M I E T V E R T R A G
|
|
|
- Thomas Althaus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 M I E T V E R T R A G Die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbh in Bautzen, Kleine Brüdergasse 3, Telefon: , Telefax: (im Folgenden - Vermieterin - genannt) schließt mit (Im Folgenden - Mieter - genannt) diesen Mietvertrag ab. 1 Überlassene Mieteinheit (1) Die Vermieterin überlässt dem Mieter vom ab zum bestimmungsgemäßen Gebrauch die Wohnung : WI-Nr.: Lage: Ort: Straße: WE-Nr.: 2. Geschoss, 1. Wohnung von links Bautzen Die Wohnfläche beträgt ca. 63,00 m². Etwaige geringfügige bautechnisch bedingte Abweichungen bleiben unberücksichtigt. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personen in die Mietsache einziehen. (2) Die in Absatz 1 bezeichnete Wohnung besteht aus: 2 Zimmern: (1) Wohnzimmer (2) Schlafzimmer (3) Küche (4) Bad (5) Flur/Diele (6) Balkon Die genaue Beschreibung der vermieteten Wohnung und des Zubehörs ist im Übergabeprotokoll enthalten, welches Bestandteil dieses Vertrages ist. (3) Zum Gebrauch sind folgende Ausstattungen und zum Mitgebrauch folgende gemeinschaftlichen Anlagen vorhanden: Seite: 1
2 1) Keller 2) Trockenraum 3) Trockenplatz (4) Die sonstigen zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen im Haus können in ihrem jeweiligen Umfang entsprechend der Hausordnung vom Mieter mit benutzt werden. Kellerräume sind jedoch zur Unterbringung feuchtigkeitsempfindlicher Dinge im Allgemeinen ungeeignet. 2 Miete (1) Die Miete beträgt monatlich: Grundmiete: Betriebskosten: Heizkosten: Gesamtmiete: EUR EUR Vorauszahlung EUR Vorauszahlung EUR Monatlich insgesamt zu zahlende Miete: EUR (2) Die in Absatz 1 genannte Miete kann sich nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften erhöhen oder ermäßigen. (3) Soweit dafür Kosten anfallen, werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) erhoben und dafür Vorauszahlungen berechnet: A Betriebskosten: 1. die laufende öffentliche Lasten des Grundstücks 2. die Kosten der Wasserversorgung 3. die Kosten der Entwässerung 4. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs 5. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung 6. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung 7. die Kosten der Gartenpflege 8. die Kosten der Beleuchtung 9. die Kosten der Schornsteinreinigung 10. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung 11. die Kosten für den Hauswart 12.a) die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder 12.b) des Betriebs, der mit einem Breitbandanschluss verbundenen privaten Verteilanlage sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse 13. die Kosten des Betriebs der Einrichtung für die Wäschepflege 14. sonstige Betriebskosten Seite: 2
3 B Heizkosten: 1. Brennstoffverbrauch bzw. Wärmelieferung 2. Betrieb und Wartung der Anlage 3. Verbrauchsmessung und Abrechnung 4. Erwärmung des Warmwassers 5. Wartung der Warmwasseranlage 6. Verbrauchsmessung u. Abrechnung Warmwasser Die Abrechnung erfolgt nach dem Verhältnis der Wohnfläche. Die Abrechnung für Wärme und Wasser erfolgt nach dem Verbrauch, sofern die Erfassungsgeräte am Beginn des Abrechnungszeitraumes funktionsfähig installiert sind. Auf der Grundlage der Heizkostenverordnung werden von den Heizkosten 70% nach Auswertung der Messgeräte, 30% proportional der Wohnfläche umgelegt. Für die Abrechnung der Umlagen ist das Kalenderjahr festgelegt. Werden im Haus Wasser- bzw.wärmeversorgungskosten nach Verbrauch abgerechnet, dann ist bei Kündigung des Mietverhältnisses im laufenden Abrechnungszeitraum eine Zwischenabrechnung erforderlich. Die Kosten dieser Zwischenabrechnung werden dem ausziehenden Mieter als Nutzerwechselgebühr in die Betriebskostenabrechnung eingestellt. Vorauszahlungen für die o.g. Betriebskostenarten können auch während des Abrechnungszeitraumes etwaigen Kostenänderungen angepasst werden. Antennengebühren sind in der Miete und den Betriebskosten nicht enthalten, diese richten sich nach den Verträgen mit der entsprechenden Betreiberfirma und sind an die betreffende Firma zu zahlen. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, können die Umlegungsmaßstäbe und Abrechnungszeiträume nach billigem Ermessen unter schriftlicher Mitteilung an den Mieter, mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum geändert werden. Der Mieter ist berechtigt, in angemessener Zeit nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei der Vermieterin einzusehen. Zieht der Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraumes aus, so wird auch seine Abrechnung erst mit der nächsten Gesamtabrechnung fällig. Sollte der Gesetz- oder Verordnungsgeber weitere Betriebskosten zulassen oder sollten aus einem anderen Grund derartige entstehen, ist die Vermieterin berechtigt, vom Mieter die Zustimmung zu verlangen, dies zusammen mit den schon jetzt vereinbarten Betriebskosten als Umlage abzurechnen. Seit dem wird eine anfallende Grundgebühr für Wasser direkt zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Mieter abgerechnet. (4) Folgende vom Mieter zu erbringende Leistungen sind nicht in der Miete und den Betriebskosten enthalten: - Schönheitsreparaturen (vgl. 5) - Kleininstandsetzung an Bedien- und Verschleißteilen bis 75,-- EUR im Einzelfall und bis 200,-- EUR jährlich im Sinne der II. BV 28, (3) Seite: 3
