Feuerwehrfahrzeuge. Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein 3

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1 Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein 3 1

2 1 Vorwort 2 Allgemeines 3 Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung Definition Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Kraftfahrzeug-Kategorien Kraftfahrzeug-Gruppen Feuerlöschfahrzeug Hubrettungsfahrzeug Rüst- und Gerätefahrzeug Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportwagen Nachschubfahrzeug Sonstiges spezielles Kraftfahrzeug 3.2 Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitwagen ELW Einsatzleitwagen ELW Kommandowagen KdoW 3.3 Feuerlöschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeug Allgemeines Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Geräteausstattung TSF-GW Löschgruppenfahrzeuge Allgemeines Löschgruppenfahrzeug LF Löschgruppenfahrzeug LF 8/ Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS Löschgruppenfahrzeug LF Löschgruppenfahrzeug LF 16/ Tanklöschfahrzeuge Allgemeines Tanklöschfahrzeug TLF 8/ Tanklöschfahrzeug TLF 16/24-Tr Tanklöschfahrzeug TLF 16/ Tanklöschfahrzeug 24/ Trockenlöschfahrzeuge Allgemeines Trockenlöschfahrzeug TroLF Trocken-Tanklöschfahrzeug TroTLF Hubrettungsfahrzeuge Allgemeines Drehleitern mit maschinellem Antrieb Hubarbeitsbühnen 3.5 Drehleiter mit Handantrieb 3.6 Rüstfahrzeuge Rüstwagen RW Rüstwagen RW Rüstwagen RW Gerätefahrzeuge Gerätewagen GW Gerätewagen GW-Öl Gerätewagen Gefahrgut GW-G Gerätewagen Gefahrgut GW-G Gerätewagen Gefahrgut GW-G Sonstige Gerätewagen Gerätewagen-Atemschutz GW-A 2

3 Gerätewagen-Strahlenschutz GW-S Gerätewagen-Atemschutz/Strahlenschutz GW-AS 3.8 Schlauchwagen 3.9 Rettungsfahrzeuge Rettungswagen RTW Krankentransportwagen KTW Notarztwagen NAW Notarzteinsatzfahrzeug NEF 3.10 Feuerwehranhänger Tragkraftspritzenanhänger TSA Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA Anhängeleiter AL Sonstige Feuerwehrfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug MZF Wechselladerfahrzeug WLF Mannschaftstransportfahrzeug MTF Feuerwehrkran FwK Rettungsboot RTB Mehrzweckboot MZB Feuerlöschboote 4 Fahrzeugtechnik 4.1 Begriffe aus dem Kraftfahrzuegwesen Radstand Überhangwinkel Rampenwinkel Verschränkungsfähigkeit Wendekreisdurchmesser 4.2 Allgemeine Hinweise für Fahrzeugtechnik bei Feuerwehrfahrzeugen Verwendung serienmäßiger Fahrgestelle Motorleistung Antriebsart Gleitschutzketten Winteranfahrhilfe 4.3 Gewichte 4.4 Reifen bei Feuerwehrfahrzeugen Hinweise zum Reifenalter Richtiger Reifendruck 4.5 Wartung und Pflege Bedienungsanleitung Unfallverhütungsvorschriften, Geräteprüfordnung Regelmäßige Bewegungsfahrten Feuerlöschkreiselpumpe 4.6 Feuerwehr im Winter Feuerwehrfahrzeuge Feuerlöschkreiselpumpen 5 Fahrzeugabnahme 6 Feuerwehren im Straßenverkehr 6.1 Allgemeines 6.2 Die Befugnis zu Sonderrechten 6.3 Das Wege- und Warnrecht 6.4 Vorgeschriebene Untersuchungen an Feuerwehrfahrzeugen 6.5 Die neuen Führerscheinklassen Allgemeines Neue Klassen für PKW und LKW Bestandsschutz 6.6 Nutzung von Freisprecheinrichtungen Allgemeines Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr 7 Literatur 3

4 Ausbildung in der Feuerwehr Die Schriftenreihe enthält Hinweise und Anregungen für die Ausbildung der Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein Heft 3 Stand 31. Dezember Vorwort Niemand kann sich eine Feuerwehr vorstellen, die ohne Fahrzeug ihre Aufgaben erfüllen soll. Eine Feuerwehr ist auch nur dann angemessen ausgerüstet und einsatzbereit, wenn ihr die hierzu nach Brandschutzgesetz (BrSchG) verpflichtete Gemeinde das erforderliche Gerät zur Verfügung stellt. Zur Ausrüstung, die vorhanden sein muß, gehört auch immer ein Feuerwehrfahrzeug, das für das im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenpotential notwendig und zweckmäßig sein muß. Das Gefahrenpotential kann dem "Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen" (Amtsblatt Schl.-H. 1998, S. 132 ff) entnommen werden. Bei der Beurteilung, welches Fahrzeug zweckmäßig ist, kann auf eine genormte Typenreihe zurückgegriffen werden. Die zahlreichen Normen erlauben trotz allem vielfältige Gestaltungsund Ausrüstungsvariantionen. Derzeit ermöglichen die geltenden Normen etwa 240 Aufbau- und Ausrüstungsvarianten. Notwendigen örtlichen Besonderheiten kann somit entgegengekommen werden. Für jedes genormte Fahrzeug ist der Einsatzwert festgelegt. Bei der Auswahl des geeignetsten Fahrzeuges muß immer von den "normalen" Gefahren, die im Einsatzgebiet entstehen können, ausgegangen werden. Bei der Beurteilung von Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit können fiktive Schreckens-Szenarien, die so gestaltet sind, daß bei ihnen alle möglichen Explosionen, Unfälle usw. gleichzeitig auftreten, nicht berücksichtigt werden. Für solche Fälle hat sich die "Gemeindeübergreifende Hilfe" gemäß 21 BrSchG bewährt. Diese darf bei der Bewertung des erforderlichen Feuerwehrfahrzeuges nicht vergessen werden und ist angemessen zu berücksichtigen. Der taktische Einsatzwert eines Feuerwehrfahrzeuges wird durch die Faktoren Fahrzeugtechnik, feuerwehrtechnische Einbauten, feuerwehrtechnische Beladung und die Besatzung bestimmt. Beim Bau von Feuerwehrfahrzeugen müssen folgende Anforderungen berücksichtigt werden: Gesetzliche Vorschriften, geltende Normen, Unfallverhütungsvorschriften, Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller und Kundenwünsche. Herausgeber: Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein Das Kapitel 6 "Feuerwehr im Straßenverkehr" wurde in großen Teilen dem "Handbuch Brandschutz" mit freundlicher Genehmigung des ecomed-verlages entnommen. 4

5 2 Allgemeines Damit die Feuerwehren bei Ihren Einsätzen bei Unglücksfällen und Hilfeleistungen schnelle und wirksame Hilfe leisten können, stehen ihnen als unentbehrliches Hilfsmittel Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen sie zu den jeweiligen Einsatzorten ausrücken können. Gemäß der Definition in den entsprechenden Normen sind Feuerwehrfahrzeuge: "... für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge, die entsprechend ihrem Verwendungszweck zur Aufnahme der Besatzung, der feuerwehrtechnischen Beladung sowie der Lösch- und sonstigen Einsatzmittel eingerichtet sind." Die Entwicklungsgeschichte der heutigen Feuerwehrfahrzeuge ist eng mit der Entwicklung des Automobils verbunden. Sie erstreckt sich von der Entstehung einfacher motorbetriebener Feuerspritzen und Leiterwagen bis zu den modernen (genormten und nicht genormten) Feuerwehrfahrzeugen. Zum bedeutendsten Wandel in der Ausrüstung der Feuerwehren kam es um die Jahrhundertwende, als die Automobilisierung der Feuerwehren begann. Dampf-, elektro-, benzin- oder benzin/elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden bei den Feuerwehren eingeführt. Wurden zunächst nach den örtlichen Belangen Feuerwehrfahrzeuge gefertigt, erfolgte im Rahmen einer Vereinheitlichung und Systematisierung ein neues Konzept. Die Feuerwehrfahrzeuge wurden in einheitliche Typen wie Kraftzugspritze, Kraftfahrspritze, Kraftfahrdrehleiter und Schlauchwagen eingeteilt mußten auch die Feuerwehren einen neuen Anfang machen. Zunächst mußte noch auf vorhandene alte oder ausrangierte Fahrzeuge zurückgegriffen werden. Allmählich gab es die ersten Nachkriegsbeschaffungen. Aufgrund der Erfahrungen kam es zunächst hauptsächlich zur Beschaffung von Tanklöschfahrzeugen. Im Jahr 1955 erschien dann die Norm "DIN Löschfahrzeuge, Allgemeine Richtlinien", aus der sich die meisten der heutigen Fahrzeuge ableiten lassen. Die Anzahl der genormten Fahrzeuge stieg. Dies führte dazu, daß man sich Gedanken darüber machte, den Typenbestand zu reduzieren. Durch die ORBIT- Studie Mitte der 70er Jahre angeregt, stellte ein für diese Zwecke zusammengestellter Arbeitskreis 1986 ein Konzept über "Basisfahrzeuge" vor. Diese Überlegungen stießen bei den Feuerwehren jedoch nicht auf die erhoffte Resonanz. Ab 1988 wurden weitere Konzepte unter dem Begriff "Typenreduzierung" erarbeitet. Aber auch dieses Vorhaben kann man als gescheitert beurteilen. Heute gibt es eine Unmenge von Feuerwehrfahrzeugen. Seit Februar 1998 ist die DIN EN eingeführt. Die DIN liegt seit Dezember 2000 in überarbeiteter Form vor, nachdem sie im Februar 1998 zurückgezogen wurde. Auf alle genormten Fahrzeuge wird eingegangen. Darüber hinaus werden Feuerwehrfahrzeuge gemäß Länderrichtlinien und nicht (mehr) genormte Feuerwehrfahrzeuge behandelt, da diese noch in größerem Umfang in der Nutzung sind. Hinweis: Da es sich bei diesem Heft um eine Ausbildungsunterlage handelt, muss darauf hingewiesen werden, dass nicht alle im folgenden aufgeführten Fahrzeuge förderfähig sind. 3 Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einteilung Die DIN EN legt die Klassen und Kategorien, abhängig von der Verwendung und dem Gewicht der Fahrzeuge, fest Definitionen Als Kraftwagen wird jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nicht an Schienen gebunden ist, bezeichnet. Es wird normalerweise für den Transport von Personen und/oder Gütern verwendet, als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und/oder Gütern oder für spezielle Anwendungen. Kraftfahrzeuge sind geschlossenen Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung. Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und/oder für Rettungseinsätze benutzt werden. Wechselaufbauten sind besonders gestaltete Behälter, die von einem geeigneten Fahrzeug auf- und abgesetzt werden können. Ein Anhängefahrzeug ist ein nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gü- 5

