Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen

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1 Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen Michael Trepel März

2 Gliederung Nährstoffe Aktueller Zustand der Oberflächengewässer Monitoring / Gewässergüteüberwachung Handlungsbedarf Gewässerrandstreifen Funktion Auflagen gesetzlicher Randstreifen Auflagen und Kriterien für freiwillige Randstreifen Diskussion Dr. Michael Trepel 2

3 Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Alle Gewässer Verschlechterungsverbot Natürliche Gewässer Guter ökologischer Zustand Guter chemischer Zustand Erheblich veränderte und künstliche Gewässer Gutes ökologisches Potenzial Guter chemischer Zustand Dr. Michael Trepel 3

4 Ökologischer Zustand % 75% 50% 25% 0% Fließgewässer See Küstengewässer Grundwasser sehr guter guter mäßiger unbefriedigender schlechter Zustand Stand: gutes mäßiges unbefriedigendes Potenzial 4

5 Seen Nährstoffbewertung mit Orientierungswerten für Gesamt-Phosphor 26 eingehalten 36 nicht eingehalten Dr. Michael Trepel 5

6 Küstengewässer Bewertung mit Chlorophyll-Konzentration Stoffeinträgen aus Binnenland prägen Zustand Handlungsziel Nordsee Stickstoff-Konzentration im Jahresmittel 2,8 mg L -1 Dr. Michael Trepel 6

7 Stickstoff in Fließgewässern Handlungsbedarf an > 80 % der Wasserkörper 7

8 Entwicklung Fließgewässergüte I Jahresmittelwert Gesamt-Phosphor (mg / L) Jahresmittelwert Gesamt-Stickstoff (mg / L) 8

9 Entwicklung Fließgewässergüte II Veränderung der Jahresmittelwerte (%) im Zeitraum gegenüber

10 Fließgewässer Nährstoffbewertung mit Orientierungswerten für ortho-phosphat, Gesamt-Phosphor und Ammonium Orientierungswerte der LAWA (mg L -1 ) Fließgewässertyp PO4-P PGES NH4-N NGES 14: sandgeprägte Bäche 0,07 0,10 0,30 2,80 15: sandgeprägte Flüsse 0,07 0,10 0,30 2,80 16: kiesgeprägte Bäche 0,07 0,10 0,30 2,80 17: kiesgeprägte Flüsse 0,07 0,10 0,30 2,80 19: Niederungsgewässer 0,10 0,15 0,30 2,80 21: seeausflussgeprägte Fließgewässer 0,07 0,10 0,30 2,80 22: Marschengewässer 0,20 0,30 0,30 2,80 Dr. Michael Trepel 10

11 Fließgewässer Nährstoffbewertung Typspezifische Jahresmittelwerte für ortho-phosphat, Gesamt-Phosphor und Ammonium Jahresmittelwerte ( ) (mg L -1 ) Fließgewässertyp PO4-P PGES NH4-N NGES 14: sandgeprägte Bäche 0,06 0,15 0,34 4,08 15: sandgeprägte Flüsse 0,05 0,14 0,13 3,89 16: kiesgeprägte Bäche 0,13 0,21 0,33 5,93 17: kiesgeprägte Flüsse 0,07 0,14 0,11 3,80 19: Niederungsgewässer 0,10 0,20 0,27 4,78 21: seeausflussgeprägte Fließgewässer 0,05 0,11 0,13 2,25 22: Marschengewässer 0,15 0,34 0,34 3,95 Dr. Michael Trepel 11

12 Fließgewässer Nährstoffbewertung Überschreitung der Orientierungswerte (%) Fließgewässertyp PO4-P PGES NH4-N NGES 14: sandgeprägte Bäche : sandgeprägte Flüsse : kiesgeprägte Bäche : kiesgeprägte Flüsse : Niederungsgewässer : seeausflussgeprägte Fließgewässer : Marschengewässer Maßnahmen Stickstoff: Düngemanagement & Nährstoffrückhaltung Phosphor: Gewässerrandstreifen Dr. Michael Trepel 12

13 Gewässerrandstreifen schützen Gewässer vor direkten Stoffeinträgen bieten Raum für eigendynamische Gewässerentwicklung sind Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten Ihre Wirksamkeit hängt von ihrer Breite ab. Gewässerrandstreifen werden schrittweise eingeführt. Dr. Michael Trepel 13

14 Der ideale Gewässerrandstreifen Pufferwirkung Stoffeinträge Eigendynamik Beschattung Lebensraum... Langfristiges Ziel Dr. Michael Trepel 14

15 Gesetzliche Gewässerrandstreifen Auflagen Landeswassergesetz 38 a (voraussichtlich ab Sommer 2013) Aktuell nach WHG Zukünftig nach LWG Lage angrenzend an Fließgewässern oder Seen Breite 5 m Umbruchverbot für Grünland im Sinne von Dauergrünland Nutzungseinschränkung keine Gehölze Verbot, standortgerechte Gehölze zu entfernen Wassergefährdende Stoffe Verbot des Umgangs Gegenstände Lagerungsverbot für abflussbehindernde Gegenstände Pflugverbot Acker Keine Auflage (gfp) 1 m Verbot Pflanzenschutzmittel mittelspezifisch (PG) 1 m, sonst mittelspezifisch Verbot Düngung 1m / 3 m (aktuelle DüV) 1 m (zukünftige DÜV) gfp: gute fachliche Praxis; DüV: Düngeverordnung; PG: Pflanzenschutzmittelgesetz; 1 m gilt jeweils ab Böschungsoberkante ausgenommen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel (s. 30 Abs. 4 Nr. 3 WHG) Dr. Michael Trepel 15

16 Freiwillige Gewässerrandstreifen Schritt 2: freiwillige, dauerhafte Bereitstellung Auflagen (über 38a hinausgehend) Breite mindestens 10 m ab Böschungsoberkante Umwandlung von Acker in Dauergrünland Keine Düngemittel & Pflanzenschutzmittel Gegen Entschädigung an WBV Kriterien für Kulisse I. Besonders empfindliche Gewässer Ackerflächen an Vorrangfließgewässern und -seen II. Besonders belastende Gewässer An Gewässer grenzende Ackerflächen mit mindestens mittlerer Erosionsgefährdung auf Feldblockebene Dr. Michael Trepel 16

17 Kulisse für freiwillige Randstreifen Acker Acker, erosionsgefährdet Fließgewässer, übergeordnet Fließgewässer, reduziert Vorranggewässer, Kriterium I Randstreifen, Kriterium II Vereinbarung mit Landwirten freiwillig in 3 Jahren dauerhafte Randstreifen bereit zu stellen Schritt 3: Evaluierung Kulisse ~ 1200 km Geplant 50 % in 3 Jahren Dr. Michael Trepel 17

18 Freiwillige Gewässerrandstreifen Schritt 4: freiwillige, dauerhafte Bereitstellung Auflagen (über 38a hinausgehend) Breite in der Regel 10 m ab Böschungsoberkante Dauerhafte extensive Grünlandnutzung oder keine Nutzung Gegen Entschädigung an WBV Keine Düngemittel & Pflanzenschutzmittel Dr. Michael Trepel 18

19 Diskussion Welche Fragen haben Sie? Dr. Michael Trepel 19

20 Gesetzliche Gewässerrandstreifen sind anzulegen an Fließgewässern von übergeordneter Bedeutung und Seen mit Wasserflächen > 1 ha. Fließgewässer Ausschnitt DAV (März 2013) übergeordnet untergeordnet Dr. Michael Trepel 20

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