Chronik des Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v. von Angelsportvereins

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1 Chronik des Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v. von Luftbildaufnahme der Angelsportvereins Gemeinde Rhede (Ems) aus der Zeit der Gründung des 1953 Am 27. September 1953, einem Sonntag, wurde nach dem Hochamt durch den Gemeindediener mitgeteilt, dass am Abend in Rhede ein Angelsportverein gegründet werden sollte. Auch 1953 waren gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Gründung eines rechtsfähigen Vereines mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Nachdem aber nur sechs Angelsportinteressierte dem Ruf der Initiatoren gefolgt waren, holte man kurzerhand noch einen weiteren Rheder hinzu, so dass der ASV doch noch ins Leben gerufen werden konnte. Teilnehmer an dieser Gründungsversammlung, die in der Gaststätte Bruns-Jansen abgehalten wurde, waren Hermann Cruys, Hermann Evering, Gerhard Janssen, Bernhard Krallmann (Aschendorf), Heinz Rinne, Franz Schwinning und Hermann de Vries (Aschendorf). Gerhard Janssen (Busker Gerd) war nur an diesem einen Abend Mitglied des Vereins. 1

2 Bilder der Gründungsmitglieder Bild 1. Hermann Cruys, Bild 2: Hermann Evering, Bild 3: Gerhard Janssen, Bild 4: Bernhard Krallmann, Bild 5: Heinz Rinne Bild 6: Franz Schwinning, Bild 7: Hermann de Vries Zum Vorsitzenden des Angelsportvereins wurde Hermann de Vries gewählt. Kassierer wurde Franz Schwinning. Angaben zur Besetzung weiterer Vorstandsposten liegen nicht vor. Mit Schreiben vom wurde dem Landesfischereiverband in Oldenburg die Gründung des Vereins angezeigt und die Aufnahme in den Verband beantragt; die Aufnahmebestätigung wurde am gefertigt. 2

3 Dokument 1953 Anmeldung Dokument 1953 Aufnahmebestätigung Folgende Personen waren zusätzlich zu den bereits genannten Gründern zum Jahresende 1953 Mitglied im ASV Rhede 3

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5 Bilder: 1953 Abels, Johann; 1953 Agnesmeyer, Wilhelm; 1953 Bröring, Bernhard, 1953 Buth, Emil; 1953 Heyers, Heinrich, 1953 Jansen-Bruns, Josef; 1953 Janssen, Heinrich; 1953 Lückmann, Johannes; 1953 Lückmann, Severin; 1953 Lüsing-Hauert, Bernhard; 1953 Nintemann, Hermann; 1953 Ohr von, Johann; 1953 Plock, Gerhard; 1953 Plock, Heinrich; 1953 Roskam, Heinrich; 1953 Schaar, Erich; 1953 Schulte, Engelke; 1953 Skiba, Albert; 1953 Telgen, Heinrich; 1953 Telgen, Lukas, erster Nachweis niederländische Gastangler über den Verkauf von Fischerei-Erlaubnisscheinen an Abschluß des ersten Pachtvertrages für die Fischereirechte am Dortmund-EmsKanal und Ems-Altarm Fischerei-Unterpachtvertrag Zwischen dem Landesfischereiverband Weser-Ems e.v. in Oldenburg als Verpächter - und dem Sportfischerverein Rhede/Ems als Unterpächter wird folgender Fischereipachtvertrag abgeschlossen: 1 Der Landesfischereiverband Weser-Ems e.v. verpachtet an den Sportfischerverein Rhede/Ems die Fischereinutzung in der nichtschiffbaren Ems von km 77,5 bis 79,5 (ganze Ems Rhede), von km 84,8 bis 85,2 (halbe Ems links Brual), schiffbare Ems von km 222,4 bis 224,0 (halbe Ems links Brual), von km 219,6 bis 222,4 (ganze Ems Rhede); insgesamt 50,5 ha. Das aufgeführte Fischereigewässer Schiffahrtsamtes Meppen. befindet sich im Bezirk des Wasser- und 2 Der Pachtvertrag läuft vom bis Das erste Pachtjahr läuft vom und endet am Die übrigen Pachtjahre laufen jeweils vom 1. April bis 31. März des folgendes Jahres. 5

6 3 Der Pachtpreis beträgt für das erste Pachtjahr DM 390,75 und ist erstmalig für die Zeit vom bis zu zahlen. Für die fortlaufenden Pachtjahre sind alljährlich DM zu entrichten. Die Zahlung des Pachtzinses hat alljährlich bis zum 1. Juli j.j. auf das Konto Nr bei der Oldenburgischen Landesbank für die Pachtkasse des Landesfischereiverbandes Weser-Ems e.v. zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet. 4 Die auf der Pachtung Schiffahrtsverwaltung. ruhenden Lasten und Abgaben trägt die Wasser- und 5 Für das Angeln mit der Rute werden von dem Unterpächter Erlaubnisscheine zum Fischfang ausgestellt. Die Erlaubnisscheine sind nur an Personen auszugeben, die im Besitz eines Jahresfischereischeines und Mitglied eines Fischereivereins sind. Die Zahl der Erlaubnisscheine zum Fischfang wird auf höchstens 3 Stück je ha Gewässerfläche festgesetzt. Darüber hinaus ist der Unterpächter gehalten, für Angehörige der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, die ihm vom Landesfischereiverband Weser-Ems namhaft gemacht werden, unentgeltlich und ohne Bindung an die Zugehörigkeit zu einem Fischereiverein Erlaubnisscheine zum Fischfang auszustellen. Das Wasser- und Schiffahrtsamt verlangt, dass sämtliche Erlaubnisscheine mit einem Sichtvermerk zu versehen sind und zur Abstempelung über den Landesfischereiverband Weser-Ems eingereicht werden müssen. Hierdurch wird die nach 98 Abs. 8 des Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 vorgesehene öffentliche Beglaubigung nicht ersetzt. Der Unterpächter hat dafür zu sorgen, dass die Erlaubnisscheininhaber den Bestimmungen dieses Vertrages und den fischereipolizeilichen Anordnungen ebenso nachkommen, wie er selber dazu verpflichtet ist. 6 Der Pächter ist verpflichtet, alljährlich Fischbesatz mindestens im Werte von 25 % des Pachtpreises in jedem einzelnen der in 1 genanntem Pachtgewässer auszusetzen. Er ist verpflichtet, das zuständige Wasser- und Schiffahrtsamt rechtzeitig, spätestens 3 Tage vorher, von der beabsichtigten Aussetzung von Fischbesatz in Kenntnis zu setzen. Das Wasser- und Schiffahrtsamt kann einen Vertreter zu der Aussetzung entsenden. 6

7 Das Wasser- und Schiffahrtsamt ist berechtigt, in die Unterlagen des Unterpächters über die Beschaffung von Fischbesatz Einsicht zu nehmen. Auf Verlangen wird dem Unterpächter eine Bescheinigung über das erfolgte Aussetzen von Fischbesatz erteilt. 7 Der Unterpächter hat die Fischerei ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu betreiben, so dass die dauernde Ertragsfähigkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Er hat sich den für die Ausübung der Fischerei bestehenden und noch zu erlassenden Gesetzen und Verordnungen ohne jeden Entschädigungsanspruch zu unterwerfen. Er hat von sich aus alles zu tun, dass eine Schädigung der Fischerei durch Dritte nicht eintritt und ggf. verfolgt werden kann. 8 Die verpachtete Fischerei darf je Erlaubnisscheininhaber mit 3 Handangeln, 3 Setzangeln, Aalschnüren mit höchstens zusammen 50 Haken und 2 Aalkörben und von dem Unterpächter selbst auch mit dem Zugnetz ausgeübt werden. Das Benutzen von 1 bis 2 Rutenhaltern neben den Handangeln ist erlaubt. Die Fischzüge dürfen nur nach Vereinbarung mit dem zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamt unter dessen Aufsicht durchgeführt werden. Das Wasser- und Schiffahrtsamt ist von dem Vorhaben eines Netzzuges unter Angabe von Ort und Zeit möglichst 10 Tage vorher zu benachrichtigen. Das Legen von Aalschnüren ist dem Unterpächter unter folgenden Bedingungen gestattet: Die Schnüre dürfen nur in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gelegt werden. Zum Befestigen der Schnüre darf nur eine aus Draht gefertigte mit Öse versehene Nadel von etwa 50 cm Länge in die Böschung oberhalb der Uferbefestigung gesteckt werden. Uferdecksteine dürfen für die Befestigung und zur Erschwerung sowie für das Herstellen von Sitzgelegenheiten nicht benutzt werden. Die Benutzung von Uferdecksteinen beim Fischfang kann mit der Entziehung des Erlaubnisscheines für die Zeit eines Jahres geahndet werden. Der Unterpächter ist daher verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamtes von dem betreffenden Inhaber des Erlaubnisscheines zum Fischfang den Erlaubnisschein einzuziehen. Entstehen Zweifel über einen solchen Verstoß, so entscheidet die Wasser- und Schiffahrtsdirektion. Das Legen von Reusen nicht von Aalkörben in der Schiffahrtsstrasse ist nicht gestattet. Die Berufsfischer üben die Fischerei mit den nach dem Fischereigesetz zugelassenen Fanggeräten aus. Eine Behinderung der Schiffahrt darf hierdurch nicht erfolgen. 7

