Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Sonderreiniger. Referat Arbeitsprozesse - Fachgebiet Druck und Papierverarbeitung

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1 Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Sonderreiniger

2 Klassifizierung der Sonderreiniger Intensivreiniger Gummitücher Farbreiniger Intensivreiniger Neumaschinen Reiniger Altmaschinen Plattenreiniger Feuchtwalzenreiniger lösemittelbasierend wasserbasierend

3 Weitere Sonderreiniger Reiniger für Leitstände Gummituchregenerierer Reiniger für Sensoren Sprays, Aerosoldosen Klebstoffentferner

4 Anforderungen aus dem staatlichen Regelwerk Möglichst geringe Gesundheitsgefährdung Möglichst geringe Brand- und Explosionsgefährdung Möglichst niedriges Freisetzungsverhalten Geringe Umweltbelastung

5 Gefährdungsbeurteilung ArbSchG Chemisch Mechanisch Brand- und Explosion Biologisch Elektrisch GefStoffV dermale und inhalative Gefährdung Physikalisch- Chemische Einwirkungen (Maßnahmen: z. B. Substitution, Lüftung etc.) BetrSichV Gefährliche Explosionsfähige Atmosphäre (ExSchutz-Dokument, Maßnahmen: z. B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.)

6 Anforderungen Teil 1 dermal, inhalativ

7 Beurteilung und Minimierung der Gesundheitsgefahren

8 Dermal BK 5101 Hautkrankheiten relevante Stoffe: Kennzeichnung R 34, 35 verursacht (schwere) Verätzungen

9 Inhalativ Minimierung der Atemluftbelastung Niedriger Dampfdruck Einhaltung des AGW

10 Inhalativ BK 1317 Polyneuropathie und Enzephalopathie Relevante neurotoxische Stoffe: Methylethylketon, MEK, 2-Butanon n-heptan n-hexan Styrol Toluol Xylol (Isomerengemisch)

11 Inhalativ BK 4302 obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritative Stoffe relevante Stoffe: Kennzeichnung R 37 reizt die Atmungsorgane z. B. aromatische Kohlenwasserstoff-Gemische, Naphta

12 Anforderungen Teil 1 dermal, inhalativ Niedriger Dampfdruck (hoher Flammpunkt) CMR-Stoffe R: 45, 46, 49, 60, 61 Giftige Stoffe R: 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39 Hohe Gesundheitsgefahren R: 33, 34, 35, 40, 41, 42, 43

13 Anforderungen Teil 2 Brand-, Ex-Schutz

14 Beurteilung und Minimierung der Brand- und Explosionsgefahren

15 Waschmittel Anwendung in autom. Waschanlagen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (D: Umsetzung in 9. ProdSV) EN : der Flammpunkt mindestens 55 C

16 Gefährdungsbeurteilung brennbare Flüssigkeiten Fp << 55 C Kennzeichnung: Entzündlich R 10 Leichtentzündlich R 11 Hochentzündlich R 12 Entzündbar H 226 Leicht entzündbar H 225 Extrem entzündbar H 224

17 Gefährdungsbeurteilung Brand/Ex 1. Sind brennbare Flüssigkeiten vorhanden? Ja 2. Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich? Ja 3. Ist die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge möglich? Ja 4. ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z. B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.

18 Anforderungen Teil 2 Brand-, Ex-Schutz Autom. Waschanlagen: Fp. > 55 C Manuelle Anwendung: Fp. > 55 C

19 Anforderungen an Sonderreiniger aus Sicht der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

20 Anforderungen aus dem staatlichen Regelwerk Möglichst geringe Gesundheitsgefährdung Möglichst geringe Brand- und Explosionsgefährdung Möglichst niedriges Freisetzungsverhalten Geringe Umweltbelastung

21 Unerwünscht in Waschmitteln sind CMR-Stoffe R: 45, 46, 49, 60, 61 Giftige Stoffe R: 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39 CKW, FCKW Hohe Gesundheitsgefahren R: 33, 34, 35, 40, 41, 42, 43 Hohe Ex-Gefahren R: 10, 11, 12 (Fp. < 55 C)

22 Anforderungen an Waschmittel Brancheninitiative Offsetdruck Grenzen Flammpunkt > 55 C Benzol < 0,1 % BG-Kriterien für Sonderreiniger im Offsetdruck Toluol, Xylol < 1 % Aromaten ( C 9 ) < 1 % halogenierte Kohlenwasserstoffe dürfen nicht enthalten sein n-hexan dürfen nicht enthalten sein n-heptan dürfen nicht enthalten sein sekundäre Amine dürfen nicht enthalten sein sekundäre Amide dürfen nicht enthalten sein Nonylphenole dürfen nicht enthalten sein N-Methyl-pyrrolidon, Terpene, Butoxyethanol sonstige Referat Stoffe Arbeitsprozesse mit nicht akzept. - Fachgebiet Druck und Risiken für die Gesundheit dürfen nicht enthalten sein dürfen nicht enthalten sein

23 und die Praxis?

