Schulsport in Thüringen

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3 Schulsport in Thüringen Informationen zu Schulsportwettkämpfen im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS für Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschule, Gymnasien, Förderschulen und die berufsbildenden Schulen Wettbewerbe im Schuljahr 2016/2017 Ausschreibungen 2016/2017 Adressen Meldeformulare Ergebnisse 2015/2016 Wettkampfkalender für das Schuljahr 2016/2017

4 Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Verantwortlich für den Inhalt: Bearbeitung und Gestaltung: Dr. Rüdiger Sperschneider Rosel Geppert Redaktionsschluss: 15. Juli 2016 Druck und Verarbeitung: Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Druckerei Erscheinungsjahr: 2016 Eine Schriftenreihe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Band 25

5 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR 6 OLYMPIA/ JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 7 Termine der Bundesfinalveranstaltungen 13 Allgemeine Bestimmungen 14 Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen 15 Versicherungsschutz 17 Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände TMBJS, ThILLM, LSB 18 Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche 19 Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern Thüringer Sportfachverbände 25 Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen Startberechtigung 27 Meldeformalitäten 28 Transport zu den Wettbewerben 29 Meldelisten für die Wettbewerbe 30 Einhaltung der Jahrgänge 30 Finanzierung der Wettbewerbe 31 Funktion der Kampf- und Schiedsgerichte 31 Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften 33 zum Landesfinale Formulare Meldeformular Vorabmeldung 34 Meldeformular Förderschulen 35 Teilnehmermeldung 36 Wettkampfliste 37 Meldeliste Leichtathletik 38 Meldebogen Schwimmen WK III 39 Meldebogen Schwimmen WK IV 40 Ergebnismeldung 41 Wettbewerbe im Standardprogramm Badminton 43 Basketball 45 Beachvolleyball 48 Fußball 51 Gerätturnen 54 Golf 58 Handball 60 Hockey 62 Judo 64 Leichtathletik 66

6 Rudern 68 Schwimmen 70 Ski Alpin 72 Skilanglauf 75 Skisprung 77 Tennis 79 Tischtennis 81 Triathlon 83 Volleyball 86 Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm 89 Basketball 91 Crosslauf 91 Fußball 92 Handball 93 Leichtathletik 94 Rodeln 94 Tischtennis 95 Volleyball 96 Zweifelderball 96 Talentwettbewerbe, Vielseitigkeitskämpfe 100 Badminton 101 Fußball 102 Golf 104 Hockey 105 Judo 106 Leichtathletik 107 Tischtennis 108 Schulsportwettbewerbe für Förderschulen 110 Fußball 111 Leichtathletik 112 Schwimmen 113 Tischtennis 114 Thüringer Mannschaften bei den Internationalen Schulweltmeisterschaften 116 Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JTFO/JTFP Schuljahr 2015/2016 Thüringer Landessieger Schuljahr 2015/ Ausschreibung der Bundesjugendspiele 2016/ Organisation u Durchführung der Schulsportwettbewerbe VV v Sicherheit im Schulsport VV v Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration VV v Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/Rettungsfähigkeit 146 für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer Wettkampfkalender Schuljahr 2016/ Die Personenbezeichnungen in der Broschüre gelten für beide Geschlechter. 120

7 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

8 Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 16 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Deutsche Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, jedoch nur Schulmannschaften* möglich. Der Wettbewerb ist in - nach Altersstufen geordnete - Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen gegenwärtig in fünf Altersklassen der 19 Sportarten Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung, Tennis, Tischtennis, Triathlon und Volleyball durchgeführt. Sportarten und Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den oben genannten 19 Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergänzungsprogramm folgende olympische Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten: Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball. Hier erfolgt die Ausschreibung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen. * In der Sportart Skisprung sind auch durch den Deutschen Skiverband (DSV) und der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) festgelegte Regionalteams im Rahmen des DSV Nachwuchsprojektes Auf die Plätze fertig Ski! zum Bundesfinale startberechtigt.

9 Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit seinen Abteilungen und Fachverbänden, den 17 Landesbehindertensportverbänden, Special Olympic Deutsch-land (SOD) sowie der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Deutsche Schulsportstiftung ist gemeinsam mit der Deutschen Behindertensportjugend (DBSJ) für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses bundesweiten Jugendsportevents für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung verantwortlich. JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS basiert auf einem bundesinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Startberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit den ausgeschriebenen Förderschwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben, z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Diese vom Land genehmigten Verbünde/Startgemeinschaften sind beim Bundesfinale startberechtigt, wenn sie auf allen Ausscheidungsebenen in der gleichen Zusammensetzung an den Start gegangen sind. Damit wird die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ermöglicht, die an den Regelschulen im Rahmen der in allen Ländern eingeleiteten Inklusion beschult werden. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen. Bei JTFP gibt es Wettbewerbe für die Förderschwerpunkte körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Folgende sieben Sportarten gehören im Schuljahr 2016/17 zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS: Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

10 Sportarten, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den genannten paralympischen Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergänzungsprogramm weitere Sportarten und Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten. Hier erfolgt die Ausschreibung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen.

11 Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten und Förderschwerpunkten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiigen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonder-regelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III (Ausnahmen: Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf und Skisprung). In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2016/17 im JTFO-Standardprogramm zur Austragung kommenden Sportarten: WK WK II WK III WK IV Badminton I ) ) Basketball Beach-Volleyball ) Fußball Gerätturnen ) Golf ) Handball Hockey ³ ) Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen ) Ski Alpin Skilanglauf ) Skisprung Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball ) Mixmannschaften mit Festlegung Mädchen- und Jungenanteil 2) Nur für Mädchen 3) Kleinfeldhockey

12 Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren olympischen Sportarten wie Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Länder und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren. Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswettkämpfe des Talentwettbewerbs (Wettkampfklasse IV) und die Grundschulwettbewerbe in der Wettkampfklasse V in den Sportarten des Standardprogramms. Außerdem werden im Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angeboten, die nicht olym-pisch sind bzw. als sportartübergreifende schulsportliche Projekte ausge-schrieben sind. Altersbegrenzung* für die im Schuljahr 2016/17 im JTFO-Ergänzungsprogramm (Sportarten des JTFO-Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten: WK I WK II WK III WK IV Badminton 1) Basketball Beachvolleyball 1) Fußball Gerätturnen Golf 1) Hallenhandball Hockey 3) Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Ski Alpin Skilanglauf Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball ) Nur für gemischte Mannschaften 3) Kleinfeldhockey

13 Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS gehören: Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte) Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte) Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) An den Wettbewerben können Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in gemischten Mannschaften (ohne Festlegung des Mädchen- bzw. Jungenanteils) teilnehmen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Eine JTFP-Mannschaft kann sich aus Schülerinnen und Schülern mit Behinde-rung zusammensetzen, die in den Wettkampfklassen II und III startberechtigt sind. Die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen wird jährlich festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2016/17 im JTFP-Standardprogramm zur Austragung kommenden JTFP-Sportarten: Förderschwerpunkt WK II WK III Fußball GB und jünger Goalball S und jünger Leichtathletik 1) offen und jünger Rollstuhlbasketball KME und jünger Schwimmen 1) offen und jünger Skilanglauf S und jünger Skilanglauf GB und jünger Tischtennis KME und jünger 1) In den Wettkampfklassen warden unterschiedliche Disziplinen/Wettbewerbe angeboten. Es erfolgt eine Bewertung in den WK, die zum Gesamtergebnis der Mannschaft zusammengefasst wird. Das JTFP-Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV der Sportarten des JTFP-Standardprogramms sowie Sportarten, die nicht zum Bundesfinale führen. Die Länder können in ihrer Zuständigkeit für JTFP bis zum Landesfinale Veränderungen der Altersbegrenzung und im Austragungsmodus vornehmen. Außerdem werden im JTFP-Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angeboten, die nicht paralympisch sind bzw. als schulsportliche Projekte ausgeschrieben sind.

14 Organisation der Bundeswettbewerbe der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 3 Bundesfinalveranstaltungen ca. 250 Landesfinalveranstaltungen ca. 500 (Regierungs-) Bezirks- bzw. Oberschulamtsfinals ca Zwischenrunden ca Stadt- und Kreisfinals JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP)* sind bundesweite Schulsportwettbewerbe mit aufsteigendem Wettkampfsystem für sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Alter von 8 bis 19 Jahren. Das Wettkampfsystem beinhaltet fünf Wettkampfklassen und beginnt in den 16 Ländern mit Stadt- und Kreisfinals und wird über mehrere Ebenen zu den Landes- und Bundesfinalveranstaltungen (für ausgeschriebene Wettkampfklassen und Sportarten im Standardprogramm) geführt. Es richtet sich an alle Grund- und weiterführende Schulen. Startberechtigt sind nur Schulmannschaften* 1. * Die Ausschreibung JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS regelt die Sportarten, Behinderungsarten/Förderschwerpunkte, Wettkampfklassen und Jahrgänge gesondert. * 1 Im Skisprung und den Wettbewerben von JTFP gibt es spezielle abweichende Regelungen.

15 Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2016/2017 Winterfinale 19. Februar bis 23. Februar 2017 in Nesselwang Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung Skilanglauf (FS S), Skilanglauf (FS GB) Frühjahrsfinale 2. Mai bis 6. Mai 2017 in Berlin Badminton, Basketball, Gerätturnen, Handball, Tischtennis, Volleyball Goalball (FS S), Rollstuhlbasketball (FS KME), Tischtennis (FS KME) Herbstfinale 17. September bis 21. September 2017 in Berlin Beach-Volleyball, Fußball, Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Triathlon Fußball (FS GB), Leichtathletik (FS offen), Schwimmen (FS offen)

16 Allgemeine Bestimmungen In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule* gebildet werden. Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte von den oben genannten Regelungen abgewichen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Bei den Bundesfinalveranstaltungen gelten für die Entscheidungen der Schiedsgerichte folgende Regeln: Die Schiedsgerichte entscheiden über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung der Schiedsgerichte ist nicht möglich. Die Grundlage für die Entscheidungen der Schiedsgerichte bilden die jeweils gültigen Ausschreibungen der Bundeswettbewerbe. In Bereichen, in denen diese keine besonderen Regelungen treffen, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch an den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für Wettbewerbe der Deutschen Schulsport-stiftung zu richten. Der Vorstand berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung. * 1 Für JTFP und die Sportart Skisprung gelten spezielle Regelungen. * 2 Für das Bundesfinale Winter trifft diese Regelung nicht zu * 3 Für die Sportarten Fußball (Jungen) und Leichtathletik und alle JTFP-Sportarten gibt es spezifische Regelungen zur Anzahl der Betreuer.

17 Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen Beim Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören (d. h. am Unterricht teilnehmen), welche die Mannschaft entsendet* 1. Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Startberechtigung für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten. Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin dürfen Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsenden* 2. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der KMK. Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden *3. Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.) ein, die die Meldungen geschlossen für das Winter-, Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin weiterleiten. Die Teilnehmerausweise der Schüler und Betreuer werden den Schulen im Vorfeld der Bundesfinalveranstaltung mit der Meldebestätigung durch die OL Berlin ausgefüllt zur Verfügung gestellt. Diese Teilnehmerausweise müssen am Anreisetag bei der Akkreditierung vorgelegt werden, versehen mit aktuellen Passbildern aller Schüler und Betreuer der gemeldeten Mannschaft. Zur Bestätigung der Identität ist es außerdem erforderlich, für jeden Schüler einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist.

18 Durch die Organisationsleitung wird auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise bei der Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung der Teilnehmerausweis gültig gemacht und die Spiel- bzw. Startberechtigung erteilt. Diese Regelungen sollen bereits bei den Landesfinalveranstaltungen von JTFO und JTFP in den entsprechenden Altersklassen angewendet werden. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltungen über das zuständige Kultusministerium/die zuständige Senatsverwaltung ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden. Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 55 EURO je Schüler (u.a. für die Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und das VBB-Ticket in Berlin). Die Überweisung (gemeinsam für alle Schüler) muss spätestens 5 Tage vor Beginn der Bundesfinalveranstaltung dem Einnahmekonto der Deutschen Schulsportstiftung gutgeschrieben sein. Deshalb muss spätestens 10 Tage vor dem Anreisetag die Kostenbeteiligung der Schüler mittels Online-Überweisung überwiesen werden. Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vorfeld der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt. Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission Sport der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Startberechtigung entziehen. Bei den Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung anzutreten. Schulmannschaften, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Schiedsbzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen.

19 Versicherungsschutz Auf allen Ebenen der Bundeswettbewerbe der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert. Für alle teilnehmenden Schüler an den Bundesfinalveranstaltungen wird durch die Deutsche Bahn bei der ERV für die Veranstaltungszeit eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsscheine erhalten die Betreuer bei der Akkreditierung. Sie sind bis zum Abschluss der Bundesfinalveranstaltungen und bei Bedarf auch darüber hinaus sorgsam aufzubewahren. Alle Teilnehmer und Betreuer müssen über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert sein. Ebenso besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen für die Sportgeräte und Rollstühle der Teilnehmer. Während der Veranstaltung besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für Sportgeräte, Rollstühle und Wertgegenstände der Teilnehmer. Vorbehalt Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse des Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung in Abstimmung mit der Kommission Sport der KMK und der Kommission der Spitzensportverbände bei Jugend trainiert möglich.

20 Anschriften Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat Schulsport, Begabungsförderung, Schülerwettbewerbe Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt 0361 / Referatsleiter Dr. Rüdiger Sperschneider Rüdiger.Sperschneider@tmbjs.thueringen.de 0361 / Stellvertretende Referatsleiterin Annelise Bernuth 0361 / Annelise.Bernuth@tmbjs.thueringen.de Referentin Petra Eckoldt 0361 / Petra.Eckoldt@tmbjs.thueringen.de Rosel Geppert Rosel.Geppert@tmbjs.thueringen.de 0361 / Anita Hankel 0361 / Anita.Hankel@tmbjs.thueringen.de Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) Referentin Schulsport Annett Juvier / ThLLM, Heinrich-Heine-Allee Bad Berka Annett.Juvier@thillm.de Landessportbund Thüringen Landessportbund Thüringen e.v / Werner-Seelenbinder-Straße / Erfurt lsb@thueringen-sport.de

21 Schulsportkoordinatoren und Fachberater schulsportliche Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern Schulamt Mittelthüringen Zuständigkeit Ralf Duensing Schule Herderschule Weimar, Staatl. region. FÖZ Federführender (FF) Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt 03643/ Kreisfreie Stadt Weimar - Koordinator am Schulamt dienstl. Staatliches Schulamt Mittelthüringen Schwanseestraße 9, Weimar - Fachberater für schulsportliche 03643/ Wettbewerbe 03643/ / Ralf.Duensing@schulamt.thueringen.de Zuständigkeit Frank Großner Schule Königin-Luise-Gymnasium Erfurt Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt 0361/ Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Kreisfreie Stadt Erfurt 0177/ spoko.ef.grossner@kabelmail.de Zuständigkeit Knut Becker Schule Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt 0361/ Kreisfreie Stadt Erfurt - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Di/Do 0174/ spoko.ef.becker@gmx.de Zuständigkeit Silke Hanemann Schule Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka / Koordinator am Schulamt dienstl. Mi/Do Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka Landkreis Bergstraße 9, Bad Berka Weimarer Land - Fachberater für schulsportliche / Wettbewerbe / / HanemannSilke@me.com Zuständigkeit Carsten Seeber Schule Gymnasium Kölleda 03635/ Landkreis Sömmerda - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Di/Do Landratsamt Sömmerda, Sportamt, Bahnhofstraße 9, Sömmerda 03634/ / / carstenseeber@web.de

22 Schulamt Nordthüringen Zuständigkeit Jörg Druselmann Schule RS Uder Federführender (FF) Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt /40966 Landkreis Eichsfeldkreis - Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Nordthüringen Fr.-Weinrich-Str. 24, Leinefelde-Worbis - Fachberater für schulsportliche /37592 Wettbewerbe / / Joerg.Druselmann@schulamt.thueringen.de Zuständigkeit Werner Hütcher Schule Herder-Gymnasium Nordhausen Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt 03631/ Koordinator am Schulamt dienstl. Landratsamt Nordhausen Landkreis Nordhausen - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 03631/ / / Grimmelallee 20, Nordhausen ssanordth.huetcher@t-online.de Zuständigkeit Uwe Rüdiger Schule RS "Juri Gagarin" Bad Frankenhausen / Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do RS "Juri Gagarin" Bad Frankenhausen Landkreis Müldener Str. 11, Bad Frankenhausen Kyffhäuserkreis - Fachberater für schulsportliche /66915 Wettbewerbe / / u.ruedi@googl .com Zuständigkeit Steffen Hommel Schule SBZ Kyffhäuserkreis Schulteil II 03632/ Koordinator am Schulamt Landkreis dienstlṁo/di/dlandratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8, Sondershausen Kyffhäuserkreis - Fachberater für schulsportliche 03632/ Wettbewerbe 03632/ (o. -843) st.hommel@kyffhaeuser.de Zuständigkeit Hardy Krause Schule RS Wiebeckschule Bad Langensalza 03603/ Landkreis - Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do P: Thamsbrücker Straße 9 Unstrut-Hainich Bad Langensalza - Fachberater für schulsportliche Kreis 03603/ Wettbewerbe / hardy2205@go4more.de Schulamt Ostthüringen Zuständigkeit Reinhard Thiel Schule Zabel-Gymnasium Gera Federführender (FF) Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt 0365/ Kreisfreie Stadt Gera - Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, Gera - Fachberater für schulsportliche 0365/ Wettbewerbe 0365/ / Reinhard.Thiel@schulamt.thueringen.de

23 Schulamt Ostthüringen Zuständigkeit Christian Pilz Schule Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt /27500 Landkreis - Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Altenburger Hermann-Drechsler Straße 1, Gera - Fachberater für schulsportliche Land 0365/ Wettbewerbe 0365/ / Christian.Pilz@schulamt.thueringen.de Zuständigkeit Martina Lengowski-Fischer Schule Regionales FÖZ "Erich Kästner" Altenburg 03447/ Landkreis Altenburger Land - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Di/Do Hermann-Drechsler Straße 1, Gera 0365/ / Zuständigkeit Steffen Albrecht Schule RS "Auf der Schönen Aussicht" Stadtroda /62218 Landkreis Saale-Holzland- Kreis - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, Gera 0365/ / / albrecht-rssro@t-online.de Zuständigkeit Thomas Schmohl Schule Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Gera 0365/ Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Kreisfreie SSA Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, Gera Stadt Gera - Fachberater für schulsportliche 0365/ Wettbewerbe 0365/ / Thomas.Schmohl@schulamt.thueringen.de Zuständigkeit Andreas Seidel Schule SGS Tanna /22295 dienstl. Do SGS Tanna Landkreis Bahnhofstraße 39, Tanna Saale-Orla-Kreis - Fachberater für schulsportliche / Wettbewerbe / astanna@t-online.de Zuständigkeit Ute Spreda Schule Grundschule Auma /20357 dienstl. Di/Do Landkreis Staitzer Südstraße Auma-Weidetal Greiz - Fachberater für schulsportliche /51304 Wettbewerbe / / u.spreda@web.de

24 Schulamt Ostthüringen Zuständigkeit Bärbel Steinert Schule Ulf-Merbold-Gymnasium Greiz 03661/ dienstl. Di/Do Landkreis P: Untergeißendorf Berga Greiz - Fachberater für schulsportliche /23903 Wettbewerbe / bst.steinert@web.de Zuständigkeit Kathrin Treske Schule Gymnasium "Otto Schott" Jena 03641/ dienstl. Di/Do Karl-Volkmar-Stoy-Schule Kreisfreie Paradiesstraße 5, Jena Stadt Jena - Fachberater für schulsportliche - Wettbewerbe 03641/ / schulsport.jena@gmx.de Schulamt Südthüringen Zuständigkeit Hans-Heinz Fuchs Schule Gymnasium "Hermann Pistor" Sonneberg Federführender (FF) Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt 03675/ Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Südthüringen 03681/ / Hölderlinstraße 1, Suhl 01573/ Hans-Heinz.Fuchs@schulamt.thueringen.de Zuständigkeit Gerald Querbach Schule - - Koordinator am Schulamt dienstl. Mo-Fr Staatliches Schulamt Südthüringen Hölderlinstraße 1, Suhl - Fachberater für schulsportliche 03681/ Wettbewerbe 03681/ Gerald.Querbach@schulamt.thueringen.de Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt Kreisfreie Stadt Suhl+Landkreis Schmalkalden- Meiningen Zuständigkeit Jens Poprawa Schule Regelschule Heldburg / dienstl. Di/Do Gymnasium Georgianum Landkreis Geschw.-Scholl-Str. 15, Hildburghausen Hildburghausen - Fachberater für schulsportliche / Wettbewerbe / / ssasuedthueringen-sport-hbn@gmx.de Zuständigkeit Cornelia Gräf Schule RS "Albert Schweitzer" Saalfeld-Gorndorf Landkreis Saalfeld- Rudolstadt - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 03671/ dienstl. Di/Do P: Garnsdorfer Straße Saalfeld 03671/ / / spoko.graef@gmail.com

25 Schulamt Südthüringen Zuständigkeit André Huster Schule Grundschule Schwarza Landkreis Saalfeld- Rudolstadt - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe 03672/ dienstl. Di/Do P: Finkenweg Rudolstadt 03672/ / spoko.huster@web.de Zuständigkeit Mario Winter Schule SBBS Sonneberg 03675/4050 dienstl. Di/Do Landkreis Max Planckstraße Sonneberg Sonneberg - Fachberater für schulsportliche 03675/ Wettbewerbe 03675/ / ssasuedthueringen-sport-son@gmx.de Staatliches Schulamt Westthüringen Zuständigkeit Andreas Richter Schule RS Wutha-Farnroda Federführender (FF) Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt /96253 dienstl. Di/Mi Staatliches Schulamt Westthüringen - Koordinator am Schulamt Kreisfreie Stadt Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha - Fachberater für schulsportliche 0361/ Eisenach Wettbewerbe Do Staatl. Berufsschulzentrum "Ludwig Erhard" Palmental 14, Eisenach 03691/ / / spoko.richter@schulen-wak.de Zuständigkeit Klaus Reum Schule RS Tabarz Vertreter des FF Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt / Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Landkreis Staatliches Schulamt Westthüringen Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha Gotha - Fachberater für schulsportliche 0361/ Wettbewerbe 0361/ / Spoko.reum@gmail.com Zuständigkeit Jörg Hildebrandt Schule KGS "Herzog Ernst" Gotha 03621/ Landkreis Gotha - Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen Justus-Perthes-Straße 2a, Gotha - Fachberater für schulsportliche 0361/ Wettbewerbe 0361/ / spoko.hildebrandt@hotmail.com Zuständigkeit Monika Harder Schule RS "Geschwister Scholl" Ilmenau 03677/ Koordinator am Schulamt dienstl. Di/Do P: Bahnhofsiedlung 1 Landkreis Ilmkreis - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Römhild / / / ssaru_il@web.de

