Deichselgeführte Stapler
|
|
|
- Jakob Schreiber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 M SICHERHEIT KOMPAKT Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 1
2 AUVA Inhalt Was sind deichselgeführte Stapler? 3 Aufschriften 4 Sicherheitstechnische Gestaltung 5 Betriebsanweisung 7 Betrieb von Staplern 8 Lagern und Stapeln 10 Sonderbauform 11 Arbeitskorb 12 Wartung, Reparatur 13 Wiederkehrende Prüfung 14 Gesetzliche Grundlagen und Normen 15 Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männ licher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. 2Redaktionsschluss für dieses Merkblatt:
3 Was sind deichselgeführte Stapler? sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden. Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem anderen Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen. Wer darf einen deichselgeführten Stapler bedienen? Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dürfen deichselgeführte Stapler führen. Definition und Grundsätzliches Unterweisung Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u.a. in den Evaluierungsunterlagen, der Betriebsanleitung des Herstellers, den Betriebsanweisungen der Firma. Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen. 3
4 AUVA Aufschriften Informationen auf einen Blick Herstellerschild Am Stapler muss ein Herstellerschild mit folgenden Angaben angebracht sein: QKg D Tragfähigkeitsschild mm CE-Kennzeichnung Hersteller Type des Staplers Baujahr Hersteller- oder Seriennummer Eigengewicht des Staplers zulässiges Mindest- und Höchstgewicht der Antriebsbatterie bei Elektrostaplern Tragfähigkeitsschild Am Stapler muss ein Tragfähigkeitsschild dauerhaft und gut lesbar angebracht sein. Auf diesem Schild muss die Tragfähigkeit für mehrere Lastschwerpunktabstände angegeben sein. Das Tragfähigkeitsschild kann mit dem Herstellerschild kombiniert sein. Gefahrenschild Am Stapler ist deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass das Mitfahren auf der Hubvorrichtung, der Aufenthalt darunter und das Betreten der Hubvorrichtung in angehobenem Zustand verboten ist. Gefahrenschild 4
5 Sicherheitstechnische Gestaltung Bremsen mit motorischem Fahrantrieb müssen beim Loslassen der Deichsel selbsttätig bremsen. B2 A B1 Elektromotorischer Antrieb Die Deichsel muss in einer vertikalen Ebene beweglich sein. Wenn die Bremse mechanisch betätigt wird und die Deichsel in der vertikalen oder horizontalen Stellung ist, müssen die Bremsen angelegt und der Strom ausgeschaltet sein, sofern er nicht bereits vom Fahrer mit dem Fahrschalter abgeschaltet wurde. Stellung der Deichsel bei gelöster und angelegter Bremse A Bremse gelöst, Antrieb möglich B1 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet B2 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet Wenn die Bremse elektrisch betätigt wird, muss beim Loslassen der Deichsel oder des Fahrschalters der Strom selbsttätig abgeschaltet und die Bremse angelegt werden ( Totmannschaltung ), unabhängig von der Stellung des Handgriffes. Stellteile Die Fahrtrichtungen müssen mit leicht erreichbaren und deutlich gekennzeichneten Stellteilen gesteuert werden. Ihre Lagen oder Bewegungsrichtungen müssen den jeweiligen Fahrtrichtungen entsprechen. Deichsel Die Deichsel des Staplers muss eine Einrichtung besitzen, mit der die Fahrtrichtung umgekehrt (Sicherheitsumschalter) oder der Stapler angehalten wird, wenn der Deichselkopf in der Betriebsstellung mit einem Hindernis (z. B. mit dem Körper des Fahrers) in Berührung kommt. Deichselkopf mit Stellteilen und Hupe 5
6 AUVA Radabdeckung Antriebsräder und Schwenkrollen müssen so im Fahrzeugrahmen angeordnet oder gesichert sein, dass Fußverletzungen vermieden werden. Quetsch- und Scherstellen Kommt es durch bewegte Teile im Bereich des Hubgerüstes zu Quetsch- oder Scherstellen, sind diese wirksam zu sichern. Das Gleiche gilt für die Rollenauflaufstellen der Hubketten. Akustische Warnvorrichtung Stapler müssen eine akustische Warnvorrichtung besitzen, die sich in Lautstärke und Tonlage deutlich vom Betriebslärm abhebt. Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme Die Bedienungsperson ist dafür verantwortlich, dass der Stapler nicht von unbefugten Personen in Betrieb genommen wird (Schlüssel abziehen). Unser Tipp: Benützen mehrere Personen den selben Stapler, ist es empfehlenswert, jedem dieser Fahrer einen Schlüssel auszuhändigen. Durchsichtige Verdeckung der Gefahrenstellen 6
