KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Finanz- und Kassenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Finanz- und Kassenordnung"
  • vor 7 Jahren
  • Abrufe

Transkript

1 KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. Finanz- und Kassenrdnung (FiKaO) Die Finanz- und Kassenrdnung des Kleingartenvereins Gart den Umgang mit dem Vermögen des Vereins und dient seinem Vrstand dabei als Arbeitsgrundlage.

2 Geltungsbereich Finanz- und Kassenrdnung (FiKaO) Die Finanz- und Kassenrdnung regelt die Finanzgeschäfte des Kleingartenvereins Gartenfreunde e. V. Niederwürschnitz Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Finanzen Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Umlagen an die Mitglieder, Spenden, Zinserträgen aus dem Vereinsvermögen und Sachzuwendungen. Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden im Sinne der Satzung des Vereins verwendet. Unzulässige Zuwendungen an Dritte sind nicht statthaft. Für die Führung der Finanzgeschäfte ist der Schatzmeister verantwrtlich. Er verwaltet die finanziellen Mittel und die Vermögenswerte des Vereins als ehrbarer Kaufmann. Er verantwrtet die fristgemäße Bezahlung vn sachlich und rechnerisch richtigen Rechnungen, führt ein nachvllziehbares Belegwesen und überwacht die Einhaltung des Finanzplans. Der Schatzmeister ist Kassenverantwrtlicher des Vereins. Im Bedarfsfall eröffnet der Schatzmeister Unterkassen und ernennt Kassenverantwrtliche. Zur Unterstützung der Vrstandsarbeit erstellt er in den Mnaten März bis Oktber Mnatsabschlüsse und infrmiert den Vrstand über die finanzielle Situatin des Vereins. Er erstellt bis des Flgejahres einen Jahresabschluss und stellt diesen dem erweiterten Vrstand vr. Nach der Kenntnisnahme durch den Vrstand ist der Jahresabschluss der Revisinskmmissin zur Prüfung zu übergeben. Der Schatzmeister erstellt bis zum 31.März des Jahres einen Finanzplan für das Geschäftsjahr. Der erweiterte Vrstand hat hierbei Mitwirkungspflicht. Bis 30. April des Jahres beschließt die Mitgliederversammlung den Finanzplan. Der Finanzplan ist bindend für das Geschäftsjahr. Abweichungen bedürfen eines Vrstandbeschlusses. Dieser kann auch im Umlaufverfahren eingehlt werden. Zur Jahreshauptversammlung erstattet der Schatzmeister Bericht zur finanziellen Situatin des Vereins. Im 3-Jahres-Rythmus reicht der Vrstand die Jahresabschlüsse beim Finanzamt zur Prüfung ein. Das Ergebnis wird den Mitgliedern in der Jahreshauptversammlung mitgeteilt. Der Schatzmeister ist berechtigt das Finanzvermögen des Vereins gewinnbringend anzulegen. Er beschränkt sich dabei auf risikarme Anlagefrmen wie kurzfristig kündbare Anlagefrmen der Tagesgeld. Aktien-, Wett- der andere Hchrisikgeschäfte sind ihm untersagt. Fndsanlagen bedürfen der Zustimmung durch den Vrstand. Finanz- und Kassenrdnung 1