8 Beim Fischfang an Kanalstrecken, die neben dem Berufsfischer auch von Mitgliedern anderer Sportfischervereine benutzt werden, ist auf diese die erforderliche Rücksicht zu nehmen. Der Unterpächter trägt dafür Sorge, dass seitens der Erlaubnisscheininhaber Maßnahmen getroffen werden, die eine Beeinträchtigung des Fischfangs für den Berufsfischer verhindern. 9 Das Angeln soll grundsätzlich vom Leinpfad aus erfolgen. Liegt dieser zu weit von dem Wasserspiegel entfernt oder ist ein Leinpfad nicht vorhanden, so darf es von der Böschung aus erfolgen. Eine Beschädigung der Böschungen und ihrer Vegetation insbesondere des Schilfsrohres muss unbedingt vermieden werden. Das Betreten der Schleuseninseln und der Schleusen- und Wehranlagen sowie der landseitigen Leinpfad-Böschungen ist verboten. Das Betreten der Ufer von Häfen ist nur mit Genehmigung des Verfügungsberechtigten zulässig. Innerhalb sowie oberhalb und unterhalb von Fischpässen und Schleusenanlagen ist in einer Entfernung von beiderseits 50 m, gemessen von der äußeren Bauwerkskante, der Fischfang nicht gestattet. Die Grenzen werden notwendigenfalls durch das zuständige Wasser- und Schiffahrtsamt festgelegt. 10 Die Inhaber von Erlaubnisscheinen zum Fischfang bedürfen zum Betreten des Leinpfades und der Kanalböschungen innerhalb der Pachtstrecken eine gesonderte Genehmigung (Uferbetretungsgenehmigung), die durch das Wasser- und Schiffahrtsamt erteilt wird. Die Genehmigung zum Betreten der Ufergrundstücke kann von dem Wasser- und Schiffahrtsamt mit dem Sichtvermerk auf den Erlaubnisscheinen nach 5 Abs. 4 verbunden werden. Für diese Genehmigung ist eine Gebühr (Uferbetretungsgebühr) von 1,-- DM zu entrichten. Bei Einsendung der Erlaubnisscheine zur Eintragung des Sichtvermerkes ist dem Landesfischereiverband Weser-Ems gleichzeitig eine namentliche Liste in doppelter Ausfertigung für die Ausstellung der Uferbetretungskarten einzureichen. Die Gebühr hierfür von 1,-- DM je Erlaubnisscheininhaber ist gleichzeitig auf das Konto - Nr bei der Oldenburgischen Landesbank für die Pachtkasse des Landesfischereiverbandes einzuzahlen. Die Uferkarte gilt für sämtliche Pachtstrecken. 11 Der Verpächter übernimmt für die Ertragsfähigkeit des verpachteten Gewässers keine Gewähr. 8

9 Eine Haftung des Verpächters für etwaige Unfälle oder Schäden, die der Unterpächter oder die Inhaber von Fischereierlaubnisscheinen bei der Ausübung der Fischerei oder auf dem Hin- und Rückweg erleiden, ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Schäden durch Dritte werden durch diesen Vertrag nicht berührt. 12 Die Unterpächter haben über die ausgegebenen Erlaubnisscheine, ihre Einnahmen und Ausgaben, das Ergebnis ihrer Fänge aus den Pachtgewässern und das Aussetzen von Fischbesatz und sonstige fischereifördernden Aufwendungen und über ihre Geräte und Einrichtungen genau Buch zu führen und diese Aufzeichnungen auf Verlangen der Wasserund Schiffahrtsverwaltung vorzulegen. Der Landesfischereiverband ist verpflichtet, alljährlich bis zum 1. April dem zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamt in Meppen eine Zusammenstellung über die Fischfänge, getrennt nach Fischarten, in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Der Unterpächter hat diese Zusammenstellung bis zum 1.3. j. J. dem LFV einzureichen. 13 Der Unterpächter ist verpflichtet, Fischfänge wissenschaftliche Zwecke unentgeltlich zu dulden. in beschränktem Maße für 14 Der vorstehende Pachtvertrag kann auch vor Ablauf der Pachtzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt werden, wenn der Unterpächter seinen Verpflichtungen aus diesem Pachtvertrag zuwiderhandelt und das Zuwiderhandeln auch auf Mahnung des Verpächters oder seiner Beauftragten nicht unterlässt oder wenn der Unterpächter mit der Zahlung des Pachtgeldes länger als drei Monate nach Mahnung in Verzug gerät oder wenn organisatorische Gründe hierzu Veranlassung geben. Bei erheblichen Veränderungen des Preisindex sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag bezüglich des 3 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Pachtjahres zu kündigen, ohne dass es zu einer Auflösung dieses Vertrages kommt. Sollte eine Einigung über die Festsetzung des neuen Pachtpreises im Rahmen eines Nachtragsvertrages nicht zustande kommen, so soll ein Gutachten der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz für beide Parteien als verbindlich anerkannt werden. 15 Falls im Laufe der Pachtzeit eine Veränderung der Pachtstrecke mit Rücksicht auf den Betrieb und die Unterhaltung oder den Ausbau der Schiffahrtsstrasse nach dem Ermessen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung notwendig werden sollte, ist der Fischfang auf der infrage kommenden Strecke einzustellen. Der Unterpächter ist über die Notwendigkeit und den Umfang der Einstellung des Fischfanges durch den Verpächter rechtzeitig zu verständigen. Dem Landesfischereiverband Weser-Ems e.v. als Pächter und 9

10 auch dem Unterpächter steht in diesem Falle ein Anspruch gegen die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung auf verhältnismäßige Minderung des Pachtbetrages zu, wenn die Veränderung eine Ausübung des Fischfanges für länger als ein halbes Jahr unmöglich machen. Die Minderungen erlöschen mit dem Ende des Pachtjahres, indem die Umstände, die die Ursache der Einstellung des Fischfanges waren, weggefallen sind. Sollte die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Laufe der Pachtzeit eine Veränderung in den Grenzen der Pachtstrecke mit Rücksicht auf den Betrieb, Unterhaltung oder Ausbau der Schiffahrtsstrasse vornehmen, oder einen Teil der Pachtstrecke für andere staatliche Zwecke benötigen, so ist die Fischerei auf der infrage kommenden Pachtstrecke vier Wochen nach der ergangenen Anzeige einzustellen. Dem Unterpächter steht in diesen Fällen kein anderer Anspruch an den Verpächter zu, als ein der Länge der entzogenen Pachtstrecke und der Zeit der Entziehung entsprechender Pachtnachlass. Das gleiche gilt für vorübergehende Störungen des Fischereibetriebes, die infolge von Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten entstehen, oder infolge von Unfällen eintreten. Eine rechtzeitige Verständigung des Unterpächters veranlasst das zuständige Wasserund Schiffahrtsamt, um diesem die Möglichkeit der Sicherung bzw. Entnahme des Fischbestandes zu geben. 16 Mündliche Nebenabreden neben diesem Vertrag begründen keinerlei Ansprüche. 17 Werden in Erfüllung dieses Vertrages Fischereisachverständigen Gutachten notwendig, werden diese von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz eingeholt. 18 Die Kosten für den Abschluss dieses Vertrages gehen zu Lasten des Unterpächters. Oldenburg, den Landesfischereiverband Weser-Ems - Dr. Reinke Rhede, den Angelsportverein Rhede - de Vries Vorstandswahlen: Es ergaben sich folgende Veränderungen: Johann von Ohr, Brahe, wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt, Hermann Nintemann wurde 2. Vorsitzender, Franz Schwinning als Kassenwart bestätigt, Hermann de Vries übernahm das Amt des Schriftführers : Vertreter des ASV Rhede nahmen erstmalig an der Bezirksversammlung der Emslandvereine im Landesfischereiverband Weser-Ems im Kolpinghaus in Lingen teil. 10

11 Weitere Teilnehmer waren die Fischerei- und Angelvereine aus Lingen, Salzbergen, Gronau, Papenburg, Rheine, Nordhorn, Dörpen, Bentheim-Schüttorf, Meppen, Haren, Neuenhaus und Lathen Themen u.a.: - Besatz von Hechtbrut sowie Satzaal und Aalbrut in der Ems durch den Landesverband; - geplante Einführung einer einheitlichen Befischungsordnung im Emsland; - Einführung von Fanglisten; - Einrichtung/Beibehaltung von Schonbezirken; Gewässerverunreinigungen (z.b. Ölraffinerie Holthausen); - Einleitungen ungeklärter Abwässer durch Nordhorner Industriebetriebe in die Vechte Dokument 1955 Mitgliederliste 11

12 Text: Erste vollständig erhaltene Mitgliederliste des Angelsportvereins Rhede 12

13 Text: nach erfolgreichem Fischfang; v.l. Erich Schaar, Bernhard Lüsing-Hauert, Hermann de Vries, Wilhelm Schreiner, Hermann Heyers, Engelke Schulte Erstmalig wird ein Kameradschaftsabend in der Gaststätte Bruns-Jansen durchgeführt. Überschrift: Neuzugänge des Jahres 1955 Bilder: 1955 Husmann, Heinrich; 1955 Lindt, Hermann; 1955 Lückmann, Johannes; 1955 Prangen, Kaspar Teilnahme an der Bezirksversammlung der Emslandvereine des LFV Weser-Ems in Lingen Themen u.a.: - Fortfall der Uferbetretungsgebühr mit folgender Auswirkung: a.) Der aufzubringende Betrag für die bisherige Uferbetretungsgebühr, der jetzt für Fischbesatz verwendet wird, ist auf die einzelnen Pächter hektarmäßig umzulegen. Je ha entfallen ca. 1,50 DM. Die entsprechende Umlage wird durch den LFV eingezogen. b.) Bei der Ausstellung von Erlaubnisscheinen ist zu beachten, dass der 5 des Unterpachtvertrages eingehalten 13