26 Staatliches Schulamt Westthüringen Zuständigkeit Matthias Nickol Schule RS Mihla Landkreis Wartburgkreis - Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe dienstl /31054 Di/Do Staat. Berufsschulzentrum "Ludwig Erhard" Palmental 14, Eisenach 03691/ / / spoko.nickol@schulen-wak.de Zuständigkeit Michael Simon Schule RS Werratal Bad Salzungen 03695/ dienstl. Di/Do Landkreis RS Werratal Straße der Einheit 18, Bad Salzungen Wartburgkreis - Fachberater für schulsportliche 03695/ Wettbewerbe 03695/ / sportkoordinator@schulen-wak.de Zuständigkeit Peter Unger Schule Staatl. Gymnasium Arnstadt 03628/ dienstl. Di/Do Landratsamt Ilmkreis, Zulassungsstelle, Landkreis Ichtershäuser Straße 31, Arnstadt Ilmkreis - Fachberater für schulsportliche 03628/ Wettbewerbe 03628/ / ssaru_arn@web.de

27 Anschriften der Thüringer Sportfachverbände Geschäftsstelle Thüringer Badminton Verband e. V Gera, Wiesestraße / Thüringer Basketball-Verband e.v Jena, Am Stadion / gst@tbv-online.de Thüringer Fußball-Verband e. V Erfurt, Augsburger Str / info@tfv-erfurt.de Golfverband Sachsen und Thüringen Flöha, Gartenweg / Schulsportbeauftr. Frank Joachim Seidel golf-seidel@web.de Thüringer Handball-Verband e. V Erfurt, Schützenstraße / gs@thv.info Thüringer Judo-Verband e. V Erfurt, Schützenstraße / info@thueringer-judoverband.de Thüringer Leichtathletikverband e. V Erfurt, J.-Sebastian Bach Str / gsf@tlv-sport.de Thüringer Ruderverband e. V Jena, Am Wiesenbach / c/o Beate Krause b.krause@fh-erfurt.de Thüringer Hockey-Sportverband e.v Erfurt, Rembrandtstr / c/o Folker Hochmuth Folker.Hochmuth@pfefferle.de Thüringer Schwimmverband e. V Erfurt, Schützenstraße / thueringer_schwimmverband@tonline.de Thüringer Schlitten- und Bobsportverband e.v Oberhof, Jägerstraße / gf-theisinger@tsbv.de Thüringer Skiverband e.v Oberhof, Am Grenzadler / info@thueringer-skiverband.de Thüringer Tennis-Verband e. V Weimar, Buttelstedter Str / info@ttv-tennis.de

28 Thüringer Tischtennis Verband e.v Bad Blankenburg,Wirbacher Str / Thüringer Triathlon-Verband e.v Weimar,Belvederer Allee / Thüringer Turnverband e.v Erfurt, Schützenstraße / info@thueringerturnverband.de Thüringer Volleyballverband e.v Erfurt, August-Röbling-Str / info@tv-v.de Thüringer Behinderten- und Reha- Sportverband e.v Erfurt, August-Röbling-Str / tbrsv@t-online.de

29 Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen Veranstalter Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Thüringen und den Sportfachverbänden in Thüringen. Die Schulsportwettbewerbe in Thüringen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996, Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen, veröffentlicht im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (GemAbl.S.375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013, GABl. S. 246, organisiert und durchgeführt. Startberechtigung Am Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind nur Mannschaften startberechtigt, deren Schüler aus einer Schule kommen. Entsprechend der Strukturierung der Staatlichen Schulämter werden die überregionalen Schulsportwettbewerbe im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen als Schulamtsfinals (SF) durchgeführt. Die Sieger der Stadt- und Kreisfinals qualifizieren sich für das Finale in ihrem Schulamtsbereich. Siegt und qualifiziert sich bei den Stadt- bzw. Kreisfinals eine Mannschaft, die nicht am Schulamtsfinale teilnehmen wird, wird der Zweitplatzierte des Wettbewerbs für das Schulamtsfinale nominiert. Ebenso wird bei der Meldung zum Landesfinale verfahren.

30 Sollten die Anmeldungen in einzelnen Sportarten nicht die erforderliche Anzahl erreichen, die für die Durchführung eines Schulamtsfinals notwendig sind, werden die ermittelten Stadt- bzw. Kreissieger zum Landesfinale eingeladen. Wird wegen einer zu geringen Verbreitung einer Sportart kein Schulamtsfinale sondern nur ein Landesfinale in dieser Sportart angeboten, können sich Schulmannschaften direkt für das Landesfinale anmelden. Es kann aus diesem Grund eintreten, dass mehrere Mannschaften eines Schulamtsbereichs bei diesem Landesfinale starten. Zu den Landesfinals sind nur Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Landesfinals noch der Schule angehören, welche die Mannschaft stellt. Kommt es zu einem Schulwechsel vor der Austragung des Landes- oder Schulamtsfinals, so ist dieser Schüler nicht mehr für seine bisherige Schule startberechtigt. Bei einem Schulwechsel nach Austragung der Landesfinalveranstaltung erhält dieser Schüler durch das Thüringer Bildungsministerium eine Starterlaubnis zur Teilnahme am Bundesfinale. In den Sportarten, die an den drei Sportgymnasien in Thüringen vertiefend unterrichtet werden, kommen die Mannschaften dieser Schulen erst beim Landesfinale zum Einsatz (Ausnahme Leichtathletik WK IV). Belegt eine Mannschaft des Sportgymnasiums in einer anderen Sportart beim Schulamtsfinale den 1. Platz, so erwirbt zusätzlich die zweitplatzierte Mannschaft das Startrecht für das Landesfinale. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch den Schulleiter am Tag des Wettbewerbs auf der in dieser Broschüre abgedruckten Schülerliste beim Ausrichter abzugeben ist. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden und kann auch nicht vor Beginn der Endrunde an diesem Tag nachgereicht werden, so ist eine Teilnahme nur außerhalb der Konkurrenz möglich. Meldeformalitäten Die Meldungen der Schulen für das jeweilige Stadt- bzw. Kreisfinale sind an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten. Das Meldeformular wird mit Schuljahresbeginn für die Vorplanung an den Koordinator für Sport und Wettbewerbe(WB) gesandt und dient als Grundlage für das Erstellen und Versenden der konkreten Ausschreibungen für die Schulsportwett-bewerbe im Schulamtsbereich. Der für die Gebietskörperschaft verantwortliche Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe meldet seinen Teilnehmer am Schulamtsfinale (keine namentliche Meldung) bis zum 08. November (Frühjahrsportarten) bzw. bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres (Sommersportarten) an den für das jeweilige Schulamtsfinale verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe des

31 ausrichtenden Staatlichen Schulamtes. Für die Wettbewerbe, für die auf Schulamtsebene keine Ausscheide durchgeführt werden, erfolgen die Meldungen der teilnehmenden Schulen direkt an den für das Landesfinale zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe. Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung mit vollständiger Schuladresse erfolgt. Die Sportgymnasien melden ihre Teilnahme an den Wettbewerben in den Sportarten, die vertiefend unterrichtet werden, ebenfalls direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche Schulamt. Das mit der Ausrichtung beauftragte Staatliche Schulamt sendet mindestens vier Wochen vor Beginn des Schulamtfinals die detaillierte Ausschreibung mit dem Ablaufplan an die Schulsportkoordinatoren bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe der gemeldeten Kreise. Die Ausrichter eines Landesfinals versenden diese Informationen mindestens 14 Tage vorher an die Ausrichter der Schulamtsfinals, damit diese Unterlagen den Erstplatzierten der Schulamtsfinals bereits ausgehändigt werden können. Ein Abdruck dieser Schreiben geht an das TMBJS. Die Ausrichter der Schulamtsausscheide übermitteln die Angaben der für das Landesfinale qualifizierten Mannschaften unmittelbar an das TMBJS, Ref. 3 5, sowie innerhalb von 5 Tagen an das mit der Ausrichtung des jeweiligen Landesfinales beauftragte Staatliche Schulamt. Für die verbindliche Anmeldung ist nachstehend abgedrucktes Formular Teilnehmermeldung zu verwenden. Diese Teilnehmermeldung ist ausgefüllt an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe beim für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt zu senden. Dieser plant im Zusammenwirken mit der Schule die Anreise zum Schulsportwettbewerb und sendet die Teilnehmermeldung an den für den Wettbewerb verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe weiter. Transport zu den Wettbewerben Die Organisation des Transports der jeweiligen Schulmannschaft obliegt dem für die Schule zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe beim jeweiligen Schulamt. Die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels trifft der Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe in Absprache mit dem Betreuer der qualifizierten Mannschaft. Dabei sollen Fahrten grundsätzlich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Die Möglichkeiten der Ermäßigung bei diesen Fahrten müssen in Anspruch genommen werden. Ist der Einsatz von Bussen erforderlich, so sind die Möglichkeiten der gemeinsamen

32 Anreise von qualifizierten Schulmannschaften benachbarter Kreise zu prüfen. Die getroffene Entscheidung zur Wahl des Verkehrsmittels muss begründet und auf dem vorgenannten Vordruck Teilnehmermeldung dokumentiert werden. Rechnungen über die Transportkosten für die Schulmannschaften, die am Schulamtbzw. Landesfinale teilgenommen haben, sind möglichst am Wettkampftag zu überreichen oder innerhalb von 5 Tagen an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes zu senden. (Keine Rechnungen an das TMBJS!) Meldelisten für die Wettbewerbe Zum Wettkampf sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Schülerlisten Wettkampfliste dem Schieds- bzw. Kampfgericht zu übergeben. Ist diese Wettkampfliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden, kann bei Gruppenspielen (Vorrunde) die Mannschaft bis zu Beginn der Endrunde am Wettspielbetrieb teilnehmen, wenn der Betreuer bereit ist, die erforderliche Liste nachzureichen (per Fax durch Schulleitung). Liegt die Bestätigung der Schulzugehörigkeit nicht vor Beginn der Endrunde vor, so ist eine weitere Teilnahme nicht möglich. Bei Entscheidungen Jeder gegen Jeden kann die Mannschaft nur außerhalb der Konkurrenz am Wettbewerb teilnehmen. Bei Schülern, die am Wettkampftag nachgemeldet werden, muss die Bestätigung der Schul- Zugehörigkeit durch den Schulleiter vorgelegt werden. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf der Schüler nicht starten. Ausnahmen: Für die Leichtathletik ist 14 Tage vor dem Wettbewerb die Wettkampfliste an den Ausrichter mit Disziplinangabe zu melden, damit das Computerprogramm vorbereitet werden kann. Namentliche Änderungen am Wettkampftag können nur vorgenommen werden, wenn eine Bestätigung über die Schulzugehörigkeit der betreffenden Schüler durch den Schulleiter vorliegt. Änderungsmeldungen am Wettkampftag sind mindestens eine Stunde vorher abzugeben. Für die Meldungen zu den Landesausscheiden im Schwimmen sind die entsprechenden Meldelisten Schwimmen für die Anmeldung zu verwenden. Das Ergebnis des jeweiligen Wettbewerbs ist innerhalb von 2 Kalendertagen unter Verwendung des Formulars Ergebnismeldung per Mail an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 3 5 zu senden. Die Ergebnisprotokolle mit den Meldelisten der teilnehmenden Mannschaften verbleiben am ausrichtenden Schulamt. Einhaltung der Jahrgänge Die Einhaltung der ausgeschriebenen Jahrgänge in den Wettkampfklassen ist unbedingt erforderlich. Stichtag ist der 1. Januar der jeweiligen Jahrgänge in der - Wettkampfklasse. Auch der Einsatz eines jüngeren Sportlers führt zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft. In einer Sportart darf jeder Schüler nur in einer Wettkampfklasse zum Einsatz kommen!

33 Scheidet ein Schüler mit seiner Mannschaft in der eingesetzten Wettkampfklasse aus, so ist er in der nächsthöheren Ebene der Ausscheide für seine Schule wieder startberechtigt, sofern sich die Schule qualifiziert hat und er die Jahrgangsanforderungen dieser Wettkampfklasse erfüllt. Im Schuljahr 2016/2017 werden in der Regel die Wettkampfklassen II und III bis zum Bundesfinale und die Wettkampfklasse IV bis zum Schulamtsfinale geführt. Die Termine sind in vorliegender Broschüre bei der jeweiligen Sportart gesondert aufgeführt. Finanzierung der Wettbewerbe Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem zuständigen Staatlichen Schulamt, wobei die von den Sport- vereinen/sportfachverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gern angenommen wird. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen. Die Kosten für die Organisation und Durchführung der ausgeschriebenen Schulamtsund Landesfinals im Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getragen. Funktion der Schieds- und Kampfgerichte Bei allen Wettkämpfen ist ein Schieds-/Kampfgericht zu benennen, das am Wettkampftag über alle Einsprüche entscheidet. Proteste, die im Wettkampfgeschehen ihre Ursachen haben, sind unmittelbar nach Bekannt werden des Anlasses schriftlich an den Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichtes zu richten. Protestgebühren werden nicht erhoben. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ausschreibung (falscher Jahrgang, unvollständige Schülerliste, fehlende Unterschrift des Schulleiters etc.) können jederzeit nach Prüfung des Sachverhalts vom Schieds-/Kampfgericht ohne vorhergehenden Einspruch mit Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden. Die Entscheidung wird der betroffenen Schule schriftlich vom Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichts mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 3 5, Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Über Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden (Einsatz nicht startberechtigter Schüler), entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 3 5, Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt. Bei schweren Verstößen behält sich das Referat vor, gegenüber der Schule und dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Die vorbezeichneten und im Folgenden abgebildeten Formulare sind auch als Online-Formulare zu finden unter:

34 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Hier trainiere ich und wo trainierst du? Poste deine ganz persönliche Trainings-Location unter #hiertrainiereich und zeig, was du drauf hast. Mach ein Selfie von dir auf dem Trainingsplatz, im Schwimmbad oder der Turnhalle. Wo auch immer du dich fit machst, zeig es uns! Teile den Schnappschuss über Facebook, Twitter oder Instagram, zeig deinen Freunden deine sportliche Seite und motiviere andere Sportler, ebenfalls zu trainieren und bei der Foto-Aktion mitzumachen. Gewinne ein exklusives Profi-Training Wer sein Foto unter #hiertrainiereich teilt, hat die Chance auf ein persönliches Profi-Training mit einem Star der eigenen Sportart: ob Basketball, Volleyball, Wintersport, Fußball oder Leichtathletik JTFO und JTFP lassen mit der Aktion Träume von Nachwuchssportlern wahr werden. Als Coaches sind unter anderen Diskuswerfer Robert Harting, Ski-Ass Felix Neureuther, Schwimmstar Paul Biedermann und die Profifußballer von Eintracht Frankfurt und Hertha BSC dabei. Wir unterstützen unsere Jugend als Hauptsponsor von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

35 Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale Schulamt Kreis/Stadt Anzahl der Mannschaften beim Schulamtsfinale Anzahl der Mannschaften beim Landesfinale Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Erfurt Kreisfreie Stadt Weimar Landkreis Weimarer Land Landkreis Sömmerda maximal 5 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Nordthüringen Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis maximal 4 maximal 1 Ostthüringen Kreisfreie Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Landkreis Greiz Kreisfreie Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis maximal 7 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Südthüringen Landkreis Schmalk./Mein. Kreisfreie Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen Landkreis Sonneberg Landkreis Saalf.-Rudolstadt maximal 6 bei Teilnahme Sportgymnasium maximal 2 bei Teilnahme Sportgymnasium Westthüringen Kreisfreie Stadt Eisenach Wartburgkreis Landkreis Gotha Ilm-Kreis maximal 4 maximal 1

36 Meldeformular Schulname Straße Postleitzahl Telefon Ort Telefax Unsere Schule nimmt in diesem Schuljahr an folgenden Wettkämpfen teil: Jungen bzw. Mixed Mädchen Bitte die Wettkämpfe kennzeichnen! WK I WK II WK III WK IV WK V WK I WK II WK III WK IV WK V Badminton (Mixed) Basketball Beachvolleyball (Mixed) Crosslauf Fußball Gerätturnen Golf Handball Hockey Judo Leichtathletik Schwimmen Ski Alpin Skilanglauf Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball Zweifelderball Ort, Datum Schulstempel Schulleitung

37 Schulsportwettbewerbe der Förderschulen Teilnahmemeldung für das Schuljahr 201 /201 n i c h t Fußball Leichtathletik Schwimmen Tischtennis

38 B u n d e s w e t t b e w e r b d e r S c h u l e n Anreise zum Wettbewerb

39 Wettkampfliste Lfd-Nr.* Name Vorname Geb.-Datum

40 Meldeliste Leichtathletik 2017 Meldebogen Leichtathletik Datum: Schule: Telefon: Fax: Wettkampfklasse (bitte ankreuzen): II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Teilnehmer: Nr. Name Vorname Jahrgang 50 m / 75 m / 100 m Weit Hoch Kugel Ball / Speer 800 m Staffel Mannschaftsbetreuer: Name, Vorname Unterschrift

41 Schwimmen JtfO III männlich Teilnehmer Wettkampfnummer Name Vorname Rücken Freistil Lagen Brust Freistil Jahr gang 50m 50m Staffel * 4x50m 50m Staffel * 8x50m Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Mannschaftsbetreuer) (Schulstempel) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen. Schwimmen JtfO III weiblich Teilnehmer Wettkampfnummer Name Vorname Rücken Freistil Lagen Brust Freistil Jahr gang 50m 50m Staffel * 4x50m 50m Staffel * 8x50m Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen.

42 Schwimmen JtfO IV männlich Teilnehmer Wettkampfnummer Freistil Beischl. Brust Koord. Ausd. Jahr Name Vorname gang Staffel *6x25m Staffel *6x250m Staffel * 4x25m Staffel 10min. *6x25m Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Mannschaftsbetreuer) (Schulstempel) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen. Schwimmen JtfO IV weiblich Teilnehmer Wettkampfnummer Name Vorname Jahr gang Freistil Beinschl. Brust Koord. Ausd. Staffel *6x25m Staffel *6x25m Staffel * 4x25m Staffel *6x25m 10min. Mannschaftsbetreuer (Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Schulleiter der teilnehmenden Schule (Schulstempel) (Mannschaftsbetreuer) *Bitte die Reihenfolge der Starter für die Staffel kennzeichnen und die jeweiligen Zeiten der Schüler in die Tabelle eintragen.

43 Schulsportwettbewerbe in Thüringen B u n d e s w e t t b e w e r b d e r S c h u l e n J U G E N D T R A I N I E R T F Ü R O L Y M P I A Ergebnismeldung Landesfinale Wettkampfnummer: Schulamtsfinale Sportart: Staatliches Schulamt: Wettkampfklasse: am: in: Sieger Straße: PLZ/ Ort: Telefon: Mannschaftsbetreuer: die weiteren Platzierungen: Hinweise und Bemerkungen zum Wettkampfverlauf Datum : Verantwortlicher oordinator 41

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45 BADMINTON Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton- Verbandes. Bezugsquelle gegen Gebühr: MEYER & MEYER Verlag, von-coels- Str. 390, Aachen. Tel. 0241/ , Fax. 0241/ Die Spielregeln stehen auch als Download bereit: http// Satzung pdf 2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspieler), mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat. Ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler (1 Junge und 1 Mädchen) können bei Verletzung eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der verletzte Spieler aufgestellt war. 3. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel und 1 gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: 1.Spiel: Jungendoppel 2.Spiel: Mädchendoppel 3. Spiel: 1. Jungeneinzel 4.Spiel: 1. Mädcheneinzel 5. Spiel: 2. Jungeneinzel 6.Spiel: 2. Mädcheneinzel 7.Spiel: Gemischtes Doppel

46 4. Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Jungen und Mädchen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste ändern. 5. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/Die Ranglistenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des DBV (siehe Punkt 1). Gespielt werden zwei Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden zwei Gewinnsätze bis 15 (Kurzsätze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz wird beim Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (16:14, 17:15...) erreicht ist (maximal bis 20). Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nächstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen) b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Spielpunktdifferenz e) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III gemischte Mannschaften Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1706 Apolda NORD 1709 Oldisleben OST 1701 Meuselwitz SÜD 1730 Themar WEST 1735 Ilmenau Das Landesfinale findet am 21. Februar 2017 in Jena statt (WK-Nr. 1746).

47 BASKETBALL Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen a) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB. Bezug gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel / oder im Internet auf der Homepage unter Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). b) Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige Verlängerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt. c) Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus. d) Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. e) In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minuten. f) Bei einem disqualifizierenden Foul ist der Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schieds-gericht über weitergehende Maßnahmen. g) Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielern. Die Mannschaftsaufstellung darf während eines Turniers nicht verändert werden. h) Jede Mannschaft muss mit zwei Trikotsätzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet sein.

48 2. Platzierung von Mannschaften Zur Platzierung von Mannschaften werden die 42 und 45 der DBB-Spielordnung herangezogen. 42 Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; b) nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; c) nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. 45 Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. 3. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale Es besteht kein Recht auf Einspielzeit. Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Minuten. Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung : Spätestens innerhalb de muss jedem Angreifer ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein. Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen den offiziellen Betreuer verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der Mann-Mann-Verteidigung obliegt dem vom Veranstalter eingesetzten Kommissar. Der technische

49 Kommissar kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1712 Erfurt NORD 1722 Bad Langensalza OST 1723 Kahla SÜD 1728 Saalfeld WEST 1711 Arnstadt Das Landesfinale findet am 9. März 2017 in Kahla statt (WK-Nr. 1754). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1708 Weimar NORD 1718 Bad Langensalza OST 1727 Basketball SÜD 1724 Hildburghause WEST 1705 Bad Salzungen Das Landesfinale findet in der WK III am 21. Februar 2017 in Gotha (WK-Nr. 1747) und in der WK II am 14. März 2017 in Bad Salzungen (WK Nr. 1759) statt.

50 BEACHVOLLEYBALL Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, nach den zum Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball- Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln der FIVB. Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball). 2. Mannschaftsstärke/Spieleranzahl: Eine Mannschaft besteht aus vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (inkl. eines Ersatzspielers). 3. Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit späteren Überkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle Plätze ausgespielt. 4. Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jeder Schüler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich ein Spieler verletzt, kann er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. der Ersatzspieler zum Einsatz kommen. 5. Abfolge der Spiele: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt. 6. Alle Spiele werden im Modus Best of three ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die Rally-Point - Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte ( Best of three mit mindestens 2

51 Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten Punkten. 7. Abweichend von der Änderung Nr. 6 wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils bis 21 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Ein notwendiger Entscheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle anderen Regularien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten. 8. Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden. 9. Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: a) Punktverhältnis b) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) c) Anzahl der gewonnenen Sätze d) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) e) Anzahl der gewonnenen Bälle f) Direktvergleich 10. Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen jeden die Plätze aus und haben damit genauso viele Spiele wie die anderen 12 Teams. 11. Auszeiten: Jeder Mannschaft steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung. 12. Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften 5 Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld. 13. Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben übernehmen. Für die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht gestellt. 14. Spielfeldgröße: 8 m x 8 m, Netzhöhe: Mädchen 2,24 m, Jungen u. Mixed: 2,35 m 15. Coaching ist während der Auszeiten und Satzpausen gestattet

52 Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE Erfurt NORD Nordhausen OST Jena SÜD Bad Blankenburg WEST Bad Salzungen Das Landesfinale findet am 13. Juni 2017 in Bad Salzungen statt (WK- Nr ).