3 Der Schatzmeister verwaltet im Rahmen seiner Verantwrtung den Umgang mit Spenden und Spnsrengelder. Spendenquittungen werden entweder vm Vrstandvrsitzenden der vm Schatzmeister im Rahmen der gültigen gesetzlichen Regelungen erteilt. Sfern es bei Neuwahlen zu einem Wechsel des Schatzmeisters der des Vrstandvrsitzenden kmmt, der der Schatzmeister der der Vrstandsvrsitzende zurücktritt, trägt der scheidende Schatzmeister und der scheidende Vrstandsvrsitzende die Verantwrtung für die laufenden Finanzgeschäfte und den Jahresabschluss für das laufende Geschäftsjahr. Sie werden gemeinsam mit dem gewählten Schatzmeister das Geschäftsjahr zum 31. Dezember abschließen und den Jahresabschluss erarbeiten. Der scheidende Schatzmeister und der scheidende Vrstandsvrsitzende sind erst nach Bestätigung des Jahresabschlusses durch das Finanzamt entlastet. Verfügungs- und Zeichnungsbefugnisse Der Vrstandsvrsitzende und der Schatzmeister haben einzeln unbeschränkte finanzielle Verfügungsrechte und Kntbefugnisse. Im Anwesenheitsfall haben der 2. und 3. Vrstand gemeinsam unbeschränkte Verfügungs- und Kntzeichnungsbefugnis. Kassenrdnung Hauptkassenverantwrtlich ist der Schatzmeister. Er führt das Hauptkassenbuch. Er ist dafür verantwrtlich, dass kein Unbefugter Zugriff zu den Geldmitteln erlangt; die Nachweisführung und Verwaltung der Gelder nach kaufmännischen Prinzipien erflgt und die Kassenlimits eingehalten werden; die Sicherheitsbestimmungen beim Transprt vn Bargeld gewährleistet werden; eine prtkllarische Übergabe im Falle einer Vertretung erflgt. Kassenabschluss Der Kassenverantwrtliche hat mnatlich zum letzten Werktag des Mnats einen Kassenabschluss im Kassenbuch vrzunehmen. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind tagesgleich im Kassenbuch zu dkumentieren. Der Kassenabschluss ist in Kpie bis zum 3. Werktag an den Schatzmeister weiterzuleiten. Kassenlimit Für die Hauptkasse wird ein Kassenlimit vn 800,00, für jede Unterkasse wird ein Kassenlimit vn 100,00 festgelegt. Ist das Kassenlimit überschritten, hat eine sfrtige durch Beleg nachgewiesene Einzahlung auf das Bankknt der die Hauptkasse des Vereins zu erflgen. Sfern der Kassenbestand auf 0 sinkt, ist vm Schatzmeister eine Auffüllung anzufrdern. Finanz- und Kassenrdnung 2

4 Unterkassen Der Finanzvrstand eröffnet im Bedarfsfall Unterkassen und ernennt Kassenverantwrtliche. Für die Unterkassen und deren Verantwrtliche gelten gleichwhl die Regelungen dieser Finanz- und Kassenrdnung. Derzeit werden flgende Unterkassen betrieben: 1) Vereinsheim: Kassenverantwrtliche(r) Sandy Meier 2) Werkstatt: Kassenverantwrtliche(r) Wlfgang Mehlhrn Sicherheitsbestimmungen Das Bargeld und geldwerte Mittel des Vereins sind unter Verschluss zu halten und s aufzubewahren, dass ein Zugriff durch Unbefugte nicht möglich ist. Jede Kassendifferenz ist zu dkumentieren und dem Schatzmeister / Vrstandsvrsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Es sind ebenfalls unverzüglich alle möglichen Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden aufzuklären und zu begrenzen. Belege Jede Ein- und Auszahlung bedarf eines nachvllziehbaren Beleges. Ein Beleg ist der schriftliche Nachweis über die Auszahlung und Einzahlung vn Finanzmitteln. Zahlungen dürfen nur vrgenmmen werden, wenn der Beleg die nachflgenden Frderungen erfüllt. Der Beleg muss enthalten: a) den Zahlungspflichtigen der Empfangsberechtigten b) den Grund der Zahlung c) den einzunehmenden der auszuzahlenden Betrag d) die sachliche Unterschrift des Verantwrtlichen sfern eine vrliegende Rechnung diese Angaben erfüllt, muss die sachliche Richtigzeichnung durch das verantwrtliche Mitglied des erweiterten Vrstands erflgen. Die rechnerische Richtigkeit wird vm Kassenverantwrtlichen mit Unterschrift bestätigt. Zu jeder Geldbewegung ist ein Beleg zwingend ntwendig. Der Beleg (s..) ist für die Verbuchung aufzubewahren und nach Bezahlungsdatum aufsteigend abzulegen. Die Belege sind mit der Kpie des Kassenabschlusses an den Schatzmeister zu übergeben. Verantwrtliche für die sachliche Richtigkeit: a) Elektranlagen und Zubehör: Vrstandsmitglied Strmversrgung b) Wasserleitungssystem und Zubehör: Vrstandsmitglied Wasserversrgung c) Maschinen und Werkstatt: Vrstandsmitglied Werkstatt und Ausrüstung Finanz- und Kassenrdnung 3