6 tern verwendet wird; eingeschlossen in diese Kategorie sind Sattelanhänger (Auflieger) Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2 t müssen entsprechend ihrem Gesamtgewicht einer der folgenden drei Klassen zugeordnet werden: leicht : L 2,0t < GG 7,5t mittel: M 7,5t < GG 14,0t schwer: S GG > 14,0t Kraftfahrzeug-Kategorien Folgende drei Kraftfahrzeug-Kategorien werden in Abhängigkeit der Fahreigenschaften und unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten unterschieden: Kategorie 1: straßenfähig Kraftfahrzeuge, die üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet sind. Kategorie 2: geländefähig Kraftfahrzeuge, die zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet sind. Kategorie 3: geländegängig: Kraftfahrzeuge, die zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet sind Kraftfahrzeug-Gruppen Die Kraftfahrzeug-Gruppen unterteilen sich in: Feuerlöschfahrzeug Löschfahrzeug Sonderlöschfahrzeug Hubrettungsfahrzeug Drehleiter Hubarbeitsbühne Rüst- und Gerätefahrzeug Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Nachschubfahrzeug sonstiges spezielles Kraftfahrzeug Alle Kraftfahrzeuge müssen durch sechs besondere Merkmale bezeichnet sein (Kraftfahrzeug-Bezeichnung siehe Tabelle x), basierend auf der Kraftfahrzeug-Gruppe, der sie zugeordnet sind Feuerlöschfahrzeug Ein Löschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das mit einer Feuerlöschpumpe nach pren und pren und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet ist. Ein Sonderlöschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oder ohne spezielles Löschmittel Hubrettungsfahrzeug Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, dass mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne ausgerüstet ist. Bei der Drehleiter handelt es sich um eine ausschiebbare Konstruktion oder einen ausschiebbaren Aufbau in Form einer Leiter mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestell schwenkbar montiert. Eine Hubarbeitsbühne ist eine aufschiebbare Konstruktion oder ein aufschiebbarer Aufbau mit Rettungskorb, bestehend aus einem oder mehreren starren oder teleskopierbaren, gelenkartigen oder scherenartigen Mechanismen oder einer Kombination dieser Möglichkeiten in Form von Auslegern und/oder Leitern. Die Hubeinrichtung darf schwenkbar auf dem Untergestell montiert sein Rüst- und Gerätefahrzeug Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das z. B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet ist: Suchen und Retten von Personen Beseitigung von Unfallfolge gewaltsames Öffnen Tierrettung Krankenkraftwagen der Feuerwehr Ein Krankenkraftwagen der Feuerwehr ist ein Kraftfahrzeug, das den Anforderungen von pren 1789 entspricht, von Feuerwehrpersonal betrieben wird und für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert ist. Es darf auch andere Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehr einschließen. 6

7 Gerätefahrzeug Gefahrgut Das Gerätefahrzeug Gefahrgut ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z.b. bei: Gefahr einer Umweltverschmutzung chemischer Gefahr Gefahr durch radioaktive Stoffe biologischer Gefahr Bergung Einsatzleitfahrzeug Ein Einsatzleitfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung ausgestattet ist und der Führung taktischer Einheiten dient Mannschaftstransportwagen Dieses Feuerwehrfahrzeug ist geeignet zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung Nachschubfahrzeug Das Feuerwehrfahrzeug aus der Kraftfahrzeug-Gruppe Nachschubfahrzeug dient zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit Sonstiges spezielles Kraftfahrzeug Die Fahrzeuge dieser Gruppe sind konstruiert für Sonder- und Spezialaufgaben, z. B.: Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen Einsatz auf und unter Wasser Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen Diese Einteilung nach Kraftfahrzeug-Gruppen wird im folgenden Text nicht in allen Punkten eingehalten. Da in den meisten Normen noch auf die nicht mehr gültige DIN Bezug genommen wird, soll mit dieser Auslegung eine größere Verwirrung verhin-dert werden. Dies gilt insbesondere für die Gruppen-, Mannschaftstransportwagen, Nachschubfahrzeug, sonstiges spezielles Kraftfahrzeug und Krankenkraftwagen der Feuerwehr. 3.2 Einsatzleitfahrzeuge Einsatzleitwagen ELW 1 Einsatzleitwagen ELW 1 (DIN ) dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen, jedoch ohne stabsmäßiger Führung. Basis ist ein Kraftfahrzeug mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau, z. B. ein Kleintransporter. Es dürfen nur Kraftfahrzeuge verwendet werden, die mindestens drei Einstiegtüren haben, eine Innenhöhe im begehbaren Teil von mindestens mm aufweisen, zwei Kommunikationsarbeitsplätze mit einer gemeinsamen Arbeitsfläche von mind. 0,5m² installiert haben. Hierdurch wird die Trennung Leitstellenfunk, Einsatzstellenfunk an einem gemeinsamen Arbeitstisch sichergestellt. Eine Trennwand zwischen Fahrer und Mannschaftsraum ist nicht vorgesehen. Der ELW 1 verfügt über diverse fernmeldetechnische Ausrüstungsteile und ist das geeignete Fahrzeug für eine Abschnittsleitung. Eine Anhängekupplung ist nicht zulässig. Tabelle 1 Einsatzleitwagen Baumaße und Gewichte Stand: August

8 Das zulässige Gesamtgewicht des ELW 1 beträgt max kg Einsatzleitwagen ELW 2 Einsatzleitwagen ELW 2 (DIN ) dienen vorwiegend der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen und stabsmäßiger Führung der technischen Einsatzleitung im Katastrophenfall als Führungsmittel Als Einsatzleitwagen ELW 2 dürfen verwendet werden: serienmäßiger Kastenwagen handelsüblicher Aufbau Abrollbehälter Folgende Räume sind vorzusehen: Raum A für Fahrer und Beifahrer Raum B für fernmeldetechnische Ausstattung und drei Arbeitsplätze Raum C mit mindestens 5 Sitzplätzen Zwischen Raum B und C muss eine Wand eingebaut sein. Der Durchgang kann durch eine Schiebetür gewährleistet werden. Sofern keine Tür vorhanden ist, muß mindestens eine Durchreiche mit Schiebefenster aus Sicherheitsglas eingebaut sein. Eine Belüftungsanlage für einen 10fachen Luftwechsel je Stunde und eine unabhängig vom Fahrzeugmotor betreibbare Anlage zum Heizen und Kühlen sind für diese Räume vorgesehen. Der ELW 2 ist mit einer Einrichtung zu versehen, die die Kennzeichnung mit dem grafischen Symbol für die Einsatzleitung nach DIN , mit dem zusätzlichen Eintrag "Einsatzleitung" mindestens 4m über Dachfläche ermöglicht. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100km/h, das zulässige Gesamtgewicht des ELW kg (bei Allradantrieb 9.500kg) Kommandowagen KdoW Kommandowagen KdoW (DIN ) dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen. Verwendet werden Personenkraftwagen mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau ohne Trennwand zwischen Fahrer und Mannschaftsraum. Das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1.500kg muß innerhalb von mindestens 15s von 0 auf 100 km/h beschleunigen. Es müssen mindestens 3 Einstiegstüren vorhanden sein. Eine Anhängekupplung ist zulässig. Vor Inbetriebnahme muß der KdoW mit einem 4-m-Mobilfunkgerät nach TR BOS ausgestattet sein. Durch einen Verzicht feuerwehrspezifischer Modifikationen, wie z.b. zweite Batterie, Ladesteckdose, spezielle Lackierung usw., und der weitgehenden Reduzierung der feuerwehr- und fernmeldetechnischen Beladung sind kostenreduzierende Maßnahmen in der neuen DIN berücksichtigt worden. Als Funkrufname ist für dieses Fahrzeug als 2. Teilkennzahl die "16" vorgesehen. 3.3 Löschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeug Allgemeines Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftspritze 8/8. Die Besatzungbesteht aus einer Staffel (1/5) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Ein Tragkraftspritzenfahrzeug (DIN ) ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8) einschließlich einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Das TSF dient überwiegend zur Brandbekämpfung. Es bildet mit seiner Besatzung eine taktische Einheit. Dieses Fahrzeug diente in der Vergangenheit als Ersatz für den weithin vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger TSA. Wurden in den ersten Jahrzehnten der Motorisierung nach dem Krieg hierfür hauptsächlich Kastenwagen auf "VW-Bus"-Basis verwendet und daraus das sogenannten TSF-Tr (Besatzung 1/2) entwickelt, sind heute nur noch Kastenwagen oder Fahrgestelle mit Doppelkabinen genormt, bei denen sowohl die Mannschaft (1/5) als auch das Gerät transportiert werden. Das TSF ist das in dörflichen Regionen heute noch am häufigsten vorkommende Fahrzeug. Es ist in aller Regel auch für den erforderlichen Zweck völlig ausreichend, wenn einmal die tatsächlichen Einsatzzahlen zugrunde gelegt werden und nicht ein Gefahrenszenario als Maßstab angelegt wird, das als völlig utopisch und unrealistisch eingeschätzt werden muss. Mit diesem Fahrzeug hat man auch den Feuerwehren der kleineren Gemeinden die Möglichkeit gegeben, bei angemessenem Kostenaufwand ein effektives Löschfahrzeug zu betreiben, das den in diesen Ge- 8

