Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -

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1 Brandschutz in Krankenhäusern Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1

2 Brandschutz in Krankenhäusern Grundlegende Anforderungen an Krankenhäuser Krankenhäuser sind Sonderbauten nach 2 (4) Nr. 10 MBO Mit Ausnahme einiger Bundesländer (z. B. Brandenburg, NRW) handelt es sich um ungeregelte Sonderbauten (keine Sonderbauverordnung). Die Patienten sind in einer Vielzahl hilfsbedürftig, es sind stets zwei bauliche Rettungswege und Betten Aufzüge zur Evakuierung notwendig. Es gilt hinsichtlich der Evakuierung grundsätzlich das Verschiebekonzept. Besondere Problemstellung stellen Intensivstationen dar, weil die Patienten (auch mit Bett) nicht bewegungsfähig sind. Die Gefahr einer Brandentstehung besteht im wesentlichen durch ein mögliches Versagen technischer Geräte. Gefahr einer Rauchausbreitung über Lüftungsanlagen ist zu verhindern. ab S. 90 des Skriptes 2

3 Brandschutz in Krankenhäusern Planungsgrundlagen neben MBO: Krankenhaus Muster - Krankenhausbaurichtlinie Muster über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern Fassung vom Dezember 1976 nicht mehr verbindliche Planungsgrundlage Brandenburg Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime im Land Brandenburg Baden-Württemberg Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung 3

4 Brandschutz in Krankenhäusern Grundregeln der früheren Krankenhausbaurichtlinie Grundlegende brandschutztechnische Anforderungen an Krankenhäuser (immer noch aktuell!): Je Geschoss mind. zwei getrennte Brandabschnitte Jeder Brandabschnitt muss mit einem anderen und einem Treppenraum jeweils unmittelbar verbunden sein. In jeden Geschoss mit Aufenthaltsräumen müssen mind. zwei bauliche Rettungswege vorhanden sein. Brandabschnitt max m² Max. Rettungsweglänge = 30 m, Stichflure max. 10 m Notwendige Flure in den Pflegebereichen, B = 2,25 m Bettenaufzüge, Vorräume vor Aufzügen Feuermeldeanlage (heute Brandmeldeanlage) 4

5 Brandschutz in Krankenhäusern Regelgeschoss: Beispiel 5

6 Brandschutz in Krankenhäusern Hinweis Krankenhaus: Baden-Württemberg Hinweise über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung Grundlegend gilt auch hier: In jeden Geschoss mit Aufenthaltsräumen müssen mind. zwei bauliche Rettungswege vorhanden sein. Aufzüge mit dynamischer Brandfallsteuerung Brandmeldeanlage mit Vollschutz Kat. I nach DIN 14675, Ausführung TM 6

7 Brandschutz in Krankenhäusern Hinweise Krankenhaus: Baden-Württemberg Hinweise über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung Brandwände nach max. 50 m (größere BS möglich) Definition von Großraumbereich und Rauchabschnitt Großraumbereiche u. a. für Untersuchungs-, Behandlungsund Pflegebereiche bis max. 400 m² Brandabschnitte über 400 m² müssen in Rauchabschnitte von jeweils max. 400 m² unterteilt werden Maximale Rettungsweglänge = 30 m, Stichflur max. 15 m (bei Stichflurabtrennung RS vom Hauptflur) Notwendige Flure in den Pflegebereichen, B = 1,80 m Wandhydranten oder Steigleitungen nach Erfordernis 7

8 Brandschutz in Krankenhäusern Evakuierungskonzept mittels Rettungstüchern

9 Lehrgebiet Brandschutz Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig, Prüfingenieur für Brandschutz, Weimar 2017

10 Brandschutz in Krankenhäusern Grundlegende Spezifik von Pflegeheimen Pflegeheime sind Sonderbauten nach 2 (4) Nr. 11 MBO Es handelt sich um ungeregelte Sonderbauten, (keine Sonderbauverordnung). Die Bewohner sind in einer Vielzahl hilfsbedürftig, es sind stets zwei bauliche Rettungswege zur Evakuierung notwendig. Es gilt hinsichtlich der Evakuierung abgeleitet aus dem Krankenhaus oftmals auch das Verschiebekonzept. Besondere Problemstellung stellen Intensivpflegestationen dar, weil die Patienten (auch mit Bett) nicht bewegungsfähig sind. Die Gefahr einer Brandentstehung besteht vordergründig im Fehlverhalten durch eine fortschreitende Demenz. 10

11 Altenpflege: Konzept der Hausgemeinschaft Ziel von Hausgemeinschaften Normales Wohnumfeld mit notwendiger stationärer Hilfe Zusammenleben in kleinem intensiv betreuten Haushalt Pflegerische Tätigkeiten eingebettet in Alltagsrhythmus Hausgemeinschaften als vollstätionäre Altenpflegeeinrichtung Hausgemeinschaften unterliegen Heimgesetz und Heim- Mindestbauverordnung Architektur richtet sich an Wohnstrukturen aus Einzelzimmer mit eigenem Duschbad Wohnraum mit integrierter Küche als Mittelpunkt 11

12 Planungsgrundlagen neben MBO: Altenpflege HE - Gruppenbetreuung (Hessen) Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Alterspflegeheimen HE 4. Generation (Mecklenburg-Vorpommern) Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von vollstationären Pflegeeinrichtungen der 4. Generation in Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfahlen Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen 12