14 wird, wonach je ha = 3 Erlaubnisscheine ausgestellt werden dürfen.... Die Erlaubnisscheine brauchen nicht mehr zum LFV eingereicht zu werden, sondern können sofort dem Wasser- und Schiffahrtsamt in Meppen vorgelegt werden. Das Wasser- und Schiffahrtsamt gibt dem LFV laufend Kenntnis über die mit einem Sichtvermerk versehenen Scheine. - Fischbesatz, Probleme bei der Beschaffung von Satzfischen, Gefahr der Einschleppung der Bauchwassersucht -Wollhandkrabbe: Fischzuchtmeister Köpke brachte dann einen Bericht über die diesjährige Wollhandkrabbeninvasion am Wehr in Herbrum. Die grosse Bereitwilligkeit des Wasser- und Schiffahrtsamtes wurde besonders hervorgehoben, da diese Dienststelle sofort nach Bekanntwerden des enormen Wollhandkrabbenaufstieges einen Arbeiter abstellte, der in zwei Tagen ca Ztr. Wollhandkrabben vernichten konnte. Außerdem wurden die vorhandenen Fangruben am Wehr in Herbrum zum Fang wieder hergerichtet. Zeitungsbericht Text: Bericht der Ems-Zeitung vom : Ausflug der ASV nach Rheine. 14

15 Foto Preisangeln Text: Preisangeln am 22.Juli 1956, v.l.n.r.:?, Heinrich Roskam, Hermann Lindt, Johann von Ohr, Lukas Telgen Überschrift: Neuzugänge des Jahres 1956 Bilder: 1956 Assies, Peter; 1956 Vahle, Heinrich 1957 Dokument: Fischereierlaubnisschein 15

16 Text: Fischereierlaubnisschein aus dem Jahr 1957 mit Sichtvermerk des WSA Meppen Preisangeln Papenburg-Aschendorf-Rhede (aus den Unterlagen von Hermann Leffers, Aschendorf) Der ASV Rhede nimmt das erste Mal am Preisangeln in Aschendorf teil Dieses Preisangeln wurde von gut 50 Teilnehmern besucht. Den 1. Preis konnte Johann Ahrens (Herbrum, Verein: Aschendorf) mit einem Zander von gr. erzielen. Das Ergebnis des Preisangelns war sehr schlecht; es konnten deshalb nur 14 Preise ausgeteilt werden. Die vom Rheder Verein gestifteten DM wurden aufgeteilt und an den 1. Preis (Ahrens) und den letzten Preisträger (Schlömer, Herbrum) verteilt. Der von Papenburg gestiftete Preis (20.-- DM) wurde für Getränke ausgegeben. Teilnehmer des ASV Rhede: Wilhelm Agnesmeyer, Hermann de Vries, Hermann Evering

17 Zeitungsbericht Petrus war mit seinen Jüngern Text: Bericht über ein Preisangeln der Vereine Aschendorf, Papenburg und Rhede im Jahr 1958; der ASV Rhede ist seit 1955 an diesen Angelveranstaltungen beteiligt. Bild Anglerball v.l.n.r. Heinrich Plock, Schlömer, Hermann Jansen, Anni Jansen, Margret Plock, vorne:?, Hermann Kassens, Hermann Nintemann Text: Seinen Anglerball feierte der ASV Rhede traditionell am Vorabend des Buß- und Bettages. In den ersten Jahren feierte man gemeinsam mit den Jägern. Die Veranstaltung fand im Vereinslokal Bruns-Jansen oder, wenn die Jäger Ausrichter waren, in der Gaststätte Kassens statt. Heute wird das Fest im Vereinslokal Conens gefeiert. Überschrift: Neuzugänge des Jahres

18 Bilder: 1958 Gottschald, Meinhard; 1958 Jansen, Hermann; 1958 Krange, Rudolf; 1958 Pott, Johann, 1958 Seelbinder, Wilhelm; 1958 Specker, Albert, 1958 Stubbe, Bernhard; 1958 Trautmann, Alfred; Trautmann, Käthe; Nach Neuwahlen zum Vorstand ergibt sich folgende Zusammensetzung: 1. Vorsitzender: Hermann Nintemann, 2. Vorsitzender: Hermann Jansen, Schriftführer: Johannes Lückmann und Kassierer: Franz Schwinning Überschrift: Neuzugänge des Jahres

19 Bilder: 1960 Binnewies, August; 1960 Bolsmann, Günter; 1960 Brockmann, Bernhard; 1960 Conens, Gerhard; 1960 Dickebohm, Johann; 1960 Dugnus Albert; 1960 Foullois, Wilhelm; 1960 Korte, Klaus; 1960 Marsmann, Albert; 1960 Rinne, Karl-Heinz; 1960 Scheer, Heinrich; 1960 Schulte, Hermann; 1960 Trilling, Heinz; außerdem noch: Hamann, Erich, Dortmund (ohne Bild) 1961 Schon 1961 waren sich die Angler ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst. So schreibt der Landesfischereiverband am an die Vorstände seiner Mitgliedsvereine: Haltet das Wasser sauber! 19

20 Die Vereinigung Deutscher Gewässerschutz hat eine Plakataktion unter der Devise Haltet das Wasser sauber unternommen. Es wird erwartet, dass dieser Mahnruf nicht ungehört verhallt und auch den Letzten aufrüttelt, denn die Wachsamkeit aller tut not. Der Schutz der Gewässer vor Schmutz jeder Art ist dringlich. Kultur, Wirtschaft und Hygiene fordern diesen Schutz. Die Ansprüche an das Wasser wachsen. Wir brauchen sauberes Wasser, um in Zukunft bestehen zu können... Zeitungsbericht Sportfischer zu aktuellen Fragen Text: Gemeinsame Vorstandssitzung der Vereine Aschendorf, Papenburg und Rhede im Frühjahr 1961; Probleme, die seinerzeit behandelt wurden, sind auch heute noch aktuell Ausflug des Angelvereins zur Engelmannsbäke und zur Jagerheide

21 Foto Deichbruch Text: Deichbruch bei Halte Foto Hochwasser in Rhede Text: Hochwasser in Rhede (v. l. die Häuser Sanken, Thieke, Stubbe, Feuerwehrhaus Mitteilung des Landkreises Aschendorf-Hümmling an den ASV Rhede Erlaubnisscheine (für Gastangler) dürfen nur dann an Niederländer ausgegeben werden, wenn diese Einwohner einer Grenzgemeinde sind (z.b. in Bellingwolde, Borger, Drievorden, Enschede,... wohnen ) 21

22 Der Verein muss nunmehr jährlich neu beim Landkreis die Genehmigung beantragen, Fischereierlaubnisscheine für Ausländer auszustellen. Die Personen, die Gastkarten erhalten, sind in der Folge jährlich mit Angabe von Geburtsdatum und Wohnort dem Landkreis mitzuteilen. Text: Rhede im Winter 1962 Überschrift: Neuzugänge im Jahr 1962 Bilder: 1962 Hennemann, Karl-Heinz; 1962 Klesatschke, Alfred, 1962 Santen, Hans; 1962 Schmidt, Karl; 1962 Stevens, Wilhelm, 22

23 ohne Bild: Föhrder, Hans-Gerd; Janssen, Bernd; Kruthaupt; Ewald 1963 Beleg Bröring Text: Gewinne und Preise für Angelveranstaltungen und den Anglerball werden seit Vereinsgründung traditionell bei Rheder Gewerbetreibenden eingekauft. Bei vorliegendem Beleg der Fa. Bröring, Rhede, achte man auf die Unterschrift des Quittierenden. 23

24 Beleg Bäckerei Jansen Text: Stellte ich im Hause eines Vereinsmitgliedes Nachwuchs ein, wurde seit 1956 durch den Angelverein zur Taufe eine Torte überreicht. Die erste Torte, gebacken in der Bäckerei Plock, erhielt die Familie Engelke Schulte anläßlich der Taufe des Sohnes Wilhelm, geboren am 16. Januar 1956; der Brauch hatte bis Ende der 60 er Jahre Bestand. Die letzte Torte, gebacken in der Bäckerei Puls, erhielt 1967 die Familie Albert Marsmann anläßlich der Taufe der Tochter Christel. Die vorliegende Quittung der Bäckerei Jansen-Bruns bezieht sich auf Torten für die Familien Johannes Lückmann (Kind: Monika), Bernhard Stubbe (Kind: Doris) und Gerhard Conens (Kind: Gerd). Überschrift: Neuzugänge des Jahres

25 Bilder: 1963 Hinrichs, Hans; 1963 Jansen, Heinrich; 1963 Schütte zur Wiek, Johannes 1964 Beleg Gummistiefel Text: Damit der Fischereiaufseher Opa Buth keine nassen Füße bekommt. 25