7 Betriebsanweisung Für den Staplerbetrieb ist eine schriftliche Betriebsanweisung notwendig. Darin finden Sie folgende Sicherheitsund Verkehrsregeln: Aufnehmen, Sicherung, Transport und Absetzen von Lasten Be- und Entladen des Staplers Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme durch Unbefugte Fahrbetrieb In- und Außerbetriebnahme Der Sicherheitsumschalter bewirkt Fahrtrichtungsumkehr Wechseln und Laden der Batterien Sondereinsätze Radabdeckung 7
8 AUVA Betrieb von Staplern Verkehrswege Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen folgende Mindestbreite aufweisen: Fahrzeugbreite bzw. Breite der Ladung plus je 0,5 Meter an beiden Seiten. Verkehrswege sollen aus Sicherheitsgründen immer deutlich gekennzeichnet sein (z. B. durch Bodenmarkierungen) und dürfen niemals auch nicht vorübergehend verstellt werden. Bei einer Bodenfläche von mehr als 1000 m2 ist die Kennzeichnung durch Bodenmarkierungen vorgeschrieben. Beim Befahren von Bodenunebenheiten oder Schlaglöchern, die zu einem einseitigen Anheben des Staplers führen können, besteht Kippgefahr. Verkehrswege, Ladebrücken, Decken, Schachtabdeckungen usw. müssen ausreichend tragfähig sein. Verkehrswege müssen mindestens einen Meter breiter als Fahrzeug oder Ladung sein 8
9 Tägliche Prüfung Sicherheits-Check Vor Arbeitsbeginn müssen täglich die Sicherheits-, Brems-und Warneinrichtungen kontrolliert werden. Lastaufnahme Die am Tragfähigkeitsschild angegebenen zulässigen Lasten dürfen nicht überschritten werden. Ladung auf Palette oder Transportbehälter kontrollieren, lose Teile sichern Last so nahe wie möglich an den Gabelrücken anlegen Last auf beiden Gabeln gleichmäßig verteilen. Nötigenfalls Gabelzinkenabstand der Last anpassen Fahrbetrieb Die Last darf nur in möglichst niedriger Stellung des Lastaufnahmemittels transportiert werden. Beim Befahren von Kurven besteht bei hohem Lastschwerpunkt Kippgefahr. Ladebrücken müssen genügend breit, tragfähig und gegen Abrutschen oder Verschieben gesichert sein. Die Last ist bei gebremstem Gerät langsam abzusetzen. Das Mitfahren von Personen ist verboten. Mitfahrverbot unbedingt beachten Nach dem Abstellen: Schlüssel abziehen Abstellen des Staplers Der Stapler muss nach der Fahrt so abgestellt werden, dass keine Tore, Ausgänge, Verkehrswege usw. verstellt werden. Vor dem Verlassen des Staplers muss der Bediener die Gabel absenken, den Motor abstellen, den Schlüssel abziehen und so verwahren, dass eine unbefugte Inbetriebnahme des Gerätes nicht möglich ist. 9
10 AUVA Lagern und Stapeln Checken Sie Ihre Lagereinrichtungen! Lagereinrichtungen Bei Lagereinrichtungen ist auf Folgendes zu achten: Ausreichende Tragfähigkeit der Regale und der tragenden Bauteile für die aufzunehmenden Lasten Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Belastung an den Regalen Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Bodenbelastung von Lagerräumen, unter denen sich andere Räume befinden Sicherung gegen herabfallendes, abrutschendes, umfallendes oder wegrollendes Lagegut Bei der Lagerung von gesundheitsgefährdenden, ätzenden, giftigen, brandgefährlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen müssen die Lagerräume den spezifischen Eigenschaften dieser Stoffe entsprechen. Beachten sie die Zusammenlagerungsverbote. Lagern Sie richtig? Lagerung Bei der Lagerung ist auf Folgendes zu achten: Verbot von Lagerungen auf Verkehrswegen, über Ausgängen und vor Notausgängen Vermeidung von Lagerungen über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Verbot von Lagerungen gesundheitsgefährdender, ätzender, giftiger, brandgefährlicher oder explosionsgefährli cher Arbeitsstoffe über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Beachtung der zulässigen Belastungen Stapel dürfen nur auf ebenem, festem Boden oder auf genügend starken Unterlagen standsicher errichtet werden Die zulässige Stapelhöhe richtet sich nach der Art und Beschaffenheit des Lagergutes. In Zweifelsfällen sind Auskünfte beim Hersteller bzw. Lieferanten einzuholen Verbot des Zusammenlagerns von Stoffen, die miteinander gefährlich reagieren (z. B. Salpetersäure auf Holzpaletten, Säuren und Laugen) 10
11 Sonderbauform Stapler mit hochklappbarer Plattform zum Mitfahren Die hochklappbare Plattform darf sich beim Anfahren an Hindernisse weder deformieren noch hochklappen. Die Deichsel muss einen Sicherheitsumschalter besitzen, der als Auffahrschutz wirkt, wenn der Fahrer durch ein Hindernis gegen die Deichsel ge drückt wird. Durch diesen Schalter muss bewirkt werden, dass der Stapler vom Hindernis wegfährt. Wenn der Stapler schneller als 6 km/h fahren kann, muss die Plattform mit Seiten- oder Vorderschutz versehen sein. Der Fahrbetrieb darf nur möglich sein, wenn sich die Plattform und diese Schutzeinrichtung in der vorgesehenen Stellung befinden. Sie kann fest mit dem Rahmen verbunden, hochklappbar oder schwenkbar sein. Für Arbeiten mit Staplern mit hochklappbarer Plattform, die ihre Last außerhalb der Radbasis aufnehmen, ist der Nachweis der Fachkenntnisse notwendig (Staplerschein). Weiters ist für Arbeiten mit solchen Staplern eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers notwendig. Stapler mit hochklappbarer Plattform 11
