmbahn. Reise ins Fjordland mit einer der beeindruckendsten Bahnstrecken der Welt ,- 8 Tage Fjorde Norwegens und Postschiff der Hurtigruten Großartige Naturerlebnisse in einem der schönsten Reiseziele der Welt ,- für nur 33. p.p.! Sie brauchen sich um nichts zu kümmern wir organisieren ALLES für Sie! ITALIEN 7 Tage Südtirol und die Dolomiten Meran Dolomitenrundfahrt Seiser Alm Kastelruth Bozen Jede Woche Montag ab ab 469,- 7 Tage Gardasee und die Perlen Norditaliens Venedig, Verona, Bergamo, Sirmione,Tenno-See Weitere Termine siehe Katalog ab 489,- 8 Tage Lago Maggiore & Blumenriviera Von den Alpengipfeln zum Mittelmeer Eine Kombination unserer beliebtesten Reisen , Tage Blumenriviera Fürstentum Monaco Côte d Azur Mondäne Küsten, Meer und Sonne ab 399,- 7 Tage Sorrent und Amalfiküste Amalfiküste Pompeji Vesuv Sorrent ,- 7+8 Tage Bella Italia Pompeji, Neapel, Amalfiküste, Rom, Florenz ab 559,- 10 Tage Sizilien Ätna, Tal der Tempel in Agrigent, Catania, Syrakus, Taormina ab 759,- Alle Reisen mit Halbpension i. d. Hotels & Ausflügen wie im aktuellen Katalog beschrieben. Weitere Angebote & Buchungen in jedem Reisebüro! ONKA TOURS-Mitarbeiter an den Abfahrtsstellen sind selbstverständlich! Vergleichen Sie unbedingt unser Preis-Leistungs-Verhältnis! Onka Tours GmbH & Co. KG Winterbacher Straße St. Wendel Telefon ( ) Telefax ( ) Vertreten in über 1600 Reisebüros in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ab 03/15 Irrtum vorbehalten Für Druckfehler keine Haftung

61 n Amtsblatt Eilenburg, OH! 0, Anzahlung 0 % eff. Jahreszins ANGRILLEN BEI OPEL Willkommen bei uns am Die Opel Aktionswochen. DER Jetzt NEUE mit CORSA0%-Finanzierung. DIE HEISSESTE PREMIERE DES JAHRES. Jetzt Probe fahren! UNSER SMARTBUY-ANGEBOT für den Opel Corsa Selection, 3-Türer, 1.2, 51 kw (70 PS) Manuelles 5-Gang-Getriebe, mit Basisbereifung für den Opel Astra 5-Türer, Design Edition mit 1.4 ecoflex, 64 kw effekt. Jahreszins 2,90 % Monatsrate 99, SmartBuy-Angebot: einmalige Anzahlung: 1.644,75, Gesamtbetrag*: ,51, Laufzeit: 37 Monate, Monatsraten: 36 à 99,, Schlussrate: 6.917,51, Gesamtkreditbetrag (Netto-Darlehensbetrag): 9.745,25, effektiver Jahreszins: 2,90 %, Sollzinssatz p. a., gebunden Zu leistende Anzahlung: 2.444,95, Gesamtbetrag der Finanzierung: ,08, Laufzeit: 37 Monate, Monatsraten: 36 à 149,-, für die gesamte Laufzeit: 2,86 %; Barzahlungspreis: ,. Überführungskosten: 0,. Schlussrate: 8.181,08, Netto-Darlehensbetrag: ,05, Effektiver Jahreszins: 0,00 %, Sollzinssatz gebunden: 0,00 %, * Summe aus monatlichen Raten und Schlussrate. Händler-Überführungskosten sind nicht enthalten und müssen an Autohaus Eilenburg GmbH Bearbeitungsgebühr: separat entrichtet werden. 0,-, Kaufpreis bei Finanzierung: ,- Ein Angebot der GMAC Bank GmbH, Mainzer Straße 190, Rüsselsheim, basierend auf der unverbindlichen Preisempfehlung der Adam Opel EinAG. Angebot Alle Preisangaben der GMAC verstehen Bank GmbH, sich inkl. für MwSt. die das Autohaus Eilenburg GmbH als ungebundener Vertreter tätig ist. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts: 6,7; außerorts: 4,6; kombiniert: 5,4; CO 2 -Emission, kombiniert: 126 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007). Effizienzklasse D ¹ Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten keine Beratung, kein Verkauf und keine Probefahrten. Autohaus Eilenburg GmbH Zscheppliner Landstr Eilenburg Telefon Tel.: 03423/ / Fax Fax: / / opel.eilenburg@t-online.de Abb. zeigt Sonderaustattungen. Die PKW Anschlussgarantie für Ersthalter nach den Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG bis max km. Der Garantieanspruch ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt. Bei allen teilnehmenden Opel Kommen Sie mit Ihrer Familie und Freunden Partnern. am ¹ Mehr Informationen vorbei und auf erleben Sie den neuen Corsa bei unserem großen Angrillen! Freuen Sie sich auf zahlreiche Köstlichkeiten vom Grill und lassen Sie sich vom neuen Corsa begeistern. Er wird Sie überraschen mit: Der Opel Astra, der Opel Astra Sports Tourer und der Opel Meriva. flemotionalem Design Jetzt bei den Opel Aktionswochen mit 0%-Finanzierung. flinnovationen der Oberklasse flperfekter Nur nochkonnektivität bis ! Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren flhocheffizienten Sie jetzt eine Probefahrt. Motoren. Es macht einfach Spaß, ihn zu fahren. Unser SmartBuy-Angebot Nur noch bis ! effekt. Jahreszins 0,00 % Monatsrate 149,- Kraftstoffverbrauch in l/100 km Opel Astra 5-Türer, Design Edition 1.4 ecoflex, 64 kw, innerorts: 7,1, außerorts: 4,6, kombiniert: 5,5; CO 2 -Emissionen, kombiniert: 129 g/km (gemäß 1999/100/EG). GmbH Autohaus Eilenburg GmbH