26 Beleg Fischerprüfungsausweis Schulte Test: Durchführung des 1. Sportfischerlehrganges; Lehrgangsleiter: Herr Meyer, Papenburg Teilnehmer u.a.: Heinrich Jansen (Husmeer), Hermann Jansen (Sudende), Hermann Lindt, Johann Lückmann (Neurheder Str.), Johann von Ohr, Brahe, Heinrich Scheer, Hermann Schulte, Brual, Franz Schwinning, Bernhard Stubbe, Lukas Telgen, Brual Die Kandidaten trafen sich in der Gaststätte Nintemann, die Prüfung fand dann in der Gemeindehalle statt. Nach bestandener Prüfung ging`s dann wieder zurück zu Nintemann

27 Bild Ausflug Norderney Ausflug mit 52 Personen nach Norddeich/Norderney (von links: Heinrich & Grete Husmann, Katharina Hunfeld, im Hintergrund Willi Stevens) Ausflug mit 56 Personen nach Wilhelmshaven mit Stadtführung und Besichtigung des Aquariums, vorher Zoobesuch in Leer-Logabirum, anschließend Besuch in Bad Zwischenahn Pokalangeln (aus den Unterlagen von Hermann Leffers, Aschendorf) In Rhede wird das erste gemeinsame Pokalangeln der Vereine Aschendorf, Papenburg, Rhede und Dörpen abgehalten. Geangelt wurde von Uhr. 2 Ruten waren zugelassen. Der Angelsportverein Dörpen errang den Pokal. Das höchste Fanggewicht betrug 470 Gramm. Die genannten Vereine führen unter dem Begriff Vierergemeinschaft, manchmal auch Viererbande genannt, auch heute noch gemeinschaftlich Angelveranstaltungen für ihre erwachsenen und jugendlichen Vereinsmitglieder durch; die Vorstände der Vereine treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch. Deichfest 1966: Aus den Unterlagen anlässlich der Rundfahrt zur Besichtigung der Baumaßnahmen mit dem niedersächsischen Verkehrs- und Wirtschaftsministers Möller:... Mit der Eindeichung ist 1954 begonnen worden. Sie konnte planmäßig 1965 nach Schließung von 3 Lücken zum Abschluß gebracht werden. Die gesamte Länge auf beiden 27

28 Seiten der Ems beträgt rd. 34 km. Die Kosten belaufen sich auf DM/km südlich und auf DM/km im Abschnitt Nord. Im oberen Bereich des Verbandsgebietes konnte das Material für die Errichtung der Deiche im Vorland gewonnen werden. Die Abgrabungen dienten einerseits der Beseitigung von Abflusshindernissen, zum anderen erfolgte die Abtragung so, daß künftig eine intensive Grünlandnutzung gewährleistet ist. Das Material für den Deich im nördlichen Teil des Verbandsgebietes wurde im Spülbetrieb gewonnen. Ein Abtragen weiter entfernt liegender Ackerflächen war wegen zu hoher Kosten unwirtschaftlich. Die Entnahmen aus der Tiefe (Spülbetrieb) wurde hierbei vorgezogen. Es sind so entstanden: Baggersee Rhede: 10 ha einschließlich m3 Bodengewinnung Baggersee Aschendorf: rd. 4,0 ha; m3 Bodengewinnung Baggersee Tunxdorf: 10 ha Gesamtfläche (mit Böschungen), 6,5 ha Wasserfläche, rd m3 Bodengewinnung, Tiefe 6 8 m Preisangeln Aschendorf-Dörpen-Rhede-Papenburg (aus den Unterlagen Hermann Leffers, Aschendorf) Beim Preisangeln mit den Nachbarvereinen am 23.Juli 1967 in Aschendorf errang Karl Strack, Bokeler Str., Aschendorf den 1. Preis. Nach der Preisverteilung blieb man noch einige Zeit gemütlich in der Gaststätte Bruns, Goldfisch, Herbrum zusammen. Dieses Angeln begann entgegen der sonst üblichen Regelung nachmittags um 14 Uhr. Teilnehmer (mit Fang) aus Rhede: Jansen (610 gr.), Marsmann 650 gr.) Die weiteren Angeltermine der 4 er Gemeinschaft in diesem Jahr waren: in Papenburg in Dörpen in Rhede Startbeginn jeweils 8 Uhr, Ende 15 Uhr. Startgeld jeweils 2 DM 28

29 Foto Bernhard Stubbe Text: Bernhard Stubbe wird als Nachfolger von Franz Schwinning Kassenwart des ASV Rhede erstmalig wird das Vereinsfest in der Gaststätte Conens gefeiert (75 Teilnehmer, Getränkebons im Wert von 4.-- DM je Teilnehmer wurden ausgegeben); Preise für die Verlosung wurden u.a. eingekauft bei B. Stubbe, G. Krange, B. Bröring und Ww. Anna Specker 1968 Die Besitz- und Fischereirechte für den im Rahmen des Deichbaues entstandenen Baggersee (Rottsee) waren seinerzeit nicht eindeutig geklärt und führten des öfteren zu Irritationen. So wurde z.b. auch ein Rheder Vereinsmitglied beim Angeln am Rottsee angetroffen und wegen Fischwilderei angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch nach Aussage von Rechtsanwalt Dr. Wumkes, Leer, der den Rheder Verein vertrat, eingestellt Nachdem die Eigentums- und Nutzungsrechte für den Rottsee geregelt worden waren, wird zwischen dem Angelsportverein Rhede und Oberkreisdirektor Dr. Hans Tiedeken, Aschendorf (Ems) bzgl. der fischereimäßigen Nutzung des Rheder Baggersees die Vereinbarung getroffen, dass Dr. Tiedeken vorerst Pächter des Gewässers bleibt, der ASV Rhede den See jedoch in angemessenem Umfang mitnutzen darf Durchführung eines Pokalangelns in Aschendorf. Treffpunkt war beim Goldfisch. Das Angeln begann um 14 Uhr; Schluß des Abwiegens war 19 Uhr Das Abangeln dieses Jahres wurde bei Johann von Ohr, Brahe, durchgeführt. Anschließend traf man sich zu einem gemeinsamen Aalessen. Hierfür waren insgesamt 17 Pfd. Räucheraal zu je 13,-- DM eingekauft worden Aufgrund eines Karpfensterbens im Rottsee wird eine Wasserprobe vom Chemischen Untersuchungsamt der Stadt Emden analysiert. Im Bericht vom wird festgestellt, daß das untersuchte Wasser weder toxische Stoffe noch sonstige für Karpfen gesundheitsschädliche Stoffe enthält. Nach Mitteilung des Untersuchungsamtes war das Karpfensterben auf eine spezielle Viruserkrankung, wahrscheinlich die Bauchwassersucht, zurückzuführen. Zeitungsbericht: Gründung des Bezirksfischereiverbandes Emsland 29

30 Text: Der ASV Rhede ist Gründungsmitglied des Bezirksfischereiverbandes Emsland 1971 Am ist es nach vielen Mühen endlich geschafft: Abschluss eines Fischereipachtvertrages für den Baggersee (Rottsee) in Rhede zwischen dem Deichverband Heede-Aschendorf-Papenburg in Aschendorf vertreten durch Verbandsvorsteher Pennemann in Brahe - als Verpächter und dem Angelsportverein Rhede vertreten durch den Vorsitzenden Hermann Nintemann, Rhede - als Pächter Aus dem Pachtvertrag: 1 Der Verpächter überträgt dem Pächter das volle Fischereirecht in dem o.a. Gewässer. Verpächter ermächtigt den Pächter und seine Gäste, das Grundstück, auf dem Gewässer liegt, sowie die Insel in dem Gewässer auf eigene Gefahr zu betreten. Haftung des Verbandes für sämtliche Schäden, die bei der Ausführung Der das Die des 30

31 Fischereirechtes ausgeschlossen. und der Benutzung des Grundstückes entstehen können, wird 2 Die Pachtzeit beginnt mit dem und endet am Der Angelsportverein Rhede bedankte sich mit folgenden Schreiben bei OKD Dr. Tiedeken Sehr geehrter Herr Oberkreisdirektor! Wir möchten uns bei Ihnen ganz besonders dafür bedanken, daß Sie sich dafür eingesetzt haben, daß das Fischereirecht an dem Rheder Baggersee nicht an auswärtige Interessenten, die sicherlich genügend vorhanden waren, verpachtet worden ist. Hierüber freuen wir uns ganz besonders, zumal der Angelsportverein Rhede durch die Deichbaumaßnahmen erhebliche Gewässer verloren hat. Um Ihnen in Ihren Mußestunden weiterhin den Angelsport zu ermöglichen, gestatten wir uns, Ihnen jährlich einen Berechtigungsschein für unsere gesamten Gewässer zukommen zu lassen. Für das Jahr 1971 ist der Berechtigungsschein als Anlage beigefügt. Wir würden uns freuen, wenn Sie recht oft von Ihrem Gastrecht bei uns Gebrauch machen würden. Sie sind bei uns jederzeit herzlich willkommen. gez. Nintemann 31

32 Am wird erstmalig der Fischereipachtvertrag über die Fischereirechte für den Brualer Mahlbusen am Schöpfwerk Brual zwischen dem Deichverband Heede-AschendorfPapenburg und dem Angelsportverein Rhede abgeschlossen Ausflug mit 56 Teilnehmern zum Tierpark Jaderberg, anschließend Tanz 1972 Bild Lammers Text: Siegfried Lammers tritt die Nachfolge von Johann Lückmann, Neurheder Str. als Schriftführer an Ausflug mit 56 Personen zum Vogelpark Walsrode 32