4 (5) Kaution Der Mieter leistet Mietsicherheit, indem er ein Guthaben in Höhe von EUR anlegt und zu Gunsten der Vermieterin verpfändet. Die Freigabe erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit es nicht zur Befriedigung unstrittiger Forderungen der Vermieterin benötigt wird. Bei Zahlungsverzug kann das Mietverhältnis wegen schuldhafter Verletzung mietvertraglicher Verpflichtungen nach vorheriger Abmahnung fristlos gekündigt werden. 3 Zahlung der Miete (1) Die Miete gemäß 2 ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats (Zahlungseingang) bei folgender Bankverbindung zu entrichten: IBAN: BIC: Bank: AARBDE5W100 Aareal Bank AG Berlin Bei allen Geschäftsvorfällen ist die Mieter-Nr.: anzugeben. (2) Um den Zahlungsverkehr rationell zu gestalten, empfiehlt der Vermieterin dem Mieter, ein Girokonto bei einem Geldinstitut anzulegen und der Vermieterin ein Lastschriftmandat zu erteilen. (3) Hat der Mieter der Vermieterin das Lastschriftmandat erteilt und wurde die Lastschrift nicht eingelöst, so hat der Mieter die der Vermieterin berechneten Kosten nicht eingelöster Lastschriften zu tragen. (4) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung pauschalisierte Mahnkosten (z. Zt. 2,50 EUR) zu fordern. (5) Die Zahlungen des Mieters werden vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Mieter mit der ältesten Schuld verrechnet. 4 Mietdauer und Kündigung (1) Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Die fristlose Kündigung und die fristgerechte Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist eine stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen. Das Mietverhältnis verlängert sich also nicht dadurch, dass der Mieter den Gebrauch der Sache fortsetzt. (4) Ist das Mietverhältnis mit mehreren Mietern abgeschlossen, so wird es nach dem Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern allein fortgesetzt. Seite: 4
5 (5) Führt der Mieter mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand in der Wohnung, so tritt mit dem Tode des Mieters der Ehegatte in das Mietverhältnis ein. Erklärt der Ehegatte binnen eines Monats, nachdem er vom Tode des Mieters Kenntnis hat, der Vermieterin gegenüber, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, so gilt sein Eintritt in das Mietverhältnis als nicht erfolgt. (6) Im Übrigen gelten im Falle des Todes des Mieters die gesetzlichen Bestimmungen. 5 Erhaltung der überlassenen Wohnung (1) Der Mieter hat die überlassene Wohnung sowie die zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassenen Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist das Rauchen im Treppenhaus, auf den Böden und in Kellerräumen verboten. Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen. Er haftet für Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Besucher und von ihm beauftragte Handwerker verursacht werden. (2) Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses die malermäßige Instandsetzung der Wohnung auf eigene Kosten durchzuführen. (3) Die malermäßige Instandsetzung - genannt Schönheitsreparatur - umfasst: - das Tapezieren bzw. - Anstreichen der Wände und Decken - das Streichen der Holzfenster im Innenbereich (4) Die Hausreinigung erfolgt im planmäßigen Wechsel durch die Mieter, soweit nicht ein Dienstleistungsunternehmen damit beauftragt ist und die Kosten Bestandteil der Betriebskosten sind. 6 Benutzung der Wohnung (1) Mit Rücksicht auf die Belange der Vermieterin, der Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung der Vermieterin, wenn er: a) weitere Personen in die Wohnung aufnimmt oder die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlässt, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch von weniger als 6 Wochen), b) die Wohnung oder einzelne Räume zu anderen als Wohnzwecken benutzt oder benutzen lässt, c) Schilder (ausgenommen übliche Namensschilder an den dafür vorgesehenen Stellen), Aufschriften oder Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Hause anbringt oder auf dem Grundstück aufstellt, d) beabsichtigt, ein Tier zu halten (Ausnahme: Kleinsttiere wie Vögel, Hamster, u.ä.), e) Antennen anbringt oder verändert, f) von der laut Übergabeprotokoll vorgesehenen Beheizungsart abweicht, Seite: 5