62 n 62 Amtsblatt Eilenburg, Planen Sie jetzt Urlaub für 2015 FaMiLiE angebot tage BUGa 2015 erleben und entdecken all inklusive angebot 876 all inklusive Spreewald Familienspaß mit Südpol-Feeling aktiv angebot 30 Erlebnis Woche Mecklenburg- Vorpommern 3 Übernachtungen 3x reichhaltiges Frühstück 1 kleiner Blumengruß 3x Abendessen im Rahmen der Halbpension kostenfreie Saunanutzung kostenfreier Parkplatz am Hotel ab 192,00 p.p. im DZ + Seehotel Brandenburg a.d. Havel Am Seehof 22e Beetzsee OT Brielow Tel / seehotel-brandenburg@travdo-hotels.de ab 129,00 p.p. im DZ 2 Übernachtungen 2x reichhaltiges Frühstück 1x Mittagessen mit 2 Wahl-Gerichten 2x Kaffee-/Teetrinken mit Kuchen 2x kalt-warmes Abendbuffet Getränke von bis Uhr Tageskarte für die Spreewelten Ferien Hotel Spreewald Limberger Hauptstraße Kolkwitz/OT Limberg Tel /630 spreewald@travdo-hotels.de ab 429,00 p.p. im DZ 7 Übernachtungen 7x reichhaltiges Frühstück 7x Abendessen im Rahmen der Halbpension 1x Leihfahrrad an einem Tag mit Lunchpaket, 1x Schwerin-Ticket, 1x Schifffahrt Weiße Flotte uvm. + Ferien Hotel Lewitz Mühle An der Lewitz Mühle Banzkow- Schwerin Tel /505-0 lewitz-muehle@travdo-hotels.de RoMaNtik angebot 1008 Fürstliche Spreewald-auszeit im Schlosshotel No kids angebot 874 kinderfreie kino-kuscheltage im Harz ab 269,50 p.p. im DZ 3 Übernachtungen 3x reichhaltiges Frühstück 3x 4-Gang-Menü am Abend 1x 2 Stunden Paddelbootverleih romantisches Sekt-Picknick inklusive Sauna- und Schwimmbadnutzung + Schlosshotel Fürstlich drehna Lindenplatz Luckau/OT Fürstlich Drehna Tel / info@schloss-drehna.de ab 219,00 p.p. im DZ 4 Übernachtungen 4x reichhaltiges Frühstück romantische Deko mit Rosenblüten 4x Abendessen im Rahmen der Halbpension 1 Kutschfahrt, 1x Eintritt Hotelkino kostenfreie Saunanutzung Harzhotel Güntersberge Marktstraße Harzgerode/ OT Güntersberge Tel / guentersberge@travdo-hotels.de Bis Bis buchen buchen und und 10 % Frühbucher- rabatt rabatt sichern! sichern! Tragen Tragen Sie Sie Amtsblatt Amtsblatt % % bei bei Ihrer Ihrer online-buchung online-buchung einfach einfach ins ins Bemerkungsfeld Bemerkungsfeld ein! ein! Alle Angebote sind buchbar unter Kiel Schwerin Hauptstraße Rossau info@travdo-hotels.de anbieter & Veranstalter: travdo Hotels & Resorts GmbH Hauptstraße Rossau Geschäftsführer: Nando und Cecil Sonnenschmidt Registergericht: ag Chemnitz, HRB Ust.-id.: de Magdeburg Zwickau Leipzig Dresden

