Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUßBALLVERBAND e.v. Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund Ausschreibung Juniorinnen Ostfriesland Saison 2016 / Stand

2 1. Durchführung Für die Durchführung aller Spiele der B- bis F-Juniorinnen sind die Satzungen und Ordnungen des DFB bzw. des NFV sowie die Bestimmungen dieser Ausschreibung maßgebend. 2. Staffelleiter/Schiedsrichteransetzer: Die Aufstellung der Spielpläne sowie deren Überwachung wirdvon folgenden zuständigen Staffelleitern übernommen: B-Juniorinnen Ostfrieslandliga Staffel 1 + 2, Ostfrieslandklasse A (7er), Ostfrieslandpokal 9/11er sowie 7ner C-Juniorinnen Ostfrieslandliga Staffel 1+2, Ostfrieslandklasse A (7er), Ostfrieslandpokal 9/11er sowie 7er D-Juniorinnen Ostfrieslandliga Staffel 1 + 2, Ostfrieslandpokal E-Juniorinnen Ostfrieslandliga Staffel 1+2, Ostfrieslandpokal Michael Geib Moorhuserstr. 42c, Moorhusen, 04952/ Michael.geib@nfv.evpost.de, michael26817@gmx.de Mareike Baumann Ihnoweg 3, Esens, 04971/ oder 0173/ Mareike_wagener@web.de, mareike.baumann@nfv.evpost.de Jochen Willers Zeppelinstr. 27, Hage 04931/7250 Jochen.willers@nfv.evpost.de, jojoschiri@web.de Heike Bohlen Jannes-Ohling-Str. 31, Emden oder heike.bohlen@nfv.evpost.de, heikebohlen@web.de Vorsitzender Frauen- und Mädchenausschuss: Rolf Fimmen, Auricher Str. 44, Esens, 04971/2785 oder 01578/ Rolf.fimmen@nfv.evpost.de, fimmi@aol.com Schiedsrichteransetzer Aurich Egon Klawitter Tel.: Leer und Emden Helmuth Venekamp Tel.: Leer Matthias Olthoff Tel.: Wittmund Helge Hanekamp Tel.:

3 3. Spielpläne/Spielverlegungen: Die Bekanntgabe der Spielpläne erfolgt über das Internetforum DFBnet siehe 27 SpO Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Die im DFBnet innerhalb des Spielplans angegebenen Spielstätten (es können mehrere Sportplätze sein) sind verbindlich. Verlegungen innerhalb einer Spielstätte des Heimatvereins von einem zum anderen Sportplatz mit gleicher Platzbeschaffenheit ist vom Gegner zu akzeptieren. In Ausnahmefällen können unter Angabe von zwingenden Gründen Anträge auf Spielverlegungen mit der PV-Kennung über das DFBnetSpielPLUS Ergebnismeldungen- Vereinsmeldung-Spielverlegungen beantragen an den Staffelleiter herangetragen werden. Die zeitnahe Bestätigung (innerhalb von 3 Tagen) durch den Spielgegner (im DFBnet unter Spielverlegungsanträge) ist zwingend erforderlich. Die Frist hierfür wir auf 10 Tage vor den angesetzten Spieltermin festgelegt (Bestätigung durch den Spielgegner). Eine zusätzliche Information über NFV-E-Postfach ist bei dieser Verfahrensweise nicht mehr notwendig. Durch Bestätigung der spielleitenden Stelle im DFBnet gilt die Verlegung als verbindlich genehmigt. Für Spielverlegungen wird eine Verwaltungsgebühr von 15 erhoben. Freundschaftsspiele und Turniere sind vom gastgebenden Verein beim Frauen- und Mädchenausschuss Ostfrieslandanzumelden und genehmigen zu lassen. Der letzte Spieltag im Punktspielbetrieb ist der ! Über Spielverlegungen, die nach diesem Tag beantragt werden, entscheidet der jeweilige Staffelleiter. 4. Spielberechtigungen und Spielzeit, Zeitstrafe, Auswechselbestimmungen, Abseitsregel 4.1 Spielberechtigungen und Spielzeit B-Juniorinnen: und jünger, Spielzeit: 2 x 40 Minuten Die Spielzeit verkürzt sich bei 9er Mannschaften um 5 Minuten. Die Spielzeitverkürzung kann aber bei einvernehmlicher Absprache vor dem Spiel entfallen. Diese Vereinbarung ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel gemeinsam mitzuteilen. C-Juniorinnen: und jünger, Spielzeit: 2 x 35 Minuten D-Juniorinnen: und jünger, Spielzeit: 2 x 30 Minuten E-Juniorinnen: und jünger, Spielzeit: 2 x 25 Minuten