5 d) Bau: Vrstandsmitglied Sauberkeit, Ordnung und Bauverwaltung e) Allgemeine Verantwrtung: Vrstandsvrsitzender, 2. und 3. Vrstand Kassenbuch Die Einzahlungen und Auszahlungen sind in zeitlicher Reihenflge im Kassenbuch zu vermerken. Die Eintragung umfasst: 1) die laufende Nummer (Belegnummer, auf dem Beleg zu vermerken) 2) den Buchungstag 3) einen Hinweis auf die Art der getätigten Ein- der Auszahlung 4) den Betrag Haftung Jede Persn, die Bargeld der geldwerte Mittel des Vereins empfängt, aufbewahrt der verwaltet, haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung gem. 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches in vller Höhe des Wertes. Inkrafttreten Die Finanz- und Kassenrdnung wurde in der Mitgliederversammlung vm 18. Oktber 2014 beschlssen und tritt mit sfrtiger Wirkung in Kraft. Niederwürschnitz, 20. Okt Vrsitzender 2. Vrsitzender 3. Vrsitzender Schatzmeister Finanz- und Kassenrdnung 4

Finanz- und Kassenordnung

Finanz- und Kassenordnung KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. Finanz- und Kassenrdnung (FiKaO) Die Finanz- und Kassenrdnung des Kleingartenvereins Gart den Umgang mit dem Vermögen des Vereins und dient seinem Vrstand dabei als

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck Satzung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen in Köln- Wrringen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen

Mehr

KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Die Satzung

KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ. Die Satzung KLEINGARTENVEREIN GARTENFREUNDE E.V. NIEDERWÜRSCHNITZ Die Satzung Die Satzung 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen "Gartenfreunde". 2) Sitz des Vereins ist Niederwürschnitz. 3) Der Verein ist

Mehr

Finanzordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. in der gültigen Fassung vom Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze. 2 Verantwortlichkeit

Finanzordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. in der gültigen Fassung vom Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze. 2 Verantwortlichkeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Finanzordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze 2 Verantwortlichkeit 3 Verfügungsbefugnis 4 Rechnungsjahr 5 Einnahmen und Ausgaben

Mehr

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v.

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.04.2005 1. Allgemeines: 1.1. Die Kassen- und Vermögensverwaltung des KSB Hildburghausen e.v. inkl. der

Mehr

SPENDENORDNUNG Start ggmbh

SPENDENORDNUNG Start ggmbh SPENDENORDNUNG Start ggmbh 1 Grundsätze (1) Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld oder Sachzuwendungen. (2) Sie werden ohne Ausnahme nur für gemeinnützige Zwecke gemäß

Mehr

Finanzordnung. 1. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit

Finanzordnung. 1. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Finanzordnung 1. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit 1.1. Der Landesfachverband Fechten Bremen (LFV) ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen: Sämtliche

Mehr

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

FINANZRICHTLINIE DES USV HALLE

FINANZRICHTLINIE DES USV HALLE FINANZRICHTLINIE DES USV HALLE 1 GELTUNGSBEREICH Die Finanzrichtlinie (FR) regelt den Zahlungsverkehr des Vereins mit seinen Mitgliedern, Sektinen und Vereinen swie gegenüber Dritten im Rahmen der Finanzrdnung.

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 In der

Mehr

SONNE 08 Berlin-Wannsee e.v.

SONNE 08 Berlin-Wannsee e.v. SONNE 08 Berlin-Wannsee e.v. Finanz- und Beitragsordnung i. d. Erstfassung vom 08.03.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 2 Geschäftsjahr... 2 3 Haushaltsplan...