63 n Amtsblatt Eilenburg, Restaurant u. Pension Zur Wildsau Unser Restaurant hat ab dem wieder geöffnet! Valentinstag am , ab Uhr Verwöhnen sie doch ihre liebste oder ihren lieben mit einem 3-gang-Menü ein Begrüßungsgetränk eine kleine Aufmerksamkeit für die Frau Nur auf Tischbestellung! für 18,00 p. Pers. Nur auf Tischbestellung! Ausstattung von Familienfeiern, Firmenfeiern, Partyservice und Zimmervermietung Öffnungszeiten: Mo - Fr ab Uhr Sa nach Vereinbarung So ab Uhr Gotha, Tel / u / Rechtsanwälte schnitzelessen am , ab Uhr für nur 6,66 p. Pers. Alle Frauen an diesem Tag getränke für nur 1,11! Schaefer, BeSecke, hauffe & koll. Leipzig - Eilenburg - Magdeburg Carsten schäfer Dr. steffen hauffe - Rechtsanwälte - Alle Fachgebiete Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 Tel / Fax / Hallesche Str Eilenburg ÖBEL ÜLLER...leistungsstark & kompetent! knallhart-reduziert Couchgarnitur 3er Kippercouch, 1.999,- 999,- 2 Sessel, Federkern Einzelvitrine furniert, Beleuchtung 599,- 199,- Wohnzimmerstühle 129,- TV-Sessel Motorfunktion, Aufstehhilfe, 1.299,- 39,- 699,- verschiedene Modelle Doppelliegesofa 1.199,- 599,- Einzelauszüge, Breite 165 cm Seniorenliege Federkern 599,- 299,- Ihr Möbelhaus auf dem Berg Über 3000 neue Brautkleider Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus unserem umfangreichen Angebot hochwertiger neuer Brautkleider. Bekannte deutsche und internationale Markenhersteller. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Wir kaufen große Mengen auf und geben die niedrigen Einkaufspreise an unsere Kunden weiter. Mehr Infos erhalten Sie unter: / oder 0163 / info@brautmode-discount.de ab je 298 Eilenburg Tel / Mo. - Fr Uhr Geißler Reisen seit 1935 Ulf, Nico u. Paul-Tilo Geißler Rinckartstraße Eilenburg Telefon / TagesfahrTen Wonnemar erlebnisbad Bad Liebenwerda 33,90 5 Stunden Badespaß frohnauer hammer und Preßnitztalbahn 39,90 inkl. Eintritt, Führung, Mittagessen, Bahnfahrt gondwanaland und Leipziger Zoo inkl. Eintritt 33, fahrt mit dem Lößnitzdackel 46,90 inkl. Bahnfahrt, Mittagessen, Kaffeegedeck goldenes Prag inkl. Stadtführung 26, Theaterfreunde Dessau 40,00 Das Spitzentuch der Königin Operette europastadt görlitz 39,90 inkl. Mittagessen und Stadtführung einkaufsfahrt Bad Muskau 19, frauentag auf Burg hohnstein mit heiko harig 39,90 inkl. Begrüßungssekt, Mittag und Programm frauentag mit Dagmar frederic 53,90 inkl. Progamm, Mittagessen und Kaffeegedeck frauentag bei der singenden Wirtin 33,90 inkl. Programm und Kaffeegedeck Potsdam Biosphäre 47,90 inkl. Mittagessen, Eintritt und Kaffeegedeck Berliner fernsehturm 39,90 inkl. Stadtführung und Auffahrt Kamelienblüte schloß Pillnitz inkl. Eintritt, 43,90 Mittag und Kaffee in der Erlebniswelt Stracos Ostereinkäufe Bad Muskau 19, heidepark soltau inkl. Eintritt 49, Osterschifffahrt in die Böhmische schweiz 49,90 inkl. Schifffahrt und Mittagessen Osterreiten in der Lausitz 44,90 inkl. Mittagessen und Kaffeegedeck erdschweinessen im egerland 46,90 inkl. Erdschweinessen, Stadtführung und Kaffeegedeck Osterbrunnen - rundfahrt fränkische schweiz 47,90 inkl. Rundfahrt, Mittagessen und Kaffeegedeck MehrTagesfahrTen harzergala in Wernigerode nur 249,90 3 Tage/hP 4-Sterne HKK Hotel Wernigerode, Ausfl. Goslar, Tanzabend, Harzrundfahrt, Frauentags-Gala mit Mario & Christoph Ostseeträumereien auf Usedom nur 339,90 5 Tage/hP 4-Sterne Hotel in Ahlbeck, freie Nutzung Hallenbad, Sauna, Dampfbad und Ruhebereich, Ausflug Swinemünde goldenes Prag nur 114,90 3 Tage/Üf 4-Sterne Hotel Pyramida mit Wellnessbereich, Stadtführung mit örtl. RL Wiener Charme nur 289,90 4 Tage/fr 4-Sterne Hotel in Wien, 1x Abendessen im Hotel, Stadtrundfahrt, Schlosspark von Schönbrunn, Heurigenabend, Wiener Hofburg frühlingssonne am gardasee nur 294,90 5 Tage/hP 3-Sterne Hotel Benacus, Gardaseepanoramaausflug nach Sirmione, Gardaseeschifffahrt sachsens Kamelienblüte nur 179,90 3 Tage/hP 3-Sterne Hotel Stephanshöhe in Altenberg, Unterhaltungsprogramm im Hotel, Führung Dom Freiberg, Stadtführung Dresden, Landschloss Zuschendorf und Kamelienausstellung helene fischer farbenspiel Wien nur 369,90 4 Tage/hP Mittelklassehotel, Stadtrundfahrt, Konzertkarte, Ausfl. Wienerwald, Eintr. Führung Stift Heiligenkreuz Unter finden Sie unsere ausführlichen Informationen zum Reiseprogramm sowie allen Tagesfahrten

64 n 64 Amtsblatt Eilenburg, Zu Hause in guten Händen Seit 1. Januar 2015 in Laußig Leipziger Straße 1a Tel Grundpflege Behandlungspflege Betreuung Hauswirtschaftspflege Gewohnte Qualität - neuer Standort Ihr Pflegeteam Heizung & Sanitär 25 Meisterbetrieb gegründet Eilenburg Wirtschaftsweg 1 Tel.: 03423/ Fax: 03423/ roemhild-eilenburg@t-online.de 24h-Bereitschaftstelefon: 0172/ Das Bewährte zu erhalten und das Neue zu versuchen. Darin sehen wir den Erfolg unserer bisherigen Zusammenarbeit, für die wir herzlich danken. Wir wünschen unserer werten Kundschaft und Geschäftspartnern für das Jahr 2015 Glück, Gesundheit und Erfolg. Hilmar Römhild & Team

Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer

Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer Nr. 18 / 2016 02.10.-30.10.2016 ÖFFNUNGSZEITEN PFARRBÜRO: montags und freitags 09:00-12:00 Uhr Tel. 09605/1378 Fax: 09605/465 Email: weiherhammer@bistum-regensburg.de

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind.