6 g) Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die die überlassene Wohnung, Anlagen oder Einrichtungen verändert. (2) Die Vermieterin wird eine Zustimmung nicht verweigern, wenn Belästigungen anderer Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der überlassenen Wohnung und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. (3) Die Vermieterin kann eine erteilte Zustimmung widerrufen, wenn Auflagen nicht eingehalten, Bewohner, Haus oder Grundstücke gefährdet oder beeinträchtigt oder Nachbarn belästigt werden oder sich Umstände ergeben, unter denen eine Zustimmung nicht mehr erteilt werden würde. (4) Durch die Zustimmung der Vermieterin wird eine etwaige Haftung des Mieters nicht ausgeschlossen. 7 Betreten der überlassenen Wohnung durch die Vermieterin (1) Die Vermieterin oder der von ihr Beauftragte dürfen die Wohnung zur Prüfung des Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. (2) In dringenden Fällen ist die Vermieterin bei längerer Abwesenheit des Mieters berechtigt, die überlassene Wohnung unter Beteiligung eines Zeugen auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen, sofern die Schlüssel der Vermieterin nicht zur Verfügung stehen. 8 Rückgabe der überlassenen Wohnung (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung, einschließlich aller Nebengelasse, vollständig beräumt und sauber zurückzugeben. Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle Gegenstände im Mietbereich, soweit sie von diesem eingebracht worden sind. Für die Vermieterin besteht keine Aufbewahrungspflicht bezüglich solcher Gegenstände. (2) Alle Schlüssel, auch vom Mieter selbst beschaffte, sind der Vermieterin zu übergeben. Anderenfalls ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten des Mieters die Räume zu öffnen und neue Schlösser und Schlüssel anfertigen zu lassen. (3) Hat der Mieter eine Änderung in der überlassenen Wohnung beantragt und vorgenommen, so kann die Vermieterin bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordern, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart war. 9 Maßnahmen zur Erhaltung, Modernisierung und Energieeinsparung (1) Der Mieter hat Einwirkungen der Vermieterin auf die Mietsache zu dulden, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind ( 554 BGB). (2) Soweit der Mieter Maßnahmen zu dulden hat, muss er der Vermieterin oder deren Seite: 6
7 Beauftragten zur Durchführung der erforderlichen - auch vorbereitenden - Maßnahmen den Zutritt zu den Räumen gestatten. (3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 10 Vertragsbestandteile Folgende Unterlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: - Übergabeprotokoll (wird bei Übergabe ausgefüllt) - Hausordnung (Stand: 01/2017) - Erklärung zur Umlage der Nebenkosten (Stand: 01/2017) - Nebenkosten als zweite Miete (Stand: 01/2017) - Wichtige Hinweise und Tipps für technische Anlagen und einzelne Räume (Stand: 01/2017) - Willkommen bei uns - Tipps und Hinweise zum Einzug (Stand: 01/2017) - Energieausweis soweit erforderlich Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, diese Unterlagen erhalten zu haben. 11 Sonstige Vereinbarungen (1) Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieses Vertrages sind in Textform zu vereinbaren, sofern kein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht. Dies gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Dies schließt nicht aus, dass die Vertragsparteien im Einzelfall mündliche Vereinbarungen treffen. (2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bautzen zuständig, soweit nicht gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen. (3) Im Falle der Personenmehrheit der Mieter bevollmächtigen diese sich gegenseitig, jedoch nicht zur Auflösung des Vertrages. Jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Erklärungen der Vermieterin sind auch dann wirksam, wenn diese nur gegenüber einem Mieter abgegeben werden. (4) Das Parken von Fahrzeugen auf dem Grundstück ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Vermieterin und nur auf den zugewiesenen Plätzen gestattet. (5) Aufgrund der Verpflichtung nach 16 Absatz 2 der Energieeinsparverordnung wird dem Mieter bei Gelegenheit des Abschlusses dieses Vertrages ein Energieausweis zur Information übergeben. Der Inhalt des Ausweises ist ausdrücklich nicht zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Er war auch nicht Gegenstand der Vertragsanbahnung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Energieausweis keine Rechtswirkung für diesen Vertrag hat und sich daraus insbesondere keine Gewährleistungs- und Modernisierungsansprüche herleiten lassen. Diese Grundsätze gelten für die Modernisierungsempfehlungen entsprechend. (6) Die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbh speichert von Ihnen folgende Daten: Ihre Postanschrift, Ihre Bankverbindung, Miete und Vorauszahlungen für Nebenkosten, die Kaution sowie Verbräuche von Wasser, Warmwasser und Heizkosten. Seite: 7