Mehr

Satzung. der Sparte Kleingärtner Am Mühlberg e.v. Cottbus im Kreisverband der Kleingärtner Cottbus - Stadt e.v. Inhaltsverzeichnis

Satzung. der Sparte Kleingärtner Am Mühlberg e.v. Cottbus im Kreisverband der Kleingärtner Cottbus - Stadt e.v. Inhaltsverzeichnis Seite 1 7 Satzung der Sparte Kleingärtner Am Mühlberg e.v. Cottbus im Kreisverband der Kleingärtner Cottbus - Stadt e.v. Diese Satzung besteht aus 7 (sieben) Seiten! Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Imkerverein MUSTERVEREIN Satzung

Imkerverein MUSTERVEREIN Satzung Der nachflgende Textvrschlag einer Imker-Vereinssatzung erhebt nicht den Anspruch, die Bedürfnisse jedes Vereins als Mitglied des Landesverbandes abzudecken. Es wird empfhlen, für die individuelle Frmulierung

Mehr

Finanzordnung (vom )

Finanzordnung (vom ) Finanzordnung (vom 21.10.2014) Kendoverband Berlin e.v. Sektion Kendo im JVB I. Allgemeiner Teil 1 Anwendungsbereich und Zweck 1. Diese Finanzordnung regelt den finanziellen Betrieb des Kendoverband Berlin

Mehr

Satzung. 1 Name / Sitz

Satzung. 1 Name / Sitz Satzung 1 Name / Sitz Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Volksbühne am Rudolfplatz. Der Verein führt nach Eintragung im Vereinsregister den Zusatz e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

FV Blau-Weiß Hartmannsdorf e.v. Satzung

FV Blau-Weiß Hartmannsdorf e.v. Satzung FV Blau-Weiß Hartmannsdrf e.v. Satzung vm 31.März 2017 1 Name, Rechtsfrm und Sitz Der Verein führt den Namen FV Blau-Weiß Hartmannsdrf e.v. Er ist derzeit beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer 71271

Mehr

Satzung des Dorfclub Syrau e.v. mit dem Sitz in Syrau

Satzung des Dorfclub Syrau e.v. mit dem Sitz in Syrau Satzung des Dorfclub Syrau e.v. mit dem Sitz in Syrau 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Name Dorfclub Syrau mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein

Mehr

S A T Z U N G. Förderverein THW Andernach e.v. Förderverein THW Andernach e.v. Stand

S A T Z U N G. Förderverein THW Andernach e.v. Förderverein THW Andernach e.v. Stand S A T Z U N G Stand 11.03.2016 - 2-1 Namen, Sitz 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein THW Andernach mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Andernach. 1.3 Der

Mehr

S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v.

S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen und hat seinen Sitz in Haby. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 2 Zweck, Aufgaben

Mehr

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"

Mehr

Deutsche Classic-Kegler Union e.v.

Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Stand 29.03.2014 Finanzordnung DCU Seite 2 29.03.2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines.. 3 2 Grundlagen der Finanzwirtschaft... 3 3 Gestaltung des

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Volksfestgemeinschaft Bortfeld e.v. Satzung

Volksfestgemeinschaft Bortfeld e.v. Satzung Vlksfestgemeinschaft Brtfeld e.v. Satzung Datum: 25. März 2008 Satzung_Verein_01_01.dc Versin: 1.02 Änderungsdatum: 19.02.2015 Status: Vertraulichkeitsstufe: für internen Gebrauch Satzung Versin: 1.02

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im. 1.1 WFC Visurgis Petershagen. zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen)

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im. 1.1 WFC Visurgis Petershagen. zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen) BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im 1.1 WFC Visurgis Petershagen zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen) Zu meiner Person mache ich nachstehende Angaben: Name Vorname Beruf

Mehr

THW Helfervereinigung Ortsverein Siegburg e.v.