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind. Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit Ahrbergen-Giesen St. Vitus St. Maria St. Martin Pfarrbrief Nr. 8/2013 (17.08. - 01.09.2013) Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT

MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT Goldene Hochzeit Einladung 1 91,5 mm Breite / 80 mm Höhe Stader Tageblatt 175,17 Buxtehuder-/Altländer Tageblatt 133,28 Stader- /Buxtehuderund Altländer Tageblatt 243,71

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte

13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte 13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte 13.09.2001 Inhalt Seite 83. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 161 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 161 -

Mehr

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014 Aufgrund des 19 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

Mehr

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016 Günther-Wagner-Allee 17, 30177 Hannover WKN 585 090 ISIN DE0005850903 Zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 07. Juni 2016, um 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr), im HANNOVER CONGRESS CENTRUM

Mehr

SSV Königsschießen 2014

SSV Königsschießen 2014 SSV Königsschießen 2014 Jugend König Platz Name Verein Teiler 1. Hahn, Andrea SSV 124.1 2. Duscher, Mark SSV 156.2 3. Stadlinger, Fabian SSV 167.8 4. Guggenberger, Rainer SSV 181.3 5. Scheiderer, Jeannette

Mehr

Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt

Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:05Uhr Als stimmberechtigt waren anwesend: Hans-Peter

Mehr

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend

Mehr

Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr Stuttgart Telefon 0711/ Fax 0711/

Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr Stuttgart Telefon 0711/ Fax 0711/ Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr.7-70378 Stuttgart Telefon 0711/95322-0 Fax 0711/95322-2700 Die Begegnungsstätte im Haus St. Monika ist ein Treffpunkt für

Mehr

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung

Mehr

Hermann Mustermann. Franz Josef Beispiel. Werner Muster. Muster 5501: 60 mm/2spaltig. Muster 5502: 50 mm/2spaltig

Hermann Mustermann. Franz Josef Beispiel. Werner Muster. Muster 5501: 60 mm/2spaltig. Muster 5502: 50 mm/2spaltig Trauerdanksagung Herzlich danken möchten wir für die Anteilnahme am Tod meines lieben Mannes und Vaters Hermann mann 5501: 60 mm/2spaltig Das persönliche Geleit, die Kränze, Blumen- und Kartengrüße, die

Mehr

Schützenkönig 1. Ritter 2.Ritter Vogelkönig Vogelkönigin Pistolenkönig Schützenkönigin 1. Dame 2.Dame

Schützenkönig 1. Ritter 2.Ritter Vogelkönig Vogelkönigin Pistolenkönig Schützenkönigin 1. Dame 2.Dame 1964 Bruno Schenkel Helmut Stahn Günter Jentsch 1965 Walter Schwarz Bruno Schenkel Willi Wolf 1966 Willi Gärtner Kurt Nöhren Werner Horn 1967 Klaus Nehring Helmut Stahn Walter Schwarz Gerda Krause 1968

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2015 Donnerstag,

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016. INHALT Datum Titel Seite 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 73 22.04.2016 Bekanntmachung der Sitzung des Landschaftsbeirates am 03.05.2016 um 15.00 Uhr 74 18.04.2016

Mehr

- Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit

- Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit - Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit Silberne Hochzeit Her ist s Jahr, da wurden sie ein Paar! Sind die Zeiten auch mal schwer, trennen wollen s sich nimmermehr! Wir wünschen unseren Eltern Marianne

Mehr

Ich möchte ein neues Kleid für meine Geburtstagsparty kaufen. Ich kann bis 25 Euro ausgeben. Kommst du mit? In einer Stunde vor dem Einkaufszentrum?

Ich möchte ein neues Kleid für meine Geburtstagsparty kaufen. Ich kann bis 25 Euro ausgeben. Kommst du mit? In einer Stunde vor dem Einkaufszentrum? Musterarbeiten Test 1 - Teil 1 (S. 29) Hallo Markus! Hast du Lust auf ein bisschen Fußball? Ich bin gerade mit Simon auf dem Fußballplatz gegenüber der Schule. Wir wollen bis 6 Uhr hier bleiben. Also,

Mehr

Veranstaltungskalender für den Monat F e b r u a r 2016 des Begegnungs- und Beratungszentrums (BBZ) der Ev. Kirchengemeinde Walsum-Vierlinden

Veranstaltungskalender für den Monat F e b r u a r 2016 des Begegnungs- und Beratungszentrums (BBZ) der Ev. Kirchengemeinde Walsum-Vierlinden Veranstaltungskalender für den Monat F e b r u a r 2016 des Begegnungs- und Beratungszentrums (BBZ) der Ev. Kirchengemeinde Walsum-Vierlinden Bei uns trifft man sich täglich um den Vor- oder Nachmittag