8 Diese Daten sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung Ihres Mietverhältnisses einschließlich der Abrechnung der Nebenkosten erforderlich. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag bei der Aareon Deutschland GmbH IT-Services in Mainz. (7) Die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbh nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren gemäß 36 ff. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Bautzen, den Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbh F.-Torsten Schwarz Katrin Amft Mieter Leiter Mietvertragsabteilung Gruppenleiterin Seite: 8
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen
Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
DAUERNUTZUNGSVERTRAG
DAUERNUTZUNGSVERTRAG Wohnungsbaugenossenschaft Tambach-Dietharz eg Straße der Einheit 22 99897 Tambach-Dietharz (Firma und Sitz der Genossenschaft) schließt mit 1. Herrn Mitglieds-Nr.: Mitglieds-Nr.: -
HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau
Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender
Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx
Wohnungs mietvertrag Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld (Wohnungsunternehmen) schließt mit (Mieter):, geb. am diesen Mietvertrag: 1 Mietsache 1. Das
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen
Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken
Untermietvertrag. 1 Mietsache
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1)
Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1) Nr. 1 Benutzung der überlassenen Wohnung, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf
Allgemeine Vertragsbestimmungen
1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung vom 01.12.2011) Dem zwischen der Schwarzenberger Wohnungsgesellschaft mbh nachfolgend Wohnungsunternehmen - und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag liegen folgende
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse
Mietvertrag Zwischen Vermieter Name Adresse Tel. und Mieter Name Adresse Tel. kommt nachfolgender Mietvertrag für einen Wohnraum zustande: 1 Mieträume 1.Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
Benutzungs- und Gebührensatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta
Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man
Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.
Mietvertrag Zwischen business apartment weimar gbr vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bialas und Julia Gräfin Dohna diese ggf. vertreten durch eine(n) von Ihnen beauftragte(n) Mitarbeiter(in) Brennerstraße
S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck
32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.
Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:
Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.
1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
Untermietvertrag. -nachfolgend Untermieter-
Untermietvertrag Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- und wird folgender Untermietvertrag geschlossen.
Mietvertrag Musikanlage
Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch
HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6
Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Es handelt sich hierbei um einen ungeprüften Muster-Mietvertrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie ohne Gewährleistung und Haftung zwischen dem Vermieter
Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15
Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3
Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:
Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft
Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen
Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Zwischen (Überlasser) und (Nutzer) wird folgender Vertrag geschlossen: Es werden Räumlichkeiten unentgeltlich zur temporären Nutzung Verfügung
Mietvertrag. Herrn/Frau (Name, Anschrift), gesetzlich vertreten durch (Betreuer o. Bevollmächtigter, Name, Anschrift)
zwischen Mietvertrag dem Förderverein Diakoniestation Nördliche Bergstrasse e.v., vertreten durch den Vorsitzenden und der Stellv. Vorsitzenden, Raiffeisenstr. 9, 64342 Seeheim-Jugenheim -nachfolgend Vermieter
536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen
Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Zwischen Bliersheimer Villen GmbH Bliersheimer Straße 80 D-47229 Duisburg - Vermieter - und Name Straße und Hausnummer PLZ / Stadt - Mieter vertreten von., wird
Dauernutzungsvertrag Fassung November 2015
Dauernutzungsvertrag Fassung November 2015 Wohnung-Nr. «VE_Nummer» Die Mülheimer Wohnungsbau eg, Friedrich-Ebert-Straße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, schließt mit «Empfänger_Anrede» «Empfänger_Name» Mitglieds-Nr.
Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d
V e r t r a g für Betreutes Wohnen im Alter - Beispielvertrag - Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - Frau Emma Mustermann u n d
Mietvertrag. Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Inter Doga Projektentwicklung GmbH & Co.KG, vertreten durch den GF G. Doğa Adresse Kalk-Mühlheimer-Straße 92 in 51103 Köln Tel 0221 / 16942627 - Vermieter - und Name Adresse Tel
Besondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
Mietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
M i e t v e r t r a g
M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über
Satzung Der Gemeinde Lohsa über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
Satzung Der Gemeinde Lohsa über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Neufassung vom 14. Juni 1999 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde
Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15
Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der
1 Grundsätze. 2 Einweisung und Nutzungsverhältnis
Satzung der Stadt Ronnenberg über die Benutzung der Wohnheime zur Unterbringung obdachloser Personen und ausländischer Flüchtlinge und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund der 6, 10, 58 und
Mietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach
Nutzungsvertrag für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Zwischen der Gemeinde Allensbach, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kennerknecht, Rathausplatz 1, 78476
Name der Mieterin / des Mieters
Mietvertrag (Muster) (XXX) (Wohn-/Baugesellschaft / Hauseigentümer Duisburg, Mülheim, Dortmund) - Vermieter - schließt mit Name der Mieterin / des Mieters - Mieter - diesen Vertrag. Vertragsgrundlage Dieser
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB-W) GWB Elstertal Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbh
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB-W) GWB Elstertal Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbh Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen
Untermietvertrag(Einzelmietvertrag)
Untermietvertrag(Einzelmietvertrag) Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- Frau/Herr wird folgender
Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener
SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.
SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen
Allgemeine Vertragsbestimmungen als Anlage zum Mietvertrag der Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben mbh ( Fassung Juni 2010 )
Allgemeine Vertragsbestimmungen als Anlage zum Mietvertrag der Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben mbh ( Fassung Juni 2010 ) Nr.1 Benutzung der Mietsache, der gemeinsamen Anlagen und Einrichtungen
Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und
Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Auf Grund der 2, 18, 19, 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der
STADT PLOCHINGEN SATZUNG
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen SATZUNG über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 03.10.1983
Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag
Wohnraum, Mietvertrag Mietvertrag Zwischen - im Folgenden "Vermieter" genannt - und - im Folgenden "Mieter" genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg
MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)
Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
Wohnraumüberlassungsvereinbarung
WOHNEN FUER HILFE Wohnraumüberlassungsvereinbarung Leitgedanke - Nachbarschaftshilfe Dieser Mietvertrag wird im Rahmen des Projektes Wohnen für Hilfe Hand gegen Koje an Land abgeschlossen. Er stellt die
Untermietvertrag für Wohnung
Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,
Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der
(1) Die FZWG überlässt dem Nutzer ab Vertragsbeginn zu Wohnzwecken die Genossenschaftswohnung in: Straße, Nr.:... Etage:...
Dauernutzungsvertrag Vertragsnummer:... FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eg Leibnizstraße 1 a 06118 Halle (Saale) Finanzamt Halle-Nord, UST-Nr.: 111/135/00907 nachfolgend FZWG genannt schließt mit
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Nutzung von kreiseigenen oder angemieteten Unterkünften für Asylbewerber und andere Flüchtlinge,
Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt
Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand
!!!! EINHEITSMIETVERTRAG
Die nachstehend als Vermieter und Mieter bezeichneten Vertragsparteien schließen bezüglich der im Vertrag als Mietobjekt bezeichneten Wohnung diesen Mietvertrag ab. Vermieter Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert,
MIETVERTRAG für Wo h n r a u m
MIETVERTRAG für Wo h n r a u m zwischen Herrn/Frau/ Firma Anschrift: nachfolgend Vermieter genannt Tel./Fax: und Herrn/ Frau/ Firma Anschrift: nachfolgend Mieter genannt wird folgender Mietvertrag geschlossen:
S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Stadt Waldkirch Landkreis Emmendingen S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 13 des
SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE DER STADT NECKARSULM
STADT NECKARSULM ORDNUNGSAMT 32-108.5 SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE DER STADT NECKARSULM Aufgrund 4 der Gemeindeordnung BaWü und 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1.