33 1973 Aus dem Rheder Gemeindebrief vom Alle Mitglieder des Angelsportvereins Rhede (Ems) werden eingeladen zu einem Arbeitseinsatz am Baggersee. Der Arbeitseinsatz wird durchgeführt am Samstag, den 31.März 1973 in der Zeit von Uhr. Eisenharke, Forke und Stiefel sind mitzubringen. Im Interesse einer ordentlichen Unterhaltung des Baggersees wird um die Beteiligung aller Mitglieder gebeten. Quittung Kindergarten Text: Der Angelsportverein Rhede unterstützt die Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus bei der Erweiterung des Kindergartens mit einem Betrag in Höhe von DM. 33

34 3 Bilder Familienangeln Text: Erstmalig wird am ein Familienangeln am Rottsee durchgeführt Pokalangeln in Aschendorf; Den Angelsportverein Rhede vertreten Hans Lampen, Heinrich Husmann, Hermann Lindt, Hermann Jansen, Jan Holtermann, Heinrich Plock, Lukas Telgen, Günter Bolsmann, Albert Marsmann, Hans von Ohr und Hans Abels Jugendpokalangeln in Aschendorf; für Rhede gemeldete Teilnehmer: Gerd Jansen, Heinz Böhle, Lambert Lückmann, Gerd Stubbe, Hermann-Josef Jansen, Karin Telgen Mitteilung an alle Mitglieder des Angelsportvereins Rhede (Ems) Betr.: Angelordnung in den vereinseigenen Gewässern hier: Baggersee an der Aschendorfer Straße 34

35 Sehr geehrtes Mitglied! Auf der letzten Mitgliederversammlung des ASV Rhede (Ems) am 24.Mai 1974 wurden Beschlüsse hinsichtlich der Angelordnung bei Baggersee an der Aschendorfer Str. gefasst. Die Beschlüsse sollen allen Mitgliedern bekanntgegeben werden. Folgende Beschlüsse, die für alle Mitglieder verbindlich sind, wurden gefaßt: 1. Am Baggersee ist die Rutenzahl auf drei Hand- und eine Köderfischangel begrenzt. 2. Pro Mitglied dürfen ab sofort jährlich nur fünf Karpfen im Baggersee geangelt werden (Höchstzahl). Wer diese Zahl überschreitet, hat am Jahresschluß eine Sonderumlage an den Verein zu entrichten. Die Sonderumlage wird für Besatzmaßnahmen verwendet. 3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Fanglisten zu führen. Ohne Vorlage der richtigen Fangliste erhält das Mitglied ab 1975 keinen Erlaubnisschein. 4. Ohne Stationärrolle darf im Baggersee nicht geangelt werden. Die vorstehenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Jeder, der ab sofort gegen diese Beschlüsse verstößt, wird aus dem Angelsportverein ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil gez. Nintemann, I. Vorsitzender ausgefertigt: Lammers, Schriftführer Pokalangeln der emsanliegenden Vereine in Rhede, anschließend gemeinsames Erbsensuppeessen Die Rheder Mannschaft: Abel Albers, Johann Abels, Heinrich Menke, Albert Marsmann, Hans Holtermann, Heinrich Plock, Günter Bolsmann, Lukas Telgen, Hermann Krallmann, Wilhelm Ossevorth (Betreuer: Hermann Jansen); Platz 1 für Papenburg mit gr., Platz 2 für Dörpen mit gr., Aschendorf und Rhede ohne Fang

36 Bild Familienangeln Text: Familienangeln mit 68 Erwachsenen und 68 Kindern am Rottsee Preisangeln von Uhr; Teilnehmer: Erwachsene: Heinrich Plock, Albert Marsmann (800 gr.), Peter Böhle, Albert Specker, Lukas Telgen (3.000 gr.), Theodor Schade, Günter Bolsmann (1.700 gr.), Heinrich Jansen, Hermann Jansen (Sudende), Heinrich Pott, Hermann Krallmann, Heinrich Behrens, Abel Albers, Johann Hunfeld (75 gr.), Hermann Langen, Lambert Agnesmeyer, Hans Lampen (350 gr.), Christoph Nintemann (175 gr.), Jugendliche: Hermann Prangen, Kolpingstr. (225 gr.), Hans-Peter Böhle (150 gr.), Thomas Menke (50 gr.), Hermann-Josef Jansen (75 gr.), Hans-Hermann Lindemann, Ludger Schütte, Hans-Hermann Jansen (1.250 gr.), Heinz Hermes (175 gr.), Heinz Telgen, Gerd Conens (50 gr.), Johann Hunfeld, Gerd Stubbe, Doris Stubbe Mitgliederversammlung mit Neuwahlen zum Vorstand Bilder 36

37 v.l.n.r. Bild 1976 Hermann Jansen, 1976 Heinrich Plock, 1976 Siegfried Lammers, 1976 Bernhard Stubbe, 1976 Heinrich Menke Der bisherige Vorsitzende Hermann Nintemann wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt Teilnehmer des Anangelns Vereinsmeisterschaft sind: am erstmalig im Rahmen einer jugendliche Teilnehmer: Gerd Conens (50 gr.), Hans Hunfeld (80 gr.), Hermann-Josef Jansen, Hans-Hermann Lindemann (185 gr.), Thomas Menke, Heiner Schütte (80 gr.), Gerhard Stubbe, Teilnehmer Erwachsene: Abel Albers, Ludwig Evers, Johann Hunfeld, Hermann Jansen, Klaus Karpow, Hermann Krallmann, Hermann Langen, Albert Marsmann, Heinz Menke, Heinrich Plock, Hermann Roskam, Bernhard Stubbe, Heinrich Thieke, Johann Thieke (keiner der Teilnehmer mit Fangergebnis) Hermann Nintemann und Emil Buth werden mit der Goldenen Ehrennadel des Landesfischereiverbandes ausgezeichnet. Aus der Ems-Zeitung vom Für besondere Verdienste um den Angelsport wurden in einer kleinen Feierstunde in der Gaststätte Conens, Rhede, Emil Buht und Hermann Nintemann mit der goldenen Ehrennadel des Landesfischereiverbandes Weser-Ems ausgezeichnet. Der geschäftsführende Vorsitzende des Bezirksfischereiverbandes, Bandy, der die Ehrung vornahm, würdigte in seiner Ansprache die vorbildliche Kameradschaft der beiden Sportfischer und wünschte weiterhin Gesundheit und Petri Heil. Am wird die Sportfischerprüfung erstmalig nach neuem Recht (mit schriftlicher und mündlicher Prüfung) abgehalten. Lehrgangsleiter: Elmar Gröne insgesamt 29 Teilnehmer (28 mit bestandener Prüfung); aus Rhede: Heinrich Behrens, Gerd Conens, Ludwig Evers, Dr. Josef Hanus, Hans-Hermann Jansen, Hermann-Josef Jansen, Martin Janssen, Klaus Karpow, Heinz Kohoff, Hermann Krallmann, Siegfried Lammers, Hans-Hermann Lindemann, Hermann Prangen, Kirchstr., Hermann Roskam, Heiner Sandmann, Theodor Schade, Heiner Schütte, Hermann Specker (Neurheder Str.), Gerhard Stubbe, Heinrich Thieke, Zollstr., Johannes Vinke aus Brual: Heinrich Bruns, Karin Telgen aus Neurhede: Heinrich Assies, Hermann Wilkens aus Aschendorf: Theo Heyen, Hans Rademaker, Hans Thesing aus Neubörger: Bernhard Kossen 37

38 Eintragung des Angelsportvereins Rhede (Ems) in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Papenburg Auszüge aus der ersten Satzung des ASV Rhede 1 Name und Sitz des Angelsportvereins (1) Der Angelsportverein führt den Namen Angelsportverein Rhede (Ems) mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung im Vereinregister und hat seinen Sitz in Rhede (Ems). 2 Zweck und Ziel des Vereins (1) Der Angelsportverein hat die Aufgabe, die Fischerei innerhalb des Vereinsgebietes zu fördern und zu diesem Zweck seine Mitglieder in der Fischerei mit Rat und Tat zu unterstützen. Einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt der Verein nicht. Zweck und Zielsetzung des Vereins sind gemeinnützig im Sinne des geltenden Steuerrechts Die Mitgliedschaft im Verein Ordentliches Mitglied kann nur werden: a.) der mindestens 16 Jahre alt ist b.) die Sportfischerprüfung mit Erfolg abgelegt hat, c.) mindestens 1 Jahr vor Aufnahme aktiv am Vereinsleben teilgenommen hat und d.) seinen Wohnsitz in Rhede (Ems) oder einer an die Fischereigewässer des Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v. angrenzende Gemeinde hat, soweit in diesen Gemeinden nicht ein selbstständiger Fischereiverein besteht. Bestehende Mitgliedschaften werden von diesen Einschränkungen nicht berührt. Über Ausnahmen von diesen Einschränkungen entscheidet der Vorstand Die Beitragspflicht: (1) Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Vereins haben die Beiträge zum Verein zu entrichten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge sind Jahresbeiträge und von den Mitgliedern des Vereins bis zum j.js. unaufgefordert zu entrichten. Die Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder beträgt einmalig die Hälfte des Jahresbeitrages. Beim Übergang aus der Jugendgruppe in die ordentliche Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr nicht erhoben

39 9 Der Vorstand des Angelsportvereins (1) Der Vorstand des Angelsportvereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Mitgliedern, die sämtlich von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt werden Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind folgende: a.) Die namentliche Wahl der Vorstandsmitglieder und dabei insbesondere die Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters b.) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der wesentlichen Vorstandsbeschlüsse c.) die Genehmigung der Jahresrechnung und demgemäß die Entlastung des gesamten Vorstandes und die Genehmigung des Jahresvoranschlages d.) die Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge e.) die Beschlußfassung über eine Änderung der Satzung f.) die Beschlußfassung über die Auflösung des Angelsportvereins und die Verwendung des bei der Auflösung vorhandenen Vereinsvermögens g.) die Entscheidung über Beschwerden gegen Vorstandsbeschlüsse, die die Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein ablehnen.... Rhede (Ems), den 12.Oktober 1976 gez. Lammers, Jansen, Conens, Stubbe, Behrens, Schütte zur Wiek, Plock Der Ehrenvorsitzende des Angelsportvereins Rhede (Ems), Hermann Nintemann, verstirbt am im Alter von 72 Jahren. Klaus Karpow Hermann-Josef Jansen 39

40 Text: Gewinner der im Jahr 1976 erstmalig ausgetragenen Vereinsmeisterschaft, Klaus Karpow (Fanggewicht: 935 gr.), Hermann-Josef Jansen (Fanggewicht: 175 gr.) 1978 Bild Evers Text: Ludwig Evers wird zum Jugendwart gewählt Bildung der Fischereigenossenschaft Ems II (aus: Festschrift zum 75jährigen Jubiläum des Sportanglervereins Haren) Bis zum Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Fischereigesetzes wurde das Fischereiwesen in Niedersachsen allein durch zwölf verschiedene Vorschriften mit Gesetzesrang geregelt. Während im bisherigen Recht die Wirtschaftsfischerei im Vordergrund stand, ist die Fischerei in Binnengewässern heute vorwiegend eine der Gesundheit und Erholung dienende Freizeitbeschäftigung. Das Fischereigesetz begünstigt diese Entwicklung durch eine bewusste Bevorzugung von Sportfischervereinigungen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass jeweils in einem Gewässer möglichst viele fischen können. Eine wesentliche Neuerung ist die Einrichtung von 70 Fischereibezirken für die größeren Gewässer, in denen die Fischereiberechtigten zu Fischereigenossenschaften zusammengeschlossen sind. Fischereibezirke und Fischereigenossenschaften bestehen für bestimmte, im Gesetz genau festgelegte Gewässer, unmittelbar aufgrund des Gesetzes. Das Gebiet der Fischereigenossenschaft Ems II umfasst das Emsgewässer von der Einmündung des Dortmund-Ems-Kanals in Meppen bis zur Seeschleuse Papenburg. Als zugehöriges Nebengewässer gilt der Dortmund-Ems-Kanal. Mitglieder der Fischereigenossenschaft Ems II Teilnahmemaß in ha Teilnahmemaß in % Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser40

41 und Schiffahrtsamt ha 83,08 % Stadt Meppen ha 8,43 % Stadt Haren ha 6,95 % ha 0,77 % Stadt Papenburg Bernd-Carsten Hiebing, Haren ha 0,52 % Hans-Hermann Reiners, Hilter ha 0,25 % Gesamt: ha 100,00 % Als Gründungsvorstand wurde vom Landkreis Emsland seinerzeit die Stadt Haren (Ems), vertreten durch Herrn Stadtdirektor Ewald Kley, berufen. Die Fischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der öffentlich-rechtliche Charakter der Genossenschaft ist durch das öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung der Fischbestände in den Fischereibezirken begründet. Die Fischereigenossenschaft steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Emsland. Die Fischereigenossenschaft darf die Fischerei nicht selbst, sondern nur durch Beteiligung Dritter, d.h. durch Verpachtung oder Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen nutzen. Die Fischereigenossenschaft Ems II hat sich in Übereinstimmung mit den Sportfischervereinigungen für die Verpachtung entschieden. Die Gewässer sind durch Generalvertrag bis zum 31. Dezember 2003 an den Landesfischereiverband Weser-Ems e.v. in Oldenburg verpachtet, wobei der Landesfischereiverband verpflichtet wurde, die Gewässer an die emsanliegenden Sportfischervereinigungen weiterzuverpachten. Zur Zeit sind nachstehende Fischervereinigungen Pächter: - Sportfischereiverein Aschendorf Angelsportverein Dörpen Sportanglerverein Haren (Ems) Angelsportverein Hemsen-Borken Angelsportverein Hüntel-Holthausen Fischereiverein Lathen und Umgebung Angelsportverein Meppen Sportfischerverein Papenburg Angelsportverein Rhede (Ems) Fischereiverein Steinbild und Umgebung Sportangelverein Versen Fischereiverein Wesuwe 41

42 Feier des 25 jährigen Bestehens des Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v. mit ca. 125 Vereinsangehörigen (Mitglieder und Partner) und 30 Ehrengästen (Vereinsgründer, Nachbarvereine, Bezirksfischereiverband, Gemeinde) am Bild Vereinsgründer Text: Ehrung der Vereinsgründer durch Verleihung einer Ehrenurkunde und der Goldenen Vereinsehrennadel; v.l. Franz Schwinning, Vorsitzender Hermann Jansen, Bernhard Krallmann, Hermann Evering 42

43 Bild Jubilare Text: Ehrung durch Verleihung der Silbernen Vereinsehrennadel: Günter Bolsmann, Gerhard Conens, Wilhelm Foullois, Heinrich Husmann, Heinrich Jansen, Hermann Jansen I, Hermann Lindt, Albert Marsmann, Heinrich Plock, Albert Specker, Bernhard Stubbe, Lukas Telgen 1979 Die Bezirksmeisterschaft im Bezirk 2 findet am in Rhede statt. Teilnehmende Vereine: ASV Aschendorf, ASV Dörpen, FV Lathen, ASV Leer, SFV Papenburg, SFV Rhauderfehn, ASV Rhede, ASV Rheiderland, ASV Steinbild, SFV Westoverledingen; Aus der Ausschreibung zur Bezirksmeisterschaft: Je Verein kann eine Mannschaft mit 5 Teilnehmern sowie bis zu 3 Einzelanglern antreten. Je Angler ist eine Rute mit einem Haken zugelassen. Die Rute darf, während sich der Haken im Wasser befindet, nicht aus der Hand gelegt werden. Es wird in Sektoren geangelt, jeder Sektor wird einzeln gewertet. Für die Wertung zählen nur gefangene Friedfische. Für den ASV Rhede starteten: Klaus Karpow, Bernhard Plock, Albert Marsmann, Gerhard Specker, Hermann Roskam Anerkennung des ASV Rhede als Vereinigung von Sportfischern Aus dem Bescheid des Landkreises Emsland vom : Auf Grund Ihres o.a. Antrages wird der Angelsportverein Rhede (Ems) e.v. gemäß 54 Abs. 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes vom als Vereinigung von Sportfischern anerkannt. 43

44 Diese Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, daß der 4 der jetzigen Satzung des Vereins umgehend geändert wird und der Verein schon jetzt so verfährt, daß jeder unbescholtene Bürger unabhängig vom Wohnort Mitglied werden kann und mir bis spätestens zum eine entsprechend geänderte Satzung vorgelegt wird. Ich weise darauf hin, daß die Anerkennung widerrufen wird, wenn die Tatbestände des 54 Abs. 2 Nds.FischG erfüllt sind. Die erforderliche Satzungsänderung wurde am beschlossen. Bild Festwagen Bild Fußgruppe Text: Teilnahme am historischen Festumzug der Gemeinde Rhede (Ems) anlässlich der Jahr Feier am

45 2 Bilder Ferienpaßangeln Erstmalig wird ein Ferienpaßangeln am Sielsee durchgeführt; bei 115 Teilnehmern fängt Wilhelm Nintemann mit 19 Forellen die meisten Fische vor Jan Hunfeld (17 Forellen) und Annette Mensing (9 Forellen) Bild Korte Jansen - Plock Text: 02.Oktober: Teilnahme an der Verabschiedung des Vereinsmitgliedes Pastor Heinrich Korte 45

46 Bild: Diamantene Hochzeit Der langjährige Fischereiaufseher Emil Buth und seine Ehefrau feiern am das Fest der Diamantenen Hochzeit. Emil Buth wird die Goldene Ehrennadel des Vereins verliehen Erstmalig wird am Tag vor Christi Himmelfahrt ein Fischessen durchgeführt (56 Teilnehmer, 152 geräucherte Forellen) Beginn einer umfangreichen Uferbefestigung am Rottsee (allein für den Einsatz eines Baggers übernimmt der Verein Kosten i.h.v ,-- DM); insgesamt werden mehr als 10 Arbeitseinsätze durchgeführt (300 Pfähle zur Uferbefestigung werden von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt) Ausflug ins Sauerland mit 58 Teilnehmern; Ziele sind u.a. Hohenlimburg, Iserlohn, Sorpe-Stausee und die Möhne-Talsperre

47 Foto Pfarrfest Text: Teilnahme am Pfarrfest St. Nikolaus aus Anlaß der Einweihung des neuen Pfarrzentrums Forellenangeln im Sielsee (166 Teilnehmer); Rang 1 für Ulli Telgen (12 Forellen) vor Bianca Robben (10) und Karl Heinz Vinke (10) Fotos Netzfischen Text: Netzfischen am Sielsee Fahrt durch das Wiehengebirge zum Dümmersee, u.a. Porta Westfalica, Auto- und Motorradmuseum Bad Oeynhausen, Schloß Bückeburg, Minden (Schachtschleuse) mit 41 Teilnehmern

48 aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung: Das Anangeln der Jugendlichen wird wegen Problemen mit dem schulfreien Samstag (einige haben am 14. Mai deshalb die Schule geschwänzt) wiederholt! 1984 Zeitungsbericht: Seehundjagd im Ems-Altarm 1985 Bilder Vorstand: 48

49 Vorstandswahlen am Karin Hinrichs, Schriftführerin Karl-Heinz Freitag, Jugendwart Ernst Lüsing-Hauert, Gewässerwart Abschluss eines Fischereipachtvertrages für die Borsumer Laken zwischen der Gemeinde Rhede (Ems) und dem Angelsportverein Rhede (Ems) auf die Dauer von 12 Jahren, beginnend am Abschluß eines Fischerei-Nutzungsvertrages zwischen dem ASV Rhede und Herrn Hermann Kassens, Rhede-Borsum über die fischereiliche Nutzung des Spiek-Kolkes 1986 Bild Hinrichs Heribert Hinrichs wird zum 2. Vorsitzenden gewählt Durchführung eines Spieleabends unter der Leitung von Willi de Haan, Hermann Vahle und Ewald Vooren mit insgesamt 40 Teilnehmer/innen Ernst Lüsing-Hauert nimmt an dem einwöchigen Gewässerwartelehrgang des LFV Weser-Ems in Bad Zwischenahn Rostrup teil (bis zum )

50 Der ASV Rhede stellt dem Nikolausverein Rhede 400. DM für die Durchführung der Nikolausaktion zur Verfügung Bilder Ausflug Text: Ausflug am 13. Juli mit 57 Personen zum Serengeti Safaripark Hodenhagen und zum Vogelpark Walsrode 50

51 Bild Kirchweihfest Text: Kirchweihfest mit Pfarrkirmes am 29. August; der ASV beteiligt sich mit DM am Erwerb der St. Nikolaus Statue Der ASV Rhede ist Ausrichter der Bezirksversammlung des Bezirksfischereiverbandes Emsland; Themen sind u.a. der Nematodenbefall der Aalschwimmblase, die Erstellung eine Landschaftsrahmenplanes durch den Landkreis Emsland sowie die Bildung einer Befischungsgemeinschaft an der fließenden Ems von Rheine bis Papenburg Bild Umzug Neurhede Der ASV Rhede nimmt am Festumzug anläßlich der 200 Jahr-Feier in Neurhede mit Festwagen und Fußgruppe teil Bild Jansen Hermann Jansen, Husmeer wird zum Kassenwart gewählt Teilnahme am gemeinsamen Sporttag der Gemeinde Rhede und der Gemeinde Bellingwedde 51

52 Beschluss über die Neufassung der Satzung des ASV Rhede Satzung des Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v. in Rhede (Ems) in der Neufassung vom Name und Sitz des Angelsportvereins (1) Der Angelsportverein führt den Namen Angelsportverein Rhede (Ems) mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung im Vereinregister und hat seinen Sitz in Rhede (Ems). Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Papenburg eingetragen werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2 Zweck und Ziel des Angelsportvereins (1) Zweck und Ziel des Angelsportvereins ist die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie die Förderung der Fischerei innerhalb des Vereinsgebietes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Schulung der Mitglieder in Sachen Fischkunde und Tierschutz - Schutz der Landschaft und Umwelt im Sinne des Naturschutzes - Hege und Pflege des Fischbestandes in den Gewässern in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz und zur Reinhaltung dieser Gewässer. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Organe des Vereins (1) Organe des Angelsportvereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung 4 Die Mitgliedschaft im Verein (1) Die Mitgliedschaft im Angelsportverein ist freiwillig und kann eine ordentliche, eine außerordentliche oder eine Ehrenmitgliedschaft sein; sie wird erworben durch Beteiligung an der Gründung und durch Aufnahme. 52

53 (2) Ordentliche Mitglieder sind: Sämtliche Fischereiausübende des Vereins. (3) Außerordentliche Mitglieder sind: Personen oder Zusammenschlüsse von Personen, die der Fischerei und den mit ihr in nahem Zusammenhang stehenden Interessen Förderung angedeihen lassen, sofern sie als solche in den Verein aufgenommen werden. (4) Ehrenmitglieder sind: Mitglieder, die sich um die Fischerei verdient gemacht haben und durch die Mitgliederversammlung des Angelsportvereins dazu ernannt werden, vorausgesetzt, daß diese die Mitgliedschaft annehmen. (5) Ordentliches Mitglied kann nur werden, a.) der mindestens 16 Jahre alt ist b.) die Sportfischerprüfung mit Erfolg abgelegt hat, c.) einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft vorlegt. (6) Der Angelsportverein unterhält außerdem eine Jugendgruppe. 5 Beitritt von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern (1) Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit. Wird gegen diese Entscheidung vom Antragsteller schriftlich Widerspruch erhoben, so entscheidet die Mitgliederversammlung. 6 Die Beitragspflicht: (1) Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Vereins haben die Beiträge zum Verein zu entrichten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge sind Jahresbeiträge und können per Bankeinzug erhoben werden. Die Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder beträgt einmalig die Hälfte des Jahresbeitrages. Beim Übergang aus der Jugendgruppe in die ordentliche Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr nicht erhoben. 7 Das Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt: a.) durch Austritt. Dieser ist bei ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern nur zum Schluß des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. 53

54 b.) durch den Tod des Mitgliedes. c.) durch Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. d.) durch Ausschluß aus dem Angelsportverein; dem Auszuschließenden ist jedoch grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren. 8 Ausschluß aus dem Verein (1) Der Ausschluß aus dem Verein wird vom Vorstand beschlossen, wenn ein Mitglied entweder: a.) grobe Satzungsverstöße begeht und insbesondere den Anordnungen der Organe des Angelsportvereins nicht befolgt. Als solcher Verstoß wird insbesondere die Nichtzahlung der Beiträge angesehen; b.) eine Handlung begeht, die geeignet ist, das Ansehen des Angelsportvereins schwer zu schädigen. 9 Der Vorstand des Angelsportvereins (1) Der Vorstand des Angelsportvereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Mitgliedern, die sämtlich von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt werden. (2) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter (der 2. Vorsitzende). Beide sind allein vertretungsberechtigt. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Über alle Angelegenheiten des Angelsportvereins entscheidet der Vorstand durch Stimmenmehrheit, soweit die Angelegenheit nicht nach der Satzung oder nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliederversammlung vorbehalten bleibt. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. (4) Der Vorsitzende beruft und leitet die Mitgliederversammlung. An seine Stelle tritt in Verhinderungsfällen der stellvertretende Vorsitzende. 10 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Mitglieder werden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung dazu einzuladen. Außerdem erfolgt ein Hinweis in der Ems-Zeitung. (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn 10 %, mindestens jedoch 10 Mitglieder diese unter Angaben von Gründen schriftlich verlangen oder wenn drei Vorstandsmitglieder dem Vorstand gleiches Verlangen unterbreiten. 54

55 (3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Schriftführer aufzunehmen und zu unterzeichnen. 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind folgende: a.) die namentliche Wahl der Vorstandsmitglieder und dabei insbesondere die Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters. b.) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der wesentlichen Vorstandsbeschlüsse. c.) die Genehmigung der Jahresabrechnung und demgemäß die Entlastung des gesamten Vorstandes und die Genehmigung des Jahresvoranschlages. d.) die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge. e.) die Beschlußfassung über eine Änderung der Satzung. f.) die Beschlußfassung über die Auflösung des Angelsportvereins. g.) die Entscheidung über Beschwerden gegen Vorstandsbeschlüsse, die die Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein ablehnen. 12 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (1) Alle anwesenden Vereinsmitglieder haben das Stimmrecht, jedes Mitglied hat nur eine Stimme. (2) Es wird durch Handzeichen abgestimmt. (3) Auf Antrag von mindestens 5 der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen. (4) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als Nein-Stimmen. 13 Die Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung obliegt dem 1. Vorsitzenden, sofern der Vorstand kein anderes Vorstandsmitglied damit beauftragt. (2) Die Kassengeschäfte werden durch 2 von der Mitgliederversammlung gewählte Vereinsmitglieder geprüft. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. 14 Satzungsänderungen (1) Die Satzung des Angelsportvereins kann nur durch einen Beschluß der Mitgliederversammlung abgeändert werden. Die Änderung der Satzung gilt als beschlossen, wenn von den in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern ¾ für die Satzungsänderung stimmen. 55

56 15 Auflösung des Vereins (1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Rhede (Ems), die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke im Sinne der Vereinssatzung zu verwenden hat. Rhede (Ems), den / Teilnahme an einer Demonstration in Lingen zum Thema Otterschutz ; gemeinsame Fahrt mit Aschendorf, Papenburg und Dörpen Spende für die Rußlandhilfe in Höhe von DM Ausflug zum Noorder Dierenpark in Emmen/Holland; Abendessen in Dankern 1992 Bild: Sandmann Text: Günter Sandmann wird zum 2. Vorsitzenden gewählt Mitteilung an den Landesfischereiverband Weser-Ems über das Kormoranvorkommen am Rottsee (über 100 Vögel), den Borsumer Laken (30 35), am Mahlbusen Brual (20-25) und am Emsaltarm (10 15) 56

57 2 Bilder Text: Feier des 40 jährigen Bestehens des ASV Rhede; Ehrung der Vereinsmeister, des 200. Mitglieds Carsten Vinke sowie langjähriger Vereinsmitglieder 1994 Ausflug des ASV am 26. Juni nach Hannover mit Besuch der Herrenhäuser Gärten, anschließend Weiterfahrt zum Hubschraubermuseum Bückeburg 1995 Foto Conens Text: Gerd Conens wird zum 1. Vorsitzenden gewählt Foto Jansen/Pieper 57

58 Text: Ehrenvorsitzender Hermann Jansen bekommt die Silberne Ehrennadel des Landesfischereiverbandes durch Bernhard Pieper, Mitglied des Präsidiums, verliehen Anbringen von 25 Nistkästen am Rottsee, dem Ems-Altarm und den Borsumer Laken erstmalige Durchführung eines Angelns für Vereinsmitglieder über 55 Jahre ( Seniorenangeln ) Der Ehrenvorsitzende des ASV Rhede, Hermann Jansen, stiftet einen Wanderpokal für das bei den Vereinsmeisterschaften erfolgreichste jugendliche Vereinsmitglied erste Besprechung in der Gaststätte Kassens in Borsum zum Thema Verpachtung der Borsumer Laken ; im Laufe des Jahres finden noch ein Vielzahl an Gesprächen und Versammlungen mit Vertreten der Vorstände beider Vereine, Gemeinderat und verwaltung, den politischen Parteien und Gruppierungen sowie dem Landes- und Bezirksfischereiverband statt 58

59 Bild Weihe Text: Weihe der Vereinsfahne am 05.Mai durch den Bischof von Osnabrück, Dr. FranzJosef Bode. Beim Fischessen des Angelsportvereins am wird die Fahne den 162 anwesenden Personen vorgestellt. Die Vereinsfahne des ASV Rhede wurde gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung am durch die Karlsruher Fahnenfabrik gefertigt. Die Kosten in Höhe von DM wurden vollständig durch freiwillige Spenden der Mitglieder aufgebracht. Neben dem Einsatz bei Feierlichkeiten der Kirchengemeinde sind regelmäßig Fahnenabordnungen des ASV bei grünen, silbernen und goldenen Hochzeiten unserer Vereinsmitglieder eingeladen. Auch bei der Beerdigung verstorbener Vereinsmitglieder ist der Angelsportverein mit einer Fahnenabordnung vertreten Winterfest Ehrung von Brigitte Cordes, Brual, als 250. Mitglied Mitteilung der Gemeinde Rhede (Ems) an den Angelsportverein Rhede (Ems) e. V., daß der Gemeinderat Rhede sich für eine Verpachtung der Borsumer Laken an den Angelsportverein Borsum e.v. ausgesprochen hat 59

60 Foto Ausflug des ASV Rhede am nach Haselünne (Brennereimuseum, Wacholderhain) und Twist/Wietmarschen ( Moorhof Dues, Torfstecherdiplom) mit 60 Personen 1998 Fotos Vorstand v. l. Heinz Abels 2. Vorsitzender; Karl-Heinz Freitag Kassenwart; Jens Willerding Schriftführer; Hans-Hermann Büter Jugendwart; Casting Vorführung des Landesfischereiverbandes Weser-Ems am 27. Juni mit ca. 50 Teilnehmern Der Ehrenvorsitzende der Angelsportvereins Rhede (Ems) e.v., Hermann Jansen, verstirbt am 28. Juli 1998 im Alter von 66 Jahren Februar 1999: Bruch des Sommerdeiches bei Rhede; Ems reißt auf einer Fläche von etwa 150 x 200 Metern (bei 2 Meter Tiefe) ca cbm Boden mit 60

61 erstmalig wird vom Angelverein ein Angelgeräteflohmarkt angeboten; dieser findet auf dem Parkplatz des Vereinslokals statt Nachtangeln mit Spanferkelessen mit über 50 Teilnehmern, Das Spanferkel wird gestiftet vom Vereinsmitglied Lukas Telgen, Brual Thomas Siebert und Gerd Conens nehmen am einwöchigen Gewässerwartelehrgang des Landesfischereiverbandes in Bad Zwischenahn Rostrup teil (bis zum ) Foto Frank Schöpper Foto Thomas Siebert Text: Frank Schöpper wird Schriftführer des ASV; Thomas Siebert übernimmt die Aufgaben eines Gewässerwartes Landesverbandsjugendangeln in Rhede, bei 90 Teilnehmern belegen die Rheder Vereinsmitglieder Heinz Hackmann den 3. und Ernst Vinke den 4. Platz Foto 61

62 Text: 29. Juli 2000: Das Angeln für die Senioren des Vereins hat sich zu einer gut besuchten Veranstaltung entwickelt Makrelenangeln ab Lauwersoog (Niederlande) wird erstmalig vom ASV organisiert (50 Teilnehmer) Foto Ausflug Ausflug mit 95 Personen nach Gandersum (Besichtigung des Emssperrwerkes) und zum Fischerdorf Greetsiel (Besuch des Buddelschiffmuseums und des Nationalparkhauses, Bootsfahrt im Fischereihafen) Der ASV Rhede ist ab sofort im Internet unter vertreten Winterfest - Wilhelm Riesmeyer wird durch Losentscheid zum 300. Vereinsmitglied bestimmt und erhält einen Angelschirm, den er für der Jugendabteilung zur Verfügung stellt Foto Hermann Hunfeld Foto Dieter Janzen Hermann Hunfeld wird Jugendwart; Dieter Janzen unterstützt ihn bei seiner Tätigkeit. 62

63 Uferbefestigung am Rottsee, u.a. mit ca. 150 Weihnachtsbäumen, die der Heimatverein eingesammelt hatte; von der Gemeinde werden Rammpfähle zur Verfügung gestellt Vereinbarung mit der Gemeinde Rhede (Ems): Den Mitgliedern des ASV Rhede wird gestattet, ab sofort im nördlichen Teil des Spieksees sowie in den Fingerkanälen zu fischen. Für den Bereich des Hafenbeckens des Yachthafen gilt ein absolutes Angelverbot im Rahmen eines Arbeitseinsatzes u.a. 30 Nistkästen angebracht Die Einziehung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2002 erfolgt aufgrund Problemen mit der Euro-Umstellung nur mit Hindernissen Auf Einladung des Angelsportvereins Rhede findet ein Ortstermin zum Thema Verschlickung des Ems-Altarmes statt. Teilnehmer sind die Landwirtschaftskammer Weser-Ems, der Landesfischereiverband Weser-Ems, der Bezirksfischereiverband Emsland, der Landkreis Emsland (Mitarbeiter der Unteren Naturschutz- und der Unteren Wasserbehörde), die Gemeinde Rhede sowie der Angelsportverein Rhede Elektrobefischung im Rottsee mit dem Landesfischereiverband Foto Weihnachtsmarkt Weihnachtsmarkt 2002 mit Forellenverkauf und erstmalig einer Aalverknobelung Beginn eines Fischkochkurses in der Gaststätte Conens für die Zubereitung einheimischer Fischarten Erstellen und Anbringen von 30 Vogelnistkästen am Rottsee und Ems-Altarm 63

64 Landesfischereitag 2003 in Rhede (Ems) mit Rekordbeteiligung, Gäste sind u.a. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen, Kultusminister Bernhard Busemann, MdB Michael Goldmann, MdL Bernd-Carsten Hiebing, MdL Klaus Fleer, stellv. Landrat Fenning, Bürgermeister Peter Hackmann am Nachmittag findet der Sportfischertag statt mit Neuwahlen zum Präsidium: Wiederwahl des Präsidenten Erich Henseler, neuer Vizepräsident wird Bernhard Pieper, Papenburg Karl-Heinz Freitag gestaltet eine Unterrichtseinheit in der Ludgerusschule Rhede zum Thema Angeln Der Angelsportverein Rhede (Ems) e.v. ist Gast beim Radiosender Ems-VechteWelle Jugendpokalangeln in Dörpen; der ASV Rhede erfischt den 1. Platz. Der ASV Rhede wird von Matthias Jansen, Stefan Kröger, Jan Lückmann, Martin Lückmann und Ralf Voorwold vertreten Abschluß eines Pachtvertrages für den Flaarsee offizielle Vorstellung von 2 behindertengerechten Angelplätzen am Rottsee; Gäste: Bürgermeister Peter Hackmann, stellv. Gemeindedirektor Hermann-Josef Gerdes, Vizepräsident des Landesfischereiverbandes Weser-Ems und Vorsitzender des Bezirksfischereiverbandes Emsland, Bernhard Pieper Pokalangeln der 4er Gemeinschaft in Dörpen Bild Die Rheder Mannschaft: v.l. Josef Voorwold, Jan Voorwold, Thomas Vosse, Franz Müller, Hermann Voorwold, Helmut Häring, Werner Hunfeld, Patrick Freitag, Heinz Abels, Albert Marsmann 64

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