Gefahrstoffe richtig verstaut
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- Sylvia Schuster
- vor 7 Jahren
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1 Gefahrstoffe richtig verstaut DI Herwig Hammerschmid Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: , Fax: ,
2 HERZLICH WILLKOMMEN Tag der Arbeitssicherheit DI Herwig Hammerschmid
3 zur Person Dipl.-Ing. Herwig Hammerschmid Gesteinshüttenwesen, MU Leoben 10 Jahre Laborleiter und Produktionsleiter Baustoffindustrie Stmk, NÖ seit 2004 im Unfallverhütungsdienst Fachkundiges Organ, Landesstelle Graz, Außenstelle Klagenfurt Abfallbeauftragter UKH Klagenfurt Spezialgebiet Chemie (Messungen, Umgang), Präventionsberatung, Präventionsvorträge, -seminare DI Hammerschmid
4 Gefahrstoffe richtig verstaut VbF im Arbeitsalltag Was sind Gefahrstoffe? VbF=Verordnung brennbare Flüssigkeiten 1. Geltungsbereich 2. zu beachtende Themen 3. für die Praxis Lagerung in der Praxis Beispiele DI Hammerschmid
5 Gefährliche Arbeitsstoffe nach ASchG mit folgenden Eigenschaften explosionsgefährliche brandgefährliche brandfördernde hochentzündliche leicht entzündliche entzündliche biologische Mikroorganismen DI Hammerschmid gesundheitsgefährdende (sehr) giftige gesundheitsschädliche ätzende, reizende krebserzeugende erbgutverändernde fortpflanzungsgefährdende sensibilisierende fibrogene biologisch inerte
6 Das neue Einstufungs- und Kennzeichungssystem für Chemikalien nach GHS DI Hammerschmid
7 VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten Verordnung über Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten erlassen nach Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 sowie Gewerbeordnung 1973 von Vexat nicht berührt auf Flüssiggase nicht anzuwenden (FGV, DGPLV) breiter Geltungsbereich für genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen (für nicht gen.pflichtige gilt Lagerung ebenso)
8 Lagerung-Spezialfälle freie Lagerung Max. 60 l brennbare Flüssigkeiten (VbF) 20 DGP (DGPLV) 15 kg Flüssiggas (FGV) + Einhaltung spezieller Vorgaben sowie Gefahrenminimierung Flammpunkt 40 C (Vexat) Staub: Ø >1 mm, keine Ablagerung (BGR104) 10 l zus.hängende Menge >100 m 3 (1Fingerhut F) (BGR 104) DI Hammerschmid
9 Entzündbare Flüssigkeiten Beispieletikett DI Hammerschmid
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11 brennbare Flüssigkeiten Flammpunkt: kleiner 100 C Dampfdruck: (bei 50 C) kleiner 3 bar Unterteilung in nicht wassermischbare und wassermischbare brennbare Flüssigkeiten in Gefahrenklassen
12 Flammpunkt Flammpunkt ist niedrigste Temperatur, bei der sich unter standardisierten Bedingungen über der Flüssigkeitsoberfläche gerade soviel Dampf gebildet hat, dass die untere Explosionsgrenze erreicht ist und durch eine Zündquelle (normgemäß eine offene Flamme) entflammt werden kann. Bsp. Für Reinstoffe: Ethanol 12 C, Aceton <- 20 C, Ethylacetat -4 C, Diesel >55 C, Benzin <- 20 C Angabe in Punkt 9 SDB!
13 Gefahrenklassen Gruppe A: Flüssigkeiten, die mit Wasser bei 15 C nicht mischbar sind (z.b. Benzin, Nitroverdünnung) I Flp. < 21 C II Flp. = 21 = 55 C III Flp. < 55 = 100 C Gruppe B: Flüssigkeiten, die mit Wasser bei 15 C mischbar sind (z.b. Aceton, Alkohol) I Flp. < 21 C II Flp. = 21 = 55 C
14 Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten DI Hammerschmid
15 Grundsätze der Gefahrenverhütung Festlegung von Schutzmaßnahmen nach der STOP-Regel S: Substitution/Ersatz durch z.b. anderes Verfahren/Stoff T: technische: z.b. Hilfsmittel, Kapselung, Absaugung O: organisatorische z.b. Kennzeichnung, Zeiteinteilung, Kommunikation P: individuelle Maßnahmen, PSA Erteilung von Anweisungen, z.b. Unterweisung
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17 Lagerung nicht über Arbeitsplätzen, Verkehrswegen etc. nicht auf Fluchtwegen Gase/Dämpfe schwerer als Luft: nicht unter Erdgleiche Zusammenlagerungsverbote beachten Mengenobergrenzen beachten Sicherheitsdatenblatt Punkt 7! DI Hammerschmid
18 "Normal" Baustelle
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20 Lösungsmittel Nitroverdünnung Einstufung ChemG/GHS R11, R36/38, R48/20, R65, R67 H225, R315, H372, H361d, H304, H336 DI Hammerschmid
21 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen max. Lagermenge Lagerraum im Keller oder Erdgeschoß Gefahrenklasse I: Liter Gefahrenklasse II: Liter Gefahrenklasse III: Liter Lagerraum im Obergeschoß Gefahrenklasse I: 200 Liter Gefahrenklasse II: 500 Liter Gefahrenklasse III: Liter 2 Liter der Klasse II entsprechen 1 Liter der Klasse I 200 Liter der Klasse III entsprechen 1 Liter der Klasse I
22 Lagerung- Voraussetzungen versperrte Türen (in Gebäuden) Umzäunungen/Mauer (im Freien) mind. 1,8 m hoch Kennzeichnung Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht Brandbeständige Wände Brandschutztüren
23 Sicherheitsschränke 1000 Liter (Innenvolumen) Aufbewahrung (ausschließlich brennbare Flüssigkeiten) Selbstschließungsmechanismus (bei Umgebungstemperaturen von über 50 C wirksam) brandhemmend (vom Schrankinhalt darf bei Brand für 90 Minuten keine zusätzliche Gefährdung ausgehen) Zu und Abluftöffnungen (Lüftungssystem, 10-facher Luftwechsel) Auffangwanne (unterhalb unterster Stellfläche, nicht brennbar, 10 Liter Fassungsvermögen)
24 Resümee Nutzen wir die vielen Vorteile der Chemie durch einen bewussten Umgang mit ihren Risiken! Hammerschmid
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