4 Sonderspielberechtigungen/ Zweitspielrechte Es dürfen bis zu 2 ältere Spielerinnen (jüngerer Jahrgang der nächsten Altersklasse) je Spiel eingesetzt werden, sofern eine entsprechende Sondergenehmigung durch die spielleitende Stelle nachgewiesen werden kann (max. 1 Jahrgang älter). Eine derartige Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn der beantragende Verein in der nächsthöheren Altersklasse keine Juniorinnen-Mannschaft gemeldet hat. Insgesamt ist die Anzahl der Genehmigungen auf 2 Spielerinnen begrenzt. Bei den E-Juniorinnen 5er darf nur eine Sonderspielgenehmigung pro Mannschaft beantragt werden. Wenn bei den E-Mädchen eine 7er- als 5er-Mannschaft spielen muss, darf nur eine Spielerin mit Sonderspielgenehmigung pro Mannschaft auf dem Spielfeld sein. Die Sonderspielgenehmigungen zählen nur bei den Juniorinnen. Sonderspielgenehmigungen für Juniorinnen im jüngeren Juniorenjahrgang werden nicht erteilt. In der gleichen Altersklasse sind gemischte Mannschaften zugelassen. A-Juniorinnen mit Sonderspielgenehmigung für die B-Juniorinnen dürfen bei den Damen eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Spielerin an einen Tag nur 1 Spiel bestreiten darf. Zweitspielrechte werden durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland genehmigt und zur Eintragung in PassOnline zur NFV-Passabteilung gesandt. Der Verein erhält keine Extrabestätigung. Beim Antrag ist anzugeben für welche Altersklasse(n) das Zweitspielrecht beantragt wird. Als Nachweis ist ein aktueller Ausdruck aus PassOnline dem Pass beizulegen. Das Zweitspielrecht kann jedoch nicht für eine Mannschaft des Gastvereins erteilt werden, die im Punktspielbetrieb in einer Staffel mit einer Mannschaft des Stammvereins eingereiht ist. Anträge für Zweit- und Sonderspielrechte sind hier zustellen: Für Kreise AUR/EMD/WTM/LER Heike Bohlen Jannes-Ohling-Str Emden heikebohlen@web.de Heike.bohlen@nfv.evpost.de (nur im dfbnet) 04921/ /

5 4.2 Auswechselbestimmungen Das Auswechselkontingent wird auf 4 Spielerinnen, die beliebig ein- und ausgewechselt werden können, festgelegt. Ausgenommen die E-Juniorinnen, dort können beliebig viele Spielerinnen aus- und eingewechselt werden. 11er-Mannschaften dürfen bis zu 6 Spielerinnen auswechseln, wenn sie gegen eine 9er-Mannschaft spielen müssen. Das Wechseln hat bei ruhenden Spiel und mit Zustimmung des Schiedsrichters zu erfolgen Abseits/Rückpass/Zeitstrafe Es wird bei allen Altersklassen bis zu den D-Juniorinnen mit der Abseitsregel gespielt.die Abseitsregel und die Rückpassregel entfallen für E-Juniorinnen. Der Feldverweis bei Juniorinnen "auf Zeit" beträgt 5 Minuten, es gibt kein Gelb/Rot. Eine Verwarnung nach Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig. 4.4 Festspielen Die Festspielreglung nach 5 der Jugendordnung findet Anwendung. Die Regelung nach 5 Abs. 5 der NFV Jugendordnung findet keine Anwendung, wenn die höhere Mannschaft auf Kreisebene spielt. Spielt die höhere Mannschaft ab Bezirksebene und höher findet die Regelung Anwendung. 5. Spielfelder/Spielkleidung Alle Spielfelder müssen in einwandfreien Zustand und durch das amtliche Verwaltungsorgan (zuständiger Kreisspielausschuss) abgenommen sein. Folgende Spielfeldgröße werden vorgegeben: B-Juniorinnen 9/11er: Großfeld und auf große Tore (7,32 x 2,44) B-Juniorinnen 7er : Größe des Feldes: ca. 70x50m, mit 5 x 2m Tore

