33. Landesweites Fußballturnier

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1 33. Landesweites Fußballturnier Wettkampf 2015 Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Bayern e.v. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e.v.

2 Ausschreibung und Einladung Veranstalter Unterstützer: Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (LAG WfbM) in Zusammenarbeit mit Lebenshilfe- Landesverband Bayern Schirmherrin Organisation Teilnahme- Voraussetzungen Barbara Stamm Präsidentin des Bayerischen Landtags Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern Holger Grebe Sportkoordinator der Lebenshilfe Bayern Fichtenweg 1, Hessdorf-Hannberg Telefon: , Holger.Grebe@t-online.de Eine Mannschaft darf sich nur aus behinderten Sportlerinnen/Sportlern zusammensetzen. Mindestalter der Spielerinnen/Spieler 15 Jahre Spieler/innen-Pass Sporttauglichkeit/ Wettkampffähigkeit Versicherung Bitte die Pässe zum Turnier mitbringen und in den Spielbericht eintragen. Zum jeweiligen Pass gibt es einen Anhang Sporttauglichkeit/Wettkampffähigkeit. In diesen Anhang bitte das aktuelle Datum der medizinischen Untersuchung eintragen, vom Arzt stempeln und unterschreiben lassen. Spieler/innen ohne Pass sind nicht spielberechtigt! Vor Turnierbeginn werden die Pässe von der Turnierleitung überprüft (Passkontrolle). Spielerpässe und Anhang können beim Lebenshilfe-Landesverband Bayern angefordert werden: Daniela Seidl, Telefon: Die Sporttauglichkeit und Wettkampffähigkeit der Sportler/innen muss durch eine sportärztliche Untersuchung bestätigt werden. Die letzte sportärztliche Untersuchung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer/innen an der Sportart wettkampfmäßig mitwirken können. Die Untersuchungstermine sind in einer Ergänzung zum Spielerpass einzutragen und bei der Passkontrolle vorzulegen. Mit der Abgabe der Meldungen gewährleisten die Werkstätten, Einrichtungen oder Vereine die Sporttauglichkeit bzw. Wettkampffähigkeit der Sportler/innen. Eine Versicherung muss vom Träger der Einrichtung bzw. vom Verein abgeschlossen werden. LAG WfbM und Lebenshilfe Bayern: 33. Landesweites Fußballturnier Ausschreibung 2 von 6

3 Spielorte und teilnehmende Mannschaften Bayernliga - Vorrunde Partner-Werkstatt: Wernberger Werkstätten Partner-Verein: TSV DETAG Wernberg Ahorn, Haßfurt-Augsfeld 1, Irchenrieth 1, Nürnberg (Pegnitz) 1, Wernberg-Köblitz Oberliga - Vorrunde Partner-Einrichtung: Dr. Löw Soziale Dienstl. Partner-Verein: TSV DETAG Wernberg Ansbach, Deggendorf, Fürth (BVS), Memmingen, Nördlingen, Nüdlingen, Regen, Ursberg 1 Landesliga - Vorrunde und Bayerischer Fußball-Verband Spielort: Fußballiade in Landshut SG Eisingen/Würzburg, Feuchtwangen, Kempten, Kulmbach, Weißenburg A-Liga - Vorrunde Partner-Werkstatt-Verein: HPZ RehaSport Irchenrieth Bayreuth, Himmelkron, Hof, Irchenrieth 2, SG Marktredwitz-Mitterteich 2, Nürnberg (noris inklusion), Regensburg B-Liga - Vorrunde Partner-Werkstatt: Nordschwäbische Werkstätten Dillingen Bad Windsheim, Dillingen, Nördlingen- Bäumenheim, Hammelburg 2, Nürnberg (Pegnitz) 2, Sennfeld 2 Partner-Verein: FC Ingolstadt Augsburg, Dillingen 1, Ingolstadt, Kaufbeuren, Pocking, Schweinspoint Partner-Verein: TSV Presseck Bamberg, Hohenroth, Lauf, SG Marktredwitz/Mitterteich 1, Sennfeld Partner-Verein: TSV Presseck Dillingen 2, Erlangen, Hammelburg 1, Lautrach, Münnerstadt, Putzbrunn, Würzburg Partner-Werkstatt: Isar-Würm-Lech- Werkstätten Landsberg Partner-Verein: FT Jahn Landsberg Fürth (Dambacher), Herzogenaurach, Hohenwart, Landsberg, München, Neuendettelsau, Ursberg 2 Bayern und Bayerischer Fußball-Verband Spielort: Fußballiade in Landshut Haßfurt-Augsfeld 2, Landshut, Schwandorf 1, Schwandorf 2, Traunreut LAG WfbM und Lebenshilfe Bayern: 33. Landesweites Fußballturnier Ausschreibung 3 von 6

4 Informationen zu SOBY-Mannschaften Sieben Mannschaften von Special Olympics Bayern (SOBY) werden im Jahr 2015 am 33. Landesweiten Fußballturnier teilnehmen. Für die Eingruppierung dieser Mannschaften veranstaltet SOBY ein Sonderturnier. Danach werden die SOBY-Mannschaften in die oben genannten Ligen eingruppiert. Finale des Landesweiten Fußballturniers Finale am 4. Juli 2015 in Regensburg Ausrichter: Lebenshilfe-Landesverband Bayern Partner-Verein: SSV Jahn Regensburg Spielort: Regensburg Die qualifizierten Final-Mannschaften werden im Juni 2015 eingeladen: je vier Mannschaften der Bayern-, Ober-, Landesliga, A-und B-Liga. Deutsche Meisterschaft Fußball der Werkstätten für behinderte Menschen (September 2015) Bayerischer Teilnehmer ist Sieger der Bayernliga LAG WfbM und Lebenshilfe Bayern: 33. Landesweites Fußballturnier Ausschreibung 4 von 6

