MERKBLATT TERMINALBETRIEB

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1 MERKBLATT TERMINALBETRIEB WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR VERSION // D, A,CH Dieses Merkblatt richtet sich an Sie als Kunden der TXLOGISTIK sowie Sie als Intermodalterminals, die im Auftrag der TXLOGISTIK Ladeeinheiten umschlagen. Das vorliegende Dokument dient als anschauliche Hilfestellung, um einen reibungslosen Terminalbetrieb sowie einen sichereren und störungsfreien Bahnbetrieb darzustellen. Im Zuge der Eingangsuntersuchung werden angelieferte Ladeeinheiten durch die Terminals auf sachgemäße Verlade- und Transportfähigkeit geprüft. Um Transportausfälle und vermeidbare Wartezeiten am Terminal von vornherein zu verhindern, empfehlen wir, offensichtliche Mängel oder Beschädigungen der Ladeeinheiten bereits vor der Anlieferung zu beseitigen. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Ladeeinheiten ist der Auflieferer verantwortlich. Zu den häufigsten Beanstandungen, die zum Ausschluss vom Transport führen, gehören: Offene Planen und Türen Unzureichend gesicherte oder beschädigte Planen Beschädigte oder fehlende Zollplomben und schnüre Verschobene Ladung auf Grund von unzureichender Ladungssicherung Fehlende oder unzulässige Kodifizierung und Gefahrgutkennzeichnung Stark beschädigte Greifkanten oder Eckbeschläge Beschädigte Stützbeine Generell gilt, dass die Ladungssicherung im kombinierten Verkehr so herzustellen ist, dass eine Stoßbelastung von 1g in beide Fahrtrichtungen und 0,5g quer zur Fahrtrichtung auf die Ladung einwirken kann, ohne dass das Ladegut beschädigt wird. Nicht gesicherte Ladung kann zu jedem Zeitpunkt zum Ausschluss des Transports führen. Die Prüfung der Ladungssicherung obliegt nicht dem Terminal. Wir weisen darauf hin, dass dieses Merkblatt die gültigen Vorschriften und Regelungen im Bahntransport nicht ersetzt. Die endgültige Prüfung und abschließende Entscheidung der Versandfähigkeit erfolgt durch den Wagenmeister. Außerdem möchten wir daran erinnern, dass seitens aller UIRR-Terminals (und vieler freier Terminals) der ILU-/BIC-Code für intermodale Transporteinheiten (ITEs) vorgeschrieben ist. Um Probleme bei der Anlieferung zu vermeiden, lassen Sie bitte Ihre ITEs rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen registrieren, und beschriften Sie diese konform zu den Regularien.

2 2 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR WICHTIGE PRÜFBLICKE AN TRAILERN ODER WECHSELBEHÄLTERN Bei Ladeeinheiten mit Planen in Curtainsiderausführung müssen alle Spanngurte geschlossen und gesichert sein. (Akzeptiert wird ein beschädigter Spanngurt je Seite nach behelfsmäßiger Sicherung. Dieser darf nicht direkt neben der Riegelstange liegen.) Wellen in der Plane sind nicht zulässig. Beispiel für einen losen Spanngurt. Spanngurte unterhalb der Greifkante sind nicht zulässig. Der Umschlag ist technisch nicht möglich. Das Einhängen von Verzurrungen für die Niederbindung der Ladung an den Bordwänden oder Sperrriegeln ist nicht zugelassen.

3 3 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Fallriemen müssen durch alle Ösen der horizontalen Planensicherung gezogen werden. Bei einer fehlenden Öse muss der Fallriemen mit Draht / Plastikstrips gesichert werden. Ein Sicherungsseil durch die Ösen der Spanngurte zu ziehen, ist nicht erforderlich: Vorhandene Sicherungsseile müssen entweder durch alle Ösen gezogen sein oder ordnungsgemäß aufgewickelt werden. Bei Ladeeinheiten mit dem sogenannten Hamburger Verdeck muss ein Sicherungsseil durch alle Ösen gezogen werden. Max. 3 fehlende, jedoch nicht nebeneinander liegende Ösen der waagerechten Planensicherung werden akzeptiert. Die fehlenden Ösen dürfen nicht an erster oder letzter Stelle sein.

4 4 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Gummischnüre als Sicherung sind nicht zulässig. Gummischnüre als Sicherung in Kombination mit Sicherungsseil sind zulässig. Bei Transporten durch Nicht-EU-Länder müssen die Türen durch den Auflieferer versiegelt werden. Eine Greifkante ist zwingend farblich abzuheben. Außerdem darf die Plane die Greifkante nicht bedecken. In beiden genannten Fällen ist die betroffene Einheit abzuweisen. Das untere Bild zeigt eine für die intermodale Verladung korrekte Greifkante.

5 5 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Bei allen Ladeeinheiten müssen die Türen und Stirnwände geschlossen und gesichert sein. Die obere Verriegelung ist ebenfalls zu prüfen. Nicht verriegelt! Verriegelt! Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenborde geschlossen und gesichert sein.