6 C-Juniorinnen 9/11er : von 16er zu 16er, mit 5 x 2m Tore C-Juniorinnen 7er : halbes Spielfeld quer, mit 5 x 2m Tore Bei den D- und E-Juniorinnen ist die Eltern-/Fanzone unbedingt zu beachten! (Mindestens 5 Meter Abstand zum Spielfeld, mit Hütchen gekennzeichnet) (Jugendordnung, Anhang 1) D-Juniorinnen : E-Juniorinnen 7er:

7 E-Juniorinnen bei Spiel gegen 5er-Mannschaften: Zusatz E-Juniorinnen: Bei der Coaching-Zone als Alternative zum Spiel mit Schiedsrichter müssen beide Vereine vor dem Spielbeginn zustimmen. Um ein kindgerechtes Fußballspiel zu ermöglichen, sollen die Trainer nur die nötigsten Anweisungen geben und sich zurückhalten. Sie können die Spielerinnen unter Berücksichtigung ihrer Vorbildfunktion aus einer gemeinsamen Coaching- Zone unterstützen. In diesem Fall wird das Spiel ohne Schiedsrichter ausgetragen und die Spielerinnen treffen die Entscheidungen auf dem Platz selbst. Ansonsten stellt der Heimatverein den Schiedsrichter, der nicht auch gleichzeitig Betreuer der Mannschaft sein darf. Die Tore müssen gegen Umkippen ausreichend gesichert sein. Ist dies nicht der Fall, darf das Spiel nicht angepfiffen werden. Die Mannschaften haben mit der im DFBnet-Meldeformular hinterlegten Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein für eine Unterscheidung zu sorgen. Die Größe der Bälle ist im Anhang 1 der Spielordnung wie folgt verbindlich geregelt: F- und E- Juniorinnen spielt mit Leichtbällen der Größe 5 (Gewicht = 290 g); D-Juniorinnen spielen mit Leichtbällen der Größe 5 (Gewicht = 350 g), B- und C-Juniorinnen spielen mit Bällen der Größe 5 ( g).