9 meinden normalerweise vorhanden Risiken unbedingt angemessen ist, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gemeindeübergreifenden Hilfe. Als Basis für das TSF dienen serienmäßige, handelsübliche Kastenwagen oder Fahrgestelle mit Doppelkabine (Doka. Als Antriebsart ist nur Straßenantrieb zulässig! Der Einbau einer Differentialsperre ist zu empfehlen, sofern diese als Sonderausstattung fahrgestellseitig lieferbar ist) Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasserbehälter, DIN ) ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8) einschließlich einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Das TSF-W dient überwiegend zur Brandbekämpfung. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das TSF-W wurde in die Norm aufgenommen und ist, obwohl damit ein weiterer Fahrzeugtyp geschaffen wurde, ein Resultat der "Typenreduzierung". Mit diesem Fahrzeug konnte endlich die Lücke zwischen dem TSF mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg und dem Löschgruppenfahrzeug LF 8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu kg geschlossen werden. Das TSF-W hat die gleiche Besatzung und im wesentlichen die gleiche Beladung wie das TSF. Darüber hinaus verfügt es aber zusätzlich über einen Löschwasserbehälter mit 500 l Inhalt und eine Schnellangriffseinrichtung. Die Tragkraftspritze TS 8/8 ist an den Löschwasserbehälter und die Schnellangriffseinrichtung angeschlossen, kann aber auch vom Fahrzeug abgesetzt betrieben werden. Damit wird der Einsatzwert des TSF-W gegenüber dem TSF erhöht, kann es jetzt doch auch bei Brandstellen, an denen keine Wasserversorgung vorhanden bzw. nicht sofort greifbar ist, umgehend mit einer für den Soforteinsatz ausreichenden Wassermenge die Brandbekämpfung aufnehmen. Hinweis: 500 l Wasser erscheinen auf den ersten Blick nicht besonders viel: aber mit einem C-Rohr kann bei 5bar Druck immerhin ca. 5 Minuten lang gelöscht werden. Und da das Wasser sofort vorhanden ist, können bei rechtzeitiger Alarmierung auch Entstehungsbrände noch wirkungsvoll bekämpft werden. Dieses Fahrzeug ist erheblich teurer als das TSF, bietet aber für Feuerwehren mit einigen Einsätzen pro Jahr vom Preis her eine gute Alternative zum Löschgruppenfahrzeug LF 8/ Tragkraftspritzenfahrzeug mit Geräteausrüstung TSF-GW Das Tragkraftspritzenfahrzeug mit Geräteausrüstung TSF-GW wurde auf der Grundlage der ehemaligen Baurichtlinie des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein von 1968, zuletzt geändert 1988, beschafft. Es ist ein "sonstiges Löschfahrzeug" mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe einschließlich einer Tragkraftspritze TS 8/8, einer Beladung für technische Hilfeleistungen und einer Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Das TSF-GW dient zur Bekämpfung von Bränden und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Mit seiner Besatzung bildet das TSF- GW eine selbständige taktische Einheit. Aufgrund der neuen Fahrzeuge der "Typenreduzierung" und den dadurch gegebenen zusätzlichen Möglichkeiten sowie der in den vergangenen Jahren äußerst geringen Stückzahl neu beschaffter TSF-GW konnte eine Notwendigkeit für eine eigene Baurichtlinie nicht mehr gesehen werden, so dass diese ersatzlos zurückgezogen wurde Löschgruppenfahrzeuge Allgemeines Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug, das mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgerüstet ist. Es kann zusätzlich mit einer Tragkraftspritze und/oder einem fest eingebauten Löschmittelbehälter ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8) Löschgruppenfahrzeug LF 8 Das Löschgruppenfahrzeug LF 8 (ehemals DIN Teil 7) dient zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das LF 8 besitzt keinen fest eingebauten Lösch-wasserbehälter und war zuletzt mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6000 kg (Straßenantrieb, keine Zusatzbeladung), 7500 kg (Straßenantrieb, Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung) und 9000 kg (Allradantrieb, Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung) genormt. Das LF 8 hat eine Frontpumpe FP 8/ 8 mit einem Nennförderstrom von 800 l/min bei einem Nennförder-druck von 8bar und der geodätischen Nennsaughöhe von 3 m sowie eine Tragkraftspritze TS 8/8. Mit den auf dem LF 8 vorhandenen B-Druck- 9

10 schläuchen und diesen beiden Pumpen kann eine Wasserförderung über insgesamt 280 m Länge durchgeführt werden Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (DIN ) dient vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher Technischer Hilfe kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das LF 8/6 hat mit Straßenantrieb ein zulässiges Gesamtgewicht von kg, mit Allradantrieb von kg. Es besitzt einen Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 600 l Wasser und ist mit einer Schnellangriffseinrichtung ausgestattet. Das LF 8 hat eine Heck-Einbaupumpe FP 8/8 mit einem Nennförderstrom von 800 l/min bei einem Nennförderdruck von 8 bar und der geodätischen Nennsaughöhe von 3 m. Das Fahrzeug kann entweder mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 oder mit einer Zusatzbeladung für Technische Hilfe ausgestattet sein. Hinweis: Ob das Fahrzeug mit einer TS 8/8 oder mit der Zusatzbeladung für Technische Hilfe ausgestattet sein soll, ist bei der Bestellung zu vereinbaren. Dies gilt auch für die Zusatzbeladung mit einer dreiteiligen Schiebleiter. Hierbei sind feuerwehrtaktische und feuerwehrtechnische Gesichtspunkte zu berücksichtigen Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS Das Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (DIN ) dient vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher Technischer Hilfe kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das LF 16-TS ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe FP 16/8 als Frontpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Im Aufbau ist eine Tragkraftspritze TS 8/8 gelagert. Das LF 16-TS besitzt keinen eingebauten Löschwasserbehälter. Es ist jedoch mit einer größeren Anzahl an B-Druckschläuchen ausgestattet. Mit einer Gesamtlänge von 600 m B-Druckschläuchen und der TS 8/8 ist das Fahrzeug im wesentlichen auch für den Einsatz in Bereichen vorgesehen, in denen die abhängige Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist. In der Vergangenheit gab es zwei verschiedene Typen des LF 16-TS: Zum einen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg ohne Zusatzbeladung für Technische Hilfeleistung, zum anderen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg und der Zusatzbeladung. Da das LF 16-TS kaum durch die Gemeinden, sondern fast ausschließlich nur durch das Bundesamt für Zivilschutz BZS für den Zivilschutz beschafft worden ist und darüber hinaus ein kommunaler Bedarf für die Zukunft nicht erkennbar ist, wurde festgelegt, daß das Fahrzeug nur noch für Zwecke des Katastrophenschutzes mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg genormt ist Löschgruppenfahrzeug LF 16 Das Löschgruppenfahrzeug LF 16 (ehemals DIN Teil 9) dient vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das LF 16 ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 16/8 als Heckpumpe), einem Löschwasserbehälter, einer Schnellangriffseinrichtung und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Das LF 16 kann als das Standard-Fahrzeug bei großen Feuerwehren mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Einsätzen angesehen werden. Mit seinem eingebauten Löschwasserbehälter und seiner Schnellangriffseinrichtung ermöglicht es die sofortige Aufnahme der Brandbekämpfung. In der Vergangenheit waren zwei verschiedene Varianten genormt, nämlich zunächst ein LF 16 mit 800 l-tank und später eines mit einem l-tank. Mit seiner Zusatzbeladung ist das Fahrzeug neben der Brandbekämpfung auch ganz besonders gut für Einsätze im Rahmen der technischen Hilfeleistung geeignet insbesondere deshalb weil gleichzeitig zu den Hilfsmaßnahmen parallel ein wirkungsvoller Brandschutz sichergestellt werden kann Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 Das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (DIN ) dient vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher Technischer Hilfe. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Das LF 16/12 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 16/8 als Heckpumpe), einem eingebauten Löschwasserbehälter, einer Schnellangriffseinrichtung und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. 10