THW Helfervereinigung Ortsverein Siegburg e.v. THW Helfervereinigung Ortsverein Siegburg e.v. Satzung in der Fassung vom 31. Januar 2007 Artikel 1: Artikel 2: Artikel 3: Artikel 4: Artikel 5: Artikel 6: Artikel 7: Artikel 8: Artikel 9: Artikel 10:

Mehr

SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf.

SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf. SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Ensdorf. (3)

Mehr

Satzung. des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.v. (LSK) - Gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen -

Satzung. des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.v. (LSK) - Gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen - Satzung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.v. (LSK) - Gemeinnützige Organisatin für das Kleingartenwesen - Beschlssen auf dem 7. Verbandstag am 14. Juni 2008. Inhaltsangabe I. Allgemeines 1

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v..

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v.. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v.. 1.2. Sitz des Vereins ist Eichenau. Er ist unter der Nummer 257 in das Vereinsregister

Mehr

Hubertusstraße 1-5, Wiesbaden Telefon: 0611/

Hubertusstraße 1-5, Wiesbaden Telefon: 0611/ Hubertusstraße 1-5, 65203 Wiesbaden Telefn: 0611/5056383 www.ferderverein-pestalzzischule-wi.de betreuung@ferderverein-pestalzzischule-wi.de S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den

Mehr

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh Geschäftsrdnung des Executive Cmmittee der EPRD Deutsche Endprthesenregister ggmbh 1 Inhalt (1) Diese Geschäftsrdnung gilt als Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der EPRD Deutsche Endprthesenregister

Mehr

Satzung Imkerverein Suhl und Umgebung e.v

Satzung Imkerverein Suhl und Umgebung e.v Satzung Imkerverein Suhl und Umgebung e.v 1 - Bezeichnung Der Imkerverein Suhl und Umgebung e.v. - mit Sitz in Suhl - ist ein gemeinnütziger Verein. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen

Mehr

Satzung des Fördervereins Sternschnuppe Stand vom 26. September 2006

Satzung des Fördervereins Sternschnuppe Stand vom 26. September 2006 Satzung des Fördervereins Sternschnuppe Stand vom 26. September 2006 1 (Name, Sitz und Rechtsstellung) Der Verein führt den Namen FÖRDERVEREIN FÜR DIE KITA STERNSCHNUPPE IN JÜLICH E.V.. Der Verein hat

Mehr

Satzung des Vereins Leuenhall e.v. - Verein für mittelalterliches Brauchtum und Spielkultur -

Satzung des Vereins Leuenhall e.v. - Verein für mittelalterliches Brauchtum und Spielkultur - Satzung des Vereins Leuenhall e.v. - Verein für mittelalterliches Brauchtum und Spielkultur - Inhalt A. Allgemeines... 1 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr... 1 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Oberhof nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Feuerwehrverein Oberhof e.v.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 2. Er hat die Rechtsform

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr

Mehr

Satzung. des. FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom Name. 2 Sitz. 3 Zweck

Satzung. des. FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom Name. 2 Sitz. 3 Zweck Satzung des FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom 27.01.2013 1 Name Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub FC Bavaria Traunreut e.v. Sitz des Vereins ist Traunreut 2 Sitz

Mehr

Jahresbericht 2014 der Patengemeinschaft für hungernde Kinder e. V.

Jahresbericht 2014 der Patengemeinschaft für hungernde Kinder e. V. 1 Jahresbericht 2014 der Patengemeinschaft für hungernde Kinder e. V. Anlg.: Jahresrechnung vm 01. Januar bis 31. Dezember 2014 mit - Vermögensaufstellung auf den 31. Dezember 2014 - Ergebnisrechnung für

Mehr

Antrag auf Unterstützung Privat

Antrag auf Unterstützung Privat Missin Hffnung Neubaugasse 10/14 1070 Wien T: 01 8790736-26 F: 01 8790736-20 ffice@missinhffnung.rg Antrag auf Unterstützung Privat - 2017 Familienname: Vrname:. Anzahl der Kinder (f.d. Kinderzulage bezgen

Mehr

Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten

Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

SATZUNG des Vereins Kampagne für gutes Bier

SATZUNG des Vereins Kampagne für gutes Bier SATZUNG des Vereins Kampagne für gutes Bier 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen "Kampagne für gutes Bier". Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz

Mehr

INFORMATIONEN Copyright 10/2016 der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienforschung e.v. (AMF)

INFORMATIONEN Copyright 10/2016 der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienforschung e.v. (AMF) INFO A.6 INFORMATIONEN Cpyright 10/2016 der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienfrschung e.v. (AMF) VEREINSORDNUNG DER AMF Vereinsrdnung der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienfrschung

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Taunusfighter Idstein. Er sll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz "e.v.".