8 6. Spielmodus, Meisterschaft B-Juniorinnen 9/11er spielen in zwei Staffeln (Ostfrieslandliga) eine normale Hinund Rückrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen 1 spielen um die Ostfrieslandmeisterschaft. Als Termin wird der festgelegt. Der Endspielort wird durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland festgelegt. B-Juniorinnen 7er spielen ihren Staffelsieger (Ostfrieslandklasse A) aus. C-Juniorinnen 9/11er spielen in zwei Staffeln (Ostfrieslandliga) eine normale Hin- und Rückrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen 1 spielen um die Ostfrieslandmeisterschaft. Als Termin wird der festgelegt. Der Endspielort wird durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland festgelegt. C-Juniorinnen 7er spielen ihren Staffelsieger aus (Ostfrieslandklasse A). D-Juniorinnen spielen in zwei Staffeln (Ostfrieslandliga) eine normale Hin- und Rückrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen 1 spielen um die Ostfrieslandmeisterschaft. Als Termin wird der festgelegt. Der Endspielort wird durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland festgelegt. E-Juniorinnenspielen in zwei Staffeln (Ostfrieslandliga) eine normale Hin- und Rückrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen 1 spielen um die Ostfrieslandmeisterschaft. Als Termin wird der festgelegt. Der Endspielort wird durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland festgelegt. Bei den Juniorinnen zählt das Torverhältnis nicht. Sollten Mannschaften bei Saisonschluss punktgleich sein, dann gibt ein Entscheidungsspiel (Ort wird durch den Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland festgelegt). Die Bezirksmeisterschaften der D-Juniorinnen am sind eine Pflichtveranstaltung für den besten Vertreter des jeweiligen Kreises. Die Nichtteilnahme wird durch den Bezirk für den jeweiligen Verein bestraft. 7.Pokalwettbewerb Es wird ein Ostfrieslandpokal in allen Altersklassen ausgespielt. Sollte es nach der regulären Spielzeit unentschieden stehen, dann gibt es ein 11- bzw. 8- Meterschießen. Ein 11-Meterschießen gibt es nur bei B 9/11er. Bei den 9/11er-Mannschaften jeweils 5 Schützen sowie bei den 7er-Mannschaften jeweils 3 Schützen. Sollten nach diesen noch keine Entscheidung gefallen sein, geht es im KO-System weiter.

9 8. Spielformulare Für die Altersklassen B-, C- und D-Juniorinnen ist die Verfahrensweise mit Spielbericht- Online (SBO) gem. 12 SpO anzuwenden. Das Einsenden des Spielberichtformulars entfällt. Die Spielerpässe sind zu jedem Spielmitzuführen. Bei allen anderen Spielen sowie bei den Ausfall SBO gilt die bisherige Handhabung: Die Spielformulare (nur ein Blatt!!) sind deutlich lesbar auszufüllen und innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel an die/den Staffelleiter/in gem. Pkt. 2 dieser Ausschreibung zu senden. Fehlende Pässe (Fotokopie) sind ebenfalls innerhalb von 3 Tagen an die/den zuständige/n Staffelleiter/in zu senden. In diesen Fällen ist auf der Rückseite des Spielberichts der Einsatz der Spielerin mittels Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums zu dokumentieren. Bei Spielen mit Ansetzungen eines neutralen Schiedsrichters ist ihm vor den Spielbeginn ein Freiumschlag mit Anschrift des/der Staffelleiter/in vom Heimatverein auszuhändigen. Das Aufkleben von Spielerlisten etc. ist nicht gestattet. Die Eintragung von Rückennummern wird vorgeschrieben. 9. Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) Bei einem Feldverweis auf Dauer verbleibt der Spielerpass beim betreffenden Verein, der für die Einhaltung der Sperrfrist selbst verantwortlich ist. Stellungsnahmen zu den Platzverweisen können innerhalb von 3 Tagen der Staffelleitung zugesandt werden. Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen ist das jeweilige Kreissportgericht (s. Pkt. 18 dieser Ausschreibung). 10. Schiedsrichteransetzung Eine Ansetzung neutraler Schiedsrichter erfolgt nur bei B 9/11er sowie bei C 9/11er (Bei den C-Juniorinnen soweit dieses möglich ist). Ansonsten stellt der Heimatverein den Schiedsrichter, der nicht auch gleichzeitig Betreuer der Mannschaft sein darf. Nach Möglichkeiten sollten geprüfte Schiedsrichter herangezogen werden. Bei Nichterscheinen des neutralen Schiedsrichters ist nach 30 der SpO zu verfahren. 11. Ergebnismeldung Der gastgebende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich, spätestens aber eine Stunde nach Spielende im dfbnet einzugeben. Das gilt auch für Spielausfälle und bei Spielabbruch. Der SBO ersetzt nicht die Verpflichtung für die Ergebnismeldung. Nichtmeldung sowie verspätete Meldungen werden mit einer Verwaltungsstrafe von 15 geahndet.