Mehr

Mannschaftswertung Luftgewehr

Mannschaftswertung Luftgewehr 5 Reinsch Bernd SV Großenhausen 283 6 Mohr Horst SG 1744 Mannheim2 281 7 Urban Friedrich SV Großenhausen 278 8 Stanzel Ernst SV Hergershausen 278 KK-Gewehr Zielfernrohr Damen 1 Krause Katharina SV Finstert-Hunoldstal

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 10. Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Unterausschusses

Mehr

Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Diözesanverband Köln e.v. Bezirksverband Düsseldorf-Nord-Angerland

Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Diözesanverband Köln e.v. Bezirksverband Düsseldorf-Nord-Angerland Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Diözesanverband Köln e.v. Bezirksverband Düsseldorf-Nord-Angerland Bezirksmeisterschaften 2009 Bezirksschießen 2009 der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

Mehr

MUSTER-ANZEIGEN SILBERNE HOCHZEIT

MUSTER-ANZEIGEN SILBERNE HOCHZEIT MUSTER-ANZEIGEN SILBERNE HOCHZEIT Einladung 1 91,5 mm Breite / 70 mm Höhe Stader Tageblatt 153,27 Buxtehuder-/Altländer Tageblatt 116,62 Altländer Tageblatt 213, Zu unserer am Sonnabend, dem 21. September

Mehr

F. Pichler / L. Fischer 50 iger Schiessen S~~t Kreise - Nichtschützen weibl.

F. Pichler / L. Fischer 50 iger Schiessen S~~t Kreise - Nichtschützen weibl. F. Pichler / L. Fischer 50 iger Schiessen S~~t Kreise - Nichtschützen weibl. IPlatz I Name I Verein Erg. I! I I I 1 Eidlhuber Maria 93 82 82 80 80 2 Pichler Elisabeth 82 75 72 72 71 3 Pichler Gertraud

Mehr

Der. Seniorenbeirat. der. Gemeinde Gauting. Angebote auch für Senioren

Der. Seniorenbeirat. der. Gemeinde Gauting. Angebote auch für Senioren Der Seniorenbeirat der Gemeinde Gauting Angebote auch für Senioren Angebote an Senioren in Gauting wöchentlich: Seniorengymnastik im Marienstift, Schulstraße, Montag 10:30 11:30 Uhr Ansprechpartner: Frau

Mehr

Gesamtübersicht für Schießleitung und Obleute - Bezirksmeisterschaft

Gesamtübersicht für Schießleitung und Obleute - Bezirksmeisterschaft Gesamtübersicht für Schießleitung und Obleute - Bezirksmeisterschaft Bezirksmeisterschaft Regierungsbezirk Köln 27. u. 28.05.2011 in Talbecke Einzelschützen Klasse A - LW-Kombination 1 Müller, Peter-Christian

Mehr

Mannschaftsmeisterschaft 2015

Mannschaftsmeisterschaft 2015 Junioren (4er) MF: Philipp Zerzer; T 07366921068 mczerzer@web.de Ra. Name (Nat.) ID-Nr./Jg. LK DR Info 1 Kränzle, Marc 19750209 LK14 2 Eberhard, Max 19955517 LK22 3 Zerzer, Philipp 19760718 LK23 4 Zimmermann,

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Das ist der Kirchen-Tag Infos in Leichter Sprache

Das ist der Kirchen-Tag Infos in Leichter Sprache Das ist der Kirchen-Tag Infos in Leichter Sprache Inhalt Liebe Leserin, lieber Leser! Seite 3 Kirchen-Tag ist ein Fest mit guten Gesprächen Seite 5 Das ist beim Kirchen-Tag wichtig Seite 7 Gott danken

Mehr

JAHRGANG NIEDERBRECHEN 1943/44 WWW.JAHRGANG4344.DE ADRESSENLISTE. Geburtstage JANUAR Blatt 1

JAHRGANG NIEDERBRECHEN 1943/44 WWW.JAHRGANG4344.DE ADRESSENLISTE. Geburtstage JANUAR Blatt 1 (aktualisiert 06/2015) Geburtstage JANUAR Blatt 1 Schwester Marica Falk Rheinstraße 9 56428 Dernbach (WW) Falk, Renate 04.01.1944 02602 684383 telefonisch anfragen Schmid Marlene Bergstraße 2 Kremer Karl-Heinz

Mehr

Ausgezeichnet! Ehrungen 2016

Ausgezeichnet! Ehrungen 2016 Ausgezeichnet! Ehrungen 2016 Ehrungen 2016 Fevzi Aktas 6 Tamara Hentschel 8 Eva Hofschulz und Ingrid Morgenstern 10 Claudia Kuntz 12 Wolf Michalowski 14 Marianne Poczatek und Harald Weingärtner 16 Christiane

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Haus und Grund e.v. Borkum, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen

Mehr

Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013

Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013 Nr. 38/2013 Ausgabe vom 18. September 2013 Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: heindl@aichavormwald.de Homepage: www.aichavormwald.de A m t l i c h e N a c h r i c h t e