53 FUßBALL Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Fußball-Bundes. Bezugsquelle: Deutscher Fußball-Bund, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball). 2. Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspieler bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den Mädchen aus maximal 10 Spielerinnen. Bei den Jungen können bis zu 4 Spieler und bei den Mädchen bis zu 3 Spielerinnen pro Spiel ausgewechselt werden. Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler zulässig. Bei den Jungen wird auf Großfeld ( normales Spielfeld ) mit 11er-Mannschaften und bei den Mädchen auf Kleinfeld mit 7er-Mannschaften gespielt. Gespielt wird mit einem Wettspielball der Größe 5 3. Die normale Spielzeit beträgt bei den Jungen im Wettkampf II: 2 x 40 Minuten im Wettkampf III: 2 x 35 Minuten bei den Mädchen im Wettkampf II: 2 x 35 Minuten im Wettkampf III: 2 x 30 Minuten Beim Bundesfinale können die Spielzeiten an einzelnen Tagen auch verkürzt werden, falls der Spielplan dies notwendig macht. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht überschritten werden.

54 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander c) Tordifferenz d) höhere Zahl der erzielten Tore e) Entscheidungsschießen (Elfmeterschießen bei den Jungen, Neunmeterschießen bei den Mädchen) 5. Beim Bundesfinale werden Spiele der Zwischenrunde und um die Plätze 3 bis 16 nicht verlängert. Die Spielentscheidung erfolgt durch ein Entscheidungsschießen. Die Endspiele werden bei unentschiedenem Ausgang nach Ablauf der regulären Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt in dieser Zeit keine Entscheidung, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen ermittelt. 6. Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spielkleidungen bereithalten. Gemäß den Bestimmungen des DFB ist das Tragen von Schienbeinschonern verbindlich vorgeschrieben. Thermohosen dürfen nur getragen werden, wenn sie mit der Farbe der Sporthosen übereinstimmen. 7. Zum Bundesfinale kann jede Jungenmannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. 8. Die Mädchen werden nur von einem Betreuer begleitet. 9. Vor jedem Spiel werden Ausweiskontrollen vorgenommen. Spieler sind erst dann spielberechtigt, wenn die in den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen geforderten Dokumente bei der Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung vorliegen.

55 Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1771 Erfurt NORD 1772 Birkungen OST 1773 Tanna SÜD 1774 Sonneberg WEST 1780 Arnstadt Das Landesfinale findet am 30. Mai 2017 in Jena statt (WK-Nr ). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1777 Erfurt NORD 1770 Oldisleben OST WK II - Schmölln WK III - Gera SÜD 1799 Saalfeld WEST 1775 Gotha Das Landesfinale findet am 13. Juni 2017 in Gotha statt (WK-Nr ).

56 GERÄTTURNEN Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen Jahrgänge Vierkampf: Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierigkeitsstufen Kür modifiziert LK 4 (Aufgabenbuch 2015) Wettkampf IV Jahrgänge Mädchen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen Jungen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner- Bundes (DTB) ausgetragen. Gewertet wird nach den gültigen Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Es gelten weiterhin die ergänzenden Hinweise in den Handreichungen, die auf der DTB-Webseite unter Jugend trainiert für Olympia in der Rubrik Downloads veröffentlicht sind In der Wettkampfklasse III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. Die Wettkampfklasse IV ist für Mädchen- und Jungenmannschaften ausgeschrieben. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Eine Mannschaft besteht aus 5 Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Gerätebahnen, Sonderprüfungen Standweitsprung und Stangenklettern) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt der Staffellauf, bei dem alle fünf Schüler eingesetzt werden müssen. 3. In der Wettkampfklasse III wird die Schwierigkeitsstufe Kür modifiziert in der Leistungsklasse 4 (LK 4) nach dem aktuellen DTB-Aufgabenbuch 2015 Gerätturnen weiblich geturnt. Beispielübungen bzw. Übungsvorschläge für den WK III sind auf DTB-Webseite veröffentlicht.

57 Beim Bundesfinale wird grundsätzlich Tisch gesprungen. Die Gerätehöhen betragen: Sprungtisch 1,10 m oder 1,25 m Schwebebalken 1,25 m (bei 20 cm Mattenunterlage) Bodenmusik: Jede Turnerin hat eine eigene, beschriftete CD (Namen und Schule) mit ihrer Kürmusik, die auf Track 1 abzuspielen ist, mitzubringen. Alle Schülerinnen einer Mannschaft können auf die gleiche Musik turnen. Wenn die Musik der Pflichtübung als Kürmusik genutzt wird, muss ebenfalls eine eigene beschriftete CD abgegeben werden. 4. Die Inhalte des Wettkampfs IV entsprechen den Inhalten der P4 des DTB. Es werden Gerätebahnen geturnt. Zusätzlich finden drei Sonderprüfungen statt: Klettern Standweitsprung Sprint-Umkehrstaffel Die Gerätebahnen A (Reck, Boden und Sprung) und B (Schwebebalken, Boden und Parallelbarren) werden von allen Mannschaftsmitgliedern als Einzelübung geturnt. In der Gerätebahn C werden die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) von allen Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang absolviert. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt. Hinweis: Die im Übungstext aufgeführten Alternativen führen weder zu einem Punktabzug noch zu einem Bonus, d.h. es handelt sich um gleichwertige Alternativen. Gerätebahn A Reck (schulterhoch) Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz; Vorschwung, Rückschwung mit Hüft -Umschwung rückwärts, a) mit direkt anschließendem Felgunterschwung in den Stand; oder b) Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand. Boden (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m) Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts links (Rad), Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz- Überschlag seitwärts rechts, Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schließen der Beine in den Stand.

58 Sprung (Bock 1,10 m oder 1,20 m; Brettabstand variabel) Sprunggrätsche Gerätebahn B Schwebebalken (Höhe 1 m) Aus dem Seitstand vorlings am Schwebebalken: Absprung, Drehhockwende, Aufrichten über die Schrittstellung in den Stand; 1 bis 2 Schritte, Pferdchensprung oder Hocksprung; 1 bis 2 Schritte, ½ Drehung im beidbeinigen Ballenstand; Schritte mit Vorspreizen (rechts links oder links rechts); 1 bis 2 Schritte Standwaage (Haltezeit 2 Sec. möglich, aber nicht nötig); Abgang: Anlauf (Anhüpfer erlaubt), Rondat (Radwende) in den Querstand vorlings. Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m) Aus dem Stand: Schritt vorwärts und Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (Haltezeit 2 Sek. erlaubt), Abrollen, Aufrichten in den Stand; Strecksprung mit ½ LAD (= Längsachsendrehung), Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand (Felgrolle erlaubt), Strecksprung mit ½ LAD in den Stand. Parallelbarren (brusthoch) Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings. Gerätebahn C Gruppenübung 1: Schattenrollen (Geräte: Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m) Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle des/r Vorausturnenden beginnen. Gruppenübung 2: Schattenhockwenden (Geräte: zwei Turnbänke á 4 m, breite Seite oben, hintereinander gestellt) Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hock- wenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgen- den mit der zweiten Hockwende des/r Vorausturnenden einsetzen. Partnerübung 3: Synchronübung (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m) Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung.

59 Sonderprüfungen Standweitsprung (Geräte: Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen) ie jeweiligen Weiten der vier besten Schüler bzw. Schülerinnen werden addiert. Klettern (Taue/ Stangen; Geräte beim Bundesfinale: Stangen) Der Schüler bzw. die Schülerin sitzt auf einem kleinen Kasten im Grätschsitz vor der Stange, die Hände sind an der Stange. Auf Startkommando erfolgt das Klettern (mit den Füßen an der Stange oder Hangeln = ohne Füße an der Stange) bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter vom Boden gemessen). Die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. Staffellauf: Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle fünf Mannschaftsmitglieder. Die Start- und Wendemarken sind an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 2 x 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Der Wechsel muss korrekt hinter der Stange durchgeführt werden. In einem festgelegten Bereich (ca. 1,5 m hinter der Markierungsstange) darf sich nur der folgende Läufer aufhalten, alle anderen Läufer befinden sich hinter der Markierung hintereinander sitzend auf einer Bank. 5. Die Siegerermittlung im WK IV erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgeberechnung ermittelt. Hierzu werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgesumme. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Gerätebahnen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stangenklettern. 6. Die Ausschreibung für den WK III und IV im Schuljahr 2016/17, Übungsvorschläge zum WK III, eine Handreichung zum Wettbewerb und Kampfrichterunterlagen sind auf der DTB-Webseite unter abrufbar. Das Landesfinale findet am 16. Februar 2017 in Meiningen statt (WK Nr. 1742).

60 GOLF Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülern sie kann beliebig aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu betreuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann, oder aber es ist automatisch der Betreuer. Als Begleitperson/Caddie ist nur der offiziell benannte Betreuer der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied. 3. Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schüler mit Clubvorgabe -54 oder besser, oder die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Der Nachweis über das Kindergolfabzeichen in Gold sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. Der Nachweis der Schulzugehörigkeit wird über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht. 4. Landesebene: Es werden 5 Einzel über 18 Löcher - Zählspiel nach Stableford (vorgabenwirksam) gespielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer Brutto-Wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h. es gibt ein Streichergebnis. Die Netto-Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mannschaft in der Brutto-Wertung qualifiziert sich als Landessieger für das Bundesfinale. Wenn sich mehr als 12 Mannschaften für das Landesfinale melden, sollten regionale Qualifikationsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden. Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Wettersituation) Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. 4.1 Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten

61 Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. 4.2 Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schüler inkl. deren Stammvorgabe erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen. Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser durch einen anderen Spieler der Schule ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu ersetzenden Spielers. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsaufstellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzuteilen. 4.3 Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband/Club eingesetzt. 5. Bundesfinalveranstaltung: Es werden gespielt: 1. Spieltag: 18 Löcher, 2 Vierer (nach Regel 29) 2. Spieltag: 18 Löcher, 4 Einzel 5.1 Als Mannschaftsergebnis wird die Summe der 5 besten Ergebnisse aus den 2 Vierern und 4 Einzeln der Mannschaft über CR gewertet. 5.2 Bei gleichem Gesamtergebnis von mehreren Mannschaften für den 1. Platz erfolgt ein Zählspiel-Stechen mit je 2 in der letzten Einzelrunde eingesetzten Spielern der betreffenden Mannschaften, bis eine Mannschaft auf einem Loch eine geringere Anzahl Gesamtschläge (Aggregat der 2 Spieler) als die andere(n) Mannschaft(en) spielt. Bei allen anderen gleichen Gesamtergebnissen der Mannschaften bleibt von den 5 gewerteten Ergebnissen das höchste unberücksichtigt und die Summe der übrigen Ergebnisse wird gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt, bis das beste Ergebnis entscheidet. Danach entscheidet das Los. 5.3 Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spielergruppe gegenüber dem Starter durch einen anderen Mannschaftsspieler ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu ersetzenden Spielers. Das Landesfinale findet am 06. Juni 2017 in Blankenhain statt (WK Nr ).

62 HANDBALL Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Spielregeln des Deutschen Handballbundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Handballbund (DHB), Geschäftsstelle, Strobelallee 56, Dortmund, Tel.: 0231 / Zum Landes- und Bundesfinale wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). Zu beachten sind die DHB-Sonderregelungen Jugend: Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. Das Team-Time-out entfällt. Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert. Bei allen Spielen des Bundesfinales wird die Anwendung der 2-Linien-Abwehr in der Wettkampfklasse III zwingend vorgeschrieben (hierzu gehören z.b. die Abwehrformationen: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1, offensive 5:1). Detaillierte Informationen im Internet: 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 11 Spielern. Die Mannschaft muss in jedem Fall mit einem Torwart spielen. Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler einschließlich Torwart befinden. 3. Die Spielzeit beträgt beim Bundesfinale in allen Altersklassen bei den Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten, in der Vorschlussrunde und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf 2 Minuten festgelegt. Der Ball muss einen Umfang von 54 bis 56 cm haben. In WK III Mädchen muss der Umfang 50 bis 52 cm betragen. 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) nach Punkten, b) bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten,

63 c) bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Totdifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, d) die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander, e) die Tordifferenz aller Spiele, f) die höhere Plustorzahl aller Spiele. Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeterwerfen des DHB ermittelt. 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von 5 Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die Spielverlängerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Fällt dabei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1726 Weimar NORD 1733 Schlotheim OST 1710 Altenbg./Ziegelheim SÜD 1720 Saalfeld WEST 1725 Eisenach/Wutha-F Das Landesfinale der Mädchen findet am 23. Februar 2017 in Bad Langensalza statt (WK-Nr. 1749). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1732 Apolda NORD 1713 Nordhausen OST 1719 Gera SÜD 1720 Saalfeld WEST 1729 Eisenach/Wutha-F Das Landesfinale der Jungen findet am 02. März 2017 in Eisenach bzw. Wutha-Farnroda statt (WK-Nr. 1751).

64 HOCKEY Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey. Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über die Kultusbehörden der Länder oder den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen ( 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern (5 Feldspieler, 1 Torwart, 3 Auswechselspieler). 3. Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spielzeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal 5 Minuten festgelegt. 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Tordifferenz c) höhere Anzahl der erzielten Tore d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften e) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft). 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler jeder Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Siebenmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung.

65 Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine Spielzeitverlängerung, die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen herbeigeführt. Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein Siebenmeterschießen. 6. Ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält ein Spieler eine zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist er automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt. Das Landesfinale findet am 25. April 2017 in Jena statt (WK-Nr. 1768).

66 JUDO Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Wettkampfregeln und -bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes DJB (Jugend, U 17, weiblich/männlich) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Judo-Bund e.v. (DJB), Otto-Fleck- Schneise 12, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / , Fax Für den Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA gelten folgende Sonderregelungen: a) Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. b) Verletzungsbedingte Behandlung ist durch Ärzte/Sanitäter möglich. c) Die Mindestgraduierung ist der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu). d) Die Wettkampffläche beträgt mindestens 6 x 6m zuzüglich einer Sicherheitsfläche von 3m, zwischen den beiden Wettkampfflächen mindestens 4m. Reduzierung der äußeren Sicherheitsfläche ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. e) Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. 3. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schüler (5 Wettkämpfern und maximal 3 Ersatzkämpfern). 4. Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schüler eingewogen werden. Der Start in der nächsthöheren Gewichtsklasse ist zulässig. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein. Die Gewichtsklassen sind: Jungen: Mädchen: bis 43 kg, bis 46 kg, bis 50 kg, bis 55 kg, über 55 kg bis 40 kg, bis 44 kg, bis 48 kg, bis 52 kg, über 52 kg 5. Wettkampfsystem für das Bundesfinale: Vorgepooltes System mit Final- und Platzierungsrunde 1. Tag: Poolsystem mit 4 Pools (1., 2., 3., 4. Plätze in den Pools) 2. Tag: 1. Durchgang Finalrunde und Platzierungsrunde Platz 3. Tag: Halbfinale und 3. Plätze (2 Matten), Finale (1 Matte)

67 6. Unentschieden bei 1. Mannschaftskampf: Sind die Siegpunkte (SP) gleich, entscheiden die Wertungspunkte (WP). Gibt es hier keine Entscheidung, so wird bei Poolkämpfen unentschieden (1:1) eingetragen. Bei Ausscheidungskämpfen gibt es einen Stichkampf. Endet dieser unentschieden, wird nach dem Golden-Score-Prinzip mit Pflichtentscheid weitergekämpft: a. War ein Einzelkampf unentschieden, dann wird dieser zum Stichkampf. b. Waren mehrere Einzelkämpfe unentschieden, dann wird aus ihnen ein Stichkampf gelost. c. War kein Einzelkampf unentschieden, dann wird aus allen Kämpfen ein Stichkampf gelost. Die Mannschaftsführer dürfen vorher eine neue Mannschaftsaufstellung abgeben. 2. Poolkämpfen: Der Sieger erhält 2 Gewinnpunkte (GP), der Verlierer 0 GP. Unentschieden wird mit 1:1 gewertet. Die Reihenfolge der Platzierung der Mannschaften ergibt sich aus der Anzahl der GP, nachrangig der SP und schließlich der WP aus allen Kämpfen, wobei jeweils die höhere Differenz der Punkte entscheidend ist. Sind alle Differenzen gleich, so entscheidet der höhere Stand der SP, nachrangig der WP. Kann immer noch keine Entscheidung getroffen werden, so entscheiden die untereinander geführten Kämpfe. Weisen Mannschaften identische Anzahlen von positiven und negativen GP, SP und WP auf, so entscheidet der direkte Vergleich. Haben diese beiden Mannschaften gegeneinander unentschieden gekämpft, dann wird ein Stichkampf in einer auszulosenden Klasse ausgetragen. Im Falle von drei oder mehr absolut gleichstehenden Mannschaften werden Entscheidungskämpfe im Pool-System durchgeführt. Die vorher auszulosende Gewichtsklasse gilt dann für alle diese Stichkämpfe (siehe oben.) Das Landesfinale findet am 23. Mai 2017 in Jena statt (WK-Nr. 1798).

68 LEICHTATHLETIK Standardprogramm Wettkampfklassen und Disziplinen Wettkampf II Jahrgänge Wettkampf III Jahrgänge Wettkampf IV Jahrgänge (ab Jahrgangstufe 5) 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen. Achtung: Fehlstartregelung (Regel 162.7) für WK II: Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird im Standardprogramm nur in der WK II angewandt. Für die WK III gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation des verursachenden Athleten erlaubt ist. Der Wettkämpfer, der diesen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpfer zu disqualifizieren, die einen Fehlstart verursachen. Eine Bewertung der Leistungen nach Punkten erfolgt in allen Wettkämpfen nach der Leichtathletik-Punktewertung nationale Punktetabelle je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer. Die Buchausgabe der Punktwertung kann hier bestellt werden: KD Medienpark Faber GmbH Zum Jagdhaus Kaiserslautern Tel ; Fay verlag@kd-medienpark.de Auf der Webseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes erhält man im Service-bereich Informationen zur Punktwertung unter: on/02_arbeitsmaterialien_broschueren/punktetabellen/orig_nationale_punktw ertung.pdf 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schülern. 3. Für jede Mannschaft werden 3 Schüler pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Ein Schüler darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei Punktegleichheit werden die Mannschaften auf den gleichen Rang gesetzt. 4. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der Schüler nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus.

69 5. Die Einzelleistungen bei Ausscheidungswettkämpfen in den Ländern können in die Verbands-Bestenlisten aufgenommen werden. 6. Zum Bundesfinale kann jede Mannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. 7. Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Leichtathletik finden beim Bundesfinale an einer Wettkampfstätte zur gleichen Zeit statt. 8. Dieses inklusive Veranstaltungsformat sollte auch auf Länder- und Regionalebene umgesetzt werden. Wettkampf II Jungen 100 m, 800 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (5 kg), Speerwurf (700 g) Mädchen 100 m, 800 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Speerwurf (500 g) Achtung: Für die Läufe gilt die Anwendung der Fehlstartregelung unter Ziffer 1. Wettkampf III Jungen Mädchen Wettkampf IV Jungen Mädchen 75 m, 800 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (4 kg), Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) 75 m, 800 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) 50 m, 800 m, 4 x 50 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) 50 m, 800 m, 4 x 50 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (80 g) Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II, III und IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE Erfurt NORD 1797 Mühlhausen OST 1792 Pößneck SÜD 1784 Sonneberg WEST Arnstadt Das Landesfinale findet am 08. Juni 2017 in Ohrdruf statt (WK-Nr ).

70 RUDERN Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf II Mädchen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m Jungen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II c Gig-Vierer mit Steuermann/frau 1000 m WK II d Achter 1000 m Wettkampf III Mädchen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m Jungen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m Allgemeine Bestimmungen 1. Die Rennen werden soweit nichts anderes durch diese Ausschreibung festelegt ist nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und Bestimmungen JuM) ausgetragen. Insbesondere wird auf die Ziffer und deren Ausführungsbestimmungen in den RWR hingewiesen (Mindest- und Höchstmaße der Gigs müssen eingehalten werden). Die Aufgaben des Schiedsgerichts werden vom Regattaausschuss übernommen, und der DRV-Vertreter bei JTFO kann Entscheidungen gemäß Ziffer RWR übernehmen. 2. Ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervor geht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments der Schule wird auch die (Ziffer RWR) des DRV anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.

71 3. Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 200 angehören. Sie dürfen jedoch nicht älter sein als die Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampfklasse dem ältesten Jahrgang angehören. 4. Doppelstarts beim Bundesfinale sind nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute. 5. Ummeldungen* gemäß Ziffer RWR bis zur Hälfte der Mannschaft sind spätes-tens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schulzugehörigkeit und Vorlage des bei Punkt 2 aufgeführten ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer in der es DRV sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vorzunehmen. 6. Boote und Bootsanhänger sind vom jeweiligen Bundesland auf eigene Kosten zu versichern. Die Deutsche Ruderjugend ist hier bei Bedarf behilflich. Dieser Bedarf ist bis spätestens eines jeden Jahres beim DRV-Jugendsekretariat anzumelden. 7. Die Deutschen Schulsportstiftung übernimmt keinerlei Haftung. Die Meldung der Bootstransporte zum/vom Bundesfinale erfolgt über die Kultusbehörden an die Organisationsleitung Berlin. Die Meldung der Bootstransporte muss spätestens bis zum offiziellen Meldeschluss (29. Juli 2017) vorliegen. Die Abrechnung der Boots-transporte erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Abrechnungsbogen über die Deutschen Schulsportstiftung. * Die Ummelderegelung Bundesfinale

72 SCHWIMMEN Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen Jahrgänge m Rücken, 50 m Freistil, 4 x 50 m Lagenstaffel 50 m Brust, 8 x 50 m Freistilstaffel Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge x 25 m Freistilstaffel, 6 x 25 m Beinschlagstaffel, 4 x 25 m Brust, 6 x 25 m Koordinationsstaffel, 10 min Mannschaftsdauerschwimmen Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm- Verbandes ausgetragen. Die Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimm-Verbandes eingesehen werden ( 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Schülern im Wettkampf III bzw. 8 im Wettkampf IV. 3. In der Wettkampfklasse III werden in den Einzeldisziplinen Freistil und Brust je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin Rücken werden zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Einzeldisziplin jeweils ein Schüler mehr, als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in drei Disziplinen (einschließlich der Staffeln) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maximal drei Starts pro Schüler anzuwenden. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. 4. In der Wettkampfklasse IV entfallen die Einzeldisziplinen. Es kommen nur Mannschaftswettbewerbe in die Wertung. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen eingesetzt werden. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen

73 Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. Bei Austausch ist die Regel maximal vier Starts pro Schüler anzuwenden. 5. In der Wettkampfklasse III wird das Wettkampfergebnis durch die Addition der Wertungszeiten ermittelt. In der Wettkampfklasse IV wird das Wettkampfergebnis wie folgt ermittelt: durch die Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (1-4) erreichten Zeiten, abzüglich der erzielten Bonussekunden im Teilwettkampf 5. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtzeit. 6. Die Einzelleistungen in der Wettkampfklasse III können in die Verbandsbestenlisten aufgenommen werden, wenn der Schüler über eine ID-Nummer beim DSV registriert ist. Die ID-Nummer ist bei der Meldung mit anzugeben. Es können ferner nur solche Wettkampfergebnisse gewertet werden, die im direkten Vergleich mit mindestens einer Mannschaft einer anderen Schule bzw. im Alleingang vor einem Kampfgericht, in dem die teilnehmende Schule nicht vertreten sein darf, erzielt wurden. 7. Beim Bundesfinale in Berlin steht ein 25-m-Becken mit elektronischer Zeitmessanlage zur Verfügung. 8. Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Schwimmen finden beim Bundesfinale an einer Wettkampfstätte zur gleichen Zeit statt. Darüber hinaus gibt es eine Inklusionsstaffel (8 x 25 m), an der jeweils eine Schülerin und ein Schüler mit und ohne Behinderung der Wettkampfklassen III und IV im Rahmen einer Ländermannschaft teilnehmen. Das Landesfinale findet am 09. Mai 2017 in Erfurt statt (WK-Nr. 1776).