12 AUVA Arbeitskorb Arbeitskörbe dürfen nur für kurzfristige Arbeiten ver wendet werden! Personen dürfen nur in Arbeitskörben und nur für kurzfristige Arbeiten gehoben werden. Diese Arbeitskörbe dürfen nur von Staplern gehoben werden, deren Hersteller sie dafür vorgesehen hat oder wenn die Eignung durch eine Abnahmeprüfung festgestellt wurde. Einsatztipps Zulässige Personenanzahl, Nutzlast und Gesamtgewicht nicht überschreiten Heben und Senken nur nach Weisung der Person im Arbeitskorb Solange sich Personen im Arbeitskorb befinden, darf der Fahrer den Stapler nicht verlassen. Anbaugeräte Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich die Tragfähigkeit des Staplers. Der Lastschwerpunkt wird in der Regel nach vorne verschoben, teilweise auch zur Seite hin oder nach oben. Darüber hinaus kann es auch zur Verschlechterung der Sichtverhältnisse durch Sichtbehinderung kommen. 12
13 Wartung, Reparatur Nicht jedermanns Sache Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die notwendigen speziellen Fachkenntnisse für diese Arbeiten besitzen. Dabei sind alle Bestimmungen der Betriebsanleitung zu beachten. Stapler sind vor Beginn der Reparaturarbeiten gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (z. B. durch Aufbocken der Antriebsräder). Werden am angehobenen Lastaufnahmemittel Reparaturen durchgeführt, muss dieses vorher gegen unbeabsichtigtes Absenken gesichert werden. Vorsicht Explosionsgefahr! Laden der Batterien Batterieladeräume müssen eine ausreichende Be- und Entlüftung haben. Der frei werdende Wasserstoff ist leichter als Luft und daher in Deckennähe abzuführen. Auf das bestehende Rauchverbot und das Verbot des Hantierens mit offenem Feuer und Licht ist deutlich hinzuweisen (Wasserstoff bildet mit dem Luftsauerstoff explosives Knallgas!). Elektroinstallationen in diesem Bereich müssen mindestens Feuchtraumqualität haben (Mindestabstand der Gasaustrittstellen von Zündquellen: 0,5 m). Beim Laden sind die Wartungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten. Batterien stromlos an- bzw. abklemmen! Für das Hantieren mit Batteriesäure sind die notwendigen persönlichen Schutzbehelfe zur Verfügung zu stellen. Für Erste-Hilfe-Maßnahmen wird die Bereitstellung einer Augenspülflasche empfohlen. 13
14 AUVA Wiederkehrende Prüfung Jährliche Prüfung Stapler sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfungen dürfen durchgeführt werden von: Ziviltechnikern Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung) Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen Ingenieurbüros Sonstigen geeigneten und fachkundigen Personen Bei Staplern, die mit Arbeitskörben Personen heben, dürfen wiederkehrende Prüfungen nur durchgeführt werden von: Ziviltechnikern Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung) Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen Ingenieurbüros Zusätzliche Prüfung Nach einem außergewöhnlichen Ereignis, das schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Staplers haben kann, ist eine zusätzliche Prüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbefund festzuhalten. Der Prüfbefund muss enthalten: Prüfdatum Namen und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle Unterschrift des Prüfers Ergebnis der Prüfung Angaben über die Prüfinhalte Zusätzlich kann wenn lediglich eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt wurde an einer gut sichtbaren Stelle eine Plakette angebracht werden. Auf der Plakette ist das Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung anzugeben. 14
15 Gesetzliche Grundlagen und Normen Für alle, die mehr wissen wollen oder müssen... ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Arbeitsmittelverordnung Arbeitsstättenverordnung Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche EN Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge bis einschließlich kg Tragfähigkeit und Schlepper bis einschließlich N Zugkraft; Zusätzliche Anforderungen EN 1755 Sicherheit von Flurförderzeugen; Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ÖNORM M 9801 Flurförderzeuge und Anbaugeräte; Prüf- und Betriebsvorschriften ÖNORM M 9816 Arbeitskorb für Hubstapler; Bau- und Betriebsvorschriften ÖVE-Vorschriften EN ISO Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Stapler mit veränderlicher Reichweite u. Lastentransportfahrzeugen 15