11 Es kann als das zukünftige Standard-Fahrzeug bei großen Feuerwehren mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Einsätzen angesehen werden. Mit seinem eingebauten Löschwasserbehälter von mindestens l Inhalt (maximal l, je nach Gewichtsreserve) und der Schnellangriffseinrichtung ermöglicht es die sofortige Aufnahme der Brandbekämpfung. Mit der umfangreichen Zusatzbeladung, die gegenüber dem LF 16 nochmals erweitert wurde, ist das Fahrzeug neben der Brandbekämpfung auch ganz besonders gut für Einsätze im Rahmen der Technischen Hilfe geeignet - insbesondere auch deshalb, weil gleichzeitig zu den Hilfsmaßnahmen parallel ein wirkungsvoller Brandschutz sichergestellt werden kann Tanklöschfahrzeuge Allgemeines Ein Tanklöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug, das mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen inrich-tungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehältern ausgerüstet ist. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5) oder einem Trupp (1/2) Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 Das Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 (ehemals DIN Teil 18) kann eine Truppbesatzung (1/2) aufnehmen und dient aufgrund seines Löschwasservorrats zum Durchführen eines Schnellangriffs. Es eignet sich auch besonders zur Versorgung einer Brandstelle mit Löschwasser im Pendelverkehr. Das TLF 8/18 ist keine selbständige taktische Einheit. Das TLF 8/18 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 8/8 als Heckpumpe), einem eingebauten Löschwasserbehälter, einer Schnellangriffseinrichtung und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Es waren zuletzt zwei Typen des TLF 8/18 genormt: Das Fahrzeug mit Straßenantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von kg (1.800 l Löschwasser) sowie mit Allradantrieb und einem zulässigen Gesamt-gewicht von kg mit l Löschwasser (bei Allradantrieb früher kg und l Löschwasser). Natürlich muß man sich fragen, was ein Tanklöschfahrzeug mit Straßenantrieb soll - insbesondere, wenn man den Verwendungszweck dieses Fahrzeugs betrachtet. Aus diesem Grund wurde bei der Typenreduzierung der Straßenantrieb aus der Norm gestrichen Tanklöschfahrzeug TLF 16/24-Tr Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/24-Tr (DIN ) dient aufgrund seines Löschwasservorrats von l vornehmlich zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser. Es bildet mit seiner Truppbesatzung (1/2) keine selbstständige taktische Einheit. Im wesentlichen ist das Fahrzeug das gleiche, wie das vormalige TLF 8/18 mit Allradantrieb. Lediglich die FP 8/8 wurde durch eine FP 16/8 ersetzt Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (DIN ) dient aufgrund seines Löschwasservorrats vornehmlich zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser. Es bildet mit seiner Besatzung von 1/5 eine selbständige taktische Einheit. Das TLF 16/25 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 16/8 als Heckpumpe), einem eingebauten Löschwasserbehälter, einer Schnellangriffseinrichtung und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Früher hatte das Fahrzeug einen Löschwasserbehälter mit l Inhalt. Aufgrund der ständigen Erhöhung der Gewichte der Fahrgestelle durch Leistungssteigerung, Emissionsschutzmaßnahmen usw. konnte dieser Inhalt nicht mehr gehalten werden, so dass man sich entschließen musste, den Tankinhalt des TLF 16/25 auf 2400 l (± 4%) zu reduzieren. Aus normentechnischen Gründen war eine Umbenennung in TLF 16/24 jedoch nicht möglich, so daß ein logischer Bruch bei den Bezeichnungen aufgetreten ist. Hinweis: Ursprünglich war vorgesehen, die Norm für das TLF 16/25 ebenfalls zurückzuziehen. Der Normenausschuss hat sich aber entschlossen, diese Zurückziehung vorläufig noch auszusetzen, um zunächst einmal Erfahrungen mit dem neuen Normenkonzept zu gewinnen. Aufgrund der Erweiterungen beim LF 16/12 (Möglichkeit eines l-löschwasserbehälters!) erscheint der diesbezügliche taktische Vorteil des TLF 16/25 insbesondere auch unter Berücksichtigung der Beschaffungskosten als nicht mehr so gravierend - zumal beim LF 16/12 ausreichend Besatzung und auch das notwendige Gerät vorhanden ist Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 Das Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 (DIN ) dient aufgrund seines großen Löschwasservorrats vornehmlich zur Brandbekämpfung. Es bildet mit seiner Truppbesatzung (1/2) keine selbständige taktische Einheit. Aufgrund seines großen Löschwasservorrats ist es aber ausgezeichnet für den überörtli- 11

12 12 Tabelle 2 Genormte Löschfahrzeuge Übersicht der wichtigsten feuerwehrtschnischen Daten Stand: August 1999

13 13 Tabelle 3 Genormte Löschfahrzeuge Übersicht der wichtigsten feuerwehrtschnischen Daten Stand: Dezember 2000

14 chen Einsatz insbesondere auch bei technischer Hilfe zur Sicherstellung des Brandschutzes auf Schnellstraßen geeignet. Das TLF 24/50 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 24/8 als Heckpumpe), einem eingebauten Löschwasserbehälter, einer Schnellangriffseinrichtung und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Früher hatte das Fahrzeug einen Löschwasserbehälter mit l Inhalt und hieß deshalb auch TLF 24/ 50. Aufgrund der ständigen Erhöhung der Gewichte der Fahrgestelle durch Leistungssteigerung, Emissionsschutzmaßnahmen usw. und aus normensystematischen Gründen konnte dieser Inhalt nicht mehr gehalten werden, so daß man sich entschloss, den Tankinhalt des TLF 24/50 auf l (± 4 %) zu reduzieren. Im Gegensatz zu den übrigen Tanklöschfahrzeugen ist das TLF 24/50 mit einem fest eingebauten Schaummitteltank mit 500 l Schaummittel und einem Schaum-Wasserwerfer (1.600 l/min) ausgestattet. Hinweis: Bei diesem Fahrzeug ist eine derartige Ausrüstung auch erst sinnvoll, da hier mit l genügend Wasser zur Verfügung steht, um einen effektiven Schaumangriff über den Werfer einzuleiten. Zur Fortsetzung des Schaumangriffs ist aber auch bei diesem Fahrzeug auf eine abhängige Löschwasserversorgung zurückzugreifen. Bei allen anderen Tanklöschfahrzeugen ist der Löschwasserbehälter zu klein. Geht man von der üblichen Werferleistung von l/min aus, so ist der Tank eines TLF 16/25 innerhalb von 1,5 min geleert! Trockenlöschfahrzeuge Allgemeines Trockenlöschfahrzeuge sind nicht mehr genormt. Fahrzeuge dieses Typs sind noch im Einsatz Trockenlöschfahrzeug TroLF 750 Das Trockenlöschfahrzeug TroLF 750 (ehemals DIN Teil 23) wird vornehmlich zur Durchführung eines Schnellangriffs mit Löschpulver bei Flüssigkeitsoder Gasbränden verwendet. Es nimmt einen Trupp (1/2) und eine feuerwehrtechnische Beladung auf. Das Fahrzeug besitzt eine Pulverlöschanlage mit zwei Schnellangriffseinrichtungen. Das TroLF 750 ist bei öffentlichen Feuerwehren so gut wie nie beschafft worden und deshalb auch wegen fehlenden Bedarfs aus der Norm gestrichen worden Trocken-Tanklöschfahrzeug TroTLF 16 Trocken-Tanklöschfahrzeuge TroTLF 16 (ehemals DIN Teil 28) werden aufgrund ihres Löschwasser- und Löschpulvervorrats vornehmlich zur Durchführung eines Schnellangriffs zugleich oder wahlweise mit den Löschmitteln Wasser und/oder Löschpulver verwendet. Das TroTLF 16 eignet sich zur Aufnahme einer Staffel (1/5). Es ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FP 16/8 als Heckpumpe), einem eingebauten Löschwasserbehälter von l Inhalt, einer Pulverlöschanlage mit 750 kg Löschpulver und drei Schnellangriffseinrichtungen (2 x Pulver, 1 x Wasser) sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Der Einsatzwert des TroTLF 16 wurde in der Vergangenheit gerne überschätzt. Zwar ist die Möglichkeit vorhanden, auch bei Bränden von Mineralölprodukten das Löschmittelpulver zur Verfügung zu haben. In der Praxis hat sich jedoch häufig herausgestellt, dass das Fahrzeug zu spät an der Einsatzstelle eintraf, um überhaupt noch wirksam löschen zu können. Des weiteren wurde das Pulver teilweise aus Kostengründen nicht verwendet, oder es ließ sich nicht verwenden, da es festgerüttelt oder verklumpt war. Aus diesem Grunde kamen immer mehr Feuerwehren, die früher eifrige Verfechter des TroTLF 16 waren, wieder von diesem Fahrzeug ab und entschieden sich für das normale Tanklöschfahrzeug. Auch der Normenausschuss sah aufgrund der geringen Stückzahl und des zweifelhaften einsatztaktischen Wertes dieses Fahrzeugs keinen Grund, die Norm hierfür länger bestehen zu lassen. 3.4 Hubrettungsfahrzeuge Allgemeines Die DIN unterscheidet zwischen Drehleiter, Automatikdrehleiter, halbautomatischer Drehleiter und Hubarbeitsbühnen. Die Normung für die Automatikdrehleiter und die halbautomatische Drehleiter soll 2001 erfolgen. Im Folgenden wird die gültige Norm angesprochen Drehleitern mit maschinellem Antrieb Eine Drehleiter mit maschinellem Antrieb (DIN ) ist ein Hubrettungsfahrzeug. Sie besteht aus Fahrgestell und Aufbau sowie einem Hubrettungssatz, bestehend aus einem Leitergetriebe mit aufricht-, ausfahr- und drehbarem Leitersatz mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist eingerichtet zur Auf-nahme einer Besatzung von 3 Mann und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Die Anforderungen an Rettungskörbe sind in DIN Teil 3 enthalten. 14

15 Hinweis: Drehleitern werden heute mit einer Vielzahl von Zusatzeinrichtungen angeboten, die zum Teil zwar zweckmäßig, nicht immer aber auch notwendig bzw. von der Norm her gefordert sind. Derartige Zusatzeinrichtungen sind z.b. Rettungskorb, Krankentragenlagerung, Wenderohr, Kraneinrichtung, 220 V- Beleuchtungseinrichtung mit Stromerzeuger oder fest eingebautem Generator, fest verlegte Wasserleitung zur Leiterspitze, Lagerungen für zusätzliches Gerät und vieles andere mehr. Teilweise lassen sich diese Sonderausstattungen auch nicht mehr realisieren, da dann das zulässige Gesamtgewicht der Drehleiter teilweise sogar ganz erheblich überschritten werden kann. Die Bezeichnung DL bedeutet Drehleiter, die Bezeichnung DLK bedeutet Drehleiter mit Korb. Die Angaben dahinter geben die Nennausladung l N bei Nennrettungshöhe h N an (siehe Bild 1). Eine DLK ist also eine Drehleiter mit Korb, die eine Nennausladung von 12 m bei einer Nennrettungshöhe von 23 m hat. Im Prinzip handelt es sich bei der DL um die ehemalige DL 30. Die Begriffe "Ausladung" und "Rettungshöhe" sind wie folgt definiert: Ausladung l: Die Ausladung l ist der Überhang von der Fahrzeugaußenkante oder sofern ausgefahren der belasteten Abstützung bis zum Lot der Außenkante des Korbbodens oder bis zum Lot der obersten Querverbindung der Leiterholme (bei Drehleitern ohne Korb). Bild 1: Nennausladung, Nennrettungshöhe Nennausladung l N : Die Nennausladung l N ist eine bestimmte Ausladung bei der Nennrettungshöhe (siehe Tabelle 4). Tabelle 4 Drehleitern Übersicht über die wichtigsten Daten Stand: August 1998 Typ DIN Nenn- Nenn- Fahrzeugmaße zulässiges kleinster Antrieb Führer rettungs- ausladung Gesamt- Wende- schein- Teil höhe L B H gewicht kreisdurch- klasse messer m m m m m kg m alt neu min. min. max. max. max. max. max. DL ,0 2,5 3, Str. 2 C DLK ,0 DL ,5 2,5 3, Str. 2 C DLK ,5 DL ,5 2,3 3, Str. 2 C DLK ,5 15