74 SKI ALPIN Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski Alpin (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: s. e/ stu t_s a p _ eg _ e,355. t Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. 2. Startberechtigt sind jeweils die besten Schulmannschaften der Länder. Aus einem Land können auch mehrere Mannschaften starten. Für das Bundesfinale sind insgesamt maximal 10 Mannschaften startberechtigt. Im Vorfeld der Meldung stimmen die einzelnen Länder gemeinsam mit den Landesverbänden Ski, dem Deutschen Ski-Verband (DSV) und der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) die möglichen Startplätze ab. 3. Eine Mannschaft im WK IV (Jahrgänge ) besteht aus fünf Schülerinnen (Mädchenmannschaft) bzw. fünf Schülern (Jungenmannschaft), die einer Schule angehören müssen.* Im Rahmen des Bundesfinale Ski Alpin finden zwei Wettkämpfe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Am ersten Wettkampftag wird ein Vielseitigkeitslauf ausgetragen, am zweiten Tag ein Parallelslalom. In beiden Wett-kämpfen gibt es ausschließlich eine Mannschaftswertung für Mädchen und Jungen und keine Einzelwertung. Die Addition der beiden Teamwettkämpfe ergibt dann die Gesamtsieger sowie die Platzierten. Alle fünf Teilnehmer gehen in beiden Wettkämpfen an den Start. 4. Für den Vielseitigkeitslauf ist folgender Austragungsmodus vorgesehen: In einem Lauf sollten mehrere Elemente enthalten sein und optimal und attraktiv in das Gelände eingebaut werden mit dem Ziel, eine flüssige und fordernde Fahrt zu ermöglichen. Elemente sind z.b. vielseitige Geländeformen (Wellen, Dächer, Schanzen, Steilkurve, Mulde, etc), Rhythmusänderungen durch Vertikalkombi-nationen und verzögerte Schwünge sowie Änderungen von Schwungradien und Geschwindigkeit. * Auf Antrag im Land kann für gemischte Schulmannschaften eine Startgenehmigung für die Beteiligung am Wettbewerb der Jungen erteilt werden.

75 5. Für den Vielseitigkeitslauf sind die nachfolgenden technischen Daten zu beachten: Höhendifferenz: HM 8-20 Slalom (SL) Richtungsänderungen und 5-15 Riesenslalom (RS) Richtungsänderungen, die Reihenfolge der SL und RS Passagen sind frei wähl-bar und dem Gelände anzupassen Bei Slalomtoren nur Kurzkipper oder RS Tore verwenden Torabstand SL Passage maximal 10m (verzögerte Schwünge max. 13m) Torabstand RS Passage maximal 20m (verzögerte Schwünge max. 30m) Mindestens 1 Sprung 6. Trainingsläufe zum Kennenlernen der Elemente werden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen. 7. Die Startreihenfolge beim Vielseitigkeitslauf ist wie folgt festgelegt: Mädchenmannschaften starten zuerst, dann die Jungenmannschaften. Die Reihenfolge der Teams wird ausgelost. Dabei fährt Fahrer 1 von Team 1, dann Fahrer 1 von Team 2, usw. Die Reihenfolge innerhalb der Teams wird vom Team festgelegt. 8. Der Vielseitigkeitslauf wird in drei Durchgängen ausgetragen. Die beiden schnellsten Zeiten jedes Läufers werden gewertet (Modus two best of three ). Damit hat jede Schulmannschaft 10 Zeiten in der Wertung. Hieraus werden die schnellsten sieben Zeiten addiert. Die Gesamtzeit aus diesen sieben Zeiten ergeben die Siegerteams Mädchen und Jungen sowie die Platzierten im Vielseitigkeitslauf. 9. Der Parallelslalom wird als Parallel-Wettbewerb mit Riesenslalom-Toren und Flaggen mit einem Torabstand von ca. 10m durchgeführt. Es werden rhythmische Tore gesetzt, eine kindgerechte Schanze kann eingebaut werden. 10. Anhand des Ergebnisses des Vielseitigkeitslaufes werden die Teams gesetzt. Die Teamgröße jeder Schulmannschaft beträgt fünf Teilnehmer. Die Läufer der Mannschaft A treten einzeln gegen die Läufer der Mannschaft B an. Dabei bestimmt der Mannschaftsführer der Mannschaft A eine Reihung von fünf Läufern. Ebenso wird eine Reihung vom Mannschaftsführer des Teams B aufgestellt. Danach fährt Team A gegen Team B nach folgendem Muster: Team A Mädchen/Jungen 1 ( blauer Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 1 ( roter Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 2 ( roter Kurs) Team B Mädchen/Jungen 2 ( blauer Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 3 ( blauer Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 3 ( roter Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 4 ( roter Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 4 ( blauer Kurs ) Team A Mädchen/Jungen 5 ( Los-Kurs ) Team B Mädchen/Jungen 5 ( Los-Kurs ) Die Zuordnung im 5. Lauf wird gelost. Jeder Lauf zwischen zwei Wettkämpfer besteht aus nur einem Durchgang, es wird kein Wechsel der Kurse durchgeführt. Am Start ist durch eine entsprechende technische Starteinrichtung oder durch einen Startrichter dafür zu sorgen, dass Fehlstarts vermieden werden.

76 11. Der Sieger eines Laufes erhält einen Punkt für sein Team. D.h., insgesamt werden pro Teampaarung fünf Punkte vergeben. Bei Gleichstand eines Laufes erhalten beide Teams je 0,5 Punkte. Bei Fehlstart eines Läufers geht der Punkt für den Wertungslauf an das korrekt startende Team. Falls beide Wettkämpfer in irgendeinem Lauf stürzen, gewinnt derjenige, der das Ziel als Erster erfolgreich passiert. Falls keiner der Wettkämpfer das Ziel erreicht, gewinnt das Team, dessen Wettkämpfer die längere Distanz zurückgelegt hat. 12. Der genaue Modus (Gruppenphase, Halbfinale, Finale, Jeder-gegen-Jeden) wird je nach Anzahl der Teams in der Mannschaftsführersitzung bestimmt. Es wird ein Modus vereinbart, in dem jedes Team mindestens dreimal gegen ein anders Team antritt. 13. Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt das Siegerteam und die Platzierten im Parallelslalom. 14. Für die Gesamtwertung gilt folgende Regelung: Die Schulmannschaften erhalten gemäß ihrer Platzierung in jedem der beiden Wettbewerbe (Vielseitigkeitslauf und Parallelslalom) Punkte nach dem Modus des DSV Schülercups: 1. Rang 100 Punkte 2. Rang 80 Punkte 3. Rang 60 Punkte 4. Rang 48 Punkte 5. Rang 44 Punkte 6. Rang 40 Punkte 7. Rang 36 Punkte 8. Rang 32 Punkte 9. Rang 28 Punkte 10. Rang 24 Punkte 11. Rang 22 Punkte 12. Rang 20 Punkte 13. Rang 18 Punkte 14. Rang 16 Punkte 15. Rang 14 Punkte 16. Rang 12 Punkte Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das Siegerteam. Bei Gleichstand entscheidet die beste Einzelzeit der jeweiligen Mannschaft im Vielseitigkeitslauf. 15. Ausrüstung: Alpinski, Helm und Rückenprotektor sind Pflicht. Die Teilnehmer müssen beide Wettbewerbe mit demselben Ski bestreiten. Landesebene: Eine Mannschaft im WK IV besteht aus 3 Schüler (Mixteam), die einer Schule angehören müssen. Es sind zusätzlich auch Einzelstarter aus allen Thüringer Schulen zugelassen! Es werden zwei Durchgänge im Parallelslalom durchgeführt. Jeder Starter fährt je einmal auf dem roten und blauen Kurs. Die Laufzeiten werden addiert. Bei Sturz oder Fahrfehler erhält der Starter eine Penaltyzeit, die je nach Länge des Laufes vor Ort und vor Beginn des Wettbewerbes festgelegt und bekanntgegeben wird. Für die Einzelwertung zählt die Summe der beiden Laufzeiten. Für die Mannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der drei Starter der Schulmannschaft Das Landesfinale findet am 10. Januar 2017 in Heubach statt (WK-Nr. 1704).

77 SKILANGLAUF Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilanglauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: s e/ stu t_ a g au _ ge _. t Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. 2. Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder. Eine zweite Mannschaft im WK III kann nur dann starten, wenn das betreffende Land auch beim WK IV gemeldet hat. 3. Eine Mannschaft im WK III besteht maximal aus 7 Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen. 4. Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 2 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb (3 x 2,5 km) können in einer Staffel höchstens zwei Schüler in der Freien Technik starten. Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. 5. Für die Gesamtmannschaftswertung im WK III zählt die Summe der Zeiten der fünf besten Einzelläufer und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft. 6. Eine Mannschaft im WK IV besteht aus drei Schülerinnen und drei Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch im Staffelwettbewerb an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus zwei Schülerinnen und zwei Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt eine Staffel. 7. Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 1 km in der Freien Technik durchgeführt. Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel zwei

78 Mädchen und zwei Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt: 1. Starter - Mädchen Klassische Technik 2. Starter - Junge Klassische Technik 3. Starter - Mädchen Freie Technik 4. Starter - Junge Freie Technik 8. Für die Gesamtmannschaftswertung im WK IV zählt die Summe der Zeiten der zwei besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der zwei besten Einzelläufer (Jungen) und die Staffelzeit. 9. Die Wettbewerbe der WK III und IV im Techniksprint finden in der Freien Technik (Skatingski) statt. Die Module können je nach Schnee- und Geländeformation in der Reihenfolge verändert werden. Das Landesfinale findet am 17. Januar 2017 in Schmiedefeld (WK-Nr. 1715).

79 SKISPRUNG Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skispringen (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: ml 2. Die Wettkämpfe werden nach der DWO (Skisprungausrüstung) und dem Reglement Deutscher Schülercup S12/S13 durchgeführt. Ausgenommen ist die Regel des einheitlichen Sprunganzuges ( DSV Skisprunganzug ). Der Anzug muss eine körpergerechte Passform haben. Es ist zu berücksichtigen, dass nur Schüler mit Sprungerfahrung am Bundesfinale teilnehmen. Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. 3. Die Teilnehmer werden im Rahmen von Regionalteams zu Mannschaften zusammengefasst und durch Trainer der Landesverbände des DSV betreut. Startberechtigt sind 10 Regionalteams, die sich aus Teilnehmer einer bestehenden DSV-Schulsportkooperation bzw. aus Schulkooperationen außerhalb des DSV-Nachwuchsprojekts zusammensetzen. Der Vorschlag über die Benennung der Regionalteams erfolgt durch den DSV und muss durch die DSV-Schulsportkommission genehmigt werden. Die Kultusministerien der Länder entscheiden endgültig über die Teilnahme. Die Regionalteams werden bis zum 15. November eines jeden Jahres benannt. 4. Eine Mannschaft im WK IV besteht aus sechs Wettkämpfern und kann sich aus Jungen und Mädchen zusammensetzen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung des Regionalteams. Alle Teilnehmer können sowohl im Einzelwettbewerb als auch im Teamwettbewerb an den Start gehen. 5. Am Einzelwettbewerb nehmen alle Schüler der Mannschaft teil. Ein Team für den Teamwettbewerb besteht aus drei Schülern und kann nur aus jenen Springern gebildet werden, die auch im Einzelspringen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt zwei Teams.

80 6. Der Wettkampf wird beim Bundesfinale auf einer Schülerschanze (K 20m) durchgeführt. Daten der Schanze NP = 15, K = 20, HS = 21 Im Einzel- und Teamwettbewerb gibt es jeweils zwei Wertungsdurchgänge. Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Punkte der fünf besten Schüler im Einzelspringen und die Punkte des besten Teams im Teamwettbewerb. -

81 TENNIS Standardprogram Wettkämpfe Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln der ITF und der Wettspielordnung des Deutschen Tennis-Bundes ausgetragen. Bezugsquelle für das Organisationsheft des DTB (gegen Gebühr): Deutscher Tennis-Bund, Hallerstraße 89, Hamburg, Tel. 040/ Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sechs Spielern, von denen jeweils fünf während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Die Aufstellung erfolgt nach der Rangliste des Deutschen Tennis- Bundes, sofern die Schüler in Ranglisten aufgeführt sind. 3. Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Einzel A 2 : B 2 2. Spiel: Einzel A 4 : B 4 3. Spiel: Einzel A 1 : B 1 4. Spiel: Einzel A 3 : B 3 5. Spiel: Doppel D 1(A) : D 1(B) 6. Spiel: Doppel D 2(A) : D 2(B) Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) ausgetragen. Für einen Wettkampf müssen mindestens zwei Tennisplätze zur Verfügung stehen. Werden mehr als zwei Plätze bereitgestellt, so müssen drei bzw. vier Einzelspiele parallel durchgeführt werden. 4. In einer Mannschaft sind die fünf Spieler und der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen und erhalten in der Mannschaftsmeldung die Platzziffern 1-6. Der an Nummer 1 aufgestellte Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden. Ein fünfter Spieler muss im Doppel eingesetzt werden. 5. Entscheidungen Zweierbegegnungen: Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet. Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen (3:3), so gelten für die Entscheidung folgende

82 Kriterien in nachstehender Reihenfolge: bei Wettkämpfen mit zwei Gewinnsätzen: a) Anzahl der gewonnenen Sätze b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel bei Wettkämpfen mit langem Satz: a) Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen b) sofern die Anzahl der Spiele beider Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel. 6. Gruppenspiele: Es werden in jeder Begegnung vier Einzelspiele und zwei Doppelspiele ausgetragen. Alle Wettkämpfe werden durch den Gewinn eines langen Satzes (bis 8 Spiele) entschieden, d.h. das Match ist gewonnen mit wenigstens 8 Spielen und 2 Spielen Vorsprung. Beim Stande von 8:8 entscheidet der Tie- Break. Alle Mannschaften einer Gruppe spielen gegeneinander. Jede gewonnene Begegnung wird mit 2 Punkten für das Gesamtergebnis gewertet. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Satzdifferenz c) Spieldifferenz d) Ergebnis des Direktvergleichs der Mannschaften e) Sieg im 2. Doppel f) Losentscheid 7. Zum Bundesfinale in Berlin müssen die Spieler für den Fall einer wetterbedingten Austragung der Spiele in der Halle zusätzliches Schuhwerk (profillos) bereithalten. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse III Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1781 Apolda NORD 1782 Nordhausen OST 1788 Greiz SÜD 1795 Hildburghausen WEST 1790 Eisenach Das Landesfinale Tennis der Mädchen findet am 07. Juni (WK-Nr ) und der Jungen am 08. Juni 2017 in Apolda statt (WK-Nr ).

83 TISCHTENNIS Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), Generalsekretariat, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / , Fax 069 / Hinweis zum Schläger: Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. Hinweis zum Ball: Gespielt wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser. 2. Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sieben Spielern, von denen jeweils sechs während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als sechs Spieler spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z.b. Auftreten von Verletzungen, Krankheiten etc.) entscheidet das Schiedsgericht. 3. Es werden sechs Einzel- und drei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B) 2. Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B) 3. Spiel: Einzel A 5 : B 5 4. Spiel: Einzel A 6 : B 6 5. Spiel: Einzel A 1 : B 1 6. Spiel: Einzel A 2 : B 2 7. Spiel: Einzel A 3 : B 3 8. Spiel: Einzel A 4 : B 4 9. Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B) Bei Bedarf kann zeitgleich an 3 Tischen gespielt werden. 4. Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustellen. Dazu muss eine Kopie des Spielformulars vom Landesfinalwettkampf, aus der die Spielstärkereihenfolge hervorgeht, vorgelegt werden. Die Aufstellung nach der Spielstärke beim Bundesfinale muss der Reihenfolge beim

84 Landesfinale entsprechen. Ein Spieler, die beim Landesfinale der Mannschaft noch nicht angehörte, muss der Spielstärke entsprechend eingeordnet werden. 5. Die Einzelaufstellung gilt für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt der Mannschaftsbetreuer bekannt, welche sechs Spieler der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden. Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler müssen in den Doppeln 1 oder 2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung benannt sind. Jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden. 6. Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Beim Bundesfinale werden alle Gruppenspiele durchgespielt. In der Zwischenrunde und bei den Platzierungsspielen können die Spiele nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden. 7. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1717 Kölleda NORD 1707 Bleicherode OST 1714 Zeulenroda SÜD 1716 Neuhaus WEST 1721 Friedrichroda Das Landesfinale findet am 15. Februar 2017 in Bleicherode statt (WK-Nr. 1738). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1702 Weimar NORD 1707 Bleicherode OST 1703 Gera SÜD 1716 Neuhaus WEST 1721 Friedrichroda Das Landesfinale findet am 31. Januar 2017 in Friedrichroda statt (WK-Nr. 1731).

85 TRIATHLON Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.v. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung Jugend trainiert für Olympia, sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist. 2. Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf. 3. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3, maximal 4 Jungen und mindestens 3, maximal 4 Mädchen. 4. Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreen sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200 m Radfahren: 3000 m Laufen: 1000 m 5. Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt und gliedert sich in zwei Teilwettbewerbe: 1) Klassischer Triathlonwettbewerb Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen-Radfahren Laufen). 2) Staffelwettbewerb Der Staffelwettbewerb wird nach dem ABC-Modell gestaltet. Jede Schule stellt zwei gemischte Staffeln (zwei Jungen/ein Mädchen und zwei Mädchen/einen Jungen). Der erste Starter schwimmt, der zweite fährt Rad, der dritte läuft anschließend schwimmt der zweite Starter, der dritte fährt Rad und der erste läuft abschließend schwimmt der dritte Starter, der erste fährt Rad und der zweite läuft. Die Wechsel erfolgen durch eine Körperberührung am Beckenrand bzw. in der Wechselzone. 6. Wertung Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und

86 Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet. Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet. Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1 Schwimmen Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei schulischen Triathlonwettkämpfen ausdrücklich verboten. Schwimm im M-System. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet! 7.2 Radfahren Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen. Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht! Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll. Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. Triathlonlenker ) sind im Schulbereich verboten! Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden.

87 Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen ( Check In ). Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden Laufen Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt. Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen. 8. Die Landesfinalwettbewerbe können von dieser Ausschreibung abweichen, insbesondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist. Es wird den Veranstaltern der Landesfinalveranstaltung jedoch ausdrücklich empfohlen, in Vorbereitung auf das Bundesfinale den Schwimm-Modus im M- System (siehe Grafik) durchzuführen. 9. Bei Veranstaltungen des Bundeswettbewerbs besteht eine eigene Versicherungs-pflicht der teilnehmenden Schulen für die Fahrräder. Es gibt bei diesen Veranstaltungen keine gesonderte Diebstahlversicherung über die Veranstalter und Ausrichter. Das Landesfinale findet am 19. Juni 2017 in Weimar statt (WK-Nr ).

88 VOLLEYBALL Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den aktuellen internationalen Volleyball-Spielregeln (unter Beachtung von Punkt 2), der Bundesspielordnung (BSO) sowie der Jugend-Spielordnung (Anlage 5 zur BSO) des DVV. Für den WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18, für den WK III die Wettkampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung der DVJ. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). 2. In Änderung/Ergänzung zu den Internationalen Volleyball-Spielregeln gelten folgende Festlegungen: a) In der WK II kann für jedes Spiel ein Libero neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spieler sein. b) Die "Rally-Point-Zählweise" gilt für das gesamte Spiel. In allen Wettkampfklassen gehen alle Spiele über zwei Gewinnsätze. Die ersten Sätze werden bis 25 Punkte, ein eventueller dritter Satz wird bis 15 Punkte gespielt. In diesem Entscheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat. c) Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt keine technische Auszeit. d) Die in den Wettkampfbestimmungen festgelegte Freizone entfällt. e) In der WK III wird 4 gegen 4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m gespielt. 3. Eine Mannschaft in der WK II besteht aus maximal 10 Spielern/Spielerinnen einschließlich der vier Auswechselspieler. Für die Mannschaft in der WK III können maximal acht Spieler einschließlich der vier Auswechselspieler gemeldet werden. 4. Netzhöhe: Jungen Mädchen WK II 2,35 m WK II 2,24 m WK III 2,20 m WK III 2,15 m

89 5. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: a) Punktverhältnis b) Satzdifferenz c) Anzahl der gewonnenen Sätze d) Balldifferenz e) Anzahl der gewonnenen Bälle f) Direktvergleich Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1740 Erfurt NORD WK II 1736 Sondershausen WK III1741 Bad Frankenhausen OST 1748 Pößneck SÜD WK II 1743 B. Blankenburg WK III 1737 Sonneberg WEST 1745 Arnstadt Das Landesfinale für die WK II findet am 14. März 2017 in Erfurt und das Landesfinale für die WK III am 14. März 2017 in Gebesee statt (WK-Nr ). Wettkampfklasse II und III Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1739 Sömmerda NORD WK II 1736 Sondershausen WK III1741 Bad Frankenhausen OST 1750 Gera SÜD WK II 1743 B. Blankenburg WK III 1737 Sonneberg WEST 1734 B. Salzungen Das Landesfinale findet am 07. März 2017 in Gera statt (WK-Nr. 1752).

90 So sehen Sieger aus! Ein rundum erfolgreiches Team. Sport und eine ausgewogene Ernährung gehören einfach zusammen. Aus diesem Bewusstsein und aus der Verantwortung für die Jugend heraus engagiert sich Steinhaus gezielt für den sportlichen Nachwuchs. Feinkost-Spezialitäten von Steinhaus finden Sie im Kühlregal in Ihrem Lebensmittelhandel.