24 Beispiele aus der Praxis I Fp. und Inhaltsstoffe Sonderreiniger Produktbeispiele R 11, Fp. 15 C, 50 % Aceton R 11, Fp. 4 C, 80 % Heptan

25 Beispiele aus der Praxis II Fp. und Inhaltsstoffe Gummituchregenierer Produktbeispiel R 11, Fp. 9 C, Aromaten, n-hexan, Aceton

26 Beispiele aus der Praxis III Einsatzmenge Gefahrstoffverzeichnis eines Betriebs (Auszug) Gummituchregenierer (?), Fp. 10 C

27 Beispiele aus der Praxis IV Einsatzmenge Gefahrstoffverzeichnis eines Betriebs (Auszug) Fp. 15 C

28 Handlungsbedarf!

29 Sonderreiniger Herstellerrückmeldungen Gruppe Alternativen Bemerkungen Farbreiniger Alternativprodukte mit Flammpunkt oberhalb 55 C vorhanden. Feuchtwalzenreiniger Alternativprodukte mit Flammpunkt oberhalb 55 C vorhanden. Zum Teil mit Einschränkungen Plattenreiniger Manuelle Gummituch- und Farbwalzenreinigung Reiniger für Leitstand, Sensoren Klebstoffentferner Gummituchregenerierer Sprays, Aerosoldosen Alternativprodukte vorhanden? Flammpunkt zwischen 40 und 55 C Alternativen nicht unbedingt erforderlich Alternativen nicht unbedingt erforderlich Alternativen nicht unbedingt erforderlich Muss aufgrund des fehlenden Flammpunktkriteriums gesondert beurteilt werden. Für Altmaschinenbestand (Bj vor 1995), Kleinoffset Regelbar über Gebindegröße (z. B. kleiner 1 Liter) Regelbar über Gebindegröße (z. B. kleiner 1 Liter) Regelbar über Gebindegröße (z. B. kleiner 1 Liter) Verwendung ist grundsätzlich nicht empfehlenswert.

30 Anforderungen an Sonderreiniger aus Sicht der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zweistufige Vorgehensweise

31 Kriterien Stufe 1 Farbreiniger Fp. > 40 C Aromatenhaltig Plattenreiniger R 34, 35, 36, 37, 38 (ätzend, reizend)

32 Kriterien Stufe 1 Feuchtwalzenreiniger TRBS 2152 Teil 1 GEA Beurteilung der Explosionsgefährdung Anwendungstemperatur T + 15 C < Fp. Temperatur der Feuchtwalzen ca. 10 C Fp. > 25 C

33 Feuchtwalzenreiniger Nachwaschen mit IPA-Wasser-Gemisch 80 Flammpunkte für IPA/Wasser-Mischungen Fp [ C] Gehalt IPA < 30 % Massenanteil [%]

34 Feuchtwalzenreiniger Nachwaschen mit Ethanol-Wasser-Gemisch 70 Flammpunkte für Ethanol/Wasser-Mischungen Fp [ C] Gehalt Ethanol < 50 % Massenanteil [%]

35 Kriterien Stufe 1 Reiniger für Leitstand, Sensoren Gebindegröße max. 1 Liter Klebstoffentferner Gebindegröße max. 1 Liter Gummituchregenierer Gebindegröße max. 1 Liter Sonstige Reiniger in Sprays, Aerosoldosen Grundsätzlich nicht empfehlenswert

36 Kriterien Stufe 2 Kriterien der Brancheninitiative Fp. > 60 C Ausschlussliste Regelungen hinsichtlich der Gebindegröße wird fortgeführt Stufe 2 tritt nach 5 Jahren Laufzeit der Stufe 1 in Kraft.

37 Ziel Ausdehnung der Brancheninitiative auf Sonderreiniger Aufstellen einer Liste zulässiger Produkte Farbreiniger Plattenreiniger Feuchtwalzenreiniger

38 Kriterien Stufe 1 Farbreiniger Fp. > 40 C Aromatenhaltig Welche Aromatenschnitte sind im Hinblick auf Gesundheitsschutz Materialverträglichkeit möglich?

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