16 Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle: Oberösterreich: UVD der Landesstelle Linz Garnisonstraße Linz Telefon UVD der Außenstelle Klagenfurt Waidmannsdorfer Straße Klagenfurt am Wörthersee Telefon Salzburg, Tirol und Vorarlberg: UVD der Landesstelle Salzburg Dr.-Franz-Rehrl-Platz Salzburg Telefon Wien, Niederösterreich und Burgenland: UVD der Landesstelle Wien Webergasse Wien Telefon UVD der Außenstelle Innsbruck Ing.-Etzel-Straße Innsbruck Telefon UVD der Außenstelle St. Pölten Kremser Landstraße St. Pölten Telefon UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse Dornbirn Telefon UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz Oberwart Telefon Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Graz Göstinger Straße Graz Telefon Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Layout, Illustration: Grafikstudio Hutter HSP M /2016 hwo
Deichselgeführte Stapler
M 841.2 SICHERHEIT KOMPAKT Deichselgeführte Stapler www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Deichselgeführte Stapler Inhalt Was sind deichselgeführte Stapler? 2 Aufschriften
Stapler mit Fahrersitz
M 841.1 SICHERHEIT KOMPAKT Stapler mit Fahrersitz Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt www.auva.at AUVA M 841.1 Stapler mit Fahrersitz 2 Inhalt Was sind Stapler? 2 Wer darf
M 843 SICHERHEIT KOMPAKT. Ladebordwände. Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
M 843 SICHERHEIT KOMPAKT Ladebordwände www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Ladebordwände Inhalt Was sind Ladebordwände? 2 Wer darf Ladebordwände bedienen? 3 Aufschriften
SICHERHEIT KOMPAKT. Leitern. Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
M 023 SICHERHEIT KOMPAKT Leitern Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt www.auva.at Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
Prüfbefund für Entstauber-Absauganlagen. (Absaugen von Holzbearbeitungsmaschinen) gem. GKV
Prüfbefund für Entstauber-Absauganlagen (Absaugen von Holzbearbeitungsmaschinen) gem. GKV 2011 32 www.auva.at AUVA Prüfbefund Entstauber-Absauganlagen 1. Angaben zur Betriebsanlage: Erstellt am: Firmenname:
ZeitarbeiterInnen. Rechte und Pflichten M 016. Allgemein
Allgemein HUB M 016 7/2008 SICHERHEIT KOMPAKT M 016 SICHERHEIT KOMPAKT M 016 Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst
Profis fahren besser. Ihr Stapler 1x1 für jeden Tag.
Profis fahren besser. Ihr Stapler 1x1 für jeden Tag. Inhaltsverzeichnis 1. Wer darf fahren? 2. Staplerkontrolle 3. Batteriekontrolle 4. Fahrbetrieb (Teil 1) 1. Tragfähigkeit beachten! 2. Last sicher aufnehmen
Alles aus EINER Hand. Alles aus EINER Hand. Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige. Prävention
Alles aus EINER Hand Prävention Unfallheilbehandlung Rehabilitation Finanzielle Entschädigung Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige Alles aus EINER Hand www.auva.at AUVA
SICHERHEIT KOMPAKT. Bockgerüste. Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
M 264 SICHERHEIT KOMPAKT Bockgerüste Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt www.auva.at AUVA M 264 Bockgerüste Inhalt Einleitung 4 Begriffsbestimmungen 4 Aufbau, Prüfung und
Stapler mit Fahrersitz
M 841.1 SICHERHEIT KOMPAKT M 841.1-01/2012 Stapler mit Fahrersitz Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie
SICHERHEIT KOMPAKT. LKW-Ladekrane. Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
M 844 SICHERHEIT KOMPAKT LKW-Ladekrane Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt www.auva.at AUVA LKW-Ladekrane 2Redaktionsschluss für dieses Merkblatt: 23.08.2016 Inhalt Was sind
Arbeiten mit dem Gabelstapler
Arbeiten mit dem Gabelstapler Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Beim Einsatz von Gabelstaplern sind eine Reihe von Voraussetzungen für den sicheren Betrieb zu erfüllen Unfälle im innerbetrieblichen
Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau
Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau Beispiele und praktische Erfahrungen aus Sicht des Arbeitsinspektors Karlheinz BAUER Arbeitsmittel Was sind Arbeitsmittel? Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und
Heben und tragen SICHERHEIT KOMPAKT M 025. M 025 Allgemein SICHERHEIT KOMPAKT
M 025 Allgemein HUB - M 025-0401 Aktualisierte Auflage SICHERHEIT KOMPAKT Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der
SICHERHEIT KOMPAKT. Sicherheitsinformationen der AUVA.