91 WETTBEWERBE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM Das Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs umfasst die im Wettbewerb befindlichen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die beim Bundesfinale nicht vertreten sind. Es schließt die Wettkampfklasse I als älteste und die Wettkampfklasse V als jüngste Altersklasse ein. Die Kultusbehörden der Länder treffen jeweils für ihr Land die Entscheidung und veröffentlichen welche zusätzliche Sportarten auf Landesebene in den Schulsportwettbewerb aufgenommen werden, welche Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms zur Ausschreibung gelangen, bis zu welcher Ebene sie führen, welche Wettkampfinhalte gelten, ob in der Wettkampfklasse IV gemischte Mannschaften starten können, die bei den Jungen gewertet werden, ob eine Trennung nach Schulformen erfolgt oder andere abweichende Organisationsformen gelten. Für dieses Ergänzungsprogramm zeigen vorrangig die Länder Verantwortung, wobei soweit nichts anderes festgelegt ist für alle Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA für die jeweilige Sportart festgehalten sind. Darüber hinaus werden in einzelnen Ländern schulsportliche Wettbewerbe bis zum Landesfinale in den olympischen Sportarten Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball ausgeschrieben. Teil des Ergänzungsprogramms sind auch die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (WK V) in den Sportarten des Standardprogramms und die Talentwettbewerbe der Wettkampfklasse IV. In Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden wird zur weiteren schulischen Erprobung im Interesse der Entwicklung einer motorischen Vielseitigkeit in den Sportarten Badminton, Eisschnelllaufen und Inlineskaten, Fußball, Gewichtheben, Gerätturnen, Hockey, Judo, Leichtathletik, Reiten, Radfahren, Schwimmen, Tischtennis und Volleyball ein Talentwettbewerb als Vielseitigkeitsangebot für die Wettkampfklasse IV unterbreitet und weiterentwickelt.

92 Geplante Veränderungen bei den Inhalten und der Organisation der Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms sollten zwischen den Ländern und den Spitzenverbänden bzw. Sportfachverbänden in den Ländern einvernehmlich abgestimmt werden. Für Thüringen: Zusätzlich zu den im Standardprogramm verankerten Landesfinals in der Wettkampfklasse IV Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin und Skilanglauf, die zum Bundesfinale führen, finden in den Sportarten, in denen Schulamtsfinals in der WK IV ausgeschrieben sind, ebenfalls Landesfinals statt. Neu hinzukommen im Schuljahr 2016/2017 das Landesfinale Basketball WK IV Mädchen am in Gotha (1785) und Jungen am in Bad Salzungen (1785) sowie das Landesfinale Handball WK IV w/m am in Eisenach/Creuzburg). Die Siegermannschaften des Landesfinals Fußball WK IV am in Erfurt qualifizieren sich für den DFB-Schul-Cup Die Siegermannschaften des Landesfinals Volleyball WK IV qualifizieren sich für den DVJ-Schul-Cup In der Wettkampfklasse IV können außer beim Fußball und beim Volleyball gemischte Mannschaften starten, die bei den Jungen gewertet werden. Die Wettkampfklasse I wird um einen Jahrgang nach oben erweitert: Im Schuljahr 2016/2017 Jahrgänge Für das Ergänzungsprogramm wird der nachfolgende Programmvorschlag angeboten, wobei soweit nichts anderes festgelegt für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms für die jeweilige Sportart festgehalten sind.

93 BASKETBALL Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1769 Erfurt NORD m B. Langensalza w OST 1758 Greiz SÜD 1760 Saalfeld WEST m 1705 w 1711 B. Salzungen Arnstadt Das Landesfinale Basketball findet am 11. Mai 2017 für die Mädchen in Bad Salzungen (WK-Nr. 1786) und für die Jungen in Gotha (WK-Nr. 1785) statt. Ein Landessieg im Basketball WK IV führt nicht zum Bundesfinale! CROSSLAUF Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf V Mädchen und Jungen Jahrgänge Teilnehmer Mannschaft Wettkampfmodus Wertung Pro Landkreis eine Mannschaft einer Grundschule (Kreissieger oder freie Auswahl) 6 Starter (3 Jungen und 3 Mädchen) Einzelstarts mit individueller Zeiterfassung Einzel- und Mannschaftswertung Das Landesfinale findet am in Ruhla statt (WK-Nr ).

94 FUßBALL Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag die Gesamtspielzeit von 110 Minuten nicht überschritten werden. Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern (6 Feldspieler und einem Torwart sowie maximal 3 Ersatzspieler, die bei Spielunterbrechungen beliebig ein- und ausgewechselt werden dürfen. Gespielt wird auf Kleinfeldern mit 5x2-Meter-Toren. Vor den Spielen Sieben-gegen-Sieben müssen alle zehn Spieler drei verschiedene Technikübungen (Dribbeln, Passen, Torschuss) absolvieren. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Spielzeit: 2 x 12 min In der Wettkampfklasse IV findet ein Landesfinale statt. Das Landesfinale wird nach den Vorgaben des DFB-Schul Cup ausgetragen. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1793 Erfurt NORD 1772 Birkungen OST 1773 Tanna SÜD 1789 Sonneberg WEST 1796 Mihla Das Landesfinale findet am 01. Juni 2017 in Erfurt statt (WK-Nr ). Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DFB-Schul-Cup 2017 in Bad Blankenburg qualifiziert.

95 HANDBALL Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge In der Wettkampfklasse I Jungen muss der Ball einen Umfang von cm besitzen (IHF-Größe 3). Die Spielzeit beträgt bei Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Die Spielzeit beträgt bei allen Spielen 2 x 10 Minuten. Der Ball muss einen Umfang von 52 cm (IHF-Größe 1)aufweisen. In der Abwehr ist die Manndeckung ab Mittellinie verbindlich. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1761 Weimar NORD m 1713 w 1733 Nordhausen Schlotheim OST 1765 Stadtroda SÜD 1720 Saalfeld WEST 1767 Eisenach Das Landesfinale findet am 09. Mai 2017 in Eisenach statt (WK-Nr. 1779). Ein Landessieg im Handball WK IV führt nicht zum Bundesfinale!

96 LEICHTATHLETIK Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Hinweise zum Wettbewerb WK IV sind auf der Seite zum Leichtathletikwettkampf Standardprogramm zu finden. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE Erfurt NORD 1797 Mühlhausen OST 1792 Pößneck SÜD 1784 Sonneberg WEST Arnstadt Das Landesfinale der WK IV findet am 08. Juni 2017 in Ohrdruf statt (WK-Nr ). Ein Landessieg in Leichtathletik WK IV führt nicht zum Bundesfinale! RODELN Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf V Austragungsort : Ablauf: Regelungen: Wettbewerbe: Teilnehmer: Mädchen und Jungen der Grundschulen Rennschlittenbahn Oberhof 1 Trainings- und 2 Rennläufe Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach der Deutschen Rodelordnung ausgetragen. Es wird ein Mannschaftswettkampf ausgetragen, die Mannschaftsstärke beträgt 3 Schüler, davon werden 2 gewertet. Teilnahmeberechtigt sind alle Schulmannschaften Thüringens, die sich bei den Kreisfinals qualifiziert haben.

97 Hinweise: Je Kreis und Wettkampfklasse sind 3Mannschaften startberechtigt. Die Starthöhen sind so gewählt, dass auch Anfänger teilnehmen können. Schlitten und Helme werden gestellt, eigene Schlitten dürfen nicht benutzt werden. Jeder Teilnehmer muss Handschuhe mitbringen. Es darf nicht mit Visier, Krallen und Strecker gefahren werden. Das Landesfinale findet am 16. Februar 2017 in Oberhof statt (WK-Nr. 1744). TISCHTENNIS Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE m 1702 w 1717 Weimar Kölleda NORD 1707 Bleicherode OST 1714 Zeulenroda SÜD 1716 Neuhaus WEST 1721 Friedrichroda

98 VOLLEYBALL Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge Teilnehmer sind die Sieger der Schulamtsfinals Volleyball WK IV. Gespielt wird im Spielmodus Jeder gegen jeden nach folgenden zwischen dem DVV und der Deutschen Schulsportstiftung abgestimmten Kriterien: 1. Die Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie zwei Ergänzungsspielern der Jahrgänge 2004 und jünger. 2. Die Feldgröße beträgt 6x6 m; die Netzhöhe 2,15 m. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin MITTE 1764 Gebesee NORD 1757 Bad frankenhausen OST 1766 Schmölln SÜD 1763 Schleusingen WEST 1762 Arnstadt Das Landesfinale findet am 17. Mai 2017 in Gebesee statt (WK-Nr. 1791). Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DVJ-Schul-Cup 2017 qualifiziert. ZWEIFELDERBALL Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2006 und jünger Pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt darf eine Schulauswahlmannschaft teilnehmen (Kreis- bzw. Stadtfinalsieger) Die Mannschaft besteht aus 13 Spielern, 10 Feldspieler-(5 Mädchen und 5 Jungen), Tormann sowie 2 Ersatzspieler (1 Junge, 1 Mädchen). Die Spielzeit

99 beträgt 7 min auf einem Volleyballfeld (18m x 9m ). Alle Plätze werden ausgespielt. Spielregeln Zweifelderball Zu Spielbeginn müssen 5 Mädchen und 5 Jungen auf dem Spielfeld sein. Der Tormann befindet sich hinter der Grundlinie des gegnerischen Spielfeldes. Das Anwurfrecht wird durch wählen ermittelt. Anwurf hat der Tormann sofortiges Abwerfen ist möglich. Scheidet ein Spieler durch Verletzung aus, ohne abgeworfen zu sein, darf nach vorheriger Meldung beim Schiedsrichter ein entsprechender Auswechselspieler eingewechselt werden. Der Tormann muss in das Spielfeld, wenn alle Spieler seiner Mannschaft abgeworfen sind. Freiwerfen ist nicht erlaubt. Das Abwerfen ist aus dem Mannschaftsfeld und von den Seitenlinien erlaubt. Wenn ein Spieler aus dem Mannschaftsfeld läuft, kann er außerhalb des Feldes abgeworfen werden. Der Tormann muss dreimal abgeworfen werden. Der Schockwurf (Hüftwurf) ist verboten. Abgeworfen ist ein Spieler, wenn er einen vom Gegner kommenden Ball beim Fangen fallen lässt oder am Körper getroffen wird und der Ball anschließend den Boden berührt. Wenn der vom Gegner kommende Ball mehrere Spieler trifft und danach den Boden berührt, gilt der erstgetroffene Spieler als abgeworfen. Die Mannschaft, bei der ein Spieler abgeworfen wurde, kommt nicht automatisch in Ballbesitz. Ein abgeworfener Spieler muss das Mannschaftsfeld über die eigene Seitenlinie verlassen. Der Spieler begibt sich an eine Linie des gegnerischen Mannschaftsfeldes und kann von dort weiterhin am Spiel teilnehmen (abwerfen). Fehler: Erfolgt ein Kopftreffer, so bleibt der Ball bei der Mannschaft, bei der der Kopftreffer erzielt wurde. Geht der Kopf absichtlich zum Ball, zählt der Treffer als Abwurf. Jegliches Übertreten der Spielfeldbegrenzung beim Werfen und Fangen. Der Ball wird dem Gegner zugesprochen. Das dreimalige Übertreten der Spielfeldbegrenzung zum Zwecke der Verteidigung. Der Spieler gilt als abgeworfen. Wenn der Ball die Hallendecke, einschließlich der daran befestigten Geräte, berührt. Zeitspiel nicht deutlich erkennbarer Drang zum Abwerfen.

100 Kein Fehler: Wenn der vom Gegner kommende Ball vor dem Treffer den Boden berührt (Erdball). Wenn der vom Gegner kommende Ball einen Spieler berührt und anschließend von einem anderen Spieler gefangen wird. Wenn der von einem im Mannschaftsfeld befindlichen Spieler geworfene Ball von der Hallenwand abprallt und ins gegnerische Mannschaftsfeld rollt. Unsportliches Verhalten wird durch die Schiedsrichter mit Feldverweis geahndet und der Gegner bekommt den Ball. Wertung 1. Wertungspunkte Gewonnene Spiele =2 Pluspunkte Verlorene Spiele=2 Minuspunkte Unentschiedene Spiele=1 Plus- und 1 Minuspunkt 2. Treffer: Nach Ablauf der Spielzeit werden die Treffer beider Mannschaften gezählt. Die Pluspunkte des Gegners sind die Minuspunkte der eigenen Mannschaft. Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: 1.Differenz der Treffer 2.Die höhere Trefferzahl 3.Ergebnis aus dem Direktvergleich der nach den Punkten 1 bis 3 gleich liegenden Mannschaften Das Landesfinale findet am 08. März 2017 in Bad Berka statt (WK-Nr. 1753).

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102 TALENTWETTBEWERBE Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften Im Mittelpunkt der Überlegungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssports steht die Aufgabe, Training und Wettkampf für den Nachwuchsbereich auf die Zielvorstellungen eines pädagogisch verantwortbaren, entwicklungsgemäßen und langfristigen Leistungsaufbaus auszurichten. Die erforderliche vielseitige Ausbildung sportlich talentierter Schüler kann durch die Neugestaltung der Trainingsinhalte und Erprobung neuer vielseitiger Wettkampfprogramme sichergestellt werden. Diese Forderungen richten sich nicht nur an den Nachwuchsbereich des Vereins-/Verbandssports, sie sind auch an den Schulsport adressiert hat die von DOSB und KMK gebildete AG Talentwettbewerb" eine vorläufige Zusammenfassung des gemeinsam entwickelten Talentwettbewerbs für Schüler in verschiedenen Sportarten veröffentlicht. Der Talentwettbewerb soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes leisten. Er ist besonders für die Wettkampfklassen IV und V bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geeignet und für alle olympischen Sportarten, die im Rahmen des Schulsports möglich sind, offen bzw. kann auf weitere olympische Sportarten ausgedehnt werden. Der Talentwettbewerb gründet auf sportfachlichen Konzepten der Spitzenverbände und pädagogischen Zielen des Schulsports. Das Vielseitigkeitsprinzip wird besonders herausgestellt und altersgemäße, ansprechende Wettbewerbsformen werden für junge Talente angeboten. Da im Bereich des Schulsports Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport ein vielseitiges Üben durch das breite Spektrum der einbezogenen Sportarten und der sportartübergreifenden Spiel- und Übungsangebote in der Regel sichergestellt ist, gilt es hier, in erster Linie die bisher sportartspezifisch bzw. disziplinspezifisch ausgeschriebenen Schulsportwettkämpfe für die Bereiche der jüngsten Jahrgangsstufen (WK IV und V) zu verändern bzw. zu ergänzen Unter dieser Zielsetzung sind diese Wettbewerbe besonders zur Sichtung und Förderung von sportlich talentierten Schülerinnen und Schülern in den Wettkampfklassen IV und V geeignet. Die Weiterentwicklung des Talentwettbewerbs für Schulmannschaften sollte zukünftig noch stärker aus der Sicht der Talentsichtung vorgenommen werden. Die mit den Spitzenverbänden abgestimmten Talentwettbewerbe in den einzelnen Sportarten können unter unter der Rubrik Talentwettbewerbe eingesehen werden.

103 Talentwettbewerb BADMINTON Ergänzungsprogramm Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Badminton ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 3 Mädchen und 3 Jungen, zusätzlich können 1 Junge und 1 Mädchen als Ersatz gemeldet werden. An den einzelnen Wettkämpfen sollten mindestens 2 Mädchen teilnehmen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus zwei Bereichen: Badmintonturnier und Zusatzprogramm. Er wird in der Reihenfolge Badmintonturnier und Zusatzprogramm durchgeführt. 1.Badmintonturnier: Der Wettkampf besteht aus Halbfeld-Badminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise (Rally-Point, ohne Verlängerung)). 2.Zusatzprogramm: spezifischer Balltransport (jede Mannschaft bildet 2 Teams, pro Durchgang muss jeder Schüler 4 Bälle von der Mitte aus in 4 Ablagezonen transportieren) Speedminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise (Rally-Point, ohne Verlängerung)) spezifischer Biathlon (jede Mannschaft bildet 2 Teams, jedes Team läuft gegen ein Team der gegnerischen Mannschaft) Wertung Die Ergebnisse werden nach der Länderkampfwertung berechnet. Bei z.b. vier Mannschaften erhält die erstplatzierte 4, die zweitplatzierte 3, die drittplatzierte 2 Punkte und die viertplazierte Mannschaft 1 Punkt. Bei Punkt-Gleichstand entscheidet die Rangfolge im Badmintonturnier. Setzt eine Mannschaft nur ein Mädchen in einem Wettkampf ein, so erhält diese Mannschaft nur 80% der erzielten Punkte gutgeschrieben. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

104 Talentwettbewerb FUßBALL Ergänzungsprogramm Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Wettkampfstruktur Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern. Der Wettkampf besteht aus Technikübungen und Fußballspielen (Sieben-gegen- Sieben). Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5x2-Meter-Tore. Vor den Fußballspielen "Sieben-gegen-Sieben" müssen alle 10 Spieler drei verschiedene Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o.ä.) weniger als zehn Mitglieder, so werden Schüler bestimmt, die die Übungen doppelt ausführen. Jede Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch (Ausnahme: unvollständige Spielerzahl s.o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer "Handicap-Regelung" ins Spiel ein. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Technikübung 1: Dribbeln Aufbau: Den Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von 15 Metern vorgegeben. Ein Meter vor den beiden Eckpunkten sowie in der Mitte der Strecken werden Markierungshütchen aufgestellt. Die beiden Mannschaften bilden jeweils zwei Fünfer-Gruppen, die sich gegenüber aufstellen. Wird die Teilnehmerzahl von zehn Schülern unterschritten und ist die Anzahl ungerade, so erhält die Gruppe mit der größeren Teilnehmerzahl anfänglich den Ball. Ablauf: Auf Kommando wird der Ball von Seite A zu Seite B gedribbelt, die drei Markierungen am Anfang, Mitte und Ende der Strecke müssen dabei umdribbelt werden. Die Richtung beim Umdribbeln, eine Kontaktzahl oder besondere technische Anweisungen werden nicht vorgegeben. Der erste Mitspieler auf der Seite B dribbelt dann den Ball in gleicher Weise zurück zur Seite A. Dies wiederholt sich im Sinne einer Pendelstaffel bis alle Schüler einmal in Aktion waren (Ausnahme: Ein Team besteht nicht aus zehn Mitgliedern, dann sind mehrere Durchläufe einzelner Schüler zum Ausgleich der Mannschaftsstärken notwendig). Wertung: Die Mannschaft, deren letzter Schüler zuerst auf der anderen Seite ist und den Ball auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wertungspunkt. Wird der letzte Ball von beiden Mannschaft zeitgleich zur Ruhe gebracht, bekommen beide Mannschaften jeweils einen Punkt. Technikübung 2: Passen Aufbau: Für die beiden Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von zehn Metern vorgegeben. An beiden Seiten werden jeweils mittig Hütchentore (zwei Meter breit) aufgestellt. Die beiden Mannschaften teilen sich wie in Übung 1 auf.

105 Technikübung 2: Passen Ablauf: Jeder Schüler passt den Ball einmal zur anderen Seite (besteht eine Mannschaft nicht aus zehn Schülern, wird wie in Übung 1 verfahren). Der Ball kann je nach Leistungsstand direkt aber auch nach Stoppen und gegebenenfalls nach Vorlegen zur anderen Seite gepasst werden Das Feld zwischen den Schülern darf nicht betreten wer- den. Einzige Ausnahme: Der Ball bleibt, da er zu schwach gespielt wurde, in diesem Feld liegen. Die Schüler, der den Wettbewerb fortsetzten möchte, darf den Ball dann holen und nachdem er zurück hinter die Linie gebracht wurde, weiterspielen oder wenn es sich um die letzte Schüler handelt beenden. Wertung: Die Mannschaft, die nach dem letzten Pass den Ball auf der anderen Seite zuerst auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wertungspunkt. Wird der letzte Pass von beiden Mannschaften zeitgleich zur Ruhe gebracht, bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Technikübung 3: Torschuss Aufbau: Das Tor wird durch eine Markierung (ein Hütchen oder idealer Weise ein Markierungsband) in zwei gleichgroße Hälften geteilt. Zehn Meter (Mädchen) / 16 Meter (Jungen) vor der Torlinie werden Markierungen für beide Mannschaften aufgestellt. Ablauf: In zehn direkten Duellen versuchen die Schüler ein Tor aus einer Entfernung von zehn/16 Metern Entfernung zu erzielen. Zielbereich ist die jeweils gegenüber- liegende Torhälfte. Der Ball muss als Flugball gespielt werden, d. h. er darf vor der Überquerung der Torlinie den Boden nicht berühren. Berührt der Ball - bevor er ins Tor geht - Latte oder Pfosten, ist das Tor gültig. Gelangt der Ball von der Latte oder dem Pfosten nicht direkt oder gar nicht ins Tor, wird der Versuch als Fehlversuch gewertet. In keinem Falle gibt es eine Wiederholung. Wertung: Die Mannschaft mit den meisten Treffern erhält zwei Wertungspunkte. Bei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt. Hinweise zur Durchführung: Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben-gegen-Sieben). Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen. Spielzeit des Fußballspiels: Zweierbegegnungen: 2 x 25 Minuten (Jungen); 2 x 20 Minuten (Mädchen) Dreier- /Viererbegegnungen (Turniere): 2 x 15 Minuten (Jungen und Mädchen). Bei Turnieren ist darauf zu achten, dass die Gesamtspielzeit von 120 Minuten nicht überschritten werden soll.

106 Talentwettbewerb GOLF Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Spielmodus: Texasscramble über 9 Loch mit höchstens 4 Schlägern: ein Holz ; Eisen 7: Eisen 9; und Putter. Nach den Abschlägen aller Spieler hat der Flight die Möglichkeit den Ball weiterzuspielen, der für ihn an der günstigsten Stelle liegt. Von dieser Stelle darf jeder Spieler einen Ball weiterspielen. Hierzu wird die Stelle markiert und die Bälle dürfen an der Markierung nicht näher zur Fahne auf dem Boden gelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. In dieser Weise wird das Loch zu Ende gespielt. Gewonnen hat der Flight, der die meisten Stableford-Punkte netto erspielt hat. 2. Spielbedingungen Gespielt wird nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. 3. Vielseitigkeitsaufgaben Im Golf spielen Gleichgewichts-, Differenzierungs- und die Rhythmusfähigkeit eine wichtige Rolle. Inhalte der Vielseitigkeitsaufgabe Die einzelnen Aufgaben der Vielseitigkeitsaufgaben an den Abschlägen durchgeführt, die in Klammern angegeben sind. Die Durchführung erfolgt jeweils vor dem Abschlag. Station 1: Gleichgewichtsfähigkeit; Reaktionsfähigkeit (Abschlag 1) Der Schüler soll 5mal hintereinander einen Golfball mit seinem Schläger hochspielen, ohne dass der Ball den Boden berührt. Er bekommt pro Kontakt mit der Schlagfläche einen Punkt. Es werden maximal fünf Wertungspunkte vergeben. Der Schüler hat zwei Versuche; der beste Versuch wird gewertet. Station 2: Differenzierungsfähigkeit (Abschlag 3) Aus dem Strecksprung in die Hocke; von der Hocke in den Liegestütz; zurück zur Hocke in den Strecksprung. In 30 Sekunden soll der Schüler so viele Versuche wie möglich absolvieren. Für mehr als 10 Versuche erhält der Schüler zwei Punkte für mehr als 15 Versuche drei Punkte und für mehr als 20 Versuche bekommt der Schüler vier Punkte. Station 3: Rhythmusfähigkeit, Orientierungsfähigkeit (Abschlag 7) In 30 Sekunden soll der Schüler mit einem Golfschläger seiner Wahl einen Tennisball um so viele Pylonen (Parcours: 5 Pylonen im Abstand von 2 Metern) wie möglich spielen. Pro 5 umspielte Pylonen erhält der Schüler einen Punkt.