16 Rettungshöhe: Die Rettungshöhe h ist die lotrechte Höhe von der waagerechten Standfläche bis zum Boden des Korbes oder bis zur obersten Querverbindung der Leiterholme (bei Drehleitern ohne Korb). Nennrettungshöhe h N : Die Nennrettungshöhe h N ist eine bestimmte Rettungshöhe bei Nennausladung (siehe Tabelle 4). Folgende Drehleitern mit maschinellem Antrieb sind genormt: Drehleiter DL 12-9 Drehleiter mit Korb DLK 12-9 Drehleiter DL Drehleiter mit Korb DLK Drehleiter DL Drehleiter mit Korb DLK Die wichtigsten technischen Daten der Drehleitern sind in Tabelle 4 aufgeführt Hubarbeitsbühnen Gelenkmaste und Teleskopmaste gehören zu den Hubarbeitsbühnen. Beide Geräte kommen im Bereich der Feuerwehr nur äußerst selten vor. Ein Großteil der wenigen Feuerwehren, die in der Vergangenheit Gelenk- oder Teleskopmaste beschafft haben, kehren zurück zur normalen Drehleiter, da erstere meist nicht alle Sicherheitsanforderungen der DIN Teil 1 erfüllen, zu schwierig zu bedienen sind, zu schwer und unhandlich sind sowie einige andere einsatztaktische Nachteile, wie z.b. eine ungünstige Kinematik, haben. 3.5 Drehleiter mit Handantrieb Eine Drehleiter mit Handantrieb (DIN 14702) ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Sie findet ferner auch für technische Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung Verwendung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Frühere Bezeichnung der DL 16-4: DL 18. Die DL 16-4 ist kein Hubrettungsfahrzeug, da der Hubrettungssatz nicht maschinell angetrieben wird! Drehleitern mit Handantrieb werden seit einiger Zeit auch mit servounterstützten Aufricht-, Auszugs- und Dreheinrichtungen gebaut, so dass die Bedienbarkeit gegenüber den früheren Drehleitern mit reinem Handantrieb wesentlich erleichtert ist. Allerdings gilt es bei diesen Drehleitern mit Handantrieb wesentlich vorsichtiger zu sein, als bei maschinell angetriebenen Leitern, da in der Norm auf eine große Anzahl von Sicherheitseinrichtungen verzichtet wurde. Auch aus diesem Grund ist die Verwendung eines Rettungskorbes bei der DL 16-4 nicht zulässig. Hinweis: Eine DL 16-4 kann als preisgünstige Alternative zu einer Drehleiter mit maschinellem Antrieb gesehen werden, wenn die baulichen Gegebenheiten hierfür geeignete Voraussetzungen bieten, d.h., dass Anleitermöglichkeiten vorhanden sind und die mögliche Rettungshöhe nicht überschritten wird. 3.6 Rüstfahrzeuge Rüstwagen RW 1 Der Rüstwagen RW 1 (DIN ) enthält die zum Durchführen einfacher Technischer Hilfe auch größeren Umfangs erforderlichen Geräte und fest eingebauten technischen Einrichtungen. Das Fahrzeug hat eine Trupp-Besatzung (1/2). Das zulässige Gesamtgewicht beträgt kg. Gegenüber der vorhergehenden Norm ist ein fest eingebauter Generator mit mindestens 12 kva nicht mehr zwingend vorgeschrieben; auf Wunsch des Bestellers kann stattdessen ein tragbarer Stromerzeuger nach DIN verwendet werden. Da hierdurch der einsatztaktische Wert des Rüstwagens RW 1 erheblich verringert wird, kann nur dringend geraten werden, den festeingebauten Generator mitzubeschaffen. Tabelle 5 Drehleiter mit Handantrieb DIN

17 Der RW 1 ist mit einer maschinellen Zugeinrichtung mit einer Nennzugkraft von 50 kn ausgestattet. Nachdem das zulässige Gesamtgewicht des RW 1 gegenüber der vorherigen Norm um kg erhöht wurde, ist Gewichtsreserve zur Unterbringung einer Zusatzbeladung vorhanden. Im Rahmen des Katastrophenschutzes haben zahlreiche Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übernommen. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, wurden von 1984 bis 1992 vom Bund für den "Löschzug R" ca. 725 Rüstwagen RW 1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg beschafft. Diese Fahrzeuge verfügen weitgehend über gleiche Kofferaufbauten auf unterschiedlichen Fahrgestellen. Im Gegensatz zu den nach DIN genormten Rüstwagen RW 1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von kg sind die Rüstwagen RW 1 für den Katastrophenschutz nicht mit einem festeingebauten, vom Fahrzeugmotor angetriebenen Generator ausgerüstet; es ist ebenfalls kein am Aufbau angebrachter Lichtmast mit zwei Flutlichtstrahlern vorhanden. Die Besatzung ist auf 1/1 ausgelegt. Die übrigen Normanforderungen werden im wesentlichen erfüllt Rüstwagen RW 2 Der Rüstwagen RW 2 (DIN ) enthält die zum Durchführen nahezu aller Technischen Hilfe auch größeren Umfangs erforderlichen Geräte und technischen Einrichtungen. Der RW 2 besitzt einen betriebsbereit angeschlossenen, ein- oder angebauten Lichtmast, eine eingebaute vom Fahrzeugmotor angetriebene Zugeinrichtung mit maschinellem Antrieb nach DIN (Nennzugkraft 50 kn) und einen Generator mit einer Leistung von 15 bis 20 kva. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Die Beladung des RW 2 besteht aus einer Standardbeladung sowie aus einer Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen, z.b. auf Wunsch des Bestellers aus einem Gerätesatz Ölbeseitigung und/oder je nach Gewichtsreserve aus einem Gerätesatz Wasserrettung. Das zulässige Gesamtgewicht des RW 2 beträgt kg. Der RW 2 ist als das Hilfeleistungsfahrzeug zu bezeichnen, mit dem die Feuerwehr auf die meisten Anforderungen, die bei technischen Hilfeleistungen auf sie zukommen können, vorbereitet ist. Neben einer für fast alle Fälle ausreichenden fahrzeugtechnischen Ausstattung bietet der RW 2 auch eine sorgsam aufeinander abgestimmte Ausrüstung, die für die vorgesehenen Verwendungszwecke unter Berücksichtigung des technisch machbaren gut geeignet ist Rüstwagen RW 3 Beim Rüstwagen RW 3 (ehemals DIN Teil 4) handelt es sich um einen Fahrzeugtyp, der nur in geringer Stückzahl gebaut wurde. Deshalb wurde er auch aus der Norm herausgenommen. Im Gegensatz zum RW 1 und RW 2 hat er eine maschinelle Zugeinrichtung mit einer Nennzugkraft von 150 kn. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt kg. 3.7 Gerätefahrzeuge Gerätewagen GW Für den Gerätewagen GW (ehemals DIN Teil 10) ist ein serienmäßiger Kastenwagen vorgeschrieben, in dem Geräte zur Durchführung der technischen Hilfeleistung untergebracht sind. Die Besatzung besteht aus einem Führer und einem Mann. Mit der in den letzten Jahren vermehrt stattgefundenen Entwicklung fast aller Löschfahrzeuge zu kombinierten Lösch-/Hilfeleistungsfahrzeugen und der stetigen Ausrüstung der Feuerwehren mit Rüstwagen schwand die Bedeutung der normalen Gerätewagen immer mehr, so daß die Notwendigkeit für dieses Fahrzeug nicht mehr gesehen und die Norm deshalb zurückgezogen wurde Gerätewagen GW-Öl Der Gerätewagen GW-Öl (ehemals DIN Teil 11) stellt Geräte für Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Mineralölunfällen sowie in begrenztem Umfang auch für die Beseitigung anderer grundwasserschädigender Stoffe bereit. Bei der Ausrüstung handelt es sich im wesentlichen um die gleiche, wie sie im Gerätesatz Ölbeseitigung beim RW 2 vorhanden ist. Da der neu in die Norm aufgenommene Gerätewagen Gefahrgut GW-G mit seiner Ausrüstung auch für die Aufgaben des GW-Öl geeignet ist, sah man keine Notwendigkeit mehr, daneben die Norm für den GW- Öl weiter aufrechtzuerhalten Gerätewagen Gefahrgut GW-G 3 Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G 3 (DIN ) wird bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern eingesetzt. Er dient dem Umweltschutz und stellt die Geräte bereit, die zum Durchführen von umfangreichen Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie von Mineralölunfällen erforderlich sind. 17