SICHERHEIT KOMPAKT Sicherheitsinformationen der AUVA www.auva.at PRÄVENTION Unfallheilbehandlung Rehabilitation Finanzielle Entschädigung Alles aus EINER Hand www.auva.at MERKBLÄTTER SICHERHEIT KOMPAKT
GABELSTAPLER SICHER FAHREN
GABELSTAPLER SICHER FAHREN 28 REGELN FÜR DEN SICHEREN UMGANG MIT GABELSTAPLERN TOYOTA INDUSTRIAL EQUIPMENT und BT sind Marken von TOYOTA MATERIAL HANDLING in Europa Nur befugte Personen dürfen Stapler
Prüfbefund für Spritzlackier-Absauganlagen. in Tischlereien. gem. GKV
Prüfbefund für Spritzlackier-Absauganlagen in Tischlereien gem. GKV 2011 32 www.auva.at AUVA Prüfbefund Spritzlackier-Absauganlagen 1. Angaben zur Betriebsanlage: Erstellt am: Firmenname: Anschrift/Ortsangaben:
Bauaufzüge. SICHERHEIT KOMPAKT M 280. M 280 Bau SICHERHEIT KOMPAKT
M 280 Bau HUB - M 280-0703 Aktualisierte Auflage SICHERHEIT KOMPAKT Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für
Fragebogen Unfälle mit Flurförderzeugen
Fragebogen Unfälle mit Flurförderzeugen 1. Unfalldaten Identifikationsnummer: 1.1. Unfallzeitpunkt: (Monat/Jahr).. x x (Uhrzeit). 1.2. Beginn der Arbeitszeit des Betroffenen: 1.3 Ende der regulären Arbeitszeit
ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG. Arbeitsbühne Typ: AB-A
ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG Arbeitsbühne Typ: AB-A BETRIEBSANLEITUNG 07/2016 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE HINWEISE... 3 1.1 Legende... 3 2. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE... 3 3. TECHNISCHE DATEN...
Checkliste Lagergeräte und Stapelhilfsmittel
Checkliste Lagergeräte und Stapelhilfsmittel Firma und Stempel Firma: Name des Prüfers: Ort und Datum der Prüfung: Ort, den Datum Lagergeräte sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne
Unterweisungs-Kurzgespräch 3
Lektion 1: Voraussetzungen Lektion 2: Vor Fahrtantritt Lektion : Warentransport Lektion 4: Sicheres Fahren Lektion 5: Personentransport Lektion 6: Abstellen Informationen für den Unterweisenden Wissenstest
Betriebsanleitung. Arbeitskorb
Betriebsanleitung Arbeitskorb Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. Sicherheitshinweise.. 3 3. Technische Daten 4 4. Produktbeschreibung.. 4 5. Betrieb. 5 6. Wartung... 6 7. EG Konformitätserklärung...
Umgang mit Gabelstaplern
T I P P S Umgang mit Gabelstaplern Ein Gabelstapler ist kein PKW und trotzdem brauchen Sie eine spezielle Fahrerlaubnis. Dies wird häufig vergessen und deshalb heißt es dann in der Unfallmeldung Dritte
Wichtige Informationen zum Thema
Wichtige Informationen zum Thema Thema: Sie werden auf 18 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben!
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Überlassung von Arbeitskräften
M 017 SICHERHEIT KOMPAKT Überlassung von Arbeitskräften www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Überlassung von Arbeitskräften Inhalt Einleitung 2 Begriffsbestimmungen
Angaben zur überprüften Maschine, Arbeitsmittel:
1 Anforderungen an Arbeitsmittel, entsprechend 5, 6, 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel wurde nicht berücksichtigt Stand 10 /2015 Angaben
Herzlich willkommen zur Unterweisung Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
Willkommen Herzlich willkommen zur Unterweisung Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 1 Die häufigsten Unfälle mit dem Gabelstapler Die Benutzung von Gabelstaplern birgt viele Gefahren.
BGI 602 Mein Gabelstapler und ich
BGI 602 Mein Gabelstapler und ich (bisher ZH 1/259) Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft 2002 Eine kleine Fibel für Gabelstaplerfahrer Sicherheitsregeln heiter gesehen wollen ernstgemeinte Ratschläge
Türen und Tore für Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.v. (ALB Bayern e.v.) Türen und Tore für Landwirtschaftliche Betriebsgebäude Übersicht zu Regelwerken für Türen, Tore und kraftbetätigte
ABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
82B GEWERBEORDNUNG FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG HBV 2009 ERGONOMIE 8 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN 9 PRÜFUNG NACH AUSSERG. EREIGNISSEN 7 ABNAHMEPRÜFUNGEN SCHULUNGEN MSV 2010 PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen
Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Drehbank Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Matra Standort: MD 030 Datum 28.01.2008 Erstellt durch Name in Druckbuchstaben Unterschrift Datum Name des Verantwortlichen
Gabelstapler Unterweisung
Gabelstapler Unterweisung Unterweisen mit Arbeitsschutz-Filmen Bearbeitet von Frank Brendel 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8235 6 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz,
Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %
Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98
LADUNGSSICHERUNG. Innerbetrieblicher Transport
LADUNGSSICHERUNG Innerbetrieblicher Transport Verfasser: ÖAMTC Fahrerakademie Datum: 06/2012 Alltag in Österreich 300 Kisten Cola kaputt 1 beschädigter Cayenne 1 beschädigter LKW 4 Stunden Sperre Abfahrt
Lager und Transport Helfer/in