107 Talentwettbewerb HOCKEY Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Hockey ist ein Wettbewerb für Mädchen- und Jungenmannschaften und gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern, 1 Torwart und 6 Auswechselspielern (Gesamtmannschaftszahl 6 + 6). Es wird der Start gemischter Mannschaften bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen empfohlen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf ist ein Hockeymehrkampf aus Hockeyspiel und einem Zusatzprogramm: 1. Hockeyspiel: Für das Hockeyspiel gelten die Regeln des Deutschen Hockey-Bundes und ergänzend der Regelkommentar für Kleinfeldhockey, Ausgabe 5 des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. 2. Zusatzprogramm: Das Vielseitigkeitsprogramm setzt sich aus einem Pool von wählbaren Formen aus folgenden 3 sportartgerichteten Vielseitigkeitsformen zusammen: Gewandtheitssprint - Prellslalom - Hindernislauf Wertung Die Platzierung beim jeweiligen Turnier und der dazugehörigen Vielseitigkeitsaufgabe erfolgt getrennt nach Platzziffern entsprechend der erzielten Ergebnisse bzw. Zeiten, wobei die Platzziffer des Turniers mit 3, die der Vielseitigkeitsaufgabe mit 2 multipliziert wird. Beide Produkte werden addiert; die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl ist Sieger. Es sollen jedoch auch gesonderte Rangfolgen in der Spielwertung und in der Wertung der Vielseitigkeitsaufgabe ermittelt werden. Hinweise zur Durchführung Die Übungen des Zusatzprogramms und das Hockeyspiel werden grundsätzlich im Rahmen einer Zweierbegegnung oder als Turnier zusammen absolviert. Das Zusatzprogramm wird vor den Hockeyspielen durchgeführt. Das Zusatzprogramm wird in Staffelform und bei Turnieren im Wechsel mit den Hockeyspielen durchgeführt. Die Staffeln sollen als Mannschaftsstaffeln parallel durchgeführt werden (dadurch ohne Zeitnahme möglich). In Ausnahmefällen (bei fehlendem Raum) können die Mannschaften auch hintereinander an jeweils einer Station mit Zeitnahme laufen. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

108 Talentwettbewerb JUDO Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus einem Judowettkampf und aus einem Zusatzprogramm: 1. Judowettkampf: Die Wettkampfbestimmungen mit den Sonderregelungen dieses Altersbereiches U 12 finden Anwendung. Gewichtsklasse männlich: 31, 40, 50, ü 50 kg Gewichtsklasse weiblich: 28, 36, 48, ü 48 kg Die Platzierung der Mannschaft ergibt den entsprechenden Rangplatz. 2. Zusatzprogramm: 2.1. konditioneller Teil: Klimmziehen (30 Sekunden) Schlussweitsprung 2.2 koordinativer Teil: Kastenbumeranglauf Sternlauf Wertung Beim Judowettkampf ergibt die Platzierung der Mannschaft den entsprechenden Rangplatz. Für Teil 1 und 2 des Zusatzprogramms werden alle Punkte addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl für die Mannschaft. Die drei Rangplätze aus dem Judowettkampf und dem Zusatzprogramm werden zusammengefasst und ergeben eine Gesamtrangzahl, aus der sich das Gesamtergebnis der Mannschaft ablesen lässt. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

109 Talentwettbewerb LEICHTATHLETIK Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Leichtathletik ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Mädchen und 5 Jungen. Zusätzlich sollen 2 Schüler gemeldet werden, die in erster Linie als Ersatz bei Verletzungen eingesetzt werden. Sie können jedoch auch im Austausch mit Jungen/Mädchen der Stamm-Mannschaft an einzelnen Wettkampfübungen teilnehmen (Gesamtmannschaftszahl: ). Es wird der Start gemischter Mannschaften bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen empfohlen. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus folgenden 5 Mannschaftswettkämpfen: Lauf (Sprint): 50 m aus dem Hochstart 40 m-pendelstaffel (Hinweg Slalom mit 4 Slalomstangen im Abstand von 6 m, Rückweg normaler Sprint) Sprung: Wurf: Zonenweitsprung (15 m Anlauf) kleiner Heulerball (15 m Anlauf) Wertung Lauf (Ausdauer): 2000 m (im Gelände, auf dem Platz oder auf der Bahn) Für die Disziplinen Sprint, Sprung, Wurf und 2000 m Ausdauerlauf ergeben die Zeiten bzw. Weiten Rangfolgen, die entsprechenden Platzziffern. Die Platzziffern einer Mannschaft werden addiert und ergeben ein Mannschaftsergebnis bzw. eine Mannschaftsplatzziffer, die in die Gesamtwertung einfließt. Für die Disziplin Pendelstaffel entspricht die Platzziffer gleich der Rangfolge. In der Gesamtwertung werden alle Platzziffern der Mannschaften aus jeder Disziplin addiert. Gewinner ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtsumme an Platzziffern. Hinweise zur Durchführung Der Wettkampf kann auf allen Sport- und Spielplätzen durchgeführt werden. Als Wettkampf- und Organisationsgeräte können Materialien eingesetzt werden, die in jeder Sportstätte vorhanden oder kostengünstig bzw. unentgeltlich erhältlich sind. Für die Durchführung ist nur ein geringer Personalaufwand erforderlich. Neben einem Kampfrichter je teilnehmender Mannschaft können Schüler Aufgaben als Helfer übernehmen.

110 Talentwettbewerb TISCHTENNIS Ergänzungsprogramm Wettkämpfe Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge Der Talentwettbewerb Tischtennis ist ein Wettkampf für Mädchen-, Jungenund ge- mischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 6 Spieler und 1 Ersatzspieler (6+1). Beim Start gemischter Mannschaften sollten möglichst 3 Mädchen und 3 Jungen eingesetzt werden. Wettkampfstruktur Der Wettbewerb gliedert sich in ein Tischtennisspiel und einen Zusatzwettbewerb. 1.) Tischtennisspiel: Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Die Spielentscheidung fällt in 2 Gewinnsätzen bis jeweils 11 Punkte. 2.) Zusatzwettbewerb: bestehend aus den folgenden Übungen: Vorwärts - Rückwärts - Seitwärts Slalomlauf Ziel in den Kasten 15 heb auf Wertung Die im Zusatzwettbewerb und im Tischtennisspiel erzielten Ergebnisse werden jeweils im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften in Platzziffern (Rangpunkte) umgerechnet. Das Tischtennisspiel und der Zusatzwettbewerb werden 1:1 bewertet: Die Summe der 4 Platzierungen beim Zusatzwettbewerb dividiert durch 4 (berechnet auf 2 Kommastellen) ergibt die Platzierung im Zusatzwettbewerb. Dazu wird die Platzierung des Tischtennisspiels addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Gesamt- summe. Bei gleicher Gesamtsumme entscheidet das jeweilige Ergebnis des Tischtennisspiels zwischen den beiden Mannschaften über die Endplatzierung. Hinweise zur Durchführung Zusatzwettbewerb: Jeweils 6 vor dem Zusatzwettbewerb benannte Schüler einer Mannschaft bestreiten die Übungen. Sollte eine Mannschaft nur mit 5 Spielern (wegen Verletzung etc.) antreten können, so wird von der Wettkampfleitung der Spieler ausgelost, der die entsprechende Übung zweimal absolviert. Der Zusatzwettbewerb muss grundsätzlich vor dem Tischtennisturnier in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Dauer pro Übung: ca. 15 Minuten; insgesamt ca. 60 Minuten. Eine Mannschaft absolviert im Turnier nur einmal den Zusatzwettbewerb.

111 Klassenfahrt Gewinne mit etwas Glück eine Klassenfahrt mit Übernachtung im Camp Resort sowie Anreise (Hin-/Rückfahrt) mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse!* Teilnahme unter *Teilnahmeschluss:

112 Schulsportwettbewerbe für Förderschulen Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt schulsportliche Wettbewerbe für Förderschulen durch. Die Thüringer Förderschulen werden dazu aufgerufen, mit ihren Schulmannschaften an den Landesausscheiden in den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis und in der Leichtathletik teilzunehmen. Zu den Landesfinals können maximal die Anzahl der in den Ausschreibungen festgelegten Mannschaften teilnehmen. Sofern mehr Anmeldungen zum Landesfinale eingehen, als Teilnehmerplätze vorhanden sind, wird entsprechend des zeitlichen Eingangs der Meldung eine Rangfolge erstellt. Sollten pro Wettkampfklasse und Sportart weniger als 3 Mannschaften melden, entfällt in dieser Wettkampfklasse der Wettkampf. Meldung Die Teilnahmemeldung (keine namentliche Meldung) muss bis zum 7. November des laufenden Schuljahres schriftlich für alle Wettbewerbe an den Schulsportkoordinator des zuständigen Staatlichen Schulamtes erfolgen. Die namentliche Meldung erfolgt nach Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Wettkampfbeginn an den Ausrichter des entsprechenden Wettkampfes. Der Thüringer Behinderten- und RehaSportverband (TBRSV) unterstützt als Partner die Durchführung der Landesfinals. Bitte die abgedruckten Formulare in der Broschüre bzw. die Onlineformulare verwenden. Die Förderschulen garantieren die gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Teilnahme ihrer Schüler am Wettbewerb. Der Schulsportwettbewerb der Förderschulen im Tischtennis findet gemeinsam mit dem Landesfinale Tischtennis im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt. Im Fußball, Schwimmen und in der Leichtathletik werden separate Landesfinals durchgeführt.

113 FUSSBALL Wettkämpfe gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999 und jünger Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1). Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen. Es gelten die FIFA-Regeln ( sofern nicht gesondert andere Regelungen getroffen werden. Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50-70m x 35-50m. Torgröße etwa 2 x 5m. Spielball-Größe 5. Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Athleten ausgetragen, von denen einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von drei Spielern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Athleten beinhalten. Die Spieldauer wird in zwei gleich lange Halbzeiten geteilt (2 x 15 Minuten). Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Athleten), sofern der Schiedsrichter informiert ist. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein Wechselpartner dasselbe verlassen hat. Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden. Der Turniermodus wird nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften festgelegt. Das Landesfinale findet am 08. Juni 2017 in Gera statt (WK-Nr ). Der Landessieger kann am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS vom 17. bis 21. September 2017 in Berlin teilnehmen.

114 LEICHTATHLETIK Wettkämpfe Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 und jünger Wettkampf II Mädchen 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) Wettkampf II Jungen 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (5 kg) Wettkampf III Mädchen Wettkampf III Jungen 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (4 kg) Allgemeine Bestimmungen Die Wettkämpfe werden - soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Amtlichen Leichtathletikbestimmungen (ALB) des Deutschen-Leichtathletik-Verbandes ausgetragen. Eine Bewertung der Leistung nach Punkten in allen Wettkämpfen erfolgt nach der DLV-Mehrkampfwertung (je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer), Ausgabe Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Schülern. Jeder Teilnehmer absolviert alle 4 Disziplinen. Der Absprung im Weitsprung erfolgt für beide Wettkampfklassen vom Balken. Das Landesfinale findet am 18. Mai 2017 in Leinefelde statt (WK-Nr. 1794).

115 SCHWIMMEN Wettkämpfe Wettkampf II Wettkampf III Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 und jünger Bundesebene: Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern, die den WK II und WK III angehören müssen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Je Mannschaft dürfen höchstens 3 Teilnehmer pro Wettkampf antreten. Die jeweils zwei punktbesten Starter einer Mannschaft kommen in die Wertung. Außer im Brustschwimmen, hier kommt nur ein Starter in die Wertung. Für jeden Starter muss, wenn er nicht schon in einer Startklasse, entsprechend der Regeln des Deutschen Behindertensportverbandes Abteilung Schwimmen, klassifiziert wurde, der vereinfachte Klassifizierungsbogen ausgefüllt werden und bis zum Meldeschluss dem Veranstalter vorliegen. Vor Ort kann eine stichpunktartige Überprüfung der angegebenen Startklasse erfolgen. Für die Einholung der Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten ist jeweils die meldende Schule verantwortlich. Außerdem wird mit der Meldung bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Wettkampfteilnahme der Schüler vorliegen. Landesebene: Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm- Verbandes ausgetragen. Bezugsquelle gegen Gebühr: DSV Wirtschaftsdienst GmbH, Meglinger Str. 49, München. Eine Mannschaft besteht aus 7 Schülern. In den Einzeldisziplinen Freistil und Brust werden je Mannschaft drei und in der Einzeldisziplin Rücken zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Disziplin jeweils ein Schüler mehr als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen (einschließlich der Staffel) eingesetzt werden. Die Staffel besteht aus vier Startern. Es wird nach Zeit geschwommen. Das Landesfinale findet am 11. Mai 2017 in Gera statt (WK-Nr. 1776).

116 TISCHTENNIS Wettkämpfe Wettkampf II Wettkampf III Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 und jünger Allgemeine Bestimmungen Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Internationalen Tischtennis Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Spielern (6 Spieler, 1 Ersatzspieler). Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustellen. Die Einzelaufstellung wird vor Beginn des Turniers entsprechend der Rangliste auf dem Spielbogen beim Wettkampfleiter bekannt gegeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden: die Spieler auf den Plätzen 1 bis 4 müssen in den Doppeln 1 und 2 eingesetzt werden, im Doppel 3 kann auch ein Spieler eingesetzt werden, der nicht im Einzel gespielt hat, jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden. Die Ansetzungen ergeben sich aus nachstehender Spielreihenfolge: Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D1 (A) D1 (B) 2. Spiel: Doppel D2 (A) D2 (B) 3. Spiel: Einzel A5 B5 4. Spiel: Einzel A6 B6 5. Spiel: Einzel A1 B1 6. Spiel: Einzel A2 B2 7. Spiel: Einzel A3 B3 8. Spiel: Einzel A4 B4 9. Spiel: Doppel D3 (A) D3 (B) Das Landesfinale für die Mädchen findet am 15. Februar 2017 in Bleicherode (WK-Nr. 1738) und das Landesfinale für die Jungen am 31. Januar 2017 in Friedrichroda (WK-Nr. 1731) statt.

117 Damit Träume wahr werden im Sport wie im Leben. Im Sport wie im richtigen Leben wer durchstarten will, braucht Unterstützung. Deshalb engagieren wir uns als Hauptsponsor von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS. Über den Sport setzen wir ein Zeichen für die Integration von Kindern mit und ohne Behinderung und fördern Nachwuchstalente. Gleichzeitig begleiten wir Jugendliche auf dem Weg in eine sichere Zukunft und eröffnen ihnen als einer der größten Ausbilder Deutschlands viele Möglichkeiten bei der Berufsorientierung. Mehr über das Engagement der DB unter Für Menschen. Für Märkte. Für morgen.

118 Schulweltmeisterschaft Skilanglauf vom in L Aquila (Italien) Die diesjährige Schulskiweltmeisterschaft fand in L Aquila (Italien) statt. Dafür qualifizierten sich zwei Jungenmannschaften des Sportgymnasiums Oberhof. In den Abruzzen wurden die Mannschaften von herrlichstem Frühlingswetter empfangen. Doch die italienischen Organisatoren vor Ort gaben sich alle erdenkliche Mühe und zauberten auch dank der darauffolgenden Nacht bei leichtem Frost eine für die äußeren Verhältnisse ordentliche und recht anspruchsvolle Wettkampfstrecke in ca m Höhe. Der Wettkampf gestaltete sich bis zur Ziellinie spannend. Die Jungs der Kategorie 1 erkämpften mit einer sehr guten Mannschaftsleistung den Titel des Schulweltmeisters vor Frankreich und Russland. Die Jungs der Kategorie 2 sicherten sich in der Gesamtwertung aus Einzelund Staffelzeiten den Sieg mit einem ordentlichen Vorsprung von 50 Sekunden vor den russischen und österreichischen Teams. Die Mannschaften dürfen nun stolz den Titel des Schulweltmeisters tragen. Glückwünsche an alle beteiligten Schüler sowie deren Lehrer, Erzieher und Trainer, insbesondere Herrn Jens Filbrich und Herr Steffen Pollack! Schulweltmeisterschaft Handball vom März 2016 in Frankreich 7 Spiele - 4 Siege und 3 Niederlagen! Die Handballmädchen des Sportgymnasiums "Pierre de Coubertin" erlebten ihre wohl spannendste Wettkampfwoche der Saison. Alle zwei Jahre

119 ermitteln die besten Schulmannschaften der Länder den "Schul- Weltmeister". Gastgeber für die Schulweltmeisterschaft im Handball war in diesem Jahr die französische Stadt Rouen (Normandie). Das Schulteam des Sportgymnasiums Pierre-de-Coubertin Erfurt vertrat Deutschland und errang nach spannenden Spielen einen 11. Platz. Herzliche Glückwünsche an alle beteiligten Schülerinnen sowie deren Lehrer, Erzieher und Trainer, insbesondere Herrn Klaus Böttner und Wolfgang Mosebach! 13. Platz bei der Schul-Weltmeisterschaft im Volleyball für die Jungs des Pierre-de-Coubertin Gymnasiums Erfurt Mit vier Siegen und drei Niederlagen schlug sich die sehr junge Mannschaft des Sportgymnasiums Erfurt respektabel und belegte nach acht Tagen in der serbischen Hauptstadt Belgrad in dem 32 Teams starken Teilnehmerfeld den 13. Platz. Nach intensiven Vorrundentagen bei etwa 35 Grad und einer nicht klimatisierten Wettkampfhalle erkämpften sich die Mannschaft den zweite

120 Gruppenplatz und damit der Einzug ins Achtelfinale. Die Gegner Frankreich und später Ungarn entschieden die Spiele für sich. Im Halbfinale um Platz 13 kam es zum Duell mit Mazedonien. Nach guter taktischer Leistung konnte sich das deutsche Team mit 2:0 (25:22, 25:21) durchsetzen und qualifizierte sich für das Finale um Platz 13 gegen Brasilien. Das Match sollte zum Highlight werden, da die Thüringer ihre beste Turnierleistung abrufen konnten. Gegen körperlich starke und spielfreudige Brasilianer war es zunächst ein Duell auf Augenhöhe. Einige Unkonzentriertheiten in der Annahme brachten einen 13:19 Rückstand. Punkt für Punkt kämpfte sich das deutsche Team heran und entschied den Satz mit 25:22 für sich. Der zweite Durchgang war an Dramatik nicht zu überbieten. Beide Teams boten viele spektakuläre Ballwechsel. Nach einer Vielzahl von Satz- und Matchbällen konnte Deutschland den Satz mit 35:33 und damit das Spiel mit 2:0 für sich entscheiden. Herzlichen Glückwunsch an alle beteiligten Schüler sowie deren Lehrer, Erzieher und Trainer, insbesondere Herrn Jan Wunderlich und Hannes Kärner!

121 Wir stehen für sauberen Sport! Doping ist keine Option. Unterstütze auch du unsere Initiative ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN: Für einen fairen Wettbewerb und ehrliche Ergebnisse. Für die Zukunft des Sports in Deutschland. Mach mit bei unserer Initiative ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN. Mehr erfährst du unter:

122 Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/ JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Herbstfinale vom bis in Berlin Beachvolleyball II mixed Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 1. Platz Fußball II männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 2. Platz II weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 4. Platz III männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 7. Platz III weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 2. Platz Golf II mixed Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 8. Platz Hockey III männlich Christliches Gymnasium Jena 14. Platz III weiblich Humboldt-Gymnasium Weimar 14. Platz Judo III männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 3. Platz III weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 2. Platz Leichtathletik II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz II weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 9. Platz III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 1. Platz III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 1. Platz Schwimmen III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 11. Platz IV männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 1. Platz IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 4. Platz

123 Tennis III männlich Friedrichgymnasium Altenburg 16. Platz III weiblich Edith-Stein-Schule Erfurt 13. Platz Triathlon II männlich Friedrich Schiller Gymnasium Weimar 10. Platz Fußball FS (GB) Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1998 und jünger Förderzentrum Janusz Korczak Höngeda Leichtathletik FS (offen) Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1998 und jünger Schule Am Andreasried Erfurt 8. Platz 9. Platz Winterfinale vom 21. bis in Schonach Skilanglauf III männlich Sportgymnasium Oberhof 3. Platz III weiblich Sportgymnasium Oberhof 1. Platz IV mixed Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden 7. Platz IV mixed Albert-Schweitzer-Gymnasium Ruhla 9. Platz Ski Alpin IV männlich Regionalteam Thüringen Jungen 8. Platz IV weiblich Regionalteam Thüringen Mädchen 5. Platz Skisprung IV mixed Regionalteam Inselsberg 1. Platz IV mixed Regionalteam Beerberg 9. Platz

124 Frühjahrsfinale vom 26. bis in Berlin Badminton II mixed Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 5. Platz III mixed Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 2. Platz Basketball II männlich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena 6. Platz II weiblich Angergymnasium Jena 11. Platz III männlich Gymnasium Arnoldischule Gotha 9. Platz III weiblich KGS Herzog-Ernst-Schule Gotha 13. Platz Gerätturnen III weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen 10. Platz IV männlich Regelschule Anne Frank Themar 13. Platz IV weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen 9. Platz Handball II männlich Elisabeth-Gymnasium Eisenach 16. Platz II weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 16. Platz III männlich Gymnasium Ernestinum Gotha 15. Platz III weiblich Regelschule Anna Sophia Kranichfeld 16. Platz Tischtennis II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz II weiblich TGS Großbreitenbach 12. Platz III männlich Carl-Zeiss-Gymnasium Jena 8. Platz III weiblich Gymnasium Prof. Fritz Hofmann Kölleda 10. Platz Volleyball II männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 8. Platz II weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 6. Platz III männlich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 5. Platz III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt 9. Platz

125 WIR sind im Sport zu Hause und unterstützen: Leistungssport bis zum Breitensport

126 Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schuljahr 2015/2016 Badminton II gemischt III gemischt Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Basketball II männlich II weiblich III männlich III weiblich Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Angergymnasium Jena Gymnasium Arnoldischule Gotha KGS Herzog-Ernst-Schule Gotha Beachvolleyball II gemischt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Crosslauf V gemischt Grundschule Im Schlosspark Straußfurt Fußball II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Joh. Chr. Fr. GutsMuths Jena Humboldt-Gymnasium Weimar

127 Gerätturnen III weiblich IV männlich IV weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen Regelschule Anne Frank Themar Henfling-Gymnasium Meiningen Golf II gemischt Wartburgschule Eisenach Handball II männlich II weiblich III männlich III weiblich Elisabeth-Gymnasium Eisenach Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Gymnasium Ernestinum Gotha Regelschule Anna Sophia Eisenach Hockey III männlich III weiblich Christliches Gymnasium Jena Humboldt-Gymnasium Weimar Judo III männlich III weiblich Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Leichtathletik II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Johann Chr. Fr. GutsMuths Jena Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt

128 Rodeln männlich weiblich Grundschule Am Stollen Ilmenau Grundschule Friedrich Schiller Zella-Mehlis Schwimmen III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Skilanglauf III männlich III weiblich IV Sportgymnasium Oberhof Sportgymnasium Oberhof Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden Tennis III männlich III weiblich Edith-Stein-Schule Erfurt Edith-Stein-Schule Erfurt Tischtennis II männlich II weiblich III männlich III weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt TGS Großbreitenbach Carl-Zeiss-Gymnasium Jena Gymnasium Prof. Fritz Hofmann Kölleda Triathlon III gemischt Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar

129 Volleyball II männlich II weiblich III männlich III weiblich IV männlich IV weiblich Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Sportgymnasium Pierre-de-Coubertin Erfurt Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden Gymnasium Ernestinum Gotha Fußball gemischt Förderzentrum Janusz Korczak Höngeda Leichtathletik II gemischt III gemischt Förderzentrum August Trinius Waltershausen Förderzentrum Leinefelde Schwimmen II männlich II weiblich III männlich III weiblich Förderzentrum Leinefelde Förderzentrum Leinefelde Förderzentrum Leinefelde Förderzentrum Leinefelde

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131 Ausschreibung - Bek. d. BMFSFJ v /001 (16/17) - 1. Allgemeines Für die Jahrgangsstufen 1 6 wird deshalb die Angebotsform Wettbewerb empfohlen 2. Inhalte Gerätturnen Leichtathletik Schwimmen 1. Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf der jeweiligen Grundsportart (in der Leichtathletik und im Schwimmen erst ab Jahrgangsstufe 3) 2. Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart 3. Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten

132 3. Information über die Bundesjugendspiele Handbuch-Assistent Online- Auswertungstool immer auf dem aktuellen Stand App Offline-Eingabe über ein mobiles Endgerät Die Nutzung des Online-Auswertungstools und der Bundesjugendspiele-App ist kostenfrei Die aktuelle Version des Handbuchs und des Online-Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen ist nur über die Domain abzurufen. Die Bundesjugendspiele-App steht in den jeweiligen Stores (Appstore, Google play) als Download zur Verfügung. Ein Zugang zur App besteht ebenfalls über die Internetseite. 4. Organisation Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das angegebene Alter erreicht nicht auf das Alter am Veranstaltungstag.