5 Qualifikation für das Finale: Auf- und Abstieg Qualifikation: Aufstieg und Abstieg: Anmerkung: Die ersten beiden Mannschaften des jeweiligen Vorrundenturniers qualifizieren sich für das Finale. Müssen qualifizierte Mannschaften ihre Teilnahme am Finale kurzfristig absagen, so muss die Absage mindestens 10 Tage vor dem Turnier an den Turnierorganisator Holger Grebe weitergegeben werden. Den freien Platz kann dann eine andere Mannschaft übernehmen. Entscheidung im Finalturnier Entscheidung in der Vorrunde Nach dem Sonderturnier der SOBY-Mannschaften und der Eingruppierung der Mannschaften in unsere Ligen, werden wir die Aufstiegs- bzw. Abstiegsregelung für 2015 festlegen. Austragungsmodus Eine Vorrunde wird, in der Regel mit vier bis sechs Mannschaften durchgeführt. Anmerkung: Aufgrund der Eingruppierung der SOBY-Mannschaften, kann sich die Anzahl der Mannschaften in einigen Vorrundenturnieren erhöhen. Vorrunde mit vier oder fünf Teams: jede Mannschaft spielt gegen die anderen Mannschaften. Bei einem Turnier mit sechs und mehr Mannschaften: Gruppenspiele, anschließend Halbfinale, Platzierungsspiel/e, Verlierer-Halbfinale (3. und 4. Platz), Gewinner-Halbfinale (1. und 2. Platz). Für das Finale 2015 qualifizieren sich jeweils vier Mannschaften jeder Liga. Spielregeln Spielfeld: Kleinfeld (maximal 50 x 35 Meter). Mannschaft: 1 Torwart, sechs Feldspieler, maximal 12 Spieler pro Turnier Sportschuhe: Nockenschuh bzw. Gummistollen (andere Stollenschuhe sind nicht zulässig! Schuhe werden kontrolliert!) Schienbeinschutz: Muss von jedem Spieler getragen werden! Spielkleidung: Bei gleicher Spielkleidung muss die erstgenannte Mannschaft wechseln bzw. Markierungsshirts tragen. Spielzeit: mindestens 2 x 9 Minuten; maximal 2 x 15 Minuten; Pause: 3-5 Minuten Abseitsregel ist aufgehoben. Rückpass ist erlaubt. Abstoß, Abschlag oder Abwurf des TW: Muss aus dem Strafraum erfolgen. Der Ball muss in der eigenen Hälfte von einem Spieler berührt werden. Kommt der Ball ohne Berührung in die gegnerische Hälfte, gibt es auf der Mittellinie einen Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Seitenaus: Ball muss durch einen Einwurf wieder ins Spiel gebracht werden. LAG WfbM und Lebenshilfe Bayern: 33. Landesweites Fußballturnier Ausschreibung 5 von 6

6 Freistoß und Anstoß: Sind indirekt auszuführen. Die Spieler der gegnerischen Mannschaft muss mind. fünf Meter vom Ball entfernt sein. Eckball: Aus einem Eckball kann ein Tor direkt erzielt werden. Strafstoß wird von 9 m ausgeführt. Persönliche Strafen Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (gelbe Karte, Feldverweis auf Zeit von 2 min., gelb-rote und rote Karte) aussprechen. Nach gelb-roter bzw. roter Karte muss die betreffende Mannschaft zunächst 2 min. mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ersetzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen. Der vom Feldverweis mit roter Karte belegte Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Entscheidung nach Gruppenspielen Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endet dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz, Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand, so wird ein 9-Meter-Schießen durchgeführt (5 Spieler inklusive Torwart). Startgebühr Pro Mannschaft ist eine Startgebühr in Höhe von 75,-- auf das Konto des Lebenshilfe- Landesverbandes Bayern zu überweisen: Sparkasse Erlangen, BLZ: , Konto-Nr.: Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zum Vorrundenturnier. Kurzfristig abgemeldete Mannschaften (zwei Wochen bzw. später vor dem Vorrundenturnier) müssen die Startgebühr bezahlen. Förderung der Fahrtkosten Förderungsfähig sind die Fahrtkosten der aktiven Sportler/innen mit einer Minderung von mindestens 50 v. H. (Schwerbehinderte) zu einer überregionalen Behindertenveranstaltung (Bezirks-, Landes- und Bundesebene). Förderungsfähige Kosten sind bei überregionalen Sportveranstaltungen die Fahrtkosten vom Sitz der Behindertensportgruppe zum Ort der überregionalen Veranstaltung mit Rückfahrt für schwerbehinderte aktive Teilnehmer in Höhe der Kosten der 2. Klasse der DB unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen und etwaiger unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Der Zuschuss für die Fahrtkosten zu überregionalen Sportveranstaltungen beträgt bis zu 60 v. H. der förderungsfähigen Kosten. Betreuer erhalten keinen Zuschuss. Anträge von Lebenshilfe- Einrichtungen können zur Bearbeitung an den Landesverband weitergegeben werden. Einrichtungen in anderer Trägerschaft sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Sonstiges Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet. Erlangen, , Turnierorganisator Holger Grebe (Nachweis Titelfoto: Lebenshilfe Bayern / Petra Simon) LAG WfbM und Lebenshilfe Bayern: 33. Landesweites Fußballturnier Ausschreibung 6 von 6

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