Seite 1 von 5 VBG-Fragebogen FB 1 Lager und Transport Helfer/in Datum mündliche (Nach-)Unterweisung ist erfolgt nein ja Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Unterweisende/r (Vorname/Name) Mitarbeiter/in (Unterschrift)
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Schiebetore)
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Schiebetore) (Bezeichnung) Firma Betriebsort WILKS Antriebstechnik Seite: 1 Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten Toren Die sicherheitstechnischen
Gebrauchsanweisung Ladebrücke
BGR 233 GEPRÜFT Gebrauchsanweisung Ladebrücke Beachten Sie den Schulungsfilm auf www.kruizinga.de Bitte vorab lesen! 1Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie die Ladebrücke gebrauchen. Die
ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore
Arbeitsstättenrichtlinien ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore Ausgabe September 1985 Zu 11 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung 1 ) Inhalt: 1. Begriffe 2. Allgemeines 3. Quetsch- und Scherstellen
Anhang 2. Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen. Wiederkehrende Prüfung an LKW-Ladekranen Betreiber: Bemerkungen: Seriennummer:
Anhang 2 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen Wiederkehrende Prüfung an LKW-Ladekranen : 0. Prüfgegenstand mit Aus rüstung zum Zeitpunkt der Prüfung : Hersteller: Baujahr: Typ: Bauart:
Arbeitskörbe und Hubbühnen
Begleitheft Arbeitskörbe und Hubbühnen Arbeitskörbe und Hubbühnen Diese Information dient dem Vortragenden (Vorgesetzten) als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Sicherheit bei Arbeitskörben und
Prüfbuch für Hebebühnen (Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, Fahrzeughebebühnen und sonstige Hebebühnen)
Prüfbuch für Hebebühnen (Hubarbeitsbühnen, Hubladebühnen, Kippbühnen, Fahrzeughebebühnen und sonstige Hebebühnen) Firma: Hebebühne Nr.: Dieses Prüfbuch für die Hebebühne Nr. besteht aus : Seiten 1. Stammblatt
Bedienungsanleitung. Langgutgestell mit Kranösen Artikel 1017409. 09.07.2014 /gih Revision: 03 Nummer: QM 69. Seite 1
Bedienungsanleitung Langgutgestell mit Kranösen Artikel 1017409 Seite 1 Inhaltsangabe Seite 1.0 Produktdaten 1.1 Technische Daten... 3 1.2 Produktbeschreibung... 4 1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung......
Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken
: Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken Eine Handreichung der Arzneimittelüberwachung des Hochsauerlandkreises und der Apotheken-, Arzneimittel-
Sicherer Umgang mit Flurförderzeugen
37 Sicherer Umgang mit Flurförderzeugen Unfallursachen, Unfallbeispiele und Möglichkeiten für einen sicheren Einsatz Hubwagen Mitgängergeräte mit Fahrantrieb Mitfahrgeräte, wie Gabelstapler Flurförderzeuge
8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF
8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:
Gefahrstoffe richtig verstaut
Gefahrstoffe richtig verstaut DI Herwig Hammerschmid Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: [email protected] http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at HERZLICH
SCHRIFTENREIHE GALVANOTECHNIK UND OBERFLÄCHENBEHANDLUNG. Hellmuth Feilke. UUffi EUGEN G. LEUZE VERLAG D-7968 SAULGAUAVURTT.
SCHRIFTENREIHE GALVANOTECHNIK UND OBERFLÄCHENBEHANDLUNG Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Galvanotechnik Hellmuth Feilke UUffi EUGEN G. LEUZE VERLAG D-7968 SAULGAUAVURTT. Verlag der Fachzeitschrift
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen (Bezeichnung) Firma: Betriebsort: Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten Toren Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für
Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005
LANDESPOLIZEIKOMMANDO NIEDERÖSTERREICH L a n d e s v e r k e h r s a b t e i l u n g Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Tel.: +43-59133 30-4444, Fax: +43-59133 30-4009 [email protected], www.polizei.at/noe
SICHERHEITSSCHULUNG FÜR KONTRAKTOREN / FREMDFIRMEN
SICHERHEITSSCHULUNG FÜR KONTRAKTOREN / FREMDFIRMEN Willkommen im CHEMIEPARK TROSTBERG, am Standort Schalchen, am Standort Hart und bei der NIGU in Waldkraiburg Diese Schulung gilt für die Kontraktoren
TÜV AUSTRIA AKADEMIE. Ladekrane bis 30 mt Lastmoment. Für Ihre Qualität. Mit Sicherheit. Peter Pehani Heimo Viertbauer
Peter Pehani Heimo Viertbauer Ladekrane bis 30 mt Lastmoment Skriptum zur Ausbildung von Kranführern für Fahrzeugkrane bis 30 mt Lastmoment TÜV AUSTRIA AKADEMIE Für Ihre Qualität. Mit Sicherheit. Tel:
Technische Regeln Druckgase
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von
Hubwagen/Hubstapler. Unterweisungs-Kurzgespräch
Lektion 1: Vor Arbeitsbeginn Lektion 2: Beladen Lektion 3: Transportieren und Rangieren Lektion 4: Kritische Situationen Lektion 5: Elektrisch angetriebene Informationen für den Unterweisenden Wissenstest
file:///e:/daten/apl/arbhilf/bks/fragen_ausfuell.htm
Seite 1 von 6 Fragebogen Datum Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Mitarbeiter/in (Unterschrift) mündliche (Nach-)Unterweisung ist erfolgt nein ja Unterweisende/r (Vorname/Name) Unterweisende/r (Unterschrift)
Bevor Sie starten: Checkliste für die tägliche/wöchentliche Prüfung von Gabelstaplern und für die korrekte Handhabung von Antriebsbatterien.