133 einzelnen Schulen sonstigen Ausrichtern nur Thüringen: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock / / gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de *) publikationen@bundesregierung.de Die Schulen übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an die unter genannten Stellen.Bayern Brandenburg Hamburg Saarland

134 Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996 (GABl. S. 375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013 (GABl. S. 246) Inhaltsübersicht 1 Wettbewerbe 2 Organisation 2.1 Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben 3 Kostenerstattung 3.1 Beförderungskosten 3.2 Organisationskosten 4 Abrechnungsverfahren 5 In-Kraft-Treten,Außer-Kraft-Treten 1 Wettbewerbe Das für Schulwesen zuständige Ministerium schreibt für jedes Schuljahr Schulsportwettbewerbe aus und ruft alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme auf. Die Schulsportwettbewerbe stellen einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung des Schullebens dar und schaffen Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schularten. Schulsportliche Wettbewerbe unterstützen in besonderem Maße die Motivation der Kinder und Jugendlichen für den Sport. Neben den Schulsportfesten, Bundesjugendspielen und weiteren schulsportlichen Wettbewerben ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Das Kräftemessen im fairen sportlichen Wettstreit, die Identifikation mit der Schule und das Zusammentreffen mit anderen Schulmannschaften sind Ansporn, vermitteln Teamgeist und Gemeinschaftsgefühl. Im Mittelpunkt der Schulsportwettbewerbe in Thüringen steht der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. Die detaillierten Ausschreibungen mit Einzelbestimmungen und Hinweisen zur Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden in der jährlichen Veröffentlichung Schulsportwettbewerbe in Thüringen bekannt gemacht. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Wettbewerbsangebote auszuwählen und an den Wettbewerben teilzunehmen. Alle in der jeweiligen Veröffentlichung aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen. Für Lehrer, die eine Betreuerfunktion oder Organisationsaufgaben wahrnehmen, sind die Schulsportwettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen sind zu gewähren.

135 2 Organisation Die ausgeschriebenen Wettkämpfe werden im Auftrag des für Schulwesen zuständigen Ministeriums durch die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter organisiert und durchgeführt. Den Staatlichen Schulämtern obliegt die Bereitstellung der für die Organisation und Durchführung der Wettkämpfe erforderlichen Anzahl von Lehrern. Hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe ist der örtlich zuständige Schulsportkoordinator des Staatlichen Schulamtes. Der Schulsportkoordinator ist der wichtigste Ansprechpartner für die Sportlehrer. Er koordiniert die notwendige Zusammenarbeit mit den Partnern in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Sportvereinen. Dabei unterstützen ihn die Mitglieder des Arbeitskreises Schulsport seiner Region Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben Der Transport wird grundsätzlich vom Schulträger organisiert. Die Entscheidung über die Benutzung privateigener Personenkraftwagen trifft der Schulleiter. In der Regel ist eine derartige Beförderung zu Veranstaltungen auf Kreisebene beschränkt. Lehrer, die hiernach Schüler mit ihrem privateigenen Personenkraftwagen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz / Arbeitsunfallschutz. Für die Schüler besteht während dieser Fahrten gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz für Schüler ist auch gegeben, wenn Schülereltern Schüler mit ihrem Privatfahrzeug zu den oben genannten Schulsportveranstaltungen befördern. Als Begleiter sind Eltern nur dann unfallversichert, wenn sie als Ersatzkraft für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt und die entsprechenden Fahrkosten von der Schule oder dem Veranstalter getragen werden. Die Mitnahme von Schülern durch Schüler in privateigenen Personenkraftwagen ist nicht zulässig. 3 Kostenerstattung Für die finanzielle Absicherung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die jeweiligen Schulträger zuständig. Die in der Veröffentlichung Schulsportwettbewerbe in Thüringen aufgeführten Schulamts- und Landesfinalwettbewerbe werden aus den für den Schulsport zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums finanziert. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe werden Abschlagszahlungen für die Beförderung von Schulmannschaften sowie für sächliche Verwaltungsausgaben (Organisationskosten) für die Schulsportwettbewerbe an die örtlich zuständigen Schulträger (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) geleistet. Für die Schulmannschaften und deren Betreuer, die sich für das Bundesfinale im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifiziert

136 haben, werden Fahrkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Verein JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA erstattet. 3.1 Beförderungskosten Bei den An- und Abreisen zu Schulsportwettbewerben sind vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei sind grundsätzlich Fahrpreisermäßigungen für Gruppen in Anspruch zu nehmen. Liegen triftige Gründe vor, die die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausschließen (z.b. verkehrt nicht oder nur zu ungünstigen Zeiten zwischen Wohn- und Wettkampfort etc.), besteht die Möglichkeit, private Unternehmen zu beauftragen, die den Transport absichern. In diesem Fall sind drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Fahrkosten des günstigsten Anbieters werden erstattet. Bei den durch den Schulleiter gestatteten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstreckenentschädigung nach dem Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt für die eingesetzten Wettkampfleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie Helfer. 3.2 Organisationskosten Die Organisationskosten umfassen Kosten, die für die Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Wettbewerbs erforderlich sind. Dies betrifft u. a. die Entschädigung aller beim Wettbewerb eingesetzten Personen, wie Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter, Startordner, Sprecher, Zeitnehmer und anderer notwendiger Helfer. Organisationskosten beinhalten weiterhin Kosten für Platz- bzw. Hallenmieten, Porto, Bürobedarf sowie für die Absicherung des Wettbewerbs unbedingt notwendige Sportgeräte und Sportmaterialien, die in einer Schule des für die Ausrichtung des Wettbewerbs territorial zuständigen Staatlichen Schulamtes zu inventarisieren sind. Zudem werden die für die Durchführung der Wettbewerbe anfallenden unabweisbaren Kosten im notwendigen Umfang erstattet. Das für Schulwesen zuständige Ministerium erstattet im Rahmen der Organisationskosten der Regional- und Landesfinals für Schüler und Betreuer einen Verpflegungszuschuss von 3 Euro pro Tag. Diese Mittel sind durch die Unterschrift des jeweiligen Schülers bzw. Betreuers zu belegen. Die finanzielle Entschädigung der Kampf- und Schiedsrichter bzw. Helfer wird wie folgt geregelt und durch Unterschrift belegt: Hauptkampf-/-schiedsrichter - 18 Euro (bis 4 Stunden) - 22 Euro (4-8 Stunden) Kampf-/Schiedsrichter - 12 Euro (bis 4 Stunden) - 15 Euro (4-8 Stunden) Helfer - 5 Euro (bis 4 Stunden) - 7 Euro (4-8 Stunden) - 10 Euro (über 8 Stunden) In Ausnahmefällen höher ausfallende Vergütungssätze für Hauptkampf-/-

137 schiedsrichter (bei einem zeitlichen Aufwand über 10 Stunden) sind vor Durchführung der Veranstaltung beim Referat Schulsport des für Schulwesen zuständigen Ministeriums schriftlich zu beantragen. Ein Höchstsatz von 60 Euro darf hierbei nicht überschritten werden. Die Veranstaltung umfasst Zeiten für die Vor- und Nachbereitung bzw. Auf- und Abbauzeiten am Wettkampfort. Sich im Dienst befindliche Lehrkräfte, die als Kampf- und Schiedsrichter eingesetzt werden, erhalten keine zusätzliche finanzielle Entschädigung. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden den auswärtigen Schulmannschaften Übernachtungskosten in Jugendherbergen bzw. Schullandheimkosten anteilig erstattet. Je Schüler und Betreuer werden die nachgewiesenen Übernachtungskosten, höchstens jedoch 15 Euro pro Nacht, erstattet. 4 Abrechnungsverfahren Alle Belege sind von den teilnehmenden Schulen vollständig und gut leserlich ausgefüllt bis spätestens 10 Tage nach dem jeweiligen Wettbewerb dem mit der Ausrichtung der Veranstaltung beauftragten Schulsportkoordinator zuzusenden. Der Schulsportkoordinator ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulverwaltungsämtern der Schulträger nach Prüfung dafür verantwortlich, dass eingehende Rechnungen umgehend beglichen werden. Die Schulverwaltungsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte senden die Gesamtabrechnungen, einschließlich lesbarer Kopien aller Belege, versehen mit den Vermerken sachlich richtig und rechnerisch richtig mit Unterschrift unverzüglich an das für Schulwesen zuständige Ministerium, Referat Schulsport. 5 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft und zum 31. Dezember 2017 außer Kraft. Erfurt, den 29. August 2013 Prof. Roland Merten Staatssekretär

138 Sicherheit im Schulsport Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13. Dezember 2013 mit Bezug zu 8, Absatz 3 der Lehrerdienstordnung Erster Teil - Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport 1. Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Der Sportlehrer 1 entscheidet auf Grund seiner fachlichen Kompetenz und unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Sportarten mit besonderen Risiken erfordern von der Lehrkraft entsprechende Qualifikationen für das Unterrichten oder das Leiten von Maßnahmen (Skikurse, Wasserwanderungen u.a.). Werden solche Schulprojekte/-veranstaltungen, für die die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten unbedingt vorliegen muss, von schulfremden fachlich qualifizierten Personen geführt, verbleibt die Verantwortung (Weisung und Leitungsbefugnis) auf jeden Fall bei der leitenden Lehrkraft. 2. Der Sportlehrer hat die Sportstätte als erster zu betreten und als letzter zu verlassen. 3. Sportgeräte und Übungsstätten sind vor ihrer Benutzung vom Sportlehrer jeweils auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Nicht betriebssichere Geräte und Übungsstätten dürfen nicht genutzt werden. Mängel sind unverzüglich dem Schulleiter zu melden. Die Sportgeräte sind nur bestimmungsgemäß zu nutzen und entsprechend der Hallenordnung so abzustellen, dass im Sportunterricht keine Gefährdungen für die Schüler 1 entstehen. 4. Der Sportlehrer hat sich vor Beginn des Unterrichts davon zu überzeugen, dass die Erste-Hilfe-Einrichtungen einsatzbereit sind. Bei Schülerunfällen ist der Lehrer verpflichtet, unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und, soweit erforderlich, ärztliche Hilfe zu veranlassen. 5. Lehrer und Schüler haben während des Sportunterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen. Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände, einschließlich Ohrstecker, Piercing, während des Sportunterrichts nach Vorgabe der jeweiligen Fachschaft abzulegen (Ohrstecker, Piercings), soweit von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können. Lange Haare bzw. Haare, die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren. Im Weigerungsfall entscheidet der Sportlehrer über die Teilnahme des Schülers an 1

139 der jeweiligen Übung. Bei unfallbedingten Verletzungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schüler verursacht wurden, kann die Unfallkasse Thüringen im Einzelfall den Unfallverursacher in Regress nehmen. 6. Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden. Die Schule soll die Eltern auf das Tragen einer Sportbrille im Sportunterricht hinweisen. Über die Teilnahme eines Schülers mit Sehschwäche und die Einzelheiten der Teilnahme (mit / ohne Brille) entscheidet der Sportlehrer unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Übungen ggf. in Absprache mit den Eltern. 7. Sportunterricht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts muss von der Schule, den Lehrern und allen Beteiligten so organisiert werden, dass ein optimaler Unterricht sowie gleichzeitige Förderung und Forderung aller Schüler gewährleistet ist. Zweiter Teil - Einzelregelungen 1. Schulschwimmen 1.1 Durchführungsbestimmungen für den Schwimmunterricht Der Anfangsschwimmunterricht ist verbindlich. Schüler, die ein ärztliches Attest vorweisen, das sie vom Schwimmen befreit, nehmen nicht am Schulschwimmen teil, sondern lt. Thüringer Schulordnung 6 (1) an anderem Unterricht. Zu Beginn des Schuljahres sind die Eltern durch den betreffenden Klassenlehrer über die Durchführung der Schwimmausbildung in Kenntnis zu setzen. Die Eltern bestätigen in schriftlicher Form, dass keine gesundheitlichen Bedenken für die Teilnahme ihres Kindes am Schwimmunterricht bestehen. Der Schwimmunterricht erfolgt in der Regel in den Klassenstufen 3 oder 4 ganzjährig. Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten ist die Erteilung des Schwimmunterrichts epochal möglich. Der Schwimmunterricht sollte in den Klassenstufen 5 bis 12 im alternativverbindlichen Lernbereich weitergeführt werden. Zu Beginn jedes Schulhalbjahres sind alle Schüler über das Verhalten in der Schwimmstätte und ihre Besonderheiten sowie über die geltenden Baderegeln aktenkundig zu belehren. Dazu gehört auch die Belehrung zum Ablegen von Schmuck (siehe Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport ) Die Aufsichtspflicht der Lehrer erstreckt sich über die gesamte Aufenthaltszeit der

140 Schüler in der Schwimmstätte. Lehrer haben den Bereich der Schwimmausbildung als erste zu betreten und als letzte zu verlassen. Vor jedem Betreten der Schwimmstätte sowie unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Schwimmunterrichts ist die Anwesenheit der Schüler festzustellen. Zur Sicherung der Aufsicht und zur Gewährleistung eventuell notwendiger Rettungsaktionen ist die ständige Anwesenheit der den Schwimmunterricht erteilenden Lehrer im Schwimmbeckenbereich erforderlich. Dabei müssen sie ihren Standort so wählen, dass sie alle, insbesondere die im Wasser befindlichen Schüler ihrer Schwimmgruppe, beobachten können. Übungen mit erhöhten Gefahren (wie Startsprünge, Wasserspringen, Tauchen) dürfen nur dann im Unterricht erfolgen, wenn die Lehrer über entsprechende eigene Erfahrungen verfügen und das methodische Vorgehen beherrschen. Die Schüler sind über die besonderen Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen zu belehren. Kopf- und Startsprünge in Becken mit weniger als 1,35 m Wassertiefe sind verboten. Bei allen Sprüngen ins Wasser darf erst gesprungen werden, wenn die Wasserfläche im Sprungbereich frei ist. Lehrer müssen Schwimmkleidung oder andere für den Schwimmunterricht geeignete Kleidung tragen, die eine sofortige Rettung von Schülern ermöglicht Bei der Schwimmausbildung im Anfangsunterricht dürfen von einem Lehrer höchstens 15 Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Wird diese Messzahl überschritten, ist zusätzlich die Anwesenheit eines weiteren Schwimmlehrers in der Schwimmstätte erforderlich. Im Schwimmunterricht der Förderschule bzw. im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts entscheidet der Schulleiter entsprechend Art und Umfang der Behinderung über die Teilnahme der Schüler sowie über den Einsatz weiterer Lehrer / weiterer Sonderpädagogischer Fachkräfte Der Schwimmunterricht ist nur in öffentlichen Schwimmbädern durchzuführen. Der von der Schule genutzte Beckenteil muss vom öffentlichen Badebetrieb abgetrennt sein (z.b. Schwimmleine). Lehrer müssen mit den Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen sowie den gültigen Bestimmungen der jeweiligen Schwimmstätte vertraut sein und sich von der Einsetzbarkeit der Rettungsgegenstände sowie der Materialien der Ersten Hilfe vor jeder Unterrichtsstunde überzeugen.

141 Die Zeitdauer einer Übungseinheit ist entsprechend der Wasser- und Lufttemperatur sowie unter Berücksichtigung der speziellen Alters- und Entwicklungsbesonderheiten der Schüler festzulegen. 1.2 Einsatz von Sportlehrern im Schulschwimmunterricht Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrer im Schulschwimmunterricht sind: der Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport, der Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze), der Teilnehmernachweis für eine Fortbildung zur Anerkennung der Rettungsfähigkeit, der nicht älter als drei Jahre sein darf. Rettungsfähigkeit umfasst Grundkenntnisse der Ersten Hilfe, der Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW), des Rettungsverhaltens im und am Wasser, Methodik des Schwimm-Anfangsunterrichts einschließlich alters- und verhaltenstypischer Besonderheiten sowie Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen. Schwimmunterricht darf nicht von Lehrern mit zeitlich befristeter Unterrichtsbeauftragung für das Fach Sport durchgeführt werden. Die Bestätigung als Lehrer für den Schulschwimmunterricht erfolgt für ein Schuljahr durch das zuständige Staatliche Schulamt. 1.3 Schwimmen und Baden bei sonstigen Schulveranstaltungen Bei Schulveranstaltungen (Schülerfahrten, Schullandheimaufenthalten usw.), bei denen Schülern Gelegenheit zum Schwimmen und Baden in öffentlichen Schwimmbädern und an öffentlich bewachten Badestränden gegeben wird, muss die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Klasse muss vor Beginn der Schulveranstaltung im öffentlichen Schwimmbad bzw. am Badestrand angemeldet sein. Der Lehrer, der nicht zwingend über eine Rettungsfähigkeit verfügen muss, behält auch dann die Verantwortung über die Aufsicht der Schüler, wenn in öffentlichen Schwimmbädern bzw. am Badestrand ein geprüfter Schwimmmeister, Facharbeiter für Bäderwirtschaft (Schwimmmeistergehilfe) oder der diensthabende Leiter (mindestens Rettungsschwimmer DRSA Silber) den Badebetrieb überwacht. Schwimmen und Baden außerhalb bewachter Gewässer ist verboten. 2. weitere Sportarten 2.1 Qualifikation der unterrichtenden Sportlehrer Eingesetzt werden können nur Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Sport, die über die

142 jeweiligen sportartenspezifischen Kompetenzen verfügen, die sie während der Ausbildung an einer Hochschule/Universität im entsprechenden Wahlfach/Spezialfach oder mit dem Erwerb einer Übungsleiter-/Trainerlizenz im entsprechenden Sportfachverband im DOSB oder mit einer entsprechenden Qualifikation in einer Fortbildungsmaßnahme des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) oder in einer vom ThILLM anerkannten Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme erworben haben und nachweisen können (Zertifikat). Diese Regelungen treffen für alle unten aufgeführten Sportarten zu. 2.2 Zweikampfsportarten Beim Unterrichten der Zweikampfsportarten Judo und Ringen müssen verbindliche Regeln zur Beendigung von Kampfformen und Aktionen mit den Schülern entwickelt werden (z.b. Stopp-Regel). Bei der Durchführung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass sich Übungsräume der kämpfenden Schüler nicht überschneiden (ausreichender Sicherheitsabstand). Würgetechniken sind nicht statthaft. Das Tragen von Brillen ist unzulässig. 2.3 Wintersport Wegen der besonderen Risiken eines Ski- oder Snowboardlehrgangs in alpinen Gebieten und der sich daraus ergebenden Verantwortung der Lehrkräfte kann die Leitung eines solchen Lehrganges nur übernehmen, wer hierfür die notwendige Qualifikation als Schulskileiter erworben hat, insbesondere mit den didaktischmethodischen Fragen nachweislich vertraut ist und mindestens über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Skilauf bzw. Snowboarden verfügt. Eine dem Könnensstand der Schüler entsprechend differenzierte Unterweisung auf der Grundlage der Lehrpläne Sport ist aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Die Gruppenstärke beträgt bei den Anfängern im Skilanglauf und beim Eislaufen maximal 15, bei Ski alpin und beim Snowboarden 10 Schüler. Es ist nicht gestattet, Teilnehmer an Schulskikursen unbeaufsichtigt fahren zu lassen. Beim alpinen Skifahren und Snowboarden besteht für Lehrer und Schüler Helmpflicht. Das Tragen von Handschuhen und Helm ist beim Eislaufen Pflicht. 2.4 Inlineskating und Skateboarding Die Sportarten Inlineskating sowie Skateboarding stellen wegen der Risiken

143 besondere Anforderungen an den unterrichtenden Sportlehrer. Er muss über spezifische Kenntnisse (methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse) verfügen. Die praktische Ausbildung setzt das Tragen der vollständigen Schutz- und Sicherheitsausrüstung für Lehrer und Schüler voraus (Knie-, Hand- und Ellenbogenschoner sowie Sturzhelm). Wird Inlineskating in der Sporthalle durchgeführt, ist die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich. Die Benutzung der Fahrbahnen und Radwege ist Skatern grundsätzlich untersagt (StVO). Beim Skateboarding dürfen nur Skateboards benutzt werden, bei denen die Bremsblöcke nicht entfernt wurden. Als Schutzhelme sind spezielle Skateboardhelme sowie runde Fahrradhelme zulässig. 2.5 Wassersport Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) stellen wegen der Risiken besondere Anforderungen an den unterrichtenden Sportlehrer. Er muss über spezifische Kenntnisse (methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse) und zwingend über den Nachweis der aktuellen Rettungsfähigkeit verfügen. Für das Leiten von Wasserwanderungen (Kanu/Rudern) auf fließenden/stehenden Binnengewässern ist qualifiziert, wer entsprechende Qualifikationen bzw. Kompetenzen nachweist und über die aktuelle Rettungsfähigkeit verfügt. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen vor Beginn der Wasserwanderung die Schwimmfähigkeit nachweisen, d.h. mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze besitzen oder 15 min. ausdauernd schwimmen können. Auf dem Wasser ist das Tragen der Schwimmweste für alle Teilnehmer Pflicht. Bei Kanufahrten im Wildwasser ist das Tragen eines Kopfschutzes erforderlich. Zur Aufsicht eingesetzte begleitende Personen müssen ebenfalls den Nachweis der Rettungsfähigkeit, mindestens das deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze, besitzen. Die von einer aufsichtführenden Person beaufsichtigte Schülergruppe darf im Anfangsstadium der Ausbildung nicht mehr als acht Schülerinnen oder Schüler umfassen. Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen. Wasserwanderungen sind vorrangig in einheimischen Gewässern durchzuführen. 2.6 Sportklettern/Wandern und Gebirgswandern Aufgrund der besonderen Risiken beim Sportklettern (an der künstlichen Kletterwand und freies Klettern im Mittelgebirge) bzw. bei Gebirgswanderungen muss die Lehrkraft über spezielle Kenntnisse des Kletterns (des Sicherns und Helfens) sowie über sicherheitstechnische Kenntnisse verfügen.