10 12.Spielabsagen Spielabsagen durch Vereine sind unzulässig. 13. Witterungsbedingte Unbespielbarkeit des Platzes Bei witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Platzes sind umgehend, spätestensbis drei Stunden vor Spielbeginn, telefonisch (Nachrichten auf denanrufbeantworter zählen nicht) in folgender Reihenfolge zu benachrichtigen: - der anreisende Verein - der Schiedsrichter - ggf. der zuständige Schiedsrichteransetzer (es gilt vorrangig die unnötige Anreise der Beteiligten zu vermeiden) - der zuständige Staffelleiter, wenn nicht erreichbar Vors. Frauen- und Mädchenausschuss - gleichzeitig hat der Heimverein den Spielausfall unverzüglich in das DFBnet einzugeben 14. Verlegungsanträge sind zu begründen und werden über das DFBnet-System abgewickelt. (Das Verlegungsmodul kann nur mit der Vereinskennung bedient werden). Verlegungsanträge werden durch die spielleitende Stelle entschieden, die Entscheidung ist dem DFBnet zu entnehmen. Anträge sind längstens 10 Tage vor dem Spieltermin zu stellen und bedürfen der Zustimmung des Gegners. DieVerwaltungsgebühr für Verlegungen beträgt 15, Meldetermine Meldung von Mannschaften für die Hallenrunde ist bis zum im DFBnet vorzunehmen. Die Mannschaftsmeldung für die Saison 2017/18 hat bis spätestens zum zu erfolgen; es sei denn, dass im DFBnet ein früherer Termin ausgewiesen wird. 16. Trikotwerbung Werbung für Juniorinnen ist gebührenfrei, aber anzeigepflichtig (Eintrag im DFBnet im Vereinsmeldebogen).

11 17. Rechtsbesprechung Die Kreissportgerichte Aurich: Antoni Ackmann, An der der Dorflinde 13, Freepsum, Tel.: Emden: Marco Müller, Hauptstrasse 31, Emden Tel.: Leer: Günther Rosendahl, Kutterweg 7, Moormerland Tel.: Wittmund: Gralf Jacobs, Sterburer Weg 43, Esens Tel.: verhandeln als Gemeinsames Kreissportgericht Aurich/Emden/Leer/Wittmund. In den Sportgerichtsverhandlungen übernimmt der Kreis des Spielortes den Vorsitz, in allen anderen Fällen der Kreis, in dem der betroffene Verein beheimatet ist. Die Zusammensetzung des Gemeinsamen Kreissportgerichts hat so zu erfolgen, dass drei Kreise mit einem Sportrichter oder Beisitzer vertreten sind und ergibt sich im übrigen aus der RuVO in seiner jeweils geltenden Fassung. Schlussbemerkung und Rechtsbehelf Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind nach 15 RuVO innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung beim gemeinsamen Ostfriesischen Kreissportgericht schriftlich vorzubringen. Nach Fristablauf ist für alle Vereine und Mannschaften diese Ausschreibung verbindlich. Verstöße gegen diese Ausschreibung werden nach Satzung und Ordnung des NFV sowie dem Strafenkatalog (Anlage 1) geahndet. In Zweifelsfällen kann derfrauen- und Mädchenausschuss der Ostfriesischen Kreise gemeinsam abweichend von dieser Ausschreibung zugunsten der Juniorinnen entscheiden. Die Spielstätten und Anschriften sind für die Vereine zugänglich im DFBnet aufgeführt. Der Regelspieltag bei den Juniorinnen ist Freitag/Samstag. Versäumnisse geforderter Meldungen gehen zu Lasten der Vereine. Der Schriftverkehr erfolgt über die Jugendobleute der Vereine und über dasdfbnet e- postfach.