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. November 2010 Auf der Grundlage der 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde-
Mietaufhebungsvertrag
Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:
SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstr. 148, 72076 Tübingen Mietvertrag Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: im Nachfolgenden
1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.
MIETVERTRAG zwischen Raum3 Holger Hildebrandt Hauptstraße 6 29490 Neu Darchau -nachfolgend Vermieter genanntund -nachfolgend Mieter genannt- 1. Vermietung 1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und
Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen (Nebenkostenverordnung NKVO)
Nebenkostenverordnung NKVO 735 Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen (Nebenkostenverordnung NKVO) Vom 15. Juli 2004 (ABl. 2004 S. 318), geändert am 30. April 2009 (ABl.
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S. 529) sowie der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Empfingen
Gemeinde Empfingen Landkreis Freudenstadt S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Empfingen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und
Dauernutzungsvertrag Wohnungsnummer xx Seite 1
Dauernutzungsvertrag Wohnungsnummer xx Seite 1 Die BAU- UND WOHNGENOSSENSCHAFT BRACHVOGEL e.g., Ellerbeker Weg 4 n, 22457 Hamburg - im folgenden die Genossenschaft genannt - schließt mit: Vorname Nachname
Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)), hat der Gemeinderat
Mietvertrag von
Grundsätzlich ist es ratsam die jeweiligen Klauseln auf die Situation vor Ort anzupassen und unbedingt vor Vertragsabschluss einen Anwalt für Mietrecht mit der Prüfung auf Richtigkeit / Aktualität zu beauftragen
Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Heusenstamm
Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 51 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.1993 GVBl. 1992 I S.534), zuletzt geändert durch
Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der zur Zeit jeweils gültigen Fassung,
S a t z u n g vom 21.09.1999 über die Benutzung und Unterhaltung des Übergangsheimes Hagenbusch 8, 10, 12, 12a sowie An der Helle 30 in 59505 Bad Sassendorf Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften
WOHNUNGSMIETVERTRAG. wird hiermit ein Mietvertrag folgenden Inhalts geschlossen:
WOHNUNGSMIETVERTRAG Zwischen... - Vermieter - wohnhaft Musterstr. 10 04523 Pegau vertreten durch Beratungs-Dienste Laguna und... - Mieter- und derzeit wohnhaft derzeit wohnhaft - Mieter - 1 Räumlichkeiten
Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Emmerthal. 1 Zweckbestimmung und Grundsätze für die Zuteilung von Obdachlosenunterkünften
Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Emmerthal 1 Zweckbestimmung und Grundsätze für die Zuteilung von Obdachlosenunterkünften (1) Die Satzung regelt Voraussetzungen für die Benutzung
Willst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: [email protected] Steuernummer:
Gewerberaummietvertrag "Objekt..."
1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.
Stadtrecht der Stadt Mannheim
5.21 Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler vom 19. Dezember 2006 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
Mietvertrag kostenlos (Download)
Seite 1 von 6 My Umzug GmbH Berlin + Hamburg 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN FIRMENUMZÜGE HAUSHALTSAUFLÖSUNG WOHNUNGSAUFLÖSUNG
Rundschreiben Nr. 032/2015
Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 33.40.50 ze-ma Kiel, 12.03.2015 Rundschreiben Nr. 032/2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern - Muster-Rahmenmietvertrag mit
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sulingen
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sulingen Aufgrund der 6, 8, 40 Abs. 1 Nr. 4 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 22.06.1982 (Nds. GVBl. S. 229), zuletzt geändert
M I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G die Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1, 06308 Benndorf vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Blume schließt mit -nachfolgend Vermieter genannt- 1. geb. am:
HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht
Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen
M I E T V E R T R A G
ENTWURF M I E T V E R T R A G Die Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eg, Kirchhofallee 21-23, 24103 Kiel im Nachfolgenden kurz wankendorfer genannt schließt mit im Nachfolgenden kurz
Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