18 Die Beladung ist sehr umfangreich und kann hauptsächlich in folgende Gruppen unterteilt werden: zusätzliche persönliche Schutzausrüstung Gerät zum Ab- und Umpumpen, einschließlich spezieller Schläuche und Armaturen Gerät zum Zwischenlagern- Probennahme-, Analysen- und Messgeräte Abdicht- und Auffangmaterial Absperrmaterial und Warntafeln Leitungsmaterial, Beleuchtungsgerät Handwerkzeug An alle Geräte, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern bestimmungsgemäß in Berührung kommen (z.b. Schläuche, Armaturen und Auffangbehälter) sind besondere Anforderungen an die chemische Beständigkeit gestellt. So sind die Schläuche aus speziellen Kunststoffen gefertigt, die genauen Spezifikationen entsprechen müssen. Als Kupplung hat man nicht das seit langem im Feuerwehrbereich bewährte System "Storz" verwendet, sondern benutzt Kupplungen aus dem Lebensmittelbereich, insbesondere auch, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen Gerätewagen Gefahrgut GW-G 2 Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G 2 (DIN ) dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie von Mineralölunfällen erforderlich sind. Die Beladung ist gegenüber dem GW-G 3 reduziert, so dass das zulässige Gesamtgewicht mit kg festgelegt werden konnte Gerätewagen Gefahrgut GW-G 1 Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G 1 (DIN ) dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen kleineren Umfangs bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern sowie von Mineralölunfällen erforderlich sind. Der Umfang der Beladung ist gegenüber dem GW-G 2 nochmals deutlich reduziert, so dass das zulässige Gesamtgewicht mit kg festgelegt werden konnte Sonstige Gerätewagen Neben den bisher aufgeführten genormten Gerätewagen kommen gelegentlich auch nicht genormte Gerätewagen für besondere Verwendungszwecke vor. Bekannt sind unter anderem: Gerätewagen Atemschutz GW-A Der Gerätewagen Atemschutz GW-A dient dem Nachschub und Transport von Atemschutzgeräten und Reservedruckluftflaschen. Er kann als Nachweisstelle für die eingesetzten Atemschutztrupps verwendet werden. Hinweis: Der GW-A ist keine fahrbare Atemschutzwerkstatt und auch keine fahrbare Pressluft-Nachfüllstation! Kompressoren sind auf diesem Fahrzeug nicht geeignet, da im Einsatz keine definierten Luftqualitäten vorhanden sind! Gerätewagen Strahlenschutz GW-S Der Gerätewagen Strahlenschutz GW-S dient dem Nachschub und Transport von persönlicher Schutzausrüstung, Geräten und Material für Strahlenschutzeinsätze. Der GW-S kann in den seltensten Fällen als notwendig erachtet werden, da die für die Gefahrengruppe II oder III erforderliche Sonderausrüstung durchaus auf den genormten Löschfahrzeugen im Rahmen der vorhandenen Gewichtsreserve untergebracht bzw. im Bedarfsfall schnell verladen werden kann Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz GW-AS Der Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz GW- AS ist als Kombination aus GW-A und GW-S anzusehen. Insbesondere auch durch die Notwendigkeit, daß bei jedem Strahlenschutzeinsatz in aller Regel Atemschutz vorhanden sein muss, bietet sich diese Lösung an, die allerdings nur bei sehr großen Feuerwehren mit entsprechendem Gefährdungspotential oder als überörtliches, vom Kreis vorgehaltenes Fahrzeug, als zweckmäßig erachtet werden kann. 3.8 Schlauchwagen Ein Schlauchwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug für eine Besatzung und eine feuerwehrtechnischen Beladung. Schlauchwagen die-nen zum Nachschub von Druckschläuchen und Armaturen sowie zum Verlegen von B-Druckschläuchen über lange Strecken. Bislang waren die in Tabelle 6 aufgeführten drei verschiedenen Schlauchwagen genormt. Der bisher genormte Schlauchwagen SW 1000 ist aus der Norm herausgefallen, da für dieses Fahrzeug keine Notwendigkeit mehr gesehen wurde. Insbesondere wurde auch erkannt, dass ein Schlauchwagen zum Verlegen von Druckschläuchen außerhalb befestigter Straßen und Wege unbedingt Allradantrieb haben muss. Daneben ist der Unterschied von der Beladung zum LF 16-TS nicht so gravierend, als dass dieses Fahrzeug unbedingt erhalten bleiben müßte. Weiterhin war der Normenausschuss der Auffassung, dass der SW 2000 mit Staffelbesatzung wegen zu 18

19 Tabelle 6 Genormte Schlauchwagen Übersicht über die wichtigsten feuerwehrtechnischen Daten geringen Bedarfs und zu hoher Kosten entfallen könnte. Deshalb wurde entschieden, für den Schlauchwagen SW 2000-Tr ein kleineres und damit preisgünstigeres Fahrgestell zu verwenden und das zulässige Gesamtgewicht auf kg zu reduzieren, was wiederum der Geländeeignung zugutekommt. Beim SW 2000-Tr (DIN 14565) kann die mitgeführte Tragkraftspritze als Verstärkerpumpe bei der Wasserförderung über lange Wegstrecken eingesetzt werden. Die Schläuche werden so gelagert und die Geräteraumrückseite ist so gestaltet, dass mindestens 1800 m B-Druckschläuche während der Fahrt (maximale Geschwindigkeit 6 km/h) als Einfach- oder als Doppelleitung verlegt werden können. Die B- Druckschläuche sind auf leicht austauschbaren Ladeeinheiten gelagert, so dass der neue SW 2000-Tr schnell wieder nachgerüstet werden kann. 3.9 Rettungsfahrzeuge Rettungsfahrzeuge unterliegen nicht den technischen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge, sondern speziellen Normen, die durch den Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) erarbeitet werden. Diese Fahrzeuge haben bei den freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein eine untergeordnete Bedeutung, da in den Kreisen fast ausschließlich die Hilfeleistungsorganisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt sind. Lediglich in den kreisfreien Städten haben die Berufsfeuerwehren diese Aufgaben übernommen Rettungswagen RTW RTW (DIN Teil 2) sind bestimmt zum Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transports Krankentransportwagen KTW KTW (DIN Teil 3) sind grundsätzlich für den Transport von Nicht-Notfallpatienten bestimmt Notarztwagen NAW Ein NAW ist ein mit einem Notarzt besetzter RTW, der gegebenenfalls besonders ausgerüstet ist Notarzteinsatzfahrzeug NEF Ein NEF (DIN 75079) ist ein besonders ausgerüsteter PKW zum Transport eines Notarztes Feuerwehranhänger Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuerwehreinsatz gestalteter Anhänger mit spezieller Beladung. 19

20 Für alle einachsigen Feuerwehranhänger gilt die DIN Feuerwehranhänger verringern ganz allgemein gesehen die Beweglichkeit und die Manöverierbarkeit der ziehenden Fahrzeuge. Deshalb sollten Feuerwehranhänger nur dort beschafft werden, wo die Verwendung eines Kraftfahrzeuges unwirtschaftlich wäre (geringe Einsatzzahlen!) Tragkraftspritzenanhänger TSA Tragkraftspritzenanhänger TSA (ehemals DIN 14520) sind besonders gestaltete, zur Aufnahme einer Tragkraftspritze TS 8/8 und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung eingerichtete einachsige Feuerwehranhänger. Die Beladung besteht wie auch beim TSF aus einer Ausrüstung für eine Löschgruppe (1/8). TSA werden heute im ländlichen Raum nur noch bei ganz kleinen Feuerwehren mit äußerst geringen Einsatzzahlen vorgehalten Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA Der Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA (DIN 14521) dient zum Transport eines Schaum-Wasserwerfers und von zwei abnehmbaren Behältern für insgesamt mindestens 220 l Schaummittel. Das Löschmittel Wasser kann entweder durch das Schaumstrahlrohr oder durch ein gesondertes Wasserstrahlrohr abgegeben werden. Der Betrieb des Schaum-Wasserwerfers ist sowohl vom Anhänger als auch abgesetzt möglich. Beim abgesetzten Betrieb des Werfers ist immer die Bedienungsanleitung mit Sicherheitshinweisen zu beachten, und Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel die Neigungsbegrenzung, dürfen nicht absichtlich unwirksam gemacht werden, da der Werfer dadurch unter Umständen seine Standsicherheit bzw. seine Bodenhaftung verlieren und unkontrolliert durch die Gegend schleudern kann Anhängeleiter AL 16-4 Anhängeleitern AL 16-4 (DIN 14703) werden vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen, weiterhin auch zur Brandbekämpfung und zur Durchführung Technischer Hilfe verwendet. Die AL 16-4 ist ein Feuerwehranhänger. Sie besteht aus einem Einachsfahrgestell mit einer Zugeinrichtung sowie einem handbetätigten Leiterantrieb mit aufricht- und ausfahrbarem Leitersatz. Bei der AL 16-4 sind nur die wichtigsten Sicherheitseinrichtungen vorhanden. Aus diesem Grund ist die Verwendung eines Rettungs- oder Arbeitskorbes bei der DL 16-4 nicht zulässig. Die Bezeichnung AL 16-4 bedeutet: Anhängeleiter mit einer Nennrettungshöhe von 16 m bei einer Nennausladung von 4 m. Hinweis: Die AL 16-4 kann in Gemeinden, in denen die Bebauung einen zweiten, durch Leitern der Feuerwehr sicherzustellenden Rettungsweg erfordert, eine preisgünstige Alternative zur DL 16-4 oder anderen Hubrettungsfahrzeugen sein, wenn die baulichen Gegebenheiten hierfür geeignete Voraussetzungen bieten, d.h., dass Anleitermöglichkeiten vorhanden sind und die mögliche Rettungshöhe nicht überschritten wird Sonstige Feuerwehrfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug MZF Das Mehrzweckfahrzeug MZF (Baurichtlinie des Landes Schleswig-Holstein) ist vorwiegend zum Transport von Mannschaft und Gerät sowie als Sitz einer Einsatzleitung bestimmt. Es ist geeignet zur Aufnahme mindestens einer Staffel (1/5) und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Dadurch, daß die Sitzbänke schnell und leicht entfernt werden können, kann das MZF in kurzer Zeit ohne Probleme zu einem reinen Transportfahrzeug umgewandelt werden. Durch die spezielle Anordnung der Sitzbänke sowie des dazugehörigen Tisches ist es aber genauso gut geeignet, eine kleine Einsatzleitung aufzunehmen oder als Mannschaftstransportfahrzeug zu dienen. Das zulässige Gesamtgewicht des MZF beträgt maximal kg Wechselladerfahrzeug WLF Das Wechselladerfahrzeug WLF (DIN 14505) ist ein Fahrzeug mit fest montierter Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Abrollbehältern mit feuerwehrspezifischer Beladung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern ersetzen keine Soforteinsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel Löschfahrzeuge, Rüstwagen oder Drehleitern. WLF können wirtschaftlich und sinnvoll nur dort eingesetzt werden, wo durch dieses Fahrzeug mindestens drei andere notwendige Feuerwehrfahrzeuge ersetzt werden können. Aus Gründen der Sicherung der Einsatzbereitschaft müssen aber mindestens zwei Wechselladerfahrzeuge vorhanden sein. Dies bedeutet, dass mindestens 6 notwendige Fahrzeuge einer Feuerwehr zu ersetzen sind, hierfür also eigentlich nur große Berufsfeuerwehren in Frage kommen. 20