Mehr

Einweihung Sportstättenkonzept - Arbeitspakete Stand: 23.7.2010

Einweihung Sportstättenkonzept - Arbeitspakete Stand: 23.7.2010 Einweihung Sportstättenkonzept - Arbeitspakete Stand: 23.7.2010 Zeitraum TCG - wer Anzahl TCG Tätigkeit Anzahl TSV Tätigkeit Pakete Pakete Zeltaufbau Mi, 15.9. Joachim Wuttke 3 Zeltaufbau 3 Zeltaufbau

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Fachdienst Jugend und Bildung - Jugendschutz und 04121 / 4502-3455 - Suchtprävention 04121 / 4502-3459 Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn

Fachdienst Jugend und Bildung - Jugendschutz und 04121 / 4502-3455 - Suchtprävention 04121 / 4502-3459 Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn Wer hilft im Kreis Pinneberg? Stand 10/2014 Überregional Fachdienst Gesundheit Sozialpsychiatrischer Dienst 04121 / 4502-3372 Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn und 04121 / 4503-3373 Fachdienst Jugend

Mehr

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG Einladung zur Hauptversammlung der am 11. August 2016 - 2 - mit Sitz in München WKN A1TNNC ISIN DE000A1TNNC8 Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß 92 AktG Sehr geehrte Damen

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz

Satzung. 1 Name, Sitz Satzung 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen NAR Lichtblick für Frauen und Mädchen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Er hat seinen Sitz in Köln. 3. Das Geschäftsjahr ist

Mehr

Tagesordnung Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v. Landesgruppe Rheinland Pfalz

Tagesordnung Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v. Landesgruppe Rheinland Pfalz Tagesordnung Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v. Landesgruppe Rheinland Pfalz Einladung zur LG-Mitgliederversammlung Am Samstag, 21.Februar 2015, Beginn 09:30 Uhr in der Stadthalle Alzey Nach 9,

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax

Mehr

BASV Meisterschaft 2014

BASV Meisterschaft 2014 Meisterschaft des Bayerischen Armbrustschützen Verbandes 2014 und Wilhelm-Ruf-Wanderpreis Scheibe Einzel Juniorenklasse 1 Herold Korbinian 113 Ringe 2 Schmidt Teresa 10 Ringe 3 Soyer Martin 103 Ringe 4

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur 03. Juni 2016 N I E D E R S C H R I F T der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur am Donnerstag,

Mehr

Veranstaltung: Bezirkseinzelmeisterschaften Ostsachsen der AK 40 Ort: Neusalza-Spremberg Bezeichnung: Vorrunde 1 Datum:

Veranstaltung: Bezirkseinzelmeisterschaften Ostsachsen der AK 40 Ort: Neusalza-Spremberg Bezeichnung: Vorrunde 1 Datum: Veranstaltung Bezirkseinzelmeisterschaften Ostsachsen der AK Ort Neusalza-Spremberg Bezeichnung Vorrunde Datum er-runde Gerlach, Uwe (TTC Hoyerswerda) Name 5 Spiele Sätze Platz Bochmann, Steffen (TTC Neusalza-Spremberg

Mehr

Zum Andenken. Klaus / Größe: 1-sp/30 mm; Schriftart: Present * *

Zum Andenken. Klaus / Größe: 1-sp/30 mm; Schriftart: Present * * Zum Andenken Klaus 11. 12. 2001 100 / 1560596 Größe: 1-sp/30 mm; Schriftart: Present Zum Gedenken an unsere verstorbenen Brüder Auf den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon. J. de la Fontaine

Mehr

Abstimmungsergebnis - Übersicht

Abstimmungsergebnis - Übersicht TOP 2 TOP 3.1 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - angenommen 54.364.414 Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden (= 73,98 % des satzungsmäßigen Grundkapitals bzw. 100 % des

Mehr

Amtsblatt Kreis Nordfriesland

Amtsblatt Kreis Nordfriesland Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach 11 40 25813 Husum Amtsblatt Kreis Nordfriesland Sonderausgabe Nr. 14 vom 28. Oktober 2004 Inhalt Seite Bekanntmachung Forstamt 2 Einladung Kreistag

Mehr

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7 Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

Einladung. die 1. Sitzung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid am findet statt am

Einladung. die 1. Sitzung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid am findet statt am STADT BAD OLDESLOE Der Bürgermeister als Abstimmungsleiter Stadt Bad Oldesloe Postfach 1261 23832 Bad Oldesloe Anschrift: Stadthaus, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Mitglieder des Abstimmungsausschusses für

Mehr

Älter werden, anders wohnen? Beispiele und Hilfen

Älter werden, anders wohnen? Beispiele und Hilfen Älter werden, anders wohnen? Beispiele und Hilfen Vortrags- und Gesprächsreihe 2012 Inhalt 1 Vorwort 2 Programm 4.05.2012 Wohnen mit Hilfe Wohnpartnerschaften für Jung und Alt 4 23.05.2012 Privat organisierte

Mehr

Herzlich Willkommen Markt Dürrwangen

Herzlich Willkommen Markt Dürrwangen Herzlich Willkommen Markt Dürrwangen Inhaltsverzeichnis Grußwort des 1. Bürgermeisters Franz Winter Vorstellung des Marktgemeinderats Markt Dürrwangen Öffnungszeiten/Kontakt Entsorgung Einrichtungen Einkaufsmöglichkeiten