Bevor Sie starten: Checkliste für die tägliche/wöchentliche Prüfung von Gabelstaplern und für die korrekte Handhabung von Antriebsbatterien. Für ausführliche Informationen lesen Sie bitte die Betriebsanleitung!
BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE.
BFI TIROL, IHR KONTAKT. BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. INFORMATION UND ANMELDUNG BFI Tirol Mag. Melanie Juen Referentin Abteilung Technik Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Tel. +43 (0) 512/59 6 60-218 Fax
Achtung, Anfang, Vorsicht. M017. Automatisierter externer Defibrillator (AED) E010
Symbolliste Sachgebiet: ArbStätt Zeichen n. ASR A1.3 2013 (127) Symbolart: Ab, Senken Abfahren Abstellen oder Lagern verboten P023 Achtung, Anfang, Vorsicht. Allgemeines Gebotszeichen M001 Allgemeines
Mechanische Gefährdungen EVALUIERUNG E 01 Gefahren ermitteln & beseitigen
E 01 EVALUIERUNG Gefahren ermitteln & beseitigen Mechanische Gefährdungen www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt MECHANISCHE GEFÄHRDUNGEN 1 VORBEMERKUNG Das vorliegende
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore Ausgabe Juni 2014 Bezeichnung: Tore mit Elektroantrieb / Doors with electric motor Firma: Alutech Torgovi Dom LLC Betriebsort: Grundlagen für die Prüfung von kraftbetätigten
Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
Stapler-Hubbrille Art.-Nr.: Stapler-Hubbrille
Originalbetriebsanleitung Stapler-Hubbrille Art.-Nr.: 40 80 Stapler-Hubbrille Inhaltsverzeichnis 4 4 4 6 Spezifikationen Grundlegende Hinweise Bestimmungsgemäße Verwendung Nicht erlaubt Organisatorische
Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen
Koordinator Unterweisung Fremdfirmen Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen 1 Koordinator Unterweisung Fremdfirmen Wo wollen wir hin? Unser Ziel: Null Unfälle 2 Einleitung Die Arbeitsschutzbestimmungen
Symbole-Katalog. Deutschlands größte Sammlung an Sicherheitskennzeichen mit Erläuterungen! Bearbeitet von Dipl.-Ing. Heinz Ott
Symbole-Katalog Deutschlands größte Sammlung an Sicherheitskennzeichen mit Erläuterungen! Bearbeitet von Dipl.-Ing. Heinz Ott 1. Auflage 2012. CD. ISBN 978 3 8111 5493 3 Gewicht: 1010 g Wirtschaft > Spezielle
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr
Sicherheit ist machbar. Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Ist die Sicherheit beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen auf Ihrem Betriebsgelände gewährleistet? Bei Rangierarbeiten kommt es immer
2 Die möglichen Einsatzbereiche: Straßen, Betriebsgelände und tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen 36
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 17 1 Definitorische Einordnung der Stapler 23 1.1 Stapler als Kraftfahrzeug 23 1.2 Stapler als Flurförderzeug 23 1.3 Zulassungsrecht 24 1.4 Fahrerlaubnisrecht
Motorfahrzeug- Prüfstation. Fahrzeugkenntnisse
1 Motorfahrzeug- Prüfstation beider Basel 4142 Münchenstein 1 Postfach Reinacherstrasse 40 Telefon 061 416 46 46 Telefax 061 416 47 40 www.mfpbb.ch E-Mail [email protected] Fahrzeugkenntnisse 1. Welche Angaben
Airbags und Gurtstraffereinheiten
Airbags und Gurtstraffereinheiten Informationen für Kfz-Werkstätten und Autoverwerter Ihre Ansprechpartner sind: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Paderborn Am Turnplatz 31 33098 Paderborn Tel: (05251)
Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
3 Brandschutz und Sicherheit der Arbeitsplätze
3 Brandschutz und Sicherheit der Arbeitsplätze 3.1 Haben Sie ausreichend Feuerlöscher, welche den Vorschriften entsprechend überprüft werden und leicht zugänglich aufbewahrt sind? Erläuterung: Die Arbeitsstättenverordnung
TÜV AUSTRIA AKADEMIE. Dreh- und Auslegerkrane. Für Ihre Qualität. Mit Sicherheit. Peter Pehani Heimo Viertbauer Wolfgang Aichhorn
Peter Pehani Heimo Viertbauer Wolfgang Aichhorn Dreh- und Auslegerkrane Skriptum zur Ausbildung von Kranführern und für Unterweisungen TÜV AUSTRIA AKADEMIE Für Ihre Qualität. Mit Sicherheit. Tel: +43 (0)1
ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Fragenkatalog: Unfallverhütungsvorschrift BGV C1
Thema: Lernfeld: Zeitraum: Name: Klasse: Datum: Arbeitsauftrag Fragenkatalog: Unfallverhütungsvorschrift BGV C1 (von Alfred Schanz) 1. Was versteht man unter Veranstaltungsstätten im Sinne der UVV? 2.