6 6 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenplanen geschlossen und gesichert sein. Die Riegelstange muss unten und oben ordnungsgemäß gesichert sein. Unzureichend gesicherte Riegelstangen führen zu offenen Planen während der Zugfahrt. Die Eisenbahnwagen müssen in der Regel ausrangiert werden. Halterung nicht ordnungsgemäß gesichert! Wir empfehlen unseren Kunden die zusätzliche Fixierung der Riegelstange durch die Anbringung eines Spanngurtes.

7 7 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Die Riegelstangen müssen dicht in der Führung anliegen und dürfen keinen Spielraum haben. Schäden an der Halterung der Riegelstange sind nicht zulässig. Gebrochene Scharniere sind nicht erlaubt. Die Ladeeinheiten sind deshalb abzuweisen, da sich die Scharniere aushängen und die Türen öffnen können.

8 8 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Rahmenbrüche sind ebenfalls nicht zulässig und entsprechende Ladeeinheiten sind abzuweisen! Häufig sind Rahmenbrüche durch Kondenswasseraustritt an der Bruchstelle erkennbar.

9 9 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Bei Ladeeinheiten mit Planenaufbau muss das Ladegut ordnungsgemäß gesichert sein (siehe Seite 1). Das Ladegut darf nicht an der Plane anliegen. Einheiten wie diese werden vom Wagenmeister abgelehnt, oder führen dazu dass der Waggon auf der Zugfahrt ausgesetzt werden muss! Verschobene Ladung! Kleine Durchbrüche des Materials deuten auf eine verschobene Ladung hin. Diese Einheiten müssen vor der Übernahme ins Terminal reguliert werden.

10 10 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Bei allen Ladeeinheiten müssen die Dächer geschlossen und gesichert sein. An einer Ladeeinheit darf je Seite maximal eine Dachniete fehlen, jedoch nicht die erste und nicht die letzte. Beispiel einer fehlenden Dachniete. Beispiel einer fehlenden Dachniete an letzter Position.

11 11 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Die Planen müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Löcher und/oder Risse aufweisen. Löcher oder Risse bis 30mm können vom Fahrer mit Klebeband geklebt werden. Löcher oder Risse über 30mm müssen geschweißt werden. Risse in der Plane wie z.b. an der Riegelstange sind ebenfalls nicht zulässig diese müssen professionell instand gesetzt werden.

12 12 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Verbogene Stützbeine stellen eine Beschädigung dar und müssen beim Gate-In aufgenommen werden. In Absprache mit dem Wagenmeister dürfen die Trailer verladen werden. Die Stützbeine müssen immer eingekurbelt werden können. Die gelben Codenummernschilder müssen gut lesbar und auf jeder Längsseite angebracht sein. Sie geben Informationen über die Zuordnung der Ladeeinheiten auf Waggons und über die Zulassung der Einheiten auf Streckenprofile. Ein auf einer Seite fehlendes Schild darf durch ein provisorisches Schild ersetzt werden, solange auf der gegenüberliegenden Seite ein Original vorhanden ist. Bei allen Ladeeinheiten mit fest installierten Aufstiegen oder Leitern muss in deren unmittelbarer Nähe das Warnzeichen für Hochspannung (Blitzpfeil) angebracht sein.

13 13 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Der hintere und der seitliche Unterfahrschutz muss, wenn klappbar, hochgeklappt und sicher eingerastet sein. Dieses ist durch den Fahrer durchzuführen. Sattelanhänger müssen über ein gültiges polizeiliches Kennzeichen verfügen. Der verkehrssichere Zustand der Sattelanhänger muss gewährleistet sein. Die Luftfederung der Sattelanhänger muss vor der Verladung auf den Wagen entlüftet werden (1).Bremsen sind vor der Verladung zu lösen (2) Nach der Verladung sind die Handkurbeln zu sichern.