Mehr

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V.

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V. Finanzordnung 1. Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1.1 Der Mieterverein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis

Mehr

Satzung des QFC - Fördervereins e.v.

Satzung des QFC - Fördervereins e.v. Satzung des QFC - Fördervereins e.v. Mitgliederversammlung vom 21.06.2011 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein QFC (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung für den Kleingartenverein Wiesenthaler Weg. Neustrelitz e.v.

Satzung für den Kleingartenverein Wiesenthaler Weg. Neustrelitz e.v. Satzung für den Kleingartenverein Wiesenthaler Weg Neustrelitz e.v. überarbeitet/ergänzt durch den Kleingartenverein e.v. 2011/2012 Diese Satzung ist als Vereinssatzung wirksam, da sie: 1. von der Mitgliederversammlung

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag Seite 1 von 5 EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Giegerich & Partner GmbH im folgenden Lizenzgeber genannt. Stand: März 2014 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung

Mehr

Satzung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie

Satzung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie Satzung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie Geänderte Fassung lt. Beschluss der Mitgliederversammlung in Hamburg, den 2. Dezember 2014 (Ursprüngliche Fassung vom 2.3.1985) 1 Name und Sitz 1. Die Gesellschaft

Mehr

Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert.

Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert. 1 vn 5 Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder Sehr geehrte Eltern, Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegepersn und die Möglichkeit einer Bezuschussung infrmiert. Für Ihre

Mehr

Aufnahmeantrag Cheerleading

Aufnahmeantrag Cheerleading Aufnahmeantrag Cheerleading Daten des Mitgliedes: Geburtsrt Straße / Hausnummer PLZ / Whnrt Beruf Telefn Mbil E-Mail Staatsangehörigkeit Ich bin/war Mitglied in flgenden anderen Sprtvereinen: Ich besitze

Mehr

1 Name, Sitz. SATZUNG der Bürger-Energiegenossenschaft Hersfeld eg. 2 Zweck und Gegenstand. Inhalt

1 Name, Sitz. SATZUNG der Bürger-Energiegenossenschaft Hersfeld eg. 2 Zweck und Gegenstand. Inhalt SATZUNG der Bürger-Energiegenssenschaft Hersfeld eg in der Fassung des Beschlusses der Gründungsversammlung vm 02. April 2012 in Bad Hersfeld Inhalt 1 Name, Sitz... 1 2 Zweck und Gegenstand... 1 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des. Fußball-Förderverein SV Eichelberg e.v.

Satzung des. Fußball-Förderverein SV Eichelberg e.v. Satzung des Fußball-Förderverein SV Eichelberg e.v. 1 Sitz des Vereines, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Fußball - Förderverein Eichelberg e.v." 2. Der Verein hat seinen Sitz in 76684 Östringen-Eichelberg

Mehr

Satzung Fußballclub Langwedel e.v. von 1955

Satzung Fußballclub Langwedel e.v. von 1955 Fußballclub Langwedel e.v. vn 1955 1 Name und Sitz - Der Verein führt den Namen Fußballclub Langwedel e.v. vn 1955. Die Abkürzung lautet: FC Langwedel e.v. vn 1955. - Er hat seinen Sitz in Langwedel und

Mehr

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG 11.02.2016 Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des TSV Tempelhof-Mariendorf e.v. 2. Der Verein

Mehr

Geschäftsordnung für die Finanzen

Geschäftsordnung für die Finanzen Sportverein Harting e.v. 1946 Regensburg, den 12.12.2013 Geschäftsordnung für die Finanzen A. Allgemeines Die Finanzordnung verpflichtet die Abteilungskassiere zur Überwachung der Bar-Kasse und die Regelung

Mehr

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen

Mehr

VEREINSSATZUNG. ( 1 ) Der Verein gibt sich den Namen Förderverein der Gesamtschule Wilhelm Conrad Röntgen Zepernick e.v.