Mehr

NEUJAHRSEMPFANG BEIM STADTFORUM: JETZT BETONEN SIE DIE

NEUJAHRSEMPFANG BEIM STADTFORUM: JETZT BETONEN SIE DIE NEUJAHRSEMPFANG BEIM STADTFORUM: JETZT BETONEN SIE DIE HARMONIE Ahrensburg (ve). So viel Einigkeit war selten: Beim Neujahrsempfang des Stadtforums Ahrensburg gestern Abend signalisierten die Vereinigung

Mehr

Widmann Bestattungen Textbeispiele für Danksagungen

Widmann Bestattungen Textbeispiele für Danksagungen Stuttgart-Botnang im Januar 2010 Martin Muster allen, die mit uns Abschied genommen haben und die uns durch Wort, Schrift, Kränze, Blumen und Zuwendungen ihr Mitgefühl zum Ausdruck brachten. 1 Martha Mustermann

Mehr

Samtgemeinde Ilmenau

Samtgemeinde Ilmenau Samtgemeinde Ilmenau Beschlussprotokoll Gremium 01. Sitzung des Jugend-, Sport-, Sozial- und Kulturausschusses 2011-2016 Sitzung am 14.12.2011 Sitzungsort Sitzungsraum des Rathauses Melbeck Sitzungsdauer

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

Mehr

Faustball. Deutsche Meisterschaft der Senioren Halle 09/10. Roth

Faustball. Deutsche Meisterschaft der Senioren Halle 09/10. Roth Dg Zeit : TSG 08 Spielplan 3.03.0 Gruppe A M 55 2. Nord ESV Dresden 2. Süd Ahlhorner SV 4. Nord TSG 08 /LM VfB Stuttgart. Süd Titelverteidiger: FFW Offenburg TSV Bayer Leverkusen. Nord TV Elsenfeld 3.

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 06. Jahrgang Merseburg, den 15. November 2012 Nummer 34 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Vergabeausschusses am 19. 11. 12..1 Sitzung

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Wettkampfklasse 5 - Damen Deutsche Meisterschaften 2014 der Sektion Classic im DBS in Augsburg / Bayern vom 18. - 20. Juli 2014 Titelverteidigerin: Seerig Kerstin - VSG Bergkristall Freiberg - Sachsen

Mehr

Ich, du, wir MODELLTEST 1. Meine Familie. Wohnung. Wer? heißen. glücklich. mögen. Geburtstag. Lehrerin. Hausmann. zu Hause bleiben.

Ich, du, wir MODELLTEST 1. Meine Familie. Wohnung. Wer? heißen. glücklich. mögen. Geburtstag. Lehrerin. Hausmann. zu Hause bleiben. Ich, du, wir Onkel Hausmann arbeiten arbeitslos Beruf Geschwister Bruder Lehrerin Vater Mutter helfen Kinder Großeltern Eltern arbeiten zu Hause bleiben Wer? Wohnung gemütlich Zimmer Küche Wohnzimmer Meine

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

9. Verbandspokal des DBSV Erwachsene 2011 Recurve und Compound am 28. und 29. Mai 2011 in Jena (TH)

9. Verbandspokal des DBSV Erwachsene 2011 Recurve und Compound am 28. und 29. Mai 2011 in Jena (TH) Länderwertung Compound 9. Verbandspokal des DBSV Platz Landesverband Name Klasse Einzelplatz Ringe Punkte 1 2 3 4 Schleswig- Holstein Sachsen Brandenburg Thüringen Jessica Jens Damen 2 1303 9 Danny Karl

Mehr

Der Seniorenstift. Wohnen im Alter. Unsere Themen: Karneval im Stift 2/3. Frühlingsfest 4/5. Ehrenamt im Seniorenstift 6/7

Der Seniorenstift. Wohnen im Alter. Unsere Themen: Karneval im Stift 2/3. Frühlingsfest 4/5. Ehrenamt im Seniorenstift 6/7 15. Jahrgang Mai 2011 Ausgabe 2/2011 Der Seniorenstift Wohnen im Alter Unsere Themen: Karneval im Stift 2/3 Frühlingsfest 4/5 Ehrenamt im Seniorenstift 6/7 Leben im Alter Theodor Fliedner Stiftung Karneval

Mehr

Themen neu 1/Lektion 9 Kaufen & Schenken Komparation

Themen neu 1/Lektion 9 Kaufen & Schenken Komparation Komparation Sie sind in Österreich, und möchten in einem Hotel bleiben. Sie lesen die Prospekte. Vergleichen Sie bitte die Hotels. SCHLOSSHOTEL WALTER Das neue Luxushotel liegt direkt im Zentrum. Es hat

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Meisterscheibe LP 1 von 6. Meisterscheibe Luftpistole Endstand. 1. Klaus Hopfensitz 96 Ringe SV Hubertus Obergriesbach

Meisterscheibe LP 1 von 6. Meisterscheibe Luftpistole Endstand. 1. Klaus Hopfensitz 96 Ringe SV Hubertus Obergriesbach Meisterscheibe LP 1 von 6 Meisterscheibe Luftpistole Endstand 1. Klaus Hopfensitz 96 Ringe 2. Helmut Braunmüller 96 Ringe 3. Johannes Nawrath 96 Ringe 4. Werner Barl 95 Ringe 5. Roland Kränzle 95 Ringe