Ladungssicherung Methoden
M 846.2 SICHERHEIT KOMPAKT Ladungssicherung Methoden www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Ladungssicherung Methoden Inhalt Einleitung 2 Gewichtskraft 3 Schwerpunkt
GD Transportwagen - Technische Beschreibung
GD Transprtwagen - Technische Beschreibung Das Transprtmittel ist eine elektrisch betriebene, aus 2 Wagen bestehende Einheit, die per Funkfernsteuerung swhl im Paar-Betrieb als auch im Sl-Betrieb nutzbar
Elektro-Niederhubwagen. 24 VOLT Tragfähigkeiten von bis 3.000kg
Elektro-Niederhubwagen 24 VOLT Tragfähigkeiten von 1.300 bis 3.000kg UNSERE ELEKTRO-NIEDERHUBWAGEN CPT 13 ac 1,3t Tragfähigkeit CPT 16/20 ac 1,6-2,0t Tragfähigkeit CPT 30 3,0t Tragfähigkeit CPTi 16 ac
Allgemeine Richtlinien zur Be- und Entladung der Waggons der BLG AutoRail GmbH
Version 1.0 Allgemeine Richtlinien zur Be- und Entladung der Waggons der BLG AutoRail GmbH Erstellt durch: Adolf-Kolping-Strasse 4 55116 Mainz Kontakt: Tel: +49-6131-55338-12 Fax: +49-6131-55338-66 Mail:
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
Zu verwendende Zeichen:
Anhang 1: Schilder Eigenmerkmale: 1.1. Verbotszeichen Form: rund, schwarzes Piktogramm auf weißem Grund, Rand und Querbalken (von links oben nach rechts unten in einem Neigungswinkel von 45 zur Horizontalen)
Richtlinie Böden für den Einsatz von Schmalgang-Flurförderzeugen
Fördertechnik und Logistiksysteme Richtlinie Böden für den Einsatz von Schmalgang-Flurförderzeugen September 2010 Inhalt Inhalt 1 Geltungsbereich 3 2 Normative Verweisungen 3 3 Definitionen 4 4 Anforderungen
Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100
Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 2 2 Technische Daten... 2 3 Sicherheitshinweise... 5 Stand: 10.05.11 Seite 1 1 Einführung Winkelbieger sind mit
/ / 2012
Betriebsanleitung (Ex-Schutz relevanter Teil) für Temperatursensoren gemäß der EU-Richtlinie 94/9/EG Anhang VIII (ATEX) Gruppe II, Gerätekategorie 3D/3G TS325A 706292 / 00 11 / 2012 Hinweise für den sicheren
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien
Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen:
Staplerfahrerschulung. Informationen und Termine 2016
Wir schulen Ihr Personal Staplerfahrerschulung Informationen und Termine 2016 Carl Beutlhauser Kommunalund Ansprechpartner: Frau Schafberger, Telefon 09453 / 991-135 Telefax 09453 / 991-137 E-mail: [email protected]
www.auva.at Möglichkeiten der Dokumentation EVALUIERUNG E 15 Gefahren ermitteln & beseitigen
E 15 EVALUIERUNG Gefahren ermitteln & beseitigen Möglichkeiten der Dokumentation www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt MÖGLICHKEITEN DER DOKUMENTATION Einleitung
Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren
Medizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?
Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche
sicher & gesund Anhänger Maße und Gewichte, zugelassene und nicht zugelassene Anhänger Bereifung,
sicher & gesund Anhänger Maße und Gewichte, zugelassene und nicht zugelassene Anhänger Bereifung, Abmessungen und Gewichte Nicht zugelassene Anhänger Längere Transportwege, höhere Geschwindigkeiten und
LSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern
LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften
Die Paletten Ytong 20 und Ytong 21 Qualität und Sicherheit einfach gemacht!
Die Paletten Ytong 20 und Ytong 21 Qualität und Sicherheit einfach gemacht! Qualität und Sicherheit einfach gemacht! Um eine sichere Ladung zu gewährleisten, werden Ytong Porenbeton-Produkte der Länge
Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München
Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten
Warnzeichen Warnzeichen gemäß ASR A1.3/ ISO 7010
Warnzeichen Warnzeichen gemäß ASR A1.3/ ISO 7010 Form: Farbe: : Kategoriezeichen: dreieckig gelb (RAL 1003 Signalgelb) schwarz (RAL 9004 Signalschwarz) W Warnzeichen nach DIN EN 7010 n Kategoriezeichen