14 14 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR ZUSÄTZLICHE PRÜFUNG VON LADEEINHEITEN MIT GEFAHRGUT BEZETTELUNG UND KENNZEICHNUNG (GRUNDSÄTZE) Die Großzettel (Placards) aus Spalte 5 der Tabelle A des Kapitel 3.2.A sowie die orangefarbene Kennzeichnung müssen gemäß Kapitel 5.2 und 5.3 (ADR/RID) angebracht sein. Die Vorschriften zur Kennzeichnung der Ladeeinheiten und Fahrzeuge gelten auch, wenn diese leer und ungereinigt sind. Für Güter in loser Schüttung in LE (Wechselbehälter / Container / Sattelanhänger) und Güterwagen gilt: Zusätzlich zu den Großzetteln (Placards) ist an den beiden Längsseiten die orangefarbene Tafel mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer anzubringen. SATTELAUFLIEGER Variante 1: Befindet sich nur am Heck des Trailers die aufgeklappte orangefarbene Gefahrguttafel, so müssen an den Längsseiten des Trailers zusätzlich die notwendigen Placards angebracht sein. Variante 2: Am Sattelauflieger sind die orangefarbenen Tafeln angebracht bzw. aufgeklappt. à Stirnseite und Heckseite AUSZUG RID BEFÖRDERUNG VON ANHÄNGERN, IN DENEN VERSANDSTÜCKE BEFÖRDERT WERDEN Wird ein Anhänger von seiner Zugmaschine getrennt, müssen die orangefarbenen Tafeln auch an der Stirnseite des Anhängers oder die entsprechenden Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten des Anhängers angebracht werden. AUSNAHME FÜR FOLGENDE VERKEHRE: 1. Sattelauflieger auf der Relation Lübeck Verona und zurück 2. Sattelauflieger auf der Relation Herne Malmö und zurück Wenn die LE nicht bezettelt ist, aber über Einschubfächer für Placards verfügt, dann ist die vorgesehene Tasche für Gefahrgutbelabelung zu nutzen. Sollte die LE keine Vorrichtung für Gefahrgutbelabelung haben, müssen Großzettel (Placards) an den beiden Längsseiten (Zettelhalter) der Tragwagen gemäß RID angebracht werden. Wenn bei 6-achsigen Tragwagen die Placards im Zettelhalter befestigt werden, darf nur eine LE mit Gefahrgut auf dem Wagen sein. Die Größe der Großzettel (Placards) bei der Bezettelung der Tragwagen kann gemäß RID auf 150 mm x 150 mm verkleinert werden.

15 15 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR WECHSELBEHÄLTER UND CONTAINER Jede Seite muss mit Großzettel (Placards) gekennzeichnet sein. à Anzubringen an Stirnseite, je Längsseite und Heckseite TANKCONTAINER Jede Seite muss mit Großzettel (Placards) gekennzeichnet sein. à Anzubringen an Stirnseite, je Längsseite und Heckseite An beiden Längsseiten muss zusätzlich die orangefarbene Tafel mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer angebracht sein. Verfügt der Tankcontainer über mehrere Kammern mit unterschiedlichem Gefahrgut, so müssen an jeder Kammer eine orangefarbene Tafel, sowie die notwendigen Großzettel angebracht werden. ACHTUNG Bei jedem Transport mit Gefahrgut müssen die schriftlichen Weisungen nach RID mitgeführt werden!

16 16 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR WICHTIGE PRÜFBLICKE AN CONTAINERN Die Türen müssen verschlossen sein. Jeder Verschluss ist einzeln zu schließen. Der rechte Verschluss im Bild ist nicht geschlossen. Am Container müssen die Höhen- und Breitenangaben angebracht sein. Es muss eine gültige CSC Plakette vorhanden sein, mit dem Eintrag der nächsten Inspektion. Ist im CSC Schild zusätzlich ein vollständiger ACEP-Zulassungscode angegeben, entfällt die Angabe des nächsten Prüfdatums. Bei Transporten von Abfall nach Italien müssen die Ladeeinheiten mit einer gelben Tafel (25 x 25 cm) mit einem schwarzen R gekennzeichnet werden.

17 17 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR ZUSÄTZLICHE PRÜFBLICKE AN WECHSELBEHÄLTER Bei allen Ladeeinheiten müssen die Seitenborde geschlossen und gesichert sein. Stützfüße müssen hochgeklappt und durch eine Sicherung verriegelt sein. Die Sicherung muss durch zwei Vorrichtungen erfolgen (innen und außen).

18 18 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR Es ist darauf zu achten, dass oben am Containerdach wie unten auf Höhe des Containerbodens jedes Gestänge richtig verschlossen ist. Die Eckbeschläge müssen in einem funktionstüchtigen Zustand sein. Bei Open Top Containern muss das Dach ordnungsgemäß verschlossen sein. Max. 3 fehlende, jedoch nicht nebeneinander liegende Ösen der waagerechten Planensicherung werden akzeptiert. Dies gilt auch für stark verbogene, eingeschliffene Ösenverstärkungsringe.

19 19 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR WICHTIGE PRÜFBLICKE AN TANKCONTAINERN Blindflansche müssen aufgesetzt werden. Die Armaturen, sowie die Schutzabdeckungen müssen geschlossen sein. Die Domdeckel müssen verschlossen sein. Ein gültiges Datum der Druckprüfung muss vorhanden sein. Diese ist an unterschiedlichen Stellen auf dem Container zu finden, z.b. auf der CSC-Plakette. Geländer auf Tank- oder Silocontainern müssen eingeklappt und gesichert sein.

20 20 // WICHTIGE PRÜFUNGEN AN LADEEINHEITEN IM KOMBINIERTEN VERKEHR WICHTIGE ZUSÄTZLICHE PRÜFBLICKE AN LADEEINHEITEN MIT FALTDACH FÜR LKW-FAHRER Bei Ladeeinheiten mit Faltdach müssen die beweglichen Teile immer kontrolliert werden. Dazu muss die Dachplane komplett zugezogen und die Verriegelung eingerastet sein. Die beidseitige Verriegelung/Sicherung des Faltdaches muss vor dem Bahntransport noch einmal überprüft werden, um Unregelmäßigkeiten während der Zugfahrt zu vermeiden.

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