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Buchloe (Ehrungssatzung) vom 01. März 1995

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Buchloe (Ehrungssatzung) vom 01. März 1995 Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Buchloe (Ehrungssatzung) vom 01. März 1995 Aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erläßt die Stadt Buchloe folgende

Mehr

:46 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 88R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 85R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 89R 80 Albrecht, Gerlinde

:46 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 88R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 85R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 89R 80 Albrecht, Gerlinde 15.5.2007 17:46 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 88R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 85R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 89R 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 58.7T 80 Albrecht, Gerlinde LG - Adler 115.3T

Mehr

Josef Rund ums Schachbrett Schachzeitung der Vereinigten Schachgesellschaft 1880 Offenbach e.v. März 2009

Josef Rund ums Schachbrett Schachzeitung der Vereinigten Schachgesellschaft 1880 Offenbach e.v. März 2009 Josef Rund ums Schachbrett Schachzeitung der Vereinigten Schachgesellschaft 1880 Offenbach e.v. März 2009 Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der VSG 1880 Offenbach 1880 Offenbach Am Freitag,

Mehr

14.12.2015 11:49 GIDASO-Software DASAKK 1.0 Seite 1. Ruhetag: Mo Di

14.12.2015 11:49 GIDASO-Software DASAKK 1.0 Seite 1. Ruhetag: Mo Di 14.12.2015 11:49 GIDASO-Software DASAKK 1.0 Seite 1 "Aischgründer Karpfenküchen" (nach Orten) geöffnet am Donnerstag Landhotel 3 Kronen Ruhetag: - Familie Schmitt und Pöllmann Mo - So Hauptstr. 8 11.30-14

Mehr

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Niederschrift 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Ort: Bürgerhaus, Raum E1, Mühlenstraße

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

GOTTESDIENSTORDNUNG. Samstag der 25. Woche im Jahreskreis

GOTTESDIENSTORDNUNG. Samstag der 25. Woche im Jahreskreis Sa 26.09.15 Samstag der 25. Woche im Jahreskreis 17:30 Uhr Isenburg Vorabendmesse f. die der Familien Marzi, Thoma u. Wolfs, f. Änne Bender, geb. Weber und f. Eltern Hans und Anna Weber 19:00 Uhr Vorabendmesse,

Mehr

Kameraden helfen Kameraden

Kameraden helfen Kameraden Kameraden helfen Kameraden Hohe Spendeneinnahmen konnte die Heinz-Volland-Stiftung, Mildtätige Stiftung des DBwV, im Zeitraum vom 16.11.2013 bis 12.03.2014 erzielen. Insgesamt konnten auf dem Konto der

Mehr

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Westdeutsche Betriebssportmeisterschaft Bowling 2016 TRIO Ergebnisse Gruppe A

Westdeutsche Betriebssportmeisterschaft Bowling 2016 TRIO Ergebnisse Gruppe A Westdeutsche Betriebssportmeisterschaft Bowling 2016 TRIO Ergebnisse Gruppe A Nr. Name Vorname M/W BSG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorrunde Endrunde 1 2 3 Su. Su. 1 2 3 Su. Su. Ahlers Jan m BASF 200 208 258 666

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder

Mehr

SCHÜTZENVEREIN HAGEN von 1925 e.v. Igelpost

SCHÜTZENVEREIN HAGEN von 1925 e.v. Igelpost SCHÜTZENVEREIN HAGEN von 1925 e.v. Igelpost Ausgabe 1/2016 1 Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, liebe Jungschützen, und wieder ist ein Jahr herum Und schon erscheint hier druckfrisch die erste

Mehr

20.00 Uhr Uhr Kontakt: Uhr Uhr inkl. Mittagessen Uhr

20.00 Uhr Uhr Kontakt: Uhr Uhr inkl. Mittagessen Uhr Gruppenangebote Frauen- Hauskreis dienstags 1x monatlich nach Absprache 20.00 Uhr Bettina Langenberg 96 13 96 Jugend- Hauskreis dienstags 14-tägig 19.00 Uhr Simon Franken 0 23 25/ 58 32 968 Beten+ Bibelgespräche

Mehr

Gruppenangebote. Gruppenangebote

Gruppenangebote. Gruppenangebote Gruppenangebote Tanzen im Sitzen Für alle Interessierten, die Freude am Tanzen und Bewegen haben. Tanzen im Sitzen ist eine eigenständige Tanzform, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt ist.

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

Amtsblatt. Werder (Havel), den 7. November - Jahrgang 8 - Nummer 24. Inhaltsverzeichnis. Lohnsteuerkarten 2004 Seite 1

Amtsblatt. Werder (Havel), den 7. November - Jahrgang 8 - Nummer 24. Inhaltsverzeichnis. Lohnsteuerkarten 2004 Seite 1 Amtsblatt Für die Stadt Werder (Havel) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel), - Eisenbahnstraße 13/14 - Tel.: (03327) 783-0 * Fax: (03327) 44 385 Herstellung: General-Anzeiger Werder

Mehr

Satzung des MV-Foto e.v.

Satzung des MV-Foto e.v. Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

Kommunal-Wahl so geht das!

Kommunal-Wahl so geht das! www.thueringen.de Kommunal-Wahl so geht das! Die Kommunal-Wahlen in Thüringen am 25. Mai 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen! Text

Mehr