VEREINSSATZUNG. ( 1 ) Der Verein gibt sich den Namen Förderverein der Gesamtschule Wilhelm Conrad Röntgen Zepernick e.v. VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins ( 1 ) Der Verein gibt sich den Namen Förderverein der Gesamtschule Wilhelm Conrad Röntgen Zepernick e.v. ( 2 ) Er hat seinen Sitz in 16341 Panketal. Der Verein

Mehr

Finanzordnung Gültig ab

Finanzordnung Gültig ab Amtsgericht Chemnitz VR 50155 KGV Sonnenschein" e. V. c/o Harald Raschke Elterleiner Straße.21 08352 Raschau-Markersbach / OT Langenberg www.kleingarten-sonnenschein.de Gültig ab 01.10.2016 1 Grundsätze

Mehr

Schützenverein Osterbrock e.v.

Schützenverein Osterbrock e.v. Schützenverein Osterbrck e.v. S a t z u n g des Schützenvereins Osterbrck e.v. in Geeste/OT Osterbrck im Landkreis Emsland 1 Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins Der Verein führt den Namen "Schützenverein

Mehr

3 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

3 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Satzung des Polen.pl e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Polen.pl. Mit Eintragung des Vereins in das Register ist der Zusatz e.v. hinzuzufügen. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

Mehr

Evangelischer Kirchbauverein Bechen e. V.

Evangelischer Kirchbauverein Bechen e. V. Evangelischer Kirchbauverein Bechen e. V. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Evangelischer Kirchbauverein Bechen e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in 51515 Kürten

Mehr

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten

Mehr

Vereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern

Vereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern zur Bereitstellung vn virtuellen Windws Servern 0. Präambel Grundlage ist die Benutzerrdnung des ZIM nachflgend Anbieter genannt. Berechtigt sind Einrichtungen der Universität Wuppertal, vertreten durch

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Satzung des FFF Freizeit-Freunde Filzen-Hamm e.v.

Satzung des FFF Freizeit-Freunde Filzen-Hamm e.v. 1 Rechtsform und Name Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und führt folgenden Namen: FFF - Verein für Freizeitgestaltung und Geselligkeit - Er soll in das Vereinsregister des

Mehr

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Vereinszweck. (1) Der Verein führt den Namen Der Deutsch- Iranische Freundschaftsverein MEHR e.v.

Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Vereinszweck. (1) Der Verein führt den Namen Der Deutsch- Iranische Freundschaftsverein MEHR e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Der Deutsch- Iranische Freundschaftsverein MEHR e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Köln. (3) Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Vereinszweck

Mehr

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein

Mehr

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Sitterbugs Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von

Mehr

VEREINSSATZUNG. Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Gültig ab Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Weidenweg Hilden

VEREINSSATZUNG. Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Gültig ab Sportvereinigung Hilden 05/06 e.v. Weidenweg Hilden VEREINSSATZUNG Gültig ab 13.07.2017 Weidenweg 3 40723 Hilden 0 21 03 6 65 30 1 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Sitz des Vereins ist Hilden. Die Farben des Vereins sind Blau-Schwarz. Das Geschäftsjahr

Mehr

Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V.

Der Verein führt den Namen  Förderverein Schach ASP Hoyerswerda, nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V. Satzung des Fördervereins Schach ASP Hoyerswerda 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz

Mehr

Satzung des Kultur - und Heimatvereins Wublitztal e.v.