144 Die Gruppengröße beim Sportklettern darf maximal 12 Schüler betragen. Beim Sportklettern (Felsklettern) ist das Tragen eines Steinschlagschutzhelmes erforderlich. Außerdem ist das Tragen von festem und geeignetem Schuhwerk beim Sportklettern/ Wandern und Gebirgswandern Pflicht. Bei Gebirgswanderungen in unbekannten Gebieten sind ausgebildete, erfahrene und ortskundige Fachkräfte hinzuzuziehen. Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen. 2.7 Radwandern Beim Radwandern müssen die teilnehmenden Schüler und Lehrer über ein verkehrssicheres Fahrrad verfügen und geschlossenes Schuhwerk tragen. Es besteht Helmpflicht für alle Beteiligten. Die Hinweise zum Lernen am anderen Ort vom 12. März 2007 in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten. Für Schülergruppen mit mehr als 12 Schülern sind mindestens 2 Begleitpersonen erforderlich. Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen Springen mit dem Mini-Trampolin Das Springen mit dem Mini - Trampolin stellt wegen der Risiken besondere Anforderungen an den unterrichtenden Sportlehrer. Er muss über Grundkenntnisse der Methodik des Mini-Trampolin-Springens, über sicherheitstechnische Kenntnisse zur Verhütung von Unfällen und über Grundfertigkeiten beim Sichern und Helfen während des Einsatzes eines Mini-Trampolins verfügen. Die Sprungausbildung am Mini-Trampolin soll erst dann einsetzen, wenn die Schüler die allgemeine Sprungschulung im vorangegangenen Sportunterricht durchlaufen haben und sich die notwendigen Erfahrungen für Absprung-, Stütz-, Flug- und Landephase angeeignet haben. Als Aufsprungflächen sind Weichbodenmatten mit Niedersprungauflage zu verwenden, die ein zu tiefes Einsinken in die Matte verhindern, die Standsicherheit erhöhen und damit mögliche Drehbrüche bzw. Verstauchungen an Gelenken vermeiden helfen. Hilfeleistung und Sicherheitsstellung sind auch bei einfachen Sprüngen fachgerecht zu gewährleisten.

145 Dritter Teil - Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote 1. Förderunterricht Sportförderunterricht umfasst Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Haltungs-, Organleistungs- und Koordinationsschwächen sowie Fördermaßnahmen für wenig motivierte, leistungsschwache oder bewegungsgehemmte Kinder und Jugendliche. Unter anderem ist es Ziel dieses Unterrichts, über die Erweiterung der sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zum Abbau von eventuell vorhandenen sozialen Randstellungen und somit zu einer ausgeglichenen psychischen und sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen. Im Sportförderunterricht werden keine Leistungsnachweise verlangt; Benotungen entfallen. 1.1 Teilnahme Die Teilnahme am Sportförderunterricht ist freiwillig. Vor Aufnahme in den Sportförderunterricht ist das schriftliche Einverständnis der Eltern einzuholen. Die Aufnahme in den Sportförderunterricht sollte in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen. Eltern können ihr Kind für den Sportförderunterricht vorschlagen. Die Teilnahme am Sportförderunterricht kann auch auf Empfehlung des Arztes erfolgen. Das Vorschlagsrecht haben auch Lehrer, die Haltungsschwächen oder Organleistungsbzw. Koordinationsschwächen bei den Schülern feststellen. Das gilt vor allem für die Sportlehrer. Die Entscheidung über die Teilnahme am Sportförderunterricht trifft der Schulleiter mit dem für diesen Unterricht qualifizierten Lehrer. 1.2 Wochenstundenzahl An Grund-, Regel-, Förder-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie an Gymnasien, an denen befähigte Lehrkräfte vorhanden sind, können über den in den Stundentafeln ausgewiesenen Sportunterricht hinaus bis zu zwei Wochenstunden Sportförderunterricht eingerichtet werden. Für den Sportförderunterricht können die Ergänzungsstunden laut Stundentafeln oder freiwillige Unterrichtsangebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stundenkontingente genutzt werden. 1.3 Größe der Fördergruppen Bei der Einrichtung des Sportförderunterrichts ist in der Regel von einer Teilnahme von mindestens acht Schülern, bei Förderschulen von mindestens sechs Schülern, auszugehen. Eine Gruppe soll in der Regel nicht mehr als 15 Schüler umfassen. Der Sportförderunterricht kann klassenstufen- und schulübergreifend erteilt werden.

146 1.4 Einsatz von Sportlehrern im Sportförderunterricht Sportförderunterricht dürfen nur Sportlehrer erteilen, die während der Ausbildung an der Hochschule/Universität bzw. in einer Fortbildungsmaßnahme des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) oder in einer vom ThILLM anerkannten Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme die entsprechende Qualifikation erworben haben. 2. Arbeitsgemeinschaften und Kooperationsmaßnahmen Schule-Sportverein" Für die Leitung von Arbeitsgemeinschaften Sport und/oder Kooperationsmaßnahmen Schule-Sportverein kann der Schulleiter neben den Sportlehrern auch Lehrkräfte der Schule oder andere volljährige Personen beauftragen. Voraussetzung für deren Einsatz als Leiter ist eine gültige Übungsleiterlizenz für die jeweilige Sportart. Die Vergabe von Lehrerstunden ist nur für Lehrkräfte möglich. Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre, die eine Übungsleiterlizenz erworben haben, können vom Leiter im Übungs- und Trainingsverlauf mit Teilaufgaben betraut werden. Die Leitung und Verantwortung verbleibt jedoch bei der durch den Schulleiter beauftragten Person. Vierter Teil - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Regelungen treten am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift vom 25. Februar 2000 außer Kraft. Erfurt, den 13. Dezember 2013 Prof. Dr. Roland Merten Staatssekretär i Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten Personenbezeichnungen für beide Geschlechter.

147 Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Januar 2001 (GABl. S. 47) I. Erhöhte Ozonkonzentration 1. An Tagen mit erhöhter Ozonkonzentration in der Luft, die durch Rundfunk und Presse bekannt gegeben wird, findet der planmäßige Unterricht statt. 2. Einschränkungen erfährt lediglich der Sportunterricht. Bei einer erhöhten Ozonkonzentration zwischen 180 und 360 g/m 3 (Mikrogramm pro cbm) wird empfohlen, länger andauernde körperliche Belastungen beim Sportunterricht im Freien zu meiden und in die Halle auszuweichen. Besonders empfindliche Schüler 2, die akute Symptome (wie Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, können von einzelnen Übungen befreit werden. Sportliche Übungen mit geringer körperlicher Belastung im Freien sind möglich. Asthmatiker sollen vom Sportunterricht im Freien befreit werden. Bei einer Ozonkonzentration von unter 180 g/m 3 sind keine Einschränkungen im Sportunterricht erforderlich. Bei einer Ozonkonzentration von über 360 g/m 3 ist der Sportunterricht im Freien einzustellen. 3. Informationen zum Ozongehalt in der Luft können über die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, den MDR-Videotext (Tafel 527) und über das Internet unter sowie unter eingeholt werden. II. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten 1. Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. 2. Sie tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Erfurt, den 16. September 2013 Prof. Roland Merten Staatssekretär 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten Personenbezeichnungen für beide Geschlechter.

148 Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer/-innen Verfahrensweise 1. Rettungsfähigkeit von Lehrer/-innen während des Schwimmunterrichts ist die Fähigkeit, eine Schülerin/einen Schüler aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu retten und anschließende lebensrettende Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen. 1. Zur Rettungsfähigkeit notwendige Inhalte, Anforderungsniveaus und Umfänge von Fortbildungsmaßnahmen (vgl. Anhang) werden durch das Fortbildungsprogramm laut Vereinbarung vom 2. September 2010 vorgegeben. 2. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage eines Katalogangebotes (Abrufangebot im Fortbildungskatalog des zuständigen Staatlichen Schulamtes) als regionale Fortbildung durchgeführt. Verantwortlich für inhaltliche und organisatorische Absprachen sind die zuständigen Fachberater in Zusammenarbeit mit Schulschwimmkoordinatoren und den Schulsportkoordinatoren der jeweiligen Staatlichen Schulämter. Sie stimmen sich außerdem mit den zuständigen DLRG- und DRK-WW-Geschäftsstellen ab. 3. Vorrangiges Ziel der Fortbildung ist die Stabilisierung der Rettungsfähigkeit durch Wiederholung und Vertiefung wesentlicher Bestandteile der Ausbildung einschließlich ausgewählter Lehrgangselemente für Rettungsschwimmer unter dem Gesichtspunkt unterrichtlicher Bedürfnisse. Unter diesem Blickwinkel wird Wissen vermittelt und in der Praxisumsetzung ausführlich geübt. 4. Eine Prüfung im Sinne der Ausbildungsrichtlinien für Rettungsschwimmer wird weder für Praxis- noch für Theorieanteile abverlangt, vorliegende Ergebnisse können nach Entscheidung der Lehrgangsleitung (Fachberater und Schulsportkoordinatoren/Schulschwimmkoordinatoren) in Übereinstimmung mit dem Lehrgangsteilnehmer zur Verlängerung der Einsatzberechtigung (im Sinne der Ausbildungsordnung) im Schwimmunterricht der Schulen herangezogen werden. 5. In einem Lehrgangsbericht sind die Teilnehmer einschließlich deren erreichter Ergebnisse aufzuführen. Die Nichterfüllung von Lehrgangselementen führt zur Nichtanerkennung der Rettungsfähigkeit. Betrifft dies nur einzelne Bereiche, so kann die Rettungsfähigkeit nachträglich anerkannt werden, wenn die Erfüllung bis des gleichen Jahres nachgewiesen wird. 6. Der Bericht ist von der Lehrgangsleitung zu unterzeichnen und wird dem Schulsportkoordinator vorgelegt.

149 Der Schulsportkoordinator des zuständigen Schulamtes erteilt für jeden Teilnehmer einzeln mit seiner Unterschrift die Verlängerung der Rettungsfähigkeit. Fortbildungsprogramm für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht (Anerkennung der Rettungsfähigkeit) Der Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung (mindestens alle 3 Jahre nach vorgegebenem Programm) ist Voraussetzung für die jährlich notwendige Einsatzbestätigung des Lehrers/der Lehrerin im Schwimmunterricht durch den Schulsportkoordinator des zuständigen Schulamtes (vgl. Verwaltungsvorschrift des TMBWK Sicherheit im Schulsport vom 25. Februar 2000). Nachfolgende Schwerpunkte sind bei der Gestaltung der Fortbildung innerhalb des vorgegebenen Mindest-Stundenvolumens und unter Beachtung o. g. Verantwortung verbindlich: 1) Theorie und praktische Übungen zur Ersten Hilfe (EH) bei 3 Std. typische Sturzverletzungen (z.b. Wirbelsäulenverletzungen bei Sprüngen ins Wasser, Kopfverletzungen beim Ausrutschen auf den Fliesen) thermischen Schädigungen besonders Unterkühlungen 2) Theorie und praktische Übungen der Herz-Lungen-Wieder- 2 Std. belebung (HLW) Erweiterung von Reanimationsmaßnahmen bei Schulkindern mit den Schwerpunkten Atemfrequenz, Atemvolumina und Druckpunkte. Die Übungen sollten an einem handelsüblichen Wiederbelebungsphantom durchgeführt werden. Dabei sind ausreichende Übungsanteile für das Beatmen mit Beatmungsmaske und der Beutel-Beatmung (Handbeatmungsbeutel) zu sichern. HLW unter Berücksichtigung thermischer Schädigungen. 3) Theorie und praktische Übungen des Rettungsverhaltens im 4 Std. und am Wasser 15 m Streckentauchen zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 1,70 m 3,00 m)

150 200 m ausdauerndes Schwimmen ohne Zeitvorgabe 50 m Transportschwimmen: Schieben und Ziehen von Personen 50 m Schleppen mit Achselgriff und dem Flaig Fesselschleppgriff Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus: Halsumklammerung von hinten Halswürgegriff von hinten 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke abtauchen auf 2 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen Demonstration des Anlandbringens Diese Schwerpunkte (1-3) sollten mindestens 60 % im Stundenvolumen einnehmen. Darüber hinaus sind folgende Inhalte in den Fortbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen: 4) Methodik des Schwimm-Anfangsunterricht 2 Std. einschließlich alters- und verhaltenstypischer Besonderheiten (Schüler mit Förderbedarf, Schüler aus Regelschulen und Gymnasien) 5) Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen (Verhalten auf dem Weg und in der Schwimmhalle). Die obligatorischen EH Lehrgänge der Schulen und Fortbildungen zur Methodik des Schwimm Anfangsunterrichts können für die Anerkennung des Lehrganges herangezogen werden. Bei diesen Fortbildungsmaßnahmen können nur Referenten eingesetzt werden, die folgende anerkannte Lehrberechtigung nachweisen: für Ausbildungsinhalte 1) und 2): Lehrschein Erste Hilfe, für Ausbildungsinhalte 3) und 4): Lehrschein Rettungsschwimmen, für Ausbildungsinhalt 4): Praxiserfahrung. Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen sind die Fachberater und Schulschwimmkoordinatoren. DLRG und DRK-WW, vertreten durch ihre Kreisgeschäftsstellen/Ortsgruppen, gewährleisten in Zusammenarbeit mit ihnen die Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen.

151

152 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di Tagung der Federführenden Schulsportkoordinatoren + Stellvertreter Do SF Badminton II+III mixed Ost Altenburger Land Meuselwitz Pilz, Christian Di SF Tischtennis II+III+IV m Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Di SF Tischtennis II+III m Ost Gera Gera Schmohl, Thomas Di LF Ski Alpin IV Süd Hildburghausen Heubach Poprawa, Jens Di SF Basketball II+III+IV m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Mi SF Badminton II+III mixed Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Mi SF Tischtennis II+III+IV Nord Nordhausen Bleicherode Hütcher, Werner Do SF Basketball II+III m Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Do SF Badminton II+III mixed Nord Kyffhäuser Kreis Oldisleben Rüdiger/Hommel Do SF Handball II+III w Ost Altenburger Land Altenburg/Ziegelheim Pilz, Christian Do SF Basketball II+III+IV w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Basketball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di SF Handball II+III+IV m Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Di SF Tischtennis II+III w + IV Ost Greiz Zeulenroda Spreda, Ute Di LF Skilanglauf IV+V Süd Schmalk.-Mgn Schmiedefeld Querbach, Gerald Di SF Tischtennis II+III+IV Süd Sonneberg Neuhaus/Rwg Winter, Mario Do SF Tischtennis II+III+IV w Mitte Sömmerda Kölleda Seeber, Carsten Do SF Basketball II+III+IV m Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Do SF Handball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard

153 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Do SF Handball II+III+IV Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Do SF Tischtennis II+III+IV West Gotha Friedrichroda Hildebrandt, Jörg Di SF Basketball II+III+IV w Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Di SF Basketball II+III w Ost Saale-Holzland Kahla Albrecht, Steffen Di SF Basketball II+III m Süd Hildburghausen Hildburghausen Poprawa, Jens Di SF Handball II+III w West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Do SF Handball II+III w Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Do SF Basketball II+III m Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Do SF Basketball II+III w Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Do SF Handball II+III m West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Di SF Badminton II+III mixed Süd Hildburghausen Themar Poprawa, Jens Di LF Tischtennis II+III+FÖS m West Gotha Friedrichroda Reum, Klaus Mi SF Handball II+III m Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do SF Handball II+III+IV w Nord Unstrut-Hainich Schlotheim Krause, Hardy Do SF Volleyball II+III m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do SF Badminton II+III+IV mixewest Ilmenau Ilmenau Harder, Monika Di SF Volleyball II Nord Kyffhäuser Kreis Sondershausen Rüdiger/Hommel Di SF Volleyball III Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Mi LF Tischtennis II+III+FÖS w Nord Nordhausen Bleicherode Hütcher, Werner Do SF Volleyball II+IIII m Mitte Sömmerda Sömmerda Seeber, Carsten

154 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Do SF Volleyball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Do SF Volleyball III Nord Kyffhäuser Kreis Bad Frankenhausen Rüdiger/Hommel Do LF Gerätturnen II+III+IV Süd Schmalk.-Mgn. Meiningen Querbach, Gerald Do SF Volleyball II Süd Saalfeld/Rudolstadt Bad Blankenburg Gräf, Cornelia Do LF Rodeln GS West Gotha Oberhof Reum, Klaus Di SF Volleyball II+III w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di LF Badminton II+III mixed Ost Jena Jena Treske, Kathrin Di LF Basketball III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Mi SF Volleyball II+III w Ost Saale-Orla Pößneck Seidel, Andreas Do LF Handball II+III w Nord Unstrut-Hainich Bad Langensalza Krause, Hardy Do SF Volleyball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Do LF Handball II+III m West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Di LF Volleyball II+III m Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Mi LF Zweifelderball V Mitte Weimarer Land Bad Berka Hanemann, Silke Do LF Basketball II+III w Ost Saale-Holzland Kahla Albrecht, Steffen Di LF Volleyball III w Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Di LF Volleyball II w Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di SF Volleyball IV Nord Kyffhäuser Kreis Bad Frankenhausen Rüdiger/Hommel Di SF Basketball IV Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Do LF Basketball II m West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael

155 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Do Tagung aller Schulsportkoordinatoren + Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Di SF Basketball IV Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Mi SF Handball IV Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf Di SF Volleyball IV West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Do SF Volleyball IV Süd Hildburghausen Schleusingen Poprawa, Jens Di SF Volleyball IV Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Di SF Handball IV Ost Saale-Holzland Stadtroda Albrecht, Steffen Do SF Volleyball IV Ost Altenburger Land Schmölln Pilz, Christian Do SF Handball IV West Eisenach Eisenach/Wutha-F. Richter, Andreas Di LF Hockey III Ost Jena Jena Treske, Kathrin Do SF Basketball IV Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Do SF Fußball II+III m Nord Kyffhäuser Kreis Oldisleben Rüdiger/Hommel Do SF Fußball II+III w Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Do SF Fußball II+III w, IV Nord Eichsfeldkreis Birkungen Druselmann, Jörg Do SF Fußball II+III w, IV Ost Saale-Orla Tanna Seidel, Andreas Do SF Fußball II+III w Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Do SF Fußball II+III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Di LF Schwimmen III+IV Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di SF Fußball II+III m Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Di SF Fußball II m Ost Altenburger Land Schmölln Pilz, Christian

156 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di LF Handball IV West Eisenach Eisenach/Creuzburg Richter/Nickol Di SF Fußball II+III w West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Mi SF Tennis III Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do SF Tennis III Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Do LF Schwimmen FÖS II+III Ost Gera Gera Thiel, Reinhard Di SF Leichtathletik II+III+IV Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Do LF Basketball IV m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Do LF Basketball IV w West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Di SF Fußball III m Ost Gera Gera Schmohl, Thomas Di SF Tennis III Ost Greiz Greiz Steinert, Bärbel Do SF Fußball IV Süd Sonneberg Sonneberg Winter, Mario Di SF Tennis III West Eisenach Eisenach Nickol, Matthias Mi LF Volleyball IV Mitte Sömmerda Gebesee Seeber, Carsten Mi SF Leichtathletik II+III+IV Ost Saale-Orla Pößneck Seidel, Andreas Do SF Fußball IV Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Do LF Leichtathletik FÖS II+III Nord Eichsfeldkreis Leinefelde Druselmann, Jörg Do SF Tennis III Süd Hildburghausen Hildburghausen Poprawa, Jens Do SF Fußball IV West Eisenach Mihla Nickol, Matthias Di SF Leichtathletik II+III+IV Nord Unstrut-Hainich Mühlhausen Krause, Hardy Di LF Judo III Ost Jena Jena Treske, Kathrin

157 Datum WK- Nr. Sportart WK Staatl. Schulamt Landkreis Austragungsort Verantwortlicher Koordinator Di SF Fußball II+III m Süd Saalfeld/Rudolstadt Saalfeld Gräf, Cornelia Do LF Crosslauf V West Eisenach Ruhla Richter, Andreas Di SF Leichtathletik II+III+IV West Ilmkreis Arnstadt Unger, Peter Di SF Leichtathletik II+III+IV Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Di SF Beach-Volleyball II mixed Nord Nordhausen Nordhausen Hütcher, Werner Di LF Fußball II+III w Ost Jena Jena Treske, Kathrin Di SF Beach-Volleyball II mixed Süd Saalfeld/Rudolstadt Bad Blankenburg Gräf, Cornelia Di LF Fußball IV Mitte Erfurt Erfurt Becker, Knut Do SF Beach-Volleyball II mixed Mitte Erfurt Erfurt Großner, Frank Do SF Beach-Volleyball II mixed Ost Jena Jena Treske, Kathrin Do SF Beach-Volleyball II mixed West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do LF Golf II+III+IV Mitte Weimarer Land Blankenhain Hanemann, Silke Mi LF Tennis III w Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do LF Leichtathletik II+III+IV Mitte Erfurt Ohrdruf Großner, Frank Do LF Tennis III m Mitte Weimarer Land Apolda Hanemann, Silke Do LF Fußball JTFP Ost Gera Gera Schmohl, Thomas Do LF Beach-Volleyball II mixed West Wartburgkreis Bad Salzungen Simon, Michael Do LF Fußball II+III m West Gotha Gotha Reum/Hildebrandt Do Tagung aller Schulsportkoordinatoren + Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe Mo LF Triathlon III Mitte Weimar Weimar Duensing, Ralf

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