13 Brandschutz bei Pflegeheimen Forderungen des Brandschutzes: Treppen und Treppenräume Erfordernis: Generell zwei bauliche Rettungswege Evakuierungsplanung hängt von folgenden Faktoren ab: Anteil Pflegestufen Schwerstpflege Demenzanteil Bewegungsfähigkeit Bewohneranzahl je Pflegegruppe Personaleinsatz 13

14 Hausgemeinschaft im Verbund: Erforderliche Flächen Nutzungseinheit auf Pflegeheime übertragbar??? Quelle: Architekt Thomas Nöll 14

15 Grundlagen: Erforderliche Flächen einer Nutzungseinheit Bauliche Elemente der Hausgemeinschaft: Gemeinschaftsbereich mit Küche Zwischenzone zur passiven Teilnahme am Alltag Individueller Rückzugsbereich Funktionsbereiche Erforderliche Größen (BGF) 6 Plätze = 315 m² 8 Plätze = 415 m² 10 Plätze= 485 m² Motto: Ich kann es tun, muss es aber nicht. Quelle: Architekt Thomas Nöll 15

16 Hausgemeinschaft im Verbund: Erforderliche Flächen einer NE Der notwendige Flur wird aufgelöst und der Wohnbereich zur NE. Quelle: Architekt Thomas Nöll 16

17 HE-Gruppenbetreuung: Geltungsbereich, Schutzziel Geltungsbereich HE gelten nur für Gruppeneinheiten mit Pflege und Betreuung volljähriger Menschen in Einrichtungen i. S. des Heimgesetzes (bzw. hess. Nachfolgegesetz) HE gelten für Gruppeneinheiten, die mit ihrem Fußboden 22 m über der Geländeoberfläche liegen 17

18 HE-Gruppenbetreuung: Schutzziel Schutzziel Gruppeneinheiten sind so zu errichten, dass eine frühzeitige Branderkennung und rechtzeitige Räumung der von einem Brand betroffenen Gruppeneinheit erfolgt und die horizontale Personenrettung schwellenlos ins Freie, in einen benachbarten Brandabschnitt oder in einen anderen sicheren Bereich durchgeführt werden kann. Die Personenrettung ins Freie oder in einen sicheren Bereich sollte vor Eintreffen der Feuerwehr abgeschlossen sein. 18

19 HE-Gruppenbetreuung: Nutzungseinheit, Rettungswege Gruppeneinheit soll nicht mehr als zehn Bewohner aufnehmen, und nicht mehr als 500 m² Brutto-Grundfläche, jede Gruppeneinheit nur eine Geschossebene haben. Es gibt jetzt eine neue Regelung, nach der die GE > 500 m² BGF sein und bis zu 15 Bewohner aufnehmen kann (EG und Schlafräume haben direkten Ausgang ins Freie oder gesonderter Nachweis). Rettungswege Für jede GE müssen mind. zwei voneinander unabhängige Rettungswege, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen, vorhanden sein. 19

20 HE-Gruppenbetreuung Rettungswege Innerhalb einer Gruppeneinheit 1. ist ein notwendiger Flur nicht erforderlich, wenn die baulichen und betrieblichen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele vorhanden sind, 2. dürfen wohnungsähnliche Möblierung und Gruppenküche angeordnet werden Der zweite Rettungsweg darf auch über eine benachbarte brandschutztechnisch abgeschlossene Gruppeneinheit/Aufenthaltsbereich/sicheren Bereich führen (mit Vorraum zwischen den GE, Mindestabstand der Türen: 3 m oder Verbindung des sicheren Bereiches mit dem Rettungsweg) 20

21 HE-Gruppenbetreuung Brandmeldeanlage Nutzungseinheiten sind mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage der Schutzkategorie K 1 nach DIN Anhang G auszustatten, die auf eine ständig besetzte Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten ist. In der Gruppenküche sind gesonderte Brandmelder zur Vermeidung von Täuschungsalarmen zu installieren (z. B. Mehrkriterienmelder). Beim Auslösen der Brandmeldeanlage muss neben der Alarmierung der Feuerwehr auch eine stille Alarmierung des zuständigen Personals erfolgen. 21

22 HE-Gruppenbetreuung Gruppenküche Im Bereich der Gruppenküche muss sichergestellt sein, dass bei Abwesenheit des Personals kein Betrieb der Heiz-, Koch- und Wärmegeräte möglich ist. Die Einhaltung dieser Auflage muss durch den Einbau technischer Vorrichtungen sichergestellt werden. Feuerstätten für feste Brennstoffe sind innerhalb einer Gruppeneinheit unzulässig. 22

23 HE-Gruppenbetreuung: Brandschutzordnung, Anforderungen Personal Brandschutzordnung, Anforderungen an das Personal ein Brandschutzbeauftragter ist zu bestellen. Der Betreiber hat im Benehmen mit der Brandschutzdienst- Stelle eine Brandschutzordnung nach DIN aufzustellen und bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung ist u. a. festzulegen: Aufgaben für das Personal mit Schwerpunkt der Evakuierung von nicht gehfähigen Bewohnerinnen und Bewohnern. Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen Zur Räumung einer Gruppeneinheit ist eine ausreichende Anzahl von Personal (i. d. R. mind. zwei Personen) erforderlich.

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