12 Frauen- und Mädchenausschuss Ostfriesland Rolf Fimmen 1. Vorsitzender Heike Bohlen Mädchenreferentin Ostfriesland Staffelleiterin E-Juniorinnen Jochen Willers Staffelleiter D-Juniorinnen Mareike Baumann Staffelleiterin C-Juniorinnen Michael Geib Staffelleiter B-Juniorinnen Anlagen Anlage 1: Strafenkatalog und Gebühren Anlage 2: Nachbearbeitung Spielbericht Online

13 Anlage 1 Strafenkatalog und Gebühren B- bis E-Juniorinnen Ostfriesland Gemäß 23 Jugendordnung werden folgende Strafen und Gebühren festgelegt: 1. Spielen ohne Vorlage eines Spielerpasses Euro 3,00 2. Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung Euro 5,00 3. Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung Euro 25,00 4. Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis Euro 50,00 5. Einsatz eines Spielers/in unter Verwendung der Euro 100,00 Spielerlaubnis eines anderen Spielers/in 6. Fehlende Unterschrift des Jugendbetreuers Euro 3,00 7. Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft Euro 5,00 8. Nichtantreten bei einer Siegerehrung bis Euro 100,00 9. Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel bis Euro 100, Mangelhafter Platzbau bis Euro 25, Verwaltungsgebühr für das Zurückziehen oder Nachmelden einer Mannschaft in der laufenden Serie nach Erstellung der Spielpläne im DFBnet Euro Eigenmächtige Verlegung von Pflichtspielen Euro 25,00 Verlegung von Pflichtspielen mit Zustimmung des zust. Staffelleiters Euro 15, Nichtabgabe einer verlangten Meldung Euro 25, Mangelhafte Spielberichte Euro 15, Nichteinsenden der Spielberichte innerhalb von 3 Tagen Euro 15, Verwaltungsgebühren bei Feldverweis Euro 25, Veranstaltung nicht genehmigter Turniere Euro 50, Nicht rechtzeitige Meldung des Spielergebnisses oder Spielausfalles im DFBnet Euro 15,00

14 Strafbestimmungen gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre 19. Verbandschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis Euro 250, Unsportliches Verhalten bis Euro 50, Beleidigung bis Euro 150, Bedrohung bis Euro 150, Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters, bis Euro 100,00 des Schiedsrichterassistenten, oder Funktionsträgern des Verbandes. 24. Tätlichkeiten bis Euro 150, Diskriminierendes Verhalten bis Euro 250,00 Verwaltungskosten je Bescheid bis Euro 50,00 Spielabbrüche und Vergehen gegen Schiedsrichter führen grundsätzlich zur Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens.

15 Anlage 2 Nachbearbeitung Spielbericht Online Ohne angesetzten oder bei Nichtantritt des Schiedsrichters 1. Der Spielbericht Online ist von beiden Mannschaftsverantwortlichen vor Spielbeginn freizugeben. 2. Die Nachbearbeitung: Der Heimverein muss zur anschließenden Nachbearbeitung den Button Schiedsrichter nicht angetreten klicken. Jetzt müssen folgende Daten ergänzt bzw. eingegeben werden. 3. Das Register Spielverlauf ist auszuwählen. 4. Folgende Eingaben zum Spielverlauf sind auszufüllen. 4.1 Name und Telefonnummer des Schiedsrichters sind für eventuelle Rückfragen einzutragen. 4.2 Die Anstoßzeit und das Ende sind einzutragen. 4.3 Das Ergebnis zur Halbzeit und das Endergebnis sind einzutragen. 4.4 Button Speichern klicken. 5. Freitextfeld sonstige Vorkommisse Hier sind Verletzungen und Vorkommisse einzutragen. 6. Eingesetzte Auswechselspielerinnen Heim" sind im Drag& Drop einzutragen. 6.1 Eingesetzte Auswechselspielerinnen Gast" sind im Drag& Drop einzutragen. 6.2 Button Speichern klicken. 7. Das Register Torschützen ist auszuwählen. 7.1 Torschützen sind mit Spielminute und im Drag& Drop einzutragen. 7.2 Button Speichern klicken. 8. Das Register Vorkommisse ist auszuwählen. 8.1 Haken setzen auf NEIN. 8.2 Den Spielbericht freigeben, durch anklicken des Button im Register Freigeben.

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