21 Beispiele für Abrollbehälter: Atemschutz Befehlsstelle/Einsatzleitung Dekontamination Gefahrgut Gewässerschutz Löschmittel Öl Rüstmaterial Schaummittel Strahlenschutz Umweltschutz Mannschaftstransportfahrzeug MTF Ein Mannschaftstransportfahrzeug MTF ist ein Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und seiner persönlichen Ausrüstung. Da das MTF durch das Mehrzweckfahrzeug MZF abgedeckt wird, sollte es nicht mehr beschafft werden Feuerwehrkran FwK Ein Feuerwehrkran FwK ist ein Kranfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen und bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp Feuerlöschboote Bei den Feuerlöschbooten handelt es sich um für die speziellen Belange der Schiffsbrandbekämpfung auch auf hoher See konstruierte Wasserfahrzeuge. 4 Fahrzeugtechnik 4.1 Begriffe aus dem Kraftfahrzeugwesen Im folgenden werden die wichtigsten Begriffe aus dem Kraftfahrzeugwesen erläutert: Radstand Der Radstand ist der geometrische Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, gemessen in mm. Bei drei- und vierachsigen Fahrzeugen werden die einzelnen Radstände von vorn nach hinten nacheinander angegeben (z.b mm mm) Überhangwinkel Kranwagen sind heute in ihrer Technik so kompliziert, daß sie eigentlich nur noch von hauptamtlichem Personal, das sich ständig mit diesem Gerät beschäftigt und ständig damit übt, bedient werden Rettungsboot RTB Bei dem Rettungsboot RTB (DIN "Kleinboote für die Feuerwehr") handelt es sich um ein Schlauchboot. Es ist in zwei Größen genormt. Das RTB 1 hat keinen eigenen Antrieb und ist zur Aufnahme von mindestens vier Personen geeignet. Das RTB ist im Gerätesatz Wasserrettung des RW 2 enthalten. Bild 2: Radstand bei einem zweiachsigen Fahrzeug Zum Begriff "vorderer und hinterer Überhangwinkel" siehe Bild 3. Das RTB 2 kann durch einen Außenbordmotor angetrieben werden und ist zur Aufnahme von mindestens sechs Personen geeignet Mehrzweckboot MZB Das Mehrzweckboot MZB (DIN "Kleinboote für die Feuerwehr") kann aus Kunststoff oder Aluminium bestehen. Es kann durch einen Außenbordmotor oder einen Innenbordmotor mit Z-Antrieb bzw. mit Jet- Antrieb angetrieben werden. Das MZB ist geeignet zur Aufnahme von 10 Personen sowie zur Unterbringung einer Tragkraftspritze TS 8/8 und/oder einer Krankentrage nach DIN Bild 3: Vorderer und hinterer Überhangwinkel 21

22 Bei Straßenantrieb sind als vorderer und hinterer Überhangwinkel mindestens 14 gefordert, bei Allradantrieb mindestens Wendekreisdurchmesser Der kleinste Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindrischen Hüllkörpers, gemessen in mm (oder m), in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt bei größtem Lenkeinschlag ausführen kann. Der Wendekreisdurchmesser ist bei Feuerwehrfahrzeugen von großer Bedeutung. Im Interesse einer guten Beweglichkeit (Wendigkeit) des Fahrzeugs soll er möglichst klein sein Rampenwinkel Zum Begriff "Rampenwinkel" siehe Bild 4. Für Feuerwehrfahrzeuge werden nach DIN Teil 2 bei Straßenantrieb mindstens 12, bei Allradantrieb mindestens 18 gefordert. Ausgenommen sind ELW 1 und der Kommandowagen. Bild 4: Rampenwinkel Verschränkungsfähigkeit Die Verschränkungsfähigkeit ist das Maß, gemessen in mm, um das ein Vorderrad angehoben werden kann, ohne dass eines der übrigen Räder von der Straßenebene abhebt. Für Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb wird nach DIN Teil 2 "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge" eine erweiterte Verschränkungsfähigkeit gefordert. Danach muß das gleichzeitige Auffahren mit einem Vorderrad und dem dazu diagonalen Hinterrad auf jeweils eine Erhöhung von min. 200 mm über der Standebene möglich sein. Bild 6: Wendekreisdurchmesser 4.2 Allgemeine Hinweise zur Fahrzeugtechnik bei Feuerwehrfahrzeugen Eine Norm von ganz besonderer Bedeutung ist die DIN Teil 2, in der die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge festgelegt sind, jene also, die nicht fahrzeugtypspezifisch sind, sondern jedes "Rote Auto" betreffen. Diese Anforderungen sind in langen Jahren der Erfahrung und Praxis durch kompetente Feuerwehrleute, durch die Abnahmen der Länder in Zusammenarbeit mit teilweise auch gegen die Wünsche der Industrie entstanden und in diese Norm aufgenommen worden. Hier schlagen sich praktische Erfahrungen, insbesondere auch hinsichtlich sicherheitstechnischer Art nieder. Einige wichtige Anforderungen sollen hier kurz erläutert werden: Bild 5: Verschränkungsfähigkeit der Vorderräder Verwendung serienmäßiger Fahrgestelle Aus Gründen der Kostenersparnis, aber auch einer möglichst langen Sicherstellung der Ersatzteilversorgung sollen für Feuerwehrfahrzeuge in der Regel handelsübliche Fahrgestelle oder Fahrzeuge verwendet werden. Es muss einleuchtend sein, dass z.b. Ersatzteile, für diejenigen Fahrzeuge, die in großer Stückzahl produziert worden sind, auch nach Jahren noch eher zu bekommen sind, als bei Fahrzeugen, von denen nur ein oder zwei Stück gefertigt wurden.

23 Anmerkung: Bei Preisvergleichen lässt sich leicht feststellen, dass nichtserienmäßige Fahrzeuge erheblich teurer sind (siehe z.b. Drehleitern "niedriger Bauart") als Fahrgestelle "von der Stange" Motorleistung Die Motorleistung soll bei Feuerwehrfahrzeugen über 6 t zulässigem Gesamtgewicht zwischen 10 und 15 kw pro Tonne zul. Gesamtgewicht liegen. Man kann leicht verstehen, warum eine untere Grenze vorgesehen ist, nicht aber, warum die Leistung nach oben limitiert ist. Dies läßt sich aber sehr einfach mit der Gewichtsproblematik erklären: In der Vergangenheit wurden immer stärkere Motoren verwendet. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur die Motoren selbst immer schwerer wurden, sondern auch fortwährend Verstärkungen am Antriebsstrang, am Chassis, an den Achsen, an den Bremsen usw. erforderlich wurden. Waren manche Typen Ende der 60er Jahre noch mit 10,5 t konstruiert, so überschritten Mitte der 70er Jahre einige Typen 11,5 t. In der Zwischenzeit überschreiten bei einigen Fahrgestellen Feuerwehrfahrzeuge 12 t Gewicht. Anmerkung: Auch wenn von einzelnen Feuerwehren heute noch über zu leistungsschwache Motoren geklagt wird, ist dies kein Grund, das Limit nach oben zu verschieben. Man sollte sich lieber Gedanken über die Kraftfahrzeugmechanik machen und zugunsten einer vernünftigen Beschleunigung auf Höchstgeschwindigkeit verzichten. Ein gutes Beschleunigungsverhalten können die Hersteller durch die Wahl einer geeigneten "kurzen" Hinterachsübersetzung durchaus anbieten. Auch aus diesem Grund wurde bei neu herausgekommenen Fahrzeugnormen eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h vorgenommen Antriebsart Zum Fahrgestell ist anzumerken, dass sowohl Straßen- als auch Allradantrieb bei Feuerwehrfahrzeugen vorhanden sein kann (ausgenommen, die jeweilige Fahrzeugnorm schließt eine Möglichkeit aus!). Bei Straßenantrieb ist, sofern technisch möglich bzw. lieferbar, auf alle Fälle dringend eine Differentialsperre zu empfehlen. Sie bietet bei schmierigen und glatten Straßenverhältnissen sowie im Gelände erhebliche Vorteile. Eine Differentialsperre ist kein Luxus, sondern ein wertvolles Ausstattungsdetail, das die Verwendbarkeit eines Feuerwehrfahrzeugs beträchtlich erhöht. Bei Allradantrieb muss jeweils eine Differentialsperre in Längs- und in Querrichtung vorhanden sein. Allradantrieb bedeutet nicht, dass das Fahrzeug geländegängig ist; es ist lediglich "geländefähig". An geländegängige Fahrzeuge werden weitaus höhere Anforderungen gestellt, als an Fahrzeuge mit Allradantrieb. So müssen Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb lediglich um 200 mm diagonal verschränkungsfähig sein. Anforderungen an die Watfähigkeit werden z. B. nicht gestellt und an den Hinterachsen darf durchaus auch eine Doppelbereifung vorhanden sein. Als Reifenprofil genügt eine sogenannte Mehrzweckbereifung, das heißt ein möglichst offenes Profil, aus dem Schmutz leicht wieder bei der Fahrt herausgeschleudert werden kann Gleitschutzketten Eine weitere Möglichkeit, die Geländeeigenschaften eines Feuerwehrfahrzeuges zu verbessern, ist die Verwendung von Gleitschutzketten, die normalerweise auch als Schneeketten bezeichnet werden. Diese können nicht nur bei Schnee, sondern auch im Gelände bei ungünstigen Untergrundverhältnissen zu erheblichen Verbesserungen führen. Zu beachten ist bei der Beschaffung derartiger Ketten, dass sie auch für das Fahrzeug geeignet sind, da häufig die Freiräume zwischen Antriebsrad und Fahrgestellteilen so knapp bemessen sind, dass oft nur besonders feingliedrige Ketten benutzt werden dürfen. (Aufbauhersteller befragen!). Daneben ist zu beachten, daß mit Gleitschutzketten auf öffentlichen Straßen mit höchstens 50 km/h gefahren werden darf. Es versteht sich von selbst, dass sie auf schneefreien Straßen abgenommen werden müssen, da ansonsten ein übermäßiger Verschleiß an Reifen, Ketten und Straßenbelag auftritt Winteranfahrhilfe Seit einigen Jahren werden auch für Feuerwehrfahrzeuge Winteranfahrhilfen in Form sogenannter "Schleuderketten" angeboten. Die Schleuderketten sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für Schneeketten, sondern wirklich nur als Anfahrhilfen zu bezeichnen. Sie sind außerdem nicht für einen Geländeeinsatz zu empfehlen, da Betätigungs- und Befestigungsteile der Ketten u.u. eher hinderlich sein oder sogar beschädigt werden können, wenn sie im Geländeeinsatz in ausgefahrene Radspuren hineinragen. Deshalb sollten diese Anfahrhilfen auch nur bei Fahrzeugen mit Straßenantrieb verwendet werden. Hierbei ist natürlich wie bei allen zusätzlich und nachträglich angebrachten Teilen zu beachten, dass das Leergewicht des Fahrzeugs erhöht und damit die Nutzlastreserve verringert wird. 23

