B e s c h l u s s. 4. Korrektur und Vorbereitung des Faches Informationsverarbeitung in den neuen Büroberufen

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1 B e s c h l u s s Die Vollversammlung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2013 gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), folgende Entschädigungsregelung für die Korrektur von Prüfungsaufgaben und die Erarbeitung von Aufgabenvorschlägen im Berufsbildungsbereich sowie im Bereich von Fortbildungsprüfungen für die Oldenburgische IHK gültig ab 1. Januar 2014 beschlossen: A. Korrekturentschädigung für Abschluss- und Zwischenprüfungen 1. Korrektur von programmierten Prüfungsfächern pro Fach 1,20 2. Korrektur pro Fach für konventionelle Prüfungsaufgaben bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 30 Minuten 3,00 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 45 Minuten 4,50 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 60 Minuten 6,00 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 75 Minuten 7,50 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 90 Minuten 9,00 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 120 Minuten 12,00 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 180 Minuten 18,00 3. Korrektur pro Fach für gemischte (programmierte und konventionelle) Prüfungsaufgaben bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 30 Minuten 1,80 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 45 Minuten 2,70 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 60 Minuten 3,60 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 75 Minuten 4,50 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 90 Minuten 5,40 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 120 Minuten 7,20 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 180 Minuten 10,80 4. Korrektur und Vorbereitung des Faches Informationsverarbeitung in den neuen Büroberufen 4.1 Korrektur bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 30 Minuten 4,80 1/5

2 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 45 Minuten 7,20 bei einer Aufgabenbearbeitungszeit von 60 Minuten 9, Vorbereitung Grundentschädigung je Version 33,00 (pro Aufgabe 11,00 ) zuzüglich pro Prüfling 1,80 (pro Aufgabe 0,60 ) Sofern mehrere Lehrer bzw. Prüfungsausschussmitglieder die Prüfung vorbereitet haben, ist die ermittelte Entschädigungssumme entsprechend aufzuteilen. 5. Zweitkorrekturen, soweit sie durchgeführt werden, werden mit 50 Prozent der unter den Punkten 1. bis 4.1 aufgeführten Sätze vergütet. Zweitkorrekturen in den Ausbildungsberufen Datenverarbeitungskaufmann und Bankkaufmann werden, soweit sie durchgeführt werden, mit 100 Prozent der unter 2. aufgeführten Sätze vergütet. 6. Korrektur betrieblicher Aufgaben / Projektarbeiten 6.1 Projektantrag / pro Antrag 5, Projektarbeit pro Arbeit 1. Korrektur 15,60 Projektarbeit pro Arbeit 2. Korrektur 7,80 7. Kann eine Zuordnung nach den Punkten 1 bis 5 nicht vorgenommen werden, wird die Korrektur nach Zeitaufwand gemäß der Entschädigung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter vorgenommen. Bei fehlender Zeitangabe wird für vier Prüflinge pro Fach eine Stunde berechnet. B. Erstellung von Aufgaben für Abschluss- und Zwischenprüfungen I. Schriftliche Prüfung 1. Konventionelle Aufgaben je Fach mit Lösungen 37,50 II. Fertigkeitsprüfung 1. Die Vergütung für die Erstellung von Fertigkeitsaufgaben erfolgt nach Zeitaufwand, wobei die Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz über die 2/5

3 Entschädigung ehrenamtlicher Richter vorgenommen wird. Die Entschädigung beträgt zurzeit 6,00 je angefangene Stunde. 2. Der Entwurf einer Arbeitsprobe darf 100 Stunden = 600,00 nicht überschreiten. 3. Die Überarbeitung einer Arbeitsprobe darf dabei 50 Stunden = 300,00 nicht überschreiten. III. Praktische Übungen 1. Erstellen praxisbezogener Aufgaben Pro Aufgabe 9,00 C. Aufgabenerstellung im Rahmen von Fortbildungsprüfungen 1. konventioneller Aufgabensatz mit Lösungshinweisen für eine 30-minütige Klausur 30,00 für eine 45-minütige Klausur 45,00 für eine 60-minütige Klausur 60,00 für eine 75-minütige Klausur 75,00 für eine 90-minütige Klausur 90,00 für eine 120-minütige Klausur 120,00 für eine 150-minütige Klausur 150,00 für eine 180-minütige Klausur 180,00 D. Korrekturen im Rahmen von Fortbildungsprüfungen 1. für eine konventionelle Klausur pro Prüfungsarbeit bei einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten 3,50 bei einer Bearbeitungszeit von 45 Minuten 5,25 bei einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten 7,00 bei einer Bearbeitungszeit von 75 Minuten 8,75 bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten 10,50 bei einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten 14,00 bei einer Bearbeitungszeit von 150 Minuten 17,50 bei einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten 21,00 3/5

4 Für eine zweite Korrektur beträgt die Entschädigung Bei einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten 1,75 Bei einer Bearbeitungszeit von 45 Minuten 2,63 Bei einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten 3,50 Bei einer Bearbeitungszeit von 75 Minuten 4,38 Bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten 5,25 Bei einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten 7,00 Bei einer Bearbeitungszeit von 150 Minuten 8,75 Bei einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten 10,50 Werden Erst- und Zweitkorrektur gleichrangig behandelt können die Entschädigungssätze für die Erst- und Zweitkorrektur addiert und je zur Hälfte gewährt werden Bei einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten 2,63 Bei einer Bearbeitungszeit von 45 Minuten 3,94 Bei einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten 5,25 Bei einer Bearbeitungszeit von 75 Minuten 6,57 Bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten 7,88 Bei einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten 10,50 Bei einer Bearbeitungszeit von 150 Minuten 13,13 Bei einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten 15,75 2. Betriebliche Projektarbeit Erstkorrektur 50,00 Für eine erforderliche Zweitkorrektur 50,00 3. Multiple-Choice-Aufgaben Entschädigung bei einer Bearbeitungsdauer von 30 Minuten 0,60 Bei einer Bearbeitungszeit von 45 Minuten 0,90 Bei einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten 1,20 Bei einer Bearbeitungszeit von 75 Minuten 1,50 Bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten 1,80 Bei einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten 2,40 Bei einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten 3,60 4/5

5 4. Ausbildereignungsprüfung Je Unterweisungsprobe 7,20 Korrektur je gemischte Prüfungsaufgabe 7,20 Oldenburg, 4. Dezember 2013 Gert Stuke Präsident Dr. Joachim Peters Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch Niedersächsisches Kultusministerium mit Schreiben vom 24. Januar 2014, Az: /1/5 Hannover, 24. Januar 2014 Im Auftrag gez. Harborth-Zimmer Die vorstehende Entschädigungsregelung für die Korrektur von Prüfungsaufgaben und die Erarbeitung von Aufgabenvorschlägen im Berufsbildungsbereich sowie im Bereich der Fortbildungsprüfungen für die Oldenburgische IHK wird hiermit ausgefertigt und in der Kammerzeitschrift Oldenburgische Wirtschaft bekanntgemacht. Zusätzlich wird sie im Internet unter veröffentlicht. Oldenburg, 4. Februar 2014 Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Gert Stuke Präsident Dr. Joachim Peters Hauptgeschäftsführer 5/5

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