Satzung des Kultur - und Heimatvereins Wublitztal e.v. Satzung des Kultur - und Heimatvereins Wublitztal e.v. 1 Name Sitz Rechtsform (1) Der am 18. Juni 1998 gegründete Verein führt den Namen Kultur- und Heimatverein Wublitztal e.v. Er ist unter der Nr. VR

Mehr

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich Fundstelle: HmbGVBl. 2005, S. 521 Hamburgisches Stiftungsgesetz Vom 14. Dezember 2005 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

S a t z u n g Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau e.v.

S a t z u n g Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau e.v. S a t z u n g Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau e.v. 1 Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß- Gerau e.v. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Dezember 2017) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Gewerberdnung (GewO) kann nur erflgen, wenn die flgenden Vraussetzungen erfüllt sind: 1.

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.v. eingetragen im Vereinsregister des AG Mannheim, Nr.

Satzung der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.v. eingetragen im Vereinsregister des AG Mannheim, Nr. 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr a) Die Gemeinschaft führt den Namen Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Sie wird nachfolgend stets Gemeinschaft genannt. b) Sie hat ihren Sitz in 74931 Lobbach c)

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit und Ersatzeinkünften (Lohnsteuer) gültig ab Kalenderjahr 2013

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit und Ersatzeinkünften (Lohnsteuer) gültig ab Kalenderjahr 2013 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit und Ersatzeinkünften (Lhnsteuer) gültig ab Kalenderjahr 2013 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen

Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen 1 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband führt den Namen Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen, im folgenden MFAK genannt.

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Glfclub Aggertal e.v., abgekürzt GC Agger. Er hat seinen Sitz in 53797 Lhmar und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. der. Präambel

Satzung. der. Präambel Satzung der Deutschen Waldjugend (DWJ) in Sachsen in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) (Anerkannter Verband nach 56 SächsNatSchG) - Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes -

Mehr

Kinderhilfe Ugwaku e.v. Satzung

Kinderhilfe Ugwaku e.v. Satzung Seite 1 von 5 Kinderhilfe Ugwaku e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderhilfe Ugwaku e.v. Er hat seinen Sitz in 72202 Nagold. Der Verein ist in das Vereinsregister Nagold einzutragen

Mehr

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten

Mehr

S A T Z U N G. "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH) 1 Name und Sitz 1 S A T Z U N G "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure,

Mehr

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Schwedt. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Schwedt. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Satzung Des Kunstvereins Schwedt/Oder e.v. 1 Name Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Kunstverein Schwedt/Oder e.v. Er ist eine selbstständige und gemeinnützige Vereinigung zum Zweck,

Mehr

Satzung. Bike lt Starnberg e.v

Satzung. Bike lt Starnberg e.v Satzung Bike lt Starnberg e.v. 28.11.2017 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bike lt Starnberg e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Starnberg und ist im Vereinsregister eingetragen.

Mehr

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v.

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. [VR 9725] vom 20.07.2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "PHP USERGROUP DRESDEN". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Gloria Kulturpalast e.v. (im Folgenden kurz Verein genannt).

1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Gloria Kulturpalast e.v. (im Folgenden kurz Verein genannt). Satzung des Vereins Förderverein Gloria Kulturpalast e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Gloria Kulturpalast e.v. (im Folgenden kurz Verein genannt). 1.2 Er

Mehr

Finanzordnung der Fachschaft Verkehrswissenschaften Studentenschaft Friedrich List

Finanzordnung der Fachschaft Verkehrswissenschaften Studentenschaft Friedrich List Finanzordnung der Fachschaft Verkehrswissenschaften Studentenschaft Friedrich List Vorbemerkungen Die Finanzordnung regelt die Verwaltung der Mittel der Fachschaft Verkehrswissenschaften. Im Folgenden

Mehr

Finanz- und Beitragsordnung Turnsport Gemeinschaft Jena e.v.

Finanz- und Beitragsordnung Turnsport Gemeinschaft Jena e.v. Finanz- und Beitragsordnung Turnsport Gemeinschaft Jena e.v. 1 Allgemeine Regelungen Alle Finanzvorgänge sind über das vom Verein eingerichtete Konto zu regeln. Im Ausnahmefall bedarf es gesonderter Regelungen.

Mehr