24 4.3 Gewichte Bei der Ausrüstung und beim Betrieb der Feuerwehrfahrzeuge sind ganz besonders die Gewichtsverhältnisse zu beachten. Sofern das Fahrzeug nur mit der Normausrüstung bestückt ist und durch die Abnahmebeauftragten kontrolliert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die angegebenen Gewichte stimmen. Aber jede Nachrüstung, jede zusätzliche Beladung, jede Umbauarbeit am Feuerwehrfahrzeug nach Auslieferung birgt die Gefahr, dass das Fahrzeug überladen wird. Hierzu nachfolgend einige Erläuterungen: Das in den jeweiligen Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) angegebene zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Weder durch zusätzliche Ausrüstung noch durch zusätzliche Besatzung (die zulässige Besatzung ist im Fahrzeugschein festgelegt!). Das zulässige Gesamtgewicht ist Grundlage für den erforderlichen Führerschein. Es ist eine Festlegung nach dem Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrs-Ordnung StVO bzw. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO). Das Höchstgewicht nach Norm ist nicht mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu verwechseln und kann u.u. sogar über dem zulässigen Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein liegen. Es ist lediglich eine normative Festlegung und darf selbstverständlich nur bis zum zulässigen Gesamtgewicht ausgenutzt werden. Das rechnerische Gesamtgewicht für ein Feuerwehrfahrzeug setzt sich zusammen aus: dem Leergewicht nach 42 Abs. 3 StVZO. Dies ist das Gewicht des leeren betriebsfertigen Fahrzeugs einschließlich Fahrer (75 kg) und einschließlich des Gewichts aller am Fahrzeug fest angebrachten Teile (einschl. Fahrzeugsprechfunkanlage, sowie 1 Warndreieck, 1 Warnleuchte, gefüllter Kraftstofftank, Ersatzrad, sofern Halterung vorhanden, Fahrgestellwerkzeug, Verbandkasten usw.), plus dem Gewicht der feuerwehrtechnischen Beladung nach Norm plus Gewicht des Löschmittels (maximal möglicher Löschmittelvorrat) plus Gewicht der Besatzung: je Mann sind 75 kg plus 15 kg für die persönliche Ausrüstung zusammen also 90 kg zu rechnen, für den Fahrer sind 75 kg wieder abzuziehen, da dieses Gewicht bereits im Leergewicht enthalten ist. 24 Durch Wiegen kann das tatsächliche Gesamtgewicht festgestellt werden. Es kann im Einzelfall unter dem rechnerischen Gesamtgewicht liegen, weil einzelne Ausrüstungsgegenstände u.u. ihre zulässigen Normgewichte unterschreiten. Dies darf aber nicht dazu verführen, soviel zusätzliche Beladung auf dem Fahrzeug unterzubringen, bis das zulässige Gesamtgewicht erreicht ist. Die Gewichte für die Besatzung sind nämlich mit 90kg pro Person recht knapp bemessen; bei der Nachbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die dann gegebenenfalls ihr zulässiges Normgewicht erreichen, wird das Fahrzeug überladen! Verbleibt dagegen zwischen rechnerischem und zulässigen Gesamtgewicht noch ein Gewichtsunterschied, so kann dieser bei vorhandenem freien Raum zur Unterbringung zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände genutzt werden. Man nennt diese Reserve Gewichtsreserve für vorhandenen Leerraum. Beispiel für eine Gewichtsberechnung: Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Leergewicht lt. Fahrzeugbrief kg Standardbeladung 824 kg Löschmittel 620 kg Besatzung 735 kg Zul. Gesamtgewicht lt. FzgBrief kg kg Gewichtsreserve 411 kg Anmerkung: Insbesondere bei Tanklöschfahrzeugen ist häufig festzustellen, dass der vorhandene Leerraum nachträglich mit zusätzlicher Beladung bestückt worden ist, weil ausreichend Platz vorhanden ist, allerdings ohne dabei auf das zulässige Gesamtgewicht zu achten! 4.4 Reifen bei Feuerwehrfahrzeugen Die Reifen der Feuerwehrfahrzeuge sind ein äußerst wichtiges Bindeglied zwischen Fahrzeug und Straße. Sie übernehmen Antriebs- und Bremskräfte und dienen der sicheren Spurführung. Von der Beschaffenheit der Bereifung hängen die Sicherheit und das Leben der dem Fahrer anvertrauten Fahrzeugbesatzung ab Hinweise zum Reifenalter Aufgrund der geringen Fahrleistung von Feuerwehrfahrzeugen (1000 bis 3000 km pro Jahr) kommt es durchaus vor, dass die Reifen nach etwa 10 Jahren immer noch in Ordnung scheinen. Die Reifen haben

25 weder Risse noch scheinen sie versprödet; das Profil hat die gesetzliche Mindesttiefe von 1,6 mm. Bild 8: Reifenkennzeichnung für die Dekade Herstelldatum 35 Produktionswoche 8 Produktionsjahr 35. Woche 1998 Bild 7: Reifen eines TSF - 3 Jahre alt Bild 9: Reifenkennzeichnung ab Januar Herstelldatum 02 Produktionswoche 00 Produktionsjahr 2. Woche 2000 Dennoch kann nur empfohlen werden, die Reifen bei Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens 10 Jahren auszusondern, sei der äußere Zustand noch so gut: In das Innere eines Reifens kann man nicht hineinsehen! Zum besseren Verständnis der Problematik sei deshalb auf folgendes hingewiesen: 1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann aus dem äußeren Zustand eines Reifens nicht auf die Aussonderungsreife geschlossen werden, da es keine zerstörungsfreien Prüfmethoden gibt. 2. Reifen, die nach 8 bis 10 Jahren durchaus noch neuwertig scheinen, da keine äußeren Schäden wie Risse, Durchschläge oder Beulen vorhanden sind, können in ihrem Gefüge durch chemische Umwandlungsprozesse ihre innere Festigkeit verlieren. Ein Reifen besteht zum größten Teil aus organischen Stoffen, die sich im Laufe der Zeit umstrukturieren, ihre chemische Zusammensetzung ändern und dadurch ihre Festigkeit und Elastizität verlieren. 3. Die Reifen der Feuerwehrfahrzeuge können und werden nach DIN 7804 und DIN 7805 mit 110% der z.b. für Fahrzeuge im gewerblichen Bereich zulässigen Belastung beansprucht. Die Beanspruchung der Reifen an Feuerwehrfahrzeugen ist im Gegensatz zu normalen Lastkraftwagen nicht nur in einem gewissen zeitlichen Teilbereich, sondern ständig gegeben, da die Fahrzeuge stets vollbeladen im Feuerwehrhaus stehen. 4. Bei Einsatzfahrten wird in der Regel wenig Rücksicht auf die Bereifung genommen. Bei diesen Fahrten kommt es zu starken Brems- und Beschleunigungsvorgängen. Die Gewebe- bzw. Stahleinlagen können bei Fahrten über Bordsteine usw. leicht so beschädigt werden, dass die erforderliche Festigkeit verlorengeht. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Gründe kann nach 8 bis 10 Jahren eventuell schon eher nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit der Reifen gerechnet werden. Es sind sogar Reifen bekannt, die bereits nach 3 bis 4 Jahren plötzlich und ohne jeglichen erkennbaren Grund eine Beule bekamen oder gar platzten (siehe Bild 7. Bei einer Hauptuntersuchung nach 29 StVZO werden nur äußerlich sichtbare Mängel, wie z. B. zu geringe Profiltiefe, beanstandet. Innere Mängel, die zu einem derartigen Ausbeulen führen können, werden nicht erkannt. Deshalb sollten Reifen an Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens zehn Jahren gegen neue Reifen nicht runderneuerte ausgetauscht werden. Wirtschaftlicher und noch sicherer wäre es, den Tausch bereits nach fünf bis sieben Jahren durchzuführen und die Reifen auf einem anderen gemeindeeigenen Fahrzeug mit einer höheren Laufleistung aufzubrauchen. Runderneuerte Reifen sollten deshalb nicht verwendet werden, da diese bereits schon ein gewisses, allerdings nicht mehr feststellbares Alter hinter sich haben. Damit der Benutzer erkennen kann, welches Alter die Reifen haben, wurde bereits vor mehreren Jahren eine entsprechende Kennzeichnung der Reifen Pflicht (siehe Bilder 